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Rechtsprechung
   BFH, 21.11.2018 - VI R 54/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,52418
BFH, 21.11.2018 - VI R 54/16 (https://dejure.org/2018,52418)
BFH, Entscheidung vom 21.11.2018 - VI R 54/16 (https://dejure.org/2018,52418)
BFH, Entscheidung vom 21. November 2018 - VI R 54/16 (https://dejure.org/2018,52418)
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Volltextveröffentlichungen (10)

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  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 4 Abs 3, EStG § 4 Abs 4, EStG § 8 Abs 1, EStG § 11 Abs 1 S 1, EStG § 11 Abs 1 S 3, EStG § 11 Abs 2 S 3, BGB § 100, EStG VZ 2011
    Zuflusszeitpunkt von Entschädigungen für die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zur Sicherung eines Flutungsrechts

  • rechtsinformationen.bund.de

    Zuflusszeitpunkt von Entschädigungen für die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zur Sicherung eines Flutungsrechts

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 3 EStG 2009, § 4 Abs 4 EStG 2009, § 8 Abs 1 EStG 2009, § 11 Abs 1 S 1 EStG 2009, § 11 Abs 1 S 3 EStG 2009
    Zuflusszeitpunkt von Entschädigungen für die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zur Sicherung eines Flutungsrechts

  • IWW

    § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § ... 11 Abs. 1 Satz 3 EStG, § 127 der Finanzgerichtsordnung, § 68 Satz 1 FGO, § 127 FGO, §§ 100 Abs. 1 Satz 1, 121 FGO, § 8 Abs. 1, § 4 Abs. 4 EStG, § 118 Abs. 2 FGO, § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG, § 22 Nr. 3 EStG, § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG, § 4 Abs. 3 EStG, § 11 Abs. 2 Satz 3 EStG, § 11 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 3 EStG, § 100 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), § 100 BGB, § 135 Abs. 1 FGO

  • Betriebs-Berater

    Zuflusszeitpunkt von Entschädigungen für die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zur Sicherung eines Flutungsrecht

  • Wolters Kluwer

    Ertragsteuerliche Behandlung von Entschädigungszahlungen für die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ertragsteuerliche Behandlung von Entschädigungszahlungen für die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit - und der Besteuerung der Entschädigung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zuflusszeitpunkt von Entschädigungen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zuflusszeitpunkt von Entschädigungen für die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zur Sicherung eines Flutungsrechts

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Einstufung bestimmter Entschädigungszahlungen als Betriebseinnahmen

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Befristung entscheidet über den Zeitpunkt der Besteuerung von Entschädigungen

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Wann ist eine Entschädigung für ein Flutungsrecht zu versteuern?

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Zuflusszeitpunkt von Entschädigungen für die Eintragung eines Flutungsrechts

In Nachschlagewerken

Sonstiges (3)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 11 Abs 1 S 3, EStG § 11 Abs 2 S 3, EStG § 13
    Entschädigung, Eintragung, Grundbuch, Verteilung, Nutzungsüberlassung, Wertminderung, Land- und Forstwirtschaft

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    Eintragung; Entschädigung; Grundbuch; Land- und Forstwirtschaft; Nutzungsüberlassung; Verteilung; Wertminderung

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 263, 191
  • DB 2019, 944
  • BStBl II 2019, 311
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (14)

  • FG Rheinland-Pfalz, 16.11.2016 - 1 K 2434/14

    Entschädigungszahlungen des Landes im Zusammenhang mit Hochwasserschutz für die …

    Auszug aus BFH, 21.11.2018 - VI R 54/16
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 16. November 2016 1 K 2434/14 aufgehoben.

