Rechtsprechung
| BGH, 17.03.2009 - 1 StR 479/08 (1) |
Volltextveröffentlichungen (19)
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§ 370 AO; § 378 AO; § 261 StPO; § 353 StPO
Rechtsfehlerhafter Freispruch vom Vorwurf der Umsatzsteuerhinterziehung (Erörterungsmängel und Darstellungsversäumnisse); Strafzumessung bei der Steuerhinterziehung im Fall der Zahlungsunfähigkeit (Deliktscharakter; Erfolgsdelikt; Verletzungsdelikt; Abgrenzung von ... - HRR Strafrecht
Art. 6 EMRK; Art. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; § 153 Abs. 1 AO; § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO; § 153 AO; § 371 AO; § 27b UStG
Umsatzsteuerhinterziehung (steuerrechtliche Anzeige- und Berichtigungspflicht nach § 153 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO auch nach vorsätzlicher Abgabe einer unrichtigen Steuererklärung; nemo-tenetur-Grundsatz; Selbstbelastungsfreiheit; Suspendierung der Erklärungspflicht; ...
- lexetius.com
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- bundesgerichtshof.de
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- IWW
- Wolters Kluwer
Steuerhinterziehung in vier Fällen durch Abgabe unrichtiger Umsatzsteuervoranmeldungen - Anforderungen an die ordnungsgemäße Begründung eines Freispruchs - Finanzielle Schwierigkeiten als Motiv für die Abgabe falscher Umsatzsteuervoranmeldungen
- Wolters Kluwer
Steuerrechtliche Anzeige- und Berichtigungspflicht nach § 153 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Abgabenordnung (AO) bei fehlender Kenntnis der Unrichtigkeit der Angaben bei Abgabe der Steuererklärung und späterer Erkenntniserlangung - Bestimmung des Zeitpunkts der strafrechtlichen ...
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Umsatzsteuerhinterziehung
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- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
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AO § 153 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; AO § 370 Abs. 1 Nr. 2
Strafbarkeit der Nichtbeachtung der Anzeige- und Berichtigungspflicht - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Steuerhinterziehung in vier Fällen durch Abgabe unrichtiger Umsatzsteuervoranmeldungen; Anforderungen an die ordnungsgemäße Begründung eines Freispruchs; Finanzielle Schwierigkeiten als Motiv für die Abgabe falscher Umsatzsteuervoranmeldungen
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AO § 153 Abs. 1 ; AO § 370 Abs. 1
Steuerrechtliche Anzeige- und Berichtigungspflicht nach § 153 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Abgabenordnung ( AO ) bei fehlender Kenntnis der Unrichtigkeit der Angaben bei Abgabe der Steuererklärung und späterer Erkenntniserlangung; Bestimmung des Zeitpunkts der strafrechtlichen ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- IWW (Kurzinformation)
Berichtigungspflicht nach § 153 AO bei vorsätzlicher Steuerhinterziehung
- IWW (Kurzinformation)
Berichtigungspflicht des Steuerberaters für eigene Fehler?
