Rechtsprechung
| FG Hamburg, 25.11.2015 - 2 K 258/14 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 17 Abs 1 EStG 2009, § 17 Abs 2 S 5 EStG 2009, § 42 AO, § 516 BGB, § 17 Abs 2 S 6 Buchst a EStG 2009
Einkommensteuerliche Berücksichtigung eines Verlusts aus der Veräußerung von unentgeltlich erworbenen Kapitalgesellschaftsanteilen - Einkünfteerzielungsabsicht des unentgeltlichen Erwerbers - Abgrenzung zwischen Schenkung und entgeltlicher Zuwendung - Kein ... - Betriebs-Berater
Auch Verluste aus der Veräußerung unentgeltlicher KG-Anteile steuerbar
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einkommensteuerliche Berücksichtigung eines Verlustes aus der Veräußerung einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Verluste aus der Veräußerung von unentgeltlich erworbenen Kapitalgesellschaftsanteilen sind grundsätzlich berücksichtigungsfähig
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Verluste aus Veräußerung unentgeltlich erworbener Kapitalgesellschaftsanteile sind grundsätzlich berücksichtigungsfähig
- pwc.de (Kurzinformation)
Verlust aus Veräußerung von zuvor unentgeltlich erworbenem GmbH-Anteil
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Verluste aus der Veräußerung von unentgeltlich erworbenen Kapitalgesellschaftsanteilen
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 25.11.2015 - 2 K 258/14
- BFH, 09.05.2017 - IX R 1/16
- FG Hamburg, 14.11.2017 - 2 K 184/17
- BFH - IX B 141/17 (anhängig)
Papierfundstellen
- BB 2016, 1123
- BB 2016, 854
- EFG 2016, 483
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (27)
- BFH, 08.04.2014 - IX R 4/13
Anteilsveräußerung - Vertrag zwischen nahen Angehörigen
Auszug aus FG Hamburg, 25.11.2015 - 2 K 258/14
Denn nur wenn überhaupt ein positiver Verkehrswert vorhanden ist, kommt regelmäßig ein unentgeltlicher Vorgang in Betracht (vgl. BFH - Urteile vom 18. August 1992 VIII R 13/90, BStBl II 1993, 34;… vom 1. August 1996 VIII R 4/92, BFH/NV 1997, 215; vom 29. Juli 1997 VIII R 80/94, BStBl II 1997, 727; vom 21. Oktober 1999 I R 43, 44/98, BStBl II 2000, 424; vom 8. April 2014 IX R 4/13, BFH/NV 2014, 1201).Diese Vermutung gilt demgegenüber nicht für Verträge zwischen einander nahestehenden Personen, denn bei ihnen kann nicht unterstellt werden, dass sie Leistung und Gegenleistung im Regelfall nach kaufmännischen Gesichtspunkten ausgehandelt haben (vgl. BFH-Urteil vom 8. April 2014 IX R 4/13, BFH/NV 2014, 1201).
Rn. 38 Ob die Zuwendung auf einem Leistungsaustausch beruht, ihr also eine Gegenleistung gegenübersteht, ist aufgrund einer tatsächlichen Würdigung der Gesamtumstände des Einzelfalls zu entscheiden (vgl. etwa BFH-Urteil vom 8. April 2014 IX R 4/13, BFH/NV 2014, 1201 m. w. N.).
Ebenso wie bei Verwandten (vgl. BFH-Urteil vom 8. April 2014 IX R 4/13, BFH/NV 2014, 1201) existiert auch im Verhältnis zwischen Freunden kein Erfahrungswert, wonach Leistung und Gegenleistung im Regelfall nach kaufmännischen Gesichtspunkten ausgehandelt werden.
- BFH, 19.06.2008 - VI R 4/05
Durch Dienstverhältnis veranlasstes Aktienankaufsrecht als lohnsteuerlicher …
Auszug aus FG Hamburg, 25.11.2015 - 2 K 258/14
In diesem Fall handelt es sich bei der Zuwendung um eine steuerpflichtige Einnahme in Form eines geldwerten Vorteils, die beispielsweise zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit oder selbständiger Tätigkeit führen kann (vgl. BFH-Urteile vom 19. Juni 2008 VI R 4/05, BStBl II 2008, 826, zu § 19 EStG; vom 9. April 2013 VIII R 19/11, BStBl II 2013, 689, zu § 18 EStG).Rn. 52 Für die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit hat der BFH mehrfach entschieden, dass zu den Einnahmen aus dieser Einkunftsart alle Güter zu rechnen sind, die in Geld oder Geldeswert bestehen und die dem Arbeitnehmer aus dem Dienstverhältnis für das Zurverfügungstellen seiner individuellen Arbeit zufließen; das heißt, der Vorteil muss mit Rücksicht auf das Dienstverhältnis eingeräumt werden und die Leistung muss sich im weitesten Sinn als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der individuellen Arbeitskraft erweisen (vgl. nur BFH-Urteil vom 19. Juni 2008 VI R 4/05, BStBl II 2008, 826).
Ob die Einnahmen auf einem Leistungsaustausch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer beruhen, sie also zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zählen, oder ob sie aufgrund einer Sonderrechtsbeziehung einer anderen Einkunftsart oder dem nichtsteuerbaren Bereich zuzurechnen sind, ist aufgrund einer tatsächlichen Würdigung der Gesamtumstände des Einzelfalles zu entscheiden, die dem Finanzgericht als Tatsacheninstanz obliegt (vgl. BFH-Urteile vom 19. Juni 2008 VI R 4/05, BStBl II 2008, 826; vom 20. November 2008 VI R 25/05, BStBl II 2009, 382).
- BFH, 09.04.2013 - VIII R 19/11
Aktienoption für Aufsichtsrat - Art, Höhe und Zuflusszeitpunkt der Einkünfte bei …
Auszug aus FG Hamburg, 25.11.2015 - 2 K 258/14
In diesem Fall handelt es sich bei der Zuwendung um eine steuerpflichtige Einnahme in Form eines geldwerten Vorteils, die beispielsweise zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit oder selbständiger Tätigkeit führen kann (vgl. BFH-Urteile vom 19. Juni 2008 VI R 4/05, BStBl II 2008, 826, zu § 19 EStG; vom 9. April 2013 VIII R 19/11, BStBl II 2013, 689, zu § 18 EStG).Zwischen steuerpflichtigen Einnahmen bei den Überschusseinkünften (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG) und den gesetzlich nicht definierten Betriebseinnahmen besteht jedenfalls Übereinstimmung darin, dass die Zuwendung von geldwerten Gütern steuerpflichtig ist, sofern zwischen der Zuwendung und der Einkunftsart ein konkreter sachlicher und wirtschaftlicher Veranlassungszusammenhang gegeben ist (vgl. etwa BFH-Urteile vom 22. Juli 1988 III R 175/85, BStBl II 1988, 995; vom 18. September 2012 VI R 90/10, BStBl II 2013, 289; vom 9. April 2013 VIII R 19/11, BStBl II 2013, 689).
