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Rechtsprechung
   BAG, 23.09.2015 - 5 AZR 767/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,44274
BAG, 23.09.2015 - 5 AZR 767/13 (https://dejure.org/2015,44274)
BAG, Entscheidung vom 23.09.2015 - 5 AZR 767/13 (https://dejure.org/2015,44274)
BAG, Entscheidung vom 23. September 2015 - 5 AZR 767/13 (https://dejure.org/2015,44274)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Arbeitszeitkonto - Arbeitszeitguthaben - Darlegungslast

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse (13)

  • faz.net (Kurzinformation)

    Wann muss mir mein Chef Überstunden gutschreiben?

  • lto.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Nachweispflicht bei Arbeitszeitkonto: Selber mitzählen reicht nicht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitszeitkonto - und die Darlegungslast für ein Arbeitszeitguthaben

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vertrauensarbeitszeit - und das Arbeitszeitkonto

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vertrauensarbeitszeit und das Arbeitszeitkonto

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Auszahlung eines Arbeitszeitguthabens

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Arbeitszeitkonto - Arbeitszeitguthaben - Darlegungslast

  • kanzlei-zink.de (Kurzinformation)

    Beweislast des Arbeitnehmers für Überstunden

  • karief.com (Kurzinformation)

    Vertrauensarbeitszeit, das vertragswidrige Unterlassen des Führens eines Arbeitszeitkontos und die Darlegungs- und Beweislast bei Überstunden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verfallklausel/Ausschlussfrist: gutgeschriebene Überstunden bleiben bestehen

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Abgeltung von Zeitguthaben auf Arbeitszeitkonten

  • arbeitsrecht-weltweit.de (Kurzinformation)

    Arbeitszeitkonten und Vertrauensarbeitszeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Vergütung von Überstunden

Besprechungen u.ä. (2)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Fragen zur Abgeltung eines Arbeitszeitkontos

  • lto.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Nachweispflicht bei Arbeitszeitkonto: Selber mitzählen reicht nicht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 152, 315
  • MDR 2016, 1026
  • NZA 2016, 295
  • BB 2016, 436
  • DB 2016, 838
 
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Wird zitiert von ... (72)Zitiert selbst (19)

  • BAG, 10.04.2013 - 5 AZR 122/12

    Überstundenvergütung - Anordnung, Billigung und Duldung von Über-stunden

    Auszug aus BAG, 23.09.2015 - 5 AZR 767/13
    Die Beklagte hat die Angaben nicht nur widerspruchslos zur Kenntnis genommen (vgl. hierzu BAG 3. November 2004 - 5 AZR 648/03 - zu III 2 der Gründe; 25. Mai 2005 - 5 AZR 319/04 - zu II 1 c der Gründe), sondern sich zu eigen gemacht, indem sie nach den in der Revision nicht angegriffenen Feststellungen des Landesarbeitsgerichts der Klägerin - vergleichbar mit der Abzeichnung von Stunden durch den Arbeitgeber oder einen vertretungsberechtigten Vorgesetzten (vgl. hierzu BAG 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 19) - die Berichte "Arbeitszeit Verkäufer" aushändigte.

    Denn der Arbeitgeber muss sich Leistung und Vergütung von Überstunden nicht aufdrängen lassen, und der Arbeitnehmer kann nicht durch überobligatorische Mehrarbeit seinen Vergütungsanspruch selbst bestimmen (vgl. BAG 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 13).

    Er hat darüber hinaus darzulegen, dass Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt, geduldet oder jedenfalls zur Erledigung der geschuldeten Arbeit notwendig gewesen seien (vgl. BAG 25. Mai 2005 - 5 AZR 319/04 - zu II 1 a der Gründe;… 16. Mai 2012 - 5 AZR 347/11 - Rn. 31, BAGE 141, 330; 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 16 ff.).

    Allein die Anwesenheit der Klägerin im Betrieb begründet keine Vermutung dafür, Überstunden seien zur Erbringung der geschuldeten Arbeit notwendig gewesen (vgl. BAG 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 17).

    Erst wenn dieses feststeht, ist es Sache des Arbeitgebers darzulegen, welche Maßnahmen er zur Unterbindung der von ihm nicht gewollten Überstundenleistung ergriffen hat (vgl. BAG 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 21).

