Rechtsprechung
| VGH Bayern, 29.04.2024 - 8 CS 23.2243 |
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- BAYERN | RECHT
WHG § 47 Abs. 1 Nr. 1, § 48 Abs. 1; Grundwasserschutz-RL Art. 3 Abs. 1; Wasser-Rahmen-RL Art. 4 Abs. 1 lit. b; VwGO § 146 Abs. 4, § 147 Abs. 1, § 154 Abs. 2, Abs. 3, § 162 Abs. 3
Drittanfechtung: Befreiung von Beschränkungen im Wasserschutzgebiet - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WHG § 19g Abs. 5 ; WHG § 47 Abs. 1 Nr. 1
Beschwerde eines privatrechtlich organisierten Wasserversorgungsunternehmen gegen eine erteilte Befreiung von einer Wasserschutzgebietsverordnung
Verfahrensgang
- VG Bayreuth, 30.11.2023 - B 7 S 23.956
- VGH Bayern, 29.04.2024 - 8 CS 23.2243
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (7)
- VGH Bayern, 03.02.2023 - 8 CS 22.2481
Drittanfechtung einer Befreiung von einem wasserrechtlichen Verbot durch privaten …
Auszug aus VGH Bayern, 29.04.2024 - 8 CS 23.2243
Rn. 6 1. Die Antragstellerin wendet sich - zu Recht - nicht dagegen, dass das Verwaltungsgericht bei der Prüfung der Erfolgsaussichten der Klage der Antragstellerin gegen die der Beigeladenen mit Bescheid vom 28. August 2023 auf der Grundlage von § 52 Abs. 1 Satz 2 WHG erteilte Befreiung vom Verbot des § 3 Abs. 1 Nr. 5.1 der Wasserschutzgebietsverordnung vom 12. Januar 1979 - ausgehend von der Rechtsprechung des Senats (vgl. BayVGH, U.v. 20.5.2021 - 8 B 19.1590 - juris [insbesondere Rn. 31 ff.] und B.v. 3.2.2023 - 8 CS 22.2481 - juris [insbesondere Rn. 27]) - als möglicherweise verletztes Recht der Antragstellerin lediglich das wasserrechtliche Verschlechterungsverbot nach § 47 Abs. 1 Nr. 1 WHG angesehen hat.Rn. 10 a) Ob ein Vorhaben eine Verschlechterung des - hier in Rede stehenden chemischen - Zustands eines Gewässers bewirken kann, beurteilt sich nach der Rechtsprechung des Senats auch für das Grundwasser nach dem allgemeinen ordnungsrechtlichen Maßstab der hinreichenden Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts, nicht nach dem strengen Maßstab des objektivrechtlichen Besorgnisgrundsatzes des § 48 Abs. 1 Satz 1 WHG; eine Verschlechterung muss daher nicht ausgeschlossen, aber auch nicht sicher zu erwarten sein (…BayVGH, U.v. 20.5.2021 - 8 B 19.1587 - juris Rn. 62; B.v. 3.2.2023 - 8 CS 22.2481 - juris Rn. 31 m.w.N.).
In der Sache dürfte nach dem Beschwerdevorbringen lediglich ein "Restrisiko" bestehen, welches für die Annahme einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit nicht ausreichend ist (vgl. BayVGH, B.v. 3.2.2023 - 8 CS 22.2481 - juris Rn. 30).
Der Senat setzt den Streitwert in Verfahren, in denen ein Drittbetroffener sich gegen eine Befreiung von einer Verordnung über ein Wasserschutzgebiet wendet, unter Berücksichtigung der Empfehlung in Nr. 9.7.1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013 (abgedruckt z.B. in Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Band II, unter § 163 VwGO) fest (vgl. BayVGH, B.v.3.2.2023 - 8 CS 22.2481 - juris Rn. 46).
