Rechtsprechung
| BFH, 16.07.2020 - IV R 3/18 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesfinanzhof
AO § 180 Abs 1 S 1 Nr 2 Buchst a, EStG § ... 4 Abs 1, EStG § 5, EStG § 5a Abs 1, EStG § 5a Abs 2 S 2, EStG § 5a Abs 4a S 3, EStG § 5a Abs 5 S 1, FGO § 40 Abs 2, FGO § 123 Abs 1 S 1, FGO § 139 Abs 4, EStG VZ 2005, EStG VZ 2006, EStG VZ 2007
Gewinnermittlung nach der Tonnage - Liquidation einer Ein-Schiff-Gesellschaft als Hilfsgeschäft
- rechtsinformationen.bund.de
Gewinnermittlung nach der Tonnage - Liquidation einer Ein-Schiff-Gesellschaft als Hilfsgeschäft
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 180 Abs 1 S 1 Nr 2 Buchst a AO, § 4 Abs 1 EStG 2002, § 5 EStG 2002, § 5a Abs 1 EStG 2002, § 5a Abs 2 S 2 EStG 2002
Gewinnermittlung nach der Tonnage - Liquidation einer Ein-Schiff-Gesellschaft als Hilfsgeschäft - IWW
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung der von einer Ein-Schiff-Gesellschaft gezahlten Liquidationsvergütung bei der Gewinnermittlung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gewinnermittlung nach der Tonnage - Liquidation einer Ein-Schiff-Gesellschaft als Hilfsgeschäft
- rechtsportal.de
Berücksichtigung der von einer Ein-Schiff-Gesellschaft gezahlten Liquidationsvergütung bei der Gewinnermittlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Anfechtungsklage, Verpflichtungsklage - und die Verletzung in eigenen Rechten bei einem Gewinnfeststellungsbescheid
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Tonnagebesteuerung - oder: die Liquidation einer Ein-Schiff-Gesellschaft als Hilfsgeschäft
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die in einem Gewinnfeststellungsbescheid getroffenen Feststellungen - und der Gegenstand des Klageverfahrens
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Gewinnermittlung nach der Tonnage - Liquidation einer Ein-Schiff-Gesellschaft als Hilfsgeschäft
Sonstiges (3)
- IWW (Verfahrensmitteilung)
EStG § 5a Abs 1, EStG § 5a Abs 3, EStG § 4 Abs 1, EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2
Tonnagebesteuerung, Veräußerung, Liquidation, Bestandsvergleich - Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)
EStG § 5a Abs 1 ; EStG § 5a Abs 3 ; EStG § 4 Abs 1 ; EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2
- juris (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 21.11.2017 - 15 K 202/14
- BFH, 16.07.2020 - IV R 3/18
Papierfundstellen
- BFHE 270, 119
- BStBl II 2022, 668
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (22)
- BFH, 13.04.2017 - IV R 14/14
Gewinnermittlung nach der Tonnage, Zinseinnahmen in der Investitionsphase
Auszug aus BFH, 16.07.2020 - IV R 3/18
So handelt es sich bei den in einem Gewinnfeststellungsbescheid genannten Besteuerungsgrundlagen "Gewinn aus dem Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr i.S. des § 5a Abs. 1 EStG" und "laufender Gewinn, der neben dem Gewinn nach § 5a zu erfassen ist (nach Quote verteilt)" um zwei selbständig anfechtbare Feststellungen (BFH-Urteil vom 13.04.2017 - IV R 14/14, BFHE 257, 413, Rz 24 ff.).Die Einbeziehung der in dieser Norm genannten Neben- und Hilfsgeschäfte in die Gewinnermittlung nach der Tonnage dient der Vereinfachung, um Zu- und Abrechnungen zur Ermittlung der steuerbegünstigten Schifffahrtseinkünfte zu vermeiden (BFH-Urteil in BFHE 257, 413, Rz 38).
Zu diesen Feststellungen gehört auch die Frage, ob die Voraussetzungen für eine pauschale Gewinnermittlung nach § 5a Abs. 1 EStG vorliegen (BFH-Urteil in BFHE 257, 413, Rz 26).
