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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 24.09.1999 - 5 S 2519/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,5329
VGH Baden-Württemberg, 24.09.1999 - 5 S 2519/98 (https://dejure.org/1999,5329)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.09.1999 - 5 S 2519/98 (https://dejure.org/1999,5329)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. September 1999 - 5 S 2519/98 (https://dejure.org/1999,5329)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Antragsbefugnis Plangebietsfremder wegen Verkehrszunahme; rechtmäßiges Zustandekommen eines Bebauungsplans

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antragsbefugnis eines Anliegers im Normenkontrollverfahren;Verfahren bei Aufstellung eines Bebauungsplans

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BauR 2000, 613
  • ZfBR 2000, 143 (Ls.)
  • ZfBR 2000, 143 BauR 2000, 613 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (14)

  • VGH Baden-Württemberg, 24.09.1999 - 5 S 1985/98

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Antragsbefugnis wegen Verkehrslärmzunahme

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.09.1999 - 5 S 2519/98
    In seiner Sitzung vom 20.01.1998 befaßte sich der Gemeinderat der Antragsgegnerin mit den eingegangen Anregungen und Bedenken, u.a. auch mit den vom Antragsteller des Verfahrens 5 S 1985/98 und von einem weiteren Bürger vorgeschlagenen Erschließungsvarianten, und beschloß den Bebauungsplan "Fünfzig Morgen" als Satzung.

    Mit der vom Antragsteller des Verfahrens 5 S 1985/98 im Offenlegungsverfahren vorgeschlagenen Erschließungsvariante habe sich die Antragsgegnerin nicht stichhaltig auseinandergesetzt.

    Dies gilt insbesondere für die vom Antragsteller des Verfahrens 5 S 1985/98 vorgeschlagene Variante, die eine Erschließung über das bereits bebaute Gebiet "Rehbuckel I" vorsieht.

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.09.1999 - 5 S 2519/98
    Da das in § 1 Abs. 6 BauGB verankerte Abwägungsgebot drittschützenden Charakter hinsichtlich solcher Privatbelange hat, die für die Abwägung erheblich sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.09.1998 - 4 CN 2.98 -, BVerwGE 107, 215 = NJW 1999, 592 = ZfBR 1999, 39 = UPR 1999, 27), kann zwar auch ein mit seinem (Wohn-)Grundstück außerhalb des Plangebiets gelegener Eigentümer - wie der Antragsteller - grundsätzlich dieses "Recht auf gerechte Abwägung privater Belange" für sich beanspruchen.

    Bei alledem können an die Geltendmachung einer Rechtsverletzung i.S.v. § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO keine höheren Anforderungen gestellt werden, als sie für die Klagebefugnis nach § 42 Abs. 2 VwGO gelten; dies gilt auch dann, wenn es sich bei dem Recht, dessen Verletzung geltend gemacht wird, um das Recht auf gerechte Abwägung privater Belange handelt; ein Antragsteller genügt also auch insoweit seiner Darlegungslast, wenn er hinreichend substantiiert Tatsachen vorträgt, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, daß seine privaten Belange fehlerhaft abgewogen worden sind (…vgl. BVerwG, Urt. v. 10.03.1998 - 4 CN 6.97 -, NVwZ 1998, 732 = ZfBR 1998, 205 = UPR 1998, 348 = PBauE § 47 Abs. 2 VwGO Nr. 48 sowie Urt. v. 24.09.1998 - 4 CN 2.98 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 17.09.1998 - 4 CN 1.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Nachteil; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.09.1999 - 5 S 2519/98
    Dieses Interesse wird von der Rechtsordnung nicht mißbilligt, sondern - im Gegenteil - in Rechtsvorschriften wie in § 1 Abs. 5 Satz 1 und 2 Nr. 1 und Nr. 7, § 5 Abs. 2 Nr. 6 und § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB ausdrücklich als schutzwürdig bewertet (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.03.1994 - 4 NB 24.93 -, DVBl. 1994, 701 u. Beschl. v. 17.09.1998 - 4 CN 1.97).

    Erforderlich ist vielmehr, daß sich die Verkehrssituation in einer spezifisch planbedingten Weise (nachteilig) verändert (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.09.1998 - 4 CN 1.97).

