Rechtsprechung
| VGH Bayern, 03.02.2023 - 8 CS 22.2481 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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- BAYERN | RECHT
VwGO § 80 Abs. 5, § 80a Abs. 3, § 146; WHG § 47 Abs. 1, § 48 Abs. 1 S. 1, § 52 Abs. 1 S. 2, S. 3, § 60; WSG-VO § 4
Drittanfechtung einer Befreiung von einem wasserrechtlichen Verbot durch privaten öffentlichen Wasserversorger - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Antrag einer privaten örtlichen Wasserversorgerin gegen die erteilte Befreiung für einen Grundstückseigentümer von dem Verbot, in der engeren Schutzzone eines Wasserschutzgebiets Aufschlüsse der Erdoberfläche vorzunehmen
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Antrag einer privaten örtlichen Wasserversorgerin gegen die erteilte Befreiung für einen Grundstückseigentümer von dem Verbot, in der engeren Schutzzone eines Wasserschutzgebiets Aufschlüsse der Erdoberfläche vorzunehmen
Verfahrensgang
- VG München, 08.11.2022 - M 31 S 22.5152
- VGH Bayern, 03.02.2023 - 8 CS 22.2481
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (18)
- BVerwG, 04.12.2020 - 4 VR 4.20
Anfechtung der sofortigen Vollziehung einer Duldungsverfügung (hier: Vorarbeiten …
Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2023 - 8 CS 22.2481
Auf die inhaltliche Richtigkeit oder Tragfähigkeit der Begründung für die Anordnung der sofortigen Vollziehung kommt es nicht an, weil § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO eine formelle und keine materielle Voraussetzung normiert (vgl. BVerwG, B.v. 4.12.2020 - 4 VR 4.20 - juris Rn. 10;… Hoppe in Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 80 Rn. 55).Rn. 24 Diese Ausführungen werden der Informationsfunktion, die dem Begründungserfordernis im Hinblick auf den Adressaten, insbesondere im Interesse der Einschätzung seiner Rechtsschutzmöglichkeiten zukommt, ebenso gerecht wie der Warnfunktion gegenüber der Behörde selbst, durch die ihr der Ausnahmecharakter der sofortigen Vollziehung vor Augen geführt wird (vgl. BVerwG, B.v. 4.12.2020 - 4 VR 4.20 - juris Rn. 10).
- VGH Bayern, 04.04.2022 - 8 CS 21.2389
Beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme und zum Zutagefördern von …
Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2023 - 8 CS 22.2481
Rn. 46 C. Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 47 Abs. 1 Satz 1, § 53 Abs. 2 Nr. 2 und § 52 Abs. 1 GKG i.V.m. Nrn. 1.5 Satz 1 Alt. 1 und 9.7.1 des Streitwertkatalogs 2013 (vgl. auch BayVGH, B.v. 4.4.2022 - 8 CS 21.2389 - juris Rn. 29); sie folgt der Festsetzung des Verwaltungsgerichts, gegen die keine Einwendungen erhoben wurden. - EuGH, 28.05.2020 - C-535/18
Land Nordrhein-Westfalen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Übereinkommen …
Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2023 - 8 CS 22.2481
Im Übrigen hat die Rechtsfrage, ob öffentliche Wasserversorgungsträger aus § 52 Abs. 1 Satz 2 WHG eigene Rechte herleiten können, an praktischer Bedeutung verloren, seit höchstrichterlich geklärt ist, dass sich unmittelbar betroffene legitime Grundwassernutzer auf das wasserrechtliche Verschlechterungsverbot (§ 47 Abs. 1 WHG i.V.m. Art. 4 Abs. 1 Buchst. b der RL 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik - Wasserrechtsrahmenrichtlinie [WRRL]) berufen können (…vgl. BVerwG, U.v. 30.11.2020 - 9 A 5.20 - BVerwGE 170, 378 = juris Rn. 43 ff.; EuGH, U.v. 28.5.2020 - C-535/18 - NVwZ 2020, 1177 = juris Rn. 132;… U.v. 3.10.2019 - C-197/18 - NVwZ 2019, 1587 = juris Rn. 32).
