Rechtsprechung
| LAG Düsseldorf, 26.08.2021 - 8 Sa 505/20 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 1 TVG
Vergütung von Standby-Diensten; Tariflohnerhöhung; Flugkapitän; Auslegung Protokollnotiz; Tarifvereinbarung; Rückwirkung - IWW
§ 15 Abs. 14 MTV, Art. 12 Abs. 1 GG, § ... 344 BGB, § 64 Abs. 1, 2 Nr. 3 b) ArbGG, § 66 Abs. 1 Satz 1, 5 ArbGG, §§ 64 Abs. 6 ArbGG, 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO, § 533 ZPO, § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, § 263 ZPO, § 264 Nr. 2 ZPO, § 533 Nr. 1 ZPO, § 533 Nr. 2 ZPO, § 529 ZPO, § 67 ArbGG, § 269 Abs. 1, 2 Satz 1 ZPO, § 1 Abs. 2 TVG, §§ 126, 126a BGB, §§ 133, 157 BGB, §§ 97 Abs. 1, 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
TVG § 1
Vergütung von Standby-Diensten;; Tariflohnerhöhung; Flugkapitän; Auslegung Protokollnotiz; Tarifvereinbarung; Rückwirkung - rechtsportal.de
TVG § 1 Abs. 2
Vorbehalt der nachträglichen Abänderung von tarifvertraglichen Regelungen; Begrenzung der Gestaltungsfreiheit der Tarifvertragsparteien zur rückwirkenden Änderung tarifvertraglicher Regelungen durch den Grundsatz des Vertrauensschutzes der Normunterworfenen; Ansprüche ...
Verfahrensgang
- ArbG Düsseldorf, 18.03.2020 - 15 Ca 6412/19
- LAG Düsseldorf, 26.08.2021 - 8 Sa 505/20
- BAG, 30.11.2022 - 5 AZR 27/22
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (10)
- ArbG Düsseldorf, 18.03.2020 - 15 Ca 6412/19
Auszug aus LAG Düsseldorf, 26.08.2021 - 8 Sa 505/20
1.Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 18.03.2020 - Az.: 15 Ca 6412/19 - wird zurückgewiesen.Rn. 62 das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 18.03.2020 - Az.: 15 Ca 6412/19 - abzuändern und.
Rn. 67 das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 18.03.2020 - Az.: 15 Ca 6412/19 - abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen.
- BAG, 13.07.2021 - 3 AZR 363/20
Auslegung eines Bestandsschutztarifvertrags - VAP-Satzung
Auszug aus LAG Düsseldorf, 26.08.2021 - 8 Sa 505/20
Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungshilfe gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (st. Rspr. des BAG, zuletzt etwa Urteil vom 13.07.2021 - 3 AZR 363/20, NZA 2021, 1504, Rdz. 23). - BAG, 20.06.2018 - 7 AZR 737/16
Auflösende Bedingung - Erwerbsminderung
Auszug aus LAG Düsseldorf, 26.08.2021 - 8 Sa 505/20
Entscheidend und ausreichend ist die Kenntnis der betroffenen Kreise (Grundsätze der ständigen Rechtsprechung, vgl. zuletzt etwa Urteile vom 20.06.2018 - 7 AZR 737/16, AP Nr. 4 zu § 33 TVöD, Rdz. 24 ff.;… vom 06.12.2017 - 10 AZR 575/16, NZA 2018, 321, Rdz. 36 ff. - jeweils mit weiteren Nachweisen).
