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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 09.07.1992 - A 12 S 1416/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,4488
VGH Baden-Württemberg, 09.07.1992 - A 12 S 1416/92 (https://dejure.org/1992,4488)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.07.1992 - A 12 S 1416/92 (https://dejure.org/1992,4488)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. Juli 1992 - A 12 S 1416/92 (https://dejure.org/1992,4488)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Rechtsirrtümliche Beschränkung des Urteilsausspruchs auf den Asylanspruch aus GG Art 16 Abs 2 S 2; Kurden in der Türkei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1993, 804
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 19.03.1992 - 9 B 235.91

    Asylrecht; Anerkennung als Asylberechtigter; Abschiebungsverbot; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.07.1992 - A 12 S 1416/92
    Liegen insoweit "tatsächliche Feststellungen des Berufungsgerichts - wegen der von ihm vertretenen Rechtsauffassung konsequent - nicht vor", so stellt sich nach dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.3.1992 (BVerwG 9 B 235.91) "die bisherige Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs im Ergebnis als Urteil nur über einen Teil des Streitgegenstandes (§ 110 VwGO)" dar.

    Rn. 5 Das bedeutet aber lediglich, daß sich das Urteil für das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde "im Ergebnis" wie ein Teilurteil auswirkt, weil mangels der notwendigen tatsächlichen Feststellungen "eine Prüfung des Vorliegens oder Fehlens der rechtlichen Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG auf der Grundlage der bisherigen tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts durch das Bundesverwaltungsgericht ... nicht in Betracht" gekommen ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 19.3.1992 - BVerwG 9 B 235.91 - unklar insoweit der die Einschränkung "im Ergebnis" nicht enthaltende amtliche Leitsatz zu diesem Beschluß, DVBl. 1992, S. 849).

    Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.2.1992 (…a.a.O.) und dessen Beschluß vom 19.3.1992 (a.a.O.) umfaßt der vom Kläger nach dem Tatbestand des angefochtenen Urteils gestellte Antrag, die Beklagte zu 1. unter Aufhebung des Bescheides des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge vom 24.10.1989 zu verpflichten, ihn als Asylberechtigten anzuerkennen, auch die Verpflichtung zur Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG.

    Auch wenn es mit Blick auf die damalige Rechtsprechung der mit Asylsachen befaßten Senate des Berufungsgerichts (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 25.2.1991 - A 12 S 1644/90 -, vom 17.11.1991 - A 13 S 1571/91 - und vom 28.6.1991 - A 14 S 1489/88 -) den Klageantrag auf den Asylanspruch aus Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG beschränkt angesehen und ihn damit nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Senat aus Gründen der Rechtssicherheit angeschlossen hat, rechtsirrig unter Verstoß gegen § 88 VwGO zu eng ausgelegt haben sollte, hätte dies nur einen allgemeinen Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO (vgl. BVerwG, Beschluß vom 19.3.1992, a.a.O., …und Urteil vom 15.3.1984, a.a.O.) zur Folge.

  • BVerwG, 18.02.1992 - 9 C 59.91

    Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für ein Revisionsverfahren - Beiordnung eines …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.07.1992 - A 12 S 1416/92
    Hat das Verwaltungsgericht in Asylrechtsstreitigkeiten nach dem 1.1.1991 den Klageantrag rechtsirrig (vgl BVerwG, Urteil vom 18.2.1992 und Beschluß vom 19.3.1992, DVBl 1992, Seite 843 und 849 - LS -) auf den Asylanspruch aus Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG beschränkt angesehen, aber subjektiv in vollem Umfang über das Klagebegehren entschieden und die Klage(n) ohne Einschränkung abgewiesen, so liegt weder ein übergangener Antrag im Sinne von § 120 VwGO vor, noch kann deswegen ein Teilurteil im Sinne des § 110 VwGO angenommen werden.

    Rn. 4 Zwar ist nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.2.1992 (BVerwG 9 C 59.91 - DVBl. 1992, S. 843) mit der Neubestimmung des Asylantragsbegriffs (§ 7 Abs. 1 AsylVfG a.F., § 51 Abs. 1 AuslG) der Streitgegenstand in einem vom Bundesamt vor dem 31.12.1990 entschiedenen Asylverfahren, das am 1.1.1991 noch bei Gericht anhängig war, von Gesetzes wegen auf die Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG erweitert worden.

    Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.2.1992 (a.a.O.) und dessen Beschluß vom 19.3.1992 (…a.a.O.) umfaßt der vom Kläger nach dem Tatbestand des angefochtenen Urteils gestellte Antrag, die Beklagte zu 1. unter Aufhebung des Bescheides des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge vom 24.10.1989 zu verpflichten, ihn als Asylberechtigten anzuerkennen, auch die Verpflichtung zur Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG.

    Zu einer anderen als in § 12 Abs. 6 AsylVfG a.F./§ 31 Abs. 2 AsylVfG n.F. vorgesehenen Entscheidung darf das Gericht das Bundesamt nur dann verpflichten, wenn der Antrag gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 AsylVfG a.F./§ 31 Abs. 2 Satz 2 AsylVfG n.F. auf die Feststellung der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG beschränkt ist oder das Bundesamt gemäß § 31 Abs. 4 AsylVfG n.F. in den Fällen des Familienasyls nach § 26 AsylVfG n.F. von den Feststellungen des § 51 Abs. 1 und § 53 AuslG absehen soll; im übrigen kommt eine auf die Anerkennung als Asylberechtigter im Sinne des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG beschränkte Verpflichtung des Bundesamtes nur in Betracht, wenn dieses bereits die Feststellung nach § 51 Abs. 1 AuslG getroffen hat und im gerichtlichen Verfahren allein noch die Voraussetzungen des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG in Streit stehen, hinsichtlich deren Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG mit den Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG nicht deckungsgleich ist (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 18.2.1992, a.a.O.).

  • BGH, 27.11.1979 - VI ZR 40/78

    Umfang der Ergänzung eines Urteils

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.07.1992 - A 12 S 1416/92
    Rn. 6 Entscheidet das Gericht wegen unrichtiger Auslegung des Klageantrags subjektiv in vollem Umfang über das Klagebegehren, so liegt weder ein übergangener Antrag im Sinne von § 120 VwGO vor, der nur mit fristgebundenem Antrag auf Urteilsergänzung geltend gemacht werden könnte (BVerwG, Urteil vom 15.3.1984, Buchholz 310 § 88 VwGO Nr. 15, unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung), noch kann deswegen ein Teilurteil im Sinne des § 110 VwGO angenommen werden; vielmehr liegt grundsätzlich ein Vollendurteil vor, das jedoch wegen Verletzung des § 88 VwGO an einem Verfahrensmangel leidet, der gegebenenfalls durch Rechtsmittel zu beseitigen ist (vgl. BVerwG…, Urteil vom 15.3.1984, a.a.O., unter Hinweis auf Urteil vom 24.6.1981, Buchholz 448.0 § 18 Nr. 10, und BGH, Urteil vom 27.11.1979, NJW 1980, 840, sowie BVerwG, Urteil vom 10.11.1988, Buchholz 424.4 PflSchG Nr. 1; a.A. wohl OVG Berlin, Beschluß vom 31.3.1992 - OVG 4 N 7.91).

    Gibt die Urteilsformel im Zusammenhang mit dem zugrundeliegenden Klagantrag zu Zweifeln daran keinen Anlaß, daß der Tenor den gesamten Streitstoff erschöpft, so ist es grundsätzlich mit den Erfordernissen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit nicht vereinbar, gleichwohl anzunehmen, es sei nur teilweise über den Streitgegenstand entschieden (vgl. Kopp, a.a.O., unter Hinweis auf BGH, Urteile vom 15.6.1982 und 27.11.1979, NJW 1982, S. 2257 und NJW 1980, S. 840 f.).

