Rechtsprechung
| BFH, 22.09.2011 - III R 82/08 |
Volltextveröffentlichungen (10)
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Zum Einwand der Weiterleitung beim Berechtigtenwechsel - Rückforderung von Kindergeld nach Aufhebung der Kindergeldfestsetzung - Bindung der Gerichte an Gesetz und Recht bei Vereinfachungsregelungen der Verwaltung - Keine Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben ...
- openjur.de
Zum Einwand der Weiterleitung beim Berechtigtenwechsel; Rückforderung von Kindergeld nach Aufhebung der Kindergeldfestsetzung; Bindung der Gerichte an Gesetz und Recht bei Vereinfachungsregelungen der Verwaltung; Keine Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben bei ...
- Bundesfinanzhof
BGB § 226, BGB § ... 242, AO § 37 Abs 2, EStG § 64 Abs 2 S 1, EStG § 70 Abs 2, DA-FamEStG Abschn 64.4 Abs 3, DA-FamEStG 2002 Abschn 64.4 Abs 4, DA-FamEStG 2002 Abschn 64.4 Abs 5, DA-FamEStG 2002 Abschn 64.4 Abs 6, DA-FamEStG 2002 Abschn 64.4 Abs 7, DA-FamEStG 2002 Abschn 64.4 Abs 8, DA-FamEStG 2004 Abschn 64.4 Abs 4, DA-FamEStG 2004 Abschn 64.4 Abs 5, DA-FamEStG 2004 Abschn 64.4 Abs 6, DA-FamEStG 2004 Abschn 64.4 Abs 7, DA-FamEStG 2004 Abschn 64.4 Abs 8, GG Art 20 Abs 3, EStG § 68 Abs 1 S 1, FGO § 143 Abs 1, FGO § 139 Abs 4, FGO § 135 Abs 1
Zum Einwand der Weiterleitung beim Berechtigtenwechsel - Rückforderung von Kindergeld nach Aufhebung der Kindergeldfestsetzung - Bindung der Gerichte an Gesetz und Recht bei Vereinfachungsregelungen der Verwaltung - Keine Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben ... - rechtsinformationen.bund.de
Zum Einwand der Weiterleitung beim Berechtigtenwechsel - Rückforderung von Kindergeld nach Aufhebung der Kindergeldfestsetzung - Bindung der Gerichte an Gesetz und Recht bei Vereinfachungsregelungen der Verwaltung - Keine Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben ...
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§ 226 BGB, § 242 BGB, § 37 Abs 2 AO, § 64 Abs 2 S 1 EStG 2002, § 70 Abs 2 EStG 2002
Zum Einwand der Weiterleitung beim Berechtigtenwechsel - Rückforderung von Kindergeld nach Aufhebung der Kindergeldfestsetzung - Bindung der Gerichte an Gesetz und Recht bei Vereinfachungsregelungen der Verwaltung - Keine Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben ... - ra.de
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 226; BGB § 242; AO § 37 Abs. 2; EStG § 64 Abs. 2 Satz 1
Rückforderung des Kindergeldes vom nachrangig Berechtigten trotz fehlender Weiterleitung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 37 Abs. 2
Beachtlichkeit des Einwands der Überweisung des Kindergeldes auf ein allein der Verfügungsmacht des Berechtigten unterliegendes Konto - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Beachtlichkeit des Einwands der Überweisung des Kindergeldes auf ein allein der Verfügungsmacht des Berechtigten unterliegendes Konto
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Weiterleitung von Kindergeld beim Berechtigtenwechsel
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Einwand der Weiterleitung von Kindergeld beim Berechtigtenwechsel
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Nürnberg, 25.09.2008 - IV 267/06
- BFH, 22.09.2011 - III R 82/08
Papierfundstellen
- BFHE 235, 336
- NJW 2012, 1311
- DB 2012, 444
- BStBl II 2012, 734
Wird zitiert von ... (46) Zitiert selbst (12)
- BFH, 16.03.2004 - VIII R 48/03
Kindergeld: Leistungsempfänger i.S. des § 37 Abs. 2 AO; Weiterleitung
Auszug aus BFH, 22.09.2011 - III R 82/08
Rn. 16 Nach ständiger Rechtsprechung des BFH, der der erkennende Senat folgt, ist ein Dritter als tatsächlicher Empfänger einer Zahlung dann nicht Leistungsempfänger i.S. des § 37 Abs. 2 AO, wenn die Behörde u.a. aufgrund einer Zahlungsanweisung des Erstattungs- bzw. Vergütungsberechtigten an den Dritten zahlt (…vgl. BFH-Beschluss vom 28. März 2001 VI B 256/00, BFH/NV 2001, 1117, m.w.N.; BFH-Urteil vom 16. März 2004 VIII R 48/03, BFH/NV 2004, 1218).Die Entscheidung der Familienkasse ist daher nicht zu beanstanden; sie beruht darauf, dass die Weiterleitung die Rückforderung nicht von Gesetzes wegen ausschließt, sondern lediglich aus Vereinfachungsgründen von der Familienkasse als Erfüllung des Erstattungsanspruchs im verkürzten Zahlungswege berücksichtigt werden kann (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2004, 1218, m.w.N.;… Senatsbeschluss vom 12. August 2010 III B 94/09, BFH/NV 2010, 2062, m.w.N.).