- BAG, 26.02.2020 - 4 AZR 48/19
Tarifvertrag - Ausgestaltung durch Dritte - Normenklarheit
Auszug aus LAG Düsseldorf, 26.08.2021 - 8 Sa 505/20
Dies ist im Wege der Auslegung nach den allgemeinen Grundsätzen des bürgerlichen Rechts (§§ 133, 157 BGB) zu ermitteln (vgl. zu einer Protokollnotiz BAG…, Urteil vom 16.05.2013 - 6 AZR 836/11, ZTR 2013, 506, Rdz. 17; vom 26.09.2012 - 4 AZR 689/10, juris, Rdz. 27, vgl. auch Urteil vom 26.02.2020 - 4 AZR 48/19, NZA 2020, 1121, Rdz. 31). - BAG, 14.06.2017 - 10 AZR 308/15
Auslegung eines Interessenausgleichs/Sozialplans (IA/SP) - Anspruch auf …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 26.08.2021 - 8 Sa 505/20
Das ergibt sich bereits daraus, dass die in der Berufungsinstanz neu vorgebrachten Tatsachen (wie z.B. die Anzahl und Lage der im Jahre 2020 nicht abgerufenen Standby-Dienste) zwischen den Parteien unstreitig und schon deshalb im Berufungsrechtszug zu berücksichtigen sind (vgl. zu den Grundsätzen des § 533 ZPO im arbeitsgerichtlichen Berufungsverfahren etwa BAG, Urteil vom 14.06.2017 - 10 AZR 308/15, AP Nr. 35 zu § 106 GewO, Rdz. 38 ff., 40; zur Verknüpfung des § 533 Nr. 2 ZPO mit § 67 ArbGG generell BAG…, Urteil vom 25.01.2005 - 9 AZR 44/04, NZA 2005, 1365, Rdz. 32 ff.). - BAG, 25.01.2005 - 9 AZR 44/04
Urlaubskassenverfahren des Baugewerbes - betrieblicher Geltungsbereich
Auszug aus LAG Düsseldorf, 26.08.2021 - 8 Sa 505/20
Das ergibt sich bereits daraus, dass die in der Berufungsinstanz neu vorgebrachten Tatsachen (wie z.B. die Anzahl und Lage der im Jahre 2020 nicht abgerufenen Standby-Dienste) zwischen den Parteien unstreitig und schon deshalb im Berufungsrechtszug zu berücksichtigen sind (vgl. zu den Grundsätzen des § 533 ZPO im arbeitsgerichtlichen Berufungsverfahren etwa BAG…, Urteil vom 14.06.2017 - 10 AZR 308/15, AP Nr. 35 zu § 106 GewO, Rdz. 38 ff., 40; zur Verknüpfung des § 533 Nr. 2 ZPO mit § 67 ArbGG generell BAG, Urteil vom 25.01.2005 - 9 AZR 44/04, NZA 2005, 1365, Rdz. 32 ff.). - BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 297/01
Verjährung; Unterbrechung; Hemmung; "Höhere Gewalt" bei Aufhebung einer …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 26.08.2021 - 8 Sa 505/20
Als solche wird nach allgemeiner Definition ein Ereignis verstanden, dass auch durch äußerste, billigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht vorausgesehen bzw. verhindert werden konnte (vgl. etwa BAG, Urteil vom 07.11.2002 - 2 AZR 297/01, NZA 2003, 963, Rdz. 85, Palandt-Ellenberger, BGB, § 206 Rdz. 4). - BAG, 06.12.2017 - 10 AZR 575/16
Sonderzahlung - Inanspruchnahme vorgezogenen Altersruhegeldes - Vertrauensschutz
Auszug aus LAG Düsseldorf, 26.08.2021 - 8 Sa 505/20
Entscheidend und ausreichend ist die Kenntnis der betroffenen Kreise (…Grundsätze der ständigen Rechtsprechung, vgl. zuletzt etwa Urteile vom 20.06.2018 - 7 AZR 737/16, AP Nr. 4 zu § 33 TVöD, Rdz. 24 ff.; vom 06.12.2017 - 10 AZR 575/16, NZA 2018, 321, Rdz. 36 ff. - jeweils mit weiteren Nachweisen). - BAG, 26.09.2012 - 4 AZR 689/10
Auslegung eines Tarifvertrages im Wach- und Sicherheitsgewerbe
Auszug aus LAG Düsseldorf, 26.08.2021 - 8 Sa 505/20
Dies ist im Wege der Auslegung nach den allgemeinen Grundsätzen des bürgerlichen Rechts (§§ 133, 157 BGB) zu ermitteln (vgl. zu einer Protokollnotiz BAG…, Urteil vom 16.05.2013 - 6 AZR 836/11, ZTR 2013, 506, Rdz. 17; vom 26.09.2012 - 4 AZR 689/10, juris, Rdz. 27, vgl. auch Urteil vom 26.02.2020 - 4 AZR 48/19, NZA 2020, 1121, Rdz. 31). - BAG, 16.05.2013 - 6 AZR 836/11
Sicherung einer tariflichen Funktionszulage
Auszug aus LAG Düsseldorf, 26.08.2021 - 8 Sa 505/20
Dies ist im Wege der Auslegung nach den allgemeinen Grundsätzen des bürgerlichen Rechts (§§ 133, 157 BGB) zu ermitteln (vgl. zu einer Protokollnotiz BAG, Urteil vom 16.05.2013 - 6 AZR 836/11, ZTR 2013, 506, Rdz. 17;… vom 26.09.2012 - 4 AZR 689/10, juris, Rdz. 27, vgl. auch Urteil vom 26.02.2020 - 4 AZR 48/19, NZA 2020, 1121, Rdz. 31).
