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Weitere Entscheidung unten: BFH, 25.01.2005

Rechtsprechung
   BFH, 11.01.2005 - IX R 5/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,12564
BFH, 11.01.2005 - IX R 5/04 (https://dejure.org/2005,12564)
BFH, Entscheidung vom 11.01.2005 - IX R 5/04 (https://dejure.org/2005,12564)
BFH, Entscheidung vom 11. Januar 2005 - IX R 5/04 (https://dejure.org/2005,12564)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • Judicialis

    EStG § 9; ; EStG § 9 Abs. 1; ; EStG § 9 Abs. 1 Satz 1; ; EStG § 9 Abs. 1 Satz 2; ; EStG § 21; ; FGO § 118 Abs. 2; ; FGO § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2; ; BGB § 133; ; BGB § 157

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Grundstücksverkauf - Räumungsfrist kein unentgeltliches Nutzungsrecht

  • datenbank.nwb.de

    Kein Abzug von Werbungskosten bei unentgeltlicher Nutzungsüberlassung einer Wohnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Vermietung - Vermietung an den Verkäufer nach einer Räumungsfrist

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abzug von Aufwendungen für eine unentgeltliche Nutzungsüberlassung einer Wohnung als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung; Verwirklichung des Tatbestands einer Einkunftsart durch eine unentgeltliche Überlassung einer Wohnung zur Nutzung; Durch ...

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 11 Abs 2, AO 1977 § 39 Abs 2
    Einkünfteerzielungsabsicht; Vorab entstandene Werbungskosten; Wirtschaftliches Eigentum

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2005, 1255
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • BFH, 05.11.2002 - IX R 48/01

    Überschusserzielungsabsicht bei verbilligten Vermietungen

    Auszug aus BFH, 11.01.2005 - IX R 5/04
    Wer einem anderen eine Wohnung unentgeltlich zur Nutzung überlässt, verwirklicht keinen Tatbestand einer Einkunftsart (Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG) und kann deshalb auch keine Werbungskosten abziehen; denn seine mit der Nutzungsüberlassung zusammenhängenden Aufwendungen dienen nicht, wie dies § 9 Abs. 1 EStG voraussetzt, der Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung von Einnahmen (BFH-Urteil vom 5. November 2002 IX R 48/01, BFHE 201, 46, BStBl II 2003, 646 unter II. 1. a).
  • BFH, 31.05.2000 - IX R 6/96

    Reparaturaufwendungen als vorab entstandene Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 11.01.2005 - IX R 5/04
    Sie können schon gegeben sein, bevor mit dem Aufwand zusammenhängende Einnahmen im Rahmen einer Einkunftsart anfallen (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, vgl. Urteil vom 31. Mai 2000 IX R 6/96, BFH/NV 2001, 24, m.w.N.).
  • BFH, 16.09.2004 - X R 7/04

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen; Nebenerwerbslandwirt

    Auszug aus BFH, 11.01.2005 - IX R 5/04
    b) Auch wenn die Auslegung von Verträgen zu den tatsächlichen Feststellungen i.S. des § 118 Abs. 2 FGO gehört, ist das Revisionsgericht berechtigt, sie darauf zu überprüfen, ob die gesetzlichen Auslegungsregeln (§§ 133, 157 des Bürgerlichen Gesetzbuches --BGB--), die Denkgesetze und allgemeinen Erfahrungssätze zutreffend angewandt worden sind (BFH-Urteile vom 16. September 2004 X R 7/04, BFH-Report 2004, 1303;… vom 25. Juni 1985 IX R 60/82, BFH/NV 1985, 74, …und Beschluss vom 26. Juni 2002 IX B 119/01, BFH/NV 2002, 1469, m.w.N.).
  • BFH, 26.06.2002 - IX B 119/01

    NZB; grundsätzliche Bedeutung; tatsächliche Feststellungen

    Auszug aus BFH, 11.01.2005 - IX R 5/04
    b) Auch wenn die Auslegung von Verträgen zu den tatsächlichen Feststellungen i.S. des § 118 Abs. 2 FGO gehört, ist das Revisionsgericht berechtigt, sie darauf zu überprüfen, ob die gesetzlichen Auslegungsregeln (§§ 133, 157 des Bürgerlichen Gesetzbuches --BGB--), die Denkgesetze und allgemeinen Erfahrungssätze zutreffend angewandt worden sind (BFH-Urteile vom 16. September 2004 X R 7/04, BFH-Report 2004, 1303;… vom 25. Juni 1985 IX R 60/82, BFH/NV 1985, 74, und Beschluss vom 26. Juni 2002 IX B 119/01, BFH/NV 2002, 1469, m.w.N.).
  • BFH, 25.06.1985 - IX R 60/82

