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Rechtsprechung
   LG Münster, 29.08.2024 - 8 O 245/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,25757
LG Münster, 29.08.2024 - 8 O 245/23 (https://dejure.org/2024,25757)
LG Münster, Entscheidung vom 29.08.2024 - 8 O 245/23 (https://dejure.org/2024,25757)
LG Münster, Entscheidung vom 29. August 2024 - 8 O 245/23 (https://dejure.org/2024,25757)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • iprspr.mpipriv.de (Auszüge)

    BGB § 823; EuGVVO 1215/2012 Art. 17; EuGVVO 1215/2012 Art. 18; GlüStV § 4; Rom I-VO 593/2008 Art. 6; Rom I-VO 593/2008 Art. 12
    Zuständigkeit --> Versicherungs-, Verbraucher-, Arbeitsgerichtsstand; Vertragliche Schuldverhältnisse --> Verbraucherrecht

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (21)

  • BGH, 25.07.2024 - I ZR 90/23

    BGH legt EuGH die Frage vor, ob die Dienstleistungsfreiheit eines Anbieters von …

    Auszug aus LG Münster, 29.08.2024 - 8 O 245/23
    Einer Aussetzung im Hinblick auf die EuGH-Vorlage des BGH vom 25. Juli 2024 (Az.I ZR 90/23) bedarf es nicht, da das Sportwetten Angebot der Beklagten demmateriellen Glücksspielrecht widersprach, daher auch in einemunionsrechtskonformen Konzessionsverfahren nicht erlaubnisfähig gewesen wärenund die zivilrechtlichen Folgen einer unionsrechtlichen Klärung nicht bedürfen (BGH,EuGH-Vorlage vom 25. Juli 2024 - I ZR 90/23 - Rn. 38, juris).

    Rn. 33 Die verfolgten deliktischen Ansprüche unterfallen ebenfalls dem o.g. Verbrauchergerichtsstand, weil dieser auch nichtvertragliche Anspruchsgrundlagen erfasst, soweit sich die Klage allgemein auf einen Vertrag bezieht und eine so enge Verbindung zu diesem Vertrag aufweist, dass sie von ihm nicht getrennt werden kann (BGH, EuGH-Vorlage vom 25. Juli 2024 - I ZR 90/23 - Rn. 7, juris m.w.N.).

    Rn. 37 Dem Kläger ist trotz der Einschaltung eines Prozessfinanzierers ein eigenes rechtliches und wirtschaftliches Interesse an der Rückforderung der rechtsgrundlos geleisteten Spieleinsätze zuzugestehen (BGH, EuGH-Vorlage vom 25. Juli 2024 - I ZR 90/23 - Rn. 55, juris; OLG Hamm…, Urteil vom 9. Januar 2024 - 21 U 45/23 - Rn. 75, juris).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union bleibt jeder Mitgliedstaat berechtigt, die Möglichkeit, den Verbrauchern in seinem Hoheitsgebiet Glücksspiele anzubieten, für alle daran interessierten Veranstalter vom Besitz einer von seinen zuständigen Behörden erteilten Erlaubnis abhängig zu machen, ohne dass der Umstand, dass ein bestimmter Veranstalter bereits über eine in einem anderen Mitgliedstaat erteilte Erlaubnis verfügt, dem entgegenstehen kann (EuGH…, Urteil vom 8. September 2010 - C-316/07, C-358/07 bis C-360/07, C-409/07 und C-410/07 -Rn. 113, juris; BGH, EuGH-Vorlage vom 25. Juli 2024 - I ZR 90/23 - Rn. 59, juris).

    Rn. 52 Unter Berücksichtigung der Maßstäbe, die der BGH in seiner EuGH-Vorlage vom 25. Juli 2024 (Az. I ZR 90/23) aufgestellt hat, verbleibt es bei der Nichtigkeitsfolge des § 134 BGB, ohne dass es insoweit einer unionsrechtlichen Klärung bedarf (…BGH,- Rn. 38, juris).

