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Rechtsprechung
   BGH, 18.12.2018 - StB 52/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,48671
BGH, 18.12.2018 - StB 52/18 (https://dejure.org/2018,48671)
BGH, Entscheidung vom 18.12.2018 - StB 52/18 (https://dejure.org/2018,48671)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 2018 - StB 52/18 (https://dejure.org/2018,48671)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 129a StGB; § 264 Abs. 1 StPO; Art. 103 Abs. 3 GG; § 203 StPO
    Strafklageverbrauch und prozessualer Tatbegriff bei mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung (Verwirklichung weiterer Straftatbestände durch mitgliedschaftlichen Beteiligungsakt; Gegenstand der Anklage und Urteilsfindung in früherem ...

  • openjur.de
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Verurteilung wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung: Umfang der Erstreckung des Strafklageverbrauchs auf mitgliedschaftliche Beteiligungsakte

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 52 StGB, § 53 StGB, § 129a Abs 1 StGB, § 264 Abs 1 StPO, Art 103 Abs 3 GG
    Verurteilung wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung: Umfang der Erstreckung des Strafklageverbrauchs auf mitgliedschaftliche Beteiligungsakte

  • IWW

    § 211 StGB, § ... 212 StGB, §§ 8, 9, 10, 11, § 12 VStGB, Art. 103 Abs. 3 GG, § 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129 Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB, § 8 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3, Abs. 4 Satz 1, Abs. 6 Nr. 2 VStGB, § 210 Abs. 2, § 304 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 Nr. 2 StPO, § 203 StPO, § 8 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 3, §§ 129, 129a StGB, § 53 Abs. 1 StGB, § 264 Abs. 1 StPO, § 52 StGB, § 53 StGB, § 300 StPO, § 304 Abs. 5 StPO, § 8 Abs. 1 Nr. 1 VStGB, § 112 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 StPO

  • ra.de
  • bghst-wolterskluwer

    StGB § 129a Abs. 1; StPO § 264 Abs. 1
    Strafklageverbrauch durch Verurteilung nach § 129a Abs. 1 StGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anklage wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung; Umfang der Erstreckung des Strafklageverbrauchs auf mitgliedschaftliche Beteiligungsakte; Sofortige Beschwerde des Generalbundesanwalts gegen die Ablehnung der Eröffnung der ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • faz.net (Pressebericht, 19.02.2019)

    Zweites Verfahren eröffnet: War Heimkehrer Nils D. viel tiefer in den IS verstrickt?

  • rp-online.de (Pressemeldung, 17.02.2019)

    Vorwurf Kriegsverbrechen: Neuer Prozess gegen Nils D.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 64, 1
  • NJW 2019, 1470
  • NStZ 2019, 354
 
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Wird zitiert von ... (24)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 12.12.2013 - 3 StR 531/12

    Verbot der Doppelbestrafung nach Gemeinschaftsrecht: Begriff "derselben Tat"

    Auszug aus BGH, 18.12.2018 - StB 52/18
    aa) Nach Abschluss eines Verfahrens wird der Umfang der materiellen Rechtskraft und damit die Reichweite des Strafklageverbrauchs dadurch bestimmt, welche Tat im prozessrechtlichen Sinn gemäß § 264 Abs. 1 StPO Gegenstand des Prozesses und der Aburteilung war; das in Art. 103 Abs. 3 GG verankerte Verbot der Doppelbestrafung geht vom gleichen prozessualen Tatbegriff aus (vgl. BGH, Urteil vom 12. Dezember 2013 - 3 StR 531/12, BGHSt 59, 120, 124 mwN;… MüKoStPO/Norouzi, § 264 Rn. 3).

    Nach ständiger Rechtsprechung bezeichnet die Tat im prozessrechtlichen Sinne den geschichtlichen sowie den damit zeitlich und sachverhaltlich begrenzten Vorgang, auf den Anklage und Eröffnungsbeschluss hinweisen und innerhalb dessen der Angeklagte als Täter oder Teilnehmer einen Straftatbestand verwirklicht haben soll (BGH, Urteil vom 12. Dezember 2013 - 3 StR 531/12, BGHSt 59, 120, 124).

