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   BSG, 31.10.2012 - B 13 R 9/12 R   

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BSG, 31.10.2012 - B 13 R 9/12 R (https://dejure.org/2012,47454)
BSG, Entscheidung vom 31.10.2012 - B 13 R 9/12 R (https://dejure.org/2012,47454)
BSG, Entscheidung vom 31. Oktober 2012 - B 13 R 9/12 R (https://dejure.org/2012,47454)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Erstattungsrechtsstreit - Jobcenter - Grundsicherungsträger - Rentenversicherungsträger - rückwirkende Bewilligung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung - Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge - Beiladung anderer Leistungsträger

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 6 SGB 2 vom 24.03.2011, § 7 SGB 2 vom 24.03.2011, § 19 SGB 2 vom 24.03.2011, § 28 SGB 2 vom 30.07.2004, § 44a SGB 2 vom 02.12.2006
    Erstattungsrechtsstreit - Jobcenter - Grundsicherungsträger - Rentenversicherungsträger - rückwirkende Bewilligung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung - Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge - Beiladung anderer Leistungsträger

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 6 SGB 2 vom 24.03.2011, § 7 SGB 2 vom 24.03.2011, § 19 SGB 2 vom 24.03.2011, § 28 SGB 2 vom 30.07.2004, § 44a SGB 2 vom 02.12.2006
    Erstattungsrechtsstreit - Jobcenter - Grundsicherungsträger - Rentenversicherungsträger - rückwirkende Bewilligung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung - Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge - Beiladung anderer Leistungsträger

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Erstattungsrechtsstreit - Jobcenter - Grundsicherungsträger - Rentenversicherungsträger - rückwirkende Bewilligung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung - Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge - Beiladung anderer Leistungsträger

  • ra.de
  • rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattungsrechtsstreit - Jobcenter - Grundsicherungsträger - Rentenversicherungsträger - rückwirkende Bewilligung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung - Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge - Beiladung anderer Leistungsträger

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (24)

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

    Auszug aus BSG, 31.10.2012 - B 13 R 9/12 R
    Sie ist als Nahtlosigkeitsregelung nach dem Vorbild des § 125 Abs. 1 SGB III aF interpretiert worden und nicht als nur vorläufige Leistungspflicht der SGB II-Träger (vgl BSGE 97, 231 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 2, RdNr 19 f - zu § 44a S 3 SGB II ) .

    Die Leistungsempfängerin war zu keinem Zeitpunkt in einer Situation (bildlich gesprochen "zwischen zwei Stühlen", BSGE 97, 231 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 2, RdNr 20) , in der keiner der Leistungsträger Leistungen erbringen wollte (vgl BSG aaO RdNr 21; Blüggel in Eicher/Spellbrink, SGB II, 2. Aufl 2008, § 44a RdNr 33).

  • BSG, 30.01.2002 - B 5 RJ 6/01 R

    Erwerbsunfähigkeitsrente - Arbeitsmarktrente - Hinzuverdienst - Arbeitslosengeld

    Auszug aus BSG, 31.10.2012 - B 13 R 9/12 R
    Damit hat die BA bei rückwirkender Rentenbewilligung stets einen Erstattungsanspruch gegen den Rentenversicherungsträger (vgl dazu BSG vom 30.1.2002 - B 5 RJ 6/01 R - Juris RdNr 16) .

    Der Rechtsgrund des davor erbrachten Alg wird dadurch weder beseitigt noch iS der Feststellungen des Rentenversicherungsträgers nachträglich ersetzt (vgl BSG vom 30.1.2002 - B 5 RJ 6/01 R - Juris RdNr 19).

  • BSG, 31.10.2012 - B 13 R 11/11 R

    Rangfolge der Erstattungsansprüche der BA und des Grundsicherungsträgers

    Auszug aus BSG, 31.10.2012 - B 13 R 9/12 R
    Insoweit bestehe zwischen der Leistung des Beigeladenen (Grundsicherung) und derjenigen der Beklagten (Rente) weder ein institutionelles Nachrang-Vorrang-Verhältnis noch eine Einzelanspruchssubsidiarität (Hinweis auf Urteil des LSG Schleswig-Holstein vom 10.9.2010 - L 3 AL 43/09 - s hierzu das Urteil im Parallelverfahren B 13 R 11/11 R vom heutigen Tage) .

