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Rechtsprechung
   LG Karlsruhe, 20.05.2026 - 8 O 266/25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2026,14350
LG Karlsruhe, 20.05.2026 - 8 O 266/25 (https://dejure.org/2026,14350)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.05.2026 - 8 O 266/25 (https://dejure.org/2026,14350)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. Mai 2026 - 8 O 266/25 (https://dejure.org/2026,14350)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 185 BGB, § 241 Abs 2 BGB, § 270 Abs 1 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 320 BGB
    Überweisung auf ein Fremdkonto nach Manipulation einer Rechnung; Anforderungen an die Datensicherheit beim Rechnungsversand

  • RA Kotz

    Kaufpreiszahlung bei Rechnungsmanipulation: Wer haftet bei Fehlüberweisung?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Falschüberweisung infolge manipulierter E-Mail: Käufer hat "Pech"!

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Rechnungen per E-Mail müssen nicht mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung versendet werden - Versender haftet nicht für Schaden durch man-in-the-middle-Attacke

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Manipulierte Zahlungs-E-Mail: Keine Pflicht zur Ende-zu-Ende-Verschlüsselung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Im B2C-Bereich beim Rechnungsversand per E-Mail Transport-Verschlüsselung ausreichend, Ende-zu-Ende-Verschlüsselung nicht notwendig

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (14)

  • OLG Schleswig, 18.12.2024 - 12 U 9/24

    Werklohnrechnung gehackt und unbefugt verändert

    Auszug aus LG Karlsruhe, 20.05.2026 - 8 O 266/25
    Denn bei einer hier in der mündlichen Verhandlung vorgetragenen Attacke auf eine E-Mail, in der der Angreifer zwischen den Kommunikationspartnern steht, muss dieser die E-Mail im Telekommunikationsnetz abfangen, verändern und unbemerkt einspeisen, was extrem hohen technischen Aufwand erfordert (vgl. Veeck, ZD 2025, 284).

    Zwar hatte das Oberlandesgericht Schleswig mit Urteil vom 18.12.2024 (12 U 9/24) in einem grundsätzlich vergleichbaren Fall, in dem der Überweisungsbetrag von 14.924,20 EUR nach Manipulation einer Rechnung durch kriminell handelnde Dritte auf das Konto eines Dritten gutgeschrieben wurde, dem Werkbesteller einen Schadensersatz in Höhe des Überweisungsbetrages gem. Art. 82 DSGVO zugesprochen, der der nicht erfüllten Werklohnforderung des Werkunternehmers gem. § 242 BGB entgegengehalten werden kann.

    Diese unterfallen jedoch nicht dem Schutzbereich der Datenschutzgrundverordnung, zumal es sich bei der Beklagten schon nicht um eine natürliche Person im Sinne vorgenannter Vorschrift handelt (vgl. auch Veeck, ZD 2025, 284).

    Zwar ist es zutreffend, dass das Datenschutzrecht nicht die zu verarbeitenden Informationen an sich schützt, sondern die natürliche Person, deren Daten verarbeitet werden sollen (so Hessel/Prgomet in Rdi 2025, 221), dies setzt aber auch hiernach voraus, dass die Daten der natürlichen Person auch verarbeitet worden sein müssen.

    Rn. 68 b) Selbst wenn man aber eine Anwendbarkeit der DSGVO unterstellte (so etwa Hessel/Prgomet in Rdi 2025, 221;… BeckOK DatenschutzR/Quaas, 55. Ed. 1.2.2026, DS-GVO Art. 82 Rn. 13b, beck-online), läge jedenfalls kein Verstoß gegen die der Beklagten obliegenden Pflichten vor.

    Da die DSGVO selbst aber keine Klarheit darüber bietet, welche konkreten Standards anzuwenden sind (so auch OLG Schleswig, Urteil vom 18.12.2024 - 12 U 9/24 Rn. 67), ist dieses Maß unter Abwägung der genannten Interessen zu bestimmen ist, wobei auch die berechtigten Sicherheitserwartungen des Verkehrs unter Berücksichtigung der Zumutbarkeit ( OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.07.2023, 19 U 83/22 ) eine nicht zu vernachlässigende Rolle spielen.

    Dabei kann für eine wirksame Einwilligung auch nicht vorausgesetzt werden, dass der Betroffene die Risiken vollumfänglich überblickt (so indes Hessel/Prgomet in Rdi 2025, 221), denn letztlich muss es dem Einzelnen überlassen bleiben, ob und wie er sich in den Geschäftsverkehr begibt.