- VGH Bayern, 20.05.2021 - 8 B 19.1590
Befreiung von Verboten einer Wasserschutzgebietsverordnung
Auszug aus VGH Bayern, 29.04.2024 - 8 CS 23.2243
Rn. 6 1. Die Antragstellerin wendet sich - zu Recht - nicht dagegen, dass das Verwaltungsgericht bei der Prüfung der Erfolgsaussichten der Klage der Antragstellerin gegen die der Beigeladenen mit Bescheid vom 28. August 2023 auf der Grundlage von § 52 Abs. 1 Satz 2 WHG erteilte Befreiung vom Verbot des § 3 Abs. 1 Nr. 5.1 der Wasserschutzgebietsverordnung vom 12. Januar 1979 - ausgehend von der Rechtsprechung des Senats (vgl. BayVGH, U.v. 20.5.2021 - 8 B 19.1590 - juris [insbesondere Rn. 31 ff.] und B.v. 3.2.2023 - 8 CS 22.2481 - juris [insbesondere Rn. 27]) - als möglicherweise verletztes Recht der Antragstellerin lediglich das wasserrechtliche Verschlechterungsverbot nach § 47 Abs. 1 Nr. 1 WHG angesehen hat.Art. 4 Abs. 1 Buchst. b der RL 2000/60/EG vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (Wasserrahmenrichtlinie - WRRL, ABl. L 327 S. 1) enthält "Umweltziele" bei der Bewirtschaftung des Grundwassers, nicht zuletzt das Ziel, eine Verschlechterung des Zustands aller Grundwasserkörper zu verhindern; Art. 7 Abs. 3 WRRL ergänzt das allgemeine Verschlechterungsverbot des Art. 4 Abs. 1 WRRL (vgl. BayVGH, U.v. 20.5.2021 - 8 B 19.1590 - juris Rn. 26), indem er vorgibt, dass die Mitgliedstaaten für den erforderlichen Schutz der ermittelten Wasserkörper sorgen, um eine Verschlechterung ihrer Qualität zu verhindern und so den für die Gewinnung von Trinkwasser erforderlichen Umfang der Aufbereitung zu verringern (Satz 1).
Rn. 8 Von einer vorhabenbedingten Verschlechterung des chemischen Zustands eines Grundwasserkörpers ist auszugehen, wenn mindestens eine der Qualitätsnormen oder einer der Schwellenwerte i.S.v. Art. 3 Abs. 1 der RL 2006/118/EG vom 12. Dezember 2006 zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und Verschlechterung (Grundwasser-Richtlinie, ABl. L 372 S. 19) überschritten wird, als auch dann, wenn sich die Konzentration eines Schadstoffs, dessen Schwellenwert bereits überschritten ist, voraussichtlich erhöhen wird, wobei die an jeder Überwachungsstelle gemessenen Werte individuell zu berücksichtigen sind (…BayVGH, U.v. 20.5.2021 - 8 B 19.1587 - juris Rn. 62; U.v. 20.5.2021 - 8 B 19.1590 - juris Rn. 37).
- BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07
Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die …
Auszug aus VGH Bayern, 29.04.2024 - 8 CS 23.2243
Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG (vgl. auch Art. 93 BV) verlangt vielmehr grundsätzlich, dass die (Verwaltungs-)Gerichte Verwaltungsakte in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht vollständig nachprüfen (vgl. insbesondere BVerfG, B.v. 31.5.2011 - 1 BvR 857/07 - BVerfGE 129, 1 = juris Rn. 68).Allerdings ist auch der Gesetzgeber nicht frei in der Einräumung behördlicher Letztentscheidungsbefugnisse (vgl. BVerfG, B.v. 31.5.2011 - 1 BvR 857/07 - BVerfGE 129, 1 = juris Rn. 73 ff.).
