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Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 08.12.2017

Rechtsprechung
   BGH, 17.01.2018 - VIII ZR 241/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,342
BGH, 17.01.2018 - VIII ZR 241/16 (https://dejure.org/2018,342)
BGH, Entscheidung vom 17.01.2018 - VIII ZR 241/16 (https://dejure.org/2018,342)
BGH, Entscheidung vom 17. Januar 2018 - VIII ZR 241/16 (https://dejure.org/2018,342)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Wohnraummiete: Vorliegen einer gewerblichen Weitervermietung bei Vermietung der vom Zwischenvermieter angemieteten Wohnungen an die Arbeitnehmer seines Gewerbebetriebs

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 565 Abs 1 S 1 BGB
    Wohnraummiete: Vorliegen einer gewerblichen Weitervermietung bei Vermietung der vom Zwischenvermieter angemieteten Wohnungen an die Arbeitnehmer seines Gewerbebetriebs

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Gewerbliche Weitervermietung der vom Zwischenvermieter angemieteten Wohnungen an die Arbeitnehmer seines Gewerbebetriebes; Weitervermietung zum Zweck der Bindung der Arbeitbehmer und der Verschaffung der Wettbewerbsvorteile gegenüber anderen Unternehmen

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 565 Abs. 1 Satz 1
    Gewerbliche Weitervermietung bei Vermietung von Werkswohnungen an Arbeitnehmer des Hauptmieters

  • Betriebs-Berater

    Gewerbliche Weitervermietung bei Anmietung zur Weitervermietung als Werkswohnung

  • ra.de
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 565 Abs. 1 Satz 1
    Gewerbliche Zwischenvermietung von Werkswohnungen

  • blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)

    Gewerbliche Weitervermietung: Frage der Gewerblichkeit und des Übergangs des Mietverhältnisses vom Hauptmieter auf Vermieter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewerbliche Weitervermietung der vom Zwischenvermieter angemieteten Wohnungen an die Arbeitnehmer seines Gewerbebetriebes; Weitervermietung zum Zweck der Bindung der Arbeitbehmer und der Verschaffung der Wettbewerbsvorteile gegenüber anderen Unternehmen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    § 565 BGB zum Schutz des Mieters bei Weitervermietung als Werkswohnung unmittelbar anwendbar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof bejaht unmittelbare Anwendbarkeit des § 565 BGB zum Schutz des Mieters bei Weitervermietung als Werkswohnung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Werkswohnung - per gewerblicher Zwischenvermietung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unmittelbare Anwendbarkeit des § 565 BGB zum Schutz des Mieters bei Weitervermietung ...

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    BGH bejaht unmittelbare Anwendbarkeit des § 565 BGB zum Schutz des Mieters bei Weitervermietung als Werkswohnung - BGH bejaht unmittelbare Anwendbarkeit des § 565 BGB zum Schutz des Mieters bei Weitervermietung als Werkswohnung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Gewerbliche Weitervermietung bei Anmietung zur Weitervermietung als Werkswohnung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Gewerbliche Weitervermietung an Betriebsangehörige

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Gewerbliche Weitervermietung bei Anmietung zur Weitervermietung als Werkswohnung

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Unmittelbare Anwendbarkeit des § 565 BGB zum Schutz des Mieters bei Weitervermietung als Werkswohnung

  • promietrecht.de (Kurzinformation)

    Kündigungsschutz für Mieter von Werkswohnungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Neues zum Übergang des Mietvertrages beim Immobilienverkauf

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rechte des Mieters bei gewerblicher Zwischenmiete ohne Gewinnerzielungsabsicht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unmittelbare Anwendbarkeit des § 565 BGB zum Mieterschutz bei Weitervermietung als Werkswohnung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zwischenvermietung von Werkswohnungen an Arbeitnehmer

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Anmietung zur Weitervermietung als Werkswohnung; Anwendbarkeit des § 565 BGB zum Schutz des Mieters?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vertragsübergang nach § 565 BGB bei Anmietung und Weitervermietung von Werkswohnungen! (IMR 2018, 138)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 459
  • MDR 2018, 398
  • NZM 2018, 281
  • BB 2018, 514
  • NZG 2018, 718
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 20.01.2016 - VIII ZR 311/14