Insofern kann man beispielsweise für die Frage, ob den Mitgliedern eines Aufsichtsrats gewährte Vorteile als Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit einzustufen sind, darauf abstellen, ob fremden Dritten diese Vorteile ebenfalls gewährt wurden (vgl. BFH-Urteil vom 9. April 2013 VIII R 19/11, BStBl II 2013, 689).
- BFH, 17.12.2007 - GrS 2/04
Großer Senat beseitigt Vererblichkeit des Verlustvortrags
Auszug aus FG Hamburg, 25.11.2015 - 2 K 258/14
Die Beschlüsse des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 17. Dezember 2007 (GrS 2/04, BStBl II 2008, 608) und vom 10. Dezember 2013 (…IV B 63/13, BFH/NV 2014, 512) befassten sich mit den Verhältnissen des Rechtsnachfolgers in Bezug auf die Erstellung einer Totalgewinnprognose und seien nicht übertragbar.Die Einbeziehung der Anschaffungskosten des Rechtsvorgängers ergebe sich aus der Rechtsprechung des BFH zur interpersonellen Übertragung stiller Reserven, die heranzuziehen sei (BFH-Beschlüsse vom 17. Dezember 2007 GrS 2/04, BStBl II 2008, 608; …und vom 10. Dezember 2013 IV B 63/13, BFH/NV 2014, 512).
Rn. 74 Etwas anderes folgt entgegen der Auffassung des Beklagten auch nicht aus den Beschlüssen des BFH vom 17. Dezember 2007 (GrS 2/04, BStBl II 2008, 608) und vom 10. Dezember 2013 (…IV B 63/13, BFH/NV 2014, 512).
- BFH, 10.12.2013 - IV B 63/13
Totalgewinnprognose bei geplanter Verschenkung eines Personengesellschaftsanteils
Auszug aus FG Hamburg, 25.11.2015 - 2 K 258/14
Die Beschlüsse des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 17. Dezember 2007 (GrS 2/04, BStBl II 2008, 608) und vom 10. Dezember 2013 (IV B 63/13, BFH/NV 2014, 512) befassten sich mit den Verhältnissen des Rechtsnachfolgers in Bezug auf die Erstellung einer Totalgewinnprognose und seien nicht übertragbar.Die Einbeziehung der Anschaffungskosten des Rechtsvorgängers ergebe sich aus der Rechtsprechung des BFH zur interpersonellen Übertragung stiller Reserven, die heranzuziehen sei (BFH-Beschlüsse vom 17. Dezember 2007 GrS 2/04, BStBl II 2008, 608; und vom 10. Dezember 2013 IV B 63/13, BFH/NV 2014, 512).
Rn. 74 Etwas anderes folgt entgegen der Auffassung des Beklagten auch nicht aus den Beschlüssen des BFH vom 17. Dezember 2007 (GrS 2/04, BStBl II 2008, 608) und vom 10. Dezember 2013 (IV B 63/13, BFH/NV 2014, 512).
- BFH, 02.05.2001 - VIII R 32/00
Fahrtkosten eines GmbH-Gesellschafters
Auszug aus FG Hamburg, 25.11.2015 - 2 K 258/14
Dies bedeutet, dass es konkreter Anhaltspunkte dafür bedarf, dass aufgrund der individuellen Verhältnisse der Kapitalgesellschaft und/oder ihrer Gesellschafter auch langfristig mit einem Überschuss einschließlich einer Wertsteigerung nicht zu rechnen ist oder rein persönliche Gesichtspunkte, wie freundschaftliche oder verwandtschaftliche Beziehungen, für die Beteiligung bestimmend waren (vgl. BFH-Urteil vom 02.05.2001 VIII R 32/00, BStBl II 2001, 668 m. w. N.).Konkrete Anhaltspunkte dafür, dass aufgrund der individuellen Verhältnisse der Kapitalgesellschaft und/oder ihrer Gesellschafter auch langfristig mit einem Überschuss einschließlich einer Wertsteigerung nicht zu rechnen ist oder rein persönliche Gesichtspunkte, wie freundschaftliche oder verwandtschaftliche Beziehungen, für die Beteiligung bestimmend waren, liegen nicht vor (vgl. BFH-Urteil vom 02.05.2001 VIII R 32/00, BStBl II 2001, 668 m. w. N.).