  • BAG, 28.07.2010 - 5 AZR 521/09

    Ausschlussfrist und Arbeitszeitkonto

    Auszug aus BAG, 23.09.2015 - 5 AZR 767/13
    Begehrt der Arbeitnehmer die Abgeltung eines Zeitguthabens, macht er den Vergütungsanspruch für vorgeleistete Arbeit geltend (vgl. BAG 24. September 2003 - 10 AZR 640/02 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 108, 1; 28. Juli 2010 - 5 AZR 521/09 - Rn. 13, BAGE 135, 197).

    Da dieses Zeitguthaben nur in anderer Form den Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers ausdrückt, genügt für die Schlüssigkeit einer Klage, die auf Ausgleich des Guthabens auf einem Arbeitszeitkonto gerichtet ist, dass der Kläger die Vereinbarung eines Arbeitszeitkontos und das Bestehen eines Guthabens zum vereinbarten Auszahlungszeitpunkt darlegt (BAG 13. März 2002 - 5 AZR 43/01 - zu II 1 der Gründe; 28. Juli 2010 - 5 AZR 521/09 - Rn. 13, aaO).

    Der Arbeitgeber stellt jedoch mit der vorbehaltlosen Ausweisung von Guthabenstunden in einem für den einzelnen Arbeitnehmer geführten Arbeitszeitkonto dessen Saldo streitlos (vgl. BAG 28. Juli 2010 - 5 AZR 521/09 - Rn. 19, BAGE 135, 197).

    Die Notwendigkeit zur Geltendmachung des auf dem Arbeitszeitkonto ausgewiesenen Guthabens lebte auch nicht wieder auf, als sich dieses nach § 7 Abs. 1 Satz 4 Arbeitsvertrag bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses in einen Zahlungsanspruch wandelte (vgl. BAG 28. Juli 2010 - 5 AZR 521/09 - Rn. 20, BAGE 135, 197).

  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 347/11

    Darlegungs- und Beweislast im Überstundenprozess

    Auszug aus BAG, 23.09.2015 - 5 AZR 767/13
    Er hat darüber hinaus darzulegen, dass Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt, geduldet oder jedenfalls zur Erledigung der geschuldeten Arbeit notwendig gewesen seien (vgl. BAG 25. Mai 2005 - 5 AZR 319/04 - zu II 1 a der Gründe; 16. Mai 2012 - 5 AZR 347/11 - Rn. 31, BAGE 141, 330;… 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 16 ff.).

    Aus dem Vortrag der Klägerin ergibt sich nicht, dass bestimmte angewiesene Arbeiten innerhalb der Normalarbeitszeit nicht zu leisten waren (vgl. BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 347/11 - Rn. 31, BAGE 141, 330).

  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 319/04

    Überstundenvergütung - tarifliche Erschwerniszulage

    Auszug aus BAG, 23.09.2015 - 5 AZR 767/13
    Die Beklagte hat die Angaben nicht nur widerspruchslos zur Kenntnis genommen (vgl. hierzu BAG 3. November 2004 - 5 AZR 648/03 - zu III 2 der Gründe; 25. Mai 2005 - 5 AZR 319/04 - zu II 1 c der Gründe), sondern sich zu eigen gemacht, indem sie nach den in der Revision nicht angegriffenen Feststellungen des Landesarbeitsgerichts der Klägerin - vergleichbar mit der Abzeichnung von Stunden durch den Arbeitgeber oder einen vertretungsberechtigten Vorgesetzten (…vgl. hierzu BAG 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 19) - die Berichte "Arbeitszeit Verkäufer" aushändigte.

    Er hat darüber hinaus darzulegen, dass Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt, geduldet oder jedenfalls zur Erledigung der geschuldeten Arbeit notwendig gewesen seien (vgl. BAG 25. Mai 2005 - 5 AZR 319/04 - zu II 1 a der Gründe;… 16. Mai 2012 - 5 AZR 347/11 - Rn. 31, BAGE 141, 330;… 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 16 ff.).

  • BAG, 13.03.2002 - 5 AZR 43/01

    Arbeitsvergütung - Arbeitszeitkonto

    Auszug aus BAG, 23.09.2015 - 5 AZR 767/13
    Zu dessen Bestimmung genügt der Vortrag der Klägerin, eine fortlaufende Saldierung von Mehr- und Minderstunden sei vereinbart worden sowie die Bezifferung des behaupteten Guthabens und des sich hieraus ergebenden Abgeltungsbetrags (vgl. BAG 13. März 2002 - 5 AZR 43/01 - zu I der Gründe).

