Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BVerwG, 18.11.2025 - 9 A 17.25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,36387
BVerwG, 18.11.2025 - 9 A 17.25 (https://dejure.org/2025,36387)
BVerwG, Entscheidung vom 18.11.2025 - 9 A 17.25 (https://dejure.org/2025,36387)
BVerwG, Entscheidung vom 18. November 2025 - 9 A 17.25 (https://dejure.org/2025,36387)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2025,36387) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    FStrG § 17e; BNatSchG § ... 34, § 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 4, § 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 5; VS-RL Art. 9 Abs. 1 Buchst. a; Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume vom 19. September 1979 (Berner Konvention)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der A1 (Anschlussstelle Kelberg bis Anschlussstelle Adenau) bleibt ohne Erfolg

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Lückenschluss für die Autobahn A1 - zumindest in Rheinland-Pfalz

  • arber-seminare.de (Kurzinformation)

    Straßen- und Wegerecht - Habitatschutz - VS-RL

Papierfundstellen

  • NVwZ 2026, 838
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (55)

  • BVerwG, 07.07.2022 - 9 A 1.21

    Vorerst kein Bau der A 20 zwischen Westerstede und Jaderberg

    Auszug aus BVerwG, 18.11.2025 - 9 A 17.25
    Er erweist sich insoweit als unsubstantiiert mit der Folge, dass hierauf in den Entscheidungsgründen nicht einzugehen ist (…vgl. BVerwG, Urteile vom 3. November 2020 - 9 A 7.19 - BVerwGE 170, 138 Rn. 17, vom 7. Juli 2022 - 9 A 1.21 - BVerwGE 176, 94 Rn. 12 …und vom 4. Juli 2023 - 9 A 5.22 - juris Rn. 27).

    Soweit der Kläger die Frage der Vereinbarkeit des nationalen Klagebegründungserfordernisses mit Unionsrecht dem Gerichtshof der Europäischen Union mittels der von ihm formulierten Fragen 33 und 34 vorab zur Entscheidung gemäß Art. 267 Abs. 3 AEUV vorlegen möchte, ist die offenkundige Übereinstimmung mit Gemeinschaftsrecht einschließlich des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 15. Oktober 2015 - C-137/14 [ECLI:EU:C:2015:683] - (NJW 2015, 3495) höchstrichterlich geklärt (…vgl. BVerwG, Urteile vom 3. November 2020 - 9 A 7.19 - BVerwGE 170, 138 Rn. 18 ff. und vom 7. Juli 2022 - 9 A 1.21 - BVerwGE 176, 94 Rn. 13 ff.;… Beschluss vom 21. August 2023 - 9 B 11.23 - juris Rn. 4).

    Zugunsten des Projekts dürfen die vom Vorhabenträger geplanten oder von der Planfeststellungsbehörde angeordneten Schutz- und Kompensationsmaßnahmen berücksichtigt werden, sofern sie sicherstellen, dass erhebliche Beeinträchtigungen verhindert werden (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2022 - 9 A 1.21 - BVerwGE 176, 94 Rn. 53; zum Umfang der gerichtlichen Überprüfung vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Oktober 2018 - 1 BvR 2523/13 u. a. - BVerfGE 149, 407).

    Vorhabenträger und Planfeststellungsbehörde müssen daher zunächst prüfen, ob die Erkenntnisse trotz des Zeitablaufs im Zeitpunkt der Planfeststellung noch aussagekräftig sind; erst von den Ergebnissen dieser Überprüfung hängt ab, ob und in welchem Umfang neu kartiert werden muss (BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2022 - 9 A 1.21 - BVerwGE 176, 94 Rn. 96).

    Ausgleichsmaßnahmen hingegen sollen in den Fällen, in denen trotz negativer, erheblicher Auswirkungen auf das Gebiet das Projekt durchgeführt werden soll, dessen negative Auswirkungen so ausgleichen, dass die globale ökologische Kohärenz des Natura-2000-Netzes erhalten bleibt; Bedeutung kommt ihnen daher grundsätzlich (vgl. zu einem Fall, in dem CEF-Maßnahmen zugleich als Schadensvermeidungsmaßnahmen wirken, BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2022 - 9 A 1.21 - BVerwGE 176, 94 Rn. 112 ff.) ausschließlich für die Erteilung einer Ausnahme nach Art. 6 Abs. 4 FFH-RL zu.

    Deshalb sowie aufgrund des regelmäßig erheblichen Umfangs und der auch qualitativ großen Bandbreite der Gutachten muss der Prozessbevollmächtigte eine eigene Prüfung, Sichtung und Durchdringung der Ausführungen vornehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2022 - 9 A 1.21 - BVerwGE 176, 94 Rn. 11 ff.).

    Dies ist nicht mit dem Sinn und Zweck des § 67 Abs. 4 VwGO zu vereinbaren, eine geordnete und konzentrierte Verfahrensführung zu gewährleisten, damit sich das Bundesverwaltungsgericht auf die Aufgaben eines obersten Gerichtshofs des Bundes und erstinstanzlichen Gerichts in besonders bedeutsamen Angelegenheiten konzentrieren kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. Dezember 1986 - 1 BvR 872/82 - BVerfGE 74, 78 ; BVerwG, Urteile vom 7. Juli 2022 - 9 A 1.21 - BVerwGE 176, 94 Rn. 12, 15 …und vom 4. Juli 2023 - 9 A 5.22 - juris Rn. 27).

    Maßgeblich hierfür sind die Verhaltensweisen und Habitatansprüche der einzelnen Arten (BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2022 - 9 A 1.21 - BVerwGE 176, 94 Rn. 115).

