Rechtsprechung
| BVerwG, 25.01.2021 - 9 C 1.19 |
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VWGO § 139 Abs. 3 Satz 4, § 137 Abs. 3 Satz 2; BauGB § 12 A... bs. 1 Satz 1, § 12 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 2, § 127 Abs. 1, § 127 Abs. 2 Nr. 1, § 131 Abs. 1 Satz 1, § 133 Abs. 1 Satz 1, § 133 Abs. 3 Satz 1; GG Art. 3 Abs. 1
Unanwendbarkeit des Erschließungsbeitragsrechts im Bereich eines Vorhaben- und Erschließungsplans.
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Unanwendbarkeit des Erschließungsbeitragsrechts im Bereich eines Vorhaben- und Erschließungsplans
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§ 139 Abs 3 S 4 VwGO, § 137 Abs 3 S 2 VwGO, § 12 Abs 1 S 1 BauGB, § 12 Abs 3 S 2 Halbs 2 BauGB, § 127 Abs 1 BauGB
Unanwendbarkeit des Erschließungsbeitragsrechts im Bereich eines Vorhaben- und Erschließungsplans - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1 Eine Revision, die im Übrigen den Anforderungen des § 139 Abs. 3 Satz 4 VwGO genügt, ist nicht allein deshalb unzulässig, weil die Revisionsbegründung sich mit der Frage, auf der die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung beruht, nicht auseinandersetzt. 2 ...
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Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu Vorausleistungen auf den Erschließungsbeitrag
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Kurzfassungen/Presse
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Unanwendbarkeit des Erschließungsbeitragsrechts im Bereich eines Vorhaben- und Erschließungsplans
Verfahrensgang
- VG Köln, 10.11.2015 - 17 K 7898/13
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2018 - 15 A 78/16
- BVerwG, 25.01.2021 - 9 C 1.19
Papierfundstellen
- BVerwGE 171, 178
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (22)
- BVerwG, 23.03.1984 - 8 C 65.82
Erschließung - Reihenhaussiedlung - Erschließungsanlage - Erschließungsfunktion - …
Auszug aus BVerwG, 25.01.2021 - 9 C 1.19
Rn. 25 Maßgebliche Erschließungsanlage ist grundsätzlich die nächste von einem Grundstück aus erreichbare selbständige Straße, die zum Anbau bestimmt und zur verkehrsmäßigen Erschließung der an sie grenzenden Grundstücke geeignet ist (BVerwG, Urteile vom 30. Januar 1970 - 4 C 151.68 - Buchholz 406.11 § 123 BBauG Nr. 4 S. 7 und vom 23. März 1984 - 8 C 65.82 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 42 S. 21; Beschluss vom 29. August 2000 - 11 B 48.00 - Buchholz 406.11 § 123 BauGB Nr. 42 S. 1).Rn. 27 Zum Anbau bestimmt ist eine Straße, wenn an ihr tatsächlich gebaut werden kann und rechtlich gebaut werden darf, wobei maßgebend ist, dass die Anlage den angrenzenden Grundstücken eine Bebaubarkeit vermittelt (BVerwG, Urteil vom 23. März 1984 - 8 C 65.82 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 42 S. 21).
Zur verkehrsmäßigen Erschließung der an sie angrenzenden Grundstücke geeignet ist sie, wenn sie das hergibt, was für deren zulässige Bebauung an verkehrsmäßiger Erschließung erforderlich ist (BVerwG, Urteile vom 2. Juli 1982 - 8 C 28., 30 und 33.81 - BVerwGE 66, 69 und vom 23. März 1984 - 8 C 65.82 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 42 S. 21).
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist vielmehr anerkannt, dass maßgeblich für die Erschließung eines Grundstücks stets die nächste von diesem Grundstück aus erreichbare selbständige Erschließungsanlage ist und nur für diese eine Beitragspflicht entstehen kann (stRspr, vgl. nur BVerwG, Urteile vom 30. Januar 1970 - 4 C 151.68 - Buchholz 406.11 § 123 BBauG Nr. 4 S. 7 und vom 23. März 1984 - 8 C 65.82 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 42 S. 21).