- BVerwG, 09.02.2017 - 7 A 2.15
Elbvertiefung: Habitatschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung und …
Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2023 - 8 CS 22.2481
Eine Verschlechterung des Grundwassers muss daher nicht ausgeschlossen, aber auch nicht sicher zu erwarten sein (…vgl. BVerwG, U.v. 4.6.2020 - 7 A 1.18 - NuR 2020, 709 = juris Rn. 113; U.v. 9.2.2017 - 7 A 2.15 u.a. - BVerwGE 158, 1 = juris Rn. 480;… BayVGH, U.v. 20.5.2021 - 8 B 19.1587 - KommJur 2021, 272 = juris Rn. 62). - EuGH, 03.10.2019 - C-197/18
Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung …
Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2023 - 8 CS 22.2481
Im Übrigen hat die Rechtsfrage, ob öffentliche Wasserversorgungsträger aus § 52 Abs. 1 Satz 2 WHG eigene Rechte herleiten können, an praktischer Bedeutung verloren, seit höchstrichterlich geklärt ist, dass sich unmittelbar betroffene legitime Grundwassernutzer auf das wasserrechtliche Verschlechterungsverbot (§ 47 Abs. 1 WHG i.V.m. Art. 4 Abs. 1 Buchst. b der RL 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik - Wasserrechtsrahmenrichtlinie [WRRL]) berufen können (…vgl. BVerwG, U.v. 30.11.2020 - 9 A 5.20 - BVerwGE 170, 378 = juris Rn. 43 ff.;… EuGH, U.v. 28.5.2020 - C-535/18 - NVwZ 2020, 1177 = juris Rn. 132; U.v. 3.10.2019 - C-197/18 - NVwZ 2019, 1587 = juris Rn. 32). - BVerwG, 30.11.2020 - 9 A 5.20
Straßenrechtliche Planfeststellung (Ortsumgehung Ummeln)
Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2023 - 8 CS 22.2481
Im Übrigen hat die Rechtsfrage, ob öffentliche Wasserversorgungsträger aus § 52 Abs. 1 Satz 2 WHG eigene Rechte herleiten können, an praktischer Bedeutung verloren, seit höchstrichterlich geklärt ist, dass sich unmittelbar betroffene legitime Grundwassernutzer auf das wasserrechtliche Verschlechterungsverbot (§ 47 Abs. 1 WHG i.V.m. Art. 4 Abs. 1 Buchst. b der RL 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik - Wasserrechtsrahmenrichtlinie [WRRL]) berufen können (vgl. BVerwG, U.v. 30.11.2020 - 9 A 5.20 - BVerwGE 170, 378 = juris Rn. 43 ff.;… EuGH, U.v. 28.5.2020 - C-535/18 - NVwZ 2020, 1177 = juris Rn. 132;… U.v. 3.10.2019 - C-197/18 - NVwZ 2019, 1587 = juris Rn. 32). - BVerwG, 04.06.2020 - 7 A 1.18
Umweltschützer unterliegen: Klagen gegen Elbvertiefung abgewiesen
Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2023 - 8 CS 22.2481
Eine Verschlechterung des Grundwassers muss daher nicht ausgeschlossen, aber auch nicht sicher zu erwarten sein (vgl. BVerwG, U.v. 4.6.2020 - 7 A 1.18 - NuR 2020, 709 = juris Rn. 113;… U.v. 9.2.2017 - 7 A 2.15 u.a. - BVerwGE 158, 1 = juris Rn. 480;… BayVGH, U.v. 20.5.2021 - 8 B 19.1587 - KommJur 2021, 272 = juris Rn. 62). - BVerwG, 18.09.2001 - 1 DB 26.01
Haushaltsrechtliche Erwägung der Vermeidung rechtsgrundloser Leistungen als …
Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2023 - 8 CS 22.2481