    Rn. 99 Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist es grundsätzlich zulässig, wenn die Behörde eine naturschutzfachlich begründete Auswahl zwischen denjenigen geschützten (planungsrelevanten) Arten, die bei der Artenschutzprüfung im Sinne einer Art-für-Art-Betrachtung einzeln zu bearbeiten sind, und nicht gefährdeten, sondern allgemein verbreiteten Vogelarten (sog. Allerweltsarten) mit günstigem Erhaltungszustand und großer Anpassungsfähigkeit vornimmt, bezüglich derer im Regelfall davon ausgegangen werden kann, dass nicht gegen die Verbote des § 44 BNatSchG verstoßen wird und bei denen die raumbezogene Prüfung durch eine Gildenbildung ersetzt werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2022 - 9 A 1.21 - UPR 2023, 103 Rn. 98, 126 ).

    Denn bei den häufigen ubiquitären Arten kann in der Regel von keiner Verschlechterung des Erhaltungszustandes ausgegangen werden (BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2022 - 9 A 1.21 - UPR 2023, 103 Rn. 126; OVG Lüneburg…, Urteil vom 31. Juli 2018 - 7 KS 17/16 - juris Rn. 286).

  • EuGH, 12.09.2024 - C-66/23

    Elliniki Ornithologiki Etaireia u. a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - …

    Auszug aus BVerwG, 18.11.2025 - 9 A 17.25
    Dabei haben die Mitgliedstaaten zugleich Prioritäten hinsichtlich des Schutzes der Arten festzulegen (im Anschluss an EuGH, Urteil vom 12. September 2024 - C-66/23, Elliniki Ornithologiki Etaireia - NuR 2024, 760).

    Es verhält sich nicht unmittelbar zu der hier aufgeworfenen Frage, stellt aber generell klar, dass das gebietsschutzrechtliche Verschlechterungsverbot an das tatsächliche Vorkommen einer Art anknüpft (vgl. EuGH, Urteil vom 5. September 2024 - C-66/23, Elliniki Ornithologiki Etaireia u. a. [ECLI:EU:C:2024:733] - NuR 2024, 760 Rn. 40).

    Der Standard-Datenbogen ist daher nur zur vorläufigen Information heranzuziehen; die darin enthaltenen Informationen bedürfen einer - dann vorrangigen - gesonderten Festlegung (vgl. Schlussanträge der Generalanwältin Kokott vom 22. Februar 2024 in der Rechtssache C-66/23 [ECLI:EU:C:2024:150], Rn. 45).

    Wenngleich dabei den Arten, für die ein Schutzgebiet ausgewiesen wurde, naturgemäß ein prioritärer Status zugutekommt, kann das Vorkommen weiterer Arten - d. h. solcher Arten, für deren Erhaltung das Besondere Schutzgebiet zwar geeignet, aber nicht am besten geeignet ist - in dem betreffenden Gebiet nicht außer Acht gelassen werden (vgl. EuGH, Urteil vom 12. September 2024 - C-66/23, Elliniki Ornithologiki Etaireia u. a. - NuR 2024, 760 Rn. 42, 47 ff., 52 ff.; Schlussanträge der Generalanwältin Kokott vom 22. Februar 2024 in der Rechtssache C-66/23 Rn. 27).

    Hierfür spricht allerdings, dass Art. 6 Abs. 2 und 3 FFH-RL das gleiche Schutzniveau für Habitate von Arten gewährleisten (EuGH, Urteil vom 12. September 2024 - C-66/23, Elliniki Ornithologiki Etaireia u. a. - NuR 2024, 760 Rn. 41; Schlussanträge der Generalanwältin Kokott vom 22. Februar 2024 in der Rechtssache C-66/23 [ECLI:EU:C:2024:150] Rn. 44, 50).

    Denn ungeachtet dessen sind danach nicht alle geschützten Arten zu berücksichtigen, sondern nur solche, die im Schutzgebiet signifikant, d. h. tatsächlich und in erheblicher Menge, vorkommen und nicht nur selten beobachtet werden (vgl. EuGH, Urteil vom 12. September 2024 - C-66/23, Elliniki Ornithologiki Etaireia u. a. - NuR 2024, 760 Rn. 48 f.).

    Rn. 38 d) Soweit der Kläger erstmals mit Schriftsatz vom 10. März 2025 die Fehlerhaftigkeit der Ausweisung aller Vogelschutzgebiete einschließlich des VSG "Ahrgebirge" in Rheinland-Pfalz behauptet, erfolgte dies nach Ablauf der Klagebegründungsfrist und erschöpft sich darüber hinaus sein Vorbringen im Wesentlichen in der Wiedergabe des Inhalts des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 12. September 2024 C-66/23, Elliniki Ornithologiki Etaireia u. a. - (NuR 2024, 760).

  • BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 12.19

    Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

    Auszug aus BVerwG, 18.11.2025 - 9 A 17.25
    In die Verträglichkeitsprüfung einzubeziehen sind zudem nicht alle, sondern nur diejenigen charakteristischen Arten der Lebensgemeinschaft eines Lebensraums, die einen deutlichen Vorkommensschwerpunkt im jeweiligen Lebensraumtyp aufweisen oder deren Populationserhaltung unmittelbar an dessen Erhalt gebunden ist und die zudem für das Erkennen und Bewerten von Beeinträchtigungen relevant sind, weil sie eine Indikatorfunktion für potentielle Auswirkungen des Vorhabens auf den Lebensraumtyp besitzen und ihre Betroffenheit über die Prüfung des Lebensraums als Ganzen nicht adäquat erfasst wird (vgl. BVerwG, Urteile vom 3. November 2020 - 9 A 12.19 - BVerwGE 170, 33 Rn. 394 …und vom 19. Februar 2025 - 9 A 9.23 - BVerwGE 185, 19 Rn. 89 f.).