    BGH präzisiert Anforderungen an die gewerbliche Weitervermietung von Wohnraum

    Auszug aus BGH, 17.01.2018 - VIII ZR 241/16
    Eine gewerbliche Weitervermietung, die eine geschäftsmäßige, auf Dauer gerichtete und mit der Absicht der Gewinnerzielung oder im eigenen wirtschaftlichen Interesse ausgeübte Vermietungstätigkeit voraussetzt, liegt auch dann vor, wenn der Zwischenvermieter die von ihm angemieteten Wohnungen an die Arbeitnehmer seines Gewerbebetriebes weitervermieten will, um diese an sich zu binden und sich Wettbewerbsvorteile gegenüber anderen Unternehmen zu verschaffen, die ihren Arbeitnehmern keine Werkswohnungen anbieten können; eine Gewinnerzielungsabsicht aus der Vermietung selbst ist nicht erforderlich (Bestätigung und Fortführung von BGH, Urteil vom 20. Januar 2016, VIII ZR 311/14, NJW 2016, 1086, Rn. 22).

    Sie ordnet an, dass der Vermieter bei Beendigung des (Haupt-)Mietvertrags in den zwischen dem Mieter und dem Dritten abgeschlossenen Mietvertrag eintritt (Senatsurteil vom 20. Januar 2016 - VIII ZR 311/14, NJW 2016, 1086 Rn. 19).

    Rn. 20 aa) Im Ausgangspunkt zutreffend hat das Berufungsgericht darauf abgestellt, dass eine gewerbliche Weitervermietung gemäß § 565 Abs. 1 Satz 1 BGB eine geschäftsmäßige, auf Dauer gerichtete, mit der Absicht der Gewinnerzielung oder im eigenen wirtschaftlichen Interesse ausgeübte Vermietungstätigkeit des Zwischenmieters voraussetzt (Senatsurteile vom 20. Januar 2016 - VIII ZR 311/14, aaO Rn. 22; vom 3. Juli 1996 - VIII ZR 278/95, BGHZ 133, 142, 148 [zur Vorgängerregelung in § 549a BGB aF]).

    Rn. 22 (1) Wie der Senat (Urteil vom 20. Januar 2016 - VIII ZR 311/14, aaO Rn. 24) zur Vorschrift des § 565 BGB bereits entschieden hat, zielt der Regelungszweck dieser Norm zwar nicht darauf ab, den Schutz des Mieters generell für alle Fälle einer Weitervermietung durch den Hauptmieter auszudehnen.

    Rn. 23 Nach seinem Regelungszweck gilt § 565 Abs. 1 Satz 1 BGB hiernach für solche Sachverhalte, die dadurch gekennzeichnet sind, dass der Eigentümer einen Zwischenmieter einschaltet, der die Wohnung zu Wohnzwecken weitervermieten soll und hiermit eigene wirtschaftliche Interessen verfolgt (Senatsurteil vom 20. Januar 2016 - VIII ZR 311/14, aaO).

    Ein dem Senatsurteil vom 20. Januar 2016 (VIII ZR 311/14, aaO Rn. 34 ff.; vgl. BayObLG, NJW-RR 1996, 73, 75) vergleichbarer Sachverhalt einer Zwischenvermietung liegt ersichtlich nicht vor.

    Im Übrigen beruht die Einschaltung eines Zwischenmieters bei einem Gebäudekomplex mit mehreren Wohnungen - wie hier - regelmäßig in erster Linie auf eigenen Interessen des Eigentümers, der dadurch etwa seine Steuerlast oder seinen Verwaltungsaufwand reduzieren will (vgl. Senatsurteile vom 20. Januar 2016 - VIII ZR 311/14, aaO Rn. 34;… vom 3. Juli 1996 - VIII ZR 278/95, aaO S. 152).

  • BGH, 04.11.2015 - VIII ZR 217/14

    Zur Wirksamkeit der Herabsetzung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen auf 15 %

    Auszug aus BGH, 17.01.2018 - VIII ZR 241/16
    Hierbei ist sowohl der verfassungsrechtlich garantierten Rechtsstellung des Eigentümers aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG als auch der aus Art. 14 Abs. 2 GG folgenden Sozialbindung des Eigentums angemessen Rechnung zu tragen (vgl. Senatsurteil vom 4. November 2015 - VIII ZR 217/14, BGHZ 207, 246 Rn. 35 mwN).

    Rn. 29 Die Bestandsgarantie des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG wird aber nicht schon dadurch in Frage gestellt, dass nicht die höchstmögliche Rendite aus dem Eigentumsobjekt oder nicht die Marktmiete ohne jede Verzögerung und in voller Höhe erzielt werden kann (BVerfGE 71, 230, 250, 253; BVerfG, NJW 1992, 1377; vgl. Senatsurteil vom 4. November 2015 - VIII ZR 217/14, aaO Rn. 46, 121).