- LAG München, 19.10.2022 - 10 Sa 121/22
Keine tarifvertraglichen Zahlungsansprüche auf Vergütung nicht abgerufener …
Rn. 43 Das LAG Düsseldorf hat in seiner in einem Parallelfall getroffenen Entscheidung vom 26.08.2021, 8 Sa 505/20 (Revision anhängig beim BAG 5 AZR 27/22, Verhandlungstermin 30.11.2022) unter Heranziehung der einschlägigen Rechtsprechung des BAG überzeugend ausgeführt, dass die Auslegung der Protokollnotiz vom 05.03.2021 ergibt, dass damit die streitgegenständlichen Ansprüche gegenstandslos geworden sind und dass der Wirksamkeit dieser Vereinbarung keine unzulässige Rückwirkung zum Nachteil der normunterworfenen Arbeitnehmer entgegensteht.Dies ist im Wege der Auslegung nach den allgemeinen Grundsätzen des bürgerlichen Rechts (§§ 133, 157 BGB) zu ermitteln (LAG Düsseldorf 26.08.2021, 8 Sa 505/20; BAG 16.05.2013, 6 AZR 836/11, ZTR 2013, 506, Rd. 17;… BAG 26.09.2012, 4 AZR 689/10, juris, Rd. 27, BAG, 02.2020, 4 AZR 48/19, NZA 2020, 1121, Rdz. 31).
Dass die Tarifvertragsparteien sich nicht an den Begrifflichkeiten der Tarifvereinbarung vom 23.11.2017 orientierten und etwa explizit das Vorliegen "höherer Gewalt" feststellten, ändert nichts, weil mit der gewählten Formulierung gleichfalls klargestellt wird, dass alle mit dem Unterschreiten der Flottengröße zusammenhängenden Ansprüche nicht bestehen und es gerade nicht darauf ankommen sollte, ob das behördlich verordnete Grounding der Boeing 737 MAX 8 ein Fall höherer Gewalt war oder nicht (LAG Düsseldorf 26.08.2021, 8 Sa 505/20).
Entscheidend und ausreichend ist die Kenntnis der betroffenen Kreise (Grundsätze der ständigen Rechtsprechung: LAG Düsseldorf 26.08.2021, 8 Sa 505/20;… BAG 20.06.2018, 7 AZR 737/16, Rn. 24 ff.;… BAG, 06.12.2017, 10 AZR 575/16, Rn. 36 ff.; jeweils m.w.N.).
Eine solche gab es vor dem 05.03.2021 indes nicht (LAG Düsseldorf 26.08.2021, 8 Sa 505/20).
Das LAG Düsseldorf (26.08.2021, 8 Sa 505/20) hat zu Recht darauf hingewiesen, dass als solche nach allgemeiner Definition ein Ereignis verstanden wird, dass auch durch äußerste, billigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht vorausgesehen bzw. verhindert werden konnte (…BAG 07.11.2002, 2 AZR 297/01, NZA 2003, 963, Rn. 85) und dass die eingetretene Situation des verhängten Flugverbots der Boeing 737 MAX 8, die im November 2017 noch nicht bekannt waren und nicht aus der Sphäre der Beklagten stammten, wohl diese Voraussetzung erfüllt.
Daher liegt eine zulässige unechte Rückwirkung vor, die schutzwürdige Erwartungen der betroffenen Arbeitnehmer nicht beeinträchtigte (im Ergebnis auch LAG Düsseldorf, 08.2021, 8 Sa 505/20).
Das Datum kann nach der Systematik der Regelungen keine starre zeitliche Grenze darstellen, da IV. Nr. 2 Abs. 2 Satz 2 keine Frist für die dort geforderte Feststellung beinhaltet und es den Tarifvertragsparteien auch bei einem etwa in der 2. Jahreshälfte 2020 liegendem Ereignis, welches zu einem Unterschreiten der Mindestflottengröße führte, möglich sein musste, über seine Charakterisierung als höhere Gewalt zu verhandeln und Einvernehmen herzustellen (LAG Düsseldorf 26.08.2021, 8 Sa 505/20).