    Das Schutzregime des § 34 BNatSchG, Art. 6 FFH-RL beschränkt sich grundsätzlich auf das Schutzgebiet in seinen administrativen Grenzen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 3. November 2020 - 9 A 12.19 - BVerwGE 170, 33 Rn. 399).

    Der Kläger hat keine Einwände erhoben, welche die Vermutung der Richtigkeit der Gebietsabgrenzung nach der Entscheidung der Kommission über die Gebietslistung (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. November 2020 - 9 A 12.19 - BVerwGE 170, 33 Rn. 473) widerlegen.

    Die Planfeststellungsbehörde muss sich für ihre Bewertung außerdem auf einen hinreichend aktuellen Datenbestand stützen (…vgl. BVerwG, Urteile vom 9. Juli 2008 - 9 A 14.07 - BVerwGE 131, 274 Rn. 54, vom 3. November 2020 - 9 A 12.19 - BVerwGE 170, 33 Rn. 634 …und vom 20. Juni 2024 - 11 A 3.23 - BVerwGE 183, 42 Rn. 179; OVG Münster…, Beschluss vom 17. Dezember 2025 - 2 B 267/25.NE - juris Rn. 34).

    Ein Ansatzpunkt hierfür kann die artspezifische Bestimmung des Ausmaßes von Auswirkungen sein, bis zu dem die einzelne Art überhaupt keine Reaktionen zeigt oder sie in der Lage ist, Beeinträchtigungen ihres Vorkommens im Gebiet im Rahmen ihrer natürlichen Regenerationsfähigkeit wieder zeitnah auszugleichen (…vgl. BVerwG, Urteile vom 11. Juli 2019 - 9 A 13.18 - Buchholz 451.91 Europ. UmweltR Nr. 76 Rn. 144 und vom 3. November 2020 - 9 A 12.19 - BVerwGE 170, 33 Rn. 495).

    Bei der Schwelle von 1 % handelt es sich um einen in Rechtsprechung und Praxis anerkannten Referenzwert zur Bestimmung der Erheblichkeit (vgl. EuGH…, Urteil vom 9. Dezember 2004 - C-79/03 [ECLI:EU:C:2004:782] - juris Rn. 34 ff.; BVerwG, Urteile vom 3. November 2020 - 9 A 12.19 - BVerwGE 170, 33 Rn. 496; VGH München…, Urteil vom 29. März 2016 - 22 B 14.18 75 u. a. - VGHE 69, 59 Rn. 74; OVG Koblenz…, Urteil vom 8. November 2007 - 8 C 11523/06 - AS 36, 5 Rn. 97).

  • EuGH, 01.08.2025 - C-784/23

    Voore Mets und Lemeks Põlva - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Richtlinie …

    Auszug aus BVerwG, 18.11.2025 - 9 A 17.25
    Rn. 100 Der Verweis des Klägers auf Randnummer 62 des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 1. August 2025 (C-784/23 [ECLI:EU:C:2025:609] - juris) führt auf keine abweichende Bewertung.

    Diese erlaubt in Art. 7 Abs. 2 VS-RL die Bejagung der in Anhang II der Richtlinie aufgeführten Vogelarten, die ansonsten den Verboten von Art. 5 VS-RL unterliegen, mithin die gezielte Tötung zahlreicher Exemplare im Rahmen einer bloßen Freizeitaktivität; unterfiele die Errichtung elementarster Infrastrukturen nicht dem Begriff der öffentlichen Sicherheit, würde hingegen schon die bloß in Kauf genommene Tötung oder anderweitige verbotsrelevante Beeinträchtigung eines einzelnen Exemplars die Verwirklichung von für den Staat und die Gesellschaft essentiell bedeutenden Vorhaben wie u. a. den Bau von Straßen endgültig verhindern (vgl. Kokott, Schlussanträge vom 6. Februar 2025 - C-784/23 [ECLI:EU:C:2025:67] - NuR 2025, 245 Rn. 47).

    Rn. 145 Für die Zulässigkeit einer artenschutzrechtlichen Befreiung auch aus diesem Grund könnte allerdings sprechen, dass Art. 16 Abs. 1 Buchst. c Alt. 3 FFH-RL einen entsprechenden Abweichungsgrund vorsieht und beide Richtlinien in der Regel gleich auszulegen sind (vgl. EuGH, Urteil vom 1. August 2025 - C-784/23 - Rn. 47 f.).

    Rn. 146 Zudem diente die VS-RL u. a. der Umsetzung des Übereinkommens über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume (Berner Konvention; im Folgenden: BK) vom 19. September 1979 (BGBl. 1984 II S. 620; vgl. Generalanwältin Kokott, Schlussanträge vom 6. Februar 2025 - C-784/23 [ECLI:EU:C:2025:609] - juris Rn. 34), zu dessen Vertragsparteien sowohl die Europäische Union als auch deren Mitgliedstaaten zählen.

  • BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 7.19

    Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

    Auszug aus BVerwG, 18.11.2025 - 9 A 17.25
    Er erweist sich insoweit als unsubstantiiert mit der Folge, dass hierauf in den Entscheidungsgründen nicht einzugehen ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 3. November 2020 - 9 A 7.19 - BVerwGE 170, 138 Rn. 17…, vom 7. Juli 2022 - 9 A 1.21 - BVerwGE 176, 94 Rn. 12 …und vom 4. Juli 2023 - 9 A 5.22 - juris Rn. 27).