    Das Unionsrecht gebietet es nicht, materiell nicht erlaubnisfähige Sportwetten Angebote zivilrechtlich als wirksam zu behandeln (BGH, EuGH-Vorlage vom 25. Juli 2024 - I ZR 90/23 - Rn. 39, juris).

    Rn. 57 Die Kammer folgt der Auffassung des BGH, dass die von einem Sportwetten Anbieter über das Internet geschlossenen Verträge - unabhängig von der Ausgestaltung des Konzessionserteilungsverfahrens - nichtig sind, wenn dieser entgegen § 4 Abs. 5 Nr. 2 GlüStV 2012 den Höchsteinsatz für diesen Spieler nicht auf einen Betrag von 1.000 EUR pro Monat begrenzt hat (BGH, EuGH-Vorlage vom 25. Juli 2024 - I ZR 90/23 - Rn. 40, juris; BGH…, Beschluss vom 22. März 2024 - I ZR 88/23 - Rn. 49-55, juris).

    Rn. 59 Die Beklagte kann sich im Verhältnis zum Kläger nicht darauf berufen, dass in einer Konzession ein abweichender Höchsteinsatz festgesetzt werden könnte (vgl. § 4 Abs. 5 Nr. 2 GlüStV 2012) (BGH…, Beschluss vom 22. März 2024 - I ZR 88/23 - Rn. 51, juris; BGH, EuGH-Vorlage vom 25. Juli 2024 - I ZR 90/23 -, Rn. 43, juris).

    Rn. 60 Es ist dabei unerheblich, ob sich der Verstoß der Beklagten gegen § 4 Abs. 5 Nr. 2 GlüStV 2012 konkret auf die mit dem Kläger geschlossenen Sportwetten Verträge ausgewirkt hat, also jeder einzelne Wettvertrag unter Verstoß gegen den monatlichen Höchsteinsatz von 1.000 EUR je Spieler zustande gekommen ist (BGH…, Beschluss vom 22. März 2024 - I ZR 88/23 - Rn. 54, juris; BGH, EuGH-Vorlage vom 25. Juli 2024 - I ZR 90/23 -, Rn. 42, juris).

    Rn. 61 Ein Anbieter, der die genannten Anforderungen nicht eingehalten hat, kann sich darüber hinaus nicht mit Erfolg darauf berufen, dass es für die Konzessionserteilung nicht auf das tatsächlich vorhandene, sondern das in der eingereichten Bewerbung dargestellte Angebot ankomme (BGH, EuGH-Vorlage vom 25. Juli 2024 - I ZR 90/23 - Rn. 44, juris).

    Rn. 64 Entsprechendes gilt für weitere spielerschützende Regelungen des materiellen Glücksspielrechts wie die vollständige Trennung der Wetten von anderen Glücksspielen (§ 4 Abs. 5 Nr. 5 GlüStV 2012) und den Ausschluss von sogenannten Ereigniswetten auf einzelne Vorgänge während des laufenden Sportereignisses (§ 21 Abs. 4 Satz 3 Teilsatz 2 GlüStV 2012) (BGH, EuGH-Vorlage vom 25. Juli 2024 - I ZR 90/23 -Rn. 46, juris; BGH…, Beschluss vom 22. März 2024 - I ZR 88/23 - Rn. 56, juris).

    Rn. 101 § 4 Abs. 1, 4 und 5, § 4a Abs. 1, § 10a Abs. 2 und 3 GlüStV 2012 sind spieler- und vermögenschützende Schutzgesetzte im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB (BGH, EuGH-Vorlage vom 25. Juli 2024 - I ZR 90/23 - Rn. 61-64, juris).

