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Weitere Entscheidung unten: ArbG Cottbus, 08.03.2018

Rechtsprechung
   BAG, 26.05.2020 - 9 AZR 129/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,12133
BAG, 26.05.2020 - 9 AZR 129/19 (https://dejure.org/2020,12133)
BAG, Entscheidung vom 26.05.2020 - 9 AZR 129/19 (https://dejure.org/2020,12133)
BAG, Entscheidung vom 26. Mai 2020 - 9 AZR 129/19 (https://dejure.org/2020,12133)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Zusatzurlaub gemäß § 27 TVöD-VKA - Bezug eines Zuschusses zum Krankengeld

  • rechtsinformationen.bund.de

    Zusatzurlaub gemäß § 27 TVöD-VKA - Bezug eines Zuschusses zum Krankengeld

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Zusatzurlaub gemäß § 27 TVöD-VKA für den Zeitraum des Bezugs eines Zuschusses zum Krankengeld

  • IWW

    § 888 ZPO, § ... 559 Abs. 1 ZPO, § 563 Abs. 2 ZPO, § 27 Abs. 5 TV-L, § 46 Nr. 7 TVöD-BT-V, § 46 Nr. 4 Abs. 3 TVöD-BT-V, § 7 Abs. 3 Satz 2 BUrlG, §§ 1, 3 Abs. 1 BUrlG, Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG, § 7 BUrlG, § 7 Abs. 3 Satz 1 BUrlG, § 7 Abs. 3 Satz 2 und Satz 4 BUrlG, § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG, § 7 Abs. 3 BUrlG, Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG, § 157 BGB, §§ 44 bis 51 SGB V, § 48a BAT, Art. 9 Abs. 3 GG, Art. 3 Abs. 1 GG, § 92 Abs. 1 Satz 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Tariflicher Zusatzurlaub für Beschäftigte in ständiger Wechselschichtarbeit nur bei tatsächlicher Arbeitsleistung; Tariflicher Zusatzurlaub des Wechselschichtarbeitnehmers bei krankheitsbedingter Arbeitsverhinderung für die Dauer von höchstens sechs Wochen; Erlöschen des ...

  • bag-urteil.com
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EFZG § 3 Abs. 1
    Tariflicher Zusatzurlaub für Beschäftigte in ständiger Wechselschichtarbeit nur bei tatsächlicher Arbeitsleistung

  • datenbank.nwb.de

    Zusatzurlaub gemäß § 27 TVöD-VKA - Bezug eines Zuschusses zum Krankengeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zusatzurlaub gemäß § 27 TVöD-VKA für den Zeitraum des Bezugs eines Zuschusses zum Krankengeld

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2021, 21
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (17)

  • BAG, 24.05.2018 - 6 AZR 191/17

    Wechselschichtarbeit im Bereich des TVöD-K

    Auszug aus BAG, 26.05.2020 - 9 AZR 129/19
    Unerheblich ist hingegen, in wie viele Schichten der 24-Stunden-Tag aufgeteilt wird oder ob in allen Schichten der Arbeitsanfall gleich groß ist und deshalb in jeder Schicht die gleiche Anzahl von Arbeitnehmern arbeitet (BAG 24. Mai 2018 - 6 AZR 191/17 - Rn. 14, BAGE 163, 47;… 23. November 2017 - 6 AZR 43/16 - Rn. 31).

    Der Beschäftigte muss zur Arbeit in allen Schichtarten eingesetzt werden (BAG 24. Mai 2018 - 6 AZR 191/17 - Rn. 14, aaO;… 13. Juni 2012 - 10 AZR 351/11 - Rn. 14 mwN, BAGE 142, 55).

    Die Beschäftigten leisten ständig Wechselschichtarbeit, wenn ihnen diese Tätigkeit dauerhaft vom Arbeitgeber zugewiesen ist und die Arbeitsleistung tatsächlich erbracht wird (vgl. BAG 24. Mai 2018 - 6 AZR 191/17 - Rn. 13 mwN, BAGE 163, 47).

  • BAG, 17.11.2009 - 9 AZR 923/08

    Zusatzurlaub gemäß § 46 Nr. 7 TVöD-BT-V

    Auszug aus BAG, 26.05.2020 - 9 AZR 129/19
    Durch die Verwendung der Begriffe "leistet" bzw. "abgeleistete […] Wechselschichtarbeit" (vgl. Satz 1 der Protokollerklärung zu den Absätzen 1 und 2 des § 27 TVöD-VKA) bringen die Tarifvertragsparteien zum Ausdruck, dass es grundsätzlich auf den tatsächlichen Arbeitseinsatz ankommt (vgl. BAG 17. November 2009 - 9 AZR 923/08 - Rn. 21).