    Soweit der Kläger die Frage der Vereinbarkeit des nationalen Klagebegründungserfordernisses mit Unionsrecht dem Gerichtshof der Europäischen Union mittels der von ihm formulierten Fragen 33 und 34 vorab zur Entscheidung gemäß Art. 267 Abs. 3 AEUV vorlegen möchte, ist die offenkundige Übereinstimmung mit Gemeinschaftsrecht einschließlich des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 15. Oktober 2015 - C-137/14 [ECLI:EU:C:2015:683] - (NJW 2015, 3495) höchstrichterlich geklärt (vgl. BVerwG, Urteile vom 3. November 2020 - 9 A 7.19 - BVerwGE 170, 138 Rn. 18 ff. …und vom 7. Juli 2022 - 9 A 1.21 - BVerwGE 176, 94 Rn. 13 ff.;… Beschluss vom 21. August 2023 - 9 B 11.23 - juris Rn. 4).

    Im Übrigen führten selbst Fehler bei der Ausweisung gebietsspezifischer Erhaltungsziele nicht dazu, dass eine Gebietsverträglichkeit nicht festgestellt werden kann und eine Vorhabenplanung per se ausgeschlossen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. November 2020 - 9 A 7.19 - BVerwGE 170, 138 Rn. 351).

    Einwände dagegen bedürfen einer besonderen Substantiierung; sie müssen geeignet sein, die Vermutung zu widerlegen (…stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 6. November 2012 - 9 A 17.11 - BVerwGE 145, 40 Rn. 23 und vom 3. November 2020 - 9 A 7.19 - juris Rn. 387).

  • BVerwG, 06.04.2017 - 4 A 16.16

    Ganderkesee-Höchstspannungsleitung kann gebaut werden

    Auszug aus BVerwG, 18.11.2025 - 9 A 17.25
    Ist eine Population dazu in der Lage, weil sie für ihren dauerhaften Bestand in der bisherigen Qualität und Quantität nicht auf die verlorengehende Fläche angewiesen ist oder weil sie auf andere Flächen ohne Qualitäts- und Quantitätseinbußen ausweichen kann, so bleibt ein günstiger Erhaltungszustand erhalten und ist demgemäß eine erhebliche Beeinträchtigung zu verneinen (…vgl. BVerwG, Urteile vom 12. März 2008 - 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299 Rn. 132…, vom 24. November 2011 - 9 A 23.10 - BVerwGE 141, 171 Rn. 40 und vom 6. April 2017 - 4 A 16.16 u. a. - DVBl 2017, 1039 Rn. 33, 45 f.;… Beschluss vom 10. Juni 2025 - 10 B 16.24 - juris Rn. 6).

    Im Übrigen bestimmt sich der Erhaltungszustand einer Art entgegen der Annahme des Klägers nicht abstrakt anhand einer für das Überleben erforderlichen Mindestpopulationsgröße, sondern anhand des tatsächlich vorhandenen Bestands der jeweiligen Population in ihrer bisherigen Qualität und Quantität (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. April 2017 - 4 A 16.16 u. a. - DVBl 2017, 1039 Rn. 45).

    Rn. 23 Folgt der Senat somit der ständigen Rechtsprechung der Planungssenate des Bundesverwaltungsgerichts, so besteht insoweit keine Vorlagepflicht an den Gerichtshof der Europäischen Union; die richtige Anwendung des Unionsrechts ist im Sinne der acte-clair-Doktrin derart offenkundig, dass für einen vernünftigen Zweifel an der Beantwortung der vorstehend behandelten Fragen - einschließlich der vom Kläger für eine Vorlage formulierten Fragen Nr. 9 bis 13 und 24 - kein Raum bleibt (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. April 2017 - 4 A 16.16 u. a. - DVBl 2017, 1039 Rn. 33, 45 f.).

    Dabei kann es sich mit Blick auf Art. 4 Abs. 1 VS-RL nur um die für das Gebiet charakteristischen Vogelarten handeln (vgl. EuGH…, Urteil vom 13. Juli 2006 - C-191/05 [ECLI:EU:C:2006:472] - EurUP 2006, 211 Rn. 12 und 16; BVerwG, Urteil vom 6. April 2017 - 4 A 16.16 u. a. - DVBl 2017, 1039 Rn. 29 …und Beschluss vom 13. Juni 2022 - 7 B 10.21 - juris Rn. 13).

  • BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter …

    Auszug aus BVerwG, 18.11.2025 - 9 A 17.25
    Ist eine Population dazu in der Lage, weil sie für ihren dauerhaften Bestand in der bisherigen Qualität und Quantität nicht auf die verlorengehende Fläche angewiesen ist oder weil sie auf andere Flächen ohne Qualitäts- und Quantitätseinbußen ausweichen kann, so bleibt ein günstiger Erhaltungszustand erhalten und ist demgemäß eine erhebliche Beeinträchtigung zu verneinen (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. März 2008 - 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299 Rn. 132…, vom 24. November 2011 - 9 A 23.10 - BVerwGE 141, 171 Rn. 40 …und vom 6. April 2017 - 4 A 16.16 u. a. - DVBl 2017, 1039 Rn. 33, 45 f.;… Beschluss vom 10. Juni 2025 - 10 B 16.24 - juris Rn. 6).

    Das gilt jedoch dann nicht, wenn die artenschutzrechtlichen Konflikte im Wesentlichen innerhalb der FFH-Gebiete auftreten (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. März 2008 - 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299 Rn. 241 …und vom 23. April 2014 - 9 A 25.12 - BVerwGE 149, 289 Rn. 120).