    Damit ist hier über die Rangfolge bei mehreren Erstattungsberechtigten iS des § 106 SGB X nicht zu befinden (s dazu näher die Senatsentscheidung vom heutigen Tage im Verfahren B 13 R 11/11 R - zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen).

  • BSG, 09.10.1984 - 12 RK 18/83

    Krankenversicherungsbeitrag - Arbeitgeber - Kürzung - Verfassungswidrige

    Auszug aus BSG, 31.10.2012 - B 13 R 9/12 R
    Zwar ist nach der Rechtsprechung des BSG zu § 102 SGG jedenfalls bei einer nicht fristgebundenen Klage nach deren Rücknahme eine erneute Klage in derselben Sache grundsätzlich unzulässig (BSG SozR 1500 § 102 Nr. 5 S 10 mwN; BSGE 57, 184, 185 = SozR 2200 § 385 Nr. 10 S 39 f; Senatsurteil vom 31.3.1993 - 13 RJ 33/91 - Juris RdNr 17; s aber Leitherer in Meyer-Ladewig/ Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl 2012, § 102 RdNr 11).

    Nichts anderes gilt, wenn die Klagerücknahme auf eine entsprechende Anregung des Gerichts hin erklärt wurde, um - wie ebenfalls hier - eine an sich gebotene Rechtswegverweisung (§ 17a Abs. 2 GVG, hier iVm § 48 ArbGG) zu vermeiden (vgl BSGE 57, 184, 185 f = SozR 2200 § 385 Nr. 10 S 39 f; BSG SozR 4-4200 § 16 Nr. 8 RdNr 13) .

  • BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvR 2433/04

    Zustständigkeitsregelungen des SGB II und die Selbstverwaltungsgarantie

    Auszug aus BSG, 31.10.2012 - B 13 R 9/12 R
    Der Beigeladene hat für den Zeitraum vom 1.6.2006 bis zum 28.2.2007 in Wahrnehmungszuständigkeit sowohl für die BA als auch für den kommunalen Träger (§ 6 Abs. 1 S 1 Nr. 1 und 2, § 44b Abs. 3 S 1 und 2 SGB II in der bis zum 31.12.2010 gültigen Fassung; vgl BSGE 97, 217 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 1, RdNr 20; dazu BVerfGE 119, 331 = SozR 4-4200 § 44b Nr. 1 RdNr 165, 207) Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts sowie Leistungen für Unterkunft und Heizung, §§ 20, 22 SGB II) erbracht.
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

    Auszug aus BSG, 31.10.2012 - B 13 R 9/12 R
    Der Beigeladene hat für den Zeitraum vom 1.6.2006 bis zum 28.2.2007 in Wahrnehmungszuständigkeit sowohl für die BA als auch für den kommunalen Träger (§ 6 Abs. 1 S 1 Nr. 1 und 2, § 44b Abs. 3 S 1 und 2 SGB II in der bis zum 31.12.2010 gültigen Fassung; vgl BSGE 97, 217 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 1, RdNr 20; dazu BVerfGE 119, 331 = SozR 4-4200 § 44b Nr. 1 RdNr 165, 207) Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts sowie Leistungen für Unterkunft und Heizung, §§ 20, 22 SGB II) erbracht.
  • BSG, 28.08.2007 - B 7/7a AL 10/06 R

    Rücknahme der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit -

    Auszug aus BSG, 31.10.2012 - B 13 R 9/12 R
    Ob diese Aufhebung rechtmäßig war (vgl BSG Urteil vom 28.8.2007 - B 7/7a AL 10/06 R - Juris RdNr 18; BSG SozR 4-1300 § 107 Nr. 5 RdNr 18 f) , ist hier nicht zu beurteilen, zumal die Leistungsempfängerin selbst dagegen keinen Rechtsbehelf erhoben hat.
  • BSG, 29.04.1997 - 8 RKn 29/95

    Erstattungsanspruch des Rentenversicherungsträgers bei Überzahlung von

    Auszug aus BSG, 31.10.2012 - B 13 R 9/12 R
    Die später zusätzlich vorgenommene Aufhebung der Leistungsbewilligung lässt ihn unberührt, weil dem erstattungsberechtigten Träger kein Wahlrecht zwischen der Geltendmachung eines Erstattungsanspruchs gegen den leistungsverpflichteten Träger oder einem Vorgehen gegen den Leistungsempfänger (Versicherten) nach den §§ 45, 48, 50 SGB X zusteht (BSG SozR 3-1300 § 107 Nr. 10 S 13 f).
  • BSG, 22.06.2010 - B 1 KR 21/09 R