    Rn. 109 Die vom OLG Oldenburg vertretene Ansicht, einem Anspruch auf Erstattung von Spielverlusten nach § 852 BGB, § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 4 Abs. 4 GlüStV 2012 stünde entgegen, dass die Verbotsnorm des § 4 Abs. 4 GlüStV 2012 zwar vor einer Spiel- bzw. Wettsucht schütze, nicht aber das Vermögen des Spielers schütze (OLG Oldenburg…, Urteil vom 30. November 2023 - 1 U 14/23 - Rn. 73, juris) ist durch die Entscheidung des BGH vom 25. Juli 2024 (Az. I ZR 90/23) überholt, da der BGH klargestellt hat, dass der mit dem Glücksspielstaatsvertrag 2012 bezweckte Schutz sich nicht lediglich auf den gesundheitlichen Aspekt einer Spielsucht(gefährdung) bezieht, sondern auch auf den damit untrennbar verknüpften wirtschaftlichen Aspekt (…Rn. 63, juris).

    Rn. 126 Einer Aussetzung im Hinblick auf die EuGH-Vorlage des BGH vom 25. Juli 2024 (Az. I ZR 90/23) bedarf es nicht, da das Sportwetten Angebot der Beklagten dem materiellen Glücksspielrecht widersprach, daher auch in einem unionsrechtskonformen Konzessionsverfahren nicht erlaubnisfähig gewesen wären und die zivilrechtlichen Folgen einer unionsrechtlichen Klärung nicht bedürfen (BGH, EuGH-Vorlage vom 25. Juli 2024 - I ZR 90/23 - Rn. 38, juris).

  • BGH, 22.03.2024 - I ZR 88/23

    Online-Sportwette: Wirksamkeit des Wettvertrags; Rückerstattungsanspruch eines …

    Auszug aus LG Münster, 29.08.2024 - 8 O 245/23
    Rn. 45 § 4 Abs. 1, 4 und 5, § 4a Abs. 1 Satz 2 GlüStV 2012 sind unionsrechtskonform und stellen ein gesetzliches Verbot im Sinn des § 134 BGB dar (BGH, Beschluss vom 22. März 2024 - I ZR 88/23 - Rn. 12-22, juris m.w.N.).

    Rn. 48 Durch den Umlaufbeschluss vom 08.09.2020 sind die unerlaubten Glücksspiele - insbesondere solche, die vor diesem Zeitpunkt getätigt worden sind - nicht im Wege eines Verwaltungsakts legalisiert worden (BGH, Beschluss vom 22. März 2024 - I ZR 88/23 -, Rn. 25, juris).

    Dementsprechend wird hier die Nichtigkeitsfolge vom Gesetzeszweck gefordert, denn es liefe dem Sinn und Zweck, insbesondere der Bekämpfung der Spielsucht und dem Spieler- und Jugendschutz, aber auch dem Ziel, das Glücksspielangebot in geordnete und überwachte Bahnen zu lenken, zuwider, geschlossene Verträge über Online-Glücksspiele trotz des Verbots als wirksam anzusehen (BGH, Beschluss vom 22. März 2024 - I ZR 88/23 - Rn. 27-36, juris; OLG Hamm, Urteil vom 21. März 2023 - 21 U 116/21 - Rn 30, juris).

    Rn. 50 Die Nichtigkeitsfolge widerspricht nicht der Rechtsprechung des XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 22. März 2024 - I ZR 88/23 - Rn. 37, juris).

    Die Beklagte kann aus einer Unvereinbarkeit des Konzessionserteilungsverfahrens mit dem Unionsrecht keine Rechte herleiten, die sie auch in einem unionsrechtskonformen Konzessionserteilungsverfahren nicht hätte erlangen können (BGH, Beschluss vom 22. März 2024 - I ZR 88/23 - Rn. 55, juris).

    Rn. 57 Die Kammer folgt der Auffassung des BGH, dass die von einem Sportwetten Anbieter über das Internet geschlossenen Verträge - unabhängig von der Ausgestaltung des Konzessionserteilungsverfahrens - nichtig sind, wenn dieser entgegen § 4 Abs. 5 Nr. 2 GlüStV 2012 den Höchsteinsatz für diesen Spieler nicht auf einen Betrag von 1.000 EUR pro Monat begrenzt hat (…BGH, EuGH-Vorlage vom 25. Juli 2024 - I ZR 90/23 - Rn. 40, juris; BGH, Beschluss vom 22. März 2024 - I ZR 88/23 - Rn. 49-55, juris).