    Rn. 137 Die Kritik, Belastungen durch die Bauausführungen seien beim Alternativenvergleich nicht berücksichtigt worden, verkennt, dass zum einen Planungsalternativen nicht erschöpfend, sondern nur so weitgehend ausgearbeitet und untersucht werden müssen, dass sich einschätzen lässt, ob sie für FFH-Schutzgüter ein erhebliches Beeinträchtigungspotenzial bergen, wofür in der Regel eine Grobanalyse ausreicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. März 2008 - 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299 Rn. 171), und dass zum anderen baufeldbedingte Flächenverluste beim Vergleich der Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele durch die Trassenalternativen berücksichtigt wurden (Unterlage 14.8.1 Anlage 1 S. 16).

  • EuGH, 10.07.1984 - 72/83

    Campus Oil

    Auszug aus BVerwG, 18.11.2025 - 9 A 17.25
    Er erschöpft sich indes nicht in polizeilichen oder in Maßnahmen der Landesverteidigung, mithin der Abwehr gewaltsamer Bedrohungen, sondern umfasst die Sicherung der Existenz und Funktionsfähigkeit des Staates insgesamt, einschließlich der durch ihn verkörperten und zu erfüllenden grundlegenden gesellschaftlichen Interessen (vgl. EuGH, Urteile vom 10. Juli 1984 - C-72/83 [ECLI:EU:C:1984:256] - DVBl 1985, 333 Rn. 34…, vom 4. Oktober 1991 - C-367/89 [ECLI:EU:C:1991:376] - EuZW 1992, 29 Rn. 22…, vom 14. Januar 1997 - C-124/95 [ECLI:EU:C:1997:8] - EuZW 1997, 148 Rn. 44…, vom 14. März 2000 - C-54/99 [ECLI:EU:C:2000:124] - juris Rn. 17 …und vom 4. Juni 2002 - C-503/99 [ECLI:EU:C:2002:328] - NJW 2002, 2303 Rn. 46).

    Hierzu zählen auch die Errichtung und Aufrechterhaltung grundlegender staatlicher Infrastrukturen, von denen - wie etwa bezüglich der Energieversorgung - das Funktionieren staatlicher Einrichtungen und wichtiger öffentlicher Dienste oder das Überleben der Bevölkerung abhängen (vgl. EuGH, Urteile vom 10. Juli 1984 - C-72/83 - DVBl 1985, 333 Rn. 34 …und vom 4. Juni 2002 - C-503/99 - NJW 2002, 2303 Rn. 46).

  • BVerwG, 11.07.2019 - 9 A 13.18

    Vorerst kein Weiterbau der A 39 bei Wolfsburg

    Auszug aus BVerwG, 18.11.2025 - 9 A 17.25
    Schon die vorstehend aufgezeigten Mängel bezüglich des rechtlichen Bezugsrahmens der sachverständigen Ausführungen verdeutlichen, dass die zusätzliche Unterschrift eines Bevollmächtigten nicht ohne Weiteres die gebotene fachkundige rechtliche Aufbereitung des Streitstoffs - zu dem auch die Tatsachen gehören, auf die eine Klage gestützt werden soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2019 - 9 A 13.18 - BVerwGE 166, 132 Rn. 135) - erkennen lässt.

    Ein Ansatzpunkt hierfür kann die artspezifische Bestimmung des Ausmaßes von Auswirkungen sein, bis zu dem die einzelne Art überhaupt keine Reaktionen zeigt oder sie in der Lage ist, Beeinträchtigungen ihres Vorkommens im Gebiet im Rahmen ihrer natürlichen Regenerationsfähigkeit wieder zeitnah auszugleichen (vgl. BVerwG, Urteile vom 11. Juli 2019 - 9 A 13.18 - Buchholz 451.91 Europ. UmweltR Nr. 76 Rn. 144 …und vom 3. November 2020 - 9 A 12.19 - BVerwGE 170, 33 Rn. 495).

  • BVerwG, 23.04.2014 - 9 A 25.12

    Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; Erörterungstermin; Verzicht; …

    Auszug aus BVerwG, 18.11.2025 - 9 A 17.25
    Rn. 130 (a) Soweit er unter Verweis auf das Urteil des Senats vom 23. April 2014 - 9 A 25.12 - (BVerwGE 149, 289 Rn. 120 ff.) geltend macht, eine Feststellung der Ausnahmefähigkeit der planfestgestellten Trasse sei nicht möglich, ist der Einwand unverständlich.

    Das gilt jedoch dann nicht, wenn die artenschutzrechtlichen Konflikte im Wesentlichen innerhalb der FFH-Gebiete auftreten (…vgl. BVerwG, Urteile vom 12. März 2008 - 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299 Rn. 241 und vom 23. April 2014 - 9 A 25.12 - BVerwGE 149, 289 Rn. 120).