  • BVerwG, 19.02.1992 - 4 NB 11.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.09.1999 - 5 S 2519/98
    Die spezifische Planbedingtheit dieser Erhöhung des Verkehrsaufkommens und der damit verbundenen (Lärm-)Immissionen im Bereich der beiden Anwesen des Antragstellers kann bei der gebotenen bewertenden Betrachtung (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 19.02.1992 - 4 NB 11.91 -, a.a.O.) nicht in Zweifel gezogen werden.
  • BVerwG, 29.01.1992 - 4 NB 22.90

    Verwaltungsprozeßrecht: Rechtsschutzinteresse für einen Normenkontrollantrag auf …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.09.1999 - 5 S 2519/98
    Das ist (nur) anzunehmen, wenn nach den Umständen des Falles die konkrete Möglichkeit eines solchen Einflusses besteht, was etwa der Fall ist, wenn sich anhand der Planunterlagen oder sonst erkennbar naheliegender Umstände ergibt, daß sich ohne den Fehler im Abwägungsvorgang ein anderes Ergebnis abgezeichnet hätte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.01.1992 - 4 NB 22.90 -, NVwZ 1992, 662 = PBauE § 214 Abs. 3 BauGB Nr. 3).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.09.1999 - 5 S 2519/98
    Dieses verlangt, daß eine Abwägung überhaupt stattfindet, daß in die Abwägung an Belangen eingestellt wird, was nach Lage der Dinge einzustellen ist, daß die Bedeutung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange nicht verkannt wird und daß der Ausgleich zwischen ihnen nicht in einer Weise erfolgt, die zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (vgl. grundlegend BVerwG, Urt. v. 12.12.1969 - 4 C 105.66 -, BVerwGE 34, 301 = PBauE § 1 Abs. 6 BauGB Nr. 1).
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall, …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.09.1999 - 5 S 2519/98
    Dem widerspricht ein Bebauungsplan nur, wenn ihm von vornherein und unabhängig von aller Abwägung der berührten Belange kein mit der Ordnung der städtebaulichen Entwicklung zusammenhängendes öffentliches Interesse zugrunde liegt, also nur bei einem einigermaßen offensichtlichen planerischen Mißgriff (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 05.07.1974 - IV C 50.72 -, BVerwGE 45, 309 = PBauE § 1 Abs. 6 BauGB Nr. 3).
  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.09.1999 - 5 S 2519/98
    Insoweit kann auf die Rechtsprechung zum Nachteilsbegriff des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO a.F. (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 09.11.1979 - 4 N 1.78, 4 N 2-4.79 -, BVerwGE 59, 87 = PBauE § 47 Abs. 2 VwGO Nr. 1) zurückgegriffen werden.
  • BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.09.1999 - 5 S 2519/98
    Bei alledem können an die Geltendmachung einer Rechtsverletzung i.S.v. § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO keine höheren Anforderungen gestellt werden, als sie für die Klagebefugnis nach § 42 Abs. 2 VwGO gelten; dies gilt auch dann, wenn es sich bei dem Recht, dessen Verletzung geltend gemacht wird, um das Recht auf gerechte Abwägung privater Belange handelt; ein Antragsteller genügt also auch insoweit seiner Darlegungslast, wenn er hinreichend substantiiert Tatsachen vorträgt, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, daß seine privaten Belange fehlerhaft abgewogen worden sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.03.1998 - 4 CN 6.97 -, NVwZ 1998, 732 = ZfBR 1998, 205 = UPR 1998, 348 = PBauE § 47 Abs. 2 VwGO Nr. 48 …sowie Urt. v. 24.09.1998 - 4 CN 2.98 -, a.a.O.).
  • BVerwG, 18.03.1994 - 4 NB 24.93

    Verwaltungsprozeßrecht: Nachteilsbegriff und Antragsbefugnis gem. § 47 Abs. 2 S. …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.09.1999 - 5 S 2519/98
    Dieses Interesse wird von der Rechtsordnung nicht mißbilligt, sondern - im Gegenteil - in Rechtsvorschriften wie in § 1 Abs. 5 Satz 1 und 2 Nr. 1 und Nr. 7, § 5 Abs. 2 Nr. 6 und § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB ausdrücklich als schutzwürdig bewertet (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.03.1994 - 4 NB 24.93 -, DVBl. 1994, 701 u. Beschl. v. 17.09.1998 - 4 CN 1.97).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.1997 - 5 S 3391/94

    Inhalt eines planfeststellungsersetzenden Bebauungsplans; Befangenheit bei …

  • BVerwG, 28.11.1995 - 4 NB 38.94

    Bebauungsplan - Normenkontrolle - Antragsbefugnis - Nachteil - Verkehrslärm - Zu- …