Rn. 22 Hierfür bedarf es einer schlüssigen, konkreten und substanziierten Darlegung der wesentlichen Erwägungen, warum aus Sicht der Behörde gerade im vorliegenden Einzelfall ein besonderes öffentliches oder privates Interesse an der sofortigen Vollziehung gegeben ist und das Interesse des Betroffenen am Bestehen der aufschiebenden Wirkung ausnahmsweise zurückzutreten hat (vgl. BVerwG, B.v. 18.9.2001 - 1 DB 26.01 - juris Rn. 6;… BayVGH, B.v. 15.2.2019 - 8 CS 18.2411 - NuR 2019, 787 = juris Rn. 8). - BVerwG, 11.11.2020 - 7 VR 5.20
Vorhaben des potenziellen Bedarfs
Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2023 - 8 CS 22.2481
Bei offenen Erfolgsaussichten sind die für und gegen den Sofortvollzug sprechenden Interessen abzuwägen (vgl. BVerwG, B.v. 11.11.2020 - 7 VR 5.20 u.a. - juris Rn. 8;… Schoch in Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Stand August 2022, § 80 VwGO Rn. 373b). - OVG Sachsen-Anhalt, 26.09.2018 - 2 M 78/18
Anordnung der Entleerung und Wartung einer abflusslosen Sammelgrube
Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2023 - 8 CS 22.2481
Rn. 33 b) Soweit die Antragstellerin die Rechtswidrigkeit des Bescheids auf das Fehlen einer Verpflichtung stützt, die Leckageerkennung mit einer Datenfernübertragung auszustatten, richtet sich ihr Vorbringen nicht gegen die Befreiung vom Verbot von Erdaufschlüssen nach § 52 Abs. 1 Satz 2 WHG, sondern gegen Modalitäten der Errichtung und des Betriebs der abflusslosen Grube, die vom Landratsamt als nicht wasserrechtlich genehmigungspflichtig betrachtet (vgl. § 60 WHG) und mit Auflagen nach § 100 Abs. 1 WHG geregelt wurden (vgl. auch OVG LSA, B.v. 26.9.2018 - 2 M 78/18 - W+B 2019, 60 = juris Rn. 12 ff.;… Czychowski/Reinhardt, WHG, 12. Aufl. 2019, § 100 Rn. 55). - VGH Bayern, 20.05.2021 - 8 B 19.1587
Wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung gereinigter häuslicher Abwässer aus …
- VGH Bayern, 15.02.2019 - 8 CS 18.2411
Untersagung des Hopfenanbaus im Wasserschutzgebiet
- VGH Bayern, 20.05.2021 - 8 B 19.1590
Befreiung von Verboten einer Wasserschutzgebietsverordnung
- VGH Bayern, 16.08.2022 - 8 B 22.1073
Fehlende Umweltverträglichkeitsprüfung für Nutzung einer Dorfmühle zur …
- BVerwG, 11.03.1970 - IV C 59.67
Klagebefugnis einer Gemeinde gegen einen einen gemeindlichen Verwaltungsakt im …
- VG München, 08.11.2022 - M 31 S 22.5152
Befreiung von einem Verbot einer Wasserschutzgebietsverordnung
- VGH Bayern, 20.02.2015 - 8 CS 14.2590
Anordnung des Sofortvollzugs
- VGH Bayern, 18.05.1990 - 22 B 88.763
- VGH Bayern, 29.04.2024 - 8 CS 23.2243
Drittanfechtung: Befreiung von Beschränkungen im Wasserschutzgebiet
