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Rechtsprechung
   BAG, 22.11.2017 - 7 ABR 40/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,44204
BAG, 22.11.2017 - 7 ABR 40/16 (https://dejure.org/2017,44204)
BAG, Entscheidung vom 22.11.2017 - 7 ABR 40/16 (https://dejure.org/2017,44204)
BAG, Entscheidung vom 22. November 2017 - 7 ABR 40/16 (https://dejure.org/2017,44204)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Wahlanfechtung - Gemeinschaftsbetrieb

  • rechtsinformationen.bund.de

    Wahlanfechtung - Gemeinschaftsbetrieb

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 19 Abs 1 BetrVG, § 19 Abs 2 S 2 BetrVG, § 21a Abs 2 BetrVG, § 19 Abs 2 S 1 BetrVG
    Wahlanfechtung - Gemeinschaftsbetrieb

  • IWW

    § 83 Abs. 3 ArbGG, § ... 19 Abs. 1 BetrVG, § 19 Abs. 2 Satz 1 BetrVG, § 19 Abs. 2 Satz 2 BetrVG, § 19 BetrVG, § 19 Abs. 2 BetrVG, § 21a Abs. 2 BetrVG, § 13 Abs. 2 BetrVG, § 13 Abs. 1 BetrVG, § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b, Abs. 5 BetrVG, § 21a Abs. 2 Satz 2, Abs. 1 Satz 2 BetrVG, § 18 Abs. 2 BetrVG, § 562 Abs. 1, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Anfechtung einer Betriebsratswahl im Gemeinschaftsbetrieb; Isolierte Wahlanfechtung bei der Wahl gesonderter Betriebsräte im Gemeinschaftsbetrieb; Übergangsmandat eines wirksam gewählten Betriebsrats im Gemeinschaftsbetrieb nach erfolgreicher isolierter Anfechtung einer ...

  • bag-urteil.com

    Wahlanfechtung - Gemeinschaftsbetrieb

  • Betriebs-Berater

    Anfechtung von Betriebsratswahlen im Gemeinschaftsbetrieb

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtung einer Betriebsratswahl im Gemeinschaftsbetrieb

  • datenbank.nwb.de

    Wahlanfechtung - Gemeinschaftsbetrieb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsratswahl und Wahlanfechtung - im Gemeinschaftsbetrieb

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wahlanfechtung im Gemeinschaftsbetrieb

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Wahlanfechtung - Betriebsbegriff - Anfechtungsberechtigung - Gemeinschaftsbetrieb - Anfechtung eines für einen Betriebsteil im Gemeinschaftsbetrieb gewählten Betriebsrats

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 161, 101
  • NZA 2018, 724
  • BB 2018, 882
  • DB 2018, 1285
  • DB 2018, 1286
 
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Wird zitiert von ... (22)Zitiert selbst (11)

  • BAG, 21.09.2011 - 7 ABR 54/10

    Betriebsratswahl in gewillkürter Organisationseinheit

    Auszug aus BAG, 22.11.2017 - 7 ABR 40/16
    Ein solcher Verstoß liegt ua. vor, wenn bei der Wahl der betriebsverfassungsrechtliche Betriebsbegriff verkannt wurde (…BAG 13. März 2013 - 7 ABR 70/11 - Rn. 26, BAGE 144, 290; 21. September 2011 - 7 ABR 54/10 - Rn. 29, BAGE 139, 197).

    An der gegenteiligen Auffassung in den Entscheidungen vom 31. Mai 2000 (- 7 ABR 78/98 - zu B II 1 a der Gründe, BAGE 95, 15) und vom 7. Dezember 1988 (…- 7 ABR 10/88 - juris-Rn. 16, BAGE 60, 276) hält der Senat nicht fest (offengelassen in BAG 21. September 2011 - 7 ABR 54/10 - BAGE 139, 197).