    Entgegen der Ansicht des Klägers steht die Entscheidung des Senats vom 17. November 2009 (- 9 AZR 923/08 - Rn. 35) der Anwendung der Kürzungsvorschriften nicht entgegen.

  • BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 315/17

    Gesetzlicher Urlaubsanspruch - unbezahlter Sonderurlaub

    Auszug aus BAG, 26.05.2020 - 9 AZR 129/19
    Das Klagebegehren, das auf die Gewährung von Zusatzurlaub aus einem in der Vergangenheit liegenden Urlaubsjahr "als Ersatzurlaub" gerichtet ist, umfasst - über den Wortlaut des Klageantrags hinaus - nicht nur den Ersatzurlaub als Schadensersatz für verfallenen Urlaub, sondern auch den ursprünglichen tarifvertraglichen (Primär-)Anspruch auf Urlaub aus § 27 Abs. 1 Buchst. a TVöD-VKA (vgl. zum Erholungsurlaub BAG 19. März 2019 - 9 AZR 315/17 - Rn. 10).

    Ein Leistungsantrag, der auf die Verurteilung des Arbeitgebers abzielt, dem Arbeitnehmer eine bestimmte Anzahl von Urlaubstagen ab einem in der Zukunft liegenden, nicht näher genannten Zeitraum zu gewähren, genügt den Bestimmtheitsanforderungen für die nach § 888 ZPO vorzunehmende Zwangsvollstreckung (vgl. BAG 19. März 2019 - 9 AZR 315/17 - Rn. 11).

  • BAG, 24.03.2010 - 10 AZR 152/09

    Zulage wegen ständiger Wechselschichtarbeit

    Auszug aus BAG, 26.05.2020 - 9 AZR 129/19
    In diesen Fällen genügt es, wenn der Beschäftigte ohne die Freistellung von der Arbeitsleistung die erforderlichen Schichten geleistet hätte (BAG 24. März 2010 - 10 AZR 152/09 - Rn. 22).

    Im Ergebnis erhält der Arbeitnehmer damit bis zu einer Dauer von sechs Wochen die - ungekürzte - Zulage, die er ohne den die Entgeltfortzahlung auslösenden Tatbestand - hier die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit - erhalten hätte (vgl. BAG 24. März 2010 - 10 AZR 152/09 - Rn. 24 ff. mit ausf.

  • BAG, 19.02.2019 - 9 AZR 541/15

    Verfall von Urlaubsansprüchen - Obliegenheiten des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 26.05.2020 - 9 AZR 129/19
    In § 26 TVöD-VKA hat jedoch ein vom Gesetzesrecht abweichender Regelungswille der Tarifvertragsparteien, der darauf schließen ließe, der tarifliche Urlaub und damit auch der tarifliche Zusatzurlaub solle mit Ablauf des Kalenderjahres respektive am Ende des Übertragungszeitraums unabhängig von einem entsprechenden Hinweis des Arbeitgebers verfallen, keinen Niederschlag gefunden (vgl. bezüglich des tariflichen Erholungsurlaubs BAG 19. Februar 2019 - 9 AZR 541/15 - Rn. 35 ff.).
  • BAG, 19.02.2019 - 9 AZR 423/16

    Verfall von Urlaub - Obliegenheiten des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 26.05.2020 - 9 AZR 129/19
    Die Erfüllung der hieraus in richtlinienkonformer Auslegung abgeleiteten Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers ist grundsätzlich Voraussetzung für das Eingreifen des urlaubsrechtlichen Fristenregimes des § 7 Abs. 3 BUrlG (grundlegend BAG 19. Februar 2019 - 9 AZR 423/16 - Rn. 21 ff., BAGE 165, 376).
  • BAG, 19.06.2018 - 9 AZR 564/17

    Tarifbegriff "wegen Erreichung der Altersgrenze"