    Rn. 59 Die Beklagte kann sich im Verhältnis zum Kläger nicht darauf berufen, dass in einer Konzession ein abweichender Höchsteinsatz festgesetzt werden könnte (vgl. § 4 Abs. 5 Nr. 2 GlüStV 2012) (BGH, Beschluss vom 22. März 2024 - I ZR 88/23 - Rn. 51, juris;… BGH, EuGH-Vorlage vom 25. Juli 2024 - I ZR 90/23 -, Rn. 43, juris).

    Rn. 60 Es ist dabei unerheblich, ob sich der Verstoß der Beklagten gegen § 4 Abs. 5 Nr. 2 GlüStV 2012 konkret auf die mit dem Kläger geschlossenen Sportwetten Verträge ausgewirkt hat, also jeder einzelne Wettvertrag unter Verstoß gegen den monatlichen Höchsteinsatz von 1.000 EUR je Spieler zustande gekommen ist (BGH, Beschluss vom 22. März 2024 - I ZR 88/23 - Rn. 54, juris;… BGH, EuGH-Vorlage vom 25. Juli 2024 - I ZR 90/23 -, Rn. 42, juris).

    Rn. 62 Der Verstoß des Sportwetten Angebots der Beklagten gegen das gesetzliche Verbot des § 4 Abs. 5 Nr. 2 GlüStV 2012 erfordert die Nichtigkeit der mit dem Kläger geschlossenen Sportwetten Verträge (BGH, Beschluss vom 22. März 2024 - I ZR 88/23 - Rn. 52, juris).

    Rn. 64 Entsprechendes gilt für weitere spielerschützende Regelungen des materiellen Glücksspielrechts wie die vollständige Trennung der Wetten von anderen Glücksspielen (§ 4 Abs. 5 Nr. 5 GlüStV 2012) und den Ausschluss von sogenannten Ereigniswetten auf einzelne Vorgänge während des laufenden Sportereignisses (§ 21 Abs. 4 Satz 3 Teilsatz 2 GlüStV 2012) (…BGH, EuGH-Vorlage vom 25. Juli 2024 - I ZR 90/23 -Rn. 46, juris; BGH, Beschluss vom 22. März 2024 - I ZR 88/23 - Rn. 56, juris).

    Rn. 125 Die Vorlagefragen in dem Vorabentscheidungsersuchen des Civil Court Malta (Rechtssache C-440/23) betreffen die Vereinbarkeit der Regelungen im Glücksspielstaatsvertrag 2012 zu Online-Casino-Glücksspielen und (Zweit-)Lotterien mit dem Unionsrecht, nicht aber die Regelungen im Glücksspielstaatsvertrag 2012 zu Sportwetten (BGH, Beschluss vom 22. März 2024 - I ZR 88/23 - Rn. 58, juris).

  • OLG Hamm, 09.01.2024 - 21 U 45/23

    Rückerstattung geleisteter Einsätze für Online-Casino-Spiele; Verbot von …

    Auszug aus LG Münster, 29.08.2024 - 8 O 245/23
    Rn. 37 Dem Kläger ist trotz der Einschaltung eines Prozessfinanzierers ein eigenes rechtliches und wirtschaftliches Interesse an der Rückforderung der rechtsgrundlos geleisteten Spieleinsätze zuzugestehen (…BGH, EuGH-Vorlage vom 25. Juli 2024 - I ZR 90/23 - Rn. 55, juris; OLG Hamm, Urteil vom 9. Januar 2024 - 21 U 45/23 - Rn. 75, juris).

