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Rechtsprechung
   VG Gießen, 28.06.2024 - 8 L 1516/24.GI.A   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,17669
VG Gießen, 28.06.2024 - 8 L 1516/24.GI.A (https://dejure.org/2024,17669)
VG Gießen, Entscheidung vom 28.06.2024 - 8 L 1516/24.GI.A (https://dejure.org/2024,17669)
VG Gießen, Entscheidung vom 28. Juni 2024 - 8 L 1516/24.GI.A (https://dejure.org/2024,17669)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Hessen

    § 123 VwGO, § 80 Abs 5 VwGO, § 71 AsylVfG 1992, § 51 VwVfG, EURL 32/2013
    Statthafte Antragsart bei Ablehnung eines Folgeverfahrens in der seit dem 27. Februar 2024 geltenden Fassung des AsylG; Keine systemischen Mängel des Asylsystems in Italien

 
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Wird zitiert von ... (28)Zitiert selbst (45)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.12.2020 - 7 A 11038/18

    Unzulässigkeitsentscheidung; Rückführung eines anerkannt Schutzberechtigten nach …

    Auszug aus VG Gießen, 28.06.2024 - 8 L 1516/24
    Bei dieser Quote ist aber zu berücksichtigen, dass ein Großteil der Schutzsuchenden nicht dauerhaft in Italien bleiben und dort arbeiten, sondern in einen anderen Mitgliedstaat weiterreisen will (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. Dezember 2020, Az. 7 A 11038/18, juris, Rn. 45).

    Auch kann unbeschadet der Vermittlungsmöglichkeiten der SAI-Zentren von Schutzberechtigten erwartet werden, in die Regionen zu ziehen, in denen sie ohne vorherige Ausbildung Beschäftigungen in der Landwirtschaft und im Tourismus finden werden (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. Dezember 2020, Az. 7 A 11038/18, juris, Rn. 45 f.).

    Bei dieser Quote ist nämlich zu berücksichtigen, dass ein Großteil der Schutzberechtigten nicht dauerhaft in Italien bleiben und dort arbeiten, sondern in einen anderen Mitgliedstaat weiterreisen will (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. Dezember 2020 - 7 A 11038/18 -, juris, Rdnr. 45).

    Im Hinblick auf die positive Entwicklung des italienischen Arbeitsmarktes erscheint es ausgeschlossen, dass eine arbeitsfähige und -willige Person im gesamten Land Italien keine Beschäftigung finden kann (vgl. auch OVG Mecklenburg-Vorpommern…, Urteil vom 19. Januar 2022 - 4 LB 135/17 -, Rdnr. 36; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. Dezember 2020 - 7 A 11038/18 -, Rdnr. 45; VG München…, Urteil vom 30. August 2022 - M 11 K 18.31438 -, Rdnr. 32 ff.; jeweils juris).

    Aus den aktuellen Auskünften ergeben sich keine stichhaltigen Anhaltspunkte dafür, dass sich die Chancen von Schutzberechtigten, ihren Lebensunterhalt in Italien selbstständig zu bestreiten, Obdach zu finden und im Bedarfsfall medizinisch versorgt zu werden, gravierend und nachhaltig verschlechtert hätten (zu diesem Ergebnis kommen etwa auch: OVG Mecklenburg-Vorpommern…, Urteil vom 19. Januar 2022 - 4 LB 135/17 -, Rdnr. 36; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. Dezember 2020 - 7 A 11038/18 -, Rdnr. 52 ff.; VG München…, Urteil vom 30. August 2022 - M 11 K 18.31438 -, Rdnr. 32 ff.; jeweils juris).