    Dies gilt indes wiederum nicht uneingeschränkt; vielmehr sind die Besonderheiten der abgeurteilten Delikte ebenso in den Blick zu nehmen, wie der Umstand, dass bei einem weiten Verständnis des prozessualen Tatbegriffs die Kognitionspflicht des zuerst entscheidenden Tatgerichts ausgedehnt und damit dessen Leistungsfähigkeit möglicherweise überschritten wird (BGH, Urteil vom 12. Dezember 2013 - 3 StR 531/12, BGHSt 59, 120, 124 f.).

    Weiter ist bei der Bestimmung der Reichweite des Strafklageverbrauchs auch der Gedanke des Vertrauensschutzes von Bedeutung; dieser besagt indes nur, dass ein Angeklagter etwa in den Fällen der Beschuldigung wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung erst dann darauf vertrauen kann, mit seiner rechtskräftigen Aburteilung sei auch eine nicht berücksichtigte, in Tateinheit mit einem Betätigungsakt als Mitglied begangene andere Straftat erledigt, wenn diese in ihrer konkreten Ausgestaltung festgestellt worden ist oder wenigstens Gegenstand von gerichtlichen Feststellungsversuchen war (BGH, Urteil vom 30. März 2001 - 3 StR 342/00, NStZ 2001, 436, 438; vgl. BGH, Urteil vom 12. Dezember 2013 - 3 StR 531/12, BGHSt 59, 120, 125 mwN).

  • BGH, 11.06.1980 - 3 StR 9/80

    Das Konkurrenzverhältnis der strafbaren Mitgliedschaft in einer kriminellen …

    Auszug aus BGH, 18.12.2018 - StB 52/18
    Ohne Bedeutung ist dabei, ob sie in dem früheren Verfahren rechtlich als mitgliedschaftlicher Beteiligungsakt gewertet wurden oder ob die noch abzuurteilende Tat mit Blick auf die Strafdrohung schwerer wiegt, als die bereits abgeurteilten Delikte (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 11. Juni 1980 - 3 StR 9/80, BGHSt 29, 288, 292 ff.).

    So waren schon nach der früheren Rechtsprechung zum Konkurrenzverhältnis von mitgliedschaftlichen Beteiligungsakten und damit tateinheitlich verwirklichter weiterer Straftatbestände von einer Verurteilung wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung (§§ 129, 129a StGB) trotz materiellrechtlicher Tateinheit diejenigen vom Täter begangenen konkreten Straftaten nicht erfasst, die in dem früheren Verfahren tatsächlich nicht - auch nicht als mitgliedschaftlicher Beteiligungsakt - Gegenstand der Anklage und Urteilsfindung waren, sofern sie mit Blick auf ihre Strafdrohung schwerer wogen als die abgeurteilten Delikte (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juni 1980 - 3 StR 9/80, BGHSt 29, 288, 292 ff.; Beschluss vom 4. September 2009 - StB 44/09, NStZ 2010, 287, 288).

    Als sachlich-rechtlich selbständige Taten erstreckt sich ein etwaiger Strafklageverbrauch nur noch auf sie, wenn sie in dem früheren Verfahren tatsächlich Gegenstand der Anklage und Urteilsfindung waren, ohne dass es entscheidend darauf ankommt, ob sie auch rechtlich als mitgliedschaftlicher Beteiligungsakt gewertet wurden (vgl. in diesem Sinne auch schon BGH, Urteil vom 11. Juni 1980 - 3 StR 9/80, BGHSt 29, 288, 295 f.).