  • BVerwG, 21.07.1989 - 4 NB 18.88

    Rechtsfolgen der Nichteinbeziehung eines lärmbetroffenen Grundstücks in den …

  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.1981 - 1 S 345/81

    Anhörung des Ortschaftsrats; Änderung der Hauptsatzungsbestimmung über …

  • VGH Baden-Württemberg, 26.06.2014 - 5 S 203/13

    Ansiedlung von Tierhaltungsanlagen durch Bebauungsplan

    Dieser Beschluss wäre nur verfahrensfehlerhaft, wenn der Ortschaftsrat entgegen der gesetzlichen Regelung des § 70 Abs. 1 Satz 2 GemO nicht angehört worden wäre (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 24.09.1999 - 5 S 2519/98 -, juris).
  • OVG Thüringen, 02.12.2003 - 1 N 290/99

    Straßenplanung durch Bebauungsplan; Berücksichtigung der Lärmschutzinteressen von …

    Auch der Eigentümer eines außerhalb des Plangebiets gelegenen Grundstücks kann eine mögliche Verletzung des in § 1 Abs. 6 BauGB verankerten Abwägungsgebots rügen, das hinsichtlich solcher privater Belange, die für die Abwägung erheblich sind, drittschützenden Charakter hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.9.1998 - 4 CN 2.98 -, BVerwGE 107, 215 = BRS 60 Nr. 46 = NJW 1999, 592 = UPR 1999, 27, sowie Beschluss vom 6.12.2000 - 4 BN 59.00 -, BRS 63 Nr. 47 = NVwZ 2001, 431 = UPR 2001, 152 und Urteil vom 21.3.2002 - 4 CN 14.00 -, BVerwGE 116, 144 = BRS 65 Nr. 17 = NVwZ 2002, 1509 = DVBl. 2002, 1469; vgl. hierzu und zum folgenden auch VGH BW, Urteil vom 24.9.1999 - 5 S 2519/98 - juris).

    Ob eine planbedingte Zunahme des Verkehrslärms zum notwendigen Abwägungsmaterial gehört und damit die Antragsbefugnis des davon Betroffenen zu bejahen ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls (so BVerwG…, Urteil vom 17.9.1998, a. a. O.; Beschluss vom 19.2.1992 - 4 NB 11.91 -, BRS 54 Nr. 41 = NJW 1992, 2844 - jeweils zum Nachteilsbegriff des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO a. F.); maßgebend ist, ob die geltend gemachten Beeinträchtigungen in einem adäquat-kausalen Zusammenhang mit der Planung stehen und mehr als geringfügig sind (vgl. dazu BVerwG…, Urteil vom 21.3.2002, a. a. O.; zur Bejahung der Antragsbefugnis von Anwohnern außerhalb des Plangebiets vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 6.12.2000 - 4 BN 59.00-, BRS 63 Nr. 47 = NVwZ 2001, 431 m. w. N. aus der früheren Rechtsprechung; OVG NW, Urteil vom 28.8.1996 - 11a D 125/92.NE -, BRS 58 Nr. 17 = NVwZ-RR 1997, 686; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.3.1999 - 1 C 11636/98 -, BImSchG-Rspr. § 41 Nr. 47, Leitsatz 1 - LS auch in juris; vgl. zum Ganzen auch VGH BW, Urteil vom 24.9.1999 - 5 S 2519/98 - zitiert nach juris).

    Die Antragsgegnerin wäre gehalten gewesen, sich auch ohne konkrete Rüge eines Anwohners bereits im Planaufstellungsverfahren prognostisch (durch Einholung eines Immissionsgutachtens oder in anderer geeigneter Weise) mit den Auswirkungen der Trasse für die Lärmbelastung in der B Landstraße zu befassen, um damit das Interesse der Anwohner dieser Straße an der Vermeidung zusätzlichen Verkehrslärms mit dem ihm zukommenden Gewicht in die Abwägung einstellen zu können (vgl. in diesem Sinne für die Ausweisung eines größeren Neubaugebiets, das für Anwohner außerhalb des Plangebiets mit einem erheblichen Zu- und Abgangsverkehr verbunden ist, VGH BW, Urteil vom 24.9.2000 - 5 S 2519/98 - zitiert nach juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.07.2020 - 1 S 1584/18