Zum Anbau bestimmt und zur Erschließung geeignet ist ein Privatweg dann, wenn er den ihm anliegenden Grundstücken die wegemäßige Erschließung verschaffen kann, die für deren zulässige bauliche oder gewerbliche Nutzung erforderlich ist (BVerwG, Urteile vom 30. Januar 1970 - 4 C 151.68 - Buchholz 406.11 § 123 BBauG Nr. 4 S. 6 f. und vom 23. März 1984 - 8 C 65.82 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 42 S. 21.; Beschluss vom 29. August 2000 - 11 B 48.00 - Buchholz 406.11 § 123 BauGB Nr. 42 S. 1).
- BVerwG, 24.02.2010 - 9 C 1.09
Erschließungsbeitrag; bereits hergestellte Erschließungsanlage; räumliche …
Auszug aus BVerwG, 25.01.2021 - 9 C 1.19
Bebaut werden kann ein Hinterliegergrundstück dabei nur, wenn es - ein etwaiges Erschlossensein durch eine andere Erschließungsanlage hinweggedacht - gerade der beitragsfähigen Erschließungsanlage wegen bebaubar ist, weil mit Blick ausschließlich auf diese Verkehrsanlage die Erreichbarkeitsanforderungen erfüllt sind, von denen das bundesrechtliche Bebauungsrecht und das landesrechtliche Bauordnungsrecht die Bebaubarkeit des Grundstücks abhängig machen (…BVerwG, Urteile vom 15. Januar 1988 - 8 C 111.86 - BVerwGE 79, 1 , vom 28. März 2007 - 9 C 4.06 - BVerwGE 128, 246 Rn. 11 und vom 24. Februar 2010 - 9 C 1.09 - BVerwGE 136, 126 Rn. 25;… Beschluss vom 18. September 2019 - 9 B 51.18 - juris Rn. 4).Diese Erwägung ist dabei eine Art "letzter Korrekturansatz" für den Fall, dass das Erschlossensein eines Grundstücks nach bebauungsrechtlichen Kriterien zu verneinen wäre, dies aber zu mit der Interessenlage billigerweise nicht zu vereinbarenden Ergebnissen führen würde (BVerwG, Urteil vom 24. Februar 2010 - 9 C 1.09 - BVerwGE 136, 126 Rn. 34).
Für eine Übertragung dieses Gedankens auf § 133 Abs. 1 Satz 1 BauGB, der nicht die gerechte Verteilung des Erschließungsaufwands unter den Grundstückseigentümern, sondern die Heranziehung des einzelnen Grundstückseigentümers durch die Gemeinde betrifft, fehlt es an einem sachlichen Grund (BVerwG, Urteil vom 24. Februar 2010 - 9 C 1.09 - BVerwGE 136, 126 Rn. 34).
- BVerwG, 30.01.1970 - IV C 151.68
Privatstraße als Erschließungsanlage
Auszug aus BVerwG, 25.01.2021 - 9 C 1.19
Rn. 25 Maßgebliche Erschließungsanlage ist grundsätzlich die nächste von einem Grundstück aus erreichbare selbständige Straße, die zum Anbau bestimmt und zur verkehrsmäßigen Erschließung der an sie grenzenden Grundstücke geeignet ist (BVerwG, Urteile vom 30. Januar 1970 - 4 C 151.68 - Buchholz 406.11 § 123 BBauG Nr. 4 S. 7 und vom 23. März 1984 - 8 C 65.82 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 42 S. 21; Beschluss vom 29. August 2000 - 11 B 48.00 - Buchholz 406.11 § 123 BauGB Nr. 42 S. 1).In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist vielmehr anerkannt, dass maßgeblich für die Erschließung eines Grundstücks stets die nächste von diesem Grundstück aus erreichbare selbständige Erschließungsanlage ist und nur für diese eine Beitragspflicht entstehen kann (stRspr, vgl. nur BVerwG, Urteile vom 30. Januar 1970 - 4 C 151.68 - Buchholz 406.11 § 123 BBauG Nr. 4 S. 7 und vom 23. März 1984 - 8 C 65.82 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 42 S. 21).