Ebenfalls keiner Erörterung bedarf es, ob das im März 2019 behördlich verordnete Grounding der Boeing 737 MAX 8 objektiv einen Fall "höherer Gewalt" i.S. von IV. Nr. 2 Abs. 2 der Tarifvereinbarung vom 23.11.2017 bildet (LAG Düsseldorf 26.08.2021, 8 Sa 505/20).III.
- LAG München, 19.10.2022 - 10 Sa 122/22
Tarifauslegung - Auswirkungen des Flugverbots für Boing 737 Max 8
Rn. 42 Das LAG Düsseldorf hat in seiner in einem Parallelfall getroffenen Entscheidung vom 26.08.2021, 8 Sa 505/20 (Revision anhängig beim BAG 5 AZR 27/22, Verhandlungstermin 30.11.2022) unter Heranziehung der einschlägigen Rechtsprechung des BAG überzeugend ausgeführt, dass die Auslegung der Protokollnotiz vom 05.03.2021 ergibt, dass damit die streitgegenständlichen Ansprüche gegenstandslos geworden sind und dass der Wirksamkeit dieser Vereinbarung keine unzulässige Rückwirkung zum Nachteil der normunterworfenen Arbeitnehmer entgegensteht.Dies ist im Wege der Auslegung nach den allgemeinen Grundsätzen des bürgerlichen Rechts (§§ 133, 157 BGB) zu ermitteln (LAG Düsseldorf 26.08.2021, 8 Sa 505/20; BAG 16.05.2013, 6 AZR 836/11, ZTR 2013, 506, Rd. 17;… BAG 26.09.2012, 4 AZR 689/10, juris, Rd. 27, BAG, 02.2020, 4 AZR 48/19, NZA 2020, 1121, Rdz. 31).
Dass die Tarifvertragsparteien sich nicht an den Begrifflichkeiten der Tarifvereinbarung vom 23.11.2017 orientierten und etwa explizit das Vorliegen "höherer Gewalt" feststellten, ändert nichts, weil mit der gewählten Formulierung gleichfalls klargestellt wird, dass alle mit dem Unterschreiten der Flottengröße zusammenhängenden Ansprüche nicht bestehen und es gerade nicht darauf ankommen sollte, ob das behördlich verordnete Grounding der Boeing 737 MAX 8 ein Fall höherer Gewalt war oder nicht (LAG Düsseldorf 26.08.2021, 8 Sa 505/20).
Entscheidend und ausreichend ist die Kenntnis der betroffenen Kreise (Grundsätze der ständigen Rechtsprechung: LAG Düsseldorf 26.08.2021, 8 Sa 505/20;… BAG 20.06.2018, 7 AZR 737/16, Rn. 24 ff.;… BAG, 06.12.2017, 10 AZR 575/16, Rn. 36 ff.; jeweils m.w.N.).
Eine solche gab es vor dem 05.03.2021 indes nicht (LAG Düsseldorf 26.08.2021, 8 Sa 505/20).
Das LAG Düsseldorf (26.08.2021, 8 Sa 505/20) hat zu Recht darauf hingewiesen, dass als solche nach allgemeiner Definition ein Ereignis verstanden wird, dass auch durch äußerste, billigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht vorausgesehen bzw. verhindert werden konnte (…BAG 07.11.2002, 2 AZR 297/01, NZA 2003, 963, Rn. 85) und dass die eingetretene Situation des verhängten Flugverbots der Boeing 737 MAX 8, die im November 2017 noch nicht bekannt waren und nicht aus der Sphäre der Beklagten stammten, wohl diese Voraussetzung erfüllt.
Daher liegt eine zulässige unechte Rückwirkung vor, die schutzwürdige Erwartungen der betroffenen Arbeitnehmer nicht beeinträchtigte (im Ergebnis auch LAG Düsseldorf, 08.2021, 8 Sa 505/20).