    Gleiches könnte umgekehrt im Falle der Anfechtung der nächsten regelmäßigen Wahl geschehen (vgl. auch BAG 21. September 2011 - 7 ABR 54/10 - Rn. 22, BAGE 139, 197 für die Anfechtung in einem nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b, Abs. 5 BetrVG durch Tarifvertrag gebildeten Betrieb).

    Geradezu perplex wäre die Situation, wenn ein zur Anfechtung der Wahl Berechtigter einen anderen Anfechtungsgrund als die Verkennung des Betriebsbegriffs geltend machen würde und sich der Betriebsrat zur Verteidigung darauf beriefe, seine Wahl sei isoliert nicht anfechtbar, da auch der Betriebsbegriff verkannt worden sei (BAG 21. September 2011 - 7 ABR 54/10 - Rn. 21, aaO).

  • BAG, 23.11.2016 - 7 ABR 3/15

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Betriebsbegriff

    Auszug aus BAG, 22.11.2017 - 7 ABR 40/16
    Gegenstand und Ziel einer derartigen Entscheidung des Arbeitsgerichts, die nach § 18 Abs. 2 BetrVG außerhalb und ohne Zusammenhang mit einer Betriebsratswahl herbeigeführt werden kann, bestehen ua. darin, Streitigkeiten über die Zuständigkeit eines gewählten oder noch zu wählenden Betriebsrats zu klären und für den Zeitpunkt der letzten mündlichen Anhörung in der Tatsacheninstanz verbindlich festzulegen, welche Organisationseinheit als der Betrieb anzusehen ist, in dem ein Betriebsrat gewählt wird und in dem er seine Beteiligungsrechte wahrnehmen kann (vgl. BAG 23. November 2016 - 7 ABR 3/15 - Rn. 57;… 24. April 2013 - 7 ABR 71/11 - Rn. 22 , BAGE 145, 60 ; 17. August 2005 - 7 ABR 62/04 - zu B II 1 der Gründe).

    Die Würdigung des Landesarbeitsgerichts ist in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur darauf überprüfbar, ob es den Rechtsbegriff selbst verkannt, gegen Denkgesetze, anerkannte Auslegungsgrundsätze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen oder wesentliche Umstände außer Acht gelassen hat (vgl. etwa BAG 23. November 2016 - 7 ABR 3/15 - Rn. 35 mwN).

  • BAG, 13.03.2013 - 7 ABR 70/11

    Tarifvertrag nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG

    Auszug aus BAG, 22.11.2017 - 7 ABR 40/16
    Ein solcher Verstoß liegt ua. vor, wenn bei der Wahl der betriebsverfassungsrechtliche Betriebsbegriff verkannt wurde (BAG 13. März 2013 - 7 ABR 70/11 - Rn. 26, BAGE 144, 290;… 21. September 2011 - 7 ABR 54/10 - Rn. 29, BAGE 139, 197).
  • BAG, 31.05.2000 - 7 ABR 78/98

    Übergangsmandat des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 22.11.2017 - 7 ABR 40/16
    An der gegenteiligen Auffassung in den Entscheidungen vom 31. Mai 2000 (- 7 ABR 78/98 - zu B II 1 a der Gründe, BAGE 95, 15) und vom 7. Dezember 1988 (…- 7 ABR 10/88 - juris-Rn. 16, BAGE 60, 276) hält der Senat nicht fest (offengelassen in BAG 21. September 2011 - 7 ABR 54/10 - BAGE 139, 197).
  • BAG, 09.12.2009 - 7 ABR 38/08

    Betrieb und Betriebsteil

    Auszug aus BAG, 22.11.2017 - 7 ABR 40/16
    Rn. 24 (a) Nach der Konzeption des Betriebsverfassungsgesetzes sollen möglichst alle Arbeitnehmer eines Arbeitgebers von einem Betriebsrat repräsentiert werden (vgl. etwa BAG 9. Dezember 2009 - 7 ABR 38/08 - Rn. 23).
  • BAG, 24.04.2013 - 7 ABR 71/11

    Betriebsvereinbarung nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, Abs. 2 BetrVG