  • BGH, 30.03.2001 - 3 StR 342/00

    Verurteilung eines Funktionärs der türkischen terroristischen Organisation DHKP-C …

    Auszug aus BGH, 18.12.2018 - StB 52/18
    Umfasst werden aber auch alle damit zusammenhängenden und darauf bezüglichen Vorkommnisse und tatsächlichen Umstände, die nach der Auffassung des Lebens eine natürliche Einheit bilden (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 18. Oktober 1995 - 3 StR 324/94, BGHSt 41, 292, 297 f. mwN) und die in ihren Einzelgeschehnissen, aus denen sie sich zusammensetzen, so eng verknüpft sind, dass eine getrennte Aburteilung zu einer Aufspaltung eines zusammengehörenden Geschehens führen würde (BGH, Urteil vom 30. März 2001 - 3 StR 342/00, NStZ 2001, 436, 437 mwN).

    Weiter ist bei der Bestimmung der Reichweite des Strafklageverbrauchs auch der Gedanke des Vertrauensschutzes von Bedeutung; dieser besagt indes nur, dass ein Angeklagter etwa in den Fällen der Beschuldigung wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung erst dann darauf vertrauen kann, mit seiner rechtskräftigen Aburteilung sei auch eine nicht berücksichtigte, in Tateinheit mit einem Betätigungsakt als Mitglied begangene andere Straftat erledigt, wenn diese in ihrer konkreten Ausgestaltung festgestellt worden ist oder wenigstens Gegenstand von gerichtlichen Feststellungsversuchen war (BGH, Urteil vom 30. März 2001 - 3 StR 342/00, NStZ 2001, 436, 438; vgl. BGH, Urteil vom 12. Dezember 2013 - 3 StR 531/12, BGHSt 59, 120, 125 mwN).

  • OLG Düsseldorf, 04.03.2016 - 6 StS 5/15

    Haftstrafe im Verfahren gegen "Nils D." wegen Mitgliedschaft in der ausländischen …

    Auszug aus BGH, 18.12.2018 - StB 52/18
    In einem vorangegangenen Verfahren war der Angeklagte aufgrund der Anklage des Generalbundesanwalts vom 2. September 2015 (2 StE 12/15-9) durch Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 4. März 2016 (III-6 StS 5/15) wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt worden, die er derzeit verbüßt.

    a) Es könne - was zur Begründung eines Verfahrenshindernisses ausreichend sei - nicht ausgeschlossen werden, dass die dem Angeklagten nunmehr zur Last gelegten Taten bereits auf der Grundlage der Anklageschrift des Generalbundesanwalts vom 2. September 2015 (2 StE 12/15-9) Gegenstand des Urteils des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 4. März 2016 (III-6 StS 5/15) gewesen seien, weil es sich - nicht ausschließbar - um dieselbe prozessuale Tat handele, die bereits Gegenstand des vorangegangenen Strafverfahrens gewesen sei.

  • BGH, 05.03.2009 - 3 StR 566/08

    Einstellung des Verfahrens (Strafklageverbrauch); Doppelbestrafungsverbot; ne bis …

    Auszug aus BGH, 18.12.2018 - StB 52/18
    Umgekehrt liegen im Falle sachlich-rechtlicher Tatmehrheit nach § 53 StGB grundsätzlich auch mehrere Taten im prozessualen Sinne vor (vgl. im Einzelnen BGH, Beschluss vom 5. März 2009 - 3 StR 566/08, BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 47).
  • BGH, 18.10.1995 - 3 StR 324/94

    Verfolgbarkeit von Mitarbeitern des MfS der DDR nach der Wiedervereinigung für …

    Auszug aus BGH, 18.12.2018 - StB 52/18
    Umfasst werden aber auch alle damit zusammenhängenden und darauf bezüglichen Vorkommnisse und tatsächlichen Umstände, die nach der Auffassung des Lebens eine natürliche Einheit bilden (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 18. Oktober 1995 - 3 StR 324/94, BGHSt 41, 292, 297 f. mwN) und die in ihren Einzelgeschehnissen, aus denen sie sich zusammensetzen, so eng verknüpft sind, dass eine getrennte Aburteilung zu einer Aufspaltung eines zusammengehörenden Geschehens führen würde (BGH, Urteil vom 30. März 2001 - 3 StR 342/00, NStZ 2001, 436, 437 mwN).
  • BGH, 04.09.2009 - StB 44/09

