Rechtsprechung
| BGH, 09.07.2015 - 3 StR 33/15 |
Volltextveröffentlichungen (14)
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§ 20 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 VereinsG; § 9 VereinsG; § 86a Abs. 1 Nr. 1 StGB; Art. 103 Abs. 2 GG
Verwenden der Kennzeichen eines verbotenen Vereins (Kennzeichenbegriff; Rockerkutte; Bandidos; Name einer Vereinigung als Kennzeichen; Ortsbezeichnung; Verwenden; Schwestervereine; im Wesentlichen gleiche Form; einschränkende Auslegung; Schutzzweck; ... - lexetius.com
VereinsG § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Strafbare Verwendung von Kennzeichen eines verbotenen Vereins durch Tragen einer sog. Rockerkutte
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 20 Abs 1 S 1 Nr 5 VereinsG, § 86a Abs 1 Nr 1 StGB, Art 2 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 S 1 GG, Art 9 Abs 1 GG
Strafbare Verwendung von Kennzeichen eines verbotenen Vereins durch Tragen einer sog. Rockerkutte - IWW
§ 86a Abs. 1 Nr.... 1 StGB, § 86 Abs. 1 Nr. 2 StGB, § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 VereinsG, § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5, Satz 2 VereinsG, § 9 Abs. 2 Satz 1 VereinsG, § 86a Abs. 1 StGB, § 86a StGB, Satz 2, § 9 Abs. 3 VereinsG, § 9 Abs. 2 Satz 2 VereinsG, Art. 9 Abs. 1 GG, § 9 VereinsG, § 9 Abs. 1 VereinsG, § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 VereinsG, § 1 StGB, Art. 103 Abs. 2 GG, § 20 Abs. 1 Satz 2 VereinsG, § 20 Abs. 1 VereinsG, § 9 Abs. 1 Satz 1 VereinsG, § 14 Abs. 3 Satz 1 VereinsG, § 9 Abs. 1 Satz 2 VereinsG, § 9 Abs. 2 VereinsG
- Wolters Kluwer
Strafbarkeit wegen Verwendens der Kennzeichen eines verbotenen Vereins durch das Tragen von Rockerkutten
- ra.de
- bghst-wolterskluwer
VereinsG § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5
Kennzeichen eines verbotenen Vereins - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VereinsG § 20 Abs. 1 S. 1 Nr. 5
Strafbarkeit wegen Verwendens der Kennzeichen eines verbotenen Vereins durch das Tragen von Rockerkutten - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (18)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Das Tragen von "Rocker-Kutten", auf denen gleichzeitig Kennzeichen des Motorrad-Clubs und die Ortsbezeichnung eines nicht verbotenen "Chapters" angebracht sind, ist nicht strafbar
- lawblog.de (Kurzinformation)
Bandidos dürfen Bandidos sein
- zeit.de (Pressebericht, 09.07.2015)
Bandidos-Kutten: Legales Leder
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Rocker-Kutten - weiß gewaschen?
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Rockerkutte - und die Vereinsverbote
- Jurion (Kurzinformation)
Das Tragen von "Rocker-Kutten", auf denen gleichzeitig Kennzeichen des Motorrad-Clubs und die Ortsbezeichnung eines nicht verbotenen "Chapters" angebracht sind, ist nicht strafbar
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Tragen von "Rocker-Kutte" mit "Bandidos"-Schriftzug nicht per se strafbar
- mueller.legal (Kurzinformation)
Zum Tragen von "Rocker-Kutten"
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Tragen von Rocker-Kutten nicht pauschal strafbar
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Tragen von "Rocker-Kutte" mit "Bandidos"-Schriftzug nicht per se strafbar
- Akte Recht (Lehrstuhl Prof. Safferling)
(Kurzinformation)
Verwenden der Kennzeichen einer verbotenen Vereinigung ("Rockerkutten")
- spiegel.de (Pressemeldung, 09.07.2015)
Rocker dürfen ihre Kutten tragen
- msw-ra-berlin.de (Kurzinformation)
Rocker-Kutten-Verbot
- boorberg.de (Pressemitteilung)
Das Tragen von "Rocker-Kutten", auf denen gleichzeitig Kennzeichen des Motorrad-Clubs und die Ortsbezeichnung eines nicht verbotenen "Chapters" angebracht sind, ist nicht strafbar
- ra-herrle.de (Kurzinformation)
Bandidos-Kutten von nicht verbotenen Chaptern sind grundsätzlich erlaubt
- anwalt.de (Kurzinformation)
Pauschales Kuttenverbot für Rocker gekippt
- juraforum.de (Kurzinformation)
"Bandidos"-Rocker müssen Kutten nicht ausziehen
- shz.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 09.07.2015)
Bandidos und Hells Angels: Kuttenverbot?