- BFH, 25.06.2009 - III R 2/07
Haushaltsaufnahme i.S. des § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG bei freiwilligem …
Auszug aus BFH, 22.09.2011 - III R 82/08
Sie hat aber, auch wenn sie nicht auf mündliche Verhandlung verzichtet hat (vgl. dazu Senatsurteil vom 25. Juni 2009 III R 2/07, BFHE 225, 438, BStBl II 2009, 968), das Verfahren durch ihren Schriftsatz vom 19. März 2009 wesentlich gefördert (…vgl. BFH-Beschluss vom 21. Februar 2000 X B 3/99, BFH/NV 2000, 1473). - BFH, 14.10.2003 - VIII R 56/01
Rückforderung von Kindergeld
Auszug aus BFH, 22.09.2011 - III R 82/08
Schließlich muss der Verpflichtete auch tatsächlich auf die Nichtgeltendmachung des Anspruchs vertraut und sich entsprechend eingerichtet (Vertrauensfolge) haben (vgl. zum Ganzen BFH-Urteil vom 14. Oktober 2003 VIII R 56/01, BFHE 203, 472, BStBl II 2004, 123, m.w.N.).
- BFH, 28.03.2001 - VI B 256/00
Kindergeld; Änderung der maßgeblichen Verhältnisse durch Haushauswechsel; …
Auszug aus BFH, 22.09.2011 - III R 82/08
Rn. 16 Nach ständiger Rechtsprechung des BFH, der der erkennende Senat folgt, ist ein Dritter als tatsächlicher Empfänger einer Zahlung dann nicht Leistungsempfänger i.S. des § 37 Abs. 2 AO, wenn die Behörde u.a. aufgrund einer Zahlungsanweisung des Erstattungs- bzw. Vergütungsberechtigten an den Dritten zahlt (vgl. BFH-Beschluss vom 28. März 2001 VI B 256/00, BFH/NV 2001, 1117, m.w.N.;… BFH-Urteil vom 16. März 2004 VIII R 48/03, BFH/NV 2004, 1218). - BFH, 12.08.2010 - III B 94/09
Kindergeld - Weiterleitung - Keine Berücksichtigung zivilrechtlicher …
Auszug aus BFH, 22.09.2011 - III R 82/08
Die Entscheidung der Familienkasse ist daher nicht zu beanstanden; sie beruht darauf, dass die Weiterleitung die Rückforderung nicht von Gesetzes wegen ausschließt, sondern lediglich aus Vereinfachungsgründen von der Familienkasse als Erfüllung des Erstattungsanspruchs im verkürzten Zahlungswege berücksichtigt werden kann (…ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2004, 1218, m.w.N.; Senatsbeschluss vom 12. August 2010 III B 94/09, BFH/NV 2010, 2062, m.w.N.). - BFH, 27.10.1978 - VI R 8/76
Verwaltungsanweisung - Schätzung - Gleichbehandlung - Auslegung von …
Auszug aus BFH, 22.09.2011 - III R 82/08
Rn. 21 Die Steuergerichte, die nach Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes nur an Gesetz und Recht gebunden sind, können die Finanzbehörden nicht zwingen, Vereinfachungsregelungen, die durch allgemeine Verwaltungsanweisungen angeordnet werden, auch auf einen Fall anzuwenden, der nach deren Auffassung nicht von der Verwaltungsanweisung gedeckt ist (BFH-Urteil vom 27. Oktober 1978 VI R 8/76, BFHE 126, 217, BStBl II 1979, 54). - BFH, 27.05.2005 - III B 197/04
Kindergeldzahlung an Dritte; Rückforderungsanspruch nach § 37 Abs. 2 AO
Auszug aus BFH, 22.09.2011 - III R 82/08
Außerdem reicht die Weiterzahlung des Kindergeldes --selbst bei Kenntnis der Behörde von Umständen, die zum Wegfall des Kindergeldes führen-- allein nicht zur Schaffung eines Vertrauenstatbestandes aus (Senatsbeschluss vom 27. Mai 2005 III B 197/04, BFH/NV 2005, 1486). - FG Nürnberg, 25.09.2008 - IV 267/06
Keine Rückforderung von Kindergeld bei verweigerter Unterzeichnung der …
Auszug aus BFH, 22.09.2011 - III R 82/08
Rn. 4 Das Finanzgericht (FG) gab der Klage, mit welcher sich der Kläger gegen die Rückforderung des Kindergeldes wehrte, statt (Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 840). - BFH, 01.07.2003 - VIII R 80/00
