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Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 24.03.2009

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 25.08.2009 - I-7 U 94/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,29055
OLG Hamm, 25.08.2009 - I-7 U 94/08 (https://dejure.org/2009,29055)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.08.2009 - I-7 U 94/08 (https://dejure.org/2009,29055)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. August 2009 - I-7 U 94/08 (https://dejure.org/2009,29055)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ansprüche gegen den Veranstalter eines Reittuniers wegen der Verletzung eines Pferdes durch einen Fangständer

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • LG Münster, 21.11.2008 - 11 O 207/07

    Reitturnier, Hindernis, Verkehrssicherungspflicht

    Auszug aus OLG Hamm, 25.08.2009 - 7 U 94/08
    Auf die Berufung des Klägers wird das am 21.11.2008 verkündete Urteil des Landgerichts Münster ( AZ: 11 O 207/07 ) teilweise abgeändert.

    Rn. 22 1.) unter Abänderung des am 21.11.2008 verkündeten Urteil des Landgerichts Münster, AZ 11 O 207/07 , die Klage insgesamt abzuweisen.

  • BGH, 09.10.1986 - I ZR 138/84

    "Unternehmensberatungsgesellschaft I"; Ausübung der Steuerberatung durch eine zur …

    Auszug aus OLG Hamm, 25.08.2009 - 7 U 94/08
    Rn. 50 Ob jemand als Erfüllungsgehilfe eines anderen anzusehen ist, bestimmt sich allein danach, ob er nach den rein tatsächlichen Vorgängen des gegebenen Falles mit dem Willen des Schuldners bei der Erfüllung der diesem obliegenden Verbindlichkeit als seine Hilfsperson tätig wird ( BGHZ 98, 330, 334), und zwar unabhängig von einer Weisungsbefugnis, von der Art der zwischen Schuldner und Hilfsperson bestehenden rechtlichen Beziehungen, sowie unabhängig davon, ob der Schuldner selbst zur Aufsicht und Kontrolle in der Lage ist und schließlich unabhängig davon, ob der Schuldner imstande ist, diese Leistung / Pflicht selbst zu erfüllen (… vgl. Palandt- Heinrichs, § 278 Rn. 7 ).
  • OLG Köln, 05.09.1995 - 22 U 23/95

    Zustand eines Arbeitsplatzes

    Auszug aus OLG Hamm, 25.08.2009 - 7 U 94/08
    Rn. 29 Das von dem Beklagten ausgeschriebene Reitturnier ist eine Auslobung, nämlich ein Preisausschreiben i.S.d. §§ 661, 657 BGB ( vgl. OLG Frankfurt VersR 1997, 125, 126 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 24.03.2009 - 7 U 94/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,4170
OLG Hamburg, 24.03.2009 - 7 U 94/08 (https://dejure.org/2009,4170)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24.03.2009 - 7 U 94/08 (https://dejure.org/2009,4170)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24. März 2009 - 7 U 94/08 (https://dejure.org/2009,4170)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    § 823 BGB; § 186 StGB; § 3 TMG; Artt. 1, 2 GG; § 5 EuGVVO

  • Judicialis

    ZPO § 525 S. 1; ; ZPO § 261 Abs. 2; ; ZPO § 264 Nr. 2; ; ZPO § 533; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; TMG § 3 Abs. 1; ; TMG § 3 Abs. 2; ; TMG § 3 Abs. 5; ; StGB § 186; ; RVG § 2 Abs. 2

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Verbreiten einer deutschsprachigen Internet-Äußerung durch einen ausländischen Verlag in Deutschland und Anwendung der "Mosaiktheorie"

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Verbreiten einer österreichischen Internet-Äußerung in Deutschland und Anwendung der "Mosaiktheorie" für die Geldentschädigung

  • kanzlei.biz

    Nachricht aus Österreich

  • rechtsportal.de

    Begriff der Verbreitung einer Äußerung; Umfang der Geldentschädigung für die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch eine in deutscher Sprache abgefassten Meldung in einer ausländischen Internetseite

  • Wolters Kluwer

    Verbreitung einer in deutscher Sprache abgefassten Meldung in einer zwar ausländischen, aber auch von Deutschland aus abrufbaren Internetseite als Verbreitung einer Äußerung; Geldentschädigung wegen einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch einen im ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    3.000,- EUR Schadensersatz bei rechtswidriger Online-Pressemitteilung aus Österreich

  • iprspr.mpipriv.de (Auszüge)