  • EuGH, 19.03.2019 - C-297/17

    Ein Asylbewerber darf in den Mitgliedstaat überstellt werden, der normalerweise …

    Auszug aus VG Gießen, 28.06.2024 - 8 L 1516/24
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist Art. 33 Abs. 2 Buchst. a) der Richtlinie 2013/32/EU - der durch § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG in deutsches Recht umgesetzt worden ist - zwar dahingehend auszulegen, dass er es einem Mitgliedstaat verbietet, von der durch diese Vorschrift eingeräumten Befugnis Gebrauch zu machen, einen Antrag auf internationalen Schutz als unzulässig abzulehnen, weil dem Antragsteller bereits von einem anderen Mitgliedstaat die Flüchtlingseigenschaft oder subsidiärer Schutz zuerkannt worden ist, wenn die Lebensverhältnisse, die ihn in dem anderen Mitgliedstaat erwarten würden, ihn der ernsthaften Gefahr aussetzen würden, eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung nach Art. 4 EUGrCh bzw. des diesem entsprechenden Art. 3 EMRK zu erfahren (vgl. EuGH, Beschluss vom 13. November 2019 - C-540/17 - und - C-541/17 - (Hamed und Omar) - Urteile vom 19. März 2019 - C-163/17 (Jawo) - und - C-297/17 u.a. (Ibrahim) -, jeweils juris).

    Für die Anwendbarkeit des Art. 33 Abs. 2 Buchst. a) der Richtlinie 2013/32/EU nimmt der Gerichtshof der Europäischen Union einen Verstoß gegen Art. 4 EUGrCh aber erst dann an, wenn die Gleichgültigkeit der Behörden eines Mitgliedstaats zur Folge hätte, dass eine vollständig von öffentlicher Unterstützung abhängige Person sich unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in einer Situation extremer materieller Not befände, die es ihr nicht erlaubte, ihre elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, wie insbesondere sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden, und die ihre physische oder psychische Gesundheit beeinträchtigte oder sie in einen Zustand der Verelendung versetzte, der mit der Menschenwürde unvereinbar wäre (siehe EuGH, Urteile vom 19. März 2019 - C-163/17 -, Rn. 91 ff. und - C-297/17 -, Rdnr. 89 ff., jeweils juris).

    Der bloße Umstand, dass die Lebensverhältnisse in dem Mitgliedstaat, der internationalen Schutz gewährt hat, nicht den Bestimmungen des Kapitels VII der Richtlinie 2011/95/EU gerecht werden, vermag angesichts der fundamentalen Bedeutung des Grundsatzes des gegenseitigen Vertrauens die Ausübung der in Art. 33 Abs. 2 Buchst. a) der Richtlinie 2013/32/EU vorgesehenen Befugnis nicht einzuschränken, solange die zuvor beschriebene Erheblichkeitsschwelle des Art. 4 EUGrCh nicht überschritten ist (vgl. EuGH, Urteil vom 19. März 2019 - C-297/17 -, juris, Rdnr. 92).

  • EuGH, 09.09.2021 - C-18/20

    Das Unionsrecht steht dem entgegen, dass ein Folgeantrag auf internationalen …

    Auszug aus VG Gießen, 28.06.2024 - 8 L 1516/24
    Nach Art. 40 Abs. 2 und 3 der Asylverfahrensrichtlinie gehören zu den "neuen Elementen oder Erkenntnissen", die "zutage getreten oder vom Antragsteller vorgebracht worden sind" nicht nur solche, die nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens über den früheren Antrag auf internationalen Schutz eingetreten sind, sondern auch solche, die bereits vor Abschluss des Verfahrens existierten, aber vom Antragsteller nicht geltend gemacht wurden (vgl. EuGH, Urteil vom 9. September 2021 - C-18/20 -, juris, Rdnr. 44).

    Die Regelung des § 71 Abs. 1 Satz 1 AsylG, wonach der Betroffene ohne grobes Verschulden außerstande gewesen sein muss, den Grund für das Wiederaufgreifen bereits in dem früheren Verfahren, insbesondere durch Rechtsbehelf, geltend zu machen, wird von Art. 40 Abs. 4 der Asylverfahrensrichtlinie gedeckt (vgl. EuGH, Urteil vom 9. September 2021 - C-18/20 -, juris, Rdnr. 51 f., 65 ff.).