    Insofern besteht keine systematische Vergleichbarkeit zu einer auf § 10 UWG gestützten Klage, die nicht durch eine natürliche Person, sondern nur von den in § 8 Abs. 3 Nr. 2 - 4 UWG genannten Verbänden, Einrichtungen und Kammern erhoben werden kann (OLG Hamm, Urteil vom 9. Januar 2024 - 21 U 45/23 - Rn. 75, juris; OLG Karlsruhe…, Urteil vom 19. Dezember 2023 - 19 U 44/23 - Rn. 54, juris).

    Auch nach Eintritt der Verjährung kann der Anspruch auf Erstattung von Wettverlusten aus § 852 BGB hergeleitet werden (OLG Hamm, Urteil vom 9. Januar 2024 - 21 U 45/23; OLG Stuttgart, Urteil vom 12. April 2024 - 5 U 149/23).

    Rn. 108 Von § 823 Abs. 2 BGB erfasst sind auch reine Vermögensschäden, wie sie der Kläger geltend macht und der eingetretene Vermögensschaden beruht auch auf der Schutzgesetzverletzung (OLG Hamm, Urteil vom 9. Januar 2024 - 21 U 45/23 - Rn 90-97, juris).

    Rn. 110 Soweit die Beklagte die Ansicht vertritt, der Kläger habe deshalb keinen Schaden erlitten, weil er die Spieleinsätze freiwillig getätigt und dafür im Gegenzug Gewinnchancen erhalten habe, verfängt dieser Einwand nicht (OLG Hamm, Urteil vom 9. Januar 2024 - 21 U 45/23 - Rn 92, juris).

    Rn. 114 Zudem ist eine Anwendung von § 254 Abs. 1 BGB mit dem Normzweck des Schutzgesetzes, der insbesondere auch in den schon durch § 4 Abs. 5 GlüStV 2012 bestimmten Anforderungen an ein im Einzelfall erlaubnisfähiges Online-Glücksspiel zum Ausdruck kommt, unvereinbar (OLG Hamm, Urteil vom 9. Januar 2024 - 21 U 45/23; OLG Stuttgart, Urteil vom 12. April 2024 - 5 U 149/23; OLG Köln, Urteil vom 31.10.2022, 19 U 51/22).

    Rn. 117 Ein Vertrauenstatbestand zugunsten der Beklagten kann schon aufgrund ihres eigenen gesetzeswidrigen Handelns nicht angenommen werden, sodass ihre Interessen nicht vorrangig schutzwürdig im Sinne von § 242 BGB sind (OLG Hamm, Urteil vom 9. Januar 2024 - 21 U 45/23).

  • OLG Hamm, 21.03.2023 - 21 U 116/21

    Rückforderung verlorener Online-Glücksspieleinsätze wegen fehlender Konzession …

    Auszug aus LG Münster, 29.08.2024 - 8 O 245/23
    Rn. 28 Wenn ein Verbraucher mit Wohnsitz in Deutschland Wetteinsätze zurückverlangt, die er beim (verbotenen) Online- Glücksspiel eines im europäischen Ausland ansässigen gewerblichen Anbieters verloren hat, dann sind für die Klage gem. Art. 18 Abs. 1 EuGVVO die deutschen Gerichte international zuständig, und in dem Prozess ist gem. Art. 6 Abs. 1 Rom I deutsches Recht anzuwenden (OLG Hamm, Urteil vom 21. März 2023 - 21 U 116/21).

    Dementsprechend wird hier die Nichtigkeitsfolge vom Gesetzeszweck gefordert, denn es liefe dem Sinn und Zweck, insbesondere der Bekämpfung der Spielsucht und dem Spieler- und Jugendschutz, aber auch dem Ziel, das Glücksspielangebot in geordnete und überwachte Bahnen zu lenken, zuwider, geschlossene Verträge über Online-Glücksspiele trotz des Verbots als wirksam anzusehen (BGH…, Beschluss vom 22. März 2024 - I ZR 88/23 - Rn. 27-36, juris; OLG Hamm, Urteil vom 21. März 2023 - 21 U 116/21 - Rn 30, juris).