    ABGB (Österr.) § 1330; BGB § 823; EUGVVO 44/2001 Art. 5; GG Art. 1 f.; MedienG (Österr.) § 1; MedienG (Österr.) § 6; RVG § 2; TMG § 3
    Außervertragliche Schuldverhältnisse --> Unerlaubte Handlungen, Gefährdungshaftung; Zuständigkeit --> Besonderer Deliktsgerichtsstand

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Österreichische unzulässige Internet-Berichterstattung rechtfertigt 3.000,- Geldentschädigung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2009, 595
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 07.03.1995 - C-68/93

    Shevill u.a. / Presse Alliance

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.03.2009 - 7 U 94/08
    Sofern es um die Zuerkennung einer Geldentschädigung wegen einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts geht, bei der der Verletzer im Ausland ansässig ist und von dort aus gehandelt hat, darf ein angerufenes deutsches Gericht nur von dem Ausmaß der Verbreitung ausgehen, das die Meldung innerhalb des Geltungsbereichs des deutschen Rechts gefunden hat (EuGH, Urt. v. 7.3. 1995, NJW 1995, S. 1881 ff., 1882: "Mosaiktheorie").

    Dies ergibt sich aus den als "Mosaiktheorie" bezeichneten Grundsätzen, die der Europäische Gerichtshof für die Zuerkennung von Ersatzansprüchen bei grenzüberschreitenden Äußerungen aufgestellt hat (EuGH, Urt. v. 7.3. 1995, NJW 1995, S. 1881 ff., 1882): Danach kann die Person, die von einer Ehrverletzung durch einen in mehreren Vertragsstaaten verbreiteten Presseartikel betroffen ist, eine Schadensersatzklage gegen den Verbreiter zwar sowohl bei den Gerichten des Vertragsstaats, in dem der Verbreiter der ehrverletzenden Veröffentlichung niedergelassen ist, als auch bei den Gerichten jedes Vertragsstaats erheben, in dem die Veröffentlichung verbreitet worden ist und in dem das Ansehen des Betroffenen nach dessen Behauptung beeinträchtigt worden ist; materiellrechtlich dürfen aber nur die Gerichte des Orts der Niederlassung des Verbreiters über den Ersatz sämtlicher Schäden, die durch die Ehrverletzung entstanden sind, entscheiden, während die Gerichte der in anderen Vertragsstaaten belegenen Verbreitungsorte nur zur Entscheidung über den Ersatz derjenigen Schäden berufen sind, die in dem Staat des jeweils angerufenen Gerichts entstanden sind.

  • BGH, 07.03.2007 - VIII ZR 86/06

    Rechtsfolgen der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.03.2009 - 7 U 94/08
    Damit sind - da, wenn nach Vorbem. 3 Abs. 4 zu Nr. 3100 der Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 RVG eine wegen desselben Gegenstands entstandene Geschäftsgebühr anteilig auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens anzurechnen ist, sich die in dem anschließenden gerichtlichen Verfahren anfallende Verfahrensgebühr vermindert und deshalb die bereits entstandene Geschäftsgebühr im Wege des materiellen Schadensersatzes voll erstattet verlangt werden kann (BGH, Urt. v. 7.3. 2007, NJW 2007, S. 2049 f., 2050) - 1, 3 Gebühren auf einen Wert von EUR 3.000,00 nebst Postpauschale und Umsatzsteuer anzusetzen.
  • BGH, 07.11.2007 - VIII ZR 341/06

    Gegenstandswert bei vorgerichtlicher Geltendmachung von Schadensersatz

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.03.2009 - 7 U 94/08
    Der Kläger kann aus § 823 Abs. 1 BGB als Schadensersatz die Erstattung der Kosten der Rechtsverfolgung insoweit beanspruchen, als ihm diese Kosten bei Geltendmachung eines Geldentschädigungsanspruchs in der Höhe entstanden wären, wie ihm ein solcher Anspruch letztlich zusteht (s. dazu N. Schneider, NJW 2008, S. 3317 ff., 3320 f. unter Hinweis auf BGH, Urt. v. 7.11.2007, NJW 2008, S. 1888 f.).
  • BGH, 19.03.2004 - V ZR 104/03

    Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen; …

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.03.2009 - 7 U 94/08
    Sie ist auch insoweit zulässig, als der Kläger in der Berufung seine Klage hinsichtlich des materiellrechtlichen Kostenerstattungsanspruchs erweitert; denn diese Klageerweiterung unterfällt §§ 525 S. 1, 264 Nr. 2, 261 Abs. 2 ZPO, so dass ihr § 533 ZPO nicht entgegensteht (vgl. BGH, Urt. v. 19.3. 2004, NJW 2004, S. 2152 ff., 2154 f.).
  • BGH, 17.02.2009 - VI ZR 75/08