Das Datum kann nach der Systematik der Regelungen keine starre zeitliche Grenze darstellen, da IV. Nr. 2 Abs. 2 Satz 2 keine Frist für die dort geforderte Feststellung beinhaltet und es den Tarifvertragsparteien auch bei einem etwa in der 2. Jahreshälfte 2020 liegendem Ereignis, welches zu einem Unterschreiten der Mindestflottengröße führte, möglich sein musste, über seine Charakterisierung als höhere Gewalt zu verhandeln und Einvernehmen herzustellen (LAG Düsseldorf 26.08.2021, 8 Sa 505/20).
Ebenfalls keiner Erörterung bedarf es, ob das im März 2019 behördlich verordnete Grounding der Boeing 737 MAX 8 objektiv einen Fall "höherer Gewalt" i.S. von IV. Nr. 2 Abs. 2 der Tarifvereinbarung vom 23.11.2017 bildet (LAG Düsseldorf 26.08.2021, 8 Sa 505/20).
- LAG München, 19.10.2022 - 10 Sa 115/22
Keine tarifvertraglichen Zahlungsansprüche auf Vergütung nicht abgerufener …
Rn. 43 Das LAG Düsseldorf hat in seiner in einem Parallelfall getroffenen Entscheidung vom 26.08.2021, 8 Sa 505/20 (Revision anhängig beim BAG 5 AZR 27/22, Verhandlungstermin 30.11.2022) unter Heranziehung der einschlägigen Rechtsprechung des BAG überzeugend ausgeführt, dass die Auslegung der Protokollnotiz vom 05.03.2021 ergibt, dass damit die streitgegenständlichen Ansprüche gegenstandslos geworden sind und dass der Wirksamkeit dieser Vereinbarung keine unzulässige Rückwirkung zum Nachteil der normunterworfenen Arbeitnehmer entgegensteht.Dies ist im Wege der Auslegung nach den allgemeinen Grundsätzen des bürgerlichen Rechts (§§ 133, 157 BGB) zu ermitteln (LAG Düsseldorf 26.08.2021, 8 Sa 505/20; BAG 16.05.2013, 6 AZR 836/11, ZTR 2013, 506, Rd. 17;… BAG 26.09.2012, 4 AZR 689/10, juris, Rd. 27, BAG, 02.2020, 4 AZR 48/19, NZA 2020, 1121, Rdz. 31).
Dass die Tarifvertragsparteien sich nicht an den Begrifflichkeiten der Tarifvereinbarung vom 23.11.2017 orientierten und etwa explizit das Vorliegen "höherer Gewalt" feststellten, ändert nichts, weil mit der gewählten Formulierung gleichfalls klargestellt wird, dass alle mit dem Unterschreiten der Flottengröße zusammenhängenden Ansprüche nicht bestehen und es gerade nicht darauf ankommen sollte, ob das behördlich verordnete Grounding der Boeing 737 MAX 8 ein Fall höherer Gewalt war oder nicht (LAG Düsseldorf 26.08.2021, 8 Sa 505/20).
Entscheidend und ausreichend ist die Kenntnis der betroffenen Kreise (Grundsätze der ständigen Rechtsprechung: LAG Düsseldorf 26.08.2021, 8 Sa 505/20;… BAG 20.06.2018, 7 AZR 737/16, Rn. 24 ff.;… BAG, 06.12.2017, 10 AZR 575/16, Rn. 36 ff.; jeweils m.w.N.).
Eine solche gab es vor dem 05.03.2021 indes nicht (LAG Düsseldorf 26.08.2021, 8 Sa 505/20).
Das LAG Düsseldorf (26.08.2021, 8 Sa 505/20) hat zu Recht darauf hingewiesen, dass als solche nach allgemeiner Definition ein Ereignis verstanden wird, dass auch durch äußerste, billigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht vorausgesehen bzw. verhindert werden konnte (…BAG 07.11.2002, 2 AZR 297/01, NZA 2003, 963, Rn. 85) und dass die eingetretene Situation des verhängten Flugverbots der Boeing 737 MAX 8, die im November 2017 noch nicht bekannt waren und nicht aus der Sphäre der Beklagten stammten, wohl diese Voraussetzung erfüllt.
Daher liegt eine zulässige unechte Rückwirkung vor, die schutzwürdige Erwartungen der betroffenen Arbeitnehmer nicht beeinträchtigte (im Ergebnis auch LAG Düsseldorf, 08.2021, 8 Sa 505/20).