  • BGH, 03.07.1996 - VIII ZR 278/95

    Kündigungsschutz bei Vermietung einer Wohnung an einen Verein

    Auszug aus BGH, 17.01.2018 - VIII ZR 241/16
    Rn. 20 aa) Im Ausgangspunkt zutreffend hat das Berufungsgericht darauf abgestellt, dass eine gewerbliche Weitervermietung gemäß § 565 Abs. 1 Satz 1 BGB eine geschäftsmäßige, auf Dauer gerichtete, mit der Absicht der Gewinnerzielung oder im eigenen wirtschaftlichen Interesse ausgeübte Vermietungstätigkeit des Zwischenmieters voraussetzt (…Senatsurteile vom 20. Januar 2016 - VIII ZR 311/14, aaO Rn. 22; vom 3. Juli 1996 - VIII ZR 278/95, BGHZ 133, 142, 148 [zur Vorgängerregelung in § 549a BGB aF]).

    Im Übrigen beruht die Einschaltung eines Zwischenmieters bei einem Gebäudekomplex mit mehreren Wohnungen - wie hier - regelmäßig in erster Linie auf eigenen Interessen des Eigentümers, der dadurch etwa seine Steuerlast oder seinen Verwaltungsaufwand reduzieren will (…vgl. Senatsurteile vom 20. Januar 2016 - VIII ZR 311/14, aaO Rn. 34; vom 3. Juli 1996 - VIII ZR 278/95, aaO S. 152).

  • BVerfG, 04.12.1985 - 1 BvL 23/84

    Mieterhöhung - Kappungsgrenze - Eigentumsgarantie - Vergleichsmiete - 30 %ige …

    Auszug aus BGH, 17.01.2018 - VIII ZR 241/16
    Rn. 29 Die Bestandsgarantie des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG wird aber nicht schon dadurch in Frage gestellt, dass nicht die höchstmögliche Rendite aus dem Eigentumsobjekt oder nicht die Marktmiete ohne jede Verzögerung und in voller Höhe erzielt werden kann (BVerfGE 71, 230, 250, 253; BVerfG, NJW 1992, 1377;… vgl. Senatsurteil vom 4. November 2015 - VIII ZR 217/14, aaO Rn. 46, 121).
  • BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 268/90

    Verfassungsmäßigkeit der Anwendung eines Mietspiegels

    Auszug aus BGH, 17.01.2018 - VIII ZR 241/16
    Rn. 29 Die Bestandsgarantie des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG wird aber nicht schon dadurch in Frage gestellt, dass nicht die höchstmögliche Rendite aus dem Eigentumsobjekt oder nicht die Marktmiete ohne jede Verzögerung und in voller Höhe erzielt werden kann (BVerfGE 71, 230, 250, 253; BVerfG, NJW 1992, 1377;… vgl. Senatsurteil vom 4. November 2015 - VIII ZR 217/14, aaO Rn. 46, 121).
  • BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 538/90

    Kündigungsschutz Zwischenvermieter

    Auszug aus BGH, 17.01.2018 - VIII ZR 241/16
    Denn Anlass für die Schaffung der Regelung in § 565 BGB (und der gleichlautenden Vorgängerregelung des § 549a BGB aF) war die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Mieterschutz bei Weitervermietung im Rahmen des sogenannten Bauherrenmodels (BVerfGE 84, 197).
  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 995/95

    Schuldrechtsanpassungsgesetz

    Auszug aus BGH, 17.01.2018 - VIII ZR 241/16
    Die konkrete Reichweite des Schutzes durch die Eigentumsgarantie ergibt sich aus der Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums, die nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG Sache des Gesetzgebers ist (BVerfGE 95, 48, 58; 101, 54, 75).
  • BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvR 875/92

    Restitution und Vertragsanfechtung

    Auszug aus BGH, 17.01.2018 - VIII ZR 241/16
    Die konkrete Reichweite des Schutzes durch die Eigentumsgarantie ergibt sich aus der Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums, die nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG Sache des Gesetzgebers ist (BVerfGE 95, 48, 58; 101, 54, 75).
  • OLG Frankfurt, 23.09.2016 - 2 U 19/16

