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   BGH, 15.03.1994 - 1 StR 179/93   

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https://dejure.org/1994,191
BGH, 15.03.1994 - 1 StR 179/93 (https://dejure.org/1994,191)
BGH, Entscheidung vom 15.03.1994 - 1 StR 179/93 (https://dejure.org/1994,191)
BGH, Entscheidung vom 15. März 1994 - 1 StR 179/93 (https://dejure.org/1994,191)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 130 StGB; § 185 StGB; § 186 StGB; § 189 StGB; § 244 Abs. 3 Satz StPO
    Strafbarkeit der Leugnung des Massenmords an Juden (Holocaust); Straftatbestand der Volksverhetzung (Angriff gegen die Menschenwürde); Anwendbarkeit der Beleidigungsdelikte in diesem Zusammenhang; Beweisantragsrecht (Offenkundigkeit); Verunglimpfung des Andenkens ...

  • Wolters Kluwer

    Nationalsozialistische Gewaltherrschaft - Judenverfolgung - Volksverhetzung - Auschwitz-Lüge - Strafbares Leugnen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB §§ 130, 131, 185, 189

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • richterverein.net (Entscheidungsbesprechung)

    Umstritten? Der BGH, das BVerfG und die "Auschwitzlüge" (MHR 2/1994)

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 40, 97
  • NJW 1994, 1421
  • MDR 1994, 599
  • NStZ 1994, 390
  • StV 1994, 538
 
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Wird zitiert von ... (100)

  • BGH, 12.12.2000 - 1 StR 184/00

    Holocaust-Leugnung im Internet

    In beiden Internet-Fällen liegt die sog. qualifizierte Auschwitzlüge (BGH NStZ 1994, 140; BGHSt 40, 97) vor, die den Tatbestand des § 130 Abs. 1 Nr. 1 StGB (Beschimpfungs-Alternative) und des § 130 Abs. 1 Nr. 2 StGB (Aufstachelungs-Alternative) erfüllt.

    Da die Behauptungen darauf ausgingen, feindliche Gefühle gegen die Juden im allgemeinen und gegen die in Deutschland lebenden Juden zu erwecken und zu schüren, liegt auch ein Angriff gegen die Menschenwürde vor (BGH NStZ 1981, 258; BGHSt 40, 97, 100; von Bubnoff aaO § 130 Rdn. 12, 18; Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. § 130 Rdn. 7).

    c) Nach den Feststellungen liegt aber auch - was dem Angeklagten bereits in der Anklage vorgeworfen wurde - eine Volksverhetzung im Sinne des § 130 Abs. 1 Nr. 1 StGB vor (vgl. dazu BGHSt 31, 226, 231; 40, 97, 100; BGH NStZ 1981, 258; 1994, 140; von Bubnoff aaO § 130 Rdn. 18; Lenckner aaO § 130 Rdn. 5a; Lackner/Kühl, StGB 23. Aufl. § 130 Rdn. 4; Tröndle/Fischer, StGB 49. Aufl. § 130 Rdn. 5, 20b).

    Die Feststellungen belegen (vgl. UA S. 21), daß die Äußerungen dazu bestimmt waren, eine gesteigerte, über die bloße Ablehnung und Verachtung hinausgehende feindselige Haltung gegen die in Deutschland lebenden Juden zu erzeugen (vgl. BGHSt 40, 97, 102).

  • OVG Sachsen, 21.09.2021 - 6 B 360/21

    Wahlplakat; Beseitigungsverfügung; Meinungsäußerung; Volksverhetzung

    Der Angriff muss sich mithin gegen den ihre menschliche Würde ausmachenden Kern der Persönlichkeit, nicht lediglich gegen einzelne Persönlichkeitsrechte, richten (BGH, Urt. v. 15. März 1994 - 1 StR 179/93 -, juris Rn. 25).
  • OLG München, 07.01.2020 - 18 U 1491/19

    Facebook durfte teils volksverhetzenden Beitrag löschen

    (ii) Ein Angriff auf die Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) liegt vor, wenn dieser sich nicht nur gegen einzelne Persönlichkeitsrechte richtet, sondern den Menschen im Kern seiner Persönlichkeit trifft, indem er unter Missachtung des Gleichheitssatzes als unterwertig dargestellt und ihm das Lebensrecht in der Gemeinschaft bestritten wird (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 06.09.2000 - 1 BvR 1056/95, NJW 2001, 61, 63; Kammerbeschluss vom 24.09.2009 - 2 BvR 2179/09, Rn. 11, NJW 2009, 3503; BGH, Urteil vom 15.03.1994 - 1 StR 179/93, Rn. 15, BGHSt 40, 97).
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