    Erstattungsanspruch des Rentenversicherungsträgers gegen die Krankenkasse -

    Auszug aus BSG, 31.10.2012 - B 13 R 9/12 R
    Dementsprechend ist für einen Erstattungsanspruch nach dieser Vorschrift kein Raum, soweit ein Träger seine Leistungen auch bei (rechtzeitiger) Leistung des vorrangig verpflichteten Leistungsträgers hätte erbringen müssen (§ 104 Abs. 1 S 3 SGB X - s allgemein zu den Grundvoraussetzungen eines Erstattungsanspruchs auch BSGE 106, 206 = SozR 4-1300 § 103 Nr. 3, RdNr 9 f) .
  • BSG, 13.09.1984 - 4 RJ 37/83

    Keine Beiladung bei Erstattungsansprüchen

    Auszug aus BSG, 31.10.2012 - B 13 R 9/12 R
    Ein sozialrechtlicher Leistungsanspruch entfällt iS von § 103 Abs. 1 Halbs 1 SGB X nur, wenn durch die Erfüllung des (zweiten) Leistungsanspruchs der von einem zuständigen Leistungsträger erbrachte (erste) Leistungsanspruch (durch eine "Wegfallregelung" oder "-bestimmung": vgl BSG SozR 1300 § 103 Nr. 5 S 24 f) zum Wegfall kommt (vgl ferner BSGE 72, 163, 165 = SozR 3-2200 § 183 Nr. 6 S 14; BSGE 57, 146, 148 = SozR 1300 § 103 Nr. 2 S 1, 4; Kater in Kasseler Komm, Stand April 2012, § 103 SGB X RdNr 20; zB auch § 50 Abs. 1 S 1 Nr. 1 SGB V, wonach der Anspruch auf Krankengeld vom Beginn der Rente wegen voller Erwerbsminderung an endet) .
  • BSG, 22.05.1985 - 1 RA 33/84

    Voraussetzungen einer vorläufigen Leistungsgewährung - Ausgleichsverhältnis

  • BSG, 01.04.1993 - 1 RK 10/92

    Erwerbsunfähigkeitsrente - Rückwirkende Bewilligung - Bereits bezogenes

  • BSG, 29.11.1985 - 4a RJ 84/84

    Krankenversicherungsträger - Erstattungsanspruch - Erstattungsanspruch

  • BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 119/10 R

    Zulässigkeit der kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage auf endgültige

  • BSG, 11.05.2011 - B 5 R 54/10 R

    Gesetzliche Rentenversicherung - Leistungen zur Teilhabe - Teilleistung -

  • BSG, 06.04.2006 - B 7a AL 56/05 R

    Vermittlungsgutschein - Vergütungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers -

  • BSG, 02.08.2001 - B 7 AL 18/00 R

    Klage auf Feststellung des Bestehen oder Nichtbestehens eines

  • BSG, 01.10.1990 - 6 RKa 30/89

    Besetzung des Gerichts mit ehrenamtlichen Richtern iS. des § 12 Abs. 3 SGG ,

  • LSG Schleswig-Holstein, 10.09.2010 - L 3 AL 43/09

    Rangfolge der Erstattungsansprüche der BA und des Grundsicherungsträgers

  • BSG, 18.01.1990 - 4 RA 4/89

    Revision - Zurückverweisung - Beiladung - Ehrenbeamtendienst

  • BSG, 23.02.1999 - B 1 KR 6/97 R

    Krankenversicherung - Sozialhilfe - Erstattungsanspruch - stationäre Behandlung -

  • BSG, 15.11.1989 - 5 RJ 41/89

    Notwendige Beiladung bei Erstattungsstreit

  • BSG, 31.03.1993 - 13 RJ 33/91

    Ausschluss der erneuten prozessualen Geltendmachung eines Anspruchs durch

  • BSG, 15.11.1989 - 5 RJ 78/88
  • BSG, 14.03.2013 - B 13 R 5/11 R

    Aufrechnung von Beitragsansprüchen durch den Rentenversicherungsträger -

    Soweit die Beklagte erstmals im Widerspruchsbescheid den Einbehalt weiterer 38, 79 Euro von der Rentennachzahlung für den Monat April 2005 im Hinblick auf einen von der ARGE geltend gemachten Erstattungsanspruch als "Verrechnung nach § 52 SGB I" abgehandelt hat (zur rechtlichen Einordnung vgl den Hinweis auf § 107 Abs. 1 SGB X im Senatsurteil vom 31.10.2012 - B 13 R 9/12 R - RdNr 24, zur Veröffentlichung in SozR 4-1300 § 104 Nr. 5 vorgesehen) , ist dies nicht mehr streitbefangen.
  • LSG Hessen, 27.03.2017 - L 9 AS 331/15