- BFH, 20.11.2008 - VI R 25/05
Bei Einräumung eines handelbaren wie nicht handelbaren Aktienoptionsrechts führt …
Auszug aus FG Hamburg, 25.11.2015 - 2 K 258/14
Ob die Einnahmen auf einem Leistungsaustausch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer beruhen, sie also zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zählen, oder ob sie aufgrund einer Sonderrechtsbeziehung einer anderen Einkunftsart oder dem nichtsteuerbaren Bereich zuzurechnen sind, ist aufgrund einer tatsächlichen Würdigung der Gesamtumstände des Einzelfalles zu entscheiden, die dem Finanzgericht als Tatsacheninstanz obliegt (vgl. BFH-Urteile vom 19. Juni 2008 VI R 4/05, BStBl II 2008, 826; vom 20. November 2008 VI R 25/05, BStBl II 2009, 382). - BFH, 07.12.2010 - IX R 40/09
Ringweise Anteilsveräußerungen und -erwerbe zur Verlustnutzung im …
Auszug aus FG Hamburg, 25.11.2015 - 2 K 258/14
Diese spezialgesetzliche Definition des Missbrauchstatbestand kann grundsätzlich nicht durch den Rückgriff auf den allgemeinen Missbrauchstatbestand umgangen werden (vgl. FG München, Urteil vom 15. Dezember 2009 2 K 2608/06, EFG 2010, 715;… nachgehend BFH-Beschluss vom 5. August 2010 IX B 30/10, BFH/NV 2010, 2104;… Drüen in: Tipke/Kruse, AO/FGO, § 42 AO Rn. 20b;… vor § 42 AO, Rn. 13a ; jeweils m. w. N.; vgl. auch BFH-Urteil vom 7. Dezember 2010 IX R 40/09, BStBl II 2011, 427 - zur ringweisen Anteilsveräußerung). - BFH, 18.12.2013 - I R 25/12
Verlustvortrag nach Verschmelzung von Schwestergesellschaften (Altfall) - …
Auszug aus FG Hamburg, 25.11.2015 - 2 K 258/14
Eine rechtliche Gestaltung ist erst dann unangemessen, wenn der Steuerpflichtige die vom Gesetzgeber vorausgesetzte Gestaltung zum Erreichen eines bestimmten wirtschaftlichen Ziels nicht gebraucht, sondern dafür einen ungewöhnlichen Weg wählt, auf dem nach den Wertungen des Gesetzgebers das Ziel nicht erreichbar sein soll (vgl. BFH-Urteile vom 17. Dezember 2003 IX R 56/03, BStBl II 2004, 648; vom 18. Dezember 2013 I R 25/12, BFH/NV 2014, 904, jeweils m. w. N.). - BFH, 29.05.2008 - IX R 77/06
Kein Gestaltungsmissbrauch bei Veräußerung von GmbH-Anteilen an …
Auszug aus FG Hamburg, 25.11.2015 - 2 K 258/14
Ein Gestaltungsmissbrauch ist regelmäßig nicht gegeben, wenn ein Steuerpflichtiger - aus welchen Gründen auch immer - auf Dauer zwischen sich und eine Einkunftsquelle eine inländische Kapitalgesellschaft schaltet und alle sich daraus ergebenden Konsequenzen zieht (vgl. BFH, Urteile vom 23. Oktober 1996 I R 55/95, BStBl II 1998, 90; vom 29. Mai 2008, IX R 77/06, BStBl II 2008, 789; jeweils m. w. N.). - BFH, 17.12.2003 - IX R 56/03
Mietvertrag nach Gundstücksübertragung unter Angehörigen
- BFH, 18.09.2012 - VI R 90/10
Zufluss und Bewertung von Aktienoptionsrechten für Arbeitnehmer
- BFH, 29.08.2007 - IX R 17/07
Darlehensverträge zwischen Angehörigen - Schuldzinsenabzug bei wechselseitiger …
- BFH, 22.07.1988 - III R 175/85
Entnahme bei einer vom Geschäftspartner kostenlos gewährten Reise
- BFH, 29.06.1995 - VIII R 68/93
Veräußerungsverlust aus der Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung i. S. des …
- BFH, 23.10.1996 - I R 55/95
Zur Anwendung des § 42 AO bei einer auf Dauer angelegten entgeltlichen …
- FG Düsseldorf, 07.07.2015 - 10 K 546/12
Liebhaberei bei Auflösungsverlust nach § 17 EStG : Liquidation einer ein …
- BFH, 05.08.2010 - IX B 30/10
Nichtzulassungsbeschwerde: Divergenz; zur Tenorierung als Verfahrensfehler
- FG München, 15.12.2009 - 2 K 2608/06
Steuerliche Geltendmachung eines Veräußerungsverlustes von unmittelbar zuvor …
- BFH, 01.09.2016 - VI R 67/14
Verbilligte Überlassung von GmbH-Anteilen als Arbeitslohn
- BFH, 21.05.2014 - I R 42/12
"Poolung" von Treugeberrechten - Vorliegen eines Treuhandverhältnisses - …
- BFH, 28.02.2013 - VI R 58/11
Lohnzahlung Dritter - Werbungskostenhöchstbetrag für häusliches Arbeitszimmer - …
- BFH, 29.07.1997 - VIII R 80/94
Der unentgeltliche Erwerb einzelner Anteile von einem wesentlich Beteiligten …
- BFH, 18.08.1992 - VIII R 13/90
Übertragung eines wertlosen GmbH-Anteils ohne Gegenleistung
- BFH, 18.02.1982 - IV R 46/78
Zuwendungen an Empfänger im Ausland sind nur dann keine Geschenke im Sinn von § 4 …
- FG Münster, 02.10.2014 - 14 K 3691/11
Verbilligte Aktienüberlassung an GmbH des Geschäftsführers
- BFH, 01.08.1996 - VIII R 4/92
Übertragung eines wertlosen GmbH-Anteils
- BFH, 09.05.2017 - IX R 1/16
Berücksichtigung eines Verlusts aus der Veräußerung von unentgeltlich erworbenen …
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 25. November 2015 2 K 258/14 aufgehoben.Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2016, 483 veröffentlichten Urteil statt und setzte die Einkommensteuer auf 0 EUR fest.
- FG Hamburg, 14.11.2017 - 2 K 184/17
Unentgeltlichkeit der Übertragung von Kapitalgesellschaftsanteilen - Bindung des …
Rn. 22 Der Senat hat der Klage mit Urteil vom 25. November 2015 (EFG 2016, 483) stattgegeben und die Einkommensteuer auf 0 EUR festgesetzt.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| FG Köln, 09.12.2015 - 2 K 1715/11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Umsatzsteuer: Postzustellungsauftrag ist keine umsatzsteuerfreie Post-Universaldienstleistung
- Betriebs-Berater
Umsatzsteuerbefreiung bei Postdienstleistungen
- rechtsportal.de
RL 97/67/EG Art. 3 Abs. 4 ; UStG § 4 Nr. 11
Voraussetzungen für die Erteilung einer Bescheinigung zur Umsatzsteuerfreiheit von Post-Universaldienstleistungen im Sinne des § 4 Nr. 11b UStG - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Erteilung einer Bescheinigung zur Umsatzsteuerfreiheit von Post-Universaldienstleistungen im Sinne des § 4 Nr. 11b UStG
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Umsatzsteuer - Frage der Umsatzsteuerfreiheit von Dienstleistung "Postzustellungsurkunde"; Bescheinigung gem. § 4 Nr. 11b UStG
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BB 2016, 854
- EFG 2016, 774
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- EuGH, 23.04.2009 - C-357/07
DER VON DEM BRITISCHEN UNTERNEHMEN ROYAL MAIL ANGEBOTENE POSTALISCHE …
Auszug aus FG Köln, 09.12.2015 - 2 K 1715/11
Hierzu habe der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in seiner Entscheidung vom 23. April 2009 im Verfahren "TNT Post UK" (Aktenzeichen C-357/07) festgestellt, dass der Begriff "öffentliche Posteinrichtung" dahingehend auszulegen sei, dass er für öffentliche oder private Betreiber gelte, die sich verpflichten, in einem Mitgliedstaat den gesamten Universaldienst oder Teile davon gemäß Art. 3 Abs. 4 der Richtlinie 97/67/EG zu gewähren.Dieser allgemeine Zweck mündet im Postbereich in den spezifischeren Zweck ein, postalische Dienstleistungen, die den Grundbedürfnissen der Bevölkerung entsprechen, zu ermäßigten Kosten anzubieten (vgl. EuGH-Urteil vom 23. April 2009, C-357/07 - TNT Post UK, Amtliche Sammlung -Slg.- 2009, I-3025, Rdnr. 32 f.).