    Selbstbelastungsfreiheit; Auskunftsverweigerungsrecht; nemo tenetur; …

    Auszug aus BGH, 18.12.2018 - StB 52/18
    So waren schon nach der früheren Rechtsprechung zum Konkurrenzverhältnis von mitgliedschaftlichen Beteiligungsakten und damit tateinheitlich verwirklichter weiterer Straftatbestände von einer Verurteilung wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung (§§ 129, 129a StGB) trotz materiellrechtlicher Tateinheit diejenigen vom Täter begangenen konkreten Straftaten nicht erfasst, die in dem früheren Verfahren tatsächlich nicht - auch nicht als mitgliedschaftlicher Beteiligungsakt - Gegenstand der Anklage und Urteilsfindung waren, sofern sie mit Blick auf ihre Strafdrohung schwerer wogen als die abgeurteilten Delikte (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juni 1980 - 3 StR 9/80, BGHSt 29, 288, 292 ff.; Beschluss vom 4. September 2009 - StB 44/09, NStZ 2010, 287, 288).
  • BGH, 09.07.2015 - 3 StR 537/14

    Fehlende Feststellungen zur subjektiven Tatseite bei der versuchten …

    Auszug aus BGH, 18.12.2018 - StB 52/18
    Nach der neueren Rechtsprechung des Senats zur konkurrenzrechtlichen Beurteilung von mitgliedschaftlichen Beteiligungshandlungen im Sinne von §§ 129, 129a StGB, die zugleich den Tatbestand einer anderen Strafvorschrift erfüllen, handelt es sich materiellrechtlich um Taten, die - soweit sich nach allgemeinen Grundsätzen nichts anderes ergibt - sowohl untereinander als auch zu der Gesamtheit der sonstigen mitgliedschaftlichen Beteiligungsakte in Tatmehrheit im Sinne von § 53 Abs. 1 StGB stehen (BGH, Beschluss vom 9. Juli 2015 - 3 StR 537/14, BGHSt 60, 308, 311 f.).
  • BGH, 22.04.2003 - StB 3/03

    Bildung einer kriminellen Vereinigung ("Landser-Fall"; Organisationsstruktur bei …

    Auszug aus BGH, 18.12.2018 - StB 52/18
    Ein hinreichender Tatverdacht ist zu bejahen, wenn bei vorläufiger Tatbewertung auf Grundlage des Ermittlungsergebnisses die Verurteilung in einer Hauptverhandlung mit vollgültigen Beweismitteln wahrscheinlich ist (BGH, Beschluss vom 22. April 2003 - StB 3/03, BGHR StPO § 210 Abs. 2 Prüfungsmaßstab 2 mwN).
  • BGH, 19.01.2010 - StB 27/09

    Eröffnung des Hauptverfahrens wegen ungenehmigter Exporte in den Iran

    Auszug aus BGH, 18.12.2018 - StB 52/18
    Auch in Fällen, in denen zunächst - nicht unüberwindbar erscheinende - Zweifel verbleiben, kommt die Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens regelmäßig nicht in Betracht, weil zur Klärung eben dieser Zweifel die überlegenen Erkenntnismittel der Hauptverhandlung heranzuziehen sind; die nicht aufgrund öffentlicher Verhandlung ergehende und nicht auf einer unmittelbaren Beweisgewinnung beruhende Eröffnungsentscheidung soll erkennbar aussichtslose Fälle herausfiltern, ansonsten aber der Hauptverhandlung nicht vorgreifen (BGH, Beschluss vom 19. Januar 2010 - StB 27/09, BGHSt 54, 275, 288 f. mwN).
  • BGH, 26.03.2009 - StB 20/08