    Da dieses Zeitguthaben nur in anderer Form den Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers ausdrückt, genügt für die Schlüssigkeit einer Klage, die auf Ausgleich des Guthabens auf einem Arbeitszeitkonto gerichtet ist, dass der Kläger die Vereinbarung eines Arbeitszeitkontos und das Bestehen eines Guthabens zum vereinbarten Auszahlungszeitpunkt darlegt (BAG 13. März 2002 - 5 AZR 43/01 - zu II 1 der Gründe;… 28. Juli 2010 - 5 AZR 521/09 - Rn. 13, aaO).

  • BAG, 10.03.2015 - 3 AZR 56/14

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Gesamtzusage durch eine …

    Auszug aus BAG, 23.09.2015 - 5 AZR 767/13
    Eine Verwirkung scheidet von vornherein aus, solange das geltend gemachte Recht noch nicht besteht (vgl. BAG 10. März 2015 - 3 AZR 56/14 - Rn. 69 f.).
  • BAG, 06.05.1981 - 5 AZR 73/79
    Auszug aus BAG, 23.09.2015 - 5 AZR 767/13
    Die Duldung von Überstunden bedeutet, dass der Arbeitgeber in Kenntnis einer Überstundenleistung diese hinnimmt und keine Vorkehrungen trifft, die Leistung von Überstunden künftig zu unterbinden, er also nicht gegen die Leistung von Überstunden einschreitet, sie vielmehr weiterhin entgegennimmt (BAG 6. Mai 1981 - 5 AZR 73/79 - zu II 3 der Gründe).
  • BAG, 21.03.2012 - 5 AZR 676/11

    Arbeitszeitkonto - Kürzung von Zeitguthaben

    Auszug aus BAG, 23.09.2015 - 5 AZR 767/13
    Rn. 20 a) Ein Arbeitszeitkonto hält fest, in welchem zeitlichen Umfang der Arbeitnehmer seine Hauptleistungspflicht nach § 611 Abs. 1 BGB erbracht hat oder aufgrund eines Entgeltfortzahlungstatbestands nicht erbringen musste (vgl. BAG 21. März 2012 - 5 AZR 676/11 - Rn. 20, BAGE 141, 88) und deshalb Vergütung beanspruchen kann, bzw. in welchem Umfang er noch Arbeitsleistung für die vereinbarte Vergütung erbringen muss.
  • BAG, 06.05.2003 - 1 ABR 13/02

    Auskunftsanspruch bei "Vertrauensarbeitszeit

    Auszug aus BAG, 23.09.2015 - 5 AZR 767/13
    "Vertrauensarbeitszeit" bedeutet nur, dass der Arbeitgeber auf die Festlegung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit verzichtet und darauf vertraut, der betreffende Arbeitnehmer werde seine Arbeitspflicht in zeitlicher Hinsicht auch ohne Kontrolle erfüllen (vgl. BAG 6. Mai 2003 - 1 ABR 13/02 - zu B II 2 d cc (2) der Gründe, BAGE 106, 111;… 24. Mai 2012 - 2 AZR 124/11 - Rn. 34;… 29. August 2013 - 2 AZR 273/12 - Rn. 35).
  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 124/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Wegfall einer Hierarchieebene

    Auszug aus BAG, 23.09.2015 - 5 AZR 767/13
    "Vertrauensarbeitszeit" bedeutet nur, dass der Arbeitgeber auf die Festlegung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit verzichtet und darauf vertraut, der betreffende Arbeitnehmer werde seine Arbeitspflicht in zeitlicher Hinsicht auch ohne Kontrolle erfüllen (vgl. BAG 6. Mai 2003 - 1 ABR 13/02 - zu B II 2 d cc (2) der Gründe, BAGE 106, 111; 24. Mai 2012 - 2 AZR 124/11 - Rn. 34;… 29. August 2013 - 2 AZR 273/12 - Rn. 35).
  • BAG, 18.04.2012 - 5 AZR 248/11

    Darlegungs- und Beweislast im Vergütungsprozess

  • BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 273/12

    Außerordentliche Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung - Rechtsirrtum