Rn. 68 bb) Ein solcher Zweck entspricht im Kern dem Zweck der Post-Richtlinie, einen Universalpostdienst anzubieten, denn gemäß Art. 3 Abs. 1 der Post-Richtlinie entspricht ein Universalpostdienst dem flächendeckenden Angebot postalischer Dienstleistungen einer bestimmten Qualität zu tragbaren Preisen für alle Nutzer (vgl. EuGH-Urteil vom 23. April 2009, C-357/07 - TNT Post UK, Slg. 2009, I-3025, Rdnr. 34).
Rn. 69 Hiernach knüpft die Steuerbefreiungsregelung in § 4 Nr. 11b UStG daran an, dass der Dienstleister ein Mindestmaß an postalischen Dienstleistungen erbringt, die den grundlegenden Bedürfnissen der Bevölkerung entsprechen, und einen Universalpostdienst, wie er in Art. 3 der Post-Richtlinie beschrieben ist, oder einen Teil davon gewährleistet (vgl. EuGH-Urteil vom 23. April 2009, C-357/07 - TNT Post UK, Slg. 2009, I-3025, Rdnr. 36).
Soweit hierunter grundsätzlich auch Postdienste gehören, folgt daraus allerdings nicht, dass alle Dienstleistungen und die dazugehörigen Lieferungen von Gegenständen, die von den öffentlichen Posteinrichtungen ausgeführt werden und die nicht, wie die Personenbeförderungs- und Telekommunikationsdienstleistungen, ausdrücklich vom Anwendungsbereich dieser Bestimmung ausgeschlossen sind, unabhängig von ihrer Natur von der Steuerpflicht befreit sind (vgl. EuGH-Urteil vom 23. April 2009, C-357/07 - TNT Post UK Ltd, Slg. 2009, I-3025, Rdnr. 43).
Aufgrund ihres Ausnahmecharakters und zur Wahrung der steuerlichen Neutralität (vgl. EuGH-Urteil vom 23. April 2009, C-357/07 - TNT Post UK Ltd, a.a.O., Rdnr. 44 f.) sind die Befreiungstatbestände vielmehr eng auszulegen, da die Steuerbefreiung eine Ausnahme von dem Grundsatz darstellt, wonach jede Dienstleistung, die ein Steuerpflichtiger gegen Entgelt erbringt, der Mehrwertsteuer unterliegt.
Rn. 82 Vor diesem Hintergrund gilt die Umsatzsteuerbefreiung nicht für spezifische, von den Dienstleistungen von allgemeinem Interesse trennbare Dienstleistungen, insbesondere wenn diese den besonderen Bedürfnissen von Wirtschaftsteilnehmern entsprechen (vgl. EuGH-Urteil vom 23. April 2009, C-357/07 - TNT Post UK Ltd, Slg. 2009, I-3025, Rdnr. 46).
Unter Anknüpfung an die europarechtlichen Vorgaben durch Art. 132 Abs. 1 Buchst. a der Mehrwertsteuersystemrichtlinie sowie unter Berücksichtigung des EuGH-Urteils vom 23. April 2009 (C-357/07 - TNT Post UK Ltd) sollten von der Steuerbefreiungsvorschrift nicht alle Postdienstleistungen, sondern nur dem Gemeinwohl, konkret der Grundversorgung der Bevölkerung dienende Tätigkeiten erfasst sein (…vgl. die Gesetzesbegründung, BT-Drucks. 17/506, S. 30;… hieran anknüpfend auch der Bericht des Finanzausschusses, BT-Drucks. 17/939, S. 5).
- FG Baden-Württemberg, 17.08.2015 - 9 K 403/12
Keine Umsatzsteuerbefreiung für förmliche Zustellung
Auszug aus FG Köln, 09.12.2015 - 2 K 1715/11
Hierzu zählt die Dienstleistung "Postzustellungsauftrag" nach dem klaren Wortlaut von § 1 Abs. 1, 2 PUDLV nicht (ebenso FG Baden-Württemberg, Urteil vom 17. August 2015, 9 K 403/12, Juris;… aA von Streit in Rau/Dürrwächter, UStG, § 4 Nr. 11b Rdnr. 514, 516).Der Postzustellungsauftrag umfasst daneben weitere Elemente im Rahmen der Beurkundung der Übergabe, der Ersatzzustellung oder der Niederlegung der Postsendung (mit den sich für den Empfänger nach den verfahrensrechtlichen Zustellungsregelungen ergebenden Konsequenzen), die sonst keine andere Postdienstleistung aufweist (vgl. hierzu ausführlicher OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. Februar 2013, VII-Verg 32/12, VergabeR 2013, 469; ebenso FG Baden-Württemberg, Urteil vom 17. August 2015, 9 K 403/12, Juris).
Rn. 79 α) Die Mehrwertsteuersystemrichtlinie bzw. die Sechste Richtlinie, deren Umsetzung § 4 Nr. 11b UStG dient, verlangt keine Umsatzsteuerbefreiung für den Bereich des Produkts "Postzustellungsauftrag", denn dieser Bereich betrifft nicht dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten, deren Förderung durch die Mehrwertsteuersystemrichtlinie bzw. die Sechste Richtlinie bezweckt wird (ebenso FG Baden-Württemberg, Urteil vom 17. August 2015, 9 K 403/12, Juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. Februar 2013, VII-Verg 32/12, VergabeR 2013, 469; Jacobs, UR 2012, 621; aA FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. April 2011, 9 V 3795/10, EFG 2011, 1368; LG Hamburg, Urteil vom 16. September 2010, 327 O 507/10, Juris;… von Streit in Rau/Dürrwächter, UStG, § 4 Nr. 11b Rdnr. 521).
Die lediglich gegebene allgemeine Förderung des Gemeinwohls genügt nicht für eine Umsatzsteuerbefreiung, da sie nicht der Befriedigung von Grundbedürfnissen der Bevölkerung dient und damit nicht die Zweckrichtung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie verfolgt; auch ohne eine den Gerichten und Behörden zur Verfügung stehende Dienstleistung "Postzustellungsauftrag" wäre die Grundversorgung der Bevölkerung mit Universaldienstleistungen nicht beeinträchtigt (ebenso FG Baden-Württemberg, Urteil vom 17. August 2015, 9 K 403/12, Juris).
