Rechtsprechung
| BGH, 01.04.1952 - 2 StR 754/51 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der Verwertung der Aussage eines geisteskranken oder geistesschwachen Beschuldigten im Sicherungsverfahren - Voraussetzungen für die Annahme einer widernatürlichen Unzucht zwischen Männern
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 2, 269
- NJW 1952, 673
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (15)
- RG, 05.09.1939 - 1 D 714/39
1. Der Satz, daß nach dem § 42 e StGB. die öffentliche Sicherheit die …
Auszug aus BGH, 01.04.1952 - 2 StR 754/51
Die Voraussetzung ist nur erfüllt, wenn der Bestand der Rechtsordnung durch die bestimmte Wahrscheinlichkeit künftiger, gegen sie gerichteter Handlungen verbrecherischer und daher gefährlicher Geisteskranker unmittelbar bedroht wird und eine Abhilfe für die Zukunft auf andere Weise nicht zu erreichen ist (RGSt 68, 149; 73, 303).Sollte die Strafkammer auf Grund der neuen Verhandlung die Unterbringung neuerdings anordnen, wären bei der Kostenentscheidung, soweit eine mit Strafe bedrohte Handlung nicht festgestellt werden kann, die Vorschriften der §§ 464 ff StPO zu beachten (RGSt 73, 303, 306).
- RG, 15.11.1892 - 2739/92
Was ist in objektiver Beziehung zur Erfüllung des Begriffes der von Menschen mit …
Auszug aus BGH, 01.04.1952 - 2 StR 754/51
Unter widernatürlicher Unzucht nach § 175 a.F. hatte die Rechtsprechung und Rechtslehre die Vornahme einer der naturwidrigen Befriedigung des Geschlechtstriebes dienenden, dem natürlichen Beischlaf ähnlichen Handlung verstanden und gefordert, dass der Täter seinen Geschlechtsteil ähnlich wie bei der natürlichen Beischlafshandlung verwendet (RGSt 23, 289; 48, 234).Nicht erforderlich ist dabei eine Vereinigung der Geschlechtsteile oder die Einführung in den After, auch nicht die Erreichung des Geschlechtsgenusses durch Samenerguss (RGSt 3, 200; 23, 289; 48, 234).
- RG, 24.04.1914 - V 1147/13
Kann nach § 175 StGB. bestraft werden, wer sein männliches Glied auch nur an den …
Auszug aus BGH, 01.04.1952 - 2 StR 754/51
Unter widernatürlicher Unzucht nach § 175 a.F. hatte die Rechtsprechung und Rechtslehre die Vornahme einer der naturwidrigen Befriedigung des Geschlechtstriebes dienenden, dem natürlichen Beischlaf ähnlichen Handlung verstanden und gefordert, dass der Täter seinen Geschlechtsteil ähnlich wie bei der natürlichen Beischlafshandlung verwendet (RGSt 23, 289; 48, 234).Nicht erforderlich ist dabei eine Vereinigung der Geschlechtsteile oder die Einführung in den After, auch nicht die Erreichung des Geschlechtsgenusses durch Samenerguss (RGSt 3, 200; 23, 289; 48, 234).
- RG, 11.10.1937 - 3 D 425/37
Zum Begriffe der Unzucht mit Tieren.
Auszug aus BGH, 01.04.1952 - 2 StR 754/51
Sie hat es nicht mehr für erforderlich gehalten, dass der Täter das Tier in beischlafsähnlicher Weise berührt, sondern es für ausreichend angesehen, dass der Geschlechtsteil des Tieres mit dem Körper des Täters, sei es auch dessen Hand, in Berührung kommt unter der Voraussetzung, dass der Täter auf diese Weise seine geschlechtliche Befriedigung herbeiführen will (RGSt 71, 350; 73, 88).Da der Bericht vor der Entscheidung des Reichsgerichts vom 11. Oktober 1937 (RGSt 71, 350) verfasst ist, ist damit nur die frühere Rechtsprechung gemeint (siehe auch Schäfer JW 1937 S 1352).