  • BAG, 07.11.2007 - 5 AZR 880/06

    Ausgleichsquittung - negatives Anerkenntnis

  • BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 368/13

    Arbeitnehmerüberlassung - Nachweispflichten des Arbeitgebers

  • BAG, 24.09.2003 - 10 AZR 640/02

    Arbeitszeitguthaben; Aussonderung in der Insolvenz

  • BAG, 03.11.2004 - 5 AZR 648/03

    Änderungsvereinbarung zum Arbeitsvertrag

  • BAG, 19.03.2008 - 5 AZR 328/07

    Feiertagsvergütung - Regenerationskur

  • LAG Hamm, 02.07.2013 - 14 Sa 1706/12

    Berufung auf Unwirksamkeit von Klauseln im Arbeitsvertrag durch Arbeitgeber - …

  • ArbG Herford, 24.10.2012 - 2 Ca 380/12

    Entgeltansprüche aus Arbeitszeitkonto / wegen Mehrarbeit nach beendetem …

  • BAG, 18.01.2017 - 7 AZR 224/15

    Betriebsratstätigkeit - Arbeitszeit

    Rn. 20 a) Ein Arbeitszeitkonto hält fest, in welchem zeitlichen Umfang der Arbeitnehmer seine Hauptleistungspflicht nach § 611 Abs. 1 BGB erbracht hat oder aufgrund eines Entgeltfortzahlungstatbestands (zB § 615 Satz 1 und Satz 3, § 616 Satz 1 BGB, § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1 EntgeltFG, § 37 Abs. 2 BetrVG) nicht erbringen musste und deshalb Vergütung beanspruchen kann bzw. in welchem Umfang er noch Arbeitsleistung für die vereinbarte und gezahlte Vergütung erbringen muss (…vgl. BAG 29. Juni 2016 - 5 AZR 617/15 - Rn. 17, BAGE 155, 310; 23. September 2015 - 5 AZR 767/13 - Rn. 20, BAGE 152, 315).
  • BAG, 26.06.2019 - 5 AZR 452/18

    Pauschalvergütung von Überstunden durch Betriebsvereinbarung

    Vielmehr kann er Beginn und Ende seiner täglichen Arbeitszeit ohne Kontrolle grundsätzlich selbst bestimmen und arbeitet damit in Vertrauensarbeitszeit (zum Begriff sh. etwa BAG 23. September 2015 - 5 AZR 767/13 - Rn. 31, BAGE 152, 315;… 15. Mai 2013 - 10 AZR 325/12 - Rn. 26;… Schaub ArbR-HdB/Vogelsang 17. Aufl. § 160 Rn. 33 ff., jeweils mwN).

    Rn. 31 (2) Vertrauensarbeitszeit schließt indes weder die Abgeltung eines aus Mehrarbeit des Arbeitnehmers resultierenden Zeitguthabens aus (BAG 23. September 2015 - 5 AZR 767/13 - Rn. 31, BAGE 152, 315), noch bedeutet sie, dass ein Anspruch auf Vergütung von Überstunden generell nicht bestünde.

  • BAG, 20.11.2019 - 5 AZR 578/18

    Freizeitausgleich zum Abbau des Arbeitszeitkontos - Freistellung in gerichtlichem …

    Rn. 13 2. Begehrt der Arbeitnehmer die Abgeltung eines Guthabens auf seinem Arbeitszeitkonto, macht er folglich (nur) den Vergütungsanspruch für vorgeleistete Arbeit geltend (BAG 23. September 2015 - 5 AZR 767/13 - Rn. 20 mwN, BAGE 152, 315).

    Denn der Arbeitgeber stellt mit der vorbehaltlosen Ausweisung in einem für den Arbeitnehmer geführten Arbeitszeitkonto dessen Saldo streitlos und bringt damit regelmäßig zum Ausdruck, dass bestimmte Arbeitsstunden tatsächlich und mit seiner Billigung geleistet wurden (BAG 23. September 2015 - 5 AZR 767/13 - Rn. 23, aaO).

    Die Notwendigkeit zur Geltendmachung des auf dem Arbeitszeitkonto der Klägerin ausgewiesenen Guthabens lebte auch nicht wieder auf, als sich dieses bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses in einen Zahlungsanspruch wandelte (vgl. BAG 23. September 2015 - 5 AZR 767/13 - Rn. 34 mwN, BAGE 152, 315).

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