- BFH, 07.06.2018 - IV R 16/16
Unmittelbarer Zusammenhang eines Hilfsgeschäfts i.S. des § 5a Abs. 2 Satz 2 EStG …
Auszug aus BFH, 16.07.2020 - IV R 3/18
Hilfsgeschäfte sind solche Geschäfte, die der Geschäftsbetrieb üblicherweise mit sich bringt und die die Aufnahme, Fortführung und Abwicklung der Haupttätigkeit erst ermöglichen (BFH-Urteil vom 07.06.2018 - IV R 16/16, BFHE 261, 353, Rz 19).Für sie ist typisch, dass sie --auch wenn mit dem Merkmal der Unmittelbarkeit ein besonderer, enger Zusammenhang des Geschäfts mit dem Einsatz (oder der Vercharterung) eines Handelsschiffes verlangt wird (BFH-Urteil in BFHE 261, 353, Rz 20)-- dem Hauptgeschäft auch zeitlich vor- oder nachgehen können (BFH-Urteil vom 26.09.2013 - IV R 46/10, BFHE 243, 223, BStBl II 2014, 253, Rz 30).
Es ist zwar zutreffend, dass nach der Rechtsprechung des BFH die Gründung einer Schifffahrtsgesellschaft kein Hilfsgeschäft ist (BFH-Urteil in BFHE 261, 353, Rz 21).
- FG Niedersachsen, 21.11.2017 - 15 K 202/14
Rechtsstreit um den im Zusammenhang mit dem Verkauf eines Seeschiffes stehenden …
Auszug aus BFH, 16.07.2020 - IV R 3/18
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 21.11.2017 - 15 K 202/14 wird für das Streitjahr 2005 als unzulässig verworfen und für die Streitjahre 2006 und 2007 als unbegründet zurückgewiesen.Das FG wies die Klage mit Urteil vom 21.11.2017 - 15 K 202/14 als unbegründet ab.
das Urteil des Niedersächsischen FG vom 21.11.2017 - 15 K 202/14 sowie die Einspruchsentscheidung vom 18.07.2014 aufzuheben und.
- BFH, 28.11.2019 - IV R 43/16
Unzulässigkeit eines erstmals im Revisionsverfahren gestellten …
Auszug aus BFH, 16.07.2020 - IV R 3/18
Der erkennende Senat entscheidet einheitlich durch Urteil; dies ist möglich, wenn die Revision --so wie hier-- bei mehreren Streitgegenständen nur teilweise unzulässig ist (z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28.11.2019 - IV R 43/16, Rz 14, m.w.N.).Es fehlt insoweit an einem Gegenstand revisionsrechtlicher Nachprüfung und damit an der erforderlichen formellen Beschwer durch das angegriffene Urteil (vgl. BFH-Urteile vom 07.04.2011 - III R 24/08, BFHE 233, 44, BStBl II 2012, 210, Rz 35; vom 28.11.2019 - IV R 43/16, Rz 16).
- BAG, 28.05.2009 - 8 AZR 273/08
Betriebsstilllegung - Betriebsübergang
Auszug aus BFH, 16.07.2020 - IV R 3/18
Der Überprüfung durch das Revisionsgericht unterliegt jedoch allein, ob bei der Auslegung der Willenserklärung die Vorschriften der §§ 133, 157 BGB über die Auslegung richtig angewandt worden sind, ob der Tatsachenstoff vollständig verwertet oder gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen worden ist (z.B. Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 28.05.2009 - 8 AZR 273/08, Zeitschrift für Wirtschaftsrecht und Insolvenzpraxis 2010, 246, unter B.I.1.b, zu Gesellschafterbeschlüssen). - BFH, 08.06.2017 - IV R 30/14
Fondsgesellschaften - Verklammerung der Teilakte zu einer einheitlichen Tätigkeit …
Auszug aus BFH, 16.07.2020 - IV R 3/18
Daneben existieren aber auch Feststellungen, die unabhängig von ihrer Gewinnauswirkung eine Beschwer begründen können (z.B. BFH-Beschluss vom 16.10.2012 - VIII B 42/12, Rz 2, zum Bestehen einer Mitunternehmerschaft; BFH-Urteil vom 08.06.2017 - IV R 30/14, BFHE 258, 403, BStBl II 2017, 1061, Rz 24, zur Einkunftsart). - BFH, 25.04.2018 - VI R 51/16