    Rn. 71 Die Vorschrift ist grundsätzlich hier anwendbar, denn sie ist nicht in ihrem Anwendungsbereich über den Wortlaut hinaus ausnahmsweise im Wege der teleologischen Reduktion beschränkt (OLG Hamm, Urteil vom 21. März 2023 - 21 U 116/21 - Rn 34 m.w.N.).

    Die Beklagte trifft die verschärfte Haftung nach § 819 Abs. 2 BGB, da sie durch die Annahme der Leistung gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen hat (OLG Hamm, Urteil vom 21. März 2023 - 21 U 116/21 - Rn 56).

    Dagegen ist die Norm im Fall der Nichtigkeit des geschlossenen Vertrags gem. § 134 BGB nicht anwendbar (OLG Hamm, Urteil vom 21. März 2023 - 21 U 116/21 - Rn 57).

  • OLG Stuttgart, 12.04.2024 - 5 U 149/23

    Rückforderungsanspruch gegen den Veranstalter mit Sitz auf Malta wegen …

    Auszug aus LG Münster, 29.08.2024 - 8 O 245/23
    Auch nach Eintritt der Verjährung kann der Anspruch auf Erstattung von Wettverlusten aus § 852 BGB hergeleitet werden (OLG Hamm, Urteil vom 9. Januar 2024 - 21 U 45/23; OLG Stuttgart, Urteil vom 12. April 2024 - 5 U 149/23).

    Enthält das Schutzgesetz selbst keine Regelung über die Schuldform, die zu seiner Verletzung erfüllt sein muss, ist nach § 823 Abs. 2 S. 2 BGB grundsätzlich einfache Fahrlässigkeit erforderlich, aber auch ausreichend (OLG Stuttgart, Urteil vom 12. April 2024 - 5 U 149/23 - Rn 157, juris m.w.N.).

    Rn. 114 Zudem ist eine Anwendung von § 254 Abs. 1 BGB mit dem Normzweck des Schutzgesetzes, der insbesondere auch in den schon durch § 4 Abs. 5 GlüStV 2012 bestimmten Anforderungen an ein im Einzelfall erlaubnisfähiges Online-Glücksspiel zum Ausdruck kommt, unvereinbar (OLG Hamm, Urteil vom 9. Januar 2024 - 21 U 45/23; OLG Stuttgart, Urteil vom 12. April 2024 - 5 U 149/23; OLG Köln, Urteil vom 31.10.2022, 19 U 51/22).

  • BGH, 29.07.2021 - VI ZR 1118/20

    VW-Verfahren: Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist, Hemmung der Verjährung …

    Auszug aus LG Münster, 29.08.2024 - 8 O 245/23
    Denn selbst bei einer umfangreichen Medienberichterstattung kann nicht ohne weiteres von einer grob fahrlässigen Unkenntnis ausgegangen werden (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juli 2021 - VI ZR 1118/20 Rn. 18).

    Ohnehin kann dem Kläger nicht der Vorwurf der unterbliebenen Kenntnisnahme einer Medienberichterstattung über die mögliche Illegalität der Online Glücksspiele gemacht werden, da niemand von Rechts wegen gehalten ist, im Verjährungsinteresse etwaiger Schuldner generell die Medien zu verfolgen (BGH, Urteil vom 29.07.2021 - VI ZR 1118/20 - Rn. 18).

  • BGH, 13.09.2022 - XI ZR 515/21

    Illegales Glücksspiel: Erstattung von autorisierten Kreditkartenzahlungen für ein …

    Auszug aus LG Münster, 29.08.2024 - 8 O 245/23
    Danach führt der Verstoß eines Zahlungsdienstleisters gegen das Verbot nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Fall 2 GlüStV 2012, an Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel mitzuwirken, indem er den vom Spieler autorisierten Zahlungsvorgang ausführt, nicht zur Nichtigkeit der Autorisierung der Kreditkartenzahlung (BGH, Beschluss vom 13. September 2022 - XI ZR 515/21 - Rn. 12, juris).