    Gewerbliches Zwischenmietverhältnis bei Weitervermietung als Werkswohnung

    Auszug aus BGH, 17.01.2018 - VIII ZR 241/16
    Rn. 8 Das Berufungsgericht (OLG Frankfurt am Main, ZMR 2017, 40) hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt:.
  • BGH, 11.02.1981 - VIII ZR 323/79

    Gerichtsstand bei Miete aufgrund Werkförderungsvertrag

    Auszug aus BGH, 17.01.2018 - VIII ZR 241/16
    Rn. 25 Ein Mieter, der als Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer eine Wohnung vermietet, verfolgt mit einer derartigen Vermietung jedenfalls auch (eigene) wirtschaftliche Interessen (vgl. Senatsurteil vom 11. Februar 1981 - VIII ZR 323/79, NJW 1981, 1377 unter 2 b cc).
  • BayObLG, 28.07.1995 - REMiet 4/94

    Ein Eigentümers tritt nicht in ein Mietverhältnis mit den Endmietern bei …

  • BGH, 15.09.2021 - VIII ZR 76/20

    Ausübung des Sonderkündigungsrechts des ordentlichen Erstehers …

    Rn. 49 Der genannte Rechtsentscheid betraf die - mit dem Inkrafttreten von § 549a BGB aF (jetzt § 565 BGB) am 1. September 1993 gesetzlich geregelte (…vgl. hierzu BT-Drucks. 12/3254, S. 36 f., 47; BVerfGE 84, 197, 199 ff.; Senatsurteil vom 17. Januar 2018 - VIII ZR 241/16, NJW-RR 2018, 459 Rn. 22) - Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen sich der Eigentümer - auch derjenige, der nach § 57 ZVG, § 566 BGB in das Mietverhältnis eintritt - die gesetzlichen Kündigungsbeschränkungen des Wohnraummietrechts (§§ 556a, 564b BGB aF) entgegenhalten lassen muss, wenn er den Wohnraum an einen gewerblichen Zwischenmieter vermietet hatte und den Untermieter nach Beendigung des Zwischenmietverhältnisses gemäß § 556 Abs. 3 BGB aF (jetzt § 546 Abs. 2 BGB) auf Räumung in Anspruch nimmt.
  • BGH, 13.01.2021 - VIII ZR 66/19

    Wann liegt ein Mietverhältnis über Wohnraum vor?

    Der Zweck der Anmietung durch die DPS war mithin nicht darauf gerichtet, die angemieteten Räume selbst zu Wohnzwecken zu nutzen, sondern - dem von § 565 Abs. 1 Satz 1 BGB geregelten Fall entsprechend (vgl. Senatsurteil vom 17. Januar 2018 - VIII ZR 241/16, NZM 2018, 281 Rn. 17, 20 mwN) - die gemieteten Wohnräume gewerblich Dritten zu Wohnzwecken weiterzuvermieten.
  • AG Stuttgart, 30.03.2021 - 35 C 5509/19

    Mietminderungsrecht bei Bettwanzenbefall; Zahlungsverzug nach Vermieterwechsel

    Denn die Wohnung war von den Klägern nach dem unstreitigen Parteivorbringen an H. zum Zweck der gewerblichen Untervermietung vermietet worden, womit eine gewerbliche Weitervermietung im Sinne des § 565 BGB vorlag (vgl. BGH, NJW-RR 2018, 459 Rn. 20ff.;… Staudinger/Emmerich, BGB, Neubearb. 2018, § 565 Rn. 3ff. mwN).
  • BGH, 13.01.2021 - VIII ZR 58/20

    Abgrenzung von Wohnraum- und Gewerberaummietrecht: Anmietung zu eigenen …

    Der Zweck der Anmietung durch die DPS war mithin nicht darauf gerichtet, die angemieteten Räume selbst zu Wohnzwecken zu nutzen, sondern - dem von § 565 Abs. 1 Satz 1 BGB geregelten Fall entsprechend (vgl. Senatsurteil vom 17. Januar 2018 - VIII ZR 241/16, NZM 2018, 281 Rn. 17, 20 mwN) - die gemieteten Wohnräume gewerblich Dritten zu Wohnzwecken weiterzuvermieten.
  • KG, 18.09.2024 - 8 U 40/24

    Anwendbarkeit des Wohnraummietrechts auf Verträge mit juristischen Personen

    Rn. 14 Die von der Beklagten zur Unterstützung ihrer Auffassung zitierte Formulierung des BGH aus der Entscheidung vom 17.01.2018 zum Az. VIII ZR 241/16, wonach der Endmieter "in gleicher Weise Kündigungsschutz genießen sollte, als wenn er direkt vom Eigentümer gemietet hätte" (…Rn. 29 nach juris), bezog sich gerade nicht auf die Einordnung des Hauptmietvertrags, sondern auf die Frage der Anwendbarkeit der Schutzvorschrift des § 565 BGB, nachdem das Hauptmietverhältnis dort wirksam gemäß § 580 a Abs. 2 BGB gekündigt worden war.