Besprechungen u.ä. (5)
- ferner-alsdorf.de (Entscheidungsbesprechung)
Verwenden von Kennzeichen verbotener Vereinigungen
- lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)
Enge Grenzen für Kuttenverbote
- lto.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Bekämpfung von Rockerkriminalität: Geplantes Kennzeichenverbot verfassungswidrig
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Tragen von "Rocker-Kutten" eines nicht verbotenen Chapters nicht strafbar
- fau.de
(Entscheidungsbesprechung)
Verwenden der Kennzeichen einer verbotenen Vereinigung durch das Tragen sog. Rockerkutten
Verfahrensgang
- LG Bochum, 28.10.2014 - 6 KLs 47 Js 176/14
- BGH, 09.07.2015 - 3 StR 33/15
Papierfundstellen
- BGHSt 61, 1
- NJW 2015, 3590
- NStZ 2016, 86
- StV 2016, 113
Wird zitiert von ... (50) Zitiert selbst (14)
- BGH, 01.10.2008 - 3 StR 164/08
VSBD-Keltenkreuz als verfassungsfeindliches Kennzeichen
Auszug aus BGH, 09.07.2015 - 3 StR 33/15
2002, § 9 VereinsG Rn. 3; Groh, VereinsG, § 9 Rn. 6; Bock, HRRS 2012, 83, 84; s. zu § 86a StGB auch BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2008 - 3 StR 164/08, BGHSt 52, 364, 371).Es reicht vielmehr aus, dass sich ein Verein ein bestimmtes Symbol - etwa durch formale Widmung oder durch schlichte Übung - derart zu eigen gemacht hat, dass dieses zumindest auch als sein Kennzeichen erscheint (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Oktober 1998 - 3 StR 370/98), ohne dass es auf eine Unverwechselbarkeit des Kennzeichens ankommt (BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2008 - 3 StR 164/08, BGHSt 52, 364, 372; BGH…, Beschluss vom 7. Oktober 1998 - 3 StR 370/98, BGHR VereinsG § 20 Abs. 1 Nr. 5 Kennzeichen 1).
Denn andernfalls würden in die Prüfung, ob überhaupt ein Kennzeichen vorliegt, letztlich die außerhalb desselben liegenden Umstände seiner Verwendung einbezogen; eine solche Gesamtbetrachtung ist indes wegen der damit verbundenen nachteiligen Folgen für die Rechtssicherheit und die Bestimmtheit des Tatbestands abzulehnen: Ein Kennzeichen muss vielmehr in seinem auf den verbotenen Verein hinweisenden Symbolgehalt aus sich heraus verständlich sein (BGH…, Beschluss vom 7. Oktober 1998 - 3 StR 370/98, BGHR VereinsG § 20 Abs. 1 Nr. 5 Kennzeichen 1;… MüKo-StGB/Heinrich, aaO;… so im Ergebnis auch Groh, aaO; vgl. zu § 86a StGB auch BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2008 - 3 StR 164/08, BGHSt 52, 364, 372).
Diese beiden Embleme, von denen insbesondere das gleichsam als Wappen dienende Mittelabzeichen weltweit einzigartig ist, sind nach dem Gesamteindruck eines durchschnittlichen, nicht genau prüfenden Betrachters (vgl. dazu BGH…, Urteil vom 28. Juli 2005 - 3 StR 60/05, BGHR StGB § 86a Abs. 2 Satz 2 Kennzeichen 2) die Kennzeichen, die das Erscheinungsbild auch der verbotenen Vereine maßgeblich prägten; eines zusätzlichen Hinweises gerade auf die verbotenen Chapter bedarf es zur Beantwortung der Frage, ob es sich um deren Kennzeichen handelte, nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2008 - 3 StR 164/08, BGHSt 52, 364 zu § 86a StGB).
Die aufgrund der weiten Fassung erforderliche restriktive Auslegung des Tatbestands setzt mithin nicht beim Kennzeichenbegriff an, weil eine solche Tatbestandseinschränkung mit dem Schutzzweck der Norm nicht in Einklang stünde, sondern bei dem Tatbestandsmerkmal des "Verwendens' (BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2008 - 3 StR 164/08, BGHSt 52, 364, 373 ff.; so schon BGH, Urteil vom 18. Oktober 1972 - 3 StR 1/71, BGHSt 25, 30, 32 f.).
Sind die äußeren Umstände dagegen nicht eindeutig, so ist der objektive Tatbestand der Norm erfüllt (BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2008 - 3 StR 164/08, BGHSt 52, 364, 375 f.).
- BGH, 07.10.1998 - 3 StR 370/98
Strafbarkeit der Verwendung eines durch geringfügige Veränderung in ein nicht …
Auszug aus BGH, 09.07.2015 - 3 StR 33/15
Es reicht vielmehr aus, dass sich ein Verein ein bestimmtes Symbol - etwa durch formale Widmung oder durch schlichte Übung - derart zu eigen gemacht hat, dass dieses zumindest auch als sein Kennzeichen erscheint (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Oktober 1998 - 3 StR 370/98), ohne dass es auf eine Unverwechselbarkeit des Kennzeichens ankommt (BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2008 - 3 StR 164/08, BGHSt 52, 364, 372; BGH, Beschluss vom 7. Oktober 1998 - 3 StR 370/98, BGHR VereinsG § 20 Abs. 1 Nr. 5 Kennzeichen 1).Denn andernfalls würden in die Prüfung, ob überhaupt ein Kennzeichen vorliegt, letztlich die außerhalb desselben liegenden Umstände seiner Verwendung einbezogen; eine solche Gesamtbetrachtung ist indes wegen der damit verbundenen nachteiligen Folgen für die Rechtssicherheit und die Bestimmtheit des Tatbestands abzulehnen: Ein Kennzeichen muss vielmehr in seinem auf den verbotenen Verein hinweisenden Symbolgehalt aus sich heraus verständlich sein (BGH, Beschluss vom 7. Oktober 1998 - 3 StR 370/98, BGHR VereinsG § 20 Abs. 1 Nr. 5 Kennzeichen 1;… MüKo-StGB/Heinrich, aaO;… so im Ergebnis auch Groh, aaO; vgl. zu § 86a StGB auch BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2008 - 3 StR 164/08, BGHSt 52, 364, 372).