    Auszug aus BAG, 26.05.2020 - 9 AZR 129/19
    Das Landesarbeitsgericht ist nach einer Auslegung der im Streitfall maßgebenden Tarifvorschriften (vgl. zu den für Tarifverträge maßgeblichen Auslegungsgrundsätzen BAG 19. Juni 2018 - 9 AZR 564/17 - Rn. 17) zu Recht davon ausgegangen, dass der Beklagte im Monat Juli 2016 nicht verpflichtet war, an den Kläger die Zulage wegen ständiger Wechselschichtarbeit zu zahlen und dieser Monat deshalb für die Berechnung des Zusatzurlaubs außer Betracht zu bleiben hat.
  • BAG, 20.06.2002 - 8 AZR 488/01

    Anspruch auf Ersatz des Steuerschadens, Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 26.05.2020 - 9 AZR 129/19
    Eine Zuvielforderung lässt eine Geltendmachung in der Regel nicht unwirksam werden (vgl. BAG 20. Juni 2002 - 8 AZR 488/01 - zu II 2 e aa der Gründe).
  • BAG, 25.06.2019 - 9 AZR 546/17

    Urlaub - Vereinbarung von Verfallsfristen - Mitwirkungsobliegenheiten des …

    Auszug aus BAG, 26.05.2020 - 9 AZR 129/19
    Er muss den Arbeitnehmer - erforderlichenfalls förmlich - auffordern, seinen Urlaub zu nehmen, und ihm klar und rechtzeitig mitteilen, dass der Urlaub mit Ablauf des Kalenderjahres oder Übertragungszeitraums verfällt, wenn er ihn nicht beantragt (vgl. BAG 25. Juni 2019 - 9 AZR 546/17 - Rn. 15 f.).
  • BAG, 19.02.2014 - 10 AZR 539/13

    Zusatzurlaub bei Wechselschichtarbeit - Berechnung bei Abweichung von der …

    Auszug aus BAG, 26.05.2020 - 9 AZR 129/19
    Gemäß § 27 Abs. 5 TVöD-VKA gilt diese Regelung für den Zusatzurlaub entsprechend (vgl. zu § 27 Abs. 5 TV-L: BAG 19. Februar 2014 - 10 AZR 539/13 - Rn. 8 ff. mit ausf. Begr.).
  • BAG, 23.02.2011 - 10 AZR 579/09

    Tariflicher Zusatzurlaub - Nachtarbeit - Bereitschaftsdienst

  • BAG, 21.09.2010 - 9 AZR 486/09

    Öffentlicher Dienst - Zusatzurlaub gemäß § 46 Nr. 7 TVöD-BT-V (Bund)

  • BAG, 13.06.2012 - 10 AZR 351/11

    Zulage wegen nicht ständiger Schicht-/Wechselschichtarbeit

  • BAG, 16.10.2013 - 10 AZR 1053/12

    Wechselschichtarbeit nach BMT-G und TVöD-F

  • BAG, 23.11.2017 - 6 AZR 43/16

    Zusatzurlaub nach § 27 TVöD-K

  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.03.2019 - 18 Sa 568/18

    Begriff der Leistung nach § 33a BAT

  • ArbG Cottbus, 08.03.2018 - 11 Ca 10421/17

    Zusatzurlaub bei Wechselschicht und Schichtarbeit setzt einen tatsächlichen …

  • BAG, 18.06.2025 - 7 AZR 138/24

    Freigestelltes Personalratsmitglied - Wechselschichtzulage - Zusatzurlaub

    Der Beschäftigte muss zur Arbeit in allen Schichtarten eingesetzt werden (BAG 26. Mai 2020 - 9 AZR 129/19 - Rn. 20;… 24. März 2010 - 10 AZR 58/09 - Rn. 16, aaO).

    In diesen Fällen genügt es, wenn der Beschäftigte ohne die Freistellung von der Arbeitsleistung die erforderlichen Schichten geleistet hätte (zum inhaltsgleichen § 21 Satz 1 TVöD-VKA BAG 26. Mai 2020 - 9 AZR 129/19 - Rn. 25;… zu § 7 Abs. 1 Satz 1 TVöD iVm. § 48 Abs. 2 TVöD-BT-K BAG 24. März 2010 - 10 AZR 152/09 - Rn. 22).