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die strafbare Nichtberichtigung einer unrichtigen Steuererklärung
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Steuerhinterziehung durch Unterlassen durch Nichterfüllung der steuerrechtlichen Anzeige- und Berichtigungspflicht
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Anzeige- und Berichtigungspflicht bei nachträglicher Gewissheit der Unrichtigkeit von Angaben
Besprechungen u.ä. (4)
- HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)
Anzeige- und Berichtigungspflicht bei zuvor bedingt vorsätzlich abgegebener unrichtiger Steuererklärung (RA Dr. Jörg Alvermann / RA Dr. Peter Talaska; HRRS 3/2010, S. 166)
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
§ 153 AO: Die strafbewehrte Berichtigungspflicht
- zis-online.com
(Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Nemo tenetur-Grundsatz im Steuerstrafrecht - Verwertbarkeit einer gescheiterten Selbstanzeige? (Prof. Dr. Katharina Beckemper; ZIS 5/2012, S. 221-227)
- Betriebs-Berater (Entscheidungsbesprechung)
Die neuere Rechtsprechung des BGH zur Strafbewehrung von § 153 AO: Prüfstein für Strafrechtsdogmatik und Verfassungsrecht im Steuerstrafrecht
Verfahrensgang
- BGH, 17.03.2009 - 1 StR 479/08 (1)
- BGH, 27.05.2009 - 1 StR 479/08
Papierfundstellen
- BGHSt 53, 210
- NJW 2009, 1984
- NStZ 2009, 508
- NStZ 2009, 512
- BB 2009, 1903
- DB 2009, 1236
Wird zitiert von ... (37) Zitiert selbst (13)
- BGH, 26.04.2001 - 5 StR 587/00
Schadensgleiche Vermögensgefährdung bei der Untreue (mangelhafte Dokumentation …
Auszug aus BGH, 17.03.2009 - 1 StR 479/08
Die sich aus § 153 AO ergebende steuerrechtliche Pflicht zur Berichtigung von mit bedingtem Hinterziehungsvorsatz abgegebenen Erklärungen wird strafrechtlich erst mit der Bekanntgabe der Einleitung eines Steuerstrafverfahrens suspendiert, das die unrichtigen Angaben erfasst (im Anschluss an BGHSt 47, 8, 14).Bei der Pflicht zur Abgabe einer Jahreserklärung handelt es sich um eine gegenüber der Pflicht zur Einreichung von Voranmeldungen eigenständige Pflicht, deren Nichterfüllung einen selbstständigen Unrechtsgehalt besitzt (vgl. BGHSt 47, 8, 13 f.;… BGHR AO § 370 Abs. 1 Konkurrenzen 13).
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs führt allerdings der verfassungsrechtlich verankerte Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit (vgl. BVerfGE 109, 279, 324; 56, 37, 49) dazu, dass die fortbestehende steuerrechtliche Pflicht zur Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung dann - strafrechtlich - suspendiert wird, wenn dem Erklärungspflichtigen bekannt gegeben wird, dass gegen ihn wegen der Verletzung seiner Pflicht zur Abgabe zutreffender Umsatzsteuervoranmeldungen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist (BGHSt 47, 8, 12 ff.; vgl. auch die Nachweise bei Jäger NStZ 2005, 552, 556).
Rn. 27 Der verfassungsrechtlich verankerte Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit ("nemo tenetur se ipsum accussare"; vgl. dazu BVerfGE 56, 37; BGHSt 47, 8) steht dem nicht entgegen (vgl. BVerfG wistra 1988, 302).
Rn. 30 Lediglich für den Fall, dass dem Täter einer Steuerhinterziehung im Hinblick auf die Umsatzsteuervoranmeldungen die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens bekannt gegeben worden ist, hat der Bundesgerichtshof bislang im Hinblick darauf, dass sich die Erklärungspflicht auf dieselbe Steuerart und denselben Besteuerungszeitraum bezieht, für die Dauer des Steuerstrafverfahrens eine Suspendierung der Pflicht zur Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung angenommen (BGHSt 47, 8, 14; s. o. unter II.2.).
- BVerfG, 21.04.1988 - 2 BvR 330/88
Steuerwahrheit und Schutz vor Selbstbezichtigung
Auszug aus BGH, 17.03.2009 - 1 StR 479/08
Rn. 27 Der verfassungsrechtlich verankerte Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit ("nemo tenetur se ipsum accussare"; vgl. dazu BVerfGE 56, 37; BGHSt 47, 8) steht dem nicht entgegen (vgl. BVerfG wistra 1988, 302).Es ist daher sachlich gerechtfertigt, dem Steuerpflichtigen eine wahrheitsgemäße Auskunft auch dann abzuverlangen, wenn er damit eine Steuerstraftat oder eine Steuerordnungswidrigkeit offenbaren muss (BVerfG wistra 1988, 302).