    Dagegen ist die zeitliche Ausschlussfrist des § 51 Abs. 3 VwVfG von drei Monaten im Rahmen von Folgeanträgen nach § 71 AsylG wegen eines Verstoßes gegen Art. 40 Abs. 3 Satz 1 der Asylverfahrensrichtlinie nicht anzuwenden (vgl. EuGH, Urteil vom 9. September 2021 - C-18/20 -, juris, Rdnr. Rn. 45 ff., 61).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.01.2022 - 4 LB 135/17

    Keine Gefahr für anerkannte Schutzberechtigte in Italien

    Auszug aus VG Gießen, 28.06.2024 - 8 L 1516/24
    Unter Zugrundlegung dieser Grundsätze sowie nach Kenntnis des Gerichts und den vorliegenden Erkenntnisquellen (etwa: Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl [BFA], Länderinformationsblatt der Staatendokumentation, Italien, 27. Juli 2023; Auswärtiges Amt, Bundesministerium des Innern und für Heimat [AA/BMI/BAMF], Aufnahmesituation von Asylantragstellenden sowie anerkannt Schutzberechtigten in Italien, Stand: September 2022; Schweizer Flüchtlingshilfe [SFH], Aufnahmebedingungen in Italien, Aktuelle Entwicklungen, 10. Juni 2021; Asylum Information Database [AIDA], Country Report: Italy, 2022 Update; SFH, Situation von aus dem Ausland zurückkehrenden Schutzberechtigten (insbesondere hinsichtlich einer Unterkunft), 29. April 2022), sowie in Übereinstimmung mit der überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. etwa: Bay. VGH…, Urteil vom 21. März 2024 - 24 B 23.30860 -, juris, Rdnr. 34 ff.;… Beschluss vom 27. September 2023 - 24 B 22.30953 -, juris, Rdnr. 23 ff.;… Beschluss vom 11. Oktober 2023 - 24 B 23.30525 -, juris, Rdnr. 24 ff.;… Urteil vom 25. Mai 2023 - 24 B 22.30954 -, Rdnr. 14; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 7. Juli 2022 - A 4 S 3696/21 -, juris, Rdnr. 28 f.;… Urteil vom 8. November 2021 - A 4 S 2850/21 -, juris, Rdnr. 7 ff.; OVG Sachsen…, Urteil vom 15. März 2022 - 4 A 506/19.A -, juris, Rdnr. 46 ff.; OVG Saarland…, Urteil vom 15. Februar 2022 - 2 A 46/21 -, juris, Rdnr. 22 ff.; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 19. Januar 2022 - 4 LB 135/17 -, juris, Rdnr. 23 ff.; a. A. OVG NRW…, Urteil vom 22. Juni 2022 - 11 A 100/22.A -, Rdnr. 29 ff.;… Urteil vom 20. Juli 2021 - 11 A 16.A -, Rdnr. 37 ff.; OVG Rheinland-Pfalz…, Beschluss vom 23. Januar 2024 - 13 A 10945/22.OVG -, juris, Rdnr. 30) ist das Gericht davon überzeugt, dass die Lebensverhältnisse, die den Antragsteller im Falle einer Rückkehr in Italien als anerkannt Schutzberechtigte erwarten würde, ihn nicht der ernsthaften Gefahr aussetzen würde, eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung im Sinne von Art. 3 EMRK bzw. Art. 4 Grundrechte-Charta zu erfahren.

    Im Hinblick auf die positive Entwicklung des italienischen Arbeitsmarktes erscheint es ausgeschlossen, dass eine arbeitsfähige und -willige Person im gesamten Land Italien keine Beschäftigung finden kann (vgl. auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 19. Januar 2022 - 4 LB 135/17 -, Rdnr. 36; OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 15. Dezember 2020 - 7 A 11038/18 -, Rdnr. 45; VG München…, Urteil vom 30. August 2022 - M 11 K 18.31438 -, Rdnr. 32 ff.; jeweils juris).