Aus diesem Grund ist hier auch keine weitere Prüfung geboten, ob ein solches zum Verwechseln ähnliches Kennzeichen gegebenenfalls mit dem einer legalen Organisation identisch ist und deshalb eine Strafbarkeit nach § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 VereinsG ausscheiden könnte (vgl. zu einem solchen Fall BGH, Beschluss vom 7. Oktober 1998 - 3 StR 370/98, BGHR VereinsG § 20 Abs. 1 Nr. 5 Kennzeichen 1).
- OLG Hamburg, 07.04.2014 - 1-31/13
Kennzeichen der Hells Angels
Auszug aus BGH, 09.07.2015 - 3 StR 33/15
In Literatur und Rechtsprechung werden als Kennzeichen im Sinne von § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 VereinsG - wie für § 86a Abs. 1 StGB - optisch oder akustisch wahrnehmbare Symbole und Sinnesäußerungen begriffen, durch die der Verein auf sich und seine Zwecke hinweist; intern sollen Kennzeichen den Zusammenhalt der Vereinsmitglieder stärken (OLG Hamburg, Urteil vom 7. April 2014 - 1-31/13 Rev, NJOZ 2014, 1487, 1488;… MüKo-StGB/Heinrich, 2. Aufl., § 20 VereinsG Rn. 102; Wache in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, 146. Erg.Ob er sich auch als Uniformstück im Sinne von § 9 Abs. 2 Satz 1 VereinsG erweist (so OLG Hamburg, Urteil vom 7. April 2014 - 1-31/13 Rev, NJOZ 2014, 1487, 1488 f. für den Schriftzug "HELLS ANGELS'), kann deshalb ebenso offen bleiben, wie die von der Strafkammer verneinte Frage, ob auch die Aufnäher "MC' und "1%" Kennzeichen im Sinne des Vereinsrechts darstellen (vgl. insoweit auch Bock, aaO).
bb) Zutreffend ist auch die Auffassung des Landgerichts, die Kennzeicheneigenschaft bestehe hinsichtlich beider Abzeichen jeweils für sich genommen; insbesondere ist nicht auf das Zusammenspiel von Vorder- und Rückseite der Weste als Ganzes (so aber LG München, Beschluss vom 13. Januar 2003 - 23 Qs 91/02, www.zvronline.com, Dok. 7/2015; LG Verden, Beschluss vom 11. August 2003 - 1 Qs 161/03, www.zvronline.com, Dok. 8/2015; wohl auch LG Cottbus, Beschluss vom 28. Februar 2002 - 26 Qs 464/01, StraFo 2002, 407) oder auch nur auf das Ensemble sämtlicher Abzeichen auf der Rückseite der Weste (…sogenanntes Rückenpatch, so aber Albrecht/Braun aaO; Albrecht, HRRS 2015, 167, 169; vgl. insoweit aber auch BT-Drucks. 14/7386 (neu), S. 49) abzustellen: Die Vorschrift des § 9 Abs. 2 Satz 1 VereinsG nennt als Kennzeichen insbesondere Abzeichen, so dass zur Beantwortung der Frage, ob Kennzeichen eines verbotenen Vereins verwendet wurden, die einzelnen Abzeichen des verbotenen Vereins mit den verwendeten zu vergleichen sind (OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 22. März 2005 - 12 a 12101/04, juris Rn. 19; OLG Celle, Beschluss vom 19. März 2007 - 32 Ss 4/07, NStZ 2008, 159, 160; OLG Hamburg, Urteil vom 7. April 2014 - 1-31/13 Rev, NJOZ 2014, 1487, 1488;… Groh, aaO, § 9 Rn. 6 f.; Rau/Zschieschack, NStZ 2008, 131, 133).