Rn. 29 Soweit Fälle eines unzumutbaren Zwangs zur Selbstbelastung verbleiben, etwa weil wegen des Vorliegens eines Sperrgrundes (vgl. § 371 Abs. 2, § 378 Abs. 3 Satz 1 AO) eine wirksame Selbstanzeige ausgeschlossen ist, kann diesem Umstand bei einer vorangegangenen Steuerordnungswidrigkeit gemäß § 378 AO im Rahmen der Anwendung des § 47 OWiG Rechnung getragen werden (vgl. BVerfG wistra 1988, 302; vgl. auch OLG Hamm NJW 1959, 1504), bei einer (bedingt) vorsätzlich begangenen Steuerstraftat durch Annahme eines Beweismittelverwertungs- oder Verwendungsverbots (vgl. BVerfGE 56, 37; BGH wistra 2005, 148; vgl. auch die Regelung in § 97 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Ist eine wirksame Selbstanzeige aber lediglich deshalb nicht möglich, weil der Steuerpflichtige nicht in der Lage ist, die hinterzogenen Steuern innerhalb einer angemessenen Frist nachzuentrichten (§ 371 Abs. 3 AO; vgl. dazu BVerfG wistra 1988, 302), kommt eine derartige Suspendierung der Strafbewehrung der steuerlichen Berichtigungspflicht jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn der Steuerpflichtige bei pflichtgemäßer und rechtzeitiger Erfüllung seiner steuerlichen Pflichten zur Zahlung noch in der Lage gewesen wäre.
- BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77
Auskunftspflicht des Gemeinschuldners
Auszug aus BGH, 17.03.2009 - 1 StR 479/08
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs führt allerdings der verfassungsrechtlich verankerte Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit (vgl. BVerfGE 109, 279, 324; 56, 37, 49) dazu, dass die fortbestehende steuerrechtliche Pflicht zur Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung dann - strafrechtlich - suspendiert wird, wenn dem Erklärungspflichtigen bekannt gegeben wird, dass gegen ihn wegen der Verletzung seiner Pflicht zur Abgabe zutreffender Umsatzsteuervoranmeldungen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist (BGHSt 47, 8, 12 ff.; vgl. auch die Nachweise bei Jäger NStZ 2005, 552, 556).Rn. 27 Der verfassungsrechtlich verankerte Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit ("nemo tenetur se ipsum accussare"; vgl. dazu BVerfGE 56, 37; BGHSt 47, 8) steht dem nicht entgegen (vgl. BVerfG wistra 1988, 302).
Rn. 29 Soweit Fälle eines unzumutbaren Zwangs zur Selbstbelastung verbleiben, etwa weil wegen des Vorliegens eines Sperrgrundes (vgl. § 371 Abs. 2, § 378 Abs. 3 Satz 1 AO) eine wirksame Selbstanzeige ausgeschlossen ist, kann diesem Umstand bei einer vorangegangenen Steuerordnungswidrigkeit gemäß § 378 AO im Rahmen der Anwendung des § 47 OWiG Rechnung getragen werden (vgl. BVerfG wistra 1988, 302; vgl. auch OLG Hamm NJW 1959, 1504), bei einer (bedingt) vorsätzlich begangenen Steuerstraftat durch Annahme eines Beweismittelverwertungs- oder Verwendungsverbots (vgl. BVerfGE 56, 37; BGH wistra 2005, 148; vgl. auch die Regelung in § 97 Abs. 1 Satz 2 InsO).
- BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98
Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen …
Auszug aus BGH, 17.03.2009 - 1 StR 479/08
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs führt allerdings der verfassungsrechtlich verankerte Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit (vgl. BVerfGE 109, 279, 324; 56, 37, 49) dazu, dass die fortbestehende steuerrechtliche Pflicht zur Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung dann - strafrechtlich - suspendiert wird, wenn dem Erklärungspflichtigen bekannt gegeben wird, dass gegen ihn wegen der Verletzung seiner Pflicht zur Abgabe zutreffender Umsatzsteuervoranmeldungen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist (BGHSt 47, 8, 12 ff.; vgl. auch die Nachweise bei Jäger NStZ 2005, 552, 556). - BGH, 17.03.2009 - 1 StR 627/08
Hinterziehungsumfang bei der Umsatzsteuer (Steuerhinterziehung "auf Zeit"; …
Auszug aus BGH, 17.03.2009 - 1 StR 479/08
Ob - anders als im Verhältnis von unrichtiger Umsatzsteuervoranmeldung und nicht abgegebener Umsatzsteuerjahreserklärung (vgl. dazu das Senatsurteil vom heutigen Tag im Verfahren 1 StR 627/08 m.w.N.) - die der Steuerhinterziehung durch aktives Tun nachfolgende Unterlassungstat eines Verstoßes gegen § 153 AO als mitbestrafte Nachtat zurücktritt oder - etwa wegen des in einem direkten Hinterziehungsvorsatz zum Ausdruck kommenden höheren Schuldgehalts - als eigenständige Tat im materiellen Sinn zur vorangegangenen Steuerhinterziehung in Tatmehrheit steht, braucht der Senat hier nicht zu entscheiden. - BGH, 12.01.2005 - 5 StR 191/04
Zwangsmittelverbot bei anhängigem Steuerstrafverfahren (nemo tenetur se ipsum …
Auszug aus BGH, 17.03.2009 - 1 StR 479/08
Rn. 29 Soweit Fälle eines unzumutbaren Zwangs zur Selbstbelastung verbleiben, etwa weil wegen des Vorliegens eines Sperrgrundes (vgl. § 371 Abs. 2, § 378 Abs. 3 Satz 1 AO) eine wirksame Selbstanzeige ausgeschlossen ist, kann diesem Umstand bei einer vorangegangenen Steuerordnungswidrigkeit gemäß § 378 AO im Rahmen der Anwendung des § 47 OWiG Rechnung getragen werden (vgl. BVerfG wistra 1988, 302; vgl. auch OLG Hamm NJW 1959, 1504), bei einer (bedingt) vorsätzlich begangenen Steuerstraftat durch Annahme eines Beweismittelverwertungs- oder Verwendungsverbots (vgl. BVerfGE 56, 37; BGH wistra 2005, 148; vgl. auch die Regelung in § 97 Abs. 1 Satz 2 InsO). - BGH, 11.09.2007 - 5 StR 213/07
Steuerhinterziehung (Hinterziehung von Erbschaftssteuer; ungerechtfertigter …
Auszug aus BGH, 17.03.2009 - 1 StR 479/08
Geht dieser Tat eine bedingt vorsätzliche Steuerhinterziehung durch aktives Tun voraus, weil der Täter bei der Abgabe der Ursprungserklärung die Unrichtigkeit seiner Angaben billigend in Kauf genommen hat, sind beide Gesetzesverstöße Teil derselben Tat im prozessualen Sinne gemäß § 264 StPO (vgl. auch BGH wistra 2005, 66, 67; 2008, 22, 25 f.). - BGH, 24.11.2004 - 5 StR 206/04
Einheitliche Tat bei der Umsatzsteuerhinterziehung (Umsatzsteuervoranmeldungen …
Auszug aus BGH, 17.03.2009 - 1 StR 479/08
Geht dieser Tat eine bedingt vorsätzliche Steuerhinterziehung durch aktives Tun voraus, weil der Täter bei der Abgabe der Ursprungserklärung die Unrichtigkeit seiner Angaben billigend in Kauf genommen hat, sind beide Gesetzesverstöße Teil derselben Tat im prozessualen Sinne gemäß § 264 StPO (vgl. auch BGH wistra 2005, 66, 67; 2008, 22, 25 f.). - BGH, 19.03.1991 - 5 StR 516/90