    Aus den aktuellen Auskünften ergeben sich keine stichhaltigen Anhaltspunkte dafür, dass sich die Chancen von Schutzberechtigten, ihren Lebensunterhalt in Italien selbstständig zu bestreiten, Obdach zu finden und im Bedarfsfall medizinisch versorgt zu werden, gravierend und nachhaltig verschlechtert hätten (zu diesem Ergebnis kommen etwa auch: OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 19. Januar 2022 - 4 LB 135/17 -, Rdnr. 36; OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 15. Dezember 2020 - 7 A 11038/18 -, Rdnr. 52 ff.; VG München…, Urteil vom 30. August 2022 - M 11 K 18.31438 -, Rdnr. 32 ff.; jeweils juris).

  • EuGH, 19.03.2019 - C-163/17

    Ein Asylbewerber darf in den Mitgliedstaat überstellt werden, der normalerweise …

    Auszug aus VG Gießen, 28.06.2024 - 8 L 1516/24
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist Art. 33 Abs. 2 Buchst. a) der Richtlinie 2013/32/EU - der durch § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG in deutsches Recht umgesetzt worden ist - zwar dahingehend auszulegen, dass er es einem Mitgliedstaat verbietet, von der durch diese Vorschrift eingeräumten Befugnis Gebrauch zu machen, einen Antrag auf internationalen Schutz als unzulässig abzulehnen, weil dem Antragsteller bereits von einem anderen Mitgliedstaat die Flüchtlingseigenschaft oder subsidiärer Schutz zuerkannt worden ist, wenn die Lebensverhältnisse, die ihn in dem anderen Mitgliedstaat erwarten würden, ihn der ernsthaften Gefahr aussetzen würden, eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung nach Art. 4 EUGrCh bzw. des diesem entsprechenden Art. 3 EMRK zu erfahren (vgl. EuGH, Beschluss vom 13. November 2019 - C-540/17 - und - C-541/17 - (Hamed und Omar) - Urteile vom 19. März 2019 - C-163/17 (Jawo) - und - C-297/17 u.a. (Ibrahim) -, jeweils juris).

    Für die Anwendbarkeit des Art. 33 Abs. 2 Buchst. a) der Richtlinie 2013/32/EU nimmt der Gerichtshof der Europäischen Union einen Verstoß gegen Art. 4 EUGrCh aber erst dann an, wenn die Gleichgültigkeit der Behörden eines Mitgliedstaats zur Folge hätte, dass eine vollständig von öffentlicher Unterstützung abhängige Person sich unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in einer Situation extremer materieller Not befände, die es ihr nicht erlaubte, ihre elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, wie insbesondere sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden, und die ihre physische oder psychische Gesundheit beeinträchtigte oder sie in einen Zustand der Verelendung versetzte, der mit der Menschenwürde unvereinbar wäre (siehe EuGH, Urteile vom 19. März 2019 - C-163/17 -, Rn. 91 ff. und - C-297/17 -, Rdnr. 89 ff., jeweils juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.08.2023 - 11 S 2717/22

    Prozesskostenhilfe; maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der hinreichenden …

    Auszug aus VG Gießen, 28.06.2024 - 8 L 1516/24
    Ob ein Eingriff in das Familienleben nach Art. 6 GG verhältnismäßig ist, hängt unter anderem davon ab, ob es dem Kind und einem gegebenenfalls vorhandenen anderen Elternteil möglich ist und zugemutet werden darf, den von der Maßnahme betroffenen Ausländer ins Ausland zu begleiten oder ihm zeitnah dorthin zu folgen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16. August 2023 - 11 S 2717/22 -, juris, Rdnr. 24; VG Karlsruhe…, Beschluss vom 18. Dezember 2023 - A 4 K 5016/23 -, juris, Rdnr. 8).

    Es ist im jeweiligen Einzelfall zu würdigen, ob die den Mitgliedern der Familie mit einer Ausreise ins Ausland entstehenden Nachteile noch in einem angemessenen Verhältnis zu den einwanderungspolitischen Interessen, Sicherheitsinteressen und sonstigen Interessen der Bundesrepublik Deutschland stehen, denen mit der auf ein Familienmitglied bezogenen aufenthaltsbeendenden Maßnahme Rechnung getragen werden soll (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16. August 2023 - 11 S 2717/22 -, juris, Rdnr. 24).