    Entgelt für die zeitlich begrenzte Überlassung eines Grundstücks zur Hebung der …

    Auszug aus BFH, 11.01.2005 - IX R 5/04
    b) Auch wenn die Auslegung von Verträgen zu den tatsächlichen Feststellungen i.S. des § 118 Abs. 2 FGO gehört, ist das Revisionsgericht berechtigt, sie darauf zu überprüfen, ob die gesetzlichen Auslegungsregeln (§§ 133, 157 des Bürgerlichen Gesetzbuches --BGB--), die Denkgesetze und allgemeinen Erfahrungssätze zutreffend angewandt worden sind (BFH-Urteile vom 16. September 2004 X R 7/04, BFH-Report 2004, 1303; vom 25. Juni 1985 IX R 60/82, BFH/NV 1985, 74, …und Beschluss vom 26. Juni 2002 IX B 119/01, BFH/NV 2002, 1469, m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 03.12.2003 - 5 K 359/03

    Einkunftserzielungsabsicht bei unentgeltlicher Nutzungsüberlassung; Damnum als …

    Auszug aus BFH, 11.01.2005 - IX R 5/04
    Das Finanzgericht (FG) lehnte es in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2004, 643 veröffentlichten Urteil ab, die Aufwendungen der Klägerin als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abzuziehen.
  • BFH, 28.01.1986 - IX R 70/82

    Einordnung von Beiträge zur Risiko-Lebensversicherung als Werbungskosten …

    Auszug aus BFH, 11.01.2005 - IX R 5/04
    Unabhängig davon, ob und wann die Klägerin wirtschaftliches Eigentum an dem Grundstück erlangt hat (hierauf kommt es für den Schuldzinsenabzug nicht entscheidend an, vgl. BFH-Urteil vom 28. Januar 1986 IX R 70/82, BFH/NV 1986, 334) und ob deshalb von einem "Überlassen" von Nutzungen gesprochen werden kann, haben die Parteien des Kaufvertrags mit der Besitzübergabe lediglich die Hauptleistungspflicht der Veräußerer aus dem Kaufvertrag gegenüber der Klägerin geregelt.
  • BFH, 11.01.2005 - IX R 15/03

    Erstattung von Instandsetzungsaufwendungen und Modernisierungsaufwendungen im …

    Aus der weiteren Vereinbarung, das Grundstück "so schnell wie möglich, spätestens bis zum 31.3.1993" zu räumen, lässt sich deshalb allenfalls eine Regelung über die Vereinbarung einer Räumungsfrist schließen, die für sich genommen keine die Verfügungsmacht des Eigentümers einschränkende Nutzungsüberlassung darstellt (vgl. BFH-Urteil vom 11. Januar 2005 IX R 5/04, nicht veröffentlicht --n.v.--).
  • BFH, 29.05.2008 - IX R 46/06

    Zur Einkünfteerzielungsabsicht des Vertretenen bei gesetzlicher Vertretung …

    Wer indes einem anderen eine Wohnung unentgeltlich zur Nutzung überlässt, verwirklicht nicht den Tatbestand der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG und kann deshalb auch keine Werbungskosten abziehen; denn seine mit der Nutzungsüberlassung zusammenhängenden Aufwendungen dienen nicht, wie dies § 9 Abs. 1 EStG voraussetzt, der Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen (BFH-Urteile vom 11. Januar 2005 IX R 5/04, BFH/NV 2005, 1255, und vom 5. November 2002 IX R 48/01, BFHE 201, 46, BStBl II 2003, 646, unter II. 1. a).
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Rechtsprechung
   BFH, 25.01.2005 - III B 43/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,15259
BFH, 25.01.2005 - III B 43/04 (https://dejure.org/2005,15259)
BFH, Entscheidung vom 25.01.2005 - III B 43/04 (https://dejure.org/2005,15259)
BFH, Entscheidung vom 25. Januar 2005 - III B 43/04 (https://dejure.org/2005,15259)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis

    EStG § 33; ; EStG § 33 Abs. 2; ; EStG § 33a Abs. 1 Satz 1; ; EStG § 33a Abs. 5; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2

  • rechtsportal.de

    EStG § 33 § 33a Abs. 1, 5
    Außergewöhnliche Belastung - Übernahme von Zivilprozesskosten für nahe Angehörige

  • datenbank.nwb.de

    Unterhaltsleistungen an gesetzlich nicht unterhaltsberechtigte Personen sowie Übernahme von Zivilprozesskosten eines Angehörigen als außergewöhnliche Belastungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderungen an die Darlegung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung oder der Fortbildung des Rechts; Voraussetzungen für die Anerkennung von Aufwendungen für einen Familienangehörigen als Sonderausgaben; Leistungen an Angehörige in einer besonders ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2005, 1255
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • BFH, 18.03.2004 - III R 24/03