Prozessuale Offenbarungspflicht des Maklers über laufende Einnahmen - Vollendete …
Auszug aus BGH, 17.03.2009 - 1 StR 479/08
Von Bedeutung ist dabei, dass auch in der Einreichung einer wahrheitsgemäßen Umsatzsteuerjahreserklärung im Verhältnis zu den zuvor unterlassenen oder unzutreffenden Umsatzsteuervoranmeldungen eine Selbstanzeige liegen kann, ohne dass es ausdrücklich eines entsprechenden Hinweises bedarf (BGH wistra 1999, 27; 1991, 223, 225); die Abgabe getrennter Selbstanzeigen bezogen auf die von den Pflichtverstößen betroffenen Umsatzsteuervoranmeldungen ist nicht erforderlich (…vgl. Joecks in Franzen/Gast/Joecks, Steuerstrafrecht 6. Aufl. § 371 AO Rdn. 69). - BGH, 13.10.1998 - 5 StR 392/98
Steuerhinterziehung; Gewährung des letzten Wortes nach Schluss der Beweisaufnahme …
Auszug aus BGH, 17.03.2009 - 1 StR 479/08
Von Bedeutung ist dabei, dass auch in der Einreichung einer wahrheitsgemäßen Umsatzsteuerjahreserklärung im Verhältnis zu den zuvor unterlassenen oder unzutreffenden Umsatzsteuervoranmeldungen eine Selbstanzeige liegen kann, ohne dass es ausdrücklich eines entsprechenden Hinweises bedarf (BGH wistra 1999, 27; 1991, 223, 225); die Abgabe getrennter Selbstanzeigen bezogen auf die von den Pflichtverstößen betroffenen Umsatzsteuervoranmeldungen ist nicht erforderlich (…vgl. Joecks in Franzen/Gast/Joecks, Steuerstrafrecht 6. Aufl. § 371 AO Rdn. 69). - BGH, 01.11.1995 - 5 StR 535/95
Steuerhinterziehung, Verhältnis zwischen Umsatzsteuervoranmeldung und …
- BVerfG, 28.05.1963 - 1 BvR 41/63
Bevollmächtigung und Vertretung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren
- OLG Hamm, 12.01.1959 - 2 Ss 156/58
- BGH, 11.02.2014 - 1 StR 485/13
Freispruch des "Freiburger Nacktläufers" wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern …
Der Tatrichter muss also zunächst diejenigen Tatsachen bezeichnen, die er für erwiesen hält, bevor er in der Beweiswürdigung darlegt, aus welchen Gründen er die zur Verurteilung notwendigen Feststellungen nicht treffen konnte (BGH…, Urteil vom 21. Oktober 2003 - 1 StR 544/02, BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 13 mwN; Urteil vom 17. März 2009 - 1 StR 479/08, NStZ 2009, 512, 513; Urteil vom 3. März 2010 - 2 StR 427/09, NStZ-RR 2010, 182). - OLG Hamm, 21.06.2016 - 4 RVs 51/16
Illegaler Verkauf von Cannabisprodukten
Dabei sind die Anforderungen an eine umfassende Würdigung der festgestellten Tatsachen nicht geringer als im Falle einer Verurteilung (BGH NStZ 2009, 512; NStZ 2002, 446;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Auflage, § 267 StPO Rn. 33). - BGH, 10.02.2015 - 1 StR 405/14
Schenkungsteuerhinterziehung durch unzutreffende oder gänzlich ausbleibende …
Die Angeklagte befand sich damit nicht in einer unauflösbaren Konfliktlage, die im Hinblick auf den Grundsatz "nemo tenetur se ipsum accusare' und das in § 393 Abs. 1 Satz 2 und 3 AO normierte Zwangsmittelverbot ihrer steuerrechtlichen Erklärungspflicht entgegenstehen könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 17. März 2009 - 1 StR 479/08, Rn. 26, BGHSt 53, 210, 218).