  • VG München, 30.08.2022 - M 11 K 18.31438

    Unzulässigkeitsentscheidung wegen Gewährung internationalen Schutzes in einem …

    Auszug aus VG Gießen, 28.06.2024 - 8 L 1516/24
    Im Hinblick auf die positive Entwicklung des italienischen Arbeitsmarktes erscheint es ausgeschlossen, dass eine arbeitsfähige und -willige Person im gesamten Land Italien keine Beschäftigung finden kann (vgl. auch OVG Mecklenburg-Vorpommern…, Urteil vom 19. Januar 2022 - 4 LB 135/17 -, Rdnr. 36; OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 15. Dezember 2020 - 7 A 11038/18 -, Rdnr. 45; VG München, Urteil vom 30. August 2022 - M 11 K 18.31438 -, Rdnr. 32 ff.; jeweils juris).

    Aus den aktuellen Auskünften ergeben sich keine stichhaltigen Anhaltspunkte dafür, dass sich die Chancen von Schutzberechtigten, ihren Lebensunterhalt in Italien selbstständig zu bestreiten, Obdach zu finden und im Bedarfsfall medizinisch versorgt zu werden, gravierend und nachhaltig verschlechtert hätten (zu diesem Ergebnis kommen etwa auch: OVG Mecklenburg-Vorpommern…, Urteil vom 19. Januar 2022 - 4 LB 135/17 -, Rdnr. 36; OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 15. Dezember 2020 - 7 A 11038/18 -, Rdnr. 52 ff.; VG München, Urteil vom 30. August 2022 - M 11 K 18.31438 -, Rdnr. 32 ff.; jeweils juris).

  • BVerwG, 14.12.2016 - 1 C 4.16

    Keine Prüfungseinschränkung bei Asylanträgen im Fall nicht abgeschlossener …

    Auszug aus VG Gießen, 28.06.2024 - 8 L 1516/24
    Dies gilt zunächst insoweit, als er sich gegen Nummer 1 des Bescheids vom 30. April 2024 wendet, mit dem sein Folgeantrag als unzulässig abgelehnt wurde und gegen den in der Hauptsache eine Anfechtungsklage statthaft ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 1 C 4.16 -, juris, Rdnr. 16).

    Insoweit handelt es sich in der Hauptsache um eine Verpflichtungsklage (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 1 C 4.16 -, juris, Rdnr. 20).

  • VG Karlsruhe, 25.03.2024 - A 8 K 1026/24

    Asyl; Eilrechtsschutz gegen die Ablehnung eines Folgeverfahrens in der seit 27. …

    Auszug aus VG Gießen, 28.06.2024 - 8 L 1516/24
    Auch nach der Änderung des § 71 Abs. 5 AsylG durch das Rückführungsverbesserungsgesetz am 27. Februar 2024 ist für den Fall, dass ein Folgeantrag als unzulässig abgelehnt wird und das Bundesamt keine neue Abschiebungsandrohung erlässt, vorläufiger Rechtsschutz am effektivsten dadurch zu erreichen, dass das Bundesamt nach § 123 Abs. 1 VwGO verpflichtet wird, der für die Abschiebung zuständigen Behörde mitzuteilen, dass die Abschiebung des Antragstellers nicht vor rechtskräftiger Entscheidung über seine Klage gegen den den Folgeantrag ablehnenden Bescheid erfolgen darf (ebenfalls VG Karlsruhe, Beschluss vom 25. März 2024 - A 8 K 1026/24 -, juris; a.A. VG Düsseldorf, Beschluss vom 17. April 2024 - 4 L 784/24.A -, juris;… Dickten, in: BeckOK, AuslR, Stand: 1. April 2024, § 71 AsylG, Rdnr. 36).