    Rn. 9 Ob es gleichwohl Fälle geben kann, in denen die Urteilsformel nach ihrem Wortlaut und der nach dem Tatbestand gestellte Antrag bei sachdienlicher Auslegung gemäß den §§ 86 Abs. 3, 88 VwGO den gesamten Streitstoff erschöpfen, in denen aber der Zusammenhang mit den Entscheidungsgründen eindeutig ergibt, daß der Tenor den angefallenen Streitstoff nicht vollständig erfaßt, kann dahingestellt bleiben (vgl. BGH, Urteil vom 27.11.1979, a.a.O. unter Hinweis auf Baumbach-Lauterbach-Albers-Hartmann, ZPO, 37. Aufl. § 321 Anm. 1 und m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.11.1991 - A 12 S 799/91

    Zum Darlegungserfordernis der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.07.1992 - A 12 S 1416/92
    Rn. 15 Bereits diese Begründung selbst macht deutlich, daß mit der Frage einer "Gruppenverfolgung" ein komplexer tatsächlicher und rechtlicher Sachverhalt angesprochen wird, der der Zerlegung in einzelne konkrete Tatsachen- und Rechtsfragen zugänglich und bedürftig ist (vgl. dazu ausführlich VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 21.11.1991 - A 12 S 799/91 -).

    Rn. 17 Der Senat geht nämlich in ständiger Rechtsprechung (vgl. Beschlüsse vom 30.3.1992 - A 12 S 293/91 - und vom 21.11.1991 - A 12 S 799/91 - m.w.N.) davon aus, daß bei Asylsuchenden türkischer Staatsangehörigkeit die Feststellung der kurdischen Volkszugehörigkeit als solche nicht bereits den Schluß auf eine individuelle Verfolgungsbetroffenheit rechtfertigt.

  • BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - Gefahr politischer Verfolgung - Zumutbarkeit …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.07.1992 - A 12 S 1416/92
    Er ist nur ein Hilfsmittel, um aus Maßnahmen, die gegen die Gruppe als solche gerichtet sind, auf eine individuelle Verfolgungsbetroffenheit des Asylsuchenden zu schließen (vgl. BVerwG, Urteil vom 5.11.1991, DVBl. 1992, S. 828, 829 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.09.1991 - 9 S 896/91

    Auslegung einer Klageänderung - unzulässiges Teilurteil - Inkompatibilität von …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.07.1992 - A 12 S 1416/92
    Rn. 11 Soweit danach zwischen Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG und § 51 Abs. 1 AuslG eine materiell-rechtliche Verknüpfung dergestalt besteht, daß ihre Voraussetzungen teilweise, d.h. was die Verfolgungshandlung, das geschützte Rechtsgut und den politischen Charakter der Verfolgung angeht, deckungsgleich sind, könnten nämlich bei getrennter Beurteilung dieser Voraussetzungen der Bestands- oder Rechtskraft fähige divergierende Entscheidungen nicht ausgeschlossen werden (vgl. hierzu auch BVerwG, Urteil vom 28.2.1985, Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 126 S. 13; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 3.9.1991 - 9 S 896/91 - Kopp, a.a.O., § 110 Rdnr. 2 f.;… Baumbach-Lauterbach-Albers-Hartmann, ZPO, a.a.O., § 301 Anm. 2 I Ac m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.11.1991 - A 13 S 1571/91

    Überprüfung der Voraussetzung des AuslG 1990 § 51 Abs 1 - keine rückwirkende …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.07.1992 - A 12 S 1416/92
    Auch wenn es mit Blick auf die damalige Rechtsprechung der mit Asylsachen befaßten Senate des Berufungsgerichts (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 25.2.1991 - A 12 S 1644/90 -, vom 17.11.1991 - A 13 S 1571/91 - und vom 28.6.1991 - A 14 S 1489/88 -) den Klageantrag auf den Asylanspruch aus Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG beschränkt angesehen und ihn damit nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Senat aus Gründen der Rechtssicherheit angeschlossen hat, rechtsirrig unter Verstoß gegen § 88 VwGO zu eng ausgelegt haben sollte, hätte dies nur einen allgemeinen Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO (vgl. BVerwG…, Beschluß vom 19.3.1992, a.a.O., …und Urteil vom 15.3.1984, a.a.O.) zur Folge.
  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.1991 - A 12 S 1644/90