    Rn. 6 Das Finanzgericht (FG) wies die hiergegen nach erfolglosem Vorverfahren erhobene Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2017, 393 veröffentlichten Gründen ab.

    das Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 16. November 2016 1 K 2434/14 aufzuheben und den Einkommensteuerbescheid für 2011 vom 7. September 2018 dahin zu ändern, dass die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft insoweit herabgesetzt werden, als die Betriebseinnahme in Höhe von 17.729 EUR auf einen Zeitraum von zehn Jahren verteilt wird.

    das Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 16. November 2016 1 K 2434/14 aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • BFH, 02.07.2018 - IX R 31/16

    Entschädigung für Überspannung eines Grundstücks mit Stromleitung nicht steuerbar

    Auszug aus BFH, 21.11.2018 - VI R 54/16
    Rn. 16 Das BFH-Urteil vom 2. Juli 2018 IX R 31/16 (BFHE 262, 102, BStBl II 2018, 759), mit dem der BFH eine Entschädigung für die Überspannung eines Grundstücks mit einer Stromleitung als weder nach § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG noch nach § 22 Nr. 3 EStG steuerbar angesehen hat, ist auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar.

    Die Zahlung stellte hiernach kein Entgelt für die (zeitlich begrenzte) Nutzung, sondern für die dauerhafte dingliche Belastung des Grundstücks dar (i.E. ebenso BFH-Urteil in BFHE 262, 102, BStBl II 2018, 759 zu einer Entschädigung für das mit einer Dienstbarkeit gesicherte Recht zur Überspannung eines Grundstücks mit einer Stromleitung).

  • BFH, 08.03.2016 - IX R 38/14

    Sofortabzug eines Disagios

    Auszug aus BFH, 21.11.2018 - VI R 54/16
    Der BFH ist --ohne sich mit dem Begriff der Nutzungsüberlassung näher auseinanderzusetzen-- davon ausgegangen, dass auch ein Disagio unter § 11 Abs. 2 Satz 3 EStG fällt (BFH-Urteil vom 8. März 2016 IX R 38/14, BFHE 253, 232, BStBl II 2016, 646).
  • BFH, 23.09.2003 - IX R 65/02

    Absetzbarkeit von Erbbauzinsen

    Auszug aus BFH, 21.11.2018 - VI R 54/16
    Der Gesetzgeber reagierte damit auf das BFH-Urteil vom 23. September 2003 IX R 65/02 (BFHE 203, 355, BStBl II 2005, 159), mit dem der BFH entschieden hatte, dass Erbbauzinsen auch dann als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung im Kalenderjahr ihrer Leistung sofort abziehbar sind, wenn sie in einem Einmalbetrag vorausgezahlt werden.
  • BFH, 04.06.2019 - VI R 34/17

    Verteilung eines Gestattungsentgelts für die Überlassung landwirtschaftlicher …

    Auszug aus BFH, 21.11.2018 - VI R 54/16
    Rn. 22 cc) Nach der finanzgerichtlichen Rechtsprechung umfasst der Begriff der Nutzungsüberlassung in § 11 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 Satz 3 EStG in Anlehnung an § 100 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sowohl die Fruchtziehung als auch die Gebrauchsüberlassung (z.B. FG Münster, Urteil vom 19. Februar 2013 10 K 2176/10 E, EFG 2014, 129; FG Münster, Urteil vom 9. Juni 2017 4 K 1034/15 E, EFG 2017, 1268, Revision anhängig unter VI R 34/17; Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 28. September 2016 2 K 2/16, Deutsches Steuerrecht-Entscheidungsdienst 2017, 1106).
  • FG Schleswig-Holstein, 28.09.2016 - 2 K 2/16

    Ertragsteuerliche Behandlung einer Zahlung für die Zurverfügungstellung eigener …

    Auszug aus BFH, 21.11.2018 - VI R 54/16
    Rn. 22 cc) Nach der finanzgerichtlichen Rechtsprechung umfasst der Begriff der Nutzungsüberlassung in § 11 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 Satz 3 EStG in Anlehnung an § 100 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sowohl die Fruchtziehung als auch die Gebrauchsüberlassung (z.B. FG Münster, Urteil vom 19. Februar 2013 10 K 2176/10 E, EFG 2014, 129; FG Münster, Urteil vom 9. Juni 2017 4 K 1034/15 E, EFG 2017, 1268, Revision anhängig unter VI R 34/17; Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 28. September 2016 2 K 2/16, Deutsches Steuerrecht-Entscheidungsdienst 2017, 1106).
  • FG Münster, 09.06.2017 - 4 K 1034/15
    Auszug aus BFH, 21.11.2018 - VI R 54/16
    Rn. 22 cc) Nach der finanzgerichtlichen Rechtsprechung umfasst der Begriff der Nutzungsüberlassung in § 11 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 Satz 3 EStG in Anlehnung an § 100 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sowohl die Fruchtziehung als auch die Gebrauchsüberlassung (z.B. FG Münster, Urteil vom 19. Februar 2013 10 K 2176/10 E, EFG 2014, 129; FG Münster, Urteil vom 9. Juni 2017 4 K 1034/15 E, EFG 2017, 1268, Revision anhängig unter VI R 34/17; Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 28. September 2016 2 K 2/16, Deutsches Steuerrecht-Entscheidungsdienst 2017, 1106).
  • FG Münster, 19.02.2013 - 10 K 2176/10