Soweit hieraus allenfalls geschlossen werden kann, dass es den Mitgliedstaaten gestattet ist, abweichend von den allgemeinen Definitionen in Art. 2 Nrn. 5 und 9 der Post-Richtlinie den Postzustellungsauftrag dem Post-Universaldienst zuzuordnen, folgt hieraus allenfalls eine fakultative Möglichkeit, von der der deutsche Gesetzgeber, anders als der österreichische Gesetzgeber (vgl. § 7 Abs. 1 des österreichischen Postgesetzes), keinen Gebrauch gemacht hat und nach den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben auch nicht machen musste (ebenso FG Baden-Württemberg, Urteil vom 17. August 2015, 9 K 403/12, Juris).
Der Postzustellungsauftrag ist nach den Vorgaben der Post-Richtlinie weder explizit als Teil der Post-Universaldienstleistungen geregelt noch folgt aus den Umständen, dass der Postzustellungsauftrag als Teil des Universaldienstes anzusehen ist (ebenso FG Baden-Württemberg, Urteil vom 17. August 2015, 9 K 403/12, Juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. Februar 2013, VII-Verg 32/12, VergabeR 2013, 469;… Kulmsee in Reiß/Kraeusel/Langer, UStG, § 4 Nr. 11b Rdnr. 30).
Dieser Einwand ist für die im vorliegenden Verfahren allein zu beurteilende Frage, ob der Insolvenzschuldnerin die Umsatzsteuerbefreiung gemäß § 4b Nr. 11b UStG zu bescheinigen ist, ohne Belang und kann allenfalls im Rahmen eines wettbewerbsrechtlichen bzw. konkurrentenrechtlichen Streitverfahrens vorgebracht werden (ebenso FG Baden-Württemberg, Urteil vom 17. August 2015, 9 K 403/12, Juris).
- OLG Düsseldorf, 06.02.2013 - Verg 32/12
Ausschließung eines Angebots wegen nicht den Vergabeunterlagen entsprechender …
Auszug aus FG Köln, 09.12.2015 - 2 K 1715/11
Der Postzustellungsauftrag umfasst daneben weitere Elemente im Rahmen der Beurkundung der Übergabe, der Ersatzzustellung oder der Niederlegung der Postsendung (mit den sich für den Empfänger nach den verfahrensrechtlichen Zustellungsregelungen ergebenden Konsequenzen), die sonst keine andere Postdienstleistung aufweist (vgl. hierzu ausführlicher OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. Februar 2013, VII-Verg 32/12, VergabeR 2013, 469; ebenso FG Baden-Württemberg, Urteil vom 17. August 2015, 9 K 403/12, Juris).Rn. 79 α) Die Mehrwertsteuersystemrichtlinie bzw. die Sechste Richtlinie, deren Umsetzung § 4 Nr. 11b UStG dient, verlangt keine Umsatzsteuerbefreiung für den Bereich des Produkts "Postzustellungsauftrag", denn dieser Bereich betrifft nicht dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten, deren Förderung durch die Mehrwertsteuersystemrichtlinie bzw. die Sechste Richtlinie bezweckt wird (ebenso FG Baden-Württemberg, Urteil vom 17. August 2015, 9 K 403/12, Juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. Februar 2013, VII-Verg 32/12, VergabeR 2013, 469; Jacobs, UR 2012, 621; aA FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. April 2011, 9 V 3795/10, EFG 2011, 1368; LG Hamburg, Urteil vom 16. September 2010, 327 O 507/10, Juris;… von Streit in Rau/Dürrwächter, UStG, § 4 Nr. 11b Rdnr. 521).
Der Postzustellungsauftrag ist nach den Vorgaben der Post-Richtlinie weder explizit als Teil der Post-Universaldienstleistungen geregelt noch folgt aus den Umständen, dass der Postzustellungsauftrag als Teil des Universaldienstes anzusehen ist (ebenso FG Baden-Württemberg, Urteil vom 17. August 2015, 9 K 403/12, Juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. Februar 2013, VII-Verg 32/12, VergabeR 2013, 469;… Kulmsee in Reiß/Kraeusel/Langer, UStG, § 4 Nr. 11b Rdnr. 30).
Dabei muss dann hingenommen werden, wenn es im Detail zu Abweichungen bei der Definition der zum Universaldienst gehörenden Dienste und ihrer Leistungsmerkmale kommt, die sich auch auf die Mehrwertsteuerbefreiung der Postdienstleistungen auswirken (so auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. Februar 2013, VII-Verg 32/12, VergabeR 2013, 469).
- LG Hamburg, 16.09.2010 - 327 O 507/10
Vorschriften zur Umsatzsteuerbefreiung sind keine wettbewerbsrechtlich relevanten …
Auszug aus FG Köln, 09.12.2015 - 2 K 1715/11
Rn. 12 Entgegen der Auffassung des Beklagten handele es sich bei den von der Insolvenzschuldnerin ausgeführten Postzustellungsaufträgen um Post-Universaldienstleistungen im Sinne von § 4 Nr. 11b UStG, wie auch die Entscheidung des Landgerichts Hamburg (Urteil vom 16. September 2010, 327 O 507/10, Bl. 53 ff. der VA) bestätige.Rn. 79 α) Die Mehrwertsteuersystemrichtlinie bzw. die Sechste Richtlinie, deren Umsetzung § 4 Nr. 11b UStG dient, verlangt keine Umsatzsteuerbefreiung für den Bereich des Produkts "Postzustellungsauftrag", denn dieser Bereich betrifft nicht dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten, deren Förderung durch die Mehrwertsteuersystemrichtlinie bzw. die Sechste Richtlinie bezweckt wird (ebenso FG Baden-Württemberg, Urteil vom 17. August 2015, 9 K 403/12, Juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. Februar 2013, VII-Verg 32/12, VergabeR 2013, 469; Jacobs, UR 2012, 621; aA FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. April 2011, 9 V 3795/10, EFG 2011, 1368; LG Hamburg, Urteil vom 16. September 2010, 327 O 507/10, Juris;… von Streit in Rau/Dürrwächter, UStG, § 4 Nr. 11b Rdnr. 521).