    BGH eröffnet Hauptverfahren wegen Vorwurfs der Förderung des iranischen …

  • BGH, 14.11.2024 - 3 StR 189/24

    Der BGH ändert seine Rechtsprechung zu den Konkurrenzen bei mitgliedschaftlicher …

    Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat von der Regel, dass ein Sachverhalt, der eine Handlung im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB darstellt, als eine einheitliche Tat im Sinne des § 264 StPO zu beurteilen ist (s. BVerfG, Beschluss vom 16. März 2006 - 2 BvR 111/06, BVerfGK 7, 417, 418;… BGH, Beschlüsse vom 5. März 2009 - 3 StR 566/08, BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 47 Rn. 7; vom 18. Dezember 2018 - StB 52/18, BGHSt 64, 1 Rn. 21;… vom 11. September 2024 - 4 StR 147/24, juris Rn. 11), zu Recht Ausnahmen zugelassen.

    Der erste dient als Voraussetzung für ein funktionierendes System schuldangemessenen Strafens, der zweite als Kriterium zur Bestimmung der Grenzen der Rechtshängigkeit, damit der tatrichterlichen Kognitionspflicht, und der Rechtskraft, damit des Verfahrenshindernisses des Strafklageverbrauchs (für ein einheitliches Verständnis des Umfangs der prozessualen Tat im Hinblick auf § 264 StPO und Art. 103 Abs. 3 GG vgl. BGH…, Urteil vom 12. Dezember 2013 - 3 StR 531/12, BGHSt 59, 120 Rn. 13; Beschluss vom 18. Dezember 2018 - StB 52/18, BGHSt 64, 1 Rn. 20;… Erb, GA 1994, 265, 268 f., 277; ders., NStZ 1998, 253, 254).

    Bei der Frage, ob und in welchem Umfang Strafklageverbrauch eintritt, ist als Prüfungsmaßstab außerdem der Gedanke des Vertrauensschutzes heranzuziehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. August 2003 - 2 BvR 1012/01, NJW 2004, 279, 280; BGH, Beschlüsse vom 30. März 2001 - StB 4 u. 5/01, BGHSt 46, 349, 358; vom 18. Dezember 2018 - StB 52/18, BGHSt 64, 1 Rn. 23 mwN).

    Umfasst werden aber auch alle mit diesem zusammenhängenden und darauf bezüglichen Vorkommnisse und tatsächlichen Umstände, die nach der Auffassung des Lebens eine natürliche Einheit bilden und die in ihren Einzelgeschehnissen, aus denen sie sich zusammensetzen, so eng verknüpft sind, dass eine getrennte Aburteilung zu einer Aufspaltung eines zusammengehörenden Geschehens führte (st. Rspr.; s. etwa BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2018 - StB 52/18, BGHSt 64, 1 Rn. 20 mwN).

    Er besagt, dass ein Angeklagter erst dann darauf vertrauen darf, mit seiner rechtskräftigen Verurteilung wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung sei eine nicht berücksichtigte in Tateinheit mit einem Beteiligungsakt begangene andere Straftat miterledigt, wenn dieses strafbare Verhalten in seiner konkreten Ausgestaltung festgestellt worden oder wenigstens Gegenstand von gerichtlichen Feststellungsversuchen gewesen ist, sei es unter dem Gesichtspunkt des Vereinigungsdelikts (s. BVerfG, Beschluss vom 28. August 2003 - 2 BvR 1012/01, NJW 2004, 279, 280; BGH, Urteile vom 11. Juni 1980 - 3 StR 9/80, BGHSt 29, 288, 295 f.;… vom 30. März 2001 - 3 StR 342/00, BGHR VereinsG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Organisationsdelikt 1; Beschluss vom 18. Dezember 2018 - StB 52/18, BGHSt 64, 1 Rn. 23).

