Rechtsprechung
| BGH, 27.11.1964 - 3 StR 53/64 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verbreitung der von der KPD herausgegebenen Druckschriften "Programm der nationalen Wiedervereinigung Deutschlands" und "Durchkreuzt den Staatsstreich Adenauers" in Kenntnis ihres Inhalts - Persönlicher Anwendungsbereich des § 97 Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendbarkeit von ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 20, 115
- NJW 1965, 456
- MDR 1965, 218
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (8)
- BGH, 08.05.1964 - 3 StR 1/61
Sonderstellung politischer Parteien gegenüber anderen Vereinigungen …
Auszug aus BGH, 27.11.1964 - 3 StR 53/64
Der Senat hat inzwischen zu § 96 Abs. 3 StGB (BGHSt 19, 311, 319) und zu § 94 StGB (das für die Amtliche Sammlung bestimmte Urteil vom 30. Oktober 1964 BGH 3 StR 42/64) entschieden, daß diese Strafschärfungsvorschriften für Funktionäre usw. einer noch nicht verbotenen politischen Partei nicht gelten, wenn sie im Rahmen ihrer Tätigkeit für die Partei selbst und zur Förderung der Parteibestrebungen gegen allgemeine Strafgesetze verstoßen.Denn auch bei Anwendung des § 97 StGB müßte der Strafrichter, soweit es sich um Förderung der Bestrebungen einer nicht verbotenen politischen Partei handelt, die Verfassungsfeindlichkeit dieser Bestrebungen selbst feststellen und dadurch - mittelbar - die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungswidrigkeit der Partei vorwegnehmen (BGHSt 19, 311, 320).
- BVerfG, 21.03.1961 - 2 BvR 27/60
Parteienprivileg
Auszug aus BGH, 27.11.1964 - 3 StR 53/64
Die frühere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu der Frage, ob diese Vorschrift auf Funktionäre, Mitglieder und Anhänger einer nicht verbotenen politischen Partei angewendet werden kann (BGH Urteil vom 30. Juni 1954 - 6 StR 159/54 u.a.), ist durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu § 90 a a.F. StGB (BVerfGE 12, 296) überholt. - BGH, 06.05.1954 - StE 207/52
- BGH, 03.11.1954 - 6 StR 146/54
Auszug aus BGH, 27.11.1964 - 3 StR 53/64
Der bisher festgestellte Sachverhalt gibt allerdings keinen Anhalt dafür, daß der Angeklagte auch die zeitliche Bestimmtheit des dem "Programm der nationalen Wiedervereinigung" zu Grunde liegenden hochverräterischen Umsturzplanes hätte erkennen müssen (BGHSt 7, 11; 3 StR 92/56 vom 20. Februar 1957, bei Wagner DRiZ 58, 69). - BGH, 30.10.1964 - 3 StR 42/64
Auszug aus BGH, 27.11.1964 - 3 StR 53/64
Der Senat hat inzwischen zu § 96 Abs. 3 StGB (BGHSt 19, 311, 319) und zu § 94 StGB (das für die Amtliche Sammlung bestimmte Urteil vom 30. Oktober 1964 BGH 3 StR 42/64) entschieden, daß diese Strafschärfungsvorschriften für Funktionäre usw. einer noch nicht verbotenen politischen Partei nicht gelten, wenn sie im Rahmen ihrer Tätigkeit für die Partei selbst und zur Förderung der Parteibestrebungen gegen allgemeine Strafgesetze verstoßen. - BGH, 30.06.1954 - 6 StR 159/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 27.11.1964 - 3 StR 53/64
Die frühere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu der Frage, ob diese Vorschrift auf Funktionäre, Mitglieder und Anhänger einer nicht verbotenen politischen Partei angewendet werden kann (BGH Urteil vom 30. Juni 1954 - 6 StR 159/54 u.a.), ist durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu § 90 a a.F. StGB (BVerfGE 12, 296) überholt. - BGH, 20.02.1957 - 3 StR 92/56
Auszug aus BGH, 27.11.1964 - 3 StR 53/64
Der bisher festgestellte Sachverhalt gibt allerdings keinen Anhalt dafür, daß der Angeklagte auch die zeitliche Bestimmtheit des dem "Programm der nationalen Wiedervereinigung" zu Grunde liegenden hochverräterischen Umsturzplanes hätte erkennen müssen (BGHSt 7, 11; 3 StR 92/56 vom 20. Februar 1957, bei Wagner DRiZ 58, 69). - RG, 26.01.1942 - 5 C 796/41
1. Zum § 1 Abs. 1 KriegswirtschaftsVO. 2. Strafbarkeit gewerblichen Schlachtens …
Auszug aus BGH, 27.11.1964 - 3 StR 53/64
Die Strafverfolgung war abgeschlossen und der Verjährung nicht mehr unterworfen (RGSt 76, 46, 48).