- VGH Bayern, 20.05.2021 - 8 B 19.1587
Wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung gereinigter häuslicher Abwässer aus …
Auszug aus VGH Bayern, 29.04.2024 - 8 CS 23.2243
Rn. 8 Von einer vorhabenbedingten Verschlechterung des chemischen Zustands eines Grundwasserkörpers ist auszugehen, wenn mindestens eine der Qualitätsnormen oder einer der Schwellenwerte i.S.v. Art. 3 Abs. 1 der RL 2006/118/EG vom 12. Dezember 2006 zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und Verschlechterung (Grundwasser-Richtlinie, ABl. L 372 S. 19) überschritten wird, als auch dann, wenn sich die Konzentration eines Schadstoffs, dessen Schwellenwert bereits überschritten ist, voraussichtlich erhöhen wird, wobei die an jeder Überwachungsstelle gemessenen Werte individuell zu berücksichtigen sind (BayVGH, U.v. 20.5.2021 - 8 B 19.1587 - juris Rn. 62;… U.v. 20.5.2021 - 8 B 19.1590 - juris Rn. 37).Rn. 10 a) Ob ein Vorhaben eine Verschlechterung des - hier in Rede stehenden chemischen - Zustands eines Gewässers bewirken kann, beurteilt sich nach der Rechtsprechung des Senats auch für das Grundwasser nach dem allgemeinen ordnungsrechtlichen Maßstab der hinreichenden Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts, nicht nach dem strengen Maßstab des objektivrechtlichen Besorgnisgrundsatzes des § 48 Abs. 1 Satz 1 WHG; eine Verschlechterung muss daher nicht ausgeschlossen, aber auch nicht sicher zu erwarten sein (BayVGH, U.v. 20.5.2021 - 8 B 19.1587 - juris Rn. 62;… B.v. 3.2.2023 - 8 CS 22.2481 - juris Rn. 31 m.w.N.).
- BVerwG, 26.06.1970 - IV C 99.67
Lagerung von Heizöl im engeren Schutzbereich eines Wasserschutzgebietes - …
Auszug aus VGH Bayern, 29.04.2024 - 8 CS 23.2243
Hinsichtlich des nach dem allgemeinen ordnungsrechtlichen Maßstab anzusetzenden Grades der Wahrscheinlichkeit muss zum einen danach differenziert werden, welches Schutzgut auf dem Spiel steht (vgl. schon BVerwG, U.v. 26.6.1970 - IV C 99.67 - NJW 1970, 1890 = juris Rn. 15). - BVerwG, 14.09.2017 - 3 C 4.16
Absicht; Angriff auf die Sicherheit des Luftverkehrs; Beschuss von …
Auszug aus VGH Bayern, 29.04.2024 - 8 CS 23.2243
Je weniger gewichtig der Grundrechtseingriff ist, desto geringer darf die Wahrscheinlichkeit sein, mit der auf eine drohende Verletzung des Rechtsguts geschlossen werden kann (vgl. zum Ganzen BVerwG, B.v. 14.9.2017 - 3 C 4.16 - NVwZ 2018, 504 = juris Rn. 19;… Schenke, Polizei- und Ordnungsrecht, 12. Aufl. 2023, § 3 Rn. 82 m.w.N.;… Schmidbauer in Schmidbauer/Steiner, PAG POG, 6. Aufl. 2023, Art. 11 Rn. 53 ff.). - VGH Bayern, 02.01.2020 - 8 ZB 19.47
Drittanfechtungsklage gegen beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis
Auszug aus VGH Bayern, 29.04.2024 - 8 CS 23.2243
Dass Stellungnahmen wasserwirtschaftlicher Fachbehörden nach der Rechtsprechung des Senats eine besondere Bedeutung zukommt (vgl. etwa BayVGH, B.v. 2.1.2020 - 8 ZB 19.47 - juris Rn. 11), ist im vorliegenden Zusammenhang ohne Bedeutung.
- VG Bayreuth, 15.01.2026 - B 4 K 23.780
Befreiung vom Verbot einer Wasserschutzgebietsverordnung, Drittanfechtung eines …
Die dagegen gerichtete Beschwerde wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) mit Beschluss vom 29. April 2024 (8 CS 23.2243) zurück.Die Verwaltungsgerichte sind auch durchaus in der Lage, die Prognose, ob ein Schadenseintritt hinreichend wahrscheinlich ist, gegebenenfalls unter Heranziehung eines Sachverständigen, vollumfänglich zu überprüfen (vgl. BayVGH, B.v. 29.4.2024 - 8 CS 23.2243 - juris Rn. 13 und 14 m.w.N.).
Rn. 53 c) In Übereinstimmung mit dem BayVGH im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (vgl. B.v. 29.4.2024 - 8 CS 23.2243 - juris Rn. 17) geht das Gericht davon aus, dass vorliegend bezüglich des Grades der Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts eher geringe Anforderungen zu stellen sind.