  • LG Stuttgart, 14.07.2023 - 5 KLs 5 Js 118377/21

    Sexuelle Nötigung: Aussage-gegen-Aussage-Konstellation; Ablehnung eines …

    Zum Anderen stellen beide Vorgänge nach der Bewertung der Kammer und der natürlichen Auffassung keinen einheitlichen Lebensvorgang dar, dessen getrennte Aburteilung zur Aufspaltung eines zusammengehörenden Geschehens führen würde, vgl. BGHSt 13, 23; BGH NStZ 2019, 354, Meyer-Goßner/Schmitt-Schmitt, StPO, 66. Auflage, § 264, Rn. 3 m.w.N. Vor allem ist die zeitliche Distanz zwischen beiden Vorgängen von ca. 3,5 Tagen zu groß, um von einer prozessualen Tat ausgehen zu können.
  • BGH, 21.12.2021 - StB 39/21

    Umgrenzungsfunktion der Anklage (Prozessvoraussetzung; Tat; unverwechselbare …

    Wird eine Mindestzahl von Taten angegeben, steht der Umgrenzung der Anklage nicht entgegen, dass der Angeklagte möglicherweise noch an weiteren ähnlichen beteiligt war (s. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2018 - StB 52/18, NJW 2019, 1470 Rn. 28).

    Unter den konkreten Gegebenheiten steht der erforderlichen Bestimmtheit nicht entgegen, dass die Geschädigten nicht namentlich bekannt sind und der Angeklagte möglicherweise ähnliche - gegebenenfalls einem Strafklageverbrauch unterworfene - Taten beging (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2018 - StB 52/18, NJW 2019, 1470 Rn. 8, 28).

  • BGH, 22.08.2019 - StB 17/18

    BGH lässt Anklage gegen Franco A. vor dem Oberlandesgericht Frankfurt zu

    Auch in Fällen, in denen zunächst gewisse - nicht unüberwindbar erscheinende - Zweifel verbleiben, kommt die Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens regelmäßig nicht in Betracht, weil zur Klärung eben dieser Zweifel die überlegenen Erkenntnismittel der Hauptverhandlung heranzuziehen sind; die nicht aufgrund öffentlicher Verhandlung ergehende und nicht auf einer unmittelbaren Beweisgewinnung beruhende Eröffnungsentscheidung soll erkennbar aussichtslose Fälle herausfiltern, ansonsten aber der Hauptverhandlung nicht vorgreifen (BGH, Beschlüsse vom 18. Dezember 2018 - StB 52/18, NJW 2019, 1470 Rn. 17;… vom 19. Januar 2010 - StB 27/09, BGHSt 54, 275 Rn. 60 mwN).
  • AG Torgau, 05.11.2019 - 3 Ds 952 Js 26914/19

    Strafklageverbrauch - mehrere Sozialleistungsbetrugstaten als eine Tat im …

    Ein hinreichender Tatverdacht ist zu bejahen, wenn bei vorläufiger Tatbewertung auf Grundlage des Ermittlungsergebnisses die Verurteilung in einer Hauptverhandlung mit vollgültigen Beweismitteln wahrscheinlich ist (BGH, Beschluss vom 18.12.2018 - StB 52/18 -, NStZ 2019, S. 354).

    Die Tat als Prozessgegenstand ist dabei nicht nur der in der Anklage umschriebene und dem Angeklagten darin zur Last gelegte Geschehensablauf; vielmehr gehört dazu das gesamte Verhalten des Angeklagten, soweit es mit dem durch die Anklage bezeichneten geschichtlichen Vorgang nach der Auffassung des Lebens ein einheitliches Vorkommnis bildet (BGH…, Beschluss vom 13.2.2019 - 4 StR 555/18 -, NStZ 2019, S. 428 m.w.N.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 18.12.2018 - StB 52/18 -, NStZ 2019, S. 354 ; stRspr).

    Materiell-rechtlicher und prozessualer Tatbegriff stehen nicht beziehungslos nebeneinander, sondern fallen in der Regel zusammen (BGH, Beschluss vom 18.12.2018 - StB 52/18 -, NStZ 2019, S. 354 ).