Zum Anbau bestimmt und zur Erschließung geeignet ist ein Privatweg dann, wenn er den ihm anliegenden Grundstücken die wegemäßige Erschließung verschaffen kann, die für deren zulässige bauliche oder gewerbliche Nutzung erforderlich ist (BVerwG, Urteile vom 30. Januar 1970 - 4 C 151.68 - Buchholz 406.11 § 123 BBauG Nr. 4 S. 6 f. und vom 23. März 1984 - 8 C 65.82 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 42 S. 21.; Beschluss vom 29. August 2000 - 11 B 48.00 - Buchholz 406.11 § 123 BauGB Nr. 42 S. 1).
- BVerwG, 26.09.1983 - 8 C 86.81
Verhältnis von Möglichkeit eines Zugangs und Vorliegen des Merkmals des …
Auszug aus BVerwG, 25.01.2021 - 9 C 1.19
Vielmehr erschließen die einzelnen Erschließungsanlagen das Grundstück nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts jeweils nur dann, wenn sie je für sich dem Grundstück die für seine Bebaubarkeit oder vergleichbare beitragsrelevante Nutzbarkeit erforderliche wegemäßige Erschließung vermitteln, so dass bei der Prüfung des Erschlossenseins durch eine von ihnen die anderen hinweggedacht werden müssen (stRspr; vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 26. September 1983 - 8 C 86.81 - BVerwGE 68, 41 ; zum Erschlossensein eines bereits durch eine weitere Erschließungsanlage erschlossenen Hinterliegergrundstücks vgl. BVerwG…, Urteil vom 12. November 2014 - 9 C 4.13 - BVerwGE 150, 308 Rn. 15 m.w.N.;… Beschluss vom 6. September 2018 - 9 C 8.18 - juris Rn. 16).Denn es erscheint weder gerechtfertigt, den Beitrag für eine qualitativ mindere Vorteilszuwendung erheben zu dürfen, noch angemessen, ein bereits durch eine weitere Erschließungsanlage erschlossenes Grundstück zur Entlastung der übrigen Grundstückseigentümer in die Verteilung des Aufwands für eine Erschließungsanlage einzubeziehen, durch die ihm ein qualitativ wesentlich geminderter Vorteil zugewendet wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. September 1983 - 8 C 86.81 - BVerwGE 68, 41 ).
- BVerwG, 29.08.2000 - 11 B 48.00
Erschließungsanlage; Privatstraße; Bestimmung zum Anbau; Erschließungseignung; …
Auszug aus BVerwG, 25.01.2021 - 9 C 1.19
Rn. 25 Maßgebliche Erschließungsanlage ist grundsätzlich die nächste von einem Grundstück aus erreichbare selbständige Straße, die zum Anbau bestimmt und zur verkehrsmäßigen Erschließung der an sie grenzenden Grundstücke geeignet ist (BVerwG, Urteile vom 30. Januar 1970 - 4 C 151.68 - Buchholz 406.11 § 123 BBauG Nr. 4 S. 7 und vom 23. März 1984 - 8 C 65.82 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 42 S. 21; Beschluss vom 29. August 2000 - 11 B 48.00 - Buchholz 406.11 § 123 BauGB Nr. 42 S. 1).Zum Anbau bestimmt und zur Erschließung geeignet ist ein Privatweg dann, wenn er den ihm anliegenden Grundstücken die wegemäßige Erschließung verschaffen kann, die für deren zulässige bauliche oder gewerbliche Nutzung erforderlich ist (BVerwG, Urteile vom 30. Januar 1970 - 4 C 151.68 - Buchholz 406.11 § 123 BBauG Nr. 4 S. 6 f. und vom 23. März 1984 - 8 C 65.82 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 42 S. 21.; Beschluss vom 29. August 2000 - 11 B 48.00 - Buchholz 406.11 § 123 BauGB Nr. 42 S. 1).