    Kosten eines Vaterschaftsfeststellungsprozesses als außergewöhnliche Belastung

    Auszug aus BFH, 25.01.2005 - III B 43/04
    b) Die Klägerin hat sich auch nicht mit der weiteren Erwägung des FG auseinander gesetzt, dass keine sittliche Verpflichtung zur Übernahme von Zivilprozesskosten eines Angehörigen besteht, wenn es sich um Kosten handelt, die nach ständiger Rechtsprechung des BFH für den Kostenschuldner selbst --hier für die Schwester der Klägerin-- regelmäßig nicht zwangsläufig entstehen, bei denen vielmehr eine Vermutung gegen die Zwangsläufigkeit spricht (zuletzt Senatsurteil vom 18. März 2004 III R 24/03, BFHE 206, 16, BStBl II 2004, 726).
  • BFH, 23.10.2002 - III R 57/99

    Unterhaltsleistungen an Geschwister

    Auszug aus BFH, 25.01.2005 - III B 43/04
    Den Finanzbehörden sollte die aufwändige Prüfung erspart werden, ob im Einzelfall eine sittliche Verpflichtung gegenüber dem Angehörigen besteht (vgl. Senatsurteil vom 23. Oktober 2002 III R 57/99, BFHE 201, 31, BStBl II 2003, 187).
  • BFH, 05.09.2001 - VIII B 18/01

    Beschwerde - Rechtsmittelbegründung - Grundsätzliche Bedeutung - …

    Auszug aus BFH, 25.01.2005 - III B 43/04
    Die abstrakten Rechtssätze des finanzgerichtlichen Urteils und der Divergenzentscheidung sind so genau zu bezeichnen, dass eine Abweichung erkennbar ist (BFH-Beschlüsse vom 5. September 2001 VIII B 18/01, BFH/NV 2002, 205, …und vom 7. August 2002 VII B 214/01, BFH/NV 2002, 1606).
  • BFH, 23.08.2002 - IV B 89/01

    NZB; Verfahrensmangel; Urteilszustellung

    Auszug aus BFH, 25.01.2005 - III B 43/04
    Für einen schwerwiegenden Fehler, der nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO die Revision eröffnen könnte (vgl. BFH-Beschluss vom 23. August 2002 IV B 89/01, BFH/NV 2003, 177, m.w.N.), bietet weder die Beschwerde Anhaltspunkte, noch sind solche sonst ersichtlich.
  • BFH, 07.08.2002 - VII B 214/01

    Divergenz; Sicherung der Einheitlichkeit der Rspr.; Verletzung der …

    Auszug aus BFH, 25.01.2005 - III B 43/04
    Die abstrakten Rechtssätze des finanzgerichtlichen Urteils und der Divergenzentscheidung sind so genau zu bezeichnen, dass eine Abweichung erkennbar ist (…BFH-Beschlüsse vom 5. September 2001 VIII B 18/01, BFH/NV 2002, 205, und vom 7. August 2002 VII B 214/01, BFH/NV 2002, 1606).
  • BFH, 21.05.2004 - III B 107/03

    Ferien- und Wochenendwohnungen; Eigenheimzulage

    Auszug aus BFH, 25.01.2005 - III B 43/04
    Darüber hinaus ist auf die Bedeutung der Klärung der konkreten Rechtsfrage für die Allgemeinheit einzugehen (BFH-Beschluss vom 21. Mai 2004 III B 107/03, BFH/NV 2004, 1220).
  • BFH, 21.11.2003 - III B 43/03

    NZB: kumulative Urteilsbegründung, Verletzung der Hinweispflicht

    Auszug aus BFH, 25.01.2005 - III B 43/04
    Beruht die Klageabweisung auf mehreren Gründen und trägt jeder dieser Gründe für sich die Entscheidung, so ist die Nichtzulassungsbeschwerde nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer zu jeder dieser Begründungen einen Zulassungsgrund form- und fristgerecht darlegt (BFH-Beschluss vom 21. November 2003 III B 43/03, BFH/NV 2004, 371, m.w.N.).
  • BFH, 17.08.2005 - III B 170/04

    NZB: Verletzung der Sachaufklärungspflicht

    Die abstrakten Rechtssätze des finanzgerichtlichen Urteils und der Divergenzentscheidung sind so genau zu bezeichnen, dass eine Abweichung erkennbar wird (Senatsbeschluss vom 25. Januar 2005 III B 43/04, BFH/NV 2005, 1256, m.w.N.).
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