Für die Rechtmäßigkeit der Befreiungsentscheidung ist jedoch auch nicht entscheidend, ob sie ein vermeidbares Risiko akzeptiert, sondern ob aufgrund der Ausnutzung dessen, was Gegenstand der Befreiung ist, ein Schadenseintritt hinreichend wahrscheinlich ist (BayVGH, B.v. 29.4.2024 - 8 CS 23.2243 - juris Rn. 18).
Auch nach dem Ergebnis der mündlichen Verhandlung verbleibt in der Sache allenfalls ein "Restrisiko", das für die Annahme einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit nicht ausreichend ist (vgl. BayVGH, B.v. 29.4.2024 - 8 CS 23.2243 - juris Rn. 19;… B.v. 3.2.2023 - 8 CS 22.2481 - juris Rn. 30).
Dem Senat sei auch nicht aus anderem Zusammenhang bekannt, dass es, wenn Kraftstoff (etwa auch Heizöl) zu Firmen und Privathaushalten angeliefert wird, derzeit in nennenswertem Umfang zu Vorfällen kommt, die zu einer Grundwasserverunreinigung führen (vgl. BayVGH, B.v. 29.4.2024 - 8 CS 23.2243 - juris Rn. 19 und 23).
In der Beschwerdeentscheidung hat der BayVGH sogar einen mehrmaligen Austausch des Dieselkraftstoffs pro Jahr zugrunde gelegt (vgl. B.v. 29.4.2024 - 8 CS 23.2243 - juris Rn. 19).
Nicht zuletzt möglicherweise enorme Haftungsrisiken dürften zu einem besonders sorgfältigen Vorgehen bei diesen Vorgängen führen (BayVGH, B.v. 29.4.2024 - 8 CS 23.2243 - juris Rn. 23).
Dasselbe gilt für eine etwaige baurechtliche Unzulässigkeit des Vorhabens, wie sie in der Klagebegründung vorgebracht wird (vgl. BayVGH, B.v. 29.4.2024 - 8 CS 23.2243 - juris Rn. 26).
- VGH Bayern, 04.07.2024 - 22 A 23.40049
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von …
Bei der Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen des wasserrechtlichen Verschlechterungsverbots nach § 47 Abs. 1 Nr. 1 WHG nimmt auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof eine volle gerichtliche Überprüfbarkeit an (BayVGH, B.v. 29.4.2024 - 8 CS 23.2243 - juris Rn. 13 f.).Auch in Bezug auf die Schutzzweckgefährdung nach § 52 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 WHG gilt, dass die Verwaltungsgerichte in der Lage sind, die Prognose, ob eine nachteilige Veränderung des Wassers nicht von der Hand zu weisen ist, ggf. unter Heranziehung eines Sachverständigen, vollumfänglich zu überprüfen (s. zu § 47 Abs. 1 Nr. 1 WHG BayVGH, B.v. 29.4.2024 - 8 CS 23.2243 - juris Rn. 14).
- VGH Bayern, 16.04.2026 - 22 A 25.40080
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für zwei Windenergieanlagen, ergänzendes …
Hinsichtlich der Voraussetzungen des wasserrechtlichen Verschlechterungsverbots nach § 47 Abs. 1 Nr. 1 WHG nimmt auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof eine volle gerichtliche Überprüfbarkeit an (BayVGH, B.v. 29.4.2024 - 8 CS 23.2243 - juris Rn. 13 f.).Auch in Bezug auf die Schutzzweckgefährdung nach § 52 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 WHG sind die Verwaltungsgerichte in der Lage, die Prognose, ob eine nachteilige Veränderung des Wassers nicht von der Hand zu weisen ist, ggf. unter Heranziehung eines Sachverständigen, vollumfänglich zu überprüfen (s. zu § 47 Abs. 1 Nr. 1 WHG BayVGH, B.v. 29.4.2024 - 8 CS 23.2243 - juris Rn. 14).