    § 103 Abs. 1 SGB X bietet keine Anspruchsgrundlage für ein Erstattungsbegehren

    Mit Schreiben vom 16. September 2013 teilte die Beklagte dem Kläger mit, dass sie unter Verweis auf die Entscheidungen des Bundessozialgerichts vom 31. Oktober 2012 (B 13 R 11/11 R und B 13 R 9/12 R) einen Erstattungsanspruch an den Kläger als Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach den §§ 102 ff. Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) nicht für gegeben sehe.

    Ein sozialrechtlicher Leistungsanspruch entfällt im Sinne von § 103 Abs. 1 Halbsatz 1 SGB X dabei nur, wenn durch die Erfüllung des (zweiten) Leistungsanspruchs der von einem zuständigen Leistungsträger erbrachte (erste) Leistungsanspruch (durch eine "Wegfallregelung" oder "-bestimmung": vgl. BSG SozR 1300 § 103 Nr. 5 S 24 f) zum Wegfall kommt (vgl. BSG, Urteile vom 31. Oktober 2012 - B 13 R 11/11 R - und - B 13 R 9/12 R - m. w. N. aus der Rspr. des BSG).

    Anlass für die Einführung der Vorschrift waren die beiden bereits tatbestandlich genannten Urteile des BSG vom 31. Oktober 2012 (B 13 R 9/12 R und B 13 R 11/11 R) und die sich hieraus ergebende geänderte Rechtsauffassung einiger Rentenversicherungsträger, die nach Verkündung der Urteile gegen sie gerichtete Erstattungsansprüche der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende in allen Fällen der rückwirkenden Rentengewährung, also auch in Fällen der rückwirkenden Gewährung einer Altersrente, abgelehnt haben.

  • BSG, 12.04.2017 - B 13 R 14/16 R

    Übergangsgeld aus der gesetzlichen Rentenversicherung für einen Bezieher von

    § 335 Abs. 2 und 5 SGB III setzen - da sie einen (anderweitigen) Erstattungsanspruch zur Voraussetzung (des Ersatzanspruchs) haben - denknotwendig voraus, dass der Erstattungsanspruch selbst gerade nicht die Beiträge zur KV und PV umfasst (Senatsurteil vom 31.10.2012 - B 13 R 9/12 R - SozR 4-1300 § 104 Nr. 5 RdNr 49; BSG Urteil vom 25.9.2014 - B 8 SO 6/13 R - BSGE 117, 47 = SozR 4-4200 § 44a Nr. 1, RdNr 15) .
  • SG Gießen, 30.03.2015 - S 29 AS 871/13

    1. Erstattungsansprüchen der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Mit Schreiben vom 16. September 2013 teilte die Beklagte dem Kläger mit, dass sie unter Verweis auf die Entscheidungen des Bundessozialgerichts vom 31. Oktober 2012 (B 13 R 11/11 R und B 13 R 9/12 R) einen Erstattungsanspruch an den Kläger als Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende nicht für gegeben sehe.

    Der Kläger ist im Wesentlichen der Auffassung, die Beklagte könne sich nicht auf die Urteile des Bundessozialgerichts vom 31. Oktober 2012 in den Verfahren B 13 R 9/12 R und B 13 R 11/11 berufen.

    Zwar liege kein Erstattungsanspruch nach § 103 SGB X vor, es bestehe jedoch ein Erstattungsanspruch nach § 104 SGB X. Der im Verfahren B 13 R 9/12 R vorliegende Sonderfall, dass die erwerbsunfähige Person zum einen mit einem erwerbsunfähigen Partner zusammenlebte und zum anderen die Rente nur auf Zeit bewilligt wurde, liege im vorliegenden Fall nicht vor.