- BGH, 18.03.2024 - 5 StR 12/23
Neubeginn der Verfolgungsverjährung nach Wiederaufnahme zuungunsten des …
Zur Begründung seiner Entscheidung hat er unter anderem ausgeführt, die Strafverfolgung sei nicht verjährt, denn mit der Rechtskraft des Strafurteils erlösche das Recht auf Strafverfolgung und wegen Wegfalls dieses Rechts ende auch die Verfolgungsverjährung; erst wenn das Urteil der Strafverfolgung nicht mehr entgegenstehe, also mit der Rechtskraft des Wiederaufnahmebeschlusses gemäß § 370 Abs. 2 StPO, beginne eine neue Verfolgungsverjährung mit einer neuen Verjährungsfrist (so bereits BGH, Urteil vom 27. November 1964 - 3 StR 53/64 zu einer nach § 79 Abs. 1 BVerfGG zulässigen Wiederaufnahme, insoweit in BGHSt 20, 115 nicht abgedruckt, unter Berufung auf RGSt 76, 46, 48).Wird das Verfahren nach § 362 StPO wieder aufgenommen, beginnt mit der Rechtskraft der Wiederaufnahmeentscheidung eine neue Verfolgungsverjährung mit der gesetzlich vorgegebenen Verjährungsfrist (vgl. BGH…, Urteil vom 29. November 1972 - 2 StR 498/72, in GA 1974, 149 f. nur teilweise abgedruckt; ebenso bereits BGH, Urteil vom 27. November 1964 - 3 StR 53/64 zur nach § 79 Abs. 1 BVerfGG zulässigen Wiederaufnahme, insoweit in BGHSt 20, 115 nicht abgedruckt; RGSt 76, 46, 48; OLG Düsseldorf, NJW 1988, 2251 f. und NStZ-RR 2001, 142, 144; OLG Frankfurt, MDR 1978, 513; OLG Stuttgart, MDR 1986, 608 f.;… aus der Literatur: Göhler/Gürtler/Thoma, OWiG, 18. Aufl., Vor § 31 Rn. 2a; Gössel, NStZ 1988, 537 ff.;… HKGS/Beukelmann, 5. Aufl., StGB, § 78 Rn. 18;… HKGS/Weiler, 5. Aufl., StPO, § 362 Rn. 1, § 370 Rn. 7;… KKOWiG/Ellbogen, 5. Aufl., § 31 Rn. 37;… LK/Greger/Weingarten, StGB, 13. Aufl., § 78 Rn. 9, 11;… LR/Schuster, StPO, 27. Aufl., § 362 Rn. 7, § 370 Rn. 41;… LR/Gössel, StPO, 26. Aufl., § 362 Rn. 3;… NKStGB/Saliger, 6. Aufl., § 78 Rn. 15;… Pfeiffer, Festgabe für Graßhof, 1998, S. 271, 285).
a) Durch ein rechtskräftiges strafrechtliches Erkenntnis wird die Strafverfolgung abgeschlossen, das Recht auf weitere Strafverfolgung erlischt (BGH, Urteile vom 27. November 1964 - 3 StR 53/64, insoweit in BGHSt 20, 115 nicht abgedruckt; vom 29. November 1972 - 2 StR 498/72; RGSt 76, 46, 48; RGSt 69, 8, 10; OLG Düsseldorf, NJW 1988, 2251; vgl. auch BVerfG…, Urteil vom 31. Oktober 2023 - 2 BvR 900/22 Rn. 71, NJW 2023, 3698).