Kindergeld, Weiterleitung
Auszug aus BFH, 22.09.2011 - III R 82/08
Solche im Gesetz nicht selbst angeordneten Vereinfachungsregeln --wie das sog. Weiterleitungsverfahren-- sind so auszulegen, wie sie die Verwaltung verstanden wissen will (BFH-Urteil vom 1. Juli 2003 VIII R 80/00, BFH/NV 2004, 23). - BFH, 29.01.2007 - III B 169/05
Kindergeld
Auszug aus BFH, 22.09.2011 - III R 82/08
Da der durch die Anweisung begünstigte Zahlungsempfänger den Zahlungsanspruch --im Streitfall die Beigeladene mangels einer zu ihren Gunsten bestehenden Kindergeldfestsetzung (vgl. § 218 Abs. 1 AO)-- nicht aus eigenem Recht geltend machen kann und die Leistung mit dem Willen erbracht wird, eine Forderung gegenüber dem tatsächlichen Rechtsinhaber mit befreiender Wirkung zu erfüllen, ist nicht der Empfänger der Zahlung, sondern der nach materiellem Steuerrecht (vermeintlich) Kindergeldberechtigte als Leistungsempfänger i.S. des § 37 Abs. 2 AO anzusehen (z.B. Senatsbeschluss vom 29. Januar 2007 III B 169/05, BFH/NV 2007, 858, m.w.N.). - BFH, 28.12.2009 - III B 108/08
Rückforderung von Kindergeld in Anweisungsfällen vom Kindergeldberechtigten als …
- BFH, 21.02.2000 - X B 3/99
Außergerichtliche Kosten des Beigeladenen; Ergänzung einer Kostenentscheidung
- BFH, 25.04.2018 - XI R 21/16
Umsatzsteuer: Bemessungsgrundlage bei Tauschumsätzen; keine Minderung der …
Die Gerichte können die Finanzbehörden nicht zwingen, Vereinfachungsregelungen, die durch allgemeine Verwaltungsanweisungen angeordnet werden, auf einen Fall anzuwenden, der nach deren Auffassung nicht von der Verwaltungsanweisung gedeckt ist (vgl. BFH-Urteil vom 22. September 2011 III R 82/08, BFHE 235, 336, BStBl II 2012, 734, Rz 21, m.w.N.). - BFH, 26.06.2019 - VIII R 43/15
Unzulässigkeit des steuerlichen Querverbunds wirkt auch bei Beteiligung einer …
Die Gerichte können die Finanzbehörden auch nicht zwingen, Vereinfachungsregelungen, die durch allgemeine Verwaltungsanweisungen angeordnet werden, auf einen Fall anzuwenden, der nach deren Auffassung nicht von der Verwaltungsanweisung gedeckt ist (vgl. BFH-Urteile vom 22.09.2011 - III R 82/08, BFHE 235, 336, BStBl II 2012, 734, Rz 21, m.w.N.; in BFHE 261, 436, BStBl II 2018, 505, Rz 28). - FG München, 04.02.2014 - 5 V 3538/13
Kindergeld, Weiterleitung
Da der durch die Anweisung begünstigte Zahlungsempfänger den Zahlungsanspruch -im Streitfall die Kindsmutter mangels einer zu ihren Gunsten bestehenden Kindergeldfestsetzung (vgl. § 218 Abs. 1 AO)- nicht aus eigenem Recht geltend machen kann und die Leistung mit dem Willen erbracht wird, eine Forderung gegenüber dem tatsächlichen Rechtsinhaber mit befreiender Wirkung zu erfüllen, ist nicht der Empfänger der Zahlung, sondern der nach materiellem Steuerrecht (vermeintlich) Kindergeldberechtigte als Leistungsempfänger i.S. des § 37 Abs. 2 AO anzusehen (z.B. BFH-Urteil vom 22. September 2011 III R 82/08, BFHE 235, 336, BStBl II 2012, 734, m.w.N.).Hierzu gehört insbesondere das Vorliegen der auf amtlichem Vordruck abzugebenden Weiterleitungserklärung, mit welcher der vorrangig Berechtigte den dort angegebenen Inhalt bestätigt (vgl. BFH-Urteil vom 22. September 2011 III R 82/08, BFHE 235, 336, BStBl II 2012, 734, m.w.N.;… BFH-Beschluss vom 16. August 2012 III B 73/11, BFH/NV 2012, 1825).