Auflösung eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens bei Betriebsaufgabe
Auszug aus BFH, 16.07.2020 - IV R 3/18
Vorausgesetzt wird allein, dass diese Einkünfte mit der Betriebsveräußerung/-aufgabe in einem zeitlichen und wirtschaftlichen (sachlichen) Zusammenhang stehen (z.B. BFH-Urteil vom 25.04.2018 - VI R 51/16, BFHE 261, 418, BStBl II 2018, 778, Rz 13, m.w.N.). - BFH, 11.12.1986 - IV R 222/84
1. Schein-KG als gewerblich geprägte Personengesellschaft - 2. Zur steurlichen …
Auszug aus BFH, 16.07.2020 - IV R 3/18
Dabei sind auch die Grundsätze der korrespondierenden Bilanzierung zu beachten, wonach die Ergebnisse der Gesellschaft und des Gesellschafters im Grundsatz in der Weise aufeinander abzustimmen sind, dass die Vergütung beim Gesellschafter in dem Wirtschaftsjahr gewinnmäßig erfasst wird, in dem sie bei der Gesellschaft als (gewinnmindernder oder aktivierungspflichtiger) Aufwand in Erscheinung tritt; unerheblich ist, ob ihm die Vergütung während dieses Jahres zugeflossen ist (BFH-Urteile vom 23.05.1979 - I R 56/77, BFHE 128, 505, BStBl II 1979, 763, unter II.; vom 11.12.1986 - IV R 222/84, BFHE 149, 149, BStBl II 1987, 553, unter 4.a). - BFH, 06.09.2017 - IV R 1/16
Fehlendes Feststellungsinteresse der Gesellschafter für eine …
Auszug aus BFH, 16.07.2020 - IV R 3/18
Das Revisionsgericht hat das Vorliegen der Sachurteilsvoraussetzungen --auch ohne Rüge der Verfahrensbeteiligten-- von Amts wegen zu prüfen (z.B. BFH-Urteil vom 06.09.2017 - IV R 1/16, Rz 44, m.w.N.). - BFH, 19.07.2018 - IV R 3/16
Berücksichtigung von Darlehenszinsen im Rahmen der Hinzurechnung nach § 5a Abs. …
- BFH, 23.05.1979 - I R 56/77
Vergütung an Gesellschafter - Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft - …
- BFH, 25.04.2018 - VI R 64/15
Zulässigkeit der Klage bei zu niedrigem Wertansatz
- BFH, 16.10.2012 - VIII B 42/12
Gewinnfeststellungsbescheid als teilbarer Verwaltungsakt - Keine Klageänderung …
- BFH, 07.02.2013 - IV R 33/12
Zurückweisung der Revision bei Sachurteil des FG trotz fehlender …
- BFH, 27.08.2008 - I B 221/07
Klagebefugnis bei Streit um die Höhe der Feststellung von steuerfreien …
- BFH, 06.03.2007 - I B 37/06
Die Rechtsfrage, ob ein Gesellschafterbeschluss zur Vermeidung einer Nichtigkeit …
- BFH, 17.04.2019 - IV R 12/16
Verpächterwahlrecht bei Beendigung unechter Betriebsaufspaltung - Bedeutung des …
- BFH, 09.02.2011 - IV R 15/08
Klageänderung bei Gewinnfeststellungsbescheiden - Rechtsschutzmöglichkeiten
- BFH, 02.10.2018 - IV R 24/15
Aktivierung des bei Veräußerung eines GmbH-Anteils vorbehaltenen …
- BFH, 07.04.2011 - III R 24/08
Meldung als Arbeitsuchender - Ausländerrechtliche Hindernisse in der Person des …
- BFH, 26.09.2013 - IV R 46/10
Absicht zum langfristigen Betrieb von Handelsschiffen als Voraussetzung für die …
- BFH, 30.11.2017 - IV R 33/14
Zur Teilbestandskraft eines Gewinnfeststellungsbescheids
- BFH, 01.10.2020 - IV R 4/18
Betrag aus der Auflösung von Unterschiedsbeträgen nach § 5a Abs. 4 Satz 3 EStG …