    Anders als die Beklagte meint, zielt der Regelungszweck des § 565 BGB nicht darauf ab, jeden Wohnungsmieter in Weitervermietungsfällen gegenüber dem Hauptvermieter zu schützen, sondern nur in besonderen Konstellationen, die dadurch gekennzeichnet sind, dass der Eigentümer im eigenen Interesse einen Zwischenmieter einschaltet, der mit der Weitervermietung zu Wohnzwecken wiederum eigene wirtschaftliche Interessen verfolgt (BGH…, Urteil vom 20. Januar 2016 - VIII ZR 311/14 -, Rn. 24, juris; Urteil vom 17. Januar 2018 - VIII ZR 241/16 -, Rn. 21, juris).

    Rn. 30 Zwar weist die Beklagte zu Recht darauf hin, dass für die Anwendung des § 565 Abs. 1 Satz 1 BGB im Hinblick auf das Zwischenmietverhältnis ein eigenes wirtschaftliches Interesse des Zwischenmieters ausreicht, auch wenn es nicht auf eine Gewinnerzielung aus der Vermietung an sich gerichtet ist (vgl. BGH, Urteil vom 17. Januar 2018 - VIII ZR 241/16 -, Rn. 24 - 27, juris).

  • OLG Hamburg, 20.07.2023 - 4 U 16/23

    Anforderungen an die gewerbliche Weitervermietung von Wohnraum

    Rn. 36 (b) Die vereinbarte Weitervermietung war gewerblicher Art. Eine gewerbliche Weitervermietung setzt eine geschäftsmäßige, auf Dauer gerichtete, mit der Absicht der Gewinnerzielung oder im eigenen wirtschaftlichen Interesse ausgeübte Vermietungstätigkeit des Zwischenmieters voraus, ohne dass eine Absicht zur Gewinnerzielung aus der Vermietung selbst erforderlich wäre (BGH…, Urteil vom 20. Januar 2016 - VIII ZR 311/14 -, Rn. 22, juris; Urteil vom 17. Januar 2018 - VIII ZR 241/16 -, Rn. 20 f., juris).

    Dies gilt umso mehr, wenn Wohnraum zu tragbaren Bedingungen für Mieter in einem Ballungsgebiet nicht ohne weiteres zu finden sind (BGH, Urteil vom 17. Januar 2018 - VIII ZR 241/16 -, Rn. 25, juris).

    Rn. 43 Zwar ist der Berufung zuzugeben, dass die Vermietung einer Wohnung an den Gesellschafter-Geschäftsführer für die Beklagte zu 1) - anders als beim vom Bundesgerichtshof mit Urteil vom 17. Januar 2018 (aaO.) entschiedenen Sachverhalt - keinen Wettbewerbsvorteil bei der Rekrutierung von Arbeitnehmern bedeutet.

    Rn. 47 (5) Vorliegend sind auch keine sachlichen Gründe ersichtlich, warum dem Beklagten zu 2) der soziale Kündigungsschutz, den er bei direkter Anmietung gehabt hätte, nicht zur Verfügung stehen sollte, obwohl keine gewichtigen Interessen der Eigentümer ersichtlich sind, welche eine Verkürzung des Kündigungsschutzes des Mieters allein aufgrund der Einschaltung eines Zwischenmieters rechtfertigen würden (vgl. zu diesem am Regelungszweck der Norm orientierten Maßstab: BGH…, Urteil vom 20. Januar 2016 - VIII ZR 311/14 -, Rn. 24, juris; Urteil vom 17. Januar 2018 - VIII ZR 241/16 -, Rn. 22, juris).

  • LG Berlin, 09.05.2023 - 65 S 191/22

    Anspruch eines Eigentümers auf Räumung einer Wohnung bei Untervermietung

    Nach der Rechtsprechung des BGH besteht dafür auch im Bereich des Wohnungsmietrechts mit dem darin geregelten sozialen Kündigungsschutz des Mieters dazu kein Anlass (vgl. BGH, Urt. v. 17.01.2018 - VIII ZR 241/16, nach juris Rn. 22;… Urt. v. 20.01.2016 - VIII ZR 311/14, nach juris Rn. 24).
  • LG Wuppertal, 27.11.2024 - 8 S 24/24

    Keine Wohnraummiete bei gewerblicher Anmietung zur Mitarbeiterbindung!