Im Übrigen kann sich nur derjenige gegenüber der Rückforderung auf Treu und Glauben berufen, der sich selbst rechtstreu verhalten hat (BFH in BFHE 235, 336, BStBl II 2012, 734).
Außerdem reicht die Weiterzahlung des Kindergeldes -selbst bei Kenntnis der Behörde von Umständen, die zum Wegfall des Kindergeldes führen- allein nicht zur Schaffung eines Vertrauenstatbestandes aus (BFH in BFHE 235, 336, BStBl II 2012, 734).
- FG Münster, 05.08.2013 - 5 K 3191/10
Bemessungsgrundlage für Umsätze aus Essensausgabe an Arbeitnehmer einer in …
Solche im Gesetz nicht selbst angeordneten Vereinfachungsregeln sind so auszulegen, wie sie die Verwaltung verstanden wissen will (BFH…, Urteil vom 01.07.2003 VIII R 80/00, BFH/NV 2004, 23; Urteil vom 22.09.2011 III R 82/08, BStBl II 2012, 734). - FG Bremen, 16.12.2022 - 2 K 119/19
Keine Erfüllungsfiktion für den Anspruch auf Kindergeld durch das Erbringen von …
Der Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 des Bürgerlichen Gesetzbuchs - BGB -) steht nach ständiger Rechtsprechung des BFH (z. B. Urteil vom 22. September 2011 III R 82/08, BFHE 235, 336 , BStBl II 2012, 734 , juris Rz 26 m. w. N.) einer Rückforderung von gezahltem Kindergeld nur dann entgegen, wenn sich der zur Rückzahlung Verpflichtete nach dem gesamten Verhalten der Familienkasse darauf verlassen durfte und verlassen hat, dass diese das Recht in Zukunft nicht geltend machen werde.Schließlich muss der Verpflichtete auch tatsächlich auf die Nichtgeltendmachung des Anspruchs vertraut und sich entsprechend eingerichtet (Vertrauensfolge) haben (ständige Rechtsprechung des BFH, zuletzt Urteil in BFHE 235, 336 , BStBl II 2012, 734 , juris Rz 26 m. w. N.).
Die Zahlung des Kindergeldes allein reicht jedoch nicht zur Schaffung eines Vertrauenstatbestands aus (ständige Rechtsprechung des BFH, zuletzt Urteil in BFHE 235, 336 , BStBl II 2012, 734 , juris Rz 27 m. w. N.).
