Rechtsprechung
| LG Dortmund, 10.02.2021 - 8 O 15/18 (Kart) |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- d-kart.de (Entscheidungsbesprechung)
Örtliche Zuständigkeit im Kartellschadensersatzprozess
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 10.02.2021 - 8 O 15/18 (Kart)
- OLG Hamm, 29.09.2021 - 32 SA 28/21
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (19)
- BGH, 27.11.2018 - X ARZ 321/18
Örtliche Zuständigkeit bei Klage wegen Vermögensschäden aus verbotenen …
Auszug aus LG Dortmund, 10.02.2021 - 8 O 15/18
Rn. 2 1. Das Verfahren zur Bestimmung der Zuständigkeit nach § 36 ZPO ist vorliegend angesichts der Rechtsprechung des BGH zur Zuständigkeitsbestimmung im Zuckerkartell (BGH, B.v. 23.10.2018, X ARZ 252/18 = NZKart 2018, 579 sowie BGH, B.v. 27.11.2018, X ARZ 321/18 = NZKart 2019, 221) eröffnet.Rn. 9 Soweit die Klägerin nun aus abgetretenem Recht vorgeht, kann es - die Wirksamkeit der Abtretung, die zwischen den Parteien ebenfalls streitig ist, unterstellt - bei Zessionen im Rahmen von § 32 ZPO aber allein darauf ankommen, ob der unmittelbare Schaden beim Zedenten eingetreten ist (so ausdrücklich BGH, B. v. 27.11.2018, X ARZ 321/18 = NZKart 2019, 221 Tz 13 - Gerichtsstand Zuckerkartell und LG Dortmund, B. v. 09.09.2020 - 8 O 42/18 (Kart) = NZKart 2020, 553 = WuW 2020, 684, Rn. 8), weshalb bezüglich des deliktischen Gerichtsstand auch auf den Zedenten abgestellt werden muss.
Rn. 11 4. Neben der Zuständigkeitsbestimmung nach § 36 ZPO, im Rahmen derer aus Sicht der Kammer durchaus keine klare Zuordnung des gesamten Rechtsstreits an das angerufene Gericht besteht (vgl. etwa die Ausführungen in BGH X ARZ 252/18 Rn 29 und BGH X ARZ 321/18 Rn 30) käme noch in Betracht, das Verfahren, soweit es nicht die Klägerin samt den im Bezirk des OLG Hamm ihren Sitz habenden Zedentinnen betrifft, abzutrennen und sodann nach Wahl der Klägerseite entweder an das Landgericht am Sitz der Beklagten oder - nach weiterer Aufspaltung - an die jeweiligen den Zedentinnen zuzuordnenden Landgerichte abzugeben.
- BGH, 23.10.2018 - X ARZ 252/18
Gerichtsstandbestimmung bei subjektiver Klagehäufung im Kartellrechtsverfahren
Auszug aus LG Dortmund, 10.02.2021 - 8 O 15/18
Rn. 2 1. Das Verfahren zur Bestimmung der Zuständigkeit nach § 36 ZPO ist vorliegend angesichts der Rechtsprechung des BGH zur Zuständigkeitsbestimmung im Zuckerkartell (BGH, B.v. 23.10.2018, X ARZ 252/18 = NZKart 2018, 579 sowie BGH, B.v. 27.11.2018, X ARZ 321/18 = NZKart 2019, 221) eröffnet.Rn. 3 In Abkehr von einer obergerichtlichen Rechtsprechung, die davon ausging, dass eine Zuständigkeitsbestimmung bei Gerichtsstandsmehrheit auf Klägerseite bereits nach dem eindeutigen Wortlaut des § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO nicht möglich ist, (OLG München, 25. April 2018 - 34 AR 62/18; OLG München B. v. 12.5.2010, 34 AR 9/10, juris; OLG Hamm B. v. 21.3.2016, 32 SA 9/16 -, juris, jeweils mit weiteren Nachweisen) geht der BGH nun davon aus, dass eine entsprechende Anwendung der Vorschrift in Betracht kommt, wenn mehrere Kläger ihre Ansprüche in subjektiver Klagehäufung geltend machen wollen und ein gemeinsamer Gerichtsstand hierfür nicht eröffnet ist (BGH X ARZ 252/18 = NZKart 2018, 579, Rn 19 unter Bezugnahme auf BGH, B.v. 7. Juli 1972 - I ARZ 112/72, NJW 1972, 1861, juris Rn. 7).