    Asylverfahren: Abgrenzung zwischen selbständiger und unselbständiger …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.07.1992 - A 12 S 1416/92
    Auch wenn es mit Blick auf die damalige Rechtsprechung der mit Asylsachen befaßten Senate des Berufungsgerichts (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 25.2.1991 - A 12 S 1644/90 -, vom 17.11.1991 - A 13 S 1571/91 - und vom 28.6.1991 - A 14 S 1489/88 -) den Klageantrag auf den Asylanspruch aus Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG beschränkt angesehen und ihn damit nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Senat aus Gründen der Rechtssicherheit angeschlossen hat, rechtsirrig unter Verstoß gegen § 88 VwGO zu eng ausgelegt haben sollte, hätte dies nur einen allgemeinen Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO (vgl. BVerwG…, Beschluß vom 19.3.1992, a.a.O., …und Urteil vom 15.3.1984, a.a.O.) zur Folge.
  • OVG Niedersachsen, 21.01.1992 - 11 L 5961/91

    Einzelverfolgung; Gruppenverfolgung; Kategorien von Verfolgungsbetroffenheit; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.07.1992 - A 12 S 1416/92
    Rn. 18 So hat etwa auch das Verwaltungsgericht Stade in seinem Urteil vom 15.4.1991 - 4 A 427/90 -, das im übrigen inzwischen durch das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Niedersachsen vom 21.1.1992 - 11 L 5961/91 - aufgehoben worden ist, lediglich angenommen, "daß die nicht-assimilierten Kurden in den angestammten kurdischen Siedlungsgebieten im Osten der Türkei einer asylrechtlich relevanten Gruppenverfolgung in Form der unmittelbar staatlichen Gruppenverfolgung ausgesetzt" seien, also nicht bei allen Kurden und nicht für die gesamte Türkei aus der kurdischen Volkszugehörigkeit auf eine individuelle Verfolgungsbetroffenheit geschlossen.
  • BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 46.84

    Berufung - Zulassung - Bedeutung der Rechtssache - Verallgemeinerungsfähig - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.07.1992 - A 12 S 1416/92
    Darüber hinaus muß die Beschwerdeschrift wenigstens einen Hinweis auf den Grund enthalten, der die Anerkennung der grundsätzlichen, d.h. über den Einzelfall hinausgehenden Bedeutung der Sache rechtfertigen soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 31.7.1984, BVerwGE 70, 24; Beschluß des Senats vom 18.8.1988 - A 12 S 930/88 - m.N.).
  • BGH, 15.06.1982 - VI ZR 179/80

    Umfang der Rechtskraft eines Feststellungsurteils

  • OVG Berlin, 31.03.1992 - 4 N 7.91

    Ausländerrecht; Asylantrag; Bundesamt; Zulassungsberufung; Anfechtbarkeit; …

  • BVerwG, 22.03.1994 - 9 C 529.93

    Auswirkungen Gesetzes zur Neuregelung des Ausländerrechts vom 9. Juli 1990 auf …

    Das Urteil ist dann allerdings unvollständig und leidet deshalb an einem Verfahrensfehler, der mit dem dafür vorgesehenen Rechtsbehelf innerhalb der gegebenen Frist geltend zu machen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1981 - BVerwG 8 C 53.80 - Buchholz 448.0 § 18 WPflG Nr. 10; Urteil vom 15. März 1984 - BVerwG 2 C 24.83 - Buchholz 310 § 88 VwGO Nr. 15; Urteil vom 3. Juli 1992 - BVerwG 8 C 72.90 - Buchholz 310 § 88 VwGO Nr. 19; ob der erkennende Senat dem Urteil vom 22. Mai 1987 - BVerwG 8 C 52.82 - Buchholz 448.11 § 13 ZDG Nr. 4 folgen könnte, das bei voller Klagestattgabe aufgrund zu enger Auslegung eines ausdrücklich gestellten Klageantrags ein Teilurteil annimmt - in dem zuvor zitierten Urteil vom 3. Juli 1992 ist im Leitsatz insoweit von einem unzulässigen Teilurteil die Rede -, kann dahingestellt bleiben, denn dieser Fall liegt hier nicht vor; insoweit zutreffend dagegen VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 9. Juli 1992, NVwZ 1993, 804; ferner Uerpmann, NVwZ 1993, 743).