b) Mit dem Abschluss der Strafverfolgung endet zugleich die Verfolgungsverjährung (BGH, Urteil vom 27. November 1964 - 3 StR 53/64, insoweit in BGHSt 20, 115 nicht abgedruckt; Beschluss vom 31. März 1965 - 4 ARs 2/65, BGHSt 20, 198, 200; Urteil vom 29. November 1972 - 2 StR 498/72; OLG Düsseldorf, NJW 1988, 2251), deren Gegenstand die Strafverfolgung ist (vgl. § 78 Abs. 3 StGB); denn eine nicht mehr statthafte - und deshalb nicht mehr stattfindende - Strafverfolgung kann der Verfolgungsverjährung denklogisch nicht unterliegen (vgl. RGSt 76, 46, 48; RGSt 69, 8, 10; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2001, 142, 143;… LR/Schuster, StPO, 27. Aufl., § 362 Rn. 7).
Dementsprechend beginnt mit der Möglichkeit der erneuten Strafverfolgung zugleich die Verfolgungsverjährung mit der gesetzlichen Verjährungsfrist (BGH, Urteile vom 29. November 1972 - 2 StR 498/72; BGH, vom 27. November 1964 - 3 StR 53/64, insoweit in BGHSt 20, 115 nicht abgedruckt; RGSt 76, 46, 48 f.; OLG Düsseldorf, NJW 1988, 2251 f.; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2001, 142, 144;… Gössel, NStZ 1988, 537, LR/Schuster, StPO, 27. Aufl., § 362 Rn. 7).
aa) So wird von einigen, die - wie der Senat - von einem Neubeginn der Verjährung infolge einer Wiederaufnahme zuungunsten ausgehen, diese Folge gleichermaßen in Fällen der Wiederaufnahme zugunsten des Verurteilten angenommen (vgl. BGH, Urteil vom 29. November 1972 - 2 StR 498/72; ebenso bereits BGH, Urteil vom 27. November 1964 - 3 StR 53/64 zur nach § 79 Abs. 1 BVerfGG zulässigen - ebenfalls zugunsten wirkenden - Wiederaufnahme, insoweit in BGHSt 20, 115 nicht abgedruckt; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2001, 142, 143 f.;… HKGS/Beukelmann, 5. Aufl., StGB, § 78 Rn. 18;… LK/Greger/Weingarten, StGB, 13. Aufl., § 78 Rn. 9, 11;… LR/Schuster, StPO, 27. Aufl., § 370 Rn. 41;… NKStGB/Saliger, 6. Aufl., § 78 Rn. 15).
- BVerfG, 14.02.1978 - 2 BvR 523/75
Wahlwerbesendungen
Dies wäre nur dann der Fall, wenn die Anwendung des Strafgesetzes zugleich die Feststellung beinhalten würde, daß die Ziele der Partei verfassungsfeindlich seien (BGHSt 19, 319; 20, 115). - BGH, 11.07.1979 - 3 StR 165/79
Auswirkungen des Parteienprivilegs auf die Strafbarkeit - Unterstützung des …
Das Parteienprivileg erstreckt sich nicht auf Vergehen nach § 90 b StGB (Aufgabe von BGHSt 20, 115 [BGH 27.11.1964 - 3 StR 53/64]).Zu § 97 StGB a.F., der Strafvorschrift, die im wesentlichen dem geltenden § 90 b StGB entspricht, hat der Senat im Urteil vom 27. November 1964 (BGHSt 20, 115 [BGH 27.11.1964 - 3 StR 53/64]) dahin entschieden, daß das dem Artikel 21 GG zu entnehmende sogenannte Parteienprivileg, wonach eine Partei in ihrer politischen Tätigkeit nicht behindert werden darf, solange nicht das Bundesverfassungsgericht ihre Verfassungswidrigkeit festgestellt hat, einer Bestrafung von Funktionären, Mitgliedern und Anhängern einer nicht verbotenen Partei nach der bezeichneten Strafvorschrift entgegensteht, wenn sie im Rahmen ihrer Tätigkeit für die Partei selbst und zur Förderung der Parteibestrebungen gehandelt haben.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht seine Auffassung von der Tragweite des Artikels 21 GG inzwischen modifiziert hat, hält der Senat an seiner Entscheidung im Urteil vom 27. November 1964 (BGHSt 20, 115 [BGH 27.11.1964 - 3 StR 53/64]) nicht weiter fest.
- BGH, 27.11.1964 - 3 StR 48/64 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
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