Rn. 11 4. Neben der Zuständigkeitsbestimmung nach § 36 ZPO, im Rahmen derer aus Sicht der Kammer durchaus keine klare Zuordnung des gesamten Rechtsstreits an das angerufene Gericht besteht (vgl. etwa die Ausführungen in BGH X ARZ 252/18 Rn 29 und BGH X ARZ 321/18 Rn 30) käme noch in Betracht, das Verfahren, soweit es nicht die Klägerin samt den im Bezirk des OLG Hamm ihren Sitz habenden Zedentinnen betrifft, abzutrennen und sodann nach Wahl der Klägerseite entweder an das Landgericht am Sitz der Beklagten oder - nach weiterer Aufspaltung - an die jeweiligen den Zedentinnen zuzuordnenden Landgerichte abzugeben.
- EuGH, 28.01.2015 - C-375/13
Kolassa - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Verordnung (EG) Nr. …
Auszug aus LG Dortmund, 10.02.2021 - 8 O 15/18
(…ECLI:EU:C:2019:635, Rn. 27 ff. = NZKart 2019, 483, beck-online ;… ECLI:EU:C:2018:533 = NZKart 2018, 357 Rn. 32 - flyLAL-Lithuanian Airlines; ECLI:EU:C:2015:37 = NJW 2015, 1581, beck-online).Danach hängt die Frage, wo sich der Ort befindet, an dem sich der Erfolg eines auf die Verletzung von Art. 101 AEUV gestützten Schadens verwirklicht hat, davon ab, ob es sich um einen sich unmittelbar aus dem kausalen Ereignis ergebenden Erstschaden handelt, oder um die darauffolgenden nachteiligen Konsequenzen, die keine Zuständigkeitszuweisung zu begründen vermögen (…ECLI:EU:C:2019:635, Rn. 27 ff. = NZKart 2019, 483, beck-online ;… EuGH, ECLI:EU:C:2018:533 = NZKart 2018, 357 Rn. 32 - flyLAL-Lithuanian Airlines; ferner zuvor schon EuGH C-168/02, ECLI:EU:C:2004:364 -, Kronhofer, Rn. 21 und EuGH, U.v. 28. Januar 2015 - C-375/13 - Kolassa/Barclays, Rn. 48 f., juris).
- EuGH, 29.07.2019 - C-451/18
Tibor-Trans - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …
Auszug aus LG Dortmund, 10.02.2021 - 8 O 15/18
(ECLI:EU:C:2019:635, Rn. 27 ff. = NZKart 2019, 483, beck-online ;… ECLI:EU:C:2018:533 = NZKart 2018, 357 Rn. 32 - flyLAL-Lithuanian Airlines; ECLI:EU:C:2015:37 = NJW 2015, 1581, beck-online).Danach hängt die Frage, wo sich der Ort befindet, an dem sich der Erfolg eines auf die Verletzung von Art. 101 AEUV gestützten Schadens verwirklicht hat, davon ab, ob es sich um einen sich unmittelbar aus dem kausalen Ereignis ergebenden Erstschaden handelt, oder um die darauffolgenden nachteiligen Konsequenzen, die keine Zuständigkeitszuweisung zu begründen vermögen (ECLI:EU:C:2019:635, Rn. 27 ff. = NZKart 2019, 483, beck-online ;… EuGH, ECLI:EU:C:2018:533 = NZKart 2018, 357 Rn. 32 - flyLAL-Lithuanian Airlines;… ferner zuvor schon EuGH C-168/02, ECLI:EU:C:2004:364 -, Kronhofer, Rn. 21 und EuGH, U.v. 28. Januar 2015 - C-375/13 - Kolassa/Barclays, Rn. 48 f., juris).