    Ein solches eigenes wirtschaftliches Interesse liegt etwa vor, wenn - wie vorliegend - ein Arbeitgeber Wohnungen anmietet, um sie seinen Arbeitnehmern zu überlassen mit dem Ziel, diese an sich zu binden und sich so Wettbewerbsvorteile gegenüber anderen Unternehmen zu verschaffen (vgl. BGH, Urteil vom 17.01.2018 - VIII ZR 241/16, Rn. 25;… Streyl, in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 16. Aufl. 2024, § 565 Rn. 20).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 08.12.2017 - I-3 Wx 275/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,56000
OLG Düsseldorf, 08.12.2017 - I-3 Wx 275/16 (https://dejure.org/2017,56000)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.12.2017 - I-3 Wx 275/16 (https://dejure.org/2017,56000)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Dezember 2017 - I-3 Wx 275/16 (https://dejure.org/2017,56000)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Betriebs-Berater

    Bevollmächtigung eines Anwalts mit der Vertretung bei allen Anmeldungen zur Handelsregistereintragung

  • rechtsportal.de

    Wirksamkeit der Vollmacht des zunächst alleinigen Geschäftsführers einer Gesellschaft zur Vertretung bei allen Anmeldungen zur Eintragung im Handelsregister nach Bestellung weiterer Geschäftsführer und Gesamtvertretung mit einem weiteren Geschäftsführer oder einem ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anmeldung der Änderung in den Personen der Geschäftsführer zur Eintragung in das Handelsregister durch die Geschäftsführer; Vertretung der Gesellschaft durch einen Bevollmächtigten i.R.d. Vollmachtserteilung

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein Ergänzungsbedürfnis einer durch Allein-Geschäftsführer erteilten Handelsregistervollmacht bei nachträglicher Bestellung weiterer Geschäftsführer mit gemeinsamer Vertretungsbefugnis

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • ZIP 2018, 475
  • MDR 2018, 606
  • BB 2018, 514
  • DB 2018, 1661
  • Rpfleger 2018, 339
  • NZG 2018, 381
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 23.02.2012 - 27 W 175/11

    Vertretung der Gesellschaft bei Anmeldung der Abberufung des Geschäftsführers …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.12.2017 - 3 Wx 275/16
    Da die Anmeldungen ungeachtet dessen, dass sie ihrer Art nach deklaratorisch und nmit Zwangsmitteln durchsetzbar sind (dazu Eickhoff GmbHR 2012, 903/904), keine höchstpersönlichen Pflichten der Geschäftsführer darstellen, kann die Gesellschaftanstatt durch den oder die Geschäftsführer als ihr Organ zu handeln - sich auch durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen, § 378 FamFG.

    Rn. 20 Denn die vom gesetzlichen Vertreter erteilte Vollmacht erlischt nicht mit dem Aufhören des Vertretungsrechts (schon RGZ 107, 161, 166 m.N.; OLG Hamm GmbHR 2012, 903 mit zust. Anm. Eickhoff und in NotBZ 2012, 420 mit zust. Anm. Frenzel;… Kleindiek in: Lutter/Hommelhoff, GmbH-Gesetz, 19. Aufl., § 78, 2;… Haas in: Baumbach/Hueck, GmbH-Gesetz, 21. Aufl., § 78, 4;… Altmeppen in: Rotz/Altmeppen, GmHG, 8. Aufl.,§ 78, 6;… inzwischen auch Krafka/Kühn, Registerrecht, 9. Aufl., Rdnr. 109).