    Anlass für die Einführung der Vorschrift waren zwei Urteile des Bundessozialgerichts vom 31. Oktober 2012 (B 13 R 9/12 R und B 13 R 11/11 R) sowie insbesondere die daraufhin geänderte Rechtsauffassung einiger Rentenversicherungsträger, wonach gegen sie gerichtete Erstattungsansprüche der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende in allen Fällen der rückwirkenden Rentengewährung abgelehnt wurden (vgl. Pattar in: jurisPK-SGB II, 4. Aufl. 2015, § 40a, Rn. 5 m.w.N.).

    Die Vorschrift entscheidet den Interessenkonflikt zwischen den Leistungsträgern für den Zeitraum ab den Urteilen des Bundessozialgerichts vom 31. Oktober 2012 (BSG, B 13 R 9/12 R und B 13 R 11/11 R) bis zur Vorstellung des Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Ergänzung personalrechtlicher Bestimmungen, mit dem § 40a Satz 2 SGB II bzw. § 79 Abs. 1 SGB II eingeführt wurden, im Deutschen Bundestag am 5. Juni 2014 (vgl. BT-PlenProt 18/39, S. 3442 C), zugunsten der Rentenversicherungsträger.

    Zwar ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass der Kläger mit seiner am 29. Oktober 2013 erhobenen Klage zunächst auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts in den Entscheidungen vom 31. Oktober 2012 (B 13 R 11/11 R und B 13 R 9/12 R) einen ggfs. bestehenden Erstattungsanspruch aus § 104 SGB X geltend machte, und ein Erstattungsanspruch erst mit Wirksamkeit des § 79 Abs. 1 SGB II ab dem 5. August 2014 entfallen ist.

  • LSG Bayern, 25.07.2018 - L 13 R 729/16

    Anspruch auf Auszahlung einer Rentennachzahlung

    Mit Schreiben vom 06.12.2013 machte der Bevollmächtigte des Klägers auf die Urteile des BSG vom 31.10.2012 (Az.: B 13 R 11/11 R und B 13 R 9/12 R) aufmerksam und erbat eine Stellungnahme zum Verbleib der Nachzahlung.

    Vorliegend sei daher die vom BSG mit Urteilen vom 31.10.2012 (a.a.O.) geäußerte Rechtsauffassung zu beachten.

    Auch sei nicht nachvollziehbar, wieso vorliegend ein Erstattungsanspruch nach § 104 SGB X ausgeschlossen sein sollte, da - anders als in dem vom BSG mit Urteil vom 31.10.2012 (Az.: B 13 R 9/12 R) entschiedenen Fall - der Beigeladene bei rechtzeitiger Rentenzubilligung nicht weiter leistungsverpflichtet gewesen wäre.

    Auch das BSG hat in seiner Entscheidung vom 31.10.2012 (B 13 R 9/12 R) § 104 SGB X als die grundsätzlich einschlägige Erstattungsnorm angesehen und geprüft, auch wenn es deren Voraussetzungen aus anderen Gründen nicht als gegeben angesehen hat.

    Dieser Auslegung steht auch die Rechtsauffassung des BSG im Urteil vom 31.10.2012 (Az.: B 13 R 9/12 R) nicht entgegen.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.12.2015 - L 16 R 134/13

    Arbeitslosengeld II - rückwirkende Bewilligung von Rente wegen Erwerbsminderung -

    Er trägt vor: Sein Zahlungsanspruch sei nicht durch einen entsprechenden Erstattungsanspruch des Beigeladenen erloschen (Bezugnahme auf Bundessozialgericht - BSG -, Urteile vom 31. Oktober 2012 - B 13 R 11/11 R = SozR 4-1300 § 106 Nr. 1 und - B 13 R 9/12 R = SozR 4-1300 § 104 Nr. 5).

    Jedenfalls aber greift sie nur dann, wenn die zuständigen SGB II-Leistungsträger sich nicht für zuständig erachten oder zwischen den Leistungsträgern Uneinigkeit über die Erwerbsfähigkeit besteht (vgl BSG, Urteile vom 31. Oktober 2012 - B 13 R 11/11 R = SozR 4-1300 § 106 Nr. 1 und - B 13 R 9/12 R = SozR 4-1300 § 104 Nr. 5).

