Rechtsprechung
| BFH, 20.01.2009 - IX R 18/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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Überquotale Aufwandstragung durch Miteigentümer
- Judicialis
EStG § 2 Abs. 1 Nr. 1; ; EStG § 12 Nr. 2; ; AO § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a; ; AO § 39 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zurechnung von Einkünften von Vermietung und Verpachtung entsprechend der Miteigentumsanteile an dem Mietobjekt gem. § 180 Abs. 1 Nr. 2a Abgabenordnung ( AO )
- datenbank.nwb.de
Überquotal übernommene Aufwendungen für ein Vermietungsobjekt durch Miteigentümer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Münster, 14.03.2006 - 6 K 4386/03
- BFH, 20.01.2009 - IX R 18/07
Papierfundstellen
- BFH/NV 2009, 1247
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (8)
- BFH, 30.06.1999 - IX R 83/95
Vermietungseinkünfte bei Miteigentümern
Auszug aus BFH, 20.01.2009 - IX R 18/07
Hiervon ist aber z.B. dann auszugehen, wenn die Erfüllung des Ausgleichsanspruchs, der dem überquotal (vor-)leistenden Miteigentümer gegen die anderen Miteigentümer gemäß § 426 BGB zusteht, bis zu einem späteren Zeitpunkt (beispielsweise der Veräußerung des Objekts) hinausgeschoben wird; in diesem Fall bleibt der Ausgleichsanspruch des überquotal leistenden Miteigentümers unberührt, so dass es bei der Ermittlung des Überschusses der Gemeinschaft und dessen Verteilung regelmäßig unberücksichtigt bleiben kann, welcher der Miteigentümer jeweils Aufwendungen für die Gemeinschaft getragen hat (BFH-Urteil vom 30. Juni 1999 IX R 83/95, BFHE 190, 82, BFH/NV 2000, 118). - BFH, 16.01.2007 - IX R 69/04
Befristung und Fortbestehen eines Nießbrauchs - Arbeitnehmeranteile als …
Auszug aus BFH, 20.01.2009 - IX R 18/07
Entscheidend ist vielmehr, wer das Vermietungsobjekt einem anderen entgeltlich zur Nutzung überlässt, d.h. Träger der Rechte und Pflichten aus einem Mietvertrag ist (…BFH-Urteile vom 11. März 2003 IX R 16/99, BFH/NV 2003, 1043; vom 16. Januar 2007 IX R 69/04, BFHE 216, 329, BStBl II 2007, 579;… Mellinghoff in Kirchhof, EStG, 7. Aufl., § 21 Rz 5, 40). - BFH, 23.11.2004 - IX R 59/01
Überquotale Übernahme von Aufwendungen eines Gesellschafters: Zurechnung …
Auszug aus BFH, 20.01.2009 - IX R 18/07
Hierbei ist grundsätzlich das zivilrechtliche Beteiligungsverhältnis (§§ 743, 748 des Bürgerlichen Gesetzbuchs --BGB--) auch Maßstab für die anteilige steuerrechtliche Zurechnung der Einkünfte, solange die Miteigentümer keine abweichende, auch steuerrechtlich zu berücksichtigende Vereinbarung getroffen haben (BFH-Urteile vom 5. Februar 1965 VI 234/63 U, BFHE 82, 25, BStBl III 1965, 256; vom 23. November 2004 IX R 59/01, BFHE 208, 203, BStBl II 2005, 454, m.w.N.).