    Eine Verpflichtungsklage ist in der Hauptsache bezüglich einer bestandskräftigen Abschiebungsandrohung zur Durchsetzung eines etwaigen Anspruchs auf Wiederaufgreifen des Verfahrens nach § 51 Abs. 1 bis 3 VwVfG oder nach § 51 Abs. 5 sowie §§ 48 und 49 VwVfG und Art. 5 oder anderer Vorschriften der Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger (…ABl. L 348 vom 24.12.2008, S. 98 - im Folgenden: "Rückführungsrichtlinie") grundsätzlich möglich (vgl. VG Karlsruhe, Beschluss vom 25. März 2024 - A 8 K 1026/24 -, juris, Rdnr. 18; VG Hamburg…, Urteil vom 12. März 2024 - 2 A 3543/22 -, juris, Rdnr. 18 ff.; VG Leipzig…, Beschluss vom 25. Oktober 2023 - 4 L 345/23.A -, juris, Rdnr. 17; zu einem ausdrücklich geltend gemachten Anspruch auf Wiederaufgreifen auch: VG Sigmaringen…, Urteil vom 7. Februar 2024 - A 14 K 3041/21 -, juris, Rdnr. 31 ff.).

  • VGH Hessen, 13.09.2018 - 3 B 1712/18

    Antragsart und Antragsgegner im Eilverfahren bei Ablehnung eines …

    Auszug aus VG Gießen, 28.06.2024 - 8 L 1516/24
    Effektiver Eilrechtschutz ist daher weiterhin im Einklang mit der vor Inkrafttreten des Rückführungsverbesserungsgesetzes überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur nur zu erlangen mit einem Antrag nach § 123 Abs. 1 VwGO, der darauf gerichtet ist, der Antragsgegnerin aufzugeben, der für die Abschiebung zuständigen Ausländerbehörde mitzuteilen, dass die Abschiebung nicht vor dem rechtskräftigen Abschluss des Folgeverfahrens erfolgen darf (vgl. VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 29. November 2018 - 12 S 2504/18, juris, Rdnr. 14 f.; OVG Schleswig-Holstein…, Beschluss vom 9. November 2023 - 5 MR 5/23 -, juris, Rdnr. 5; Hess. VGH, Beschluss vom 13. September 2018 - 3 B 1712/18.A -, juris, Rdnr. 3 ;… Bergmann, in: Bergmann/Dienelt, AuslR, Stand: 14. Auflage 2022, § 71 AsylG, Rdnr. 49).

    Es ist zudem prozessual zulässig, die Antragsgegnerin - hier das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (im Folgenden: Bundesamt) - zu verpflichten, der zuständigen Ausländerbehörde mitzuteilen, dass aufenthaltsbeendende Maßnahmen zunächst nicht ergriffen werden dürfen (s. hierzu Hess. VGH, Beschluss vom 13. September 2018 - 3 B 1712/18.A - juris, Rdnr. 7 und 8).

  • EuGH, 15.02.2023 - C-484/22

    Bundesrepublik Deutschland (Retour d'un mineur sans ses parents) - Vorlage zur …

  • EuGH, 13.11.2019 - C-540/17

    Hamed - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des …

  • EuGH, 08.05.2018 - C-82/16

    K.A. u.a. ("Familienzusammenführung in Belgien") - Vorlage zur Vorabentscheidung …

  • BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 45.18

    Trotz Abschiebungsschutzes einzelner Mitglieder der Kernfamilie ist bei der …

  • BVerwG, 30.07.2013 - 1 C 15.12

    Kind; Unionsbürgerschaft; deutsche Staatsangehörigkeit; Daueraufenthaltsrecht; …

  • EuGH, 08.02.2024 - C-216/22

    Ein Urteil des Gerichtshofs kann einen neuen Umstand darstellen, der eine erneute …