    Auszug aus BAG, 22.11.2017 - 7 ABR 40/16
    Gegenstand und Ziel einer derartigen Entscheidung des Arbeitsgerichts, die nach § 18 Abs. 2 BetrVG außerhalb und ohne Zusammenhang mit einer Betriebsratswahl herbeigeführt werden kann, bestehen ua. darin, Streitigkeiten über die Zuständigkeit eines gewählten oder noch zu wählenden Betriebsrats zu klären und für den Zeitpunkt der letzten mündlichen Anhörung in der Tatsacheninstanz verbindlich festzulegen, welche Organisationseinheit als der Betrieb anzusehen ist, in dem ein Betriebsrat gewählt wird und in dem er seine Beteiligungsrechte wahrnehmen kann (…vgl. BAG 23. November 2016 - 7 ABR 3/15 - Rn. 57; 24. April 2013 - 7 ABR 71/11 - Rn. 22 , BAGE 145, 60 ; 17. August 2005 - 7 ABR 62/04 - zu B II 1 der Gründe).
  • BAG, 23.07.2014 - 7 ABR 23/12

    Wahlanfechtung - Widerruf einer Kandidatur

    Auszug aus BAG, 22.11.2017 - 7 ABR 40/16
    Sie hat nur dann keinen Bestand, wenn ein offensichtlicher und besonders grober Verstoß gegen Wahlvorschriften zu deren Nichtigkeit führt (zur Nichtigkeit vgl. BAG 23. Juli 2014 - 7 ABR 23/12 - Rn. 41; 20. April 2005 - 7 ABR 44/04 - zu B III 3 a der Gründe, BAGE 114, 228).
  • BAG, 20.04.2005 - 7 ABR 44/04

    Freistellungswahl - Beginn der Anfechtungsfrist

    Auszug aus BAG, 22.11.2017 - 7 ABR 40/16
    Sie hat nur dann keinen Bestand, wenn ein offensichtlicher und besonders grober Verstoß gegen Wahlvorschriften zu deren Nichtigkeit führt (…zur Nichtigkeit vgl. BAG 23. Juli 2014 - 7 ABR 23/12 - Rn. 41; 20. April 2005 - 7 ABR 44/04 - zu B III 3 a der Gründe, BAGE 114, 228).
  • BAG, 17.08.2005 - 7 ABR 62/04

    Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen

    Auszug aus BAG, 22.11.2017 - 7 ABR 40/16
    Gegenstand und Ziel einer derartigen Entscheidung des Arbeitsgerichts, die nach § 18 Abs. 2 BetrVG außerhalb und ohne Zusammenhang mit einer Betriebsratswahl herbeigeführt werden kann, bestehen ua. darin, Streitigkeiten über die Zuständigkeit eines gewählten oder noch zu wählenden Betriebsrats zu klären und für den Zeitpunkt der letzten mündlichen Anhörung in der Tatsacheninstanz verbindlich festzulegen, welche Organisationseinheit als der Betrieb anzusehen ist, in dem ein Betriebsrat gewählt wird und in dem er seine Beteiligungsrechte wahrnehmen kann (…vgl. BAG 23. November 2016 - 7 ABR 3/15 - Rn. 57;… 24. April 2013 - 7 ABR 71/11 - Rn. 22 , BAGE 145, 60 ; 17. August 2005 - 7 ABR 62/04 - zu B II 1 der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 19.04.2016 - 14 TaBV 89/15

    Zulässigkeit der isolierten Anfechtung einer von mehreren Wahlen in Teilen eines …

    Auszug aus BAG, 22.11.2017 - 7 ABR 40/16
    Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberinnen wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 19. April 2016 - 14 TaBV 89/15 - teilweise aufgehoben, soweit das Landesarbeitsgericht den Wahlanfechtungsantrag abgewiesen hat.
  • BAG, 07.12.1988 - 7 ABR 10/88