- OLG Celle, 19.03.2007 - 32 Ss 4/07
Verwedung von identischen Kennzeichen von verbotenen und nicht verbotenen …
Auszug aus BGH, 09.07.2015 - 3 StR 33/15
bb) Zutreffend ist auch die Auffassung des Landgerichts, die Kennzeicheneigenschaft bestehe hinsichtlich beider Abzeichen jeweils für sich genommen; insbesondere ist nicht auf das Zusammenspiel von Vorder- und Rückseite der Weste als Ganzes (so aber LG München, Beschluss vom 13. Januar 2003 - 23 Qs 91/02, www.zvronline.com, Dok. 7/2015; LG Verden, Beschluss vom 11. August 2003 - 1 Qs 161/03, www.zvronline.com, Dok. 8/2015; wohl auch LG Cottbus, Beschluss vom 28. Februar 2002 - 26 Qs 464/01, StraFo 2002, 407) oder auch nur auf das Ensemble sämtlicher Abzeichen auf der Rückseite der Weste (…sogenanntes Rückenpatch, so aber Albrecht/Braun aaO; Albrecht, HRRS 2015, 167, 169; vgl. insoweit aber auch BT-Drucks. 14/7386 (neu), S. 49) abzustellen: Die Vorschrift des § 9 Abs. 2 Satz 1 VereinsG nennt als Kennzeichen insbesondere Abzeichen, so dass zur Beantwortung der Frage, ob Kennzeichen eines verbotenen Vereins verwendet wurden, die einzelnen Abzeichen des verbotenen Vereins mit den verwendeten zu vergleichen sind (OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 22. März 2005 - 12 a 12101/04, juris Rn. 19; OLG Celle, Beschluss vom 19. März 2007 - 32 Ss 4/07, NStZ 2008, 159, 160; OLG Hamburg, Urteil vom 7. April 2014 - 1-31/13 Rev, NJOZ 2014, 1487, 1488;… Groh, aaO, § 9 Rn. 6 f.; Rau/Zschieschack, NStZ 2008, 131, 133).bb) Das Abstellen auf die Ortszusätze als mitprägende Elemente gerade der Kennzeichen der verbotenen Vereine (in diesem Sinne auch BayObLG…, Urteil vom 23. September 2003 - 4St RR 104/03, juris Rn. 15 f; s. auch OLG Celle, Beschluss vom 19. März 2007 - 32 Ss 4/07, NStZ 2008, 159, 161) trägt zudem den Besonderheiten des Falles nicht Rechnung: Ungeachtet ihrer organisatorischen und vereinsrechtlichen Selbständigkeit sind die Chapter nach den Feststellungen des Landgerichts Teilorganisationen einer weltweiten "Bewegung', der "Bandido Nation'.
Da - ebenfalls ohne ausdrücklichen Verweis - die Verwendung von Kennzeichen verbotener Vereinigungen nach § 9 Abs. 1 VereinsG unter die Strafvorschrift des § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 VereinsG falle und mit der Regelung in § 9 Abs. 3 VereinsG eine Erweiterung des Kennzeichenverbots nicht verbunden sei, gelte die Strafvorschrift auch in den Fällen der "in im Wesentlichen gleicher Form' verwendeten Kennzeichen (BayObLG…, Urteil vom 23. September 2003 - 4St RR 104/03, juris Rn. 16 f.; OLG Celle, Beschluss vom 19. März 2007 - 32 Ss 4/07, NStZ 2008, 159, 160; Stegbauer, NStZ 2014, 621, 622 f.; Rau/Zschieschack, NStZ 2008, 131, 134; aA LG Berlin, Beschluss vom 2. Oktober 2002 - 537 Qs 104/02, StraFo 2003, 30;… Groh, aaO, § 9 Rn. 12;… MüKo-StGB/Heinrich, aaO, § 20 VereinsG Rn. 104; Albrecht/Braun, NJOZ 2014, 1481, 1483; Mayer, Kriminalistik 2014, 236, 240).
- BayObLG, 23.09.2003 - 4St RR 104/03
Darlegungsumfang in den Urteilsgründen bei Verurteilung wegen Verwendung eines …
Auszug aus BGH, 09.07.2015 - 3 StR 33/15
Da für die Prüfung der Kennzeicheneigenschaft auf die einzelnen Abzeichen abzustellen ist, stellt sich die Frage nicht, ob durch die Hinzufügung einer abweichenden Ortsbezeichnung ein zum Verwechseln ähnliches Kennzeichen im Sinne von § 9 Abs. 2 Satz 2 VereinsG entstanden sein kann (so aber BayObLG, Urteile vom 23. September 2003 - 4St RR 104/03, juris Rn. 14 f.; vom 8. März 2005 - 4St RR 207/04, BayObLGSt 2004, 180, 181; kritisch insoweit Stegbauer, NStZ 2014, 621, 622).bb) Das Abstellen auf die Ortszusätze als mitprägende Elemente gerade der Kennzeichen der verbotenen Vereine (in diesem Sinne auch BayObLG, Urteil vom 23. September 2003 - 4St RR 104/03, juris Rn. 15 f; s. auch OLG Celle, Beschluss vom 19. März 2007 - 32 Ss 4/07, NStZ 2008, 159, 161) trägt zudem den Besonderheiten des Falles nicht Rechnung: Ungeachtet ihrer organisatorischen und vereinsrechtlichen Selbständigkeit sind die Chapter nach den Feststellungen des Landgerichts Teilorganisationen einer weltweiten "Bewegung', der "Bandido Nation'.
Da - ebenfalls ohne ausdrücklichen Verweis - die Verwendung von Kennzeichen verbotener Vereinigungen nach § 9 Abs. 1 VereinsG unter die Strafvorschrift des § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 VereinsG falle und mit der Regelung in § 9 Abs. 3 VereinsG eine Erweiterung des Kennzeichenverbots nicht verbunden sei, gelte die Strafvorschrift auch in den Fällen der "in im Wesentlichen gleicher Form' verwendeten Kennzeichen (BayObLG, Urteil vom 23. September 2003 - 4St RR 104/03, juris Rn. 16 f.; OLG Celle, Beschluss vom 19. März 2007 - 32 Ss 4/07, NStZ 2008, 159, 160; Stegbauer, NStZ 2014, 621, 622 f.; Rau/Zschieschack, NStZ 2008, 131, 134; aA LG Berlin, Beschluss vom 2. Oktober 2002 - 537 Qs 104/02, StraFo 2003, 30;… Groh, aaO, § 9 Rn. 12;… MüKo-StGB/Heinrich, aaO, § 20 VereinsG Rn. 104; Albrecht/Braun, NJOZ 2014, 1481, 1483; Mayer, Kriminalistik 2014, 236, 240).