Rn. 6 1. Die Antragstellerin wendet sich - zu Recht - nicht dagegen, dass das Verwaltungsgericht bei der Prüfung der Erfolgsaussichten der Klage der Antragstellerin gegen die der Beigeladenen mit Bescheid vom 28. August 2023 auf der Grundlage von § 52 Abs. 1 Satz 2 WHG erteilte Befreiung vom Verbot des § 3 Abs. 1 Nr. 5.1 der Wasserschutzgebietsverordnung vom 12. Januar 1979 - ausgehend von der Rechtsprechung des Senats (vgl. BayVGH, U.v. 20.5.2021 - 8 B 19.1590 - juris [insbesondere Rn. 31 ff.] und B.v. 3.2.2023 - 8 CS 22.2481 - juris [insbesondere Rn. 27]) - als möglicherweise verletztes Recht der Antragstellerin lediglich das wasserrechtliche Verschlechterungsverbot nach § 47 Abs. 1 Nr. 1 WHG angesehen hat.Rn. 10 a) Ob ein Vorhaben eine Verschlechterung des - hier in Rede stehenden chemischen - Zustands eines Gewässers bewirken kann, beurteilt sich nach der Rechtsprechung des Senats auch für das Grundwasser nach dem allgemeinen ordnungsrechtlichen Maßstab der hinreichenden Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts, nicht nach dem strengen Maßstab des objektivrechtlichen Besorgnisgrundsatzes des § 48 Abs. 1 Satz 1 WHG; eine Verschlechterung muss daher nicht ausgeschlossen, aber auch nicht sicher zu erwarten sein (…BayVGH, U.v. 20.5.2021 - 8 B 19.1587 - juris Rn. 62; B.v. 3.2.2023 - 8 CS 22.2481 - juris Rn. 31 m.w.N.).
In der Sache dürfte nach dem Beschwerdevorbringen lediglich ein "Restrisiko" bestehen, welches für die Annahme einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit nicht ausreichend ist (vgl. BayVGH, B.v. 3.2.2023 - 8 CS 22.2481 - juris Rn. 30).
Der Senat setzt den Streitwert in Verfahren, in denen ein Drittbetroffener sich gegen eine Befreiung von einer Verordnung über ein Wasserschutzgebiet wendet, unter Berücksichtigung der Empfehlung in Nr. 9.7.1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013 (abgedruckt z.B. in Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Band II, unter § 163 VwGO) fest (vgl. BayVGH, B.v.3.2.2023 - 8 CS 22.2481 - juris Rn. 46).
- VG Bayreuth, 15.01.2026 - B 4 K 23.780
Befreiung vom Verbot einer Wasserschutzgebietsverordnung, Drittanfechtung eines …
Rn. 46 Aus § 52 Abs. 1 WHG und § 4 WSG-VO ergibt sich dagegen keine drittschützende Wirkung für begünstige Träger der öffentlichen Wasserversorgung, wobei der BayVGH darauf hingewiesen hat, dass die Problematik der Herleitung eigener Rechte aus § 52 Abs. 1 Satz 2 WHG an praktischer Bedeutung verloren habe, seitdem höchstrichterlich geklärt ist, dass sich ein Drittschutz zugunsten des Wasserversorgers aus dem wasserrechtlichen Verschlechterungsverbot ergibt (vgl. BayVGH, B.v. 3.2.2023 - 8 CS 22.2481 - juris Rn. 27 f.;… U.v. 20.5.2021 - 8 B 19.1590 - juris Rn. 32).Rn. 51 b) Ob ein Vorhaben eine Verschlechterung des chemischen Zustands eines Gewässers bewirken kann, beurteilt sich nach der Rechtsprechung des BayVGH auch für das Grundwasser nach dem allgemeinen ordnungsrechtlichen Maßstab der hinreichenden Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts, nicht nach dem strengen Maßstab des objektivrechtlichen Besorgnisgrundsatzes des § 48 Abs. 1 Satz 1 WHG; eine Verschlechterung muss daher nicht ausgeschlossen, aber auch nicht sicher zu erwarten sein (…BayVGH, U.v. 20.5.2021 - 8 B 19.1587 - juris Rn. 62; B.v. 3.2.2023 - 8 CS 22.2481 - juris Rn. 31 m.w.N.).