  • BAG, 21.11.2024 - 6 AZR 16/24

    Arbeitszeit - Vergütung - Wechselschicht - Arbeitsvertrag - AGB

    Eine Zuvielforderung lässt eine Geltendmachung aber in der Regel nicht unwirksam werden (vgl. zB BAG 26. Mai 2020 - 9 AZR 129/19 - Rn. 35 mwN).
  • BAG, 21.11.2024 - 6 AZR 15/24

    Arbeitszeit - Vergütung - Wechselschicht - Ausschlussfrist

    Eine Zuvielforderung lässt eine Geltendmachung aber in der Regel nicht unwirksam werden (vgl. zB BAG 26. Mai 2020 - 9 AZR 129/19 - Rn. 35 mwN).
  • BAG, 16.06.2021 - 6 AZR 179/20

    TVöD - Wechselschichtarbeit

    Der Beschäftigte muss zur Arbeit in allen Schichtarten eingesetzt werden (zB Früh-, Spät- und Nachtschicht im tariflichen Sinn), nicht aber in allen Schichten (vgl. BAG 26. Mai 2020 - 9 AZR 129/19 - Rn. 20;… 24. Mai 2018 - 6 AZR 191/17 - Rn. 14, BAGE 163, 47;… 13. Januar 2016 - 10 AZR 792/14 - Rn. 16;… 16. Oktober 2013 - 10 AZR 1053/12 - Rn. 43 f. mwN, Rn. 48;… 13. Juni 2012 - 10 AZR 351/11 - Rn. 14, BAGE 142, 55;… zu § 7 TV-Charité BAG 20. Januar 2010 - 10 AZR 990/08 - Rn. 11 ff.).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 04.05.2021 - 5 Sa 264/20

    Verfall von tariflichem Mehrurlaub - Mitwirkungsobliegenheit des Arbeitgebers

    Dazu muss er den Arbeitnehmer - erforderlichenfalls förmlich - auffordern, seinen Urlaub zu nehmen, und ihm klar und rechtzeitig mitteilen, dass der Urlaub mit Ablauf des Kalenderjahres oder Übertragungszeitraums verfällt, wenn er ihn nicht beantragt (BAG…, Urteil vom 25. August 2020 - 9 AZR 214/19 - Rn. 24, juris = NZA 2021, 217; BAG, Urteil vom 26. Mai 2020 - 9 AZR 129/19 - Rn. 32, juris = ZTR 2020, 639).
  • BAG, 21.11.2024 - 6 AZR 18/24

    Arbeitszeit - Vergütung - Wechselschicht - Arbeitsvertrag - AGB

    Eine Zuvielforderung lässt eine Geltendmachung aber in der Regel nicht unwirksam werden (vgl. zB BAG 26. Mai 2020 - 9 AZR 129/19 - Rn. 35 mwN).
  • BAG, 21.11.2024 - 6 AZR 17/24

    Arbeitszeit - Vergütung - Wechselschicht - Ausschlussfrist

    Eine Zuvielforderung lässt eine Geltendmachung aber in der Regel nicht unwirksam werden (vgl. zB BAG 26. Mai 2020 - 9 AZR 129/19 - Rn. 35 mwN).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.11.2021 - 6 Sa 194/21

    Befristung tariflichen Mehrurlaubs - eigenständiges Fristenregime - …

    Ein Leistungsantrag, wie der zuletzt vom Kläger zur Entscheidung gestellte, der auf die Verurteilung des Arbeitgebers abzielt, dem Arbeitnehmer eine bestimmte Anzahl von Urlaubstagen ab einem in der Zukunft liegenden, nicht näher genannten Zeitraum zu gewähren, genügt den Bestimmtheitsanforderungen für die nach § 888 ZPO vorzunehmende Zwangsvollstreckung (vgl. BAG 26. Mai 2020 - 9 AZR 129/19 - Rn. 14;… 19. März 2019 - 9 AZR 315/17 - Rn. 11; jeweils zitiert nach juris)..
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Rechtsprechung
   ArbG Cottbus, 08.03.2018 - 11 Ca 10421/17, 18 Sa 568/18, 9 AZR 129/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,58754
ArbG Cottbus, 08.03.2018 - 11 Ca 10421/17, 18 Sa 568/18, 9 AZR 129/19 (https://dejure.org/2018,58754)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 27 TVöD-V
    Zusatzurlaub bei Wechselschicht und Schichtarbeit setzt einen tatsächlichen Arbeitseinsatz voraus. Unterbrechnungen durch u. a. Arbeitsunfähigkeit sind unschädlich.