Bei den Beträgen, die aus der Auflösung von Unterschiedsbeträgen nach § 5a Abs. 4 Satz 3 Nrn. 1 bis 3 EStG resultieren, handelt es sich also nicht um Teile des Gewinns aus dem Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr i.S. des § 5a Abs. 1 EStG, sondern um Teile des laufenden Gesamthandsgewinns (zur Selbständigkeit dieser beiden Besteuerungsgrundlagen bereits BFH-Urteile vom 13.04.2017 - IV R 14/14, BFHE 257, 413, Rz 24 ff., und vom 16.07.2020 - IV R 3/18, BFHE 270, 119). - BFH, 20.04.2023 - IV R 20/20
Gewinnermittlung nach der Tonnage: Ausfall des Gesellschafterdarlehens oder der …
Hierbei handelt es sich um eine selbständig anfechtbare Feststellung (z.B. BFH-Urteil vom 16.07.2020 - IV R 3/18, BFHE 270, 119, BStBl II 2022, 668, Rz 18).Da nur die Kläger durch die Nichtberücksichtigung der geltend gemachten Sonderbetriebsausgaben beschwert sind --und (korrespondierende) Auswirkungen auf die Höhe des laufenden Gesamthandsgewinns nicht im Raum stehen (§ 5a Abs. 1 EStG, vgl. BFH-Urteil in BFHE 270, 119, BStBl II 2022, 668, Rz 42)--, war eine Beiladung weiterer ehemaliger Gesellschafter der KG nach § 60 FGO nicht geboten.
- BFH, 06.02.2025 - IV R 3/25
Voraussetzungen für die Gewinnermittlung nach der Tonnage für ein Folgejahr - …
Fällt eine derartige Voraussetzung in einem späteren Gewinnermittlungszeitraum (Folgejahr) weg, endet im Grundsatz die Bindungswirkung; die Besteuerung nach der Tonnage endet (BFH-Urteil vom 16.07.2020 - IV R 3/18, BFHE 270, 119, BStBl II 2022, 668, Rz 27).
- BFH, 06.06.2024 - IV R 15/21
Besteuerung nach der Tonnage - Durchführung der Bereederung im Inland
Das Vorliegen der Voraussetzungen für die Gewinnermittlung nach § 5a EStG ist eine im Gewinnfeststellungsbescheid gesondert festzustellende und selbständig anfechtbare Besteuerungsgrundlage (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16.07.2020 - IV R 3/18, BFHE 270, 119, BStBl II 2022, 668, Rz 18; vom 13.04.2017 - IV R 14/14, BFHE 257, 413, BStBl II 2022, 716, Rz 24 ff.). - BFH, 06.02.2025 - IV R 7/22
Voraussetzungen für die Gewinnermittlung nach der Tonnage für ein Folgejahr - …
Fällt eine derartige Voraussetzung in einem späteren Gewinnermittlungszeitraum (Folgejahr) weg, endet im Grundsatz die Bindungswirkung; die Besteuerung nach der Tonnage endet (BFH-Urteil vom 16.07.2020 - IV R 3/18, BFHE 270, 119, BStBl II 2022, 668, Rz 27). - FG Niedersachsen, 15.11.2023 - 9 K 311/21
Umfang der nach § 9 Nr. 3 Sätze 2 ff. des Gewerbesteuergesetzes (GewSt) im …
Typisch für Hilfsgeschäfte ist es, dass sie dem Hauptgeschäft auch zeitlich vorgehen können (BFH, Urteile vom 26. September 2013 IV R 46/10, BFHE 243, 223, BStBl II 2014, 253; vom 7. Juni 2018 IV R 16/16, BFHE 261, 353, BStBl II 2022, 649; vom 16. Juli 2020 IV R 3/18, BFHE 270, 119, BStBl II 2022, 668). - FG Schleswig-Holstein, 03.12.2019 - 2 K 118/16
Bestimmung der Einkunftsart bei einem Entgelt für die Übernahme einer …
Jedoch enthalte der Verkaufsprospekt der L KG eine größere Zahl von Hinweisen, dass die Laufzeit der Kompensationszahlung mehr als 5 Jahre betrage; mindestens ließe sich hieraus die Bestimmbarkeit entnehmen, die der BFH im Urteil IV R 3/18 als Mindestvoraussetzung für die Anwendung des § 11 Abs. 1 Satz 3 EStG gefordert habe:.
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