    Eine einmalig in voller Höhe gezahlte Entschädigung für Ersatzaufforstung kann …

    Auszug aus BFH, 21.11.2018 - VI R 54/16
    Rn. 22 cc) Nach der finanzgerichtlichen Rechtsprechung umfasst der Begriff der Nutzungsüberlassung in § 11 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 Satz 3 EStG in Anlehnung an § 100 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sowohl die Fruchtziehung als auch die Gebrauchsüberlassung (z.B. FG Münster, Urteil vom 19. Februar 2013 10 K 2176/10 E, EFG 2014, 129; FG Münster, Urteil vom 9. Juni 2017 4 K 1034/15 E, EFG 2017, 1268, Revision anhängig unter VI R 34/17; Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 28. September 2016 2 K 2/16, Deutsches Steuerrecht-Entscheidungsdienst 2017, 1106).
  • BFH, 15.03.2017 - II R 10/15

    Nachweis des niedrigeren Grundbesitzwerts durch Gutachten

    Auszug aus BFH, 21.11.2018 - VI R 54/16
    Das angefochtene Urteil ist daher gegenstandslos geworden und aufzuheben (s. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. Mai 2015 IV R 27/12, BFHE 249, 544, BStBl II 2015, 837, Rz 17, und vom 15. März 2017 II R 10/15, BFH/NV 2017, 1153, Rz 11).
  • BFH, 02.09.2008 - X R 25/07

    Preise aus betrieblichen Losveranstaltungen als Betriebseinnahmen?

    Auszug aus BFH, 21.11.2018 - VI R 54/16
    Für die betriebliche Veranlassung ist es nicht erforderlich, dass die Einnahme im Betrieb erwirtschaftet wurde oder ein Entgelt für eine betriebliche Leistung darstellt (BFH-Urteil vom 2. September 2008 X R 25/07, BFHE 223, 35, BStBl II 2010, 550).
  • BFH, 15.03.2007 - VI R 29/05

    Verspätungszuschlag; Ermessen

  • BFH, 02.08.2016 - VIII R 4/14

    Zur steuerlichen Behandlung von in einem Verlagsvertrag vereinbarten sog. …

  • BFH, 28.05.2015 - IV R 27/12

    Gewerbesteueranrechnung nach § 35 EStG für Veräußerungsgewinne nach Umwandlung …

  • BFH, 23.09.1999 - IV R 1/99

    Einnahmen-Überschuss-Rechnung: Zufluss von Pachtzinsen

  • BFH, 23.07.2019 - IX R 28/18

    Grundstücksenteignung kein privates Veräußerungsgeschäft im Sinne des § 23 EStG

    Rn. 28 aa) Im Bereich der steuerlichen Erfassung betrieblicher Einkünfte kann die Übertragung oder Belastung des Eigentums von Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens aufgrund behördlichen oder gesetzlichen Zwangs --etwa durch Enteignung-- zur Annahme einer Veräußerung und mithin zur steuerlichen Berücksichtigung einer Enteignungsentschädigung als Betriebseinnahme führen (so schon Urteil des Reichsfinanzhofs vom 09.02.1938 VI 29/38, Steuer und Wirtschaft 1938, Nr. 139 --S. 287--, zu Entschädigungsleistungen für die Enteignung eines Betriebs als gewerbliche Einkünfte nach § 16 EStG 1934; s. auch BFH-Urteil vom 21.11.2018 - VI R 54/16, BFHE 263, 191, BStBl II 2019, 311, zu Entschädigungszahlungen für die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zur Vermeidung einer sonst zulässigen förmlichen Enteignung als Betriebseinnahme; s. ferner Blümich/Nacke, § 14 EStG Rz 16, zu Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft).
  • BFH, 14.07.2026 - IX R 29/24