Das Datum kann nach der Systematik der Regelungen keine starre zeitliche Grenze darstellen, da IV. Nr. 2 Abs. 2 Satz 2 keine Frist für die dort geforderte Feststellung beinhaltet und es den Tarifvertragsparteien auch bei einem etwa in der 2. Jahreshälfte 2020 liegendem Ereignis, welches zu einem Unterschreiten der Mindestflottengröße führte, möglich sein musste, über seine Charakterisierung als höhere Gewalt zu verhandeln und Einvernehmen herzustellen (LAG Düsseldorf 26.08.2021, 8 Sa 505/20).
Ebenfalls keiner Erörterung bedarf es, ob das im März 2019 behördlich verordnete Grounding der Boeing 737 MAX 8 objektiv einen Fall "höherer Gewalt" i.S. von IV. Nr. 2 Abs. 2 der Tarifvereinbarung vom 23.11.2017 bildet (LAG Düsseldorf 26.08.2021, 8 Sa 505/20).III.
- BAG, 30.11.2022 - 5 AZR 27/22
Vergütung für nicht abgerufene Standby-Dienste und Gewährung einer zusätzlichen …
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 26. August 2021 - 8 Sa 505/20 - wird zurückgewiesen. - LAG Niedersachsen, 21.11.2022 - 6 Sa 25/22
Abänderung; Rückwirkung; Gleichbehandlung; Tarifvertragsparteien; …
Denn wie das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat in einem parallel liegenden Fall (Urteil vom 26.08.2021 - 8 Sa 505/20 - siehe juris; Revisionsverfahren anhängig beim BAG zum Aktenzeichen - 5 AZR 27/21 - dem LAG Düsseldorf zustimmend LAG München, 27.04.2022 - 5 Sa 739/21 - und LAG Hamburg, 24.05.2022 - 4 Sa 54/21-) überzeugend entschieden hat, ist beiden tariflichen Ansprüchen des Klägers jedenfalls durch die Protokollnotiz vom 05.03.2021 zum TV 2017 die Grundlage entzogen worden.Denn wie das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat in einem parallel liegenden Fall (Urteil vom 26.08.2021 - 8 Sa 505/20 - siehe juris; Revisionsverfahren anhängig beim BAG zum Aktenzeichen - 5 AZR 27/21 - dem LAG Düsseldorf zustimmend LAG München, 27.04.2022 - 5 Sa 739/21 - und LAG Hamburg, 24.05.2022 - 4 Sa 54/21-) überzeugend entschieden hat, ist beiden tariflichen Ansprüchen des Klägers jedenfalls durch die Protokollnotiz vom 05.03.2021 zum TV 2017 die Grundlage entzogen worden.
- LAG Niedersachsen, 21.11.2022 - 6 Sa 24/22
Abänderung; Rückwirkung; Gleichbehandlung; Tarifvertragsparteien; …
Einzelfallentscheidungen zu Ansprüchen eines Flugkapitäns aus einem Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung für Mitarbeiter des Cockpitpersonals in Übereinstimmung mit der Entscheidung des LAG Düsseldorf vom 16.08.2021 - 8 Sa 505/20 - (Revision BAG 5 AZR 27/22).Denn wie das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat in einem parallel liegenden Fall (Urteil vom 26.08.2021 - 8 Sa 505/20 - siehe juris; Revisionsverfahren anhängig beim BAG zum Aktenzeichen - 5 AZR 27/21 - dem LAG Düsseldorf zustimmend LAG München, 27.04.2022 - 5 Sa 739/21 - und LAG Hamburg, 24.05.2022 - 4 Sa 54/21-) überzeugend entschieden hat, ist beiden tariflichen Ansprüchen des Klägers jedenfalls durch die Protokollnotiz vom 05.03.2021 zum TV 2017 die Grundlage entzogen worden.
- LAG Niedersachsen, 21.11.2022 - 6 Sa 374/22
Abänderung; Rückwirkung; Standby-Dienst; lineare Gehaltserhöhung; Protokollnotiz; …
Einzelfallentscheidungen zu Ansprüchen eines Flugkapitäns aus einem Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung für Mitarbeiter des Cockpitpersonals in Übereinstimmung mit der Entscheidung des LAG Düsseldorf vom 16.08.2021 - 8 Sa 505/20 - (Revision BAG 5 AZR 27/22).Denn wie das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat in einem parallel liegenden Fall (Urteil vom 26.08.2021 - 8 Sa 505/20 - siehe juris; Revisionsverfahren anhängig beim BAG zum Aktenzeichen - 5 AZR 27/21 - dem LAG Düsseldorf zustimmend LAG München, 27.04.2022 - 5 Sa 739/21 - und LAG B-Stadt, 24.05.2022 - 4 Sa 54/21-) überzeugend entschieden hat, ist beiden tariflichen Ansprüchen des Klägers jedenfalls durch die Protokollnotiz vom 05.03.2021 zum TV 2017 die Grundlage entzogen worden.