- BGH, 25.08.2022 - 3 StR 359/21
Urteil im Verfahren zur Ermordung des Dr. Lübcke u.a. rechtskräftig
Die Anforderungen an eine umfassende Würdigung der festgestellten Tatsachen sind beim freisprechenden Urteil nicht geringer als im Fall der Verurteilung (BGH, Urteile vom 27. November 2019 - 3 StR 301/19, NStZ-RR 2020, 116, 117;… vom 13. März 2014 - 4 StR 15/14, juris Rn. 12; vom 17. März 2009 - 1 StR 479/08, NStZ 2009, 512, 513;… vom 6. Februar 2002 - 2 StR 507/01, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 27). - OLG Celle, 16.08.2019 - 2 Ss 55/19
Positive Feststellung der Eignung von Handlungen zur Störung des öffentlichen …
Die an die Beweiswürdigung und deren Darstellung im Urteil gestellten Anforderungen sind bei einem freisprechenden Urteil nicht geringer als bei einer Verurteilung (vgl. BGH NStZ 2009, 512; Senat, Beschluss vom 16.08.2016, Az. 2 Ss 92/16). - FG Hamburg, 26.02.2020 - 5 K 95/17
Festsetzungsfristen im Falle von Nacherklärungen durch die Erben
Rn. 124 Zwar besteht schon nach dem Wortlaut des § 153 AO materiell eine Verpflichtung zur Nacherklärung, sofern die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der bisherigen Erklärung nachträglich (positiv) erkannt wird, und zwar selbst dann, wenn die ursprüngliche Erklärung mit bedingtem Hinterziehungsvorsatz abgegeben wurde (BGH Beschluss vom 17.03.2009 1 StR 479/08, BGHSt 53, 210; zust. FG Münster Urteil vom 28.04.2016 9 K 203/15 E; EFG 2016, 1136 Tz. 40, Heuermann in: Hübschmann/Hepp/Spitaler AO § 153 Lfg.Jedoch hätte im Falle der Unrichtigkeit und nachträglich erstmals positiver Kenntnis durch A hiervon die weitere Möglichkeit der Steuerhinterziehung durch bisheriges Unterlassen einer Nacherklärung bestanden (dazu und zu dem Verhältnis zu einer ggf. vorangegangenen Straftat durch aktives Tun s. BGH Beschluss vom 17.03.2009 1 StR 479/08, BGHSt 53, 210 Tz. 30: offengelassen, ob straflose Nachtat oder Straftat mit eigenständigem Schuldgehalt; zudem: nur solange mitbestrafte Nachtat, wie die Vortat verfolgt werden kann, d.h. nicht verjährt ist: BGH Beschluss vom 10.02.2015 1 StR 405/14, BGHSt 60, 188 Tz. 28; BGH Beschluss vom 27.10.1992 5 StR 517/92, BGHSt 38, 366 Tz. 6).
- BGH, 06.09.2016 - 1 StR 104/15
Freispruch eines früheren Mitglieds des Zentralvorstandes der Siemens AG …
Die Anforderungen an eine umfassende Würdigung der festgestellten Tatsachen sind bei einem Freispruch nicht geringer als im Fall der Verurteilung (vgl. BGH, Urteil vom 17. März 2009 - 1 StR 479/08, NStZ 2009, 512, 513). - OLG Brandenburg, 20.07.2016 - 53 Ss 3/16
Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen: Öffentlichkeit der Verlesung; …
Erst im Anschluss daran folgt die entscheidende Beweiswürdigung (…vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O.; BGH, Urteil vom 29.11.2011 -1 StR 287/11, BeckRS 2012, 03294), in der der Tatrichter darlegt, aus welchen Gründen er die für einen Schuldspruch notwendigen zusätzlichen Feststellungen nicht treffen konnte (…ständige Rechtsprechung des BGH, BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 10, 13 jeweils m.w.N.; BGH NStZ 2009, 512, 513; BGH NStZ-RR 2010, 182;… BGH NStZ-RR 2011, 275, Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O.;… zum Aufbau eines freisprechenden Urteils Meyer-Goßner/Appl, Die Urteile in Strafsachen, 28. Aufl., Rdnr. 619 ff.). - BGH, 05.11.2014 - 1 StR 394/14
Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen (Widerstandsunfähigkeit); …