    Ein sozialrechtlicher Leistungsanspruch entfällt iSv § 103 Abs. 1 Halbs. 1 SGB X nur, wenn durch die Erfüllung des (zweiten) Leistungsanspruchs der von einem zuständigen Leistungsträger erbrachte (erste) Leistungsanspruch (durch eine "Wegfallregelung" oder "-bestimmung": vgl BSG SozR 1300 § 103 Nr. 5 S 24 f) zum Wegfall kommt (vgl BSG, Urteile vom 31. Oktober 2012 - B 13 R 11/11 R - und - B 13 R 9/12 R - mwN aus der Rspr des BSG).

    Mit dieser Regelung hat der Gesetzgeber auf die Entscheidungen des Bundessozialgerichts (BSG) vom 31. Oktober 2012 (- B 13 R 9/12 R und B 13 R 11/11 R -) reagiert, die nach Auffassung des Gesetzgebers in Bezug auf die Entstehung von Erstattungsansprüchen der Jobcenter gegenüber den Trägern der Rentenversicherung insbesondere bei rückwirkender Gewährung einer vollen EM-Rente zu Unsicherheiten in der Rechtsanwendung geführt haben (vgl Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Ergänzung personalrechtlicher Bestimmungen, BT-Drucks 18/1311).

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 31.03.2021 - L 7 R 187/16

    Verwaltungsaktqualität einer Mitteilung über die Abrechnung einer Nachzahlung

    Zudem teilte die Beklagte den Beigeladenen im Hinblick auf den geltend gemachten Erstattungsanspruch unter anderem mit, dass aufgrund von Urteilen des Bundessozialgerichts (BSG) vom 31.Oktober 2012 (Az.: B 13 R 11/11 R und B 13 R 9/12 R) sowie geplanter Gesetzesänderungen eine Befriedigung zur Zeit nicht möglich sei, es werde die Nachzahlung bis zur Höhe der Erstattungsforderung vorerst einbehalten.

    Insofern werde auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 31. Oktober 2012 (B 13 R 9/12 R) verwiesen.

    Ein sozialrechtlicher Leistungsanspruch entfällt im Sinne von § 103 Abs. 1 Halbsatz 1 SGB X nur, wenn durch die Erfüllung des (zweiten) Leistungsanspruchs, der von einem zuständigen Leistungsträger erbrachte (erste) Leistungsanspruch zum Wegfall kommt (vgl. Urteil des BSG vom 31. Oktober 2012, B 13 R 9/12 R, Rz. 41 nach juris).

    Im auch vom Kläger zitierten Urteil B 13 R 9/12 R wurde, wie bereits oben erwähnt, ein Erstattungsanspruch nach § 104 SGB X deshalb verneint, weil die Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende anstelle des gewährten Arbeitslosengeldes II in gleicher Höhe Sozialgeld nach den Vorschriften des SGB II hätten gewähren müssen.

    Anzumerken ist zum einen, dass, die genannte Rechtsprechung des BSG, insbesondere das vom Kläger ins Felde geführte Urteil B 13 R 9/12 R, nicht einschlägig ist.

  • LSG Schleswig-Holstein, 19.01.2016 - L 7 R 181/15

    Bedarfslücke eines Empfängers von Leistungen der Grundsicherung für

    Er stellt die gesetzgeberische Reaktion auf zwei Entscheidungen des Bundessozialgerichts vom 31. Oktober 2012 (B 13 R 11/11 R und B 13 R 9/12 R) dar.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2015 - L 2 R 237/13

    Verrechnung einer Rentennachzahlung mit Erstattungsansprüchen;

    Nach Entscheidungen des BSG vom 31. Oktober 2012 (B 13 R 11/11 R und B 13 R 9/12 R) und einer rechtlichen Arbeitsanweisung der Beklagten "R7 Erstattungsansprüche der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II" gehe die Beklagte selbst davon aus, dass Erstattungsansprüche des SGB-II-Trägers nicht bestünden.

    Mit dieser Regelung hat der Gesetzgeber auf zwei Entscheidungen des Bundessozialgerichts vom 31. Oktober 2012 (B 13 R 9/12 R und B 13 R 11/11 R) reagiert, die in Bezug auf die Entstehung von Erstattungsansprüchen der Jobcenter gegenüber den Trägern der Rentenversicherung insbesondere bei rückwirkender Gewährung einer vollen Erwerbsminderungsrente zu Unsicherheiten in der Rechtsanwendung geführt haben (vgl. Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Ergänzung personalrechtlicher Bestimmungen, BT-Drs. 18/1311).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 24.10.2018 - L 6 R 453/15

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Ablehnung der Auszahlung der gesamten

    Dementsprechend ist für einen Erstattungsanspruch nach dieser Vorschrift kein Raum, soweit ein Träger seine Leistungen auch bei (rechtzeitiger) Leistung des vorrangig verpflichteten Leistungsträgers hätte erbringen müssen (§ 104 Abs. 1 Satz 3 SGB X; so auch BSG Urteil vom 31.10.2012, B 13 R 9/12 R, juris Rn. 43).