- RG, 19.04.1934 - 2 D 333/34
Zur Anwendung des Art. 5 Nr. 2 des Ges. gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher …
Auszug aus BGH, 01.04.1952 - 2 StR 754/51
Die Voraussetzung ist nur erfüllt, wenn der Bestand der Rechtsordnung durch die bestimmte Wahrscheinlichkeit künftiger, gegen sie gerichteter Handlungen verbrecherischer und daher gefährlicher Geisteskranker unmittelbar bedroht wird und eine Abhilfe für die Zukunft auf andere Weise nicht zu erreichen ist (RGSt 68, 149; 73, 303). - RG, 27.06.1935 - 2 D 453/35
Kann gegen einen vermindert Zurechnungsfähigen die Unterbringung nach § 42 b …
Auszug aus BGH, 01.04.1952 - 2 StR 754/51
Es ist demnach ohne Bedeutung, ob bei den im Jahre 1948 und März 1949 begangenen Handlungen (Nr. 2 und 3) einer Strafverfolgung das Straffreiheitsgesetz vom 31. Dezember 1949 entgegen gestanden wäre (RGSt 69, 262). - RG, 03.07.1937 - 3 D 289/37
Beischlafähnlichkeit ist ein Rechtsbegriff. Für ihn kommt es nicht darauf an, ob …
Auszug aus BGH, 01.04.1952 - 2 StR 754/51
Es hat als entscheidend nicht mehr erachtet, dass die unzüchtige Handlung mehr oder weniger dem natürlichen Geschlechtsverkehr ähnelt, sondern dass sie eine geschlechtliche Befriedigung, ähnlich wie bei dem natürlichen Beischlaf, herbeiführen will (RGSt 71, 281). - RG, 14.06.1937 - 2 D 234/37
1. Kann die Revision auf die Anordnung der Unterbringung in einer Heilanstalt …
Auszug aus BGH, 01.04.1952 - 2 StR 754/51
Sie erfordert eine Nachprüfung der Tat- und Schuldfrage (RGSt 71, 265). - RG, 13.01.1881 - 3320/80
1. Erfordert der Thatbestand der widernatürlichen Unzucht mit Tieren eine …
- RG, 05.10.1917 - IV 374/17
Ruht die Verjährung der Strafverfolgung während der Geisteskrankheit eines …
Auszug aus BGH, 01.04.1952 - 2 StR 754/51
Die Verhandlungsfähigkeit eines Angeklagten ist Voraussetzung einer Hauptverhandlung (RGSt 52, 36). - RG, 27.11.1924 - II 836/24
Dürfen die Angaben eines wegen Geisteskrankheit straffrei bleibenden Angeklagten …
- RG, 26.01.1939 - 5 D 922/38
Der Tatbestand des § 175 b StGB. ist nicht erfüllt, wenn der Täter nur den Zweck …
- RG, 30.03.1936 - 5 D 118/36
1. Muß dem Beschuldigten für das Sicherungsverfahren nach den §§ 429 a flg. StPO. …
- RG, 09.10.1900 - 3479/00
Kann ein wegen Geisteskrankheit Entmündigter als Zeuge vernommen und beeidigt …
- RG, 01.08.1935 - 5 D 429/35
1. Zum Begriff der widernatürlichen Unzucht zwischen Personen männlichen …
- BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 30.05
Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt; …
Als Bestandteil des Prozessstoffes unterliegt es der freien Beweiswürdigung der Verwaltungsgerichte (Urteile vom 12. November 1971 - BVerwG 4 C 26.69 - JZ 1972, 119 …und vom 8. November 1988 - BVerwG 1 D 4.88 - juris Rn. 10; BGH, Urteil vom 1. April 1952 - 2 StR 754/51 - BGHSt 2, 269 ;… Höfling/Rixen, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl., § 86 Rn. 79;… Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl., § 86 Rn. 16). - BGH, 18.11.2021 - 3 StR 419/21
Hauptverhandlung im Sicherungsverfahren trotz Verhandlungsunfähigkeit
Dies ergibt sich neben dem Regelungszusammenhang der §§ 413 ff. StPO und des § 71 Abs. 1 StGB insbesondere daraus, dass gemäß § 415 Abs. 1 StPO die Verhandlung selbst dann durchgeführt werden kann, wenn das Erscheinen des Beschuldigten vor Gericht wegen seines Zustandes unmöglich oder aus Gründen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung unangebracht ist (s. bereits zu der entsprechenden Vorgängervorschrift BGH, Urteil vom 1. April 1952 - 2 StR 754/51, 1 2 NJW 1952, 673, 674; vgl. auch BGH, Urteile vom 23. März 2001 - 2 StR 498/00, BGHSt 46, 345, 347; vom 28. Oktober 1982 - 4 StR 472/82, BGHSt 31, 132, 134; Beschluss vom 8. Februar 1995 - 5 StR 434/94, BGHSt 41, 16, 17;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 413 Rn. 1, § 414 Rn. 1;… KKStPO/Fischer, 8. Aufl., Einleitung Rn. 327;… SKStPO/Weßlau/Degener, 5. Aufl., § 413 Rn. 8). - BVerwG, 12.11.1970 - II C 42.69
Rechtsmittel
Dies muß der Beweggrund für die Straftat sein (vgl. BGHSt 2, 271 [BGH 01.04.1952 - 2 StR 754/51] zu § 52 StGB; OGH NJW 1950, 234 zu § 54 StGB).
- OLG München, 31.03.2009 - 4St RR 14/09
Strafverfahren: Revision gegen einen Freispruch aus tatsächlichen Gründen; …
- BGH, 27.07.1965 - 1 StR 156/65
Verurteilung wegen Brandstiftung - Unterbringung in eine Pflegeanstalt - Verstoß …
Das Geständnis des geisteskranken Beschuldigten durfte im Sicherungsverfahren verwertet werden (BGHSt 2, 269). - BGH, 06.02.1968 - 5 StR 714/67
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
- BGH, 30.10.1964 - 2 StR 379/64
Rechtsmittel
Daß aber eine solche nach den §§ 59 ff zu treffende Entscheidung auch in den Fällen des § 251 Abs. 1 und 2 StPO bei Verlesung der Aussage eines unvereidigt gebliebenen Zeugen ergehen muß, hat der Bundesgerichtshof schon in BGHSt 2, 269, 272 [BGH 01.04.1952 - 2 StR 754/51] ausgesprochen und des näheren dargelegt. - BGH, 18.05.1955 - 3 StR 105/55
Rechtsmittel
Selbst Bekundungen eines Geisteskranken über einfache, ihn selbst unmittelbar betreffende Lebensvorgänge, die dieser zu erfassen und wiederzugeben vermag, darf er bei gehöriger Vorsicht zur Bildung seiner Überzeugung verwerten (BGH NJW 1952, 673 Nr. 25).
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