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BAG, 17.11.2009 - 9 AZR 923/08

    Zusatzurlaub gemäß § 46 Nr. 7 TVöD-BT-V

    Auszug aus ArbG Cottbus, 08.03.2018 - 11 Ca 10421/17
    aa) Die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags folgt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG vom 17.11.2009, 9 AZR 923/08 - zitiert nach juris) den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln.

    bb) Die Auffassung des Beklagten Satz 2 der Protokollerklärung zu § 27 Abs. 1 und 2 TVöD beziehe sich ausschließlich auf die Frage, ob der Beschäftigte ständig im Sinne des Tarifvertrags Wechselschicht- oder Schichtarbeit leiste, ist bereits mit dem Wortlaut des § 27 TVöD einschließlich der Protokollerklärung nicht zu vereinbaren (vgl. BAG vom 17.11.2009, 9 AZR 923/08 - zitiert nach juris).

    Die Worte "Wechselschichtarbeit" in § 27 Abs. 1 Buchst. a TVöD und "Schichtarbeit" in § 27 Abs. 1 Buchst. b TVöD begründen keine weiteren Anspruchsvoraussetzungen, sondern werden nur verwendet, um klarzustellen, dass die Zeiträume für das Entstehen des Zusatzurlaubs bei Wechselschichtarbeit einerseits und Schichtarbeit andererseits unterschiedlich lang sind (vgl. BAG vom 17.11.2009, 9 AZR 923/08 - zitiert nach juris).

    Der Zusatzurlaub stellt insoweit vielmehr auch eine Sozialleistung dar, die sicherstellt, dass der Arbeitnehmer, der aus den in Satz 2 der Protokollerklärung zu § 27 Abs. 1 und 2 TVöD genannten Gründen die Arbeitsleistung nicht erbringt, durch diese Fehlzeiten keine Nachteile erleidet (vgl. BAG vom 17.11.2009, 9 AZR 923/08 - zitiert nach juris).

  • BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 505/08

    AT-Angestellter - tarifliche Abstandsklausel - Gehalt auf außertariflicher …

    Auszug aus ArbG Cottbus, 08.03.2018 - 11 Ca 10421/17
    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG vom 19. Mai 2009 - 9 AZR 505/08 - Rn. 28;… vom 20. Januar 2009 - 9 AZR 677/07 - Rn. 35, AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 43 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 30; BAG vom 26. November 2003 - 4 ABR 54/02 - zu B II 2 b aa der Gründe, BAGE 109, 12).
  • BAG, 24.09.2008 - 10 AZR 669/07

    Wechselschicht - Bereitschaftszeiten - Rettungssanitäter

    Auszug aus ArbG Cottbus, 08.03.2018 - 11 Ca 10421/17
    Für die Wahrung der Ausschlussfrist kommt es nicht darauf an, dass ein Schadensersatzanspruch geltend gemacht wird, es genügt die Aufforderung, den tariflichen Urlaubsanspruch zu gewähren (vgl. BAG vom 24.09.2008, 10 AZR 669/07 zitiert nach juris).
  • BAG, 26.11.2003 - 4 ABR 54/02

    Außertariflicher Angestellter in der Metallindustrie

    Auszug aus ArbG Cottbus, 08.03.2018 - 11 Ca 10421/17
    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (…BAG vom 19. Mai 2009 - 9 AZR 505/08 - Rn. 28;… vom 20. Januar 2009 - 9 AZR 677/07 - Rn. 35, AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 43 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 30; BAG vom 26. November 2003 - 4 ABR 54/02 - zu B II 2 b aa der Gründe, BAGE 109, 12).
  • BAG, 20.01.2009 - 9 AZR 677/07

    Altersteilzeit - Tarifauslegung - Öffnungsklausel

    Auszug aus ArbG Cottbus, 08.03.2018 - 11 Ca 10421/17
    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (…BAG vom 19. Mai 2009 - 9 AZR 505/08 - Rn. 28; vom 20. Januar 2009 - 9 AZR 677/07 - Rn. 35, AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 43 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 30; BAG vom 26. November 2003 - 4 ABR 54/02 - zu B II 2 b aa der Gründe, BAGE 109, 12).
  • BAG, 26.05.2020 - 9 AZR 129/19

    Zusatzurlaub gemäß § 27 TVöD-VKA für den Zeitraum des Bezugs eines Zuschusses zum …

    Im Umfang der Aufhebung wird die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Cottbus vom 8. März 2018 - 11 Ca 10421/17 - zurückgewiesen.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.03.2019 - 18 Sa 568/18

    Begriff der Leistung nach § 33a BAT

    Auf die Berufung des beklagten Landkreises wird das Urteil des Arbeitsgerichts Cottbus vom 08. März 2018 - 11 Ca 10421/17 - abgeändert:.
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