    Betriebsratswahl

  • BAG, 08.03.2022 - 1 ABR 20/21

    Technische Überwachungseinrichtung - Gesamtbetriebsrat

    Ein solcher Verstoß hätte aber nicht ihre Nichtigkeit zur Folge gehabt (vgl. etwa BAG 22. November 2017 - 7 ABR 40/16 - Rn. 22, BAGE 161, 101;… 27. Juli 2011 - 7 ABR 61/10 - Rn. 42 mwN, BAGE 138, 377).
  • BAG, 28.01.2026 - 7 ABR 23/24

    Anfechtung Betriebsratswahl - Verkennung Betriebsbegriff

    Rn. 49 (2) Soweit der Senat früher vertreten hat, eine isolierte Anfechtung der Betriebsratswahl in einem unselbstständigen Betriebsteil eines Gemeinschaftsbetriebs sei unzulässig (BAG 31. Mai 2000 - 7 ABR 78/98 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 95, 15; 7. Dezember 1988 - 7 ABR 10/88 - zu B der Gründe, BAGE 60, 276), hat er diese Rechtsprechung ausdrücklich aufgegeben (BAG 22. November 2017 - 7 ABR 40/16 - Rn. 21, BAGE 161, 101).

    Die Frist ist als materiell-rechtliche Voraussetzung verfahrensmäßiger Art ausgestaltet (…BAG 22. Januar 2025 - 7 ABR 23/23 - Rn. 33; 22. November 2017 - 7 ABR 40/16 - Rn. 22, BAGE 161, 101).

    Die Wahl wird nach Fristablauf trotz etwaiger Mängel unanfechtbar (BAG 22. November 2017 - 7 ABR 40/16 - aaO).

  • LAG Baden-Württemberg, 22.10.2020 - 17 TaBV 3/19

    Anfechtung Betriebsratswahl - Anfechtungsbefugnis - Betriebsbegriff - räumlich …

    Rn. 57 a) Gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren iSv. § 19 Abs. 1 BetrVG wird ua. dann verstoßen, wenn bei der Wahl der betriebsverfassungsrechtliche Betriebsbegriff verkannt wurde (st. Rspr. vgl. BAG 22. November 2017 - 7 ABR 40/16 - Rn. 14, aaO;… 23. November 2016 - 7 ABR 3/15 - Rn. 30, AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 65).

    Eine Betriebsratswahl unter Verkennung des Betriebsbegriffs - wie vorliegend die vom 1. März 2018 - hat zwar deren Anfechtbarkeit zur Folge, grundsätzlich nicht aber deren Nichtigkeit (vgl. BAG 22. November 2017 - 7 ABR 40/16 - Rn. 22, aaO;… 13. März 2013 - 7 ABR 70/11 - Rn. 17, BAGE 144, 290;… 21. September 2011 - 7 ABR 54/10 - Rn. 26, BAGE 139, 197; 19. November 2003 - 7 ABR 25/03 - zu C I 1 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 55).

  • LAG Hamburg, 21.11.2024 - 3 TaBV 1/24
    Die maßgeblichen Zeitpunkte, auf die für die Entscheidung der Frage, ob eine betriebsverfassungsrechtlich selbständige Organisationseinheit vorliegt, abzustellen ist, sind in beiden Verfahren unterschiedlich: Für das Wahlanfechtungsverfahren ist maßgeblich der Zeitpunkt der Betriebsratswahl, für das Feststellungsverfahren der Schluss der mündlichen Anhörung, auf die die Entscheidung ergeht (vgl. BAG vom 22. Oktober 2017, Az. 7 ABR 40/16, Rn. 28).

    Ein solcher Verstoß ist gegeben, wenn bei der Wahl der betriebsverfassungsrechtliche Betriebsbegriff verkannt wurde (BAG vom 22. November 2017, Az. 7 ABR 40/16, Rn. 14;… BAG vom 21. Juni 2023, Az. 7 ABR 19/22, Rn. 18).