  • BVerwG, 28.03.2013 - 9 A 22.11

    Planfeststellung; Planrechtfertigung; Dimensionierung; Sonderquerschnitt; …

  • BVerwG, 12.06.2019 - 9 A 2.18

    Westumfahrung Halle: Bundesverwaltungsgericht weist Klage ab

  • BVerwG, 19.02.2025 - 9 A 9.23

    Planfeststellung der Ortsumgehung Flöha ganz überwiegend rechtmäßig

  • EuGH, 04.06.2002 - C-503/99

    Kommission / Belgien - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 52 …

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2024 - C-66/23

    Elliniki Ornithologiki Etaireia u. a. - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie …

  • BVerwG, 04.07.2023 - 9 A 5.22

    Grünes Licht für den Weiterbau der B 169 bei Riesa

  • BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; oberster …

  • BVerwG, 20.06.2024 - 11 A 3.23

    Höchstspannungsfreileitung in Kreuztal: Klage gegen Umspannanlage Junkernhees …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2025 - 2 B 267/25

    Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Antrag bei Gebotenheit zur Abwehr …

  • BVerwG, 11.08.2016 - 7 A 1.15

    Verbandsklage; Präklusion; Bundeswasserstraße; Weservertiefung; …

  • BVerwG, 17.01.2007 - 9 A 20.05

    Straßenplanung; Planfeststellung; Westumfahrung Halle; anerkannter …

  • BVerwG, 29.06.2006 - 7 C 11.05

    Klagebefugnis; Rechtsverletzung; Braunkohlentagebau; Braunkohlenplan; …

  • BVerwG, 06.11.2012 - 9 A 17.11

    Planfeststellung; FFH-Gebiet; Gebietsabgrenzung; Gebietsauswahl; …

  • BVerwG, 27.01.2000 - 4 C 2.99

    Straßenplanung; Bundesfernstraße; Ortsumgehungsstraße; Planfeststellung; …

  • EuGH, 26.01.2012 - C-192/11

    Kommission / Polen

  • BVerwG, 08.03.2018 - 9 B 25.17

    Artenschutz; Ausnahme; Beurteilungsspielraum; Einschätzungsprärogative; …

  • OVG Niedersachsen, 31.07.2018 - 7 KS 17/16

    Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Errichtung einer …

  • EuGH, 14.11.2024 - C-47/23

    Kommission/ Deutschland (Détérioration des prairies maigres de fauche) - …

  • BVerwG, 05.07.2022 - 4 A 13.20

    Klage gegen die Uckermarkleitung erfolglos

  • OVG Niedersachsen, 02.10.2024 - 1 KN 34/23

    Umweltverträglichkeitsprüfung eines Bebauungsplans; Bebauungsplan für den …

  • EuGH, 28.02.1991 - C-57/89

    Kommission / Deutschland

  • EuGH, 14.03.2000 - C-54/99

    Église de scientologie - "Freier Kapitalverkehr - Ausländische …

  • BVerwG, 06.10.2022 - 7 C 4.21

    Bergrechtlicher Planfeststellungsbeschluss; Zulassung Rahmenbetriebsplan zur …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.11.2007 - 8 C 11523/06

    Hochmoselübergang

  • EuGH, 10.05.2007 - C-508/04

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …

  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.2022 - 10 S 1861/21

    Vollzugsinteresse bei der Genehmigung von Windenergieanlagen; Normsetzungs- und …

  • BVerfG, 03.12.1986 - 1 BvR 872/82

    Verfassungsmäßigkeit der Kostenerstattungsregelung in § 77 Satz 1 GWB

  • BVerwG, 31.03.2023 - 4 A 11.21

    Klagen gegen Höchstspannungsfreileitung im Bereich Gescher erfolglos

  • BVerwG, 27.04.2023 - 10 C 3.23

    Über Sanierungsmaßnahmen für Offshore-Windpark "Butendiek" muss erneut …

  • EuGH, 12.07.2007 - C-507/04

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Erhaltung der …

  • EuGH, 04.10.1991 - C-367/89

    Strafverfahren gegen Richardt

  • EuGH, 14.01.1997 - C-124/95

    The Queen, ex parte Centro-Com / HM Treasury und Bank of England

  • BVerwG, 13.06.2022 - 7 B 10.21

    Ausweisung eines Vogelschutzgebiets

  • EuGH, 13.07.2006 - C-191/05

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …

  • EuGH, 09.12.2004 - C-79/03

    Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2025 - C-784/23

    Voore Mets und Lemeks Põlva - Vorabentscheidungsersuchen - Erhaltung der …

  • EuGH, 21.01.2025 - C-188/23

    Conti 11. Container Schiffahrt II - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.02.1999 - C-308/95

    Königreich der Niederlande gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …

  • EuGH, 15.10.2015 - C-137/14

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …

  • BVerfG, 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13

    Zur Begrenzung gerichtlicher Kontrolle durch den Erkenntnisstand der …

  • BVerwG, 24.11.2011 - 9 A 23.10

    Verfahrensfehler; Umweltverträglichkeitsprüfung; Kausalität; Ergebnisrelevanz; …

  • BVerwG, 03.05.2013 - 9 A 16.12

    Planfeststellung; Präklusion; Substantiierungslast; Einwendungsfrist; effektiver …

  • BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 9.19

    Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

  • BVerwG, 10.06.2025 - 10 B 16.24
  • BVerwG, 21.08.2023 - 9 B 11.23
  • VG Augsburg, 01.07.2026 - Au 6 S 26.994

    Antrag einer anerkannten Umweltvereinigung auf Anordnung bzw. Wiederherstellung …

    Einwände dagegen bedürfen einer besonderen Substantiierung; sie müssen geeignet sein, die Vermutung zu widerlegen (vgl. BVerwG, U.v. 18.11.2025 - 9 A 17.25 - juris Rn. 47 m.w.N.).

    Im Übrigen führen selbst Fehler bei der Ausweisung gebietsspezifischer Erhaltungsziele nicht dazu, dass eine Gebietsverträglichkeit nicht festgestellt werden kann und eine Projektplanung per se ausgeschlossen ist (vgl. BVerwG, U.v. 18.11.2025 - 9 A 17.25 - juris Rn. 38).