    Ein entsprechender Erstattungsanspruch würde sich aus § 335 Abs. 2 und 5 SGB III (in der ab dem 01.01.2009 bis zum 31.03.2012 gültigen Fassung) i.V.m. § 40 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB II (in der ab dem 01.01.2009 bis zum 31.12.2010 gültigen Fassung) ergeben und ist als Annex eines nach den §§ 102 ff. SGB X ausgestalteten Erstattungsanspruchs bzgl. des Arbeitslosengelds II ausgestaltet ("wenn und soweit"; vgl. BSG Urteil vom 31.10.2012, B 13 R 9/12 R, juris Rn. 49).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.09.2015 - L 16 R 39/15

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - Arbeitslosengeld II - Erstattungsanspruch

  • LSG Baden-Württemberg, 24.02.2017 - L 8 AL 3033/15

    Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs - Bezug einer anderen Sozialleistung - Rente

  • BSG, 29.11.2022 - B 11 AL 12/21 R

    (Arbeitslosengeldanspruch - Auszahlungsanspruch - Erstattungsanspruch des

  • SG Duisburg, 22.01.2016 - S 14 KN 42/12

    Anspruch auf Auszahlung einer Rentennachzahlung nach der Bewilligung einer

  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.01.2018 - L 18 AS 2413/15
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2016 - L 20 AY 30/15

    Anspruch auf Leistungen nach dem AsylbLG ; Bindungswirkung eines Leistungsurteils

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.10.2017 - L 13 AS 88/16

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft zwischen erwerbsfähigem

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.07.2020 - L 12 R 143/19
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.09.2018 - 4 L 194/17

    Rückforderung von Unterhaltsvorschuss

  • BSG, 23.09.2020 - B 5 RE 2/20 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.11.2018 - L 12 R 150/15
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.12.2014 - L 2 R 494/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Vorverfahrenspflicht - Verwaltungsaktsqualität

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2013 - L 3 R 707/13

    Nichtzulassungsbeschwerde

  • LSG Berlin-Brandenburg, 02.06.2020 - L 8 R 714/17

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - nachträgliche Bewilligung von Rente wegen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2022 - L 20 AL 107/18

    Anspruch auf Gewährung von Arbeitslosengeld nach dem SGB III Anforderungen an

  • BSG, 02.11.2015 - B 13 R 203/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Anhörungspflicht nach § 153 Abs 4

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.10.2014 - L 2 R 494/13

    Abrechnung einer Rentennachzahlung wegen der Einbehaltung von

  • LSG Rheinland-Pfalz, 12.03.2013 - L 6 AS 291/10

    Mehrbedarf wegen kostenaufwendiger Ernährung bei Laktoseintoleranz

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2018 - L 9 AS 127/15
  • BSG, 08.05.2019 - B 5 R 138/18 B

    Rückwirkende Bewilligung von Rente wegen voller Erwerbsminderung

  • BSG, 16.11.2017 - B 13 R 59/17 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Verrechnung mit SGB-II -Leistungen; Grundsatzrüge;

  • LSG Baden-Württemberg, 29.06.2021 - L 8 AL 1560/21

    Ruhen des Arbeitslosengeldes - Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2019 - L 22 R 173/16

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - rückwirkende Einführung des

  • BSG, 19.10.2017 - B 5 R 91/17 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Grundsatzrüge; Höchstrichterlich bereits geklärte

  • LSG Sachsen-Anhalt, 05.08.2013 - L 8 SO 28/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - ne ultra petita -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.12.2015 - L 2 R 457/15
  • SG Berlin, 04.05.2017 - S 102 AS 18536/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Leistungsklage - Erstattungsanspruch zwischen

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.01.2017 - L 2 R 470/15
  • LSG Baden-Württemberg, 25.06.2021 - L 9 R 349/15
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.02.2018 - L 9 R 83/14
  • SG Halle, 01.09.2020 - S 10 R 569/18

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Erstattungsansprüche des

  • SG Potsdam, 22.10.2014 - S 21 AS 1110/14
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