- BFH, 11.03.2003 - IX R 16/99
VuV: Vermietereigenschaft bei Miteigentum; Aufwendungen vor Veräußerung nach …
Auszug aus BFH, 20.01.2009 - IX R 18/07
Entscheidend ist vielmehr, wer das Vermietungsobjekt einem anderen entgeltlich zur Nutzung überlässt, d.h. Träger der Rechte und Pflichten aus einem Mietvertrag ist (BFH-Urteile vom 11. März 2003 IX R 16/99, BFH/NV 2003, 1043; vom 16. Januar 2007 IX R 69/04, BFHE 216, 329, BStBl II 2007, 579;… Mellinghoff in Kirchhof, EStG, 7. Aufl., § 21 Rz 5, 40). - BFH, 07.04.1987 - IX R 103/85
Immobilien-KG - Feststellung von Einkünften - Gesonderte und einheitliche …
Auszug aus BFH, 20.01.2009 - IX R 18/07
Dies ist bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dann der Fall, wenn mehrere Personen gemeinschaftlich --wie im Streitfall die Kläger-- den Tatbestand der Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) verwirklichen und dadurch Einkünfte erzielen (BFH-Urteile vom 27. Juni 1978 VIII R 168/73, BFHE 125, 532, BStBl II 1978, 674; vom 7. April 1987 IX R 103/85, BFHE 150, 124, BStBl II 1987, 707, m.w.N.). - BFH, 27.06.1978 - VIII R 168/73
Einkünfte aus Vermietung - Vorschriften über die Gemeinschaft - …
Auszug aus BFH, 20.01.2009 - IX R 18/07
Dies ist bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dann der Fall, wenn mehrere Personen gemeinschaftlich --wie im Streitfall die Kläger-- den Tatbestand der Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) verwirklichen und dadurch Einkünfte erzielen (BFH-Urteile vom 27. Juni 1978 VIII R 168/73, BFHE 125, 532, BStBl II 1978, 674; vom 7. April 1987 IX R 103/85, BFHE 150, 124, BStBl II 1987, 707, m.w.N.). - BFH, 23.08.2007 - X B 183/07
NZB: Hinweispflicht
Auszug aus BFH, 20.01.2009 - IX R 18/07
Den rechtskundig vertretenen Klägern oblag es vielmehr, alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht zu ziehen und ihren Vortrag darauf einzurichten (vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. August 2007 X B 183/07, BFH/NV 2007, 2320, unter II.2.a); ggf. hätten sie um einen Fristnachlass zur Stellungnahme zu den Vermögensverhältnissen der Klägerin nachsuchen können. - BFH, 05.02.1965 - VI 234/63 U
Verteilung des Ertrags eines Hauses auf die Miteigentümer nach Anteilen
Auszug aus BFH, 20.01.2009 - IX R 18/07
Hierbei ist grundsätzlich das zivilrechtliche Beteiligungsverhältnis (§§ 743, 748 des Bürgerlichen Gesetzbuchs --BGB--) auch Maßstab für die anteilige steuerrechtliche Zurechnung der Einkünfte, solange die Miteigentümer keine abweichende, auch steuerrechtlich zu berücksichtigende Vereinbarung getroffen haben (BFH-Urteile vom 5. Februar 1965 VI 234/63 U, BFHE 82, 25, BStBl III 1965, 256; vom 23. November 2004 IX R 59/01, BFHE 208, 203, BStBl II 2005, 454, m.w.N.).
- BFH, 15.12.2009 - IX R 55/08
Zurechnung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bei Miteigentümern - …
Unabhängig von der Beurteilung, ob --ab einem gewissen Zeitpunkt tatsächlich erzielte-- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nur einem oder mehreren (Mit-)Eigentümern zuzurechnen sind (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 20. Januar 2009 IX R 18/07, BFH/NV 2009, 1247), ist die Frage zu beantworten, ob mit dem Erwerb einer Immobilie im Zusammenhang stehende, vorab entstandene (vergebliche) Werbungskosten auch von solchen Miteigentümern geltend gemacht werden können, die --entgegen ihrer ursprünglichen Planung-- zu einem späteren Zeitpunkt den objektiven Tatbestand des § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG nicht erfüllt haben. - BFH, 16.04.2024 - VIII R 3/21
Klagebefugnis der inländischen Feststellungsbeteiligten einer ausländischen …
Eine von der Gewinnverteilungsregel abweichende Zurechnung der Einnahmen und Werbungskosten anhand der Kapitalanteile in § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO kommt bei vermögensverwaltenden Personengesellschaften oder Zebragesellschaften wie der Klägerin nicht in Betracht, wenn die Gesellschafter eine von diesem Maßstab abweichende, steuerrechtlich anzuerkennende Vereinbarung zur Einkünftezurechnung getroffen haben (BFH-Urteile vom 20.01.2009 - IX R 18/07, BFH/NV 2009, 1247, unter II.3.a [Rz 15], m.w.N.; vom 23.11.2004 - IX R 59/01, BFHE 208, 203, BStBl II 2005, 454, unter II.1. - FG München, 18.05.2021 - 12 K 1506/20
Feststellungsbescheid bei vermögensverwaltenden und personenidentischen …
Einem einzelnen Beteiligten können insbesondere dann überproportional Werbungskosten zuzurechnen sein, wenn ein anderer Beteiligter nicht willens oder in der Lage ist, seinen Anteil zu tragen oder wenn ein Beteiligter das Wirtschaftsgut in höherem Maße nutzt als die anderen (BFH-Urteile vom 23. November 2004 IX R 59/01, BFHE 208, 203, BStBl II 2005, 454; vom 20. Januar 2009 IX R 18/07, BFH/NV 2009, 1247; Oertel in Kirchhof/Seer, EStG, 20. Aufl. 2021, § 9 EStG Rz. 12 m.w.N. Pfirrmann in Herrmann/Heuer/ Raupach, EStG/KStG, § 21 EStG Rz. 22 [Okt.