  • OLG Düsseldorf, 29.03.2017 - 3 Wx 231/16

    Anforderungen an die Anmeldung der Übertragung eines Kommanditanteils im Wege der …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.12.2017 - 3 Wx 275/16
    Daher hätte das Registergericht - auf der Grundlage seiner eigenen Rechtsauffassung - nicht durch Zwischenverfügung entscheiden, sondern den Eintragungsantrag zurückweisen müssen (ständige Rechtsprechung des Senats, z.B.: ZIP 2017, 1111; ZEV 2016, 707, FGPrax 2013, 14).
  • OLG Düsseldorf, 25.09.2012 - 3 Wx 31/12

    Vormerkung und Vorkaufsrecht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.12.2017 - 3 Wx 275/16
    Daher hätte das Registergericht - auf der Grundlage seiner eigenen Rechtsauffassung - nicht durch Zwischenverfügung entscheiden, sondern den Eintragungsantrag zurückweisen müssen (ständige Rechtsprechung des Senats, z.B.: ZIP 2017, 1111; ZEV 2016, 707, FGPrax 2013, 14).
  • OLG Düsseldorf, 31.08.2016 - 3 Wx 265/15

    Zulässigkeit der Verpflichtung zur Beibringung einer Löschungsbewilligung durch …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.12.2017 - 3 Wx 275/16
    Daher hätte das Registergericht - auf der Grundlage seiner eigenen Rechtsauffassung - nicht durch Zwischenverfügung entscheiden, sondern den Eintragungsantrag zurückweisen müssen (ständige Rechtsprechung des Senats, z.B.: ZIP 2017, 1111; ZEV 2016, 707, FGPrax 2013, 14).
  • RG, 20.02.1923 - II 36/22

    Aktienrecht. Zustellung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.12.2017 - 3 Wx 275/16
    Rn. 20 Denn die vom gesetzlichen Vertreter erteilte Vollmacht erlischt nicht mit dem Aufhören des Vertretungsrechts (schon RGZ 107, 161, 166 m.N.; OLG Hamm GmbHR 2012, 903 mit zust. Anm. Eickhoff und in NotBZ 2012, 420 mit zust. Anm. Frenzel;… Kleindiek in: Lutter/Hommelhoff, GmbH-Gesetz, 19. Aufl., § 78, 2;… Haas in: Baumbach/Hueck, GmbH-Gesetz, 21. Aufl., § 78, 4;… Altmeppen in: Rotz/Altmeppen, GmHG, 8. Aufl.,§ 78, 6;… inzwischen auch Krafka/Kühn, Registerrecht, 9. Aufl., Rdnr. 109).
  • OLG Köln, 09.01.2025 - 4 Wx 19/24

    Privatanschrift des GmbH-Geschäftsführers muss nicht gegenüber Handelsregister …

    Die Anmeldung einer Eintragung in das Handelsregister erfolgt im Namen der betroffenen Gesellschaft (BGH, Beschluss vom 24. Oktober 1988 - II ZB 7/88, BGHZ 105, 324;… Beschluss vom 20. Februar 1989 - II ZB 10/88, BGHZ 107, 1 juris Rn. 6…, Beschluss vom 16. März 1992 - II ZB 17/91, BGHZ 117, 323 juris Rn. 3) und soweit die Anmeldung auf eine deklaratorisch wirkende Eintragung - wie hier die Eintragung des neuen Geschäftsführers - gerichtet ist, (jedenfalls auch) im Namen der Anmeldepflichtigen, dh der Geschäftsführer der GmbH, § 78 GmbH (KG, Beschluss vom 29. November 2021 - 22 W 55/21, FGPrax 2022, 63, 64; gegen eine höchstpersönliche Pflicht der Geschäftsführer OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Dezember 2017 - 3 Wx 275/16, NZG 2018, 381 Rn. 12; offen gelassen BGH…, Beschluss vom 24. Oktober 1988 - II ZB 7/88, BGHZ 105, 324 juris Rn. 13).
  • OLG Karlsruhe, 20.04.2022 - 1 W 25/22

    Formerfordernisse bezüglich Eintragungen im Handelsregister …

    5.5 Anlass für eine - weitere - Zwischenverfügung zur Behebung dieses Eintragungshindernisses bestand und besteht nicht, nachdem die - anwaltlich vertretene - Antragstellerin auf den zutreffenden diesbezüglichen Hinweis des Registergerichts ausdrücklich auf ihrer abweichenden Rechtsaufassung beharrt und damit die Behebung des - aus ihrer Sicht nicht bestehenden - Hindernisses endgültig verweigert hat (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 08.12.2017 - 3 Wx 275/16 [juris Rn. 11];… Keidel - Heinemann , FamFG , 20. Aufl. 2020, § 382 Rn. 22; jeweils m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 29.08.2024 - 3 Wx 115/24

    Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung des Registergerichts in einem Verfahren …