  • EuGH, 14.01.2021 - C-441/19

    Vor Erlass einer Rückkehrentscheidung gegenüber einem unbegleiteten …

  • BVerwG, 08.12.2022 - 1 C 8.21

    Voraussetzungen für den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten

  • BVerwG, 06.06.2014 - 10 B 35.14

    Asylbewerber; Asylantrag; Asylverfahren; Aufnahmebedingungen; beachtliche …

  • VGH Baden-Württemberg, 07.07.2022 - A 4 S 3696/21

    Bei der Überstellung von Familien mit (Klein-)Kindern nach Italien ist durch …

  • VGH Bayern, 21.03.2024 - 24 B 23.30860

    Unzulässiger Asylantrag von anerkannt Schutzberechtigten (Italien)

  • VGH Bayern, 04.03.2024 - 24 B 22.30376

    Zum Umfang der personellen Prognosebasis bei unzulässigem Asylantrag

  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.2021 - A 4 S 2850/21

    Rücküberstellung junger, gesunder und arbeitsfähiger Asylantragsteller bzw. …

  • EGMR, 31.07.2008 - 265/07

    Ausweisung, Schutz von Ehe und Familie, Kinder, Eltern-Kind-Verhältnis, EMRK, …

  • BVerwG, 22.03.2023 - 1 B 67.22

    Revisionszulassung; Abschiebungsverbot; Gefahrenprognose

  • OVG Saarland, 15.02.2022 - 2 A 46/21

    Unzulässigkeit des Asylantrags, Rückführung nach Italien

  • OVG Sachsen, 15.03.2022 - 4 A 506/19

    Italienisches Asylsystem; systemische Schwachstellen; Prinzip des gegenseitigen …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.01.2024 - 13 A 10945/22

    Drittstaatenverfahren; Abschiebung vulnerabler Personen nach Italien

  • VGH Bayern, 27.09.2023 - 24 B 22.30953

    Sekundärmigration eines anerkannten Schutzberechtigten in Italien

  • VGH Bayern, 11.10.2023 - 24 B 23.30525

    Keine systemischen Schwachstellen für anerkannt Schutzberechtigte bei Rückkehr …

  • VGH Bayern, 25.05.2023 - 24 B 22.30954

    Unzulässiger Asylantrag von in Italien anerkanntem Schutzberechtigten

  • VGH Bayern, 12.11.2020 - 10 ZB 20.2257

    Berücksichtigung familiärer Bindungen bei der Entscheidung über …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2022 - 11 A 100/22

    Drohen der ernsthaften Gefahr einer erniedrigenden Behandlung eines …

  • VG Lüneburg, 23.02.2023 - 5 B 11/23

    Irak: Dublin: Keine systemischen Mängel in Italien

  • VG Karlsruhe, 18.12.2023 - A 4 K 5016/23

    Asylrechtliche Rückkehrentscheidung bei alsbald zu erwartender Rückkehr im …

  • VG Ansbach, 21.02.2023 - AN 14 S 22.50369

    Iran: Dublin Italien: Suspendierung, keine systemischen Mängel, Kind im …

  • BVerfG, 26.08.2004 - 1 BvR 1446/04

    Berücksichtigung veränderter Umstände im einstweiligen Rechtsschutz

  • VGH Baden-Württemberg, 29.11.2018 - 12 S 2504/18

    Einstweiliger Rechtsschutz im Asylfolgeverfahren

  • VG Hamburg, 12.03.2024 - 2 A 3543/22

    Auslegung eines Asylfolgeantrags; Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung …

  • VG Düsseldorf, 17.04.2024 - 4 L 784/24

    Asylfolgeantrag, unzulässig, einstweiliger Rechtsschutz, Eilverfahren, …

  • VG Sigmaringen, 07.02.2024 - A 14 K 3041/21

    Wiederaufgreifen des Asylverfahrens; Rückkehrentscheidung; Familienzusammenhalt

  • VG Leipzig, 25.10.2023 - 4 L 345/23

    Georgien: § 71 Abs. 6 Satz 1 AsylG unionsrechtswidrig

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.11.2023 - 5 MR 5/23

    Asylrechtlicher Folgeantrag; vorläufiger Rechtsschutz; Gericht der Hauptsache bei …