    Gesamtanlagenschutzsatzung: Anhörung des Ortschaftsrats, Anforderungen an …

    Der Satzungsbeschluss des Gemeinderats ist nur dann verfahrensfehlerhaft und rechtswidrig, wenn der Ortschaftsrat entgegen § 70 Abs. 1 Satz 2 GemO überhaupt nicht angehört worden, also der Verfahrensschritt der Anhörung unterblieben ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 24.09.1999 - 5 S 2519/98 -, juris).
  • VGH Hessen, 21.07.2003 - 3 N 2168/98

    Befangenheit eines Ratsmitgliedes wegen Grundeigentum im Plangebiet

    Zum notwendigen Abwägungsmaterial kann grundsätzlich auch das Interesse der Anwohner einer außerhalb des Plangebiets gelegenen Straße daran gehören, von erhöhten Verkehrslärm im Zusammenhang mit der Ausweisung eines neuen Baugebiets verschont zu bleiben (vgl. VGH Baden-Württemberg, U. v. 24.09.1999 - 5 S 2519/98 - BauR 2000, 613).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.09.2001 - 5 S 2869/99

    Normenkontrolle: Bebauungsplan - Straßenplanung - Trassenvariante - …

    Außerdem war sein Interesse, als Eigentümer eines unmittelbar an das Plangebiet angrenzenden Wohngrundstücks von verkehrsbedingten Immissionen auch unterhalb der Schwelle gesetzlicher Grenzwerte verschont zu bleiben, abwägungserheblich, weil sein Grundstück insoweit schutzwürdig ist und der Verkehr auf der Nordumgehung die Immissionslage auf diesem Grundstück nicht nur geringfügig und unwesentlich (…vgl. BVerwG, Urt. v. 21.10.1999 - 4 CN 1.98 - ZfBR 2000, 199) sowie bei wertender Betrachtung auch spezifisch planbedingt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.09.1998 - 4 CN 1.97 - ZfBR 1999, 41; NK-Urteile des Senats v. 24.09.1999 - 5 S 1985/98 - und - 5 S 2519/98 -, jeweils m. w. N.) berührt.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.08.2010 - 2 K 108/09

    Unwirksamkeit einer Einbeziehungssatzung; Bedürfnis; Planziel; Umgestaltung des …

    Da das Abwägungsgebot drittschützenden Charakter hinsichtlich solcher privaten Belange hat, die für die Abwägung erheblich sind (…vgl. BVerwG, Urt. v. 24.09.1998, a. a. O.), kann auch ein mit seinem (Wohn-)Grundstück außerhalb des Plangebiets gelegener Eigentümer grundsätzlich dieses "Recht auf gerechte Abwägung privater Belange" für sich beanspruchen (BVerwG, Beschl. v. 21.07.1989 - 4 NB 18.88 -, BRS 49 Nr. 13; VGH BW, Urt. v. 24.09.1999 - 5 S 2519/98 -, BauR 2000, 143 [nur Leitsatz]).
  • OVG Schleswig-Holstein, 11.10.2006 - 1 KN 1/05
    Dabei wird in erster Linie auf erhöhte Verkehrslärmimmissionen im Zusammenhang mit der Ausweisung eines neuen Baugebiets abgestellt (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 24.09.1999, 5 S 2519/98, Juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.04.2005 - 2 K 328/00

    Planung von Universitätsgelände neben Wohngebiet zulässig

    Da das Abwägungsgebot drittschützenden Charakter hinsichtlich solcher privaten Belange hat, die für die Abwägung erheblich sind (…vgl. BVerwG, Urt. v. 24.09.1998, a. a. O.), kann auch ein mit seinem (Wohn-)Grundstück außerhalb des Plangebiets gelegener Eigentümer - wie die Antragsteller - grundsätzlich dieses "Recht auf gerechte Abwägung privater Belange" für sich beanspruchen (BVerwG, Beschl. v. 21.07.1989 - BVerwG 4 NB 18.88 -, BRS 49 Nr. 13; VGH BW, Urt. v. 24.09.1999 - 5 S 2519/98 -, BauR 2000, 143 [nur Leitsatz]).
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Rechtsprechung
   KG, 09.11.1999 - 4 U 5313/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2091
KG, 09.11.1999 - 4 U 5313/98 (https://dejure.org/1999,2091)
KG, Entscheidung vom 09.11.1999 - 4 U 5313/98 (https://dejure.org/1999,2091)
KG, Entscheidung vom 09. November 1999 - 4 U 5313/98 (https://dejure.org/1999,2091)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfordernis der Prüffähigkeit einer Schlussrechnungssumme im Werkvertragsrecht; Erforderlichkeit der Aufschlüsselung nach Unternehmen in der Schlussrechnung; Aufnahme von Arbeiten Dritter in die Schlussrechnung; Werklohnzahlung Zug-um-Zug gegen Mängelbeseitigung; ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    § 648 a BGB: Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers mit Druckzuschlag trotz nicht erbrachter Sicherheit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    § 648a BGB: Sicherungsverlangen auch nach Abnahme? (IBR 2000, 326)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1672 (Ls.)
  • NJW-RR 2000, 687
  • NZBau 2000, 340
  • NZBau 2000, 488 (Ls.)
  • BauR 2000, 1239
  • BauR 2000, 613 (Ls.)
  • BauR 2000, 738
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.11.2000 - VII ZR 82/99