- EuGH, 05.07.2018 - C-27/17
flyLAL-Lithuanian Airlines - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle …
Auszug aus LG Dortmund, 10.02.2021 - 8 O 15/18
(…ECLI:EU:C:2019:635, Rn. 27 ff. = NZKart 2019, 483, beck-online ; ECLI:EU:C:2018:533 = NZKart 2018, 357 Rn. 32 - flyLAL-Lithuanian Airlines; ECLI:EU:C:2015:37 = NJW 2015, 1581, beck-online).Danach hängt die Frage, wo sich der Ort befindet, an dem sich der Erfolg eines auf die Verletzung von Art. 101 AEUV gestützten Schadens verwirklicht hat, davon ab, ob es sich um einen sich unmittelbar aus dem kausalen Ereignis ergebenden Erstschaden handelt, oder um die darauffolgenden nachteiligen Konsequenzen, die keine Zuständigkeitszuweisung zu begründen vermögen (…ECLI:EU:C:2019:635, Rn. 27 ff. = NZKart 2019, 483, beck-online ; EuGH, ECLI:EU:C:2018:533 = NZKart 2018, 357 Rn. 32 - flyLAL-Lithuanian Airlines;… ferner zuvor schon EuGH C-168/02, ECLI:EU:C:2004:364 -, Kronhofer, Rn. 21 und EuGH, U.v. 28. Januar 2015 - C-375/13 - Kolassa/Barclays, Rn. 48 f., juris).
- LG Dortmund, 09.09.2020 - 8 O 42/18
Auszug aus LG Dortmund, 10.02.2021 - 8 O 15/18
Dies führt indes nicht dazu, dass der Erfolgsort überall dort ist, wo sich das wettbewerbswidrige Verhalten bestimmungsgemäß ausgewirkt hat (vgl. zum Folgenden auch LG Dortmund, B. v. 09.09.2020 - 8 O 42/18 (Kart) = NZKart 2020, 553 = WuW 2020, 684, Rn. 5 ff.).Rn. 9 Soweit die Klägerin nun aus abgetretenem Recht vorgeht, kann es - die Wirksamkeit der Abtretung, die zwischen den Parteien ebenfalls streitig ist, unterstellt - bei Zessionen im Rahmen von § 32 ZPO aber allein darauf ankommen, ob der unmittelbare Schaden beim Zedenten eingetreten ist (so ausdrücklich BGH, B. v. 27.11.2018, X ARZ 321/18 = NZKart 2019, 221 Tz 13 - Gerichtsstand Zuckerkartell und LG Dortmund, B. v. 09.09.2020 - 8 O 42/18 (Kart) = NZKart 2020, 553 = WuW 2020, 684, Rn. 8), weshalb bezüglich des deliktischen Gerichtsstand auch auf den Zedenten abgestellt werden muss.
- LG Frankfurt/Main, 04.07.2018 - 6 O 73/18
Gerichtsstandswahl bei Klagehäufung
Auszug aus LG Dortmund, 10.02.2021 - 8 O 15/18
Rn. 12 Ob eine Abgabe des Gesamtverfahrens etwa an den Gerichtsstand der Beklagten noch trotz für die im OLG-Bezirk Hamm ansässigen Zedentinnen ausgeübter Wahlmöglichkeit nach § 35 ZPO möglich ist, ist höchstrichterlich ungeklärt (Vgl. für den - hier nicht gegebenen - Fall nachträglicher Antragsmehrheit LG Frankfurt, B. v. 04. Juli 2018 - 2-06 O 73/18 = NJW-RR 2018, 1216). - BGH, 02.03.2010 - VI ZR 23/09
Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Klage gegen Internetveröffentlichung der …
Auszug aus LG Dortmund, 10.02.2021 - 8 O 15/18
Der Begehungsort ist bei den Begehungsdelikten sowohl der Ort, an dem der Täter gehandelt hat (Handlungsort), als auch der Ort, an dem in das geschützte Rechtsgut eingegriffen wurde (Erfolgsort) (BGHZ 124, 245 = NJW 94, 1414; 132, 111 = NJW 96, 1413; 176, 346 = NJW 2008, 2344; 184, 313 Tz 8 = NJW 2010, 1752;… Schultzky in: Zöller, Zivilprozessordnung, 33. Aufl. 2020, § 32 ZPO, Rn. 19). - BGH, 27.05.2008 - VI ZR 69/07