    Die Nichtigkeit der Glücksspielverträge hat der XI. Zivilsenat offengelassen (zur Nichtigkeit des Valutaverhältnisses vgl. 13. September 2022 - XI ZR 515/21 - Rn. 21, juris).

  • OLG Karlsruhe, 06.04.2023 - 14 U 256/21

    Rückzahlungsanspruch gegen Online-Casino

    Auszug aus LG Münster, 29.08.2024 - 8 O 245/23
    Rn. 32 Gemäß Art. 12 Abs. 1 lit. e) Rom-I-VO ist das Vertragsstatut auch maßgebend für die Folgen der Nichtigkeit eines Vertrags, und zwar unabhängig davon, ob das Rückabwicklungsverhältnis nach dem Vertragsstatut dem Vertragsrecht oder dem Bereicherungsrecht zugewiesen wird (OLG Karlsruhe, Urteil vom 6. April 2023 - 14 U 256/21).

    Für den Fall einer nachträglichen Aufhebung eines Verbotsgesetzes ist anerkannt, dass die Nichtigkeit eines Rechtsgeschäfts, das zuvor unter Verstoß gegen ein aufgehobenes Gesetz abgeschlossen wurde, hiervon grundsätzlich unberührt bleibt (OLG Karlsruhe, Urteil vom 6. April 2023 - 14 U 256/21 - Rn 55).

  • BGH, 28.10.2014 - XI ZR 348/13

    Verjährungsbeginn für Rückforderungsansprüche von Kreditnehmern bei unwirksam …

    Auszug aus LG Münster, 29.08.2024 - 8 O 245/23
    Ausnahmsweise kann die Rechtsunkenntnis des Gläubigers den Verjährungsbeginn aber hinausschieben, wenn eine unsichere und zweifelhafte Rechtslage vorliegt, die selbst ein rechtskundiger Dritter nicht zuverlässig einzuschätzen vermag (BGH, Urteil vom 28.10.2014 - XI ZR 348/13 - Rn 35 ff).
  • BGH, 01.06.2011 - VIII ZR 91/10

    Zum Kündigungsrecht des Vermieters von Wohnraum bei fortlaufend unpünktlicher …

    Auszug aus LG Münster, 29.08.2024 - 8 O 245/23
    Rn. 89 Nach der Rechtsprechung des BGH setzt der Verjährungsbeginn aus Gründen der Rechtssicherheit und Billigkeit grundsätzlich allein die Kenntnis der den Anspruch begründenden Umstände voraus (BGH, Urt. v. 01.06.2011 - VIII ZR 91/10 - Rn 23).
  • BGH, 29.01.2008 - XI ZR 160/07

    Sicherungswirkung der Bürgschaft eines Bauträgers; Fälligkeit der Forderung aus …

  • OLG Köln, 31.10.2022 - 19 U 51/22

    Teilnahme an Online-Glücksspielen - Rückzahlungsanspruch eines Spielers

  • BGH, 10.11.2009 - VI ZR 247/08

    Verjährung von Schadensersatzsansprüchen wegen eines ärztlichen …

  • BGH, 22.07.2021 - I ZR 194/20

    Rundfunkhaftung - Prüfungspflicht eines Fernsehsenders beschränkt sich auf grobe …

  • OLG Oldenburg, 30.11.2023 - 1 U 14/23
  • EuGH, 15.10.2007 - C-410/07

    Happel - Verbindung

  • EuGH, 15.10.2007 - C-409/07

    Avalon Service-Online-Dienste - Verbindung

  • EuGH, 15.10.2007 - C-358/07

    Kulpa Automatenservice Asperg - Verbindung

  • EuGH, 15.10.2007 - C-360/07

    Kunert - Verbindung

  • EuGH, 04.02.2016 - C-336/14

    Das Unionsrecht kann der Ahndung einer ohne Erlaubnis erfolgten …

  • OLG Karlsruhe, 19.12.2023 - 19 U 44/23

    Rückforderung von Spieleinsätzen beim Online-Glücksspiel

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