    Betriebseinnahmen eines Krematoriums in Gestalt eines Betriebs gewerblicher Art

    Eine Einnahme ist betrieblich veranlasst, wenn ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit dem Betrieb gegeben ist (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 21.11.2018 - VI R 54/16, BFHE 263, 191, BStBl II 2019, 311, Rz 14, und vom 26.09.2025 - IV R 16/23, zur amtlichen Veröffentlichung vorgesehen, BStBl II 2026, 312, Rz 18; für BgA vgl. Bürstinghaus in Herrmann/Heuer/Raupach, § 4 KStG Rz 106).
  • BFH, 04.06.2019 - VI R 34/17

    Verteilung eines Gestattungsentgelts für die Überlassung landwirtschaftlicher …

    Rn. 19 b) Nach der Rechtsprechung des Senats handelt es sich bei den Einnahmen für eine Nutzungsüberlassung um Leistungen, die für eine Nutzung von beweglichen oder unbeweglichen Sachen sowie Rechten erbracht werden (Senatsurteil vom 21. November 2018 - VI R 54/16, BFHE 263, 191, BStBl II 2019, 311, Rz 24).

    Bei der Bestellung beschränkt persönlicher Dienstbarkeiten handelt es sich nicht um eine Nutzungsüberlassung, sondern um eine rechtsgeschäftliche Verwertung des Grundbesitzes durch dingliche Belastung (Senatsurteil in BFHE 263, 191, BStBl II 2019, 311, Rz 24 und 26, m.w.N.).

    Anders als in dem Fall, der dem Senatsurteil in BFHE 263, 191, BStBl II 2019, 311 zugrunde lag, hatte M mit der Eintragung der beschränkt persönlichen Dienstbarkeiten ihre vertragliche Hauptpflicht aus dem Gestattungsvertrag nicht erfüllt.

  • BFH, 19.04.2021 - VI R 49/18

    Steuerliche Behandlung eines zeitlich nicht begrenzten Leitungsrechts bei der …

    Eine Einnahme ist betrieblich veranlasst, wenn ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit dem Betrieb gegeben ist (Senatsurteil vom 21.11.2018 - VI R 54/16, BFHE 263, 191, BStBl II 2019, 311, Rz 14, m.w.N.).

    Für die betriebliche Veranlassung ist es dabei nicht erforderlich, dass die Einnahmen im Betrieb erwirtschaftet wurden oder ein Entgelt für eine betriebliche Leistung darstellten (Senatsurteil in BFHE 263, 191, BStBl II 2019, 311, Rz 15, m.w.N.).

    Dementsprechend kann auch nicht angenommen werden, dass die Gemeinde die fraglichen Leistungen an den Kläger für eine Nutzungsüberlassung erbracht hat (s.a. Senatsurteil in BFHE 263, 191, BStBl II 2019, 311, zur Entschädigung für die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zur Sicherung eines Flutungsrechts, und BFH-Urteil in BFHE 262, 102, BStBl II 2018, 759, zur Entschädigung für das mit einer immerwährenden Dienstbarkeit gesicherte, zeitlich nicht begrenzte Recht auf Überspannung eines Grundstücks mit einer Hochspannungsleitung).

  • BFH, 19.11.2025 - I R 41/22

    "Passive Entstrickung" aufgrund Inkrafttretens eines neuen Abkommens zur …

    Schließlich kann sogar eine ohne Zutun und gegen den Willen des Unternehmers stattfindende Handlung eine Betriebsvermögensmehrung bewirken, die durch das Unternehmen veranlasst ist (z.B. Entschädigungszahlung aufgrund einer Zwangsenteignung, BFH-Urteil vom 21.11.2018 - VI R 54/16, BFHE 263, 191, BStBl II 2019, 311).
  • FG Niedersachsen, 31.08.2023 - 4 K 36/22

    Verteilung der Zahlungen eines Energiekonsortiums für die Inanspruchnahme von …

    Das Einspruchsverfahren ruhte zunächst bis zur Entscheidung des BFH in den Revisionsverfahren VI R 54/16 und VI R 34/17.