    Dies gilt jedoch nicht uneingeschränkt, so dass das Vorliegen einer einheitlichen prozessualen Tat auch unabhängig davon zu beurteilen sein kann, ob Tateinheit (§ 52 StGB) oder Tatmehrheit (§ 53 StGB) vorliegen (vgl. BGH…, Urteil vom 7.2.2012 - 1 StR 542/11 -, NStZ-RR 2012, S. 355 ; BGH, Beschluss vom 18.12.2018 - StB 52/18 -, NStZ 2019, S. 354 m.w.N.; stRspr).

    Dabei sind die Besonderheiten der abgeurteilten Delikte ebenso in den Blick zu nehmen, wie der Umstand, dass bei einem weiten Verständnis des prozessualen Tatbegriffs die Kognitionspflicht des zuerst entscheidenden Tatgerichts ausgedehnt und damit dessen Leistungsfähigkeit möglicherweise überschritten wird (BGH, Beschluss vom 18.12.2018 - StB 52/18 -, NStZ 2019, S. 354 m.w.N.; stRspr).

  • BGH, 30.04.2024 - 6 StR 536/23

    Entscheidung bei Gesetzesänderung, Schuldspruchänderung; …

    Ein tateinheitliches Geschehen (§ 52 StGB) stellt in der Regel auch verfahrensrechtlich eine Tat dar; umgekehrt bilden im Sinne von § 53 StGB selbstständige Handlungen - von engen Ausnahmen abgesehen - auch mehrere Taten im prozessualen Sinne (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2018 - StB 52/18, BGHSt 64, 1, 7 mwN).
  • BGH, 26.08.2020 - 6 StR 115/20

    Begriff der prozessualen Tat (Bedeutung des materiellrechtlichen …

    a) Das Landgericht ist im Ausgangspunkt zutreffend davon ausgegangen, dass sich das Vorliegen eines etwaigen Strafklageverbrauchs danach richtet, ob die zur Aburteilung stehende prozessuale Tat im Sinne von § 264 Abs. 1 StPO mit derjenigen identisch ist, die dem rechtskräftigen Erkenntnis zu Grunde lag (vgl. BGH, Urteil vom 12. Dezember 2013 - 3 StR 531/12, BGHSt 59, 120, 124; Beschlüsse vom 8. Januar 2020 - 5 StR 366/19, ZfBR 2020, 589, 592; vom 18. Dezember 2019 - 3 StR 264/19, NStZ-RR 2020, 172, 173, und vom 18. Dezember 2018 - StB 52/18, BGHSt 64, 1, 6).

    Tateinheit gemäß § 52 StGB wird in aller Regel zur Annahme einer einheitlichen Tat im prozessualen Sinne führen (vgl. BGH, Urteil vom 23. Mai 2019 - 4 StR 601/18, NStZ 2020, 235, 236; Beschluss vom 19. Dezember 1995 - KRB 33/95, BGHSt 41, 385, 389), während im Falle sachlichrechtlicher Tatmehrheit mehrere Taten im prozessualen Sinne naheliegen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2018 - StB 52/18, BGHSt 64, 1, 7; Urteil vom 5. Mai 1998 - 1 StR 635/96, BGHSt 44, 91, 94;… KK-StPO/Ott, 8. Aufl., § 264 Rn. 14).

  • LG Nürnberg-Fürth, 03.05.2023 - 12 KLs 114 Js 10235/20

    Zur Auslegung des § 55d GZVJu

    Ein hinreichender Tatverdacht ist zu bejahen, wenn bei vorläufiger Tatbewertung auf Grundlage des Ermittlungsergebnisses die Verurteilung in einer Hauptverhandlung mit vollgültigen Beweismitteln wahrscheinlich ist (BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2018 - StB 52/18, juris Rn. 14;… zu Einzelheiten vgl. Schneider in KK-StPO, 9. Aufl., § 203 Rn. 3 ff.;… Rosenau in SSW-StPO, 5. Aufl., § 203 Rn. 3 f.).
  • BGH, 11.09.2024 - 4 StR 147/24