    Absicherung des Vergütungsanspruchs

    Unerheblich ist, daß der Besteller wegen der Mängel ein Leistungsverweigerungsrecht gegenüber einer Raten- oder Abschlagszahlungsforderung haben kann (a.A. KG, BauR 2000, 738;… Ingenstau/Korbion aaO, Rdn. 426; Reinelt, BauR 1997, 766, 771; Brechtelsbauer, BauR 1999, 1371, 1374).
  • OLG Dresden, 30.10.2002 - 7 U 730/02

    Pauschalpreisvertrag: Prüfbarkeit der Schlußrechnung bei vorzeitiger …

    An dessen Nichterfüllung knüpft das Gesetz lediglich ein Leistungsverweigerungs- sowie ein Kündigungsrecht, wobei die in § 648a Abs. 5 BGB enthaltene Rechtsfolgenverweisung auf §§ 643, 645 BGB auch deutlich macht, dass vom Gesetzgeber lediglich eine Regelung der Rechte des Unternehmers für während eines noch nicht beendeten bzw. hinsichtlich der primären Leistungspflichten noch nicht abgewickelten Vertrages beabsichtigt war (KG, NZBau 2000, 340f., 341).

    Wie bei sonstigen finanziellen Mitwirkungspflichten kann insoweit lediglich eine doppelte Zug-um-Zug-Verurteilung erfolgen (KG, NZBau 2000, 340f, 341; OLG Schleswig, NJW-RR 1998, 532; OLG Brandenburg, IBR 2002, 481; Ullrich, MDR 1999, 1233ff., 1234ff; Jacob, BauR 2002, 386ff., 388ff.).

  • OLG Brandenburg, 20.02.2003 - 12 U 102/02

    Zulässigkeit eines Sicherungsverlangens nach Abnahme; Zurückbehaltungsrecht bei …

    Nach einer Ansicht soll nach Abnahme keine Sicherheit mehr für den Vergütungsanspruch verlangt werden können, weil eine Kündigung nach § 648 a Abs. 5 BGB nicht mehr möglich sei (KG, BauR 2000, 738; OLG Hamm, NJW-RR 2001, 806; Leinemann/Sterner, BauR 2000, 1420 f;… Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 7 B, Rn. 18).

    Der Argumentation, wonach entgegen der Zielsetzung des § 648 a BGB gerade derjenige Werkunternehmer begünstigt werde, der seine Leistungen vertragswidrig erbracht habe (OLG Hamm, NJW-RR 2001, 806/807; KG, BauR 2000, 738), vermag sich der Senat nicht anzuschließen.

  • OLG Hamm, 07.03.2001 - 25 W 48/00
    Rn. 19 Letztlich würde die Verneinung eines Zurückbehaltungsrechts bei durch den Unternehmer verlangter und nicht fristgerecht erbrachter Sicherheitsleistung nicht nur zu einer Sicherung des Unternehmers, sondern darüber hinausgehend zu einer Befriedigung führen, denn er erhielte trotz möglicherweise mangelhafter Werkleistung den ungekürzten Werklohn (vgl. auch Ullrich aaO 1233 (1234), KG NJW-RR 2000, 687 (688)).

    Rn. 24 (vgl. KG NJW-RR 2000, 687 (688); Leinemann/Sterner BauR 2000, 1414 (1421)).