- VG Karlsruhe, 14.01.2025 - 8 K 4133/22
Drittanfechtungsklagen gegen Befreiung von Verboten einer …
Damit ist auch hier nicht auf den strengen Maßstab des objektivrechtlichen Besorgnisgrundsatzes nach § 48 Abs. 1 Satz 1 WHG zurückzugreifen (vgl. Bay. VGH…, Urteil vom 20.5.2021 - 8 B 19.1589 - juris Rn. 40 und Beschluss vom 29.4.2024 - 8 CS 23.2243 - juris Rn 10).Je gewichtiger die drohende Rechtsgutbeeinträchtigung und je weniger gewichtig der Grundrechtseingriff ist, desto geringer darf die Wahrscheinlichkeit sein, mit der auf eine drohende Verletzung des Rechtsguts geschlossen werden kann (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 29.4.2024 - 8 CS 23.2243 - juris Rn 17; zu diesem allgemeinen ordnungsrechtlichen Maßstab BVerwG…, Beschluss vom 14.9.2017 - 3 C 4.16 - juris Rn. 19).
Die Verwaltungsgerichte sind auch durchaus in der Lage, die Prognose, ob ein Schadenseintritt hinreichend wahrscheinlich ist, gegebenenfalls unter Heranziehung eines Sachverständigen, vollumfänglich zu überprüfen (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 29.4.2024 - 8 CS 23.2243 - juris Rn 13 f.).
Rn. 147 aa) Von einer vorhabenbedingten Verschlechterung des chemischen Zustands eines Grundwasserkörpers ist auszugehen, wenn mindestens eine der Qualitätsnormen oder einer der Schwellenwerte im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2006/118/EG vom 12. Dezember 2006 zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und Verschlechterung (…Grundwasser-Richtlinie, ABl. L 372 vom 27.12.2006, S. 19) überschritten wird, als auch dann, wenn sich die Konzentration eines Schadstoffs, dessen Schwellenwert bereits überschritten ist, voraussichtlich erhöhen wird, wobei die an jeder Überwachungsstelle gemessenen Werte individuell zu berücksichtigen sind (vgl. Bay. VGH…, Urteil vom 20.5.2021 - 8 B 19.1587 - juris Rn. 62 und Beschluss vom 29.4.2024 - 8 CS 23.2243 - juris Rn 13 f.).
- VGH Bayern, 14.04.2026 - 22 A 25.40080 Hinsichtlich der Voraussetzungen des wasserrechtlichen Verschlechterungsverbots nach § 47 Abs. 1 Nr. 1 WHG nimmt auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof eine volle gerichtliche Überprüfbarkeit an (BayVGH, B.v. 29.4.2024 ± 8 CS 23.2243 ± juris Rn. 13 f.).
Auch in Bezug auf die Schutzzweckgefährdung nach § 52 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 WHG sind die Verwaltungsgerichte in der Lage, die Prognose, ob eine nachteilige Veränderung des Wassers nicht von der Hand zu weisen ist, ggf. unter Heranziehung eines Sachverständigen, vollumfänglich zu überprüfen (s. zu § 47 Abs. 1 Nr. 1 WHG BayVGH, B.v. 29.4.2024 ± 8 CS 23.2243 ± juris Rn. 14).
- VGH Bayern, 24.07.2024 - 8 CS 24.676
Verbot des Befahrens eines Gewässers mit kleinen Fahrzeugen ohne eigene …
Rn. 17 Hinsichtlich des anzusetzenden Grades der Wahrscheinlichkeit muss zum einen danach differenziert werden, welches Schutzgut auf dem Spiel steht (vgl. jüngst BayVGH, B.v. 29.4.2024 - 8 CS 23.2243 - juris Rn. 17 m.w.N.).Je weniger gewichtig der Grundrechtseingriff ist, desto geringer darf die Wahrscheinlichkeit sein, mit der auf eine drohende Verletzung des Rechtsguts geschlossen werden kann (…vgl. BVerwG, B.v. 14.9.2017 - 3 C 4.16 - NVwZ 2018, 504 = juris Rn. 19; BayVGH, B.v. 29.4.2024 - 8 CS 23.2243 - juris Rn. 17 m.w.N.).
- VGH Bayern, 21.08.2026 - 9 CS 26.791
Abgrabungsgenehmigung, Geplanter Sandabbau im Trockenverfahren, Eilantrag eines …
Hinsichtlich des Grades der Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts sind zwar eher geringe Anforderungen zu stellen, ein lediglich verbleibendes Restrisiko ist für die Annahme einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit jedoch nicht ausreichend (vgl. BayVGH, B.v. 29.4.2024 - 8 CS 23.2243 - juris Rn. 10, 17 ff.).
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