- FG Baden-Württemberg, 26.04.2011 - 9 V 3795/10
Ernstliche Zweifel an der Umsatzsteuerpflicht von förmlichen Zustellungen
Auszug aus FG Köln, 09.12.2015 - 2 K 1715/11
Rn. 79 α) Die Mehrwertsteuersystemrichtlinie bzw. die Sechste Richtlinie, deren Umsetzung § 4 Nr. 11b UStG dient, verlangt keine Umsatzsteuerbefreiung für den Bereich des Produkts "Postzustellungsauftrag", denn dieser Bereich betrifft nicht dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten, deren Förderung durch die Mehrwertsteuersystemrichtlinie bzw. die Sechste Richtlinie bezweckt wird (ebenso FG Baden-Württemberg, Urteil vom 17. August 2015, 9 K 403/12, Juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. Februar 2013, VII-Verg 32/12, VergabeR 2013, 469; Jacobs, UR 2012, 621; aA FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. April 2011, 9 V 3795/10, EFG 2011, 1368; LG Hamburg, Urteil vom 16. September 2010, 327 O 507/10, Juris;… von Streit in Rau/Dürrwächter, UStG, § 4 Nr. 11b Rdnr. 521). - BFH, 31.05.2017 - V R 30/15
Zweifel an der Umsatzsteuerpflicht der förmlichen Zustellungen von Postsendungen
Auszug aus FG Köln, 09.12.2015 - 2 K 1715/11
Rn. 20 Des Weiteren regt der Kläger an, das Verfahren bis zu einer Entscheidung des BFH in dem von der Muttergesellschaft der Insolvenzschuldnerin geführten Revisionsverfahren V R 30/15 ruhen zu lassen.
- BFH, 06.02.2020 - V R 37/19
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 06.02.2020 V R 36/19 (V R 30/15) - Zum …
Auf die Revision des Klägers werden das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 09.12.2015 - 2 K 1715/11, die Einspruchsentscheidung des Beklagten vom 27.04.2011 sowie der Ablehnungsbescheid des Beklagten vom 04.08.2010 aufgehoben.Rn. 6 Das Finanzgericht (FG) wies die vom Kläger weiterverfolgte Klage mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2016, 774 veröffentlichten Urteil mit der Begründung ab, dass ein "Postzustellungsauftrag" bei unionsrechtskonformer Auslegung von § 4 Nr. 11b UStG nicht zu den Post-Universaldienstleistungen gehöre.
- FG Köln, 25.07.2023 - 8 K 2452/21
Ist das Produkt "förmliche Zustellung" umsatzsteuerbefreit?
Denn die maßgeblichen Entscheidungen des BFH über die EuGH-Vorlagen zu der Frage der Steuerfreiheit von PZA-Leistungen (BFH, EuGH-Vorlagen vom 31.05.2017 - V R 30/15 und V R 8/16, juris) datieren erst vom 31.05.2017 und waren damit noch nicht geeignet, die Gutgläubigkeit der Klägerin in die Bindungswirkung der zu ihren Lasten rechtswidrigen verbindlichen Auskunft im Streitjahr zu zerstören, zumal die vorangegangenen finanzgerichtlichen Entscheidungen (vgl. FG Köln, Urteil vom 11.03.2015 - 2 K 1707/11, juris; FG Köln, Urteil vom 09.12.2015 - 2 K 1715/11, juris; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.08.2015 - 9 K 403/12, juris) den Inhalt der verbindlichen Auskunft gerade bestätigt und die Klägerin neben den von ihr vorgetragenen Gründen dazu veranlasst hatten, die PZA-Leistungen ab September 2016 nunmehr steuerpflichtig abzurechnen. - OLG Düsseldorf, 29.04.2026 - Verg 27/25 Würde dem Bundeszentralamt für Steuern kein sachliches Prüfrecht zustehen, würde die Norm in der Praxis ausgehöhlt werden können (FG Köln, Urt. v. 09.12.2015 - 2 K 1715/11, BeckRS 2015, 96208).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| FG Köln, 09.12.2015 - 3 K 2557/11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Einkommensteuer: Vorsteuern als Werbungskosten bei teilweiser gewerblicher Vermietung eines Einfamilienhauses/Zuordnung zum Unternehmensvermögen bei Umplanung
- Betriebs-Berater
Vorsteuern als Werbungskosten bei teilweiser gewerblicher Vermietung
- rechtsportal.de
Abzugsfähigkeit von Werbungskosten in Form von Schuldzinsen und Vorsteuern aus der Vermietung des Teils eines Einfamilienhauses zu gewerblichen Zwecken
- Wolters Kluwer
Abzugsfähigkeit von Werbungskosten in Form von Schuldzinsen und Vorsteuern aus der Vermietung des Teils eines Einfamilienhauses zu gewerblichen Zwecken
- datenbank.nwb.de
Immobilien/Umsatzsteuer - Vorsteuerbeträge als Werbungskosten bei gemischter Gebäudenutzung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Vorsteuern als Werbungskosten bei teilweiser gewerblicher Vermietung
Papierfundstellen
- BB 2016, 854
- EFG 2016, 624
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (23)
- BFH, 07.07.2011 - V R 21/10
Zeitpunkt der Zuordnungsentscheidung bei gemischt-genutzten Gegenständen - …
Auszug aus FG Köln, 09.12.2015 - 3 K 2557/11
Bei richtlinienkonformer Auslegung wird für das Unternehmen i.S.d. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG eine Leistung daher nur bezogen, wenn sie zur (beabsichtigten) Verwendung für Zwecke einer nachhaltigen und gegen Entgelt ausgeübten Tätigkeit bezogen wird, die im Übrigen steuerpflichtig sein muss, damit der Vorsteuerabzug nicht nach § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG ausgeschlossen ist (BFH 07.07.2011 - V R 21/10, BStBl. II 2014, 81;… BFH 27.01.2011 - V R 38/09, BFH/NV 2011, 727; BFH 06.05.2010, V R 29/09, BStBl. II 2010, 885).Rn. 51 (1) Ist ein Gegenstand - wie im Streitfall das Einfamilienhaus - sowohl für den unternehmerischen Bereich als auch für den nichtunternehmerischen Bereich des Unternehmers vorgesehen (gemischte Nutzung), wird der Gegenstand nur dann für das Unternehmen bezogen, wenn und soweit der Unternehmer ihn seinem Unternehmen zuordnet (BFH 07.07.2011 - V R 21/10, BStBl. II 2014, 81).
Er kann den Gegenstand insgesamt seinem Unternehmen zuordnen oder ihn in vollem Umfang in seinem Privatvermögen belassen oder den Gegenstand entsprechend dem - geschätzten - unternehmerischen Nutzungsanteil seinem Unternehmen und im Übrigen seinem nichtunternehmerischen Bereich zuordnen (vgl. EuGH 11.07.1991 - C-97/90 - Lennartz -, Slg 1991, I-3795; EuGH 04.10.1995 - C-291/92 -Armbrecht-, Slg. 1995, I-2775;… BFH 18.04.2012 - XI R 14/10, BFH/NV 2012, 1828; BFH 07.07.2011 - V R 21/10, BStBl. II 2014, 81;… BFH 12.01.2011 - XI R 9/08, BFH/NV 2011, 941;… BFH 17.12.2008 - XI R 64/06, BFH/NV 2009, 798; BFH 11.04.2008 - V R 10/07, BStBl. II 2009, 741).