    Für einen substantiierten Vortrag bei einer veränderten oder manipulierten E-Mail muss von den Klägern schlüssig vorgetragen und anschließend gegebenenfalls technisch festgestellt werden, ob und bei welchem Kommunikationspartner der Angriff stattgefunden hat - entweder auf der Seite des Empfängers oder des Versenders (Veeck, ZD 2025, 284).

    Bei dritter Variante wäre die E-Mail beim Empfänger also bei den Klägern schon angekommen und wäre dann unverschlüsselt dem Angriff preisgeben (vgl. Veeck ZD 2025, 284).

  • OLG Karlsruhe, 27.07.2023 - 19 U 83/22

    Sicherheitsvorkehrungen im Zusammenhang mit dem Versand geschäftlicher E-Mails

    Auszug aus LG Karlsruhe, 20.05.2026 - 8 O 266/25
    Konkrete gesetzliche Vorgaben für Sicherheitsvorkehrungen beim Versand von E-Mails im geschäftlichen Verkehr gibt es nicht (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.7.2023 - 19 U 83/22 in MMR 2023, 761 Rn. 29 , beck-online).

    Allein anhand dieser Daten kann zudem ein Rückschluss auf die Kläger aber nicht gezogen werden (so auch Pauly, ZfBR 2025, 629; OLG Karlsruhe Urteil vom 27.07.2023 - 19 U 83/22 ; LG Rostock Urteil vom 20.11.2024 - 2 O 450/24 in NJW 2025, 2039, beck-online).

    Da die DSGVO selbst aber keine Klarheit darüber bietet, welche konkreten Standards anzuwenden sind (so auch OLG Schleswig…, Urteil vom 18.12.2024 - 12 U 9/24 Rn. 67), ist dieses Maß unter Abwägung der genannten Interessen zu bestimmen ist, wobei auch die berechtigten Sicherheitserwartungen des Verkehrs unter Berücksichtigung der Zumutbarkeit ( OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.07.2023, 19 U 83/22 ) eine nicht zu vernachlässigende Rolle spielen.

  • BGH, 18.11.2024 - VI ZR 10/24

    Ansprüche im Zusammenhang mit einem Datenschutzvorfall beim sozialen Netzwerk …

    Auszug aus LG Karlsruhe, 20.05.2026 - 8 O 266/25
    Die Darlegungs- und Beweislast für diese Voraussetzungen trifft die Person, die auf der Grundlage von Art. 82 Abs. 1 DSGVO den Ersatz eines (immateriellen) Schadens verlangt (BGH Urt. v. 18.11.2024 - VI ZR 10/24, GRUR-RS 2024, 31967 Rn. 21, beck-online).

    Dabei ist die Frage, ob ein Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung im Sinne des Art. 82 Abs. 1 DSGVO auch eine entsprechende Datenverarbeitung erfordert, bislang höchstrichterlich nicht entschieden (offen gelassen: BGH Urt. v. 18.11.2024 - VI ZR 10/24, GRUR-RS 2024, 31967 Rn. 21, beck-online).

  • BGH, 08.10.2025 - IV ZR 161/24

    Wer trägt das Risiko für den "Verlust" einer Geldüberweisung?

    Auszug aus LG Karlsruhe, 20.05.2026 - 8 O 266/25
    Dass es nicht im Interesse des Gläubigers liegt, bei Vereinbarung eines ohnehin naheliegenden Übermittlungswegs letzte Restrisiken eines zufälligen Verlusts zu übernehmen, und seine Willenserklärung damit nicht in diesem Sinne zu verstehen ist, ist auch für den Schuldner erkennbar (BGH Urteil vom 8.10.2025 - IV ZR 161/24, NJW 2026, 226 Rn. 25, beck-online).

    Das Fälschen und in betrügerischer Absicht Verändern einer Urkunde nach Übergabe einer verschlossenen Postsendung an ein Postbeförderungsunternehmen stellt einen solch ungewöhnlichen und unwahrscheinlichen Kausalverlauf dar (BGH Urteil vom 8.10.2025 - IV ZR 161/24 in NJW 2026, 226 Rn. 30, beck-online).