- FG Münster, 11.12.2014 - 5 K 79/14
Frage der Abgrenzung zwischen entgeltlicher Zurverfügungstellung eines …
Solche im Gesetz nicht selbst angeordnete Vereinfachungsregeln sind so auszulegen, wie sie die Verwaltung verstanden wissen will (…BFH-Urteile vom 1. Juli 2003 VIII R 80/00, BFH/NV 2004, 23; vom 22. September 2011 III R 82/08, BStBl II 2012, 734). - BFH, 22.08.2011 - III B 192/10
Haushaltsaufnahme des Kindes - Weiterleitung des Kindergeldes
Rn. 11 Die Rechtssache gewinnt auch nicht dadurch grundsätzliche Bedeutung, dass das FG Nürnberg in seinem Urteil vom 25. September 2008 IV 267/2006 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2009, 840, nicht rechtskräftig; Rev. III R 82/08) die Revision zugelassen hat. - BFH, 21.08.2013 - III B 122/12
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Fehlende Klärungsfähigkeit bei …
Der Grundsatz von Treu und Glauben (Verwirkung) steht nach ständiger Rechtsprechung des BFH einer Rückforderung des Kindergeldes nur dann entgegen, wenn sich der Rückzahlungsschuldner nach dem gesamten Verhalten der Familienkasse darauf verlassen durfte und verlassen hat, dass diese das Recht in Zukunft nicht geltend machen werde (Senatsurteil vom 22. September 2011 III R 82/08, BFHE 235, 336, BStBl II 2012, 734, unter II.5.).Der BFH hat --wie vorstehend ausgeführt-- die Grundsätze, unter welchen Voraussetzungen die Rückforderung von zu Unrecht ausgezahltem Kindergeld verwirkt ist, bereits hinreichend geklärt (z.B. BFH-Urteil in BFHE 203, 472, BStBl II 2004, 123; Senatsurteil in BFHE 235, 336, BStBl II 2012, 734).
- BFH, 16.08.2012 - III B 73/11
Offenbare Unrichtigkeit i. S. des § 107 FGO - Zum Einwand der Weiterleitung beim …
Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist der Einwand der Weiterleitung des Kindergeldes nur dann beachtlich, wenn eine auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck ausgefüllte Weiterleitungserklärung des vorrangig Berechtigten vorgelegt wird (so zuletzt Senatsurteil vom 22. September 2011 III R 82/08, BFHE 235, 336, BFH/NV 2012, 490, m.w.N.).Die Gründe, warum der vorrangig Berechtigte eine solche Erklärung nicht abgegeben hat, sind unerheblich (Senatsurteil in BFHE 235, 336, BFH/NV 2012, 490).
- BFH, 05.02.2026 - III R 21/23
Erlass einer Kindergeldrückforderung und Weiterleitungseinwand
Rn. 17 Eine solche vom Gesetz selbst nicht angeordnete Vereinfachungsregel ist von den Steuergerichten so auszulegen, wie sie die Verwaltung verstanden wissen will (Senatsurteile vom 22.09.2011 - III R 82/08, BFHE 235, 336, BStBl II 2012, 734, Rz 21, m.w.N.;… vom 19.05.2022 - III R 16/20, BFH/NV 2022, 1160, Rz 25, und vom 17.08.2023 - III R 37/22, BFHE 281, 277, BStBl II 2024, 99, Rz 38).Die Steuergerichte, die nach Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes nur an Gesetz und Recht gebunden sind, können die Finanzbehörden nicht zwingen, solche (lediglich) durch allgemeine Verwaltungsanweisungen angeordnete Vereinfachungsregeln auch auf einen Fall anzuwenden, der nach Auffassung der Verwaltung von der Verwaltungsanweisung nicht gedeckt ist (Senatsurteile vom 22.09.2011 - III R 82/08, BFHE 235, 336, BStBl II 2012, 734, Rz 21, …und vom 19.05.2022 - III R 16/20, BFH/NV 2022, 1160, Rz 25).