Erst auf dieser Grundlage ist in der Beweiswürdigung darzulegen, aus welchen Gründen die zur Verurteilung notwendigen Feststellungen nicht getroffen werden konnten (…BGH, Urteile vom 21. Oktober 2003 - 1 StR 544/02, BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 13 mwN; vom 17. März 2009 - 1 StR 479/08, NStZ 2009, 512, 513; vom 3. März 2010 - 2 StR 427/09, NStZ-RR 2010, 182;… vom 18. Dezember 2012 - 1 StR 415/12 Rn. 25 (insoweit in BGHSt 58, 72 nicht abgedruckt); vom 8. Mai 2014 - 1 StR 722/13, NStZ-RR 2014, 220). - BGH, 27.05.2009 - 1 StR 665/08
Verfahrensvoraussetzung der wirksamen Anklageschrift und des wirksamen …
Denn bis zu diesem Zeitpunkt befindet sich der Täter regelmäßig nicht in einer Zwangslage; er kann durch eine Selbstanzeige gemäß § 371 AO, die auch in einer wahrheitsgemäßen Steuererklärung liegen kann, Straffreiheit erlangen (vgl. auch BGH, Beschl. vom 17. März 2009 - 1 StR 479/08). - BGH, 05.10.2023 - 6 StR 299/22
Verurteilung des früheren Oberbürgermeisters von Hannover im Strafausspruch …
- BGH, 07.11.2018 - 2 StR 361/18
Beihilfe (allgemeiner Maßstab; psychische Beihilfe durch Anwesenheit am Tatort); …
- BGH, 23.05.2019 - 1 StR 127/19
Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Suspendierung von Erklärungspflichten nach …
- BGH, 10.08.2022 - 6 StR 519/21
Gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern; Urkundenfälschung; gewerbsmäßiges …
- BGH, 22.03.2023 - 1 StR 440/22
Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung: …
- BGH, 11.11.2015 - 1 StR 235/15
Steuerhinterziehung (Anforderungen an die Darstellung eines freisprechenden …
- BGH, 21.08.2012 - 1 StR 26/12
Steuerhinterziehung im Beitreibungsverfahren (wiederholte Steuerhinterziehung; …
- BGH, 21.02.2018 - 2 StR 431/17
Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an die Darstellung in einem …
- OLG Köln, 30.09.2014 - 1 RVs 91/14
Anforderungen an die Urteilsdarstellungen im Falle eines Freispruchs aus …
- OLG Braunschweig, 22.05.2018 - 8 U 130/17
Anspruch des Patienten auf Erstattung nicht geschuldeter Umsatzsteuer bei der …
- BGH, 16.06.2016 - 1 StR 50/16
Tatrichterliche Beweiswürdigung (Darstellung im Urteil: Anforderungen an ein …
- BGH, 19.04.2023 - 1 StR 14/23
Umsatzsteuerhinterziehung (kein Recht zum Vorsteuerabzug durch den …
- OLG Karlsruhe, 16.03.2015 - 1 (4) Ss 560/14
Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung: Erforderliche Urteilsfeststellungen bei …
- OLG Hamm, 11.05.2021 - 4 RVs 7/21
Zulässigkeit der Sprungrevision gegen amtsgerichtliches Urteil bei erforderlicher …
- BGH, 02.02.2017 - 4 StR 423/16
Tatrichterliche Beweiswürdigung (erforderliche Gesamtwürdigung aller Beweise; …
- BGH, 03.03.2010 - 2 StR 427/09
Anforderungen an die Darstellung eines Freispruchs
- BGH, 08.05.2014 - 1 StR 722/13
Freisprechendes Urteil (Anforderungen an die Urteilsbegründung)
- FG Münster, 28.04.2016 - 9 K 203/15
Änderbarkeit eines Einkommensteuerbescheides wegen nachträglich festgestellter …
- BGH, 28.11.2024 - 3 StR 53/24
Anforderungen an die Beweiswürdigung bei freisprechendem Urteil …
- BFH, 30.07.2009 - V B 27/08
Revisionszulassung wegen der Frage, ob das FG zu Recht die Voraussetzungen einer …
- BGH, 27.11.2019 - 3 StR 301/19
Beweiswürdigung (Anforderungen an die umfassende Würdigung der festgestellten …
- BGH, 03.11.2011 - 3 StR 189/11
Freispruch (Beweiswürdigung; Urteilsgründe); Zweifelssatz (Anwendung auf das …
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