Auch nach dem Ergebnis der mündlichen Verhandlung verbleibt in der Sache allenfalls ein "Restrisiko", das für die Annahme einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit nicht ausreichend ist (…vgl. BayVGH, B.v. 29.4.2024 - 8 CS 23.2243 - juris Rn. 19; B.v. 3.2.2023 - 8 CS 22.2481 - juris Rn. 30).
- VGH Bayern, 13.06.2024 - 11 ZB 24.50
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Alkoholabhängigkeit - Berufungszulassung
- VG München, 08.04.2024 - M 31 S 23.2706
Vorläufiger Rechtschutz einer Umweltvereinigung gegen eine beschränkte Erlaubnis …
Eine Verschlechterung des Grundwassers muss daher nicht ausgeschlossen, darf aber auch nicht sicher zu erwarten sein (vgl. aktuell BayVGH, B.v. 3.2.2023 - 8 CS 22.2481 - juris Rn. 31;… BVerwG, U.v. 4.6.2020 - 7 A 1.18 - NuR 2020, 709 = juris Rn. 113;… U.v. 9.2.2017 - 7 A 2.15 u.a. - juris Rn. 480;… BayVGH, U.v. 20.5.2021 - 8 B 19.1587 - juris Rn. 62). - VG Karlsruhe, 14.01.2025 - 8 K 4133/22
Drittanfechtungsklagen gegen Befreiung von Verboten einer …
Entscheidend ist vielmehr, ob eine Verschlechterung für den mengenmäßigen oder chemischen Zustand der betroffenen Grundwasserquellen hinreichend wahrscheinlich ist oder nicht (vgl. Bay VGH, Beschluss vom 3.2.2023 - 8 CS 22.2481 - juris Rn. 30). - VG München, 27.02.2023 - M 31 S 23.758
Klagen gegen Erkundungsmaßnahmen der DB Netz AG zur Vorbereitung des sog. Brenner …
Mit diesen Ausführungen genügt der Antragsgegner sowohl der mit § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO verfolgten adressatenorientierten Informationsfunktion als auch der darin ebenfalls zum Ausdruck kommenden behördenorientierten Warnfunktion (vgl. BayVGH, B.v. 3.2.2023 - 8 CS 22.2481 - juris Rn. 24). - VGH Bayern, 16.04.2024 - 1 N 21.1790
Unwirksamkeit einer Einbeziehungssatzung wegen Überschreitens des zulässigen …
Es kann offenbleiben, ob die Allgemeinverfügung zum vorläufigen Schutz des Einzugsgebiets für die öffentliche Wasserversorgung per se drittschützende Wirkung gegenüber dem Träger der Wasserversorgung entfaltet (den Drittschutz einer Wasserschutzgebietsverordnung verneinend im Anwendungsbereich des § 52 Abs. 1 Satz 2 WHG: BayVGH, B.v. 3.2.2023 - 8 CS 22.2481 - juris Rn. 27;… BayVGH, U.v. 20.5.2021 - 8 B 19.1590 - juris Rn. 31). - VGH Bayern, 16.04.2024 - 1 N 21.1885
Unwirksamkeit einer Einbeziehungssatzung wegen Überschreitens des zulässigen …
Es kann offenbleiben, ob die Allgemeinverfügung zum vorläufigen Schutz des Einzugsgebiets für die öffentliche Wasserversorgung per se drittschützende Wirkung gegenüber dem Träger der Wasserversorgung entfaltet (den Drittschutz einer Wasserschutzgebietsverordnung verneinend im Anwendungsbereich des § 52 Abs. 1 Satz 2 WHG: BayVGH, B.v. 3.2.2023 - 8 CS 22.2481 - juris Rn. 27;… BayVGH, U.v. 20.5.2021 - 8 B 19.1590 - juris Rn. 31).
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