- BGH, 13.08.2009 - 3 StR 228/09
Verwenden von NS-Parolen in einer fremden Sprache
Auszug aus BGH, 09.07.2015 - 3 StR 33/15
Aber auch der Schriftzug "Bandidos' erfüllt die Voraussetzungen eines Kennzeichens: Zwar ist der Name einer Vereinigung oder eines Vereins als solcher - sofern nicht besondere Umstände hinzutreten - nach der Rechtsprechung des Senats kein Kennzeichen (BGH, Urteil vom 13. August 2009 - 3 StR 228/09, BGHSt 54, 61, 66 f. mwN). - BGH, 28.07.2005 - 3 StR 60/05
Die Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" als verfassungsfeindliches Kennzeichen
Auszug aus BGH, 09.07.2015 - 3 StR 33/15
Diese beiden Embleme, von denen insbesondere das gleichsam als Wappen dienende Mittelabzeichen weltweit einzigartig ist, sind nach dem Gesamteindruck eines durchschnittlichen, nicht genau prüfenden Betrachters (vgl. dazu BGH, Urteil vom 28. Juli 2005 - 3 StR 60/05, BGHR StGB § 86a Abs. 2 Satz 2 Kennzeichen 2) die Kennzeichen, die das Erscheinungsbild auch der verbotenen Vereine maßgeblich prägten; eines zusätzlichen Hinweises gerade auf die verbotenen Chapter bedarf es zur Beantwortung der Frage, ob es sich um deren Kennzeichen handelte, nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2008 - 3 StR 164/08, BGHSt 52, 364 zu § 86a StGB). - BVerfG, 08.12.2014 - 2 BvR 450/11
Strafrechtliche Verurteilung wegen Gebrauchens unechter Personaldokumente bei der …
Auszug aus BGH, 09.07.2015 - 3 StR 33/15
Für die Rechtsprechung folgt daraus ein Verbot strafbegründender oder strafverschärfender Analogie, wobei Analogie nicht im engeren technischen Sinne zu verstehen ist; vielmehr wird jede Rechtsanwendung ausgeschlossen, die über den Inhalt einer gesetzlichen Sanktionsnorm hinausgeht (BVerfG, Beschluss vom 8. Dezember 2014 - 2 BvR 450/11, NVwZ 2015, 361, 362 mwN). - BGH, 18.10.1972 - 3 StR 1/71
Verwenden des "Hitlergrußes" aus Protest gegen Polizeiaktion
Auszug aus BGH, 09.07.2015 - 3 StR 33/15
Die aufgrund der weiten Fassung erforderliche restriktive Auslegung des Tatbestands setzt mithin nicht beim Kennzeichenbegriff an, weil eine solche Tatbestandseinschränkung mit dem Schutzzweck der Norm nicht in Einklang stünde, sondern bei dem Tatbestandsmerkmal des "Verwendens' (BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2008 - 3 StR 164/08, BGHSt 52, 364, 373 ff.; so schon BGH, Urteil vom 18. Oktober 1972 - 3 StR 1/71, BGHSt 25, 30, 32 f.). - BVerfG, 15.09.2011 - 1 BvR 519/10
Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen des Bestimmtheitsgebots an …
Auszug aus BGH, 09.07.2015 - 3 StR 33/15
Der Grundsatz "Keine Strafe ohne Gesetz', der wortgleich in § 1 StGB und in Art. 103 Abs. 2 GG niedergelegt ist, soll einerseits sicherstellen, dass jedermann vorhersehen kann, welches Verhalten mit Strafe bedroht ist; andererseits wird dadurch gewährleistet, dass der Gesetzgeber, nicht aber die vollziehende oder die Recht sprechende Gewalt darüber entscheidet, welches Verhalten strafbar ist (st. Rspr.; vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 15. September 2011 - 1 BvR 519/10, NVwZ 2012, 504, 505 mwN). - BGH, 24.01.1996 - 3 StR 530/95
Verwendung oder Verbreitung von Kennzeichen eines von einem vollziehbaren …
- BayObLG, 08.03.2005 - 4St RR 207/04
Ortsbezeichnung in Vereinsemblem als wesentliches Unterscheidungsmerkmal …
- LG Cottbus, 28.02.2002 - 26 Qs 464/01
- LG Berlin, 02.10.2002 - 537 Qs 104/02
- LG Mannheim, 29.05.2024 - 5 Qs 42/23
Strafbarkeit der Verwendung des Slogans "From the river to the sea - Palestine …
[BGH NStZ 2016, 86 (87); OLG Rostock NStZ 2012, 572; BeckOK StGB/Ellbogen, 60. Ed. 1.2.2024, StGB § 86a Rn. 3.][BGH NStZ 2016, 86 (87); OLG Rostock NStZ 2012, 572; BeckOK StGB/Ellbogen, 60. Ed. 1.2.2024, StGB § 86a Rn. 3.] Nach der Definition des § 86a Abs. 2 StGB fallen auch reine Wortgebilde wie Parolen hierunter. - LG Wuppertal, 21.11.2016 - 22 KLs 6/16
"Scharia-Polizei": Alle Angeklagten freigesprochen