    Wurde dagegen ein Anspruch rechtsirrtümlich nicht beschieden, etwa weil er nach der Rechtsauffassung des Gerichts nicht rechtshängig war, so kann von einem Übergehen im Sinne des § 120 VwGO nicht gesprochen werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. außer den bereits angeführten Entscheidungen auch Beschluß vom 25. August 1992 - BVerwG 7 B 28 und 113.92 - Buchholz 310 § 120 VwGO Nr. 7; ebenso VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 9. Juli 1992, a.a.O.; für die vergleichbare Regelung in § 321 ZPO bereits RG, Urteil vom 20. Oktober 1922, RGZ 105, 236 (242); BGH, Urteil vom 27. November 1979, NJW 1980, 840;… Stein/Jonas, a.a.O., § 321 Rn. 6;… Münchener Kommentar, a.a.O., § 321 Rn. 6;… Zöller, a.a.O., § 321 Rn. 2).

    Hat das Gericht einen Teil des Streitgegenstandes übergangen, so erlischt die Rechtshängigkeit insoweit mit Ablauf der Ergänzungsantragsfrist des § 120 Abs. 2 VwGO (vgl. BVerwGE 81, 12 (14); VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 9. Juli 1992, a.a.O.; ebenso zu § 321 Abs. 2 ZPO BGH, Urteil vom 29. November 1990, NJW 1991, 1683; Münchener Kommentar, a.a.O., § 321 Rn. 10; Zöller, a.a.O., § 321 Rn. 8; Rosenberg/Schwab/Gottwald.

  • VGH Baden-Württemberg, 26.01.2009 - 13 S 19/09

    Beschlussergänzungsantrag bei versehentlicher Teilentscheidung der I. Instanz …

    Beruht dieses Versehen, wie hier, auf einem Tatsachenirrtum, dass nämlich ein ausdrücklich gestellter Antrag übersehen wurde, so steht mit Rücksicht auf die ausdrückliche Verweisung des § 122 Abs. 1 VwGO zur Korrektur dieses Fehlers allein das Verfahren nach § 120 VwGO offen (vgl. BVerwG, U.v. 22.03.1994 - 9 C 529.93 - BVerwGE 95, 269; VGH Bad.-Württ., B.v. 09.07.1992 - A 12 S 1416/92 - NVwZ 1993, 804 und U.v. 16.03.1994 - 6 S 1336/92 - VBlBW 1994, 364;… Wolff, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl., 2006, § 110, 21 f, 28), wobei die entsprechende Anwendung in Bezug auf das Beschlussverfahren dahin gehend zu verstehen ist, dass es sich, sofern der konkrete Beschluss keine einem Tatbestand vergleichbare Sachverhaltsdarstellung enthält, nicht zwingend um einen "nach dem Tatbestand gestellten Antrag" gehandelt haben muss.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.07.1997 - 25 A 3613/95

    Hilfe zum Lebensunterhalt; Arbeitslosenhilfe; Einbürgerung; …

    Rn. 121 Vgl. dazu Clausing in: Schoch/ Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO § 120 RdNr. 5; BVerwG, Urteil vom 22. März 1994 - 9t 529.93 -, BVerwGE 95, 269, 273; VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 9. Juli 1992 - A 12 S 1416/92 -, NVwZ 1993, 804, 805.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.11.2006 - 9 S 2407/06

    Schutzantrag gegen einen Vollstreckungsantrag eines Habilitanden aus einem …

    Die daraufhin vom Antragsgegner am 08.04.2003 erneut erhobene Verpflichtungsklage auf Erteilung der Habilitation im Fach Innere Medizin, hilfsweise auf Neubescheidung, hat das Verwaltungsgericht mit dem nach Zurückweisung des Antrages auf Zulassung der Berufung (vgl. Beschluss des Senats vom 27.09.2005 - 9 S 1501/05 -) rechtskräftigen Urteil vom 09.06.2005 - 8 K 610/03 - als unbegründet abgewiesen und zwischen den Beteiligten ungeachtet der Zulässigkeit der (erneut) erhobenen Klage verbindlich entschieden (§ 121 VwGO), dass der Antragsgegner wegen seiner inzwischen erfolgten strafrechtlichen Verurteilungen nach den einschlägigen habilitationsrechtlichen Vorschriften von der Antragstellerin nicht habilitiert werden könne und ihm deshalb gegenüber der Antragstellerin ein entsprechender Anspruch derzeit von vorneherein nicht zustehe (vgl. zum sachlichen Umfang der materiellen Rechtskraft bei klageabweisenden Urteilen: BVerwG, Urteil vom 19.01.1984 - 3 C 88/82 -, NJW 1984, 2904; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.07.1992 - A 12 S 1416/92 -, NVwZ 1993, 805;… Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl., § 121 Rn. 18, m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2018 - 9 A 1434/18