  • VG Magdeburg, 03.03.2014 - 9 B 46/14

    Antrag nach § 80 Abs 7 VwGO bezüglich systemischer Mängel in Bulgarien

  • VG München, 01.02.2022 - M 1 S7 21.6696

    Antrag auf Abänderung einer Entscheidung nach § 80 Abs. 5 VwGO, Anordnung des …

  • VG Minden, 24.07.2025 - 1 L 822/25

    Abschiebungsverbot Anordnung, einstweilige Behandlung, unmenschliche oder …

    Rn. 35 Vgl. VG Karlsruhe, Beschlüsse vom 25. März 2024 - A 8 K 1026/24 -, juris Rn. 12 ff., und vom 13. September 2024 - A 13 K 4623/24 -, juris Rn. 6 ff.; VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 15. Mai 2025 - 6 L 380/23.A -, juris Rn. 11 ff.; VG Gießen, Beschluss vom 28. Juni 2024 - 8 L 1516/24.A -, juris Rn. 11 ff.; VG Berlin, Beschlüsse vom 11. Juli 2024 - 38 L 88/24 A -, juris Rn. 5 ff., und vom 24. März 2025 - 38 L 92/25 A -, juris Rn. 8; s.a. Bergmann, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 15. Auflage 2025, § 71 AsylG Rn. 49; Funke-Kaiser, in: Funke-Kaiser u.a., GK-AsylG, § 71 Rn. 407.1 (Stand: Juli 2024).

    Rn. 43 Vgl. VG Karlsruhe, Beschlüsse vom 25. März 2024 - A 8 K 1026/24 -, juris Rn. 15, und vom 13. September 2024 - A 13 K 4623/24 -, juris Rn. 12; VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 15. Mai 2025 - 6 L 380/23.A -, juris Rn. 14; VG Gießen, Beschluss vom 28. Juni 2024 - 8 L 1516/24.A -, juris Rn. 16; VG Berlin, Beschluss vom 11. Juli 2024 - 38 L 88/24 A -, juris Rn. 9.

  • VG Gera, 28.05.2025 - 6 E 1009/25

    Statthaftigkeit eines Antrags auf Regelung der Vollziehung bei abgelehntem …

    Nach der Änderung des § 71 Abs. 5 AsylG (juris: AsylVfG 1992) durch das Rückführungsverbesserungsgesetz (juris: RückfVerbG) im einstweiligen Rechtsschutzverfahren gegen die Ablehnung eines Asylfolgeantrags in den Fällen des § 75 Abs. 5 Satz 1 AsylG (juris: AsylVfG 1992) ein Antrag nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO statthaft (a.A. VG Gießen, Beschl. v. 28.6.2024 - 8 L 1516/24.GI).

    Gleichwohl ist entgegen teilweise vertretener Ansicht (so etwa VG Gießen, Beschl. v. 28.6.2024 - 8 L 1516/24.GI = BeckRS 2024, 17961 Rn. 7 ff.;… VG Karlsruhe, Beschl. v. 13.9.2024 - 13 K 4623/24 = BeckRS 2024, 28588 Rn. 4 ff.) gegen die Unzulässigkeitsentscheidung in der vorliegenden Fallkonstellation ein Antrag nach § 80 Abs. 5 Satz 1 Hs. 1 VwGO statthaft.

  • VG Minden, 10.01.2025 - 1 L 1176/24

    Ablehnung als unzulässig Abschiebungsandrohung Bedrohung, ernsthafte individuelle …

    Rn. 10 Vgl. z.B. VG Gießen, Beschluss vom 28. Juni 2024 - 8 L 1516/24.GI.A -, juris Rn. 11 ff.; VG Berlin, Beschluss vom 11. Juli 2024 - 38 L 88/24 A -, juris Rn. 5 ff.; VG Karlsruhe, Beschluss vom 13. September 2024 - A 13 K 4623/24 -, juris Rn. 6 ff.
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