Daraus folgt ein Analogieverbot in der Form, dass jede Rechtsanwendung ausgeschlossen ist, die über den Inhalt einer gesetzlichen Sanktionsnorm hinausgeht (vgl. BGH, Urteil vom 09.07.2015 - 3 StR 33/15, Rn. 30 m.w.N.). - BayObLG, 07.10.2022 - 202 StRR 90/22
Strafbarkeit nach § 86a StGB wegen Einstellens einer ein Hakenkreuz enthaltenden …
Läuft jedoch ein Handeln dem Schutzzweck des § 86 a StGB nicht zuwider, wäre es auch verfassungsrechtlich bedenklich, ein solches Verhalten gleichwohl zu inkriminieren und dadurch die Freiheit von Bürgern zu beschränken, die gegen die Wiederbelebung von nationalsozialistischen Bestrebungen in der Weise protestieren wollen, dass sie gerade die Kennzeichen angreifen, die eben diese unerwünschten Bestrebungen symbolisieren (st.Rspr.; vgl. neben BGH, Urt. v. 15.03.2007 - 3 StR 486/06 [a.a.O.] u.a. BGH, [Vorlage-] Beschluss vom 01.10.2008 - 3 StR 164/08 = BGHSt 52, 364 = NStZ 2009, 88 = JZ 2009, 161 = StraFo 2009, 27 = NJW 2009, 928 = BGHR StGB § 86a Kennzeichen 4 = BeckRS 2008, 23816; Urt. v. 09.07.2015 - 3 StR 33/15 = BGHSt 61, 1 = NJW 2015, 3590 = StV 2016, 113 = JZ 2016, 154 = NStZ 2016, 86 = BeckRS 2015, 17433; BVerfG [1.
- BayObLG, 29.11.2023 - 202 StRR 88/23
Strafbarkeit nach § 86a StGB wegen Verwendens einer ein Hakenkreuz enthaltenden …
Läuft jedoch ein Handeln dem Schutzzweck des § 86a StGB nicht zuwider, wäre es auch verfassungsrechtlich bedenklich, ein solches Verhalten gleichwohl zu inkriminieren und dadurch die Freiheit von Bürgern zu beschränken, die gegen die Wiederbelebung von nationalsozialistischen Bestrebungen in der Weise protestieren wollen, dass sie gerade die Kennzeichen angreifen, die eben diese unerwünschten Bestrebungen symbolisieren (st.Rspr.; vgl. neben BGH, Urt. v. 15.03.2007 - 3 StR 486/06 [a.a.O.] u.a. BGH, [Vorlage-] Beschluss vom 01.10.2008 - 3 StR 164/08 = BGHSt 52, 364 = NStZ 2009, 88 = JZ 2009, 161 = StraFo 2009, 27 = NJW 2009, 928 = BGHR StGB § 86a Kennzeichen 4 = BeckRS 2008, 23816; Urt. v. 09.07.2015 - 3 StR 33/15 = BGHSt 61, 1 = NJW 2015, 3590 = StV 2016, 113 = JZ 2016, 154 = NStZ 2016, 86 = BeckRS 2015, 17433; BVerfG [1. - BGH, 20.08.2025 - 3 StR 484/24
Verurteilungen des thüringischen AfD-Fraktionsvorsitzenden wegen Verwendens von …
Denn andernfalls würden in die Prüfung, ob überhaupt ein Kennzeichen vorliegt, letztlich die außerhalb desselben liegenden Umstände seiner Verwendung einbezogen; eine solche Gesamtbetrachtung ist indes wegen der damit verbundenen nachteiligen Folgen für die Rechtssicherheit und die Bestimmtheit des Tatbestands abzulehnen: Ein Kennzeichen muss vielmehr in seinem auf die Organisation oder den Verein hinweisenden Symbolgehalt aus sich heraus verständlich sein (s. insgesamt BGH, Urteil vom 9. Juli 2015 - 3 StR 33/15, BGHSt 61, 1 Rn. 13 mwN; vgl. auch BGH…, Urteil vom 13. August 2009 - 3 StR 228/09, BGHSt 54, 61 Rn. 20;… Beschlüsse vom 1. Oktober 2008 - 3 StR 164/08, BGHSt 52, 364 Rn. 19 ff.; vom 31. Juli 2002 - 3 StR 495/01, BGHSt 47, 354, 357 ff.).Sind die äußeren Umstände dagegen nicht eindeutig, so ist der objektive Tatbestand der Norm erfüllt; es bedarf dann aber besonders sorgfältiger Prüfung, ob sich der Täter bewusst war, das Kennzeichen einer verbotenen Organisation zu verwenden, und daher auch die subjektive Tatseite gegeben ist (BGH…, Beschluss vom 1. Oktober 2008 - 3 StR 164/08, BGHSt 52, 364 Rn. 29; s. auch BGH, Urteil vom 9. Juli 2015 - 3 StR 33/15, BGHSt 61, 1 Rn. 22; BVerfG…, Beschluss vom 18. Mai 2009 - 2 BvR 2202/08, NJW 2009, 2805 Rn. 18).
- OVG Bremen, 30.04.2024 - 1 B 163/24
Beschwerde - Versammlungsrecht (teilweise erfolgreich) - From the river to the …
Denn andernfalls würden in die Prüfung, ob überhaupt ein Kennzeichen vorliegt, letztlich die außerhalb desselben liegenden Umstände seiner Verwendung einbezogen (BGH, Urt. v. 09.07.2015 - 3 StR 33/15, juris Rn. 13 m.w.N.).Sind die äußeren Umstände dagegen nicht eindeutig, so ist der objektive Tatbestand der Norm erfüllt (BGH, Urt. v. 09.07.2015 - 3 StR 33/15, juris Rn. 22 m.w.N.).