    Eine Einnahme ist betrieblich veranlasst, wenn ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit dem Betrieb gegeben ist (BFH, Urteil vom 21. November 2018 - VI R 54/16, BFHE 263, 191, BStBl. II 2019, 311).

    Gleiches gilt für Zahlungen, durch die eine (tatsächliche oder vermeintliche) Wertminderung ausgeglichen werden soll (BFH, Urteil vom 21. November 2018 - VI R 54/16, BStBl. II 2019, 311).

    ee) Eine Nutzungsüberlassung i.S. von § 11 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 Satz 3 EStG liegt im Übrigen auch dann nicht vor, wenn der Steuerpflichtige - wie im Streitfall - zur Vermeidung einer sonst zulässigen förmlichen Enteignung daran mitwirkt, durch vertragliche Vereinbarung eine dem Ergebnis eines möglichen Enteignungsverfahrens entsprechende Beschränkung seines Eigentums gegen Entschädigung (Entgelt) zu gestatten (BFH, Urteil vom 21. November 2018 - VI R 54/16, BFHE 263, 191, BStBl. II 2019, 311).

  • BFH, 26.09.2025 - IV R 16/23

    Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen

    Eine Einnahme ist betrieblich veranlasst, wenn ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit dem Betrieb gegeben ist (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 21.11.2018 - VI R 54/16, BFHE 263, 191, BStBl II 2019, 311, Rz 14).
  • FG Münster, 16.03.2022 - 13 K 1398/20

    Forschungspreisgeld als Arbeitslohn eines Hochschulprofessors

    Eine Einnahme ist betrieblich veranlasst, wenn ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit dem Betrieb gegeben ist (BFH-Urteile vom 21.11.2018 VI R 54/18, BFHE 263, 191, BStBl II 2019, 311, Rz. 14;… vom 2.8.2016 VIII R 4/14, BFHE 255, 422, BStBl II 2017, 310, Rz. 20 und 21, m.w.N.).
  • FG Münster, 09.06.2017 - 4 K 1034/15
    Bundesfinanzhof (BFH), Az. VI R 54/16), in dem die (nur) mögliche Nutzung als Überflutungsfläche (Eintragung eines Flutungsrechts als Dienstbarkeit) im Streit stand, geht es im Streitfall um eine gewisse tatsächliche Nutzung der Flächen.

    Rn. 42 bb) Zum Teil wird allerdings darüber hinaus gefordert, dass die Dauer der Nutzungsüberlassung (bzw. der Vorauszahlungszeitraum) von vornherein feststehen müsse (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. November 2016 1 K 2434/14, EFG 2017, 393, (Rev. anh. BFH VI R 54/16); Kister in Hermann/Heuer/Raupach, EStG, § 11 Anm. 87, 125; Kube/Schomäcker in Kirchhof/Söhn/Mellinghof, § 11 EStG, B 36, C 23; a.A. offenbar BMF-Schreiben zu Nutzungsrechten bei Vermietung und Verpachtung vom 30. September 2013, BStBl I 2013, 1184, Tz. 26).

  • BFH, 09.05.2023 - VI R 38/20

    Unterverpachtung landwirtschaftlicher Flächen führt regelmäßig zu Einkünften aus …

    Für die betriebliche Veranlassung ist es nicht erforderlich, dass die Einnahmen im Betrieb erwirtschaftet wurden oder ein Entgelt für eine betriebliche Leistung darstellten (Senatsurteil vom 21.11.2018 - VI R 54/16, BFHE 263, 191, BStBl II 2019, 311, Rz 15, m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 04.05.2023 - 9 K 1987/21

    Gewerbesteuer: Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer als steuerpflichtige …

  • FG Düsseldorf, 07.11.2023 - 13 K 570/22

    Erfassen der Billigkeitsleistung des Landes in Form einer …

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2025 - L 12 AS 291/23
  • FG Sachsen, 26.09.2023 - 4 K 156/21

    Keine Einkommensteuer auf Kunstpreis der Leipziger Volkszeitung

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