- BVerwG, 18.05.1990 - 8 C 80.88
Beitragsfähige Erschließungsanlage - Anlegung einer befahrbaren Stichstraße
Auszug aus BVerwG, 25.01.2021 - 9 C 1.19
Rn. 31 Ob eine Verkehrsanlage eine selbständige Erschließungsanlage ist, beurteilt sich grundsätzlich nach dem Gesamteindruck, den die Anlage nach den tatsächlichen Verhältnissen einem unbefangenen Beobachter bei natürlicher Betrachtungsweise vermittelt, wobei besondere Bedeutung ihrer Ausdehnung, ihrer Beschaffenheit, der Zahl der durch sie erschlossenen Grundstücke und dem Maß ihrer Abhängigkeit von der Straße zukommt, in die sie einmündet (BVerwG, Urteile vom 9. November 1984 - 8 C 77.83 - BVerwGE 70, 247 und vom 18. Mai 1990 - 8 C 80.88 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG/BauGB Nr. 61 S. 61 f.).Dies gilt aber nur im Grundsatz, so dass von Fall zu Fall auch eine Abgrenzung nach anderen Kriterien erfolgen kann, insbesondere wenn eine nach dem Gesamteindruck der tatsächlichen Verhältnisse unselbständige Straße aus rechtlichen Gründen als selbständige Erschließungsanlage zu behandeln ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Mai 1990 - 8 C 80.88 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG/BauGB Nr. 61 S. 62 f. zu einer Stichstraße, die erst nach Entstehen der sachlichen Beitragspflicht für die Straße errichtet worden ist, in die sie einmündet).
- BVerwG, 06.09.2018 - 9 C 8.18
Aussetzung des Verfahrens wegen Vorlage an Bundesverfassungsgericht; …
Auszug aus BVerwG, 25.01.2021 - 9 C 1.19
Vielmehr erschließen die einzelnen Erschließungsanlagen das Grundstück nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts jeweils nur dann, wenn sie je für sich dem Grundstück die für seine Bebaubarkeit oder vergleichbare beitragsrelevante Nutzbarkeit erforderliche wegemäßige Erschließung vermitteln, so dass bei der Prüfung des Erschlossenseins durch eine von ihnen die anderen hinweggedacht werden müssen (stRspr; vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 26. September 1983 - 8 C 86.81 - BVerwGE 68, 41 ; zum Erschlossensein eines bereits durch eine weitere Erschließungsanlage erschlossenen Hinterliegergrundstücks vgl. BVerwG…, Urteil vom 12. November 2014 - 9 C 4.13 - BVerwGE 150, 308 Rn. 15 m.w.N.; Beschluss vom 6. September 2018 - 9 C 8.18 - juris Rn. 16). - BVerwG, 12.11.2014 - 9 C 4.13
Erschließung; Erschließungsbeitrag; Hinterliegergrundstück; einheitliche Nutzung; …
Auszug aus BVerwG, 25.01.2021 - 9 C 1.19
Vielmehr erschließen die einzelnen Erschließungsanlagen das Grundstück nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts jeweils nur dann, wenn sie je für sich dem Grundstück die für seine Bebaubarkeit oder vergleichbare beitragsrelevante Nutzbarkeit erforderliche wegemäßige Erschließung vermitteln, so dass bei der Prüfung des Erschlossenseins durch eine von ihnen die anderen hinweggedacht werden müssen (stRspr; vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 26. September 1983 - 8 C 86.81 - BVerwGE 68, 41 ; zum Erschlossensein eines bereits durch eine weitere Erschließungsanlage erschlossenen Hinterliegergrundstücks vgl. BVerwG, Urteil vom 12. November 2014 - 9 C 4.13 - BVerwGE 150, 308 Rn. 15 m.w.N.;… Beschluss vom 6. September 2018 - 9 C 8.18 - juris Rn. 16). - BVerwG, 28.03.2007 - 9 C 4.06