    Zulassung der Berufung in einem asylrechtlichen Verfahren gem. § 78 Abs. 3 AsylG …

    Rn. 34 Vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 9. Juli 1992 - A 12 S 1416/92 -, NVwZ 1993, 804, juris Rn. 12; Bay.VGH, Beschluss vom 24. Juli 2017 - 11 ZB 17.30821 -, juris Rn. 6 f.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.07.1997 - 25 A 3616/95

    Einbürgerung eines Bewerbers bei Hilfebedürftigkeit; Vertretenmüssen der …

    Rn. 119 Vgl. dazu Clausing in: Schoch/ Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO § 120 RdNr. 5; BVerwG, Urteil vom 22. März 1994 - 9t 529.93 -, BVerwGE 95, 269, 273; VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 9. Juli 1992 - A 12 S 1416/92 -, NVwZ 1993, 804, 805.
  • VGH Baden-Württemberg, 16.03.1994 - 6 S 1336/92

    Tatbestandsberichtigung oder Heraufholen von Prozeßresten durch das …

    Nach der Berichtigung des Tatbestandes hätte er dann gegebenenfalls Ergänzung des Gerichtsbescheides nach §§ 120 Abs. 1, 84 Abs. 1 Satz 3 VwGO innerhalb der Zweiwochenfrist des § 120 Abs. 2 VwGO beantragen müssen (…wie BVerwG, Urt. v. 10.11.1988 - 3 C 19.87 -, NVwZ-RR 1990, 134; ebenso Urt. des 8. Senats des erk. Gerichtshofs v. 18.10.1993 - 8 S 1739/93 - vgl. auch Beschl. des 16. Senats v. 29.06.1992 - A 16 S 634/92 - und des 12. Senats vom 09.07.1992 - A 12 S 1416/92 - anderer Ansicht, nämlich für die Möglichkeit eines "Heraufholens von Prozeßresten" - Urt. des 9. Senats v. 31.01.1989 - 9 S 1141/88 -, DVBl. 1989, 884; Urt. des erk. Senats v. 04.04.1977 - VI 1158/76 -, ESVGH 28, 121; offengelassen dagegen im Urteil des erk. Senats v. 16.10.1985 - 6 S 382/84 -).
  • VGH Hessen, 18.08.1999 - 5 UE 871/95

    Regelung der Straßenreinigung durch die Gemeinde - Ausführung durch die Gemeinde …

    Nach dem Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 8. Januar 1991 -- 2 N 2833/86 --, NVwZ 1993, S. 804 f., bedürfe es für eine Differenzierung sachlicher Gründe, die allerdings nicht in der Siedlungsstruktur oder in der Lage der Straße in einem bestimmten Stadtteil liegen könnten.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.03.2024 - 4 LZ 397/23

    Urteilsergänzung bei bloßem Teilurteil

    Im Asylprozess rechtfertigt dieser Mangel die Zulassung der Berufung nur dann, wenn darin zugleich ein Verstoß gegen § 138 Nr. 3 oder 6 VwGO liegt (VGH Mannheim, Beschluss vom 9. Juli 1992 - A 12 S 1416/92 - juris).
  • VG Freiburg, 09.06.1994 - A 3 K 11850/94

    Androhung der Abschiebung; Aufforderung zur Ausreise; Antrag auf vorläufigen …

    Soweit nämlich in der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 29.01.1991 nur ein Teil-Urteil gem. § 110 VwGO zu sehen sein sollte (vgl. zu dieser Frage Uerpmann, NVwZ 1993, 743 ff. [BVerwG 24.01.1992 - 7 C 38/90] ; vgl. auch VGH Bad.-Württ., B. v. 09.07.1992 - A 12 S 1416/92 -, NVwZ 1993, 804 ff.), so wäre der ablehnende Erstbescheid des Bundesamtes noch nicht in Bestandskraft erwachsen.
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