    Darlegungsmängel der Antragsbegründung können daher auch an anderer Stelle nicht durch Verweise auf Anlagen behoben werden (vgl. BVerwG, U.v. 18.11.2025 - 9 A 17.25 - juris Rn. 61).

    Ein bestehender schlechter Zustand darf sich nicht verschlechtern (vgl. BVerwG, U.v. 18.11.2025 - 9 A 17.25 - juris Rn. 13;… U.v. 3.5.2013 - 9 A 16.12. - juris Rn. 28).

    Zugunsten des Projekts dürfen die vom Projektträger geplanten oder von der Planfeststellungsbehörde angeordneten Schutz- und Kompensationsmaßnahmen berücksichtigt werden, sofern sie sicherstellen, dass erhebliche Beeinträchtigungen verhindert werden (vgl. BVerwG, U.v. 18.11.2025 - 9 A 17.25 - juris Rn. 13;… BayVGH, U.v. 18.7.2025 - 8 A 24.40017 - juris Rn. 22).

    Ist eine Population dazu in der Lage, sei es, dass sie für ihren dauerhaften Bestand in der bisherigen Qualität und Quantität auf die verlorengehende Fläche nicht angewiesen ist, sei es, dass sie auf andere Flächen ohne Qualitäts- und Quantitätseinbußen ausweichen kann, so bleibt ein günstiger Erhaltungszustand erhalten und ist demgemäß eine erhebliche Beeinträchtigung zu verneinen (…vgl. BVerwG, B.v. 20.2.2015 - 7 B 13/14 - juris Rn. 33 m.w.N.; U.v. 18.11.2025 - 9 A 17.25 - juris Rn. 19 m.w.N.).

    Rn. 246 Soweit der Kläger im Übrigen auf die Stellungnahme vom 24. November 2025 verweist, genügt dies nicht den Anforderungen an eine substantiierte Darlegung, weswegen der Bescheid vom 3. März 2026 in der Fassung des Ergänzungsbescheids vom 27. März 2026 rechtswidrig sein sollte, da sich der Kläger nicht mit der angegriffenen Entscheidung in ihrer letzten Fassung auseinandersetzte (…vgl. BVerwG, U.v. 14.11.2024 - 7 A 8/23 - juris Rn. 45 m.w.N.; U.v. 18.11.2025 - 9 A 17.25 - juris Rn. 61).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.05.2026 - 1 C 10023/25

    Abendsegler; Abschaltalgorithmus; Abschaltung; Abschaltzeit; Abweichung; Ankunft; …

    Hierzu hat das BVerwG in seinem Urteil vom 18. November 2025 - 9 A 17.25 - (…juris Rn. 19 ff. m. w. N.) Folgendes festgestellt:.

    Rn. 146 (2) Die Antragsunterlagen unterstellen, wie bereits ausgeführt, mit den dort - abweichend von den Grundsätzen des BVerwG (Urteil vom 18. November 2025, a. a. O.) - der Betrachtung zugrunde gelegten bloßen Potenzialflächen der Sache nach letztlich das worst-case-Szenario eines Vorhandenseins tatsächlicher Lebensräume des Mittelspechts und des Haselhuhns im gesamten für eine wesentliche Beeinträchtigung im Sinne des § 34 Abs. 2 BNatSchG in Betracht kommenden Einwirkungsbereich der beiden geplanten WEA.

    Rn. 163 Was darüber hinaus lediglich potenziell geeignete, jedoch unbesetzte Bruthabitate anbelangt, bedarf es deren Untersuchung auf mögliche Beeinträchtigungen - wie bereits ausgeführt - vorliegend nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. November 2025, a. a. O.).

    Rn. 183 Diesbezüglich wird im Rahmen der erforderlichen Nachbearbeitung des Genehmigungsbescheids näher zu prüfen sein, ob das Vorhaben bei Anordnung ausreichender Abschaltungen überhaupt eine zur Verschlechterung der Gebietspopulation führende sonstige Funktionsminderung erwarten lässt (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. November 2025, a. a. O.).

    Rn. 214 Ausgehend von dem tatsächlich vorhandenen Bestand der Rotmilan-Population in seiner bisherigen Qualität und Quantität als zutreffendem Bewertungsmaßstab (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. November 2025, a. a. O.) können angesichts der Entfernungen zwischen den Brutplätzen und den WEA-Standorten einerseits sowie des benötigten störungsarmen Nestumfelds von mindestens 200 m (…NFR 2012, S. 82) andererseits derartige sonstige Beeinträchtigungen hinreichend sicher ausgeschlossen werden.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.08.2026 - 7 S 9.26

    Bau von Windenergieanlagen im Windpark Zootzen kann erfolgen

    Vielmehr zielt die an Art. 6 Abs. 4 und Art. 16 Abs. 1 Buchst. c der FFH-Richtlinie orientierte und entsprechend etwa auch in § 34 Abs. 3 Nr. 1 BNatSchG verwendete Begrifflichkeit nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts lediglich auf ein "durch Vernunft und Verantwortungsbewusstsein geleitetes staatliches Handeln" ab (vgl. u.a. BVerwG, Urteile vom 28. November 2025 - BVerwG 9 A 17.25 - juris Rn. 69…, vom 5. Juli 2022 - BVerwG 4 A 13.20 - juris Rn. 134 …und vom 12. Juni 2019 - BVerwG 9 A 2.18 u.a. - juris Rn. 124 [jeweils zu § 34 Abs. 3 Nr. 1 BNatSchG]; s. aus der obergerichtlichen Rechtsprechung zu § 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 5 BNatSchG z.B. auch OVG Lüneburg…, Urteil vom 19. Februar 2025 - 1 KN 37/23 - juris Rn. 52 …und Beschluss vom 3. Februar 2023 - 4 ME 6/23 - juris Rn. 12;… VGH Kassel, Urteile vom 10. November 2022 - 3 C 1408/20.N - juris Rn. 34 …und vom 17. Juni 2008 - 11 C 1975/07.T - juris Rn. 200; VGH Mannheim…, Beschluss vom 22. August 2022 - 5 S 2372/21 - juris Rn. 91; OVG Magdeburg…, Urteil vom 23. August 2017 - 2 K 66/16 - juris Rn. 193).