Erschließungsbeitrag; Hinterliegergrundstück; Vorderliegergrundstück; …
Auszug aus BVerwG, 25.01.2021 - 9 C 1.19
Bebaut werden kann ein Hinterliegergrundstück dabei nur, wenn es - ein etwaiges Erschlossensein durch eine andere Erschließungsanlage hinweggedacht - gerade der beitragsfähigen Erschließungsanlage wegen bebaubar ist, weil mit Blick ausschließlich auf diese Verkehrsanlage die Erreichbarkeitsanforderungen erfüllt sind, von denen das bundesrechtliche Bebauungsrecht und das landesrechtliche Bauordnungsrecht die Bebaubarkeit des Grundstücks abhängig machen (BVerwG, Urteile vom 15. Januar 1988 - 8 C 111.86 - BVerwGE 79, 1 , vom 28. März 2007 - 9 C 4.06 - BVerwGE 128, 246 Rn. 11 …und vom 24. Februar 2010 - 9 C 1.09 - BVerwGE 136, 126 Rn. 25;… Beschluss vom 18. September 2019 - 9 B 51.18 - juris Rn. 4). - BVerwG, 15.01.1988 - 8 C 111.86
Beitragsfähiger Aufwand - Verteilung - Zivilrechtlicher Grundstücksbegriff - …
Auszug aus BVerwG, 25.01.2021 - 9 C 1.19
Bebaut werden kann ein Hinterliegergrundstück dabei nur, wenn es - ein etwaiges Erschlossensein durch eine andere Erschließungsanlage hinweggedacht - gerade der beitragsfähigen Erschließungsanlage wegen bebaubar ist, weil mit Blick ausschließlich auf diese Verkehrsanlage die Erreichbarkeitsanforderungen erfüllt sind, von denen das bundesrechtliche Bebauungsrecht und das landesrechtliche Bauordnungsrecht die Bebaubarkeit des Grundstücks abhängig machen (BVerwG, Urteile vom 15. Januar 1988 - 8 C 111.86 - BVerwGE 79, 1 , vom 28. März 2007 - 9 C 4.06 - BVerwGE 128, 246 Rn. 11 …und vom 24. Februar 2010 - 9 C 1.09 - BVerwGE 136, 126 Rn. 25;… Beschluss vom 18. September 2019 - 9 B 51.18 - juris Rn. 4). - OVG Rheinland-Pfalz, 20.06.2006 - 6 A 10158/06
Ausbaubeitragsrecht; Erschlossensein eines Grundstücks; Zweiterschließung; …
- BVerwG, 18.09.2019 - 9 B 51.18
Erschließungsvorteil eines Hinterliegergrundstücks
- BVerwG, 07.03.2017 - 9 C 20.15
Abschluss der Herstellungsarbeiten; Abschnittsbildung; Angewiesensein auf eine …
- BVerwG, 09.11.1984 - 8 C 77.83
Selbständigkeit einer Erschließungsanlage
- BVerwG, 01.03.1991 - 8 C 59.89
Erschließungsbeitragsrecht: Begriff des "Heranfahrenkönnens" an ein Grundstück
- BVerwG, 02.07.1982 - 8 C 28.81
Eigentümerwege zur "inneren Erschließung" einer Reihenhausanlage als selbständige …
- BVerwG, 03.03.1998 - 9 C 20.97
Revisionsbegründung - Anforderungen
- BVerwG, 22.01.2015 - 2 C 14.13
Mietzuschuss; Wohnraum; Notwendigkeit; Anerkennung; Repräsentationsaufgaben; …
- BVerwG, 14.08.1962 - V B 83.61
Geltendmachung einer Ermessensüberschreitung bei nicht aufgrund sachlich …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.06.2004 - 1 L 189/01
Ausbaubeitrag; Nachschieben einer rechtswirksamen Satzung; Sanierungsgebiet; …
- OVG Niedersachsen, 26.11.2009 - 9 LA 175/08
Erhebung eines Straßenausbaubeitrags für eine ehemals in einem förmlich …
- BVerwG, 25.10.1989 - 6 C 6.88
Umfang der Verpflichtung zum Katastrophenschutzdienst - Zulässigkeit eines vor …
- BVerwG, 15.12.2021 - 2 C 9.21
Kein Disziplinarmaßnahmeverbot wegen Zeitablaufs während einer mangelbehafteten …