  • OLG Brandenburg, 20.03.2003 - 12 U 120/02

    Feststellung der Unglaubwürdigkeit eines Zeugen wegen Bestehen eines …

    Nach einer Ansicht soll nach Abnahme keine Sicherheit mehr für den Vergütungsanspruch verlangt werden können, weil eine Kündigung nach § 648 a Abs. 5 BGB nicht mehr möglich sei (KG, BauR 2000, 738; OLG Hamm, NJW-RR 2001, 806 [OLG Hamm 07.03.2001 - 25 W 48/00]; Leinemann/Sterner, BauR 2000, 1420 f;… Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 7 B, Rn. 18).

    Der Argumentation, wonach entgegen der Zielsetzung des § 648 a BGB gerade derjenige Werkunternehmer begünstigt werde, der seine Leistungen vertragswidrig erbracht habe (OLG Hamm, NJW-RR 2001, 806 [OLG Hamm 07.03.2001 - 25 W 48/00]/807; KG, BauR 2000, 738), vermag sich der Senat nicht anzuschließen.

  • OLG Dresden, 24.10.2002 - 7 U 1529/02

    § 648a BGB: Bedingte Nachfristsetzung wirksam?

    An dessen Nichterfüllung knüpft das Gesetz lediglich ein Leistungsverweigerungs- sowie ein Kündigungsrecht, wobei die in, § 648a Abs. 5 BGB enthaltene Rechtsfolgenverweisung auf §§ 643, 645 BGB auch deutlich macht, dass vom Gesetzgeber lediglich eine Regelung der Rechte des Unternehmers für während eines noch nicht beendeten bzw. hinsichtlich der primären Leistungspflichten noch nicht abgewickelten Vertrages beabsichtigt war (KG, NZBau 2000, 340 f., 341).

    Wie bei sonstigen finanziellen Mitwirkungspflichten kann insoweit allenfalls eine doppelte Zug-um-Zug-Verurteilung erfolgen (KG, NZBau 2000, 340 f., 341; OLG Schleswig, NJW-RR 1998, 532; OLG Brandenburg, IBR 2002, 481; Ullrich, MDR 1999, 1233ff.,1234ff.; Jacob, BauR 2002, 386, 388ff.).

  • OLG München, 21.01.2003 - 13 U 4425/02

    Anspruch auf Restwerklohn bei nicht gleisteter Sicherheit

    Die Gegenmeinung (OLG Rostock NZ Bau 2002, 97; OLG Hamm IBR 2001, 422; KG Berlin BauR 2000, 738; LG Dortmund IBR 1999, 319, Rathjen BauR 2002, 242) wird im wesentlichen mit folgenden Argumenten begründet.
  • OLG Hamm, 09.09.2005 - 11 WF 257/05

    Zur Anrechnung von Kindergeld bei einem an sich barunterhaltspflichtigen aber …

    6 in Abweichung von der Vorauflage; für eine hälftige Anrechnung: OLG Nürnberg, NJW-RR 2000, 687; OLG Celle FamRZ 2001, 47; OLG Brandenburg FamRZ 2002, 1216; Wendl/Staudigl/Scholz, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 6. Aufl., § 2 Rdnr. 515; Erman/Hammermann, § 1612 b Rdnr. 14).
  • OLG Stuttgart, 30.10.2000 - 6 U 130/99

    Bauhandwerkersicherung - Leistungsverweigerungsrecht - Zurückbehaltungsrecht …

    Mit dem Landgericht ist dem Leistungsverweigerungsrecht der Klägerin nach § 648 a BGB der Vorrang vor dem Zurückbehaltungsrecht des Beklagten nach § 320 BGB zuzusprechen (ebenso OLG Dresden BauR 1999, 1314; LG Erfurt NJW 1999, 3786; a.A.: AG Berlin BauR 2000, 738;… Ingenstau/Korbion, VOB, 13. Aufl. 1996, B § 16 Rdnr. 426).
  • OLG Jena, 01.11.2001 - 1 U 479/01

    Sicherheitsleistung nach Abnahme

    KG Berlin, 4 U 5313/98, Baurecht 2000, 738; OLG Hamm, 25 W 48/00 NJW-RR 2001, 806; LG Dortmund, 10 O 123/97, IBR 99, 319.
  • KG, 20.02.2002 - 26 U 71/01

    Sicherheitsleistung gem. § 648a BGB auch nach Abnahme?

  • OLG Hamm, 09.11.2005 - 11 WF 257/05
  • LG Köln, 13.12.2002 - 89 O 103/99
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