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Rechtsprechung
   EGMR, 16.05.2013 - 7258/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,81603
EGMR, 16.05.2013 - 7258/11 (https://dejure.org/2013,81603)
EGMR, Entscheidung vom 16.05.2013 - 7258/11 (https://dejure.org/2013,81603)
EGMR, Entscheidung vom 16. Mai 2013 - 7258/11 (https://dejure.org/2013,81603)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • dstv.de (Kurzinformation)

    Beschwerden zur Abgeordnetenpauschale abgewiesen

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Anhängige Beschwerden hinsichtlich der steuerfreien Kostenpauschale für Bundestagsabgeordnete

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EMRK Art 6, EMRK Art 14, EStG § 3 Nr 12
    Abgeordnetenpauschale, Einkünfte, Nichtselbständige Arbeit, Arbeitnehmer, Werbungskosten

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • FG Niedersachsen, 31.01.2013 - 10 K 233/12

    Voraussetzungen für eine Verpflichtung des Finanzamts zum Ruhenlassen von …

    Es besteht keine Verpflichtung des Finanzamts, Einsprüche bis zur Entscheidung des EGMR in den Verfahren 7227/11 und 7258/11 ruhen zu lassen.

    Diesbezüglich seien zwei entsprechende Beschwerden beim europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) unter den Aktenzeichen 7258/11 und 7227/11 anhängig.

    Rn. 8 die Einspruchsentscheidung zur Einkommensteuer 2010 vom 18. September 2012 aufzuheben und den Beklagten zu verpflichten, dass Einspruchsverfahren bis zur Entscheidung des EGMR in den Verfahren 7227/11 und 7258/11 ruhen zu lassen.

    Das FA war nicht verpflichtet, den Einspruch bis zur Entscheidung des EGMR in den Verfahren 7227/11 und 7258/11 ruhen zu lassen.

  • FG Münster, 25.04.2013 - 3 K 3754/11

    Steuerfreie Kostenpauschale für Abgeordnete, Verfahren beim Europäischen …

    Rn. 4 Hiergegen wandte sich der Kläger mit seinem Einspruch vom 16.09.2011 mit dem Hinweis, dass wegen der Nichtberücksichtigung pauschaler Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben in Höhe der steuerfreien Aufwandsentschädigung nach § 12 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (AbgG) beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zwei Verfahren anhängig seien (Az. 7258/11 und 7227/11).

    Rn. 15 das vorliegende Verfahren gem. § 74 der Finanzgerichtsordnung (FGO) auszusetzen oder gem. § 251 der Zivilprozessordnung (ZPO) in Verbindung mit § 155 FGO ruhen zu lassen bis zur Entscheidung des EGMR in den Verfahren 7258/11 und 7227/11,.

    Rn. 17 hilfsweise, den Beklagten unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 23.09.2011 zu verpflichten, das Einspruchsverfahren bis zu einer Entscheidung des EGMR in den Verfahren 7258/11 und 7227/11 ruhen zu lassen,.

  • FG Köln, 09.05.2012 - 5 K 3528/11

    Europäischer Gerichtshof, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, …

    Rn. 2 Der Kläger erhob gegen den Einkommensteuerbescheid 2009 vom 20.04.2011 Einspruch, unter anderem mit dem Ziel, den Bescheid hinsichtlich der Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit wegen Nichtberücksichtigung einer steuerfreien Kostenpauschale, wie sie den Abgeordneten gewährt werde, bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) in den Verfahren 7258/11 und 7227/11 vorläufig zu erlassen.

    Rn. 10 die Einspruchsentscheidung vom 28.10.2011 aufzuheben und den Beklagten zu verpflichten, darüber erneut zu entscheiden, das Einspruchsverfahren nach § 363 Abs. 2 Satz 2 AO, hilfsweise nach § 363 Abs. 2 Satz 1 AO ruhen zu lassen, bis der EGMR in Sachen 7258/11 und 7227/11 entschieden hat,.

  • BFH, 09.09.2013 - XI B 103/12

    Kindergeld: Begriff der Einkünfte i. S. von § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG - Lohnsteuer …

    Rn. 19 bb) Soweit die Klägerin der Auffassung ist, das FG hätte das Klageverfahren im Hinblick auf die Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) 7227/11 und 7258/11 weiterhin ruhen lassen müssen, hätte dies gemäß § 251 Satz 1 ZPO i.V.m. § 155 FGO einen übereinstimmenden Antrag beider Beteiligter erfordert.
  • FG Köln, 09.05.2012 - 5 K 3607/11

    Keine Zwangsruhe wegen Verfahren vor dem EGMR

    Rn. 2 Der Kläger erhob gegen den Einkommensteuerbescheid 2007 vom 27.04.2011 Einspruch, unter anderem mit dem Ziel, den Bescheid hinsichtlich der Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit wegen Nichtberücksichtigung einer steuerfreien Kostenpauschale, wie sie den Abgeordneten gewährt werde, bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) in den Verfahren 7258/11 und 7227/11 vorläufig zu erlassen.

    Rn. 10 die Einspruchsentscheidung vom 25.10.2011 aufzuheben und den Beklagten zu verpflichten, darüber erneut zu entscheiden, das Einspruchsverfahren nach § 363 Abs. 2 Satz 2 AO, hilfsweise nach § 363 Abs. 2 Satz 1 AO ruhen zu lassen, bis der EGMR in Sachen 7258/11 und 7227/11 entschieden hat,.

  • FG Hessen, 19.04.2012 - 13 K 698/09

    Zurechnung von Vermietungseinkünften - Für den Verzicht auf ein dingliches …

    Rn. 53 das Verfahren zum Ruhen zu bringen bzw. auszusetzen bis der EGMR in der Beschwerdesache 7258/11 entschieden hat.
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Sonstiges

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 3 Nr 12 S 1 ; EStG § ... 22 Nr 4 S 2 ; GG Art 3 Abs 1 ; GG Art 38 Abs 1 ; GG Art 93 Abs 1 Nr 2 ; GG Art 100 Abs 1 S 1 ; AbgG § 12 Abs 1 ; AbgG § 12 Abs 2 ; FGO § 122 Abs 2 ; EStG § 8 ; EStG § 9 ; MRK Art 6 ; MRK Art 14

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