Dabei ist die Geltendmachung des Vorsteuerabzugs regelmäßig ein gewichtiges Indiz für, die Unterlassung des Vorsteuerabzugs ein ebenso gewichtiges Indiz gegen die Zuordnung eines Gegenstands zum Unternehmen (BFH 07.07.2011 - V R 21/10, BStBl. II 2014, 81;… BFH 26.06.2009 - V B 34/08, BFH/NV 2009, 2011; BFH 08.10.2008 - XI R 58/07, BStBl. II 2009, 394; BFH 27.07.1995 - V R 44/94, BStBl. II 1995, 853; BFH 31.01.2002 - V R 61/96, BStBl. II 2003, 813; BFH 28.02.2002 - V R 25/96, BStBl. II 2003, 815).
Auch die bilanzielle und ertragsteuerrechtliche Behandlung kann ggf. ein Indiz für die umsatzsteuerrechtliche Behandlung sein (BFH 07.07.2011 - V R 21/10, BStBl. II 2014, 81; BFH 25.03.1988 - V R 101/83, BStBl. II 1988, 649; BFH 11.11.1993 - V R 52/91, BStBl. II 1994, 335).
Gibt es keine Beweisanzeichen für eine Zuordnung zum Unternehmen, kann diese nicht unterstellt werden (…BFH 18.04.2012 - XI R 14/10, BFH/NV 2012, 1828; BFH 07.07.2011 - V R 21/10, BStBl. II 2014, 81).
Die Zuordnungsentscheidung muss auch bei gestreckten Herstellungsvorgängen, die sich über mehrere Jahre hinziehen, für jedes Jahr des Leistungsbezugs und nicht erst für das Jahr der Fertigstellung insgesamt ausgeübt werden (BFH 07.07.2011 - V R 21/10, BStBl. II 2014, 81;… Levedag, in: Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG, § 9b EStG Rn. 31, Stand Juli 2015).
Gleichwohl kann die Zuordnungsentscheidung spätestens und mit endgültiger Wirkung noch in einer "zeitnah" erstellten Umsatzsteuererklärung für das Jahr, in das der Leistungsbezug fällt, nach außen dokumentiert werden (vgl. BFH 07.07.2011 - V R 21/10, BStBl. II 2014, 81).
des Folgejahres, dem Finanzamt gegenüber abgegeben wurde (…vgl. BFH 18.04.2012 - XI R 14/10, BFH/NV 2012, 1828; BFH 07.07.2011 - V R 21/10, BStBl. II 2014, 81).
Bis zu diesem Zeitpunkt kann auch eine im Voranmeldungsverfahren zunächst getroffene Zuordnungsentscheidung korrigiert werden (vgl. BFH 07.07.2011 - V R 21/10, BStBl. II 2014, 81;… Levedag, in: Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG, § 9b EStG Rn. 31, Stand Juli 2015).
- BFH, 18.04.2012 - XI R 14/10
Umsatzsteuerliche Zuordnungsentscheidung bei gemischtgenutzten Wirtschaftsgütern …
Auszug aus FG Köln, 09.12.2015 - 3 K 2557/11
Er kann den Gegenstand insgesamt seinem Unternehmen zuordnen oder ihn in vollem Umfang in seinem Privatvermögen belassen oder den Gegenstand entsprechend dem - geschätzten - unternehmerischen Nutzungsanteil seinem Unternehmen und im Übrigen seinem nichtunternehmerischen Bereich zuordnen (vgl. EuGH 11.07.1991 - C-97/90 - Lennartz -, Slg 1991, I-3795; EuGH 04.10.1995 - C-291/92 -Armbrecht-, Slg. 1995, I-2775; BFH 18.04.2012 - XI R 14/10, BFH/NV 2012, 1828; BFH 07.07.2011 - V R 21/10, BStBl. II 2014, 81;… BFH 12.01.2011 - XI R 9/08, BFH/NV 2011, 941;… BFH 17.12.2008 - XI R 64/06, BFH/NV 2009, 798; BFH 11.04.2008 - V R 10/07, BStBl. II 2009, 741).Gibt es keine Beweisanzeichen für eine Zuordnung zum Unternehmen, kann diese nicht unterstellt werden (BFH 18.04.2012 - XI R 14/10, BFH/NV 2012, 1828; BFH 07.07.2011 - V R 21/10, BStBl. II 2014, 81).
des Folgejahres, dem Finanzamt gegenüber abgegeben wurde (vgl. BFH 18.04.2012 - XI R 14/10, BFH/NV 2012, 1828; BFH 07.07.2011 - V R 21/10, BStBl. II 2014, 81).
- BFH, 11.07.2012 - XI R 17/09
Zur Zuordnung eines gemischt genutzten Gebäudes zum Unternehmen und zur …
Auszug aus FG Köln, 09.12.2015 - 3 K 2557/11
Insoweit ist dem Beklagten zwar zuzugeben, dass aus der Zuordnung eines gemischt genutzten Gegenstandes zum Unternehmen allein nicht folgt, dass die Kläger auch zum Sofortabzug der jeweiligen Vorsteuern berechtigt sind, und die Vermietungsabsicht der Kläger ab Januar 2007 vorliegend zwingende Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist, weil andernfalls bereits eine unternehmerische Nutzungsabsicht fehlen würde (vgl. BFH 11.07.2012 - XI R 17/09, BFH/NV 2013, 266).