- LAG Niedersachsen, 21.11.2022 - 6 Sa 27/22
Abänderung; Rückwirkung; Gleichbehandlung; Tarifvertragsparteien; …
Einzelfallentscheidungen zu Ansprüchen eines Flugkapitäns aus einem Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung für Mitarbeiter des Cockpitpersonals in Übereinstimmung mit der Entscheidung des LAG Düsseldorf vom 16.08.2021 - 8 Sa 505/20 - (Revision BAG 5 AZR 27/22).Denn wie das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat in einem parallel liegenden Fall (Urteil vom 26.08.2021 - 8 Sa 505/20 - siehe juris; Revisionsverfahren anhängig beim BAG zum Aktenzeichen - 5 AZR 27/21 - dem LAG Düsseldorf zustimmend LAG München, 27.04.2022 - 5 Sa 739/21 - und LAG Hamburg, 24.05.2022 - 4 Sa 54/21-) überzeugend entschieden hat, ist beiden tariflichen Ansprüchen des Klägers jedenfalls durch die Protokollnotiz vom 05.03.2021 zum TV 2017 die Grundlage entzogen worden.
- LAG Niedersachsen, 21.11.2022 - 6 Sa 191/22
Abänderung; Rückwirkung; Standby-Dienst; lineare Gehaltserhöhung; Protokollnotiz; …
Einzelfallentscheidungen zu Ansprüchen eines Flugkapitäns aus einem Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung für Mitarbeiter des Cockpitpersonals in Übereinstimmung mit der Entscheidung des LAG Düsseldorf vom 16.08.2021 - 8 Sa 505/20 - (Revision BAG 5 AZR 27/22).Denn wie das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat in einem parallel liegenden Fall (Urteil vom 26.08.2021 - 8 Sa 505/20 - siehe juris; Revisionsverfahren anhängig beim BAG zum Aktenzeichen - 5 AZR 27/21 - dem LAG Düsseldorf zustimmend LAG München, 27.04.2022 - 5 Sa 739/21 - und LAG Hamburg, 24.05.2022 - 4 Sa 54/21-) überzeugend entschieden hat, ist beiden tariflichen Ansprüchen des Klägers jedenfalls durch die Protokollnotiz vom 05.03.2021 zum TV 2017 die Grundlage entzogen worden.
- LAG Niedersachsen, 21.11.2022 - 6 Sa 26/22
Abänderung; Rückwirkung; Gleichbehandlung; Tarifvertragsparteien; …
Einzelfallentscheidungen zu Ansprüchen eines Flugkapitäns aus einem Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung für Mitarbeiter des Cockpitpersonals in Übereinstimmung mit der Entscheidung des LAG Düsseldorf vom 16.08.2021 - 8 Sa 505/20 - (Revision BAG 5 AZR 27/22).Denn wie das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat in einem parallel liegenden Fall (Urteil vom 26.08.2021 - 8 Sa 505/20 - siehe juris; Revisionsverfahren anhängig beim BAG zum Aktenzeichen - 5 AZR 27/21 - dem LAG Düsseldorf zustimmend LAG München, 27.04.2022 - 5 Sa 739/21 - und LAG Hamburg, 24.05.2022 - 4 Sa 54/21-) überzeugend entschieden hat, ist beiden tariflichen Ansprüchen des Klägers jedenfalls durch die Protokollnotiz vom 05.03.2021 zum TV 2017 die Grundlage entzogen worden.
- ArbG München, 02.02.2022 - 39 Ca 2189/21
Auslegung einer Protokollnotiz - (Keine) Ansprüche eines Flugkapitäns auf …
- ArbG München, 02.02.2022 - 39 Ca 2188/21
Auslegung einer Protokollnotiz - (Keine) Ansprüche eines Flugkapitäns auf …
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