Vielmehr hat es das Berufungsurteil in vollem Umfang nachzuprüfen; der Revisionskläger ist dementsprechend ebenfalls nicht auf die Gründe beschränkt, aus denen die Revision zugelassen worden ist (BVerwG, Beschluss vom 14. August 1962 - 5 B 83.61 - BVerwGE 14, 342 ; Urteile vom 25. Oktober 1989 - 6 C 6.88 - BVerwGE 84, 53 und vom 25. Januar 2021 - 9 C 1.19 - BVerwGE 171, 194 Rn. 18). - BVerwG, 01.03.2023 - 9 C 25.21
Fristberechnung durch Prozessbevollmächtigten; Rechtsbehelfsbelehrung im …
Verlangt wird eine sachliche Auseinandersetzung mit den die angefochtene Entscheidung tragenden Gründen, aus der hervorgeht, warum der Revisionskläger diese Begründung als nicht zutreffend erachtet (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Januar 2021 - 9 C 1.19 - BVerwGE 171, 178 Rn. 17). - VGH Baden-Württemberg, 10.11.2022 - 2 S 595/22
Festsetzung eines Erschließungsbeitrages; vorhandene Erschließungsanlage im …
Der in diesem Zusammenhang genannte Begriff der "einheitlichen Erschließungsanlage" wird in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts synonym mit dem der "selbständigen" bzw. der "beitragsfähigen Erschließungsanlage" verwendet, für deren Beurteilung es - wie dargelegt - grundsätzlich auf eine natürliche Betrachtungsweise ankommt (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 25.01.2021 - 9 C 1.19 - BVerwGE 171, 178, juris Rn. 39;… Urteil vom 06.02.2020 - 9 C 9.18 - BVerwGE 167, 331, juris Rn. 18 ff.).
- OVG Hamburg, 25.01.2023 - 2 Bf 225/21
Erschließungsbeitrag für die erstmalige Herstellung eines Straßenabschnitts
Eine Ausnahme kommt insbesondere in Betracht, wenn eine nach dem Gesamteindruck der tatsächlichen Verhältnisse unselbständige Straße aus rechtlichen Gründen als selbständige Erschließungsanlage zu behandeln ist (BVerwG, Urt. v. 25.1.2021, 9 C 1.19, BVerwGE 171, 178, Rn. 31; OVG Hamburg, Beschl. v. 23.3.2021, 2 Bs 36/21).Über diese Verkehrsanlage kann unmittelbar an die Grenze der Grundstücke herangefahren werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.1.2021, 9 C 1.19, BVerwGE 171, 178, Rn. 27;… Urt. v. 3.6.1983, 8 C 70.82, BVerwGE 67, 216, juris Rn. 13).
- OVG Schleswig-Holstein, 29.08.2025 - 6 LA 128/24
Straßenausbaubeitrag; beschränkte Vorteilswirkung für Grundstücksteilflächen; …
Ihr geht es tatsächlich nicht um die vom Bundesverwaltungsgericht behandelte Frage, ob eine "gerechte" Verteilung des Erschließungsaufwands unter den Grundstückseigentümern es gebietet, ein baurechtlich nicht erschlossenes Grundstück ausnahmsweise mit in die Aufwandsverteilung einzubeziehen (…BVerwG, Urt. v. 24.02.2010 - 9 C 1.09 -, juris Rn. 34), so dass sich das Abrechnungsgebiet zu ihren Gunsten vergrößert (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.01.2021 - 9 C 1.19 - juris Rn. 58 f. m. w. N.), sondern umgekehrt darum, ob das Abrechnungsgebiet zu ihrem persönlichen Vorteil verkleinert wird.Auslöser der Korrektur ist demnach, dass die Eigentümer der übrigen, durch die Anbaustraße erschlossenen Grundstücke nach den bestehenden tatsächlichen Verhältnissen schutzwürdig erwarten dürfen, dass auch das Hinterliegergrundstück in die Verteilung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands einbezogen wird, sodass sich das Abrechnungsgebiet zu ihren Gunsten vergrößert (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.01.2021 - 9 C 1.19 - juris Rn. 58 f. m. w. N.).