- BFH, 19.05.2010 - IX B 198/09
Fehlerhafte Rechtsanwendung - Sachaufklärungsrüge
Rn. 2 1. Für die vom Kläger behauptete grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache fehlt es schon an einer Auseinandersetzung mit den in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Ansichten zu der den Streitfall betreffenden, von den zivilrechtlichen Beteiligungsverhältnissen abweichenden Kostentragung unter den (ehemaligen) Eheleuten (vgl. etwa Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. November 2004 IX R 59/01, BFHE 208, 203, BStBl II 2005, 454; vom 20. Januar 2009 IX R 18/07, BFH/NV 2009, 1247; Blümich/Heuermann, § 21 EStG Rz 66 ff.). - BFH, 02.02.2010 - IX B 153/09
Überschießender Sachantrag - Beweiserhebung - FG-Verfahrensfehler
Rn. 5 c) Zudem ist das FG zu dem Ergebnis gelangt, dass zum einen die von den Klägerinnen vorgebrachte mündliche Finanzierungs- und Aufteilungsabrede hinsichtlich der streitigen Sonderwerbungskosten, sollte sie getroffen worden sein, einem Fremdvergleich nicht standhalte; zum anderen sei auf der Grundlage der BFH-Rechtsprechung zur disquotalen Kostentragung (…vgl. BFH-Urteile vom 23. November 2004 IX R 59/01, BFHE 208, 203, BStBl II 2005, 454, und IX R 12/04, BFH/NV 2005, 851, sowie vom 20. Januar 2009 IX R 18/07, BFH/NV 2009, 1247) mangels durchsetzbarem Erstattungsanspruch eine familiär veranlasste Zuwendung gegeben. - FG Münster, 15.05.2025 - 12 K 1916/21
Einkommensteuer: Vorliegen einer ersten Tätigkeitstätte bei den Einkünften aus …
Im Übrigen ist für die wirtschaftliche Unmöglichkeit einer Erstattung auch nichts ersichtlich (vgl. BFH-Urteile vom 20.01.2009 IX R 18/07; vom 23.11.2004 IX R 59/01, BStBl II 2005, 454). - FG München, 25.08.2021 - 12 K 1506/20
Durchführung eines selbständigen gesonderten und einheitlichen …
Einem einzelnen Beteiligten können insbesondere dann überproportional Werbungskosten zuzurechnen sein, wenn ein anderer Beteiligter nicht willens oder in der Lage ist, seinen Anteil zu tragen oder wenn ein Beteiligter das Wirtschaftsgut in höherem Maße nutzt als die anderen (BFH-Urteile vom 23. November 2004 IX R 59/01, BFHE 208, 203 , BStBl II 2005, 454 ; vom 20. Januar 2009 IX R 18/07, BFH/NV 2009, 1247 ; Oertel in Kirchhof/Seer, EStG , 20. Aufl. 2021, § 9 EStG Rz. 12 m.w.N. Pfirrmann in Herrmann/Heuer/ Raupach, EStG/KStG, § 21 EStG Rz. 22 [Okt. - FG Niedersachsen, 13.12.2023 - 3 K 162/23
Vollständige Abziehung der Schuldzinsen bei einer schenkweisen Übertragung eines …
Schließlich kann die Klägerin auch nichts aus der Rechtsprechung des BFH zur überquotalen Tragung von Aufwendungen eines Gesellschafters/Gemeinschafters (BFH Urteil vom 5. Februar 1965 VI 234/63 U, BStBl III 1965, 256; BFH Urteil vom 23. November 2004 IX R 59/01, BStBl. II 2005, 454; BFH Urteil vom 20. Januar 2009 IX R 18/07, BFH/NV 2009, 1247) für sich herleiten. - FG Bremen, 22.02.2018 - 1 K 54/17
Zuordnung von Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung …
Ein Ausgleichsanspruch sei auch dann zu berücksichtigen, wenn er bis zu einem späteren Zeitpunkt, z. B. dem der Veräußerung des Objekts, hinausgeschoben würde (BFH-Urteil vom 20. Januar 2009 IX R 18/07, BFH/NV 2009, 1247 ). - FG Düsseldorf, 29.08.2012 - 7 K 3012/09
Darlehensaufnahme durch GbR - Aufteilung der Darlehenszinsen - Überquotale …
Diese lässt sich stets anhand objektiver Umstände belegen oder ggf. - aus der Sicht des Finanzamts - widerlegen (BFH vom 20.01.2009 IX R 18/07, BFH/NV 2009, 1247;… BFH vom 23.11.2004 - IX R 59/01, BStBl II 2005, Drenseck in. Schmidt, § 21 EStG Rz. 22). - FG Niedersachsen, 13.12.2023 - 3 K 163/23
Abzug der Schuldzinsen nach der schenkweisen Übertragung eines …
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