- BFH, 17.08.2023 - III R 37/22
Monatsbezug der Abrechnung über Säumniszuschläge in Kindergeldfällen
- FG Bremen, 28.07.2016 - 3 K 1/16
Unzulässigkeit eines Kindergeldanspruchs bei einem 21-jährigen Kind
- FG München, 26.07.2022 - 12 K 1072/21
Abgewiesene Klage im Verfahren um Kindergeld
- BFH, 19.05.2022 - III R 16/20
Erlass der Kindergeldrückforderung bei Nichtanzeige des Haushaltswechsels des …
- FG Köln, 29.04.2021 - 10 K 2648/20
Spielhallen können Bewirtungskosten nur teilweise steuerlich absetzen
- FG Rheinland-Pfalz, 13.06.2019 - 5 K 1182/19
Vater muss an Mutter ausgezahltes Kindergeld an Familienkasse zurückerstatten
- BFH, 13.06.2012 - III B 60/11
Weiterleitung des Kindergeldes
- BFH, 27.12.2011 - III B 115/11
Kein Absehen von der Rückforderung überzahlten Kindergelds bei Anweisung der …
- BFH, 05.05.2014 - III B 156/13
Kindergeldanspruch für entführte Kinder
- FG Hessen, 18.10.2018 - 6 K 837/18
§ 70 EStG
- FG Baden-Württemberg, 17.10.2019 - 3 K 1507/18
Einkommensteuerliche Behandlung der Aufwandsentschädigungen für eine …
- BFH, 11.07.2013 - VI R 67/11
Kindergeldanspruch bei gleichzeitig bestehendem Anspruch auf Familienleistungen …
- BFH, 17.04.2014 - III B 9/13
Darlegung des Klärungsbedarfs bei geltend gemachter grundsätzlicher Bedeutung - …
- FG Bremen, 08.12.2016 - 3 K 59/15
Rechtmäßige RÜckforderung von Kindergeld aufgrund eines zwischenzeitlichen …
- FG München, 14.06.2012 - 5 K 506/10
Kindergeld Kindesentzug
- FG Schleswig-Holstein, 27.03.2024 - 5 K 71/23
Kein Anspruch auf Kindergeld für sechzehnmonatige Übergangszeit zwischen erster …
- FG Düsseldorf, 11.01.2019 - 15 K 2506/18
Erlass einer Kindergeldrückforderung aus sachlichen Billigkeitsgründen - …
- BFH, 13.05.2014 - III B 158/13
Kindergeld nach den Abkommen über Soziale Sicherheit; Voraussetzungen für das …
- BFH, 22.11.2012 - III B 106/12
Rückforderung von Kindergeld im Regelfall nicht treuwidrig
- FG Baden-Württemberg, 07.11.2023 - 6 K 1379/21
Bildung von Rückstellungen für künftige Umlageverpflichtungen hinsichtlich …
- FG Baden-Württemberg, 06.11.2017 - 3 K 2347/14
Zufluss von Arbeitslohn - Antrag auf Änderung nach §§ 164 Abs. 2, 168 AO entgegen …
- FG Hessen, 04.09.2025 - 11 K 566/21
Verlässt ein volljähriges Enkelkind sein innerhalb der Wohnung der Großmutter …
- FG München, 15.07.2020 - 7 K 769/18
Kindergeldanspruch während eines Aufenthalts in der Türkei - Festsetzungsfrist …
- FG Bremen, 20.03.2024 - 2 K 104/23
Ermessensentscheidung der Behörde über die Erstattung des zurückgezahlten …
- FG Nürnberg, 10.09.2015 - 6 K 1562/14
Bescheid, Kindergeld, Arbeitsentgelt, Kind, Arbeit, Bewerber, …
- FG Nürnberg, 05.12.2014 - 7 K 1981/12
Keine Berücksichtigung der Kosten für den Empfang anlässlich der eigenen …
- FG München, 29.06.2015 - 7 K 3310/14
Rückforderung Kindergeld durch die Familienkasse beim Leistungsempfänger nach …
- FG München, 20.03.2014 - 5 K 3011/12
Kindergeld, Außerstande Sein eines über 18-jährigen Kind sich selbst zu …
- FG Münster, 22.11.2013 - 5 K 1251/11
Frage der Vorsteuerabzugsberechtigung bei Leasinggestaltung
- FG München, 26.02.2020 - 7 K 2198/19
Rückerstattung von Kindergeld
- FG Nürnberg, 12.04.2016 - 4 K 666/15
Wegfall des Kindergeldanspruchs wegen Abmeldung von der Arbeitsvermittlung
- FG Nürnberg, 22.06.2021 - 3 K 695/20
Rückzahlung von Kindergeld auf Grund eines Abzweigungsbescheids
- FG Bremen, 11.04.2018 - 2 K 22/18
Berücksichtigung des Wohnsitzes des Kindes getrennt lebender Eltern bei der …
- FG Nürnberg, 09.04.2014 - 3 K 741/13
Weiterleitung des Kindergeldes führt nicht zwingend zum Untergang eines …
- FG Niedersachsen, 23.10.2024 - 3 K 1/24
Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen im Falle der …
- FG München, 02.07.2019 - 12 K 1777/18
Genügen des räumlichen Zusammenlebens mit gemeinsamer Versorgung in einem …
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