    Nach der Rechtsprechung des BAG wird die isolierte Anfechtung der Wahl eines Betriebsrats, der möglicherweise unter Verkennung des Betriebsbegriffs zu Unrecht für einen Betriebsteil eines Gemeinschaftsbetriebs gewählt wurde, nicht dadurch ausgeschlossen, dass bereits für einen anderen Betriebsteil ein Betriebsrat gewählt wurde, dessen Wahl nicht angefochten wurde (BAG vom 22. Oktober 2017, Az. 7 ABR 40/16, Rn. 21).

  • BAG, 28.01.2026 - 7 ABR 26/24

    Betriebsratswahl - Anfechtung - Nachweis der Vollmacht

    Rn. 33 bb) Soweit der Senat früher vertreten hat, eine isolierte Anfechtung der Betriebsratswahl in einem unselbstständigen Betriebsteil eines Gemeinschaftsbetriebs sei unzulässig (BAG 31. Mai 2000 - 7 ABR 78/98 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 95, 15; 7. Dezember 1988 - 7 ABR 10/88 - zu B der Gründe, BAGE 60, 276), hat er diese Rechtsprechung ausdrücklich aufgegeben (BAG 22. November 2017 - 7 ABR 40/16 - Rn. 21, BAGE 161, 101).

    Die Wahl wird nach Fristablauf trotz etwaiger Mängel unanfechtbar (BAG 22. November 2017 - 7 ABR 40/16 - Rn. 22, BAGE 161, 101).

  • LAG Hessen, 22.07.2024 - 16 TaBVGa 82/24
    Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22.11.2017 - 7 ABR 40/16 - sei nicht einschlägig, da hier -anders als im Fall des BAG- beide Wahlen im Gemeinschaftsbetrieb angefochten sind.

    Dies folge aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22.11.2017 - 7 ABR 40/16.

    Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22.11.2017 -7 ABR 40/16- sei so zu verstehen, dass zumindest für einen der Betriebsräte ein Tatbestand des § 13 Abs. 2 BetrVG gegeben sein muss.

    Zudem wird hierdurch eine vorübergehend betriebsratslose Zeit vermieden (vgl. hierzu auch: BAG 22.11.2017 - 7 ABR 40/16 - Rn. 27, 28), auch wenn vorliegend kein unmittelbarer Anwendungsfall von § 21a Abs. 2 BetrVG vorliegt, weil keine Veränderung im Tatsächlichen - Zusammenfassung von Betrieben oder Betriebsteilen, sondern im Rechtlichen aufgrund der Entscheidung im Verfahren nach § 18 Abs. 2 BetrVG - erfolgte.

    Der Verfahrensbevollmächtigte der Beteiligten zu 4 und 5 weist insoweit zu Recht darauf, dass in dem Verfahren BAG 7 ABR 40/16 ebenfalls ein noch im Amt befindlicher Betriebsrat es hinnehmen musste, dass trotz seiner unangefochtenen Existenz eine Neuwahl durchzuführen war, weil der Wahlgrund nach § 13 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG für den anderen Betriebsrat vorlag.

  • ArbG Stuttgart, 25.04.2019 - 21 BV 62/18

    Verkennung des Betriebsbegriffs - kausaler Anfechtungsgrund einer …

    Die Wahl wird nämlich nach Fristablauf trotz etwaiger Mängel unanfechtbar (BAG, Beschluss vom 22.11.2017 - 7 ABR 40/16, Rz. 22).

    Eine andere Auslegung stünde dem Zweck der Wahlanfechtungsvorschriften sowie §§ 1, 4 Abs. 1 BetrVG entgegen, da für diesen Fall während der noch verbleibenden Dauer der Wahlperiode kein den Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes entsprechender Betriebsrat gewählt werden könnte (BAG, Beschluss vom 22.11.2017 - 7 ABR 40/16, Rz. 24).

  • BAG, 28.01.2026 - 7 ABR 40/24

    Betriebsratswahl - Anfechtung - Nachweis der Vollmacht

    Rn. 18 b) Soweit der Senat früher vertreten hat, eine isolierte Anfechtung der Betriebsratswahl in einem unselbstständigen Betriebsteil eines Gemeinschaftsbetriebs sei unzulässig (BAG 31. Mai 2000 - 7 ABR 78/98 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 95, 15; 7. Dezember 1988 - 7 ABR 10/88 - zu B der Gründe, BAGE 60, 276), hat er diese Rechtsprechung ausdrücklich aufgegeben (BAG 22. November 2017 - 7 ABR 40/16 - Rn. 21, BAGE 161, 101).

    Die Wahl wird nach Fristablauf trotz etwaiger Mängel unanfechtbar (BAG 22. November 2017 - 7 AZR 40/16 - Rn. 22, BAGE 161, 101).

  • LAG Hessen, 14.09.2020 - 16 TaBVGa 127/20

    Voraussetzungen des gerichtlichen Abbruchs einer Betriebsratswahl Antragsbefugnis …

    Zur analogen Anwendung von § 21a Absatz 2 BetrVG (siehe BAG 22. November 2017 - 7 ABR 40/16).

    Hier lag nämlich ein der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22. November 2017-7 ABR 40/16- vergleichbarer Sachverhalt vor.

    Daraus folgt, dass nach Rechtskraft einer erfolgreichen Anfechtung nicht nur die Wahl des von der Anfechtung betroffenen Betriebsrats unwirksam ist und die Amtszeit seiner Mitglieder erlischt, sondern zudem der größte der für die anderen Betriebsteile bestandskräftig gewählten Betriebsräte für eine höchstens 6-monatigen Übergangszeit für diejenigen Arbeitnehmer zuständig ist, die infolge der Anfechtung nicht mehr durch einen Betriebsrat repräsentiert sind, und in dieser Zeit eine der zutreffenden Betriebsratsstruktur entsprechende Wahl einzuleiten hat (Bundesarbeitsgericht 22. November 2017 -7 ABR 40/16- Orientierungssatz 2 und Rn. 25).

  • BAG, 08.03.2022 - 1 ABR 19/21

    Gemeinschaftsbetrieb - Auflösung einer Betriebsführungsgemeinschaft - …

    Ein solcher Verstoß hätte aber nicht ihre Nichtigkeit zur Folge gehabt (vgl. etwa BAG 22. November 2017 - 7 ABR 40/16 - Rn. 22, BAGE 161, 101;… 27. Juli 2011 - 7 ABR 61/10 - Rn. 42 mwN, BAGE 138, 377).
  • LAG Schleswig-Holstein, 07.08.2024 - 6 TaBV 20/23

    Betriebsratswahl, Wahlanfechtung, Betriebsbegriff, selbständiger Betriebsteil, …

  • BAG, 16.01.2018 - 7 ABR 21/16

    Betriebsratswahl - Anfechtung - Gemeinschaftsbetrieb

  • LAG Hamburg, 16.09.2025 - 1 TaBV 2/24
  • BAG, 22.01.2025 - 7 ABR 23/23

    Betriebsratswahl - Anfechtung - Briefwahl

  • BAG, 14.09.2022 - 7 ABR 17/21

    Schwerbehindertenvertretung - vorzeitiges Amtszeitende - Beendigung der auf einem …

  • ArbG München, 27.04.2023 - 2 BV 131/22

    Betriebsratswahl, Betriebsbegriff, Leitungsmacht, Betriebsteil, Regionalstruktur, …

  • BVerwG, 22.10.2024 - 5 P 8.23

    Anfechtung der Wahl eines Teildienststellenpersonalrats

  • LAG Nürnberg, 28.11.2019 - 1 TaBV 18/19

    Betriebsratswahl - Anfechtung - Bekanntgabe des Wahlergebnisses

  • BAG, 04.03.2026 - 7 ABR 39/24

    Betriebsratswahl - Zuordnungsabstimmung im Betriebsteil

  • LAG Hessen, 24.11.2025 - 16 TaBV 27/25
  • LAG Hessen, 11.03.2024 - 16 TaBVGa 29/24
  • LAG Düsseldorf, 05.09.2019 - 11 TaBV 82/18

    Wahlanfechtung egen Verkennung des Betriebsbegriffs, gemeinsamer Betrien

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