- BFH, 27.01.2011 - V R 38/09
Kein Vorsteuerabzug beim steuerfreien Beteiligungsverkauf
Auszug aus FG Köln, 09.12.2015 - 3 K 2557/11
Bei richtlinienkonformer Auslegung wird für das Unternehmen i.S.d. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG eine Leistung daher nur bezogen, wenn sie zur (beabsichtigten) Verwendung für Zwecke einer nachhaltigen und gegen Entgelt ausgeübten Tätigkeit bezogen wird, die im Übrigen steuerpflichtig sein muss, damit der Vorsteuerabzug nicht nach § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG ausgeschlossen ist (BFH 07.07.2011 - V R 21/10, BStBl. II 2014, 81; BFH 27.01.2011 - V R 38/09, BFH/NV 2011, 727; BFH 06.05.2010, V R 29/09, BStBl. II 2010, 885). - BFH, 13.02.2014 - V R 8/13
Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs
Auszug aus FG Köln, 09.12.2015 - 3 K 2557/11
Zwar ist das Recht auf Vorsteuerabzug grundsätzlich für den Voranmeldungszeitraum auszuüben, in dem das Abzugsrecht entstanden ist und die Ausübungsvoraussetzungen vorliegen (BFH 13.02.2014 - V R 8/13, BStBl. II 2014, 595). - BFH, 07.07.2011 - V R 42/09
Zeitpunkt der Zuordnungsentscheidung bei gemischt-genutzten Gegenständen
Auszug aus FG Köln, 09.12.2015 - 3 K 2557/11
Rn. 24 Im Urteil vom 07.07.2011, V R 42/09, habe der BFH den Grundsatz aufgestellt, dass die Zuordnung gemischt genutzter Gegenstände zum Unternehmensvermögen spätestens im Rahmen der Umsatzsteuerjahreserklärung zu erfolgen habe. - BFH, 31.01.2002 - V R 61/96
Unternehmer - Erwerb eines PKW zur gemischten Nutzung - Zuordnung zum Unternehmen …
Auszug aus FG Köln, 09.12.2015 - 3 K 2557/11
Dabei ist die Geltendmachung des Vorsteuerabzugs regelmäßig ein gewichtiges Indiz für, die Unterlassung des Vorsteuerabzugs ein ebenso gewichtiges Indiz gegen die Zuordnung eines Gegenstands zum Unternehmen (BFH 07.07.2011 - V R 21/10, BStBl. II 2014, 81;… BFH 26.06.2009 - V B 34/08, BFH/NV 2009, 2011; BFH 08.10.2008 - XI R 58/07, BStBl. II 2009, 394; BFH 27.07.1995 - V R 44/94, BStBl. II 1995, 853; BFH 31.01.2002 - V R 61/96, BStBl. II 2003, 813; BFH 28.02.2002 - V R 25/96, BStBl. II 2003, 815). - BFH, 06.05.2010 - V R 29/09
Sphärentheorie": Vorsteuerabzug eines Unternehmers aus der Begebung von …
Auszug aus FG Köln, 09.12.2015 - 3 K 2557/11
Bei richtlinienkonformer Auslegung wird für das Unternehmen i.S.d. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG eine Leistung daher nur bezogen, wenn sie zur (beabsichtigten) Verwendung für Zwecke einer nachhaltigen und gegen Entgelt ausgeübten Tätigkeit bezogen wird, die im Übrigen steuerpflichtig sein muss, damit der Vorsteuerabzug nicht nach § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG ausgeschlossen ist (BFH 07.07.2011 - V R 21/10, BStBl. II 2014, 81;… BFH 27.01.2011 - V R 38/09, BFH/NV 2011, 727; BFH 06.05.2010, V R 29/09, BStBl. II 2010, 885). - BFH, 11.04.2008 - V R 10/07
Vorsteuerabzug beim Erwerb einer Photovoltaikanlage?
Auszug aus FG Köln, 09.12.2015 - 3 K 2557/11
Er kann den Gegenstand insgesamt seinem Unternehmen zuordnen oder ihn in vollem Umfang in seinem Privatvermögen belassen oder den Gegenstand entsprechend dem - geschätzten - unternehmerischen Nutzungsanteil seinem Unternehmen und im Übrigen seinem nichtunternehmerischen Bereich zuordnen (vgl. EuGH 11.07.1991 - C-97/90 - Lennartz -, Slg 1991, I-3795; EuGH 04.10.1995 - C-291/92 -Armbrecht-, Slg. 1995, I-2775;… BFH 18.04.2012 - XI R 14/10, BFH/NV 2012, 1828; BFH 07.07.2011 - V R 21/10, BStBl. II 2014, 81;… BFH 12.01.2011 - XI R 9/08, BFH/NV 2011, 941;… BFH 17.12.2008 - XI R 64/06, BFH/NV 2009, 798; BFH 11.04.2008 - V R 10/07, BStBl. II 2009, 741). - BFH, 08.10.2008 - XI R 58/07
Vorsteuerabzug aus den Herstellungskosten eines gemischt genutzten Gebäudes
Auszug aus FG Köln, 09.12.2015 - 3 K 2557/11
Dabei ist die Geltendmachung des Vorsteuerabzugs regelmäßig ein gewichtiges Indiz für, die Unterlassung des Vorsteuerabzugs ein ebenso gewichtiges Indiz gegen die Zuordnung eines Gegenstands zum Unternehmen (BFH 07.07.2011 - V R 21/10, BStBl. II 2014, 81;… BFH 26.06.2009 - V B 34/08, BFH/NV 2009, 2011; BFH 08.10.2008 - XI R 58/07, BStBl. II 2009, 394; BFH 27.07.1995 - V R 44/94, BStBl. II 1995, 853; BFH 31.01.2002 - V R 61/96, BStBl. II 2003, 813; BFH 28.02.2002 - V R 25/96, BStBl. II 2003, 815). - EuGH, 11.07.1991 - C-97/90
Lennartz / Finanzamt München III
- BFH, 12.01.2011 - XI R 9/08
Vorsteuerabzugsrecht einer GmbH aus den Bauerrichtungskosten eines ihren …
- BFH, 17.12.2008 - XI R 64/06
Umsatzsteuerliche Zuordnung eines Gegenstands zum Unternehmen - Vorsteuerabzug …
- EuGH, 04.10.1995 - C-291/92
Finanzamt Uelzen / Armbrecht
- BFH, 14.06.2007 - IX R 2/07
Änderung nach § 129 AO bei Übernahme offenbar fehlerhafter Angaben des …
- BFH, 28.02.2002 - V R 25/96
Unternehmer - PKW - Gemischte Nutzung - Zuordnung - Vorsteuerabzug - …
- BFH, 29.06.1982 - VIII R 6/79
Zeitpunkt des Zuflusses eines Vorsteuerbetrages bei den Einkünften aus Vermietung …
- BFH, 25.01.1994 - IX R 97/90
Gemeinsame Errichtung und wechselseitige Vermietung von Praxisräumen unter …
- BFH, 25.03.1988 - V R 101/83
Zur Frage der Zuordnung von Gegenständen (PKW) zum Unternehmen
- BFH, 11.11.1993 - V R 52/91
Ein PKW kann dem Unternehmen auch dann zugeordnet werden, wenn er nach der …
- BFH, 27.07.1995 - V R 44/94
Ein unter Name und Anschrift eines Unternehmens bestellter Pkw kann diesem …
- BFH, 26.06.2009 - V B 34/08
Grundsätze zur umsatzsteuerlichen Zuordnung eines Gegenstandes zum Unternehmen …
- FG Köln, 14.11.2012 - 4 V 2408/12
Absichtsänderung von Selbstnutzung in Fremdvermietung
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".