- BVerfG, 09.07.2020 - 1 BvR 2067/17
Verbot der Verwendung von Kennzeichen verbotener Vereine verfassungsgemäß - …
In § 9 Abs. 3 Satz 2 VereinsG wurde eine Legaldefinition eingefügt und das subjektive Tatbestandsmerkmal "Teilen der Zielrichtung" gestrichen, um die als zu großzügig empfundene und gerade zugunsten der Beschwerdeführenden wirkende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juli 2015 - 3 StR 33/15 -) zu korrigieren. - BayObLG, 01.12.2020 - 206 StRR 2713/19
Verbot der Verwendung von Kennzeichen verbotener Vereine
Für den Kennzeichenbegriff des Vereinsgesetzes kann zudem auf die zu § 86a StGB ergangene Rechtsprechung zurückgegriffen werden (BGH, Urteil vom 9. Juli 2015, 3 StR 33/15, NJW 2015, 3590 Rn. 23;… Groh in Vereinsgesetz, 1. Aufl. 2012, § 9 Rn. 6).In Literatur und Rechtsprechung werden als Kennzeichen i.S.v. § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 VereinsG, § 86a Abs. 1 StGB optisch oder akustisch wahrnehmbare Symbole und Sinnesäußerungen verstanden, durch die der Verein auf sich und seine Zwecke hinweist, und die intern den Zusammenhalt der Vereinsmitglieder stärken (BGH NJW 2015, 3590 Rn. 13; BGH…, Beschluss vom 1. Oktober 2008, 3 StR 164/08, NStZ 2009, 88, Rn. 19;… OLG Hamburg, Urteil v. 7. April 2014, 1-31/13 Rev, NStZ 2014, 656, Rn. 4; OVG Bremen…, Urteil vom 25. Oktober 2005, 1 A 144/05, BeckRS 2006, 24299 Rn. 19).
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss von einem Kennzeichen keine Unterscheidungswirkung im Sinn eines Alleinstellungsmerkmals ausgehen (BGH NJW 2015, 3590 Rn. 13 gegen Groh a.a.O.) Es genügt vielmehr, dass sich ein Verein ein bestimmtes Symbol durch einen Autorisierungsakt - sei es durch formale Widmung, sei es durch schlichte Übung - zu eigen gemacht hat, so dass dieses Symbol zumindest auch als Zeichen der verbotenen Organisation erscheint (BGH NJW 2015, 3590, Rn. 13;… NStZ 2009, 88, Rn. 19).
Ob dieses auch von anderen, nicht verbotenen Vereinen oder in gänzlich anderem Kontext benutzt wird, ist ohne Bedeutung (BGH NJW 2015, 3590, Rn. 13;… NStZ 2009, 88 Rn. 20 [zu § 86a StGB];… Heinrich in Münchener Kommentar zum StGB, 3. Aufl. 2017, § 20 VereinsG Rn. 102).
ausgeführt, ist ein Symbol dann als Kennzeichen eines bestimmten Vereins anzusehen, wenn dieser es sich, sei es durch formale Widmung, sei es durch schlichte Übung, so zu eigen gemacht hat, dass es zumindest auch als sein Kennzeichen erscheint (BGH NJW 2015, 3590, Rn. 13;… NStZ 2009, 88, Rn. 19; BGH, Beschluss vom 7. Oktober 1998, 3 StR 370/98, NJW 1999, 435, 436).
Dies gilt auch dann, wenn es sich dabei um ein Kennzeichen handelt, das auch von anderen, nicht verbotenen Vereinen oder in gänzlich anderem Kontext genutzt wird (BGH NJW 2015, 3590, Rn. 13).
Ein Kennzeichen muss vielmehr in seinem auf den verbotenen Verein hinweisenden Symbolgehalt aus sich heraus verständlich sein (BGH NJW 2015, 3590, Rn. 13;… NStZ 2009, 88, Rn. 20; NJW 1999, 435, 436;… vgl. auch OVG Bremen, Urteil v. 25. Oktober 2005, 1 A 144/05, BeckRS 2006, 24299, Rn. 19).
Eine "Gesamtbetrachtung" auch von solchen Umständen, die außerhalb des Symbols in seinem jeweiligen konkreten Verwendungszusammenhang liegen, ist wegen der damit verbundenen nachteiligen Folgen für die Rechtssicherheit und die Bestimmtheit des die Strafbarkeit begründenden Tatbestandes nicht vorzunehmen (vgl. BGH NJW 2015, 3590, Rn. 13; NJW 1999, 435, 436;… Groh in Vereinsgesetz, § 9 Rn. 6).