    Gegenstand des Urteils (Strafklageverbrauch; prozessuale Tat: Tateinheit, …

    Ein tateinheitliches Geschehen (§ 52 StGB) stellt in der Regel auch verfahrensrechtlich eine Tat dar; umgekehrt bilden im Sinne von § 53 StGB selbstständige Handlungen grundsätzlich mehrere Taten im prozessualen Sinne (vgl. BGH…, Beschluss vom 30. April 2024 - 6 StR 536/23 Rn. 5; Beschluss vom 18. Dezember 2018 - StB 52/18, BGHSt 64, 1 Rn. 21 mwN).

    Zudem genügt selbst das Bestehen eines Gesamtplans des Täters allein nicht, um bei realkonkurrierenden Delikten eine Tat im prozessualen Sinn zu bejahen (vgl. BGH…, Urteil vom 16. Mai 2024 - 3 StR 112/23 Rn. 38, 47; Urteil vom 11. Juni 1980 - 3 StR 9/80, BGHSt 29, 288, 293; Urteil vom 5. November 1969 - 4 StR 519/68, BGHSt 23, 141, 145 f. mwN; s. ferner zu vereinigungsbezogenen Straftaten BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2018 - StB 52/18, BGHSt 64, 1 Rn. 18, 22 mwN).

  • OLG Hamm, 05.05.2026 - 5 Ws 71/26

    Personengewalt; Zwang; List; Schnelligkeit; Geschicklichkeit; …

    Denn die Funktion der Eröffnungsentscheidung besteht nicht darin, der Hauptverhandlung vorzugreifen, sondern ausschließlich erkennbar aussichtslose Fälle herauszufiltern (BGH NJW 2019, 1470 Rn. 17;… BGHSt 54, 275 Rn. 60; BGH BeckRS 2019, 28508).
  • BGH, 10.08.2022 - 3 StR 187/22

    Verurteilung wegen Kriegsverbrechen in Syrien rechtskräftig

  • LG Essen, 17.02.2021 - 32 KLs 9/19

    Unrichtige Darstellung, Betrug, Kreditbetrug

  • BGH, 16.04.2025 - StB 69/24

    BGH eröffnet erstinstanzliches Strafverfahren gegen eine weitere Angeklagte im …

  • BGH, 24.05.2022 - 2 StR 394/21

    Verbot der Doppelbestrafung (prozessualer Tatbegriff: Bestimmung, Verhältnis zum …

  • BGH, 21.08.2024 - StB 39/24

    Beschwerde betreffend die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Anordnung und …

  • OLG Hamburg, 28.02.2023 - 1 ORbs 1/23

    Zulassung der Rechtsbescherde; Voraussetzungen einer leichtfertigen …

  • LG Halle, 09.06.2021 - 10a Qs 24/21

    Umstrittenes Nazi-Bier: Verkauf von "Deutschem Reichsbräu" bleibt straffrei

  • BGH, 08.05.2024 - AK 43/24

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; …

  • BGH, 05.10.2023 - AK 56/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; …

  • BGH, 06.08.2024 - StB 48/24

    Beschwerde gegen die Aufhebung des Haftbefehls (Beurteilung des dringenden …

  • BGH, 10.12.2025 - StB 58/25

    Sofortige Beschwerde des Generalbundesanwalts gegen die teilweise Ablehnung der …

  • BGH, 14.02.2023 - 2 StR 318/22

    Einstellung des Verfahrens bei Verfahrenshindernis (Gegenstand der Anklage: keine …

  • LG Aurich, 08.01.2026 - 12 Qs 9/26

    Hinreichender Tatverdacht bei § 203 StPO: Wann Zeugenaussagen für Anklage reichen

  • LG Aurich, 06.03.2026 - 12 Qs 9/26

    Eröffnung des Hauptverfahrens, Aussage-gegen-Aussage, Überprüfung der …

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