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Arzthaftungsansprüche aus …
Auszug aus LG Dortmund, 10.02.2021 - 8 O 15/18
Der Begehungsort ist bei den Begehungsdelikten sowohl der Ort, an dem der Täter gehandelt hat (Handlungsort), als auch der Ort, an dem in das geschützte Rechtsgut eingegriffen wurde (Erfolgsort) (BGHZ 124, 245 = NJW 94, 1414; 132, 111 = NJW 96, 1413; 176, 346 = NJW 2008, 2344; 184, 313 Tz 8 = NJW 2010, 1752;… Schultzky in: Zöller, Zivilprozessordnung, 33. Aufl. 2020, § 32 ZPO, Rn. 19). - EuGH, 10.06.2004 - C-168/02
Kronhofer
Auszug aus LG Dortmund, 10.02.2021 - 8 O 15/18
Danach hängt die Frage, wo sich der Ort befindet, an dem sich der Erfolg eines auf die Verletzung von Art. 101 AEUV gestützten Schadens verwirklicht hat, davon ab, ob es sich um einen sich unmittelbar aus dem kausalen Ereignis ergebenden Erstschaden handelt, oder um die darauffolgenden nachteiligen Konsequenzen, die keine Zuständigkeitszuweisung zu begründen vermögen (…ECLI:EU:C:2019:635, Rn. 27 ff. = NZKart 2019, 483, beck-online ;… EuGH, ECLI:EU:C:2018:533 = NZKart 2018, 357 Rn. 32 - flyLAL-Lithuanian Airlines; ferner zuvor schon EuGH C-168/02, ECLI:EU:C:2004:364 -, Kronhofer, Rn. 21 und EuGH, U.v. 28. Januar 2015 - C-375/13 - Kolassa/Barclays, Rn. 48 f., juris). - OLG Frankfurt, 19.07.2007 - 1 W 41/07
Zivilprozeßrecht: deliktischer Gerichtsstand bei Anspruch aus Amtshaftung
- OLG München, 11.03.2020 - 34 AR 235/19
Keine Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses bei bewusster …
- BGH, 07.03.1991 - I ARZ 15/91
Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 36 Nr. 3 ZPO setzt Antrag des Klägers …
- OLG München, 25.01.2018 - 34 AR 216/17
Bestimmung eines zuständigen Gerichts nur auf Antrag des Klägers
- OLG Hamm, 21.03.2016 - 32 Sa 9/16
Bestimmung des gemeinschaftlich zuständigen Gerichts bei Verbindung mehrerer …
- OLG München, 25.04.2018 - 34 AR 62/18
Keine Zuständigkeitsbestimmung bei Gerichtsstandsmehrheit auf Klägerseite
- OLG München, 12.05.2010 - 34 AR 9/10
Gerichtliche Zuständigkeitsbestimmung bei Gerichtsstandsmehrheit auf Klägerseite; …
- BGH, 07.07.1972 - I ARZ 112/72
Beteiligung mehrerer Personen auf der Käuferseite eines Abzahlungsgeschäfts - …
- OLG Celle, 25.02.2010 - 16 U 55/09
- LG Dortmund, 02.08.2021 - 8 O 26/19 Rn. 6 Vielmehr gilt, dass wenn wie bei § 33a GWB bzw. § 33 Abs. 3 GWB a.F. auf den Eintritt eines Vermögensschadens abzustellen ist, der Erfolgsort dem Ort entspricht, an dem der Schaden eintritt (ständige Rspr. der Kammer, vgl. etwa LG Dortmund, 8 O 42/18 = NZKart 2020, 553 = WuW 2020, 684, ferner 8 O 15/18 Kart = NZKart 2021, 249 sowie auch schon OLG Frankfurt a. M. NJOZ 2007, 4637 (4638); OLG Celle DVBl 2010, 532 Ls. = BeckRS 2010, 9739 unter II. 1;… OLG München MDR 2020, 753 = BeckRS 2020, 3497 Rn. 12;… BeckOK ZPO/Toussaint ZPO § 32 Rn. 13;… MüKoZPO/Patzina ZPO, 6. Auflage 2020, § 32 Rn. 19).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| LG Potsdam, 17.09.2018 - 8 O 15/18 |
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 17.09.2018 - 8 O 15/18
- OLG Brandenburg, 07.01.2019 - 4 U 86/18
Wird zitiert von ...