    Erforderlich ist eine Abwägung zwischen den für das Vorhaben streitenden Gründen des öffentlichen Interesses einerseits und den gegenläufigen Belangen des Naturschutzes andererseits (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. November 2025 - BVerwG 9 A 17.25 - juris Rn. 69; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 21. Mai 2026 - 1 MN 28/26 - juris Rn. 40;… Lau, in: Frenz/Müggenborg [Hrsg.], BNatSchG, 4. Aufl. 2024, § 45 Rn. 29).

    2026, § 45 BNatSchG Rn. 28; Gläß, in: Giesberts/Reinhardt [Hrsg.], BeckOK Umweltrecht, 79. Ed., Stand: 1. Juli 2026, § 45 BNatSchG Rn. 49 ff.; Lütkes, in: ders./Ewer [Hrsg.], BNatSchG, 3. Aufl. 2025, § 45 Rn. 27; a.A. VG Gießen, Urteil vom 21. Januar 2020 - 1 K 6019/18.GI - juris Rn. 105 ff.; offen gelassen BVerwG, Urteile vom 18. November 2025 - BVerwG 9 A 17.25 - juris Rn. 144 und vom 12. März 2008 - BVerwG 9 A 3.06 - juris Rn. 262).

  • BVerwG, 24.08.2026 - 9 A 30.26
    Die Anhörungsrüge des Klägers gegen das Urteil vom 18. November 2025 - 9 A 17.25 - wird zurückgewiesen.
  • VG Augsburg, 08.06.2026 - Au 4 S 26.1000

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung, Antragsbefugnis von …

    Einwände dagegen bedürfen einer besonderen Substantiierung; sie müssen geeignet sein, die Vermutung zu widerlegen (BVerwG, U.v. 18.11.2025 - 9 A 17.25 - juris Rn. 47 m.w.N.).

    Ein bestehender schlechter Zustand darf sich nicht verschlechtern (BVerwG, U.v. 18.1.2025 - 9 A 17.25 - juris Rn. 13;… U.v. 3.5.2013 - 9 A 16.12. - juris Rn. 28).

    Zugunsten des Projekts dürfen die vom Vorhabenträger geplanten oder von der Planfeststellungsbehörde angeordneten Schutz- und Kompensationsmaßnahmen berücksichtigt werden, sofern sie sicherstellen, dass erhebliche Beeinträchtigungen verhindert werden (BVerwG, U.v. 18.11.2025 - 9 A 17.25 - juris Rn. 13;… BayVGH, U.v. 18.7.2025 - 8 A 24.40017 - juris Rn. 22).

    Ist eine Population dazu in der Lage, sei es, dass sie für ihren dauerhaften Bestand in der bisherigen Qualität und Quantität auf die verlorengehende Fläche nicht angewiesen ist, sei es, dass sie auf andere Flächen ohne Qualitäts- und Quantitätseinbußen ausweichen kann, so bleibt ein günstiger Erhaltungszustand erhalten und ist demgemäß eine erhebliche Beeinträchtigung zu verneinen (vgl. BVerwG, U.v. 18.11.2025 - 9 A 17.25 - juris Rn. 19;… U.v. 12.3.2008 - 9 A 3/06 - juris Rn. 132).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.04.2026 - 1 C 10027/25

    Genehmigung für Windkraftanlagen im Vogelschutzgebiet "Westerwald" außer Vollzug …

    Entscheidend ist grundsätzlich vielmehr, ob die Relevanz der Beeinträchtigung für den Erhaltungszustand der geschützten Gebietspopulation erheblich ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. November 2025 - 9 A 17.25 -, juris Rn. 19 ff.).

    Hierzu hat das BVerwG in seinem Urteil vom 18. November 2025 - 9 A 17.25 - (…juris Rn. 19 ff. m. w. N.) Folgendes festgestellt:.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.06.2026 - 7 A 41.25

    Genehmigung eines Windenergievorhabens: Schutzmaßnahmen für Kraniche und …

    Die insoweit erforderliche Abwägung (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. November 2025 - 9 A 17.25 - juris Rn. 69; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 21. Mai 2026 - 1 MN 28/26 - juris Rn. 40 [jeweils zur Parallelvorschrift des § 34 Abs. 3 Nr. 1 BNatSchG];… Lau, in: Frenz/Müggenborg [Hrsg.], BNatSchG, 4. Aufl. 2024, § 45 Rn. 29) geht - auch bei Berücksichtigung von § 2 EEG - zulasten der Klägerin aus.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.04.2026 - 1 C 11329/24

    Zulässigkeit des beschleunigten Verfahrens bei Bebauungsplänen der …

    Ebenso wenig ist ersichtlich, dass und inwieweit die relevanten Daten zur Avifauna trotz der in der Praxis als Leitlinie anerkannten Aktualitätsgrenze von fünf Jahren (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 18. November 2025 - 9 A 17.25 -, juris Rn. 36), wie der Beweisantrag zu 4) suggeriert, zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bereits überholt gewesen sein könnten.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht