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Rechtsprechung
   BAG, 11.04.2019 - 6 AZR 104/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,8883
BAG, 11.04.2019 - 6 AZR 104/18 (https://dejure.org/2019,8883)
BAG, Entscheidung vom 11.04.2019 - 6 AZR 104/18 (https://dejure.org/2019,8883)
BAG, Entscheidung vom 11. April 2019 - 6 AZR 104/18 (https://dejure.org/2019,8883)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Tarifliche Ausschlussfrist - Geltendmachung iSd. § 37 TVöD-V - unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch

  • rechtsinformationen.bund.de

    Tarifliche Ausschlussfrist - Geltendmachung iSd. § 37 TVöD-V - unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 37 Abs 1 TVöD-V, Art 22 EGRL 88/2003
    Tarifliche Ausschlussfrist - Geltendmachung iSd. § 37 TVöD-V - unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch

  • IWW

    § 561 ZPO, Art. 9 Abs. 3 GG, § 15 Abs. 4 AGG, §§ 133, 157 BGB, § 563 Abs. 3 ZPO, § 242 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Ausschlussklausel des § 37 Abs. 1 TVöD-V; Äquivalenz- und Effektivgrundsatz bei nationalen Regelungen zum unionsrechtlichen Staatshaftungsgrundsatz; Anforderungen an eine wirksame Geltendmachung von tariflichen Ansprüchen bei Geltung einer tariflichen ...

  • Betriebs-Berater

    Unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch folgt aus dem Arbeitsverhältnis

  • bag-urteil.com

    Tarifliche Ausschlussfrist - Geltendmachung iSd. § 37 TVöD-V - unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Ausschlussklausel des § 37 Abs. 1 TVöD -V

  • datenbank.nwb.de

    Ausschlussfrist - unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tarifvertragliche Ausschlussfrist - und der unionsrechtliche Staatshaftungsanspruch wegen unionsrechtswidriger Zuvielarbeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tarifvertragliche Ausschlussfrist - und ihre Wahrung durch ein Anspruchsschreiben

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Tarifliche Ausschlussfrist - Anforderung an die Geltendmachung - Verstoß von § 21 Abs. 4 BbgAZVPFJ in der bis zum 31. Juli 2014 geltenden Fassung gegen Art. 22 Abs. 1 Buchst. b RL 2003/88/EG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 166, 285
  • NZA 2019, 1004
 
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Wird zitiert von ... (45)Zitiert selbst (34)

  • EuGH, 08.07.2010 - C-246/09

    Bulicke - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 8 und 9 - Nationales Verfahren zur …

    Auszug aus BAG, 11.04.2019 - 6 AZR 104/18
    Rn. 20 aa) Die Wahrung des Äquivalenzgrundsatzes setzt voraus, dass die streitige Regelung in gleicher Weise für Klagen gilt, die auf die Verletzung des Unionsrechts gestützt sind, wie für solche, die auf die Verletzung des innerstaatlichen Rechts gestützt sind, sofern diese Klagen einen ähnlichen Gegenstand und Rechtsgrund haben (EuGH 8. Juli 2010 - C-246/09 - [Bulicke] Rn. 26 mwN).

    Um festzustellen, ob der Grundsatz der Äquivalenz gewahrt ist, hat allein das nationale Gericht die Gleichwertigkeit der Klagen im Hinblick auf den Gegenstand, den Rechtsgrund und die wesentlichen Merkmale zu prüfen (EuGH 8. Juli 2010 - C-246/09 - [Bulicke] Rn. 28 mwN;… 29. Oktober 2009 - C-63/08 - [Pontin] Rn. 45).

    Dabei sind gegebenenfalls die Grundsätze zu berücksichtigen, die dem nationalen Rechtsschutzsystem zugrunde liegen, wie zB der Schutz der Verteidigungsrechte, der Grundsatz der Rechtssicherheit und der ordnungsgemäße Ablauf des Verfahrens (…EuGH 7. März 2018 - C-494/16 - [Santoro] Rn. 43; 8. Juli 2010 - C-246/09 - [Bulicke] Rn. 35).

    Es ist daher Sache der Mitgliedstaaten, für nationale Regelungen, die in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fallen, Fristen festzulegen, die insbesondere der Bedeutung der zu treffenden Entscheidungen für die Betroffenen, der Komplexität der Verfahren und der anzuwendenden Rechtsvorschriften, der Zahl der potentiell Betroffenen und den anderen zu berücksichtigenden öffentlichen oder privaten Belangen entsprechen (EuGH 8. Juli 2010 - C-246/09 - [Bulicke] Rn. 36).

    Es ist nicht ersichtlich, dass die Länge dieser Sechs-Monats-Frist als solche die Ausübung der vom Unionsrecht verliehenen Rechte unmöglich machen oder übermäßig erschweren könnte (vgl. für eine Frist von zwei Monaten EuGH 8. Juli 2010 - C-246/09 - [Bulicke] Rn. 39 [zu § 15 Abs. 4 AGG];… 6. Oktober 2009 - C-40/08 - Rn. 42 ff.).

  • BAG, 23.11.2017 - 6 AZR 33/17

    Stufenzuordnung im Hochschulbereich nach TV-L

    Auszug aus BAG, 11.04.2019 - 6 AZR 104/18
    Rn. 29 (1) Das Geltendmachungsschreiben des Klägers vom 27. Mai 2013 ist eine nichttypische Erklärung (vgl. zur Qualifikation von Geltendmachungsschreiben als nichttypische Willenserklärung BAG 23. November 2017 - 6 AZR 33/17 - Rn. 28 ff., BAGE 161, 122), dessen Auslegung in erster Linie den Tatsachengerichten obliegt.

    Allein die Aufforderung, die bisherige Nichterfüllung "zu überdenken" oder "zu überprüfen", ist noch keine Geltendmachung im Tarifsinn, weil ihr das eindeutige Erfüllungsverlangen fehlt (BAG 23. November 2017 - 6 AZR 33/17 - Rn. 26 mwN, BAGE 161, 122).

    Rn. 36 (bb) Dem Schreiben ist zudem kein hinreichend eindeutiges Erfüllungsverlangen (vgl. dazu BAG 23. November 2017 - 6 AZR 33/17 - Rn. 26, BAGE 161, 122;… 18. Februar 2016 - 6 AZR 700/14 - Rn. 45 mwN, BAGE 154, 118) zu entnehmen.

  • BAG, 18.02.2016 - 6 AZR 628/14

    Altersdiskriminierung - Wahrung einer tariflichen Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 11.04.2019 - 6 AZR 104/18
    Er soll vor der Verfolgung von Ansprüchen, mit deren Geltendmachung er nicht rechnet und auch nicht rechnen muss, geschützt werden (BAG 18. Februar 2016 - 6 AZR 628/14 - Rn. 16).

    Liegen diese Voraussetzungen vor, ist eine Bezifferung nicht zwingend erforderlich (vgl. BAG 18. Februar 2016 - 6 AZR 628/14 - Rn. 20;… 19. August 2015 - 5 AZR 1000/13 - Rn. 24, BAGE 152, 221).

    Das wird ua. angenommen, wenn der Arbeitgeber den Eindruck erweckt hat, der Arbeitnehmer könne darauf vertrauen, dass der Anspruch auch ohne rechtzeitige Geltendmachung erfüllt werde (BAG 18. Februar 2016 - 6 AZR 628/14 - Rn. 25 mwN).

  • BAG, 18.02.2016 - 6 AZR 700/14

    Einkommenssicherung nach TV UmBw - Altersdiskriminierung

    Auszug aus BAG, 11.04.2019 - 6 AZR 104/18
    Der Anspruchsgegner muss ausgehend von seinem Empfängerhorizont erkennen können, um welche Forderung es sich handelt (BAG 18. Februar 2016 - 6 AZR 700/14 - Rn. 45, BAGE 154, 118; 18. März 1999 - 6 AZR 523/97 - zu B II 3 a der Gründe).

    Rn. 36 (bb) Dem Schreiben ist zudem kein hinreichend eindeutiges Erfüllungsverlangen (…vgl. dazu BAG 23. November 2017 - 6 AZR 33/17 - Rn. 26, BAGE 161, 122; 18. Februar 2016 - 6 AZR 700/14 - Rn. 45 mwN, BAGE 154, 118) zu entnehmen.

  • BAG, 16.01.2013 - 10 AZR 863/11

    Tarifliche Zeitzuschläge - tarifliche Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 11.04.2019 - 6 AZR 104/18
    Dabei kann dahinstehen, ob die Ansicht des Landesarbeitsgerichts zutrifft, der Kläger habe aufgrund dessen, dass er seine Ansprüche nicht einmal annähernd konkretisiert habe - anders als in der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 16. Januar 2013 (- 10 AZR 863/11 - BAGE 144, 210) - von vornherein nicht damit rechnen dürfen, dass sein Geltendmachungsschreiben ausreichend sei.

    Das Landesarbeitsgericht hat keine Umstände festgestellt, die darauf schließen ließen, dass die Beklagte offenkundig darauf gesetzt hätte, dass der Kläger und andere Feuerwehrleute vor weiteren Geltendmachungen erkennbar verfolgter Ansprüche zurückschrecken würden, um so bewusst Ansprüche sukzessive verfallen zu lassen, und es deshalb rechtsmissbräuchlich unterlassen hätte, Umstände mitzuteilen, die den Kläger zur Einhaltung der Ausschlussfrist veranlasst hätten (vgl. BAG 16. Januar 2013 - 10 AZR 863/11 - Rn. 38, aaO).

  • BAG, 18.10.2018 - 6 AZR 300/17

    Stufenzuordnung gemäß TV-L nach Höhergruppierung bei unveränderter Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 11.04.2019 - 6 AZR 104/18
    Diese kann vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden, ob das Berufungsgericht Auslegungsregeln (§§ 133, 157 BGB) verletzt, gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen, wesentliche Tatsachen unberücksichtigt gelassen und ob es alle vernünftigerweise in Betracht zu ziehenden Umstände widerspruchsfrei berücksichtigt hat (st. Rspr., vgl. zuletzt BAG 18. Oktober 2018 - 6 AZR 300/17 - Rn. 42).

    Bei einer unterlassenen oder fehlerhaften Auslegung nichttypischer Willenserklärungen darf das Bundesarbeitsgericht die Auslegung nur dann selbst vornehmen, wenn das Landesarbeitsgericht den erforderlichen Sachverhalt vollständig festgestellt hat und kein weiteres tatsächliches Vorbringen der Parteien zu erwarten ist (st. Rspr., BAG 18. Oktober 2018 - 6 AZR 300/17 - Rn. 42).

  • BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 31.16

    Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …

    Auszug aus BAG, 11.04.2019 - 6 AZR 104/18
    Dem schlossen sich sowohl das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (18. Juni 2015 - OVG 6 B 32.15 -) als auch das Bundesverwaltungsgericht (20. Juli 2017 - 2 C 36.16 - Parallelentscheidung zur Leitentscheidung vom selben Tag - 2 C 31.16 - BVerwGE 159, 245) an.

    Ist ein solcher aus vom Arbeitnehmer nicht zu vertretenden Gründen nicht möglich, geht er nicht unter, sondern wandelt sich in einen Anspruch auf Geldentschädigung um (vgl. hierzu BVerwG 20. Juli 2017 - 2 C 31.16 - Rn. 50 ff., BVerwGE 159, 245;… 26. Juli 2012 - 2 C 29.11 - Rn. 34 ff., 40, 48, BVerwGE 143, 381).

  • VG Cottbus, 28.02.2013 - 5 K 914/11

    Festsetzung der Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 11.04.2019 - 6 AZR 104/18
    sollten den hauptamtlichen Kräften im Hinblick auf das Urteil des Verwaltungsgerichtes in Cottbus vom 28. Februar 2013 (AZ.: VG 5 K 914/11) etwaige Ansprüche entstehen, möchten wir diese fristwahrend geltend machen.

    In ihm heißt es wörtlich: "sollten den hauptamtlichen Kräften im Hinblick auf das Urteil des Verwaltungsgerichtes in Cottbus vom 28. Februar 2013 (AZ.: VG 5 K 914/11) etwaige Ansprüche entstehen".

  • EuGH, 06.10.2009 - C-40/08

    Asturcom Telecomunicaciones - Richtlinie 93/13/EWG - Verbraucherverträge - …

    Auszug aus BAG, 11.04.2019 - 6 AZR 104/18
    Es ist nicht ersichtlich, dass die Länge dieser Sechs-Monats-Frist als solche die Ausübung der vom Unionsrecht verliehenen Rechte unmöglich machen oder übermäßig erschweren könnte (…vgl. für eine Frist von zwei Monaten EuGH 8. Juli 2010 - C-246/09 - [Bulicke] Rn. 39 [zu § 15 Abs. 4 AGG]; 6. Oktober 2009 - C-40/08 - Rn. 42 ff.).

    Der Arbeitnehmer kann sich mithin nicht in einer Situation befinden, in der die Ausschlussfrist zu laufen beginnt oder sogar abgelaufen ist, ohne dass ihm die anspruchsbegründenden Tatsachen überhaupt bekannt sind (vgl. in diesem Sinne EuGH 6. Oktober 2009 - C-40/08 - Rn. 45).

  • BAG, 18.03.2010 - 6 AZR 434/07

    Diskriminierung von Partnern einer eingetragenen Lebenspartnergemeinschaft …

    Auszug aus BAG, 11.04.2019 - 6 AZR 104/18
    Die Befugnis, in Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes auf die für Beamte geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu verweisen, sofern diese Bestimmungen eindeutig sind und mit der tariflichen Regelung in einem engen sachlichen Zusammenhang stehen - was vorliegend der Fall ist -, ist von der den Tarifvertragsparteien durch Art. 9 Abs. 3 GG übertragenen Aufgabe, die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen ihrer Mitglieder sinnvoll zu ordnen, umfasst (BAG 18. März 2010 - 6 AZR 434/07 - Rn. 22).

    Die in Bezug genommenen Bestimmungen sind daher integraler Bestandteil des Tarifrechts und entfalten deshalb im Bereich des TVöD-V auch Wirkung als Tarifrecht (vgl. BAG 18. März 2010 - 6 AZR 434/07 - Rn. 25).

  • BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 611/12

    Wiedereingliederungsverhältnis - Anspruch auf Vergütung - Annahmeverzug - …

  • BAG, 20.06.2013 - 6 AZR 805/11

    Bestimmtheit einer ordentlichen Kündigung

  • BAG, 28.02.2018 - 4 AZR 816/16

    Eingruppierung - Geschäftsstellenverwalterin - Bundesgericht

  • BAG, 17.12.2015 - 6 AZR 186/14

    Insolvenzanfechtung - unentgeltliche Leistung

  • BVerwG, 26.07.2012 - 2 C 29.11

    Feuerwehr; Mehrarbeit; Zuvielarbeit; Freizeitausgleich; Ausgleichsanspruch; Treu …

  • BAG, 15.07.2009 - 5 AZR 867/08

    Freizeitausgleich für nächtlichen Bereitschaftsdienst

  • BAG, 14.08.2007 - 9 AZR 934/06

    Freistellung unter Anrechnung auf den Urlaubsanspruch - Auslegung

  • BAG, 11.12.2003 - 6 AZR 539/02

    Ausschlussfrist - Geltendmachung eines Anspruchs

  • BGH, 08.10.2003 - XII ZR 50/02

    Auslegung eines Ausgliederungsvertrags

  • BAG, 19.08.2015 - 5 AZR 1000/13

    Annahmeverzug - Jugend- und Auszubildendenvertreter

  • BAG, 22.04.2004 - 8 AZR 652/02

    Eingruppierung eines stellvertretenden Schulleiters - Zulage

  • BAG, 18.03.1999 - 6 AZR 523/97
  • BAG, 17.07.1984 - 3 AZR 510/83

    Übergangsgeld bei Schwerbehinderten

  • EuGH, 25.11.2010 - C-429/09

    Fuß - Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer - …

  • EuGH, 24.03.2009 - C-445/06

    Danske Slagterier - Maßnahmen gleicher Wirkung - Gesundheitspolizei - …

  • BAG, 17.10.2018 - 5 AZR 538/17

    Erstattung nachentrichteter Lohnsteuer - verlängerte Vollstreckungsabwehrklage

  • EuGH, 29.10.2009 - C-63/08

    SCHWANGEREN ARBEITNEHMERINNEN, DENEN GEKÜNDIGT WURDE, MUSS EIN WIRKSAMER …

  • BAG, 21.01.2010 - 6 AZR 556/07

    Arbeitgeberdarlehen - Tarifliche Ausschlussfrist

  • EuGH, 07.03.2018 - C-494/16

    Santoro - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Befristete …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.06.2015 - 6 B 32.15

    Anschlussberufung; Arbeitszeitrichtlinie; Feuerwehrbeamter; Höchstarbeitszeit; …

  • BAG, 07.12.1977 - 4 AZR 474/76

    Einzelvertragliche Bezugnahme auf tarifrechtlich unwirksame Bestimmungen

  • BFH, 26.08.2016 - VI B 95/15

    Ausgleichszahlungen des Dienstherrn an Berufsfeuerwehrleute für …

  • BGH, 14.12.2017 - III ZR 117/17

    Verjährter unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch bei unionsrechtswidrig …

  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.11.2017 - 21 Sa 645/17

    Verfall von Ansprüchen wegen nicht rechtzeitiger Geltendmachung

  • BAG, 30.10.2019 - 6 AZR 465/18

    Die Bezugnahme im Arbeitsvertrag auf kirchliche Arbeitsrechtsregelungen genügt …

    Der Kläger konnte nicht darlegen und beweisen, dass seine zum Verfall des Anspruchs führende Untätigkeit durch ein Verhalten der Beklagten veranlasst worden war (vgl. zu diesem Erfordernis BAG 11. April 2019 - 6 AZR 104/18 - Rn. 39;… 28. Juni 2018 - 8 AZR 141/16 - Rn. 38;… 24. Mai 2018 - 6 AZR 308/17 - Rn. 45, BAGE 163, 56).
  • BAG, 13.05.2020 - 4 AZR 489/19

    Grenzen der tariflichen Regelungsmacht - Ansprüche nur bei "arbeitsvertraglicher …

    Der Senat kann die Auslegung selbst vornehmen, weil der erforderliche Sachverhalt festgestellt und kein weiteres tatsächliches Vorbringen der Parteien zu erwarten ist (…vgl. hierzu BAG 15. Februar 2017 - 7 AZR 223/15 - Rn. 27; 11. April 2019 - 6 AZR 104/18 - Rn. 29, BAGE 166, 285).
  • BAG, 01.08.2024 - 6 AZR 38/24

    Feiertagszuschlag - regelmäßiger Beschäftigungsort

    Er soll vor der Verfolgung von Ansprüchen, mit deren Geltendmachung er nicht rechnet und nicht rechnen muss, geschützt werden (…vgl. zB BAG 29. März 2023 - 4 AZR 235/22 - Rn. 42 mwN; 11. April 2019 - 6 AZR 104/18 - Rn. 32 mwN, BAGE 166, 285).

    Rn. 42 (2) Die E-Mail kann als nichttypische Erklärung (…vgl. zur Qualifikation von Geltendmachungsschreiben als nichttypische Willenserklärung BAG 23. November 2017 - 6 AZR 33/17 - Rn. 28 ff., BAGE 161, 122), deren Auslegung das Landesarbeitsgericht - aus seiner Sicht konsequent - unterlassen hat, vom Senat selbst ausgelegt werden, weil der insoweit maßgebliche Sachverhalt hinreichend festgestellt und kein weiteres tatsächliches Vorbringen der Parteien hierzu zu erwarten ist (…st. Rspr., vgl. BAG 12. September 2022 - 6 AZR 261/21 - Rn. 50; 11. April 2019 - 6 AZR 104/18 - Rn. 29 mwN, BAGE 166, 285).

    Liegen diese Voraussetzungen vor, ist eine Bezifferung nicht zwingend geboten (st. Rspr., vgl. zB BAG 11. April 2019 - 6 AZR 104/18 - Rn. 33 mwN, BAGE 166, 285).

    Eine Bezifferung war wegen der tariflich geregelten Prozentangaben für die jeweiligen Zeitzuschläge und des unstreitigen Stundenumfangs nicht zwingend erforderlich (vgl. zu diesem Erfordernis zB BAG 11. April 2019 - 6 AZR 104/18 - Rn. 33 mwN, BAGE 166, 285).

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