- OVG Hamburg, 04.09.2025 - 2 Bs 41/25
Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Rechtsänderung zur Abrechnung von …
Rn. 41 (2) Diese Erschließungsanlage ist beidseitig zum Anbau bestimmt, weil die Straße den anliegenden Grundstücken die für deren Bebaubarkeit i.S.d. §§ 30 ff., 133 BauGB erforderliche verkehrsmäßige Erschließung vermittelt; über sie kann unmittelbar an die Grenze der Grundstücke herangefahren werden (BVerwG, Urt. v. 25.1.2021, 9 C 1.19, BVerwGE 171, 178, Rn. 27;… Urt. v. 3.6.1983, 8 C 70.82, BVerwGE 67, 216, juris Rn. 13). - VG Schleswig, 31.03.2020 - 9 B 34/19
Erhebung eines Erschließungsbeitrags in Schleswig-Holstein: Anforderungen des …
In Fällen der Eigentümeridentität, in denen Anlieger- und Hinterliegergrundstück im Eigentum derselben Person (oder derselben Personenmehrheit) stehen, hat es der Eigentümer regelmäßig in der Hand, solche Hindernisse zu beseitigen (vgl. BVerwG, U. v. 24.02.2010 - 9 C 1/19 -, BVerwGE 136, 126-140, in juris Rn. 25, m.w.N.). - VG Regensburg, 17.03.2026 - RN 4 K 23.857
Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall auf dem Weg zum Einsatz der …
Demgegenüber können Verzugs- und andere materiellrechtliche Zinsen in den der Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte unterfallenden Gebieten des öffentlichen Rechts grundsätzlich nur kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung gewährt werden (…Wöckel, in Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 91 Rn. 14; BVerwG, U.v. 17.2.1971 - 4 C 17.69 - BVerwGE 37, 239, 241;… U.v. 22.2.2001 - 5 C 34.00 - juris Rn. 10; BVerwG, U.v. 23.3.2017 - 9 C 1.19 - juris Rn. 9). - VG Augsburg, 26.04.2024 - Au 9 K 23.2013
Allgemeine Leistungsklage, Vollstreckung aus bestandskräftigem Verwaltungsakt, …
Demgegenüber können Verzugs- und andere materiell-rechtliche Zinsen in den der Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte unterfallenden Gebieten des öffentlichen Rechts grundsätzlich nur kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung gewährt werden (…Wöckel, in Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 91 Rn. 14; BVerwG, U.v. 17.2.1971 - 4 C 17.69 - BVerwGE 37, 239, 241;… U.v. 22.2.2001 - 5 C 34.00 - juris Rn. 10; BVerwG, U.v. 23.3.2017 - 9 C 1.19 - juris Rn. 9). - VG Minden, 09.12.2025 - 12 K 637/21
- VG Augsburg, 27.03.2023 - Au 9 K 22.2143
Gerichtsbescheid, Entgeltanspruch für Notarzteinsatz, Prozesszinsen, kein …
- VG Gießen, 12.03.2025 - 2 K 2403/20
Grundhafte Straßenerneuerung
- VG München, 18.07.2024 - M 27 K 23.5951
Leistungsklage auf Zahlung von Umlagebeträgen nach Pflegeberufegesetz, Beliehene …
- VG Augsburg, 11.12.2023 - Au 9 K 22.1903
Allgemeine Leistungsklage, Rechtsschutzbedürfnis, Vollstreckung aus …
- VG Augsburg, 26.05.2025 - Au 9 K 23.1763
Coronavirus, SARS-CoV-2, Allgemeine Leistungsklage, Klageänderung (Erweiterung), …
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