    Auch in diesem Fall darf das Registergericht - auf der Grundlage seiner eigenen Rechtsauffassung - nicht durch Zwischenverfügung entscheiden, sondern muss den Eintragungsantrag zurückweisen (KG Berlin…, Beschluss vom 17.12.2021 - 22 W 78/21, BeckRS 2021, 50283 Rn. 18, m.w.N.; vgl. OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 20.04.2022 - 1 W 25/22 (Wx), BeckRS 2022, 19037 Rn. 19; Senat in ständiger Rechtsprechung…, Beschluss vom 19.02.2020 - I- 3 Wx 21/20, NZG 2020, 750, Rn. 9; vom 08.12.2017 - I-3 Wx 275/16, NZG 2018, 381, Rn. 10, alle beck-online;… BeckOK FamFG/Otto, 50. Ed. 1.8.2024, § 382 Rn. 61;… Sternal/Eickelberg, a.a.O., § 382 Rn. 30).

    Rn. 36 Die Gesellschaft kann sich, da die Anmeldung nach § 53 HGB keine höchstpersönliche Pflicht der Geschäftsführer ist, auch durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen, § 378 Abs. 1 FamFG (Senat, Beschluss vom 08.12.2017 - I- 3 Wx 275/16, MDR 2018, 606, beck-online).

  • OLG Karlsruhe, 25.04.2025 - 14 W 92/24

    Vereinsregister: Eintragung einer Anbauvereinigung für Konsumcannabis als …

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz kommt nur in Betracht, wenn die Beteiligten auf einen Hinweis des Registergerichts ernsthaft und endgültig zu erkennen geben, dass sie nicht gewillt sind, ihre Anmeldung entsprechend den vom Registergericht genannten Anforderungen zu ergänzen; in einem solchen Fall darf das Registergericht - auf der Grundlage seiner eigenen Rechtsauffassung - nicht durch Zwischenverfügung entscheiden, sondern muss den Eintragungsantrag zurückweisen (…Bumiller/Harders/Schwamb/Harders, FamFG, 13. Aufl. 2022, § 382 Rn. 15; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.12.2017 - I-3 Wx 275/16, Rn. 11, juris).
  • KG, 13.05.2026 - 22 W 21/26
    Auch in diesem Fall darf das Registergericht - auf der Grundlage seiner eigenen Rechtsauffassung - nicht durch Zwischenverfügung entscheiden, sondern muss den Eintragungsantrag zurückweisen (Senat…, Beschluss vom 17. Dezember 2021 - 22 W 78/21 -, Rn. 21 , juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08. Dezember 2017 - I-3 Wx 275/16 -, Rn. 11, juris).
  • KG, 17.12.2021 - 22 W 78/21

    Zwischenverfügung des Registergerichts bezüglich der Eintragung einer …

    Auch in diesem Fall darf das Registergericht - auf der Grundlage seiner eigenen Rechtsauffassung - nicht durch Zwischenverfügung entscheiden, sondern muss den Eintragungsantrag zurückweisen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08. Dezember 2017 - I-3 Wx 275/16 -, Rn. 11, juris;… Heinemann in: Keidel, FamFG, 20. Aufl., § 382 Rn. 22).
  • AG Duisburg, 06.12.2023 - 23 AR 85/23
    Rn. 44 Da es sich zumindest teilweise um derzeit nicht behebbare Mängel handelt sowie nicht mit einer zeitnahen Änderung der Rechtslage und aufgrund der Stellungnahme vom 30.11.2023 nicht mit einer Satzungsänderung durch den Verein zu rechnen ist, war die Anmeldung im Hinblick auf die Rechtsprechung des OLG Düsseldorf , Beschluss vom 08.12.2017 - I-3 Wx 275/16 - vollständig zurück zu weisen.
  • KG, 19.08.2025 - 22 W 16/25

    Anmeldung der Auflösung einer Kommanditgesellschaft und Bestellung der …

    Rn. 9 Dies folgt allerdings nicht schon daraus, dass teilweise angenommen wird, der Erlass einer Zwischenverfügung sei unzulässig, wenn hinreichend deutlich gemacht werde, dass etwaige Hindernisse nicht beseitigt werden (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Dezember 2017 - I-3 Wx 275/16 -, juris Rn. 11 mwN).
  • AG Duisburg, 15.09.2025 - VR 1011
    Rn. 21 Das Registergericht hat deshalb - auf der Basis seiner eigenen Rechtsauffassung - ohne Erlass einer förmlichen Zwischenverfügung in analoger Anwendung der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf , Beschluss vom 08.12.2017 - I-3 Wx 275/16 - direkt über den Eintragungsantrag zu entscheiden.
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