  • OLG Düsseldorf, 28.10.2021 - 16 U 275/20

    Schmerzensgeld wegen eines Verstoßes gegen Datenschutzvorschriften Versand einer …

    Auszug aus LG Karlsruhe, 20.05.2026 - 8 O 266/25
    Rn. 78 c) Indem die Kläger daneben ihre E-Mail-Adresse für den Empfang der von ihnen erwarteten Vertragsunterlagen dem Vertreter zur Verfügung stellten, der sie sodann an die Beklagte weiterreichte, ohne auf bestimmte Sicherheitsvorkehrungen zu bestehen, haben die Kläger zugleich konkludent zum Ausdruck gebracht, in die ungeschützte Übermittlung einzuwilligen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.10.2021 - 16 U 275/20).
  • EuGH, 04.10.2024 - C-507/23

    Patērētāju tiesību aizsardzības centrs - Vorlage zur …

    Auszug aus LG Karlsruhe, 20.05.2026 - 8 O 266/25
    Rn. 64 a) Zunächst setzt auch der Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO einen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung, das Vorliegen eines materiellen oder immateriellen Schadens sowie einen Kausalzusammenhang zwischen dem Schaden und dem Verstoß voraus, wobei diese drei Voraussetzungen kumulativ sind (EuGH, Urteil vom 4. Oktober 2024 - C-507/23).
  • LG Rostock, 20.11.2024 - 2 O 450/24

    Keine befreiende Wirkung der Zahlung auf eine erkennbar manipulierte Rechnung

    Auszug aus LG Karlsruhe, 20.05.2026 - 8 O 266/25
    Allein anhand dieser Daten kann zudem ein Rückschluss auf die Kläger aber nicht gezogen werden (so auch Pauly, ZfBR 2025, 629; OLG Karlsruhe Urteil vom 27.07.2023 - 19 U 83/22 ; LG Rostock Urteil vom 20.11.2024 - 2 O 450/24 in NJW 2025, 2039, beck-online).
  • BGH, 22.05.2019 - III ZR 16/18

    Einseitige Hauptsacheerledigungserklärung: Behandlung eines Feststellungsantrags …

    Auszug aus LG Karlsruhe, 20.05.2026 - 8 O 266/25
    Soll wie vorliegend die Geldschuld durch Überweisung getilgt werden, ist der geschuldete Erfolg erst dann herbeigeführt, wenn der geschuldete Betrag auf dem Konto des Gläubigers vorbehaltlos gutgeschrieben wird, sodass der Zahlbetrag zu seinem freien Belieben zur Verfügung steht (vgl. BGH, Beschluss vom 22.05.2019 - III ZR 16/18).
  • OLG Köln, 08.05.1990 - 22 U 299/89

    Sorgfaltspflichtverletzung; Namensabgleich zwischen dem Überweisungsempfänger und …

    Auszug aus LG Karlsruhe, 20.05.2026 - 8 O 266/25
    Zum Teil wird die Erfüllungswirksamkeit einer Überweisung bei Verantwortlichkeit des Gläubigers für die Mitteilung einer unzutreffenden Kontonummer (OLG Köln, Urteil vom 08.05.1990 - 22 U 299/89) bejaht.
  • BGH, 13.10.2023 - V ZR 161/22

    Fortbestehen des Anspruchs auf Eigentumsverschaffung bis zum Eintritt des …

    Auszug aus LG Karlsruhe, 20.05.2026 - 8 O 266/25
    Rn. 40 Gem. § 362 Abs. 1 BGB erlischt das Schuldverhältnis, wenn die geschuldete Leistung an den Gläubiger bewirkt wird, wobei der Eintritt des Leistungserfolgs maßgebend ist (vgl. BGH, Urteil vom 13.10.2023 - V ZR 161/22).
  • AG Bielefeld, 11.05.2015 - 419 C 89/15

    Lieferanspruch und Herausgabe eines E-Bikes als Kaufgegenstand i.R.e. Verkaufs …

  • BGH, 12.06.1991 - XII ZR 65/91

    Bemessung des Streitwerts bei einer Klage auf Herausgabe von Goldbarren

  • BGH, 21.12.1981 - II ZR 270/79

    Antrag auf Abschluss eines abstrakten Saldoanerkenntnisvertrags - Haftung für …

  • KG, 14.11.1984 - 24 U 3084/84

    Schadensersatz eines Künstlers gegen einen Konzertveranstalter wegen des …

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