    Verbot von Pressefotos aus dem privaten Lebenskreis Prominenter

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.03.2009 - 7 U 94/08
    Vor diesem Hintergrund vermag es die Schwere der Beeinträchtigung daher nicht zu mildern, dass der Kläger sich öffentlich zu den Beziehungen zu seinen jeweiligen Verlobten geäußert und zugelassen oder gar veranlasst haben mag, dass über seine in großem Rahmen gefeierte Hochzeit mit Z. öffentlich berichtet worden ist; hinzu kommt insoweit, dass das häufige Auftreten einer Person in der Öffentlichkeit und ihre Nutzung von Massenmedien zur Selbstdarstellung der Presse oder den sonstigen Medien ohnehin nicht ohne Weiteres das Recht geben, nunmehr uneingeschränkt über Bestandteile aus dem Privatleben der betreffenden Person zu berichten (vgl. BGH, Urt. v. 17.2. 2009, Az. VI ZR 75/08 unter Ziff. 17 der Gründe, zu §§ 22, 23 KUG).
  • BGH, 26.01.1971 - VI ZR 95/70

    Persönlichkeitsrecht - Verletzung - Immaterieller Schaden - Genugtuung - …

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.03.2009 - 7 U 94/08
    Dem - insoweit im Grundsatz darlegungsbelasteten - Beklagten [muss richtig heißen: Kläger] ist allerdings zuzugestehen, dass die Anforderungen an seine Darlegungslast nicht überspannt werden dürfen; denn es ist ihm faktisch in der Regel nicht möglich, zu ermitteln, wie viele Personen die verbreitete Äußerung zur Kenntnis genommen haben (vgl. BGH, Urt. v. 26.1. 1971, NJW 1971, S. 698 ff., 700 zur Verbreitung eines Bildnisses über eine Kino-Wochenschau).
  • RG, 10.10.1887 - C. 4/87

    Zur Bestimmung des Begriffes der "Verbreitung durch Schriften". 2. Erfordert der …

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.03.2009 - 7 U 94/08
    Für das Verbreiten ist es ausreichend, dass der Äußernde die Mitteilung auf eine Weise weitergibt, die es dritten Personen ermöglicht, sie außerhalb vertraulicher Beziehungen zur Kenntnis zu nehmen (so schon das Reichsgericht zu § 286 StGB, RGSt 16, S. 245 ff.).
  • LG Hamburg, 26.09.2008 - 324 O 984/07
    Auszug aus OLG Hamburg, 24.03.2009 - 7 U 94/08
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 26. September 2008, Az. 324 O 984/07, in Ziffer II.) des Tenors und hinsichtlich der Kostenentscheidung abgeändert und insoweit wie folgt neu gefasst:.
  • OLG Köln, 27.08.2020 - 15 U 185/19

    Unterlassung der Veröffentlichung eines Lichtbildes in Presseberichterstattungen …

    Es ist auch anerkannt, dass (ebenfalls sachlogisch erst nachträgliche) "freiwillige Maßnahmen" der Presse zur Schadenskompensation einen Anspruch auf Geldentschädigung verringern oder zum Erlöschen bringen können (vgl. OLG Hamburg v. 24.03.2009 - 7 U 94/08, BeckRS 2009, 12196;… Soehring/Hoene, in: Soehring/Hoene, Pressrecht, 6. Aufl. 2019, Rn. 32.60, 32.63).
  • OLG Frankfurt, 13.07.2023 - 16 U 70/21

    Erstattungsfähigkeit der Kosten einer Abmahnung - einheitliche Angelegenheit § 15 …

    Verbreiten ist die Weitergabe in einer Weise, die es dritten Personen ermöglicht, die Aussage außerhalb vertraulicher Beziehungen zur Kenntnis zu nehmen (OLG Hamburg ZUM-RD 2009, 654).
  • LG Hamburg, 07.09.2018 - 324 O 214/17

    Angebliche "Exklusiv-Interviews": Verletzung des allgemeinen …

    Zum einen ist zu berücksichtigen, dass durch die Interviews teilweise in rechtswidriger Weise in die Privat- oder Intimsphäre der Klägerin eingegriffen wurde in einem solchen Fall stellt eine Richtigstellung schon kein ausreichendes Ausgleichsmittel dar (vgl. HansOLG, Urteil vom 24.03.2009, 7 U 94/08, Juris Rn. 29).
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