- OLG Brandenburg, 07.01.2019 - 4 U 86/18
Ansprüche des Darlehensnehmers nach Widerruf eines Verbraucherdarlehens
Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 17.09.2018, Az. 8 O 15/18, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen,.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| LG Mönchengladbach, 03.08.2018 - 8 O 15/18 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- BGH, 13.11.2013 - I ZR 77/12
Vertragsstrafenklausel - Allgemeine Geschäftsbedingungen: Inhaltskontrolle für …
Auszug aus LG Mönchengladbach, 03.08.2018 - 8 O 15/18
Dabei ist auf die Schwere und das Ausmaß der begangenen Zuwiderhandlung, auf deren Gefährlichkeit für den Gläubiger, auf das Verschulden des Verletzers sowie auf Art und Größe des Unternehmens des Schuldners abzustellen (BGH GRUR 2014, 595 - Vertragsstrafenklausel;… Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 12 Rn. 1.139 m.w.N.). - BGH, 19.05.2005 - I ZR 299/02
PRO-Verfahren
Auszug aus LG Mönchengladbach, 03.08.2018 - 8 O 15/18
Rn. 32 Dem Bestimmungsberechtigten steht bei der Bestimmung der Strafhöhe allerdings ein Ermessensspielraum zu; die Bestimmung ist erst dann durch das Gericht zu ersetzen, wenn die durch § 315 Abs. 3 BGB - mit dem Hinweis auf die Billigkeit - gezogenen Grenzen überschritten sind, nicht dagegen schon dann, wenn das Gericht eine andere Festsetzung für richtig hält ( BGHZ 163, 119 - PRO-Verfahren; BGH-NJW-RR 1991, 1248;… Münch-Komm/Würdinger, BGB, 7. Aufl. 2016, § 315 Rn. 51). - BGH, 31.05.1990 - I ZR 285/88
Vertragsstrafe ohne Obergrenze - Vertragsstrafevereinbarung
Auszug aus LG Mönchengladbach, 03.08.2018 - 8 O 15/18
Rn. 31 Hat wie im Streitfall der Unterlassungsgläubiger nach der abgegebenen Unterlassungserklärung das Recht, im Fall einer Zuwiderhandlung gegen die Unterlassungspflicht die Höhe der Vertragsstrafe nach seinem billigen Ermessen festzusetzen, so ist die vom Gläubiger getroffene Bestimmung der Strafhöhe nur dann verbindlich, wenn sie der Billigkeit entspricht (vgl. zur Wirksamkeit einer Vertragsstrafe, deren Höhe - ohne Nennung einer Obergrenze - dem Bestimmungsrecht des Gläubigers überlassen wird: BGH GRUR 1990, 1051 - Vertragsstrafe ohne Obergrenze). - BGH, 24.06.1991 - II ZR 268/90
Grundsätze der Festsetzung von Beiratsvergütungen - Handlungsmöglichkeiten bei …
Auszug aus LG Mönchengladbach, 03.08.2018 - 8 O 15/18
Rn. 32 Dem Bestimmungsberechtigten steht bei der Bestimmung der Strafhöhe allerdings ein Ermessensspielraum zu; die Bestimmung ist erst dann durch das Gericht zu ersetzen, wenn die durch § 315 Abs. 3 BGB - mit dem Hinweis auf die Billigkeit - gezogenen Grenzen überschritten sind, nicht dagegen schon dann, wenn das Gericht eine andere Festsetzung für richtig hält ( BGHZ 163, 119 - PRO-Verfahren; BGH-NJW-RR 1991, 1248;… Münch-Komm/Würdinger, BGB, 7. Aufl. 2016, § 315 Rn. 51). - OLG Hamm, 14.07.2015 - 4 W 78/15
Streitwert der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen wegen …
Auszug aus LG Mönchengladbach, 03.08.2018 - 8 O 15/18
Dadurch besteht eine Nachahmungsgefahr, die bei der Bestimmung der Vertragsstrafenhöhe berücksichtigt werden muss (vergleiche OLG Hamm, Beschluss vom 14.07.2016 - 4 W 78/15).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| LG Frankenthal, 28.05.2018 - 8 O 15/18 |
Kurzfassungen/Presse
- test.de (Kurzinformation)
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".