Rn. 42 Entsprechend der zu § 86a StGB ergangenen Rechtsprechung ist eine Einschränkung der Strafbarkeit erst am Tatbestandsmerkmal des "Verwendens" anzuknüpfen und dadurch vorzunehmen, dass das tatbestandliche Verwenden des Kennzeichens eines verbotenen Vereins dann ausscheidet, wenn sich aus dem Gesamtzusammenhang der Benutzung des Kennzeichens eindeutig ergibt, dass diese im Einzelfall dem Schutzzweck der Norm nicht zuwiderläuft (zu § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 VereinsG: BGH NJW 2015, 3590, Rn. 22 f.;… zu § 86a StGB: NStZ 2009, 88, Rn. 27 f.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2025 - 15 B 1300/25
Bestreiten des Existenzrechts des Staates Israel darf nicht generell untersagt …
Rn. 34 Vgl. BGH, Urteile vom 9. Juli 2015 - 3 StR 33/15 -, juris Rn. 13 (zu § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 VereinsG), und vom 13. August 2009 - 3 StR 228/09 -, juris Rn. 20, jeweils m.w.N.; OVG NRW, Beschluss vom 2. Dezember 2023 - 15 B 1323/23 -, juris Rn. 55.Rn. 67 Vgl. BGH, Urteil vom 9. Juli 2015 - 3 StR 33/15 -, juris Rn. 13, m.w.N.; BayObLG, Beschluss vom 14. Juli 2022 - 206 StRR 27/22 -, juris Rn. 20.
Rn. 71 Vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 9. Juli 2020 - 1 BvR 2067/17 -, juris Rn. 42, und vom 1. Juni 2006 - 1 BvR 150/03 -, juris Rn. 17; BGH, Urteil vom 9. Juli 2015 - 3 StR 33/15 -, juris Rn. 22 f.; BayObLG, Beschluss vom 14. Juli 2022 - 206 StRR 27/22 -, juris Rn. 26; BVerwG, Urteil vom 17. November 2017 - 2 C 25.17 -, juris Rn. 62; Anstötz, in: Münchener Kommentar zum StGB, 5. Aufl. 2025, § 86 Rn. 40.
- LG Bochum, 07.11.2018 - 1 KLs 22/17 Rn. 78 In Literatur und Rechtsprechung werden Kennzeichen als optisch oder akustisch wahrnehmbare Symbole und Sinnesäußerungen verstanden, durch die der Verein auf sich und seine Zwecke hinweist und die intern den Zusammenhalt der Mitglieder der Vereine untereinander stärken sollen (vgl. BGH, Urteil v. 09.07.2015, Az. 3 StR 33/15, NJW 2015, 3590 (3591) m.w.N.).
Rn. 79 Für die Einordnung als Kennzeichen nicht maßgeblich ist, ob dieses noch von einem weiteren erlaubten Verein verwandt wird (vgl. BGH, Urteil v. 09.07.2015, Az. 3 StR 33/15, NJW 2015, 3590 (3590) m.w.N;… a.A.: Groh, VereinsG, 1. Aufl. 2012, § 9 Rn. 6).
Eine solche Berücksichtigung außerhalb des Kennzeichens liegender Umstände, ist jedoch aus Gründen der Rechtssicherheit und Bestimmtheit - wie dargelegt - abzulehnen (vgl. BGH, Urteil v. 09.07.2015, Az. 3 StR 33/15, NJW 2015, 3590 (3591)).
Rn. 93 Eine solche einschränkende Auslegung, die von der Rechtsprechung bei § 86a StGB wegen des weiten Kennzeichenbegriffs und der Grundrechte der Meinungsfreiheit und der Allgemeinen Handlungsfreiheit, gleichsam aus Gründen der Verfassungskonformität, anerkannt ist (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 01.10.2008, Az.: 3 StR 164/08, NStZ 2009, 88 (89)), ist bei § 20 Abs. 1 Nr. 5 VereinsG aus den gleichen Gründen, insbesondere infolge des weiten Kennzeichenbegriffs, aber auch unter ergänzender besonderer Berücksichtigung von Art. 9 Abs. 1 GG vorzunehmen (BGH, Urteil vom 09.07.2015, Az. 3 StR 33/15, NJW 2015, 3590 (3592)).
Sind die äußeren Umstände dagegen nicht eindeutig, so ist der objektive Tatbestand der Norm erfüllt (BGH, Urteil vom 09.07.2015, Az. 3 StR 33/15, NJW 2015, 3590 (3592)).
Rn. 96 Aus der Gesetzeshistorie folgt, dass sich die effektive Verbannung auch auf die Fälle beziehen soll, in denen Kennzeichen eines verbotenen Vereins die Ortsbezeichnung eines eindeutig nicht verbotenen Chapters hinzugefügt werden; der Gesetzgeber hat das Urteil des BGH vom 09.07.2015 (Az.: 3 StR 33/15), das in der Gesetzesbegründung explizit in Bezug genommen wurde, gerade zum Anlass genommen, die §§ 9 Abs. 3 und 20 Abs. 1 VereinsG zu ändern, um auch diese Fälle mit der Strafnorm des § 20 Abs. 1 VereinsG zu erfassen.
Rn. 128 Aufgrund des bereits mehrfach zitierten Urteils des Bundesgerichtshofes vom 09.07.2015 (Az. 3 StR 33/15, a.a.O.), mit dem der Freispruch eines anderen Mitglieds der C eines nicht verbotenen Chapters unter Geltung der alten Rechtslage bestätigt worden war, ist das Interesse des Angeklagten an der Klärung der Frage, ob durch die Gesetzesänderung das Tragen einer solchen Kutte nunmehr verboten ist, grundsätzlich nachvollziehbar.
- VGH Baden-Württemberg, 17.12.2023 - 12 S 1947/23
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