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Rechtsprechung
   BVerfG, 15.03.2004 - 2 BvR 406/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,1830
BVerfG, 15.03.2004 - 2 BvR 406/03 (https://dejure.org/2004,1830)
BVerfG, Entscheidung vom 15.03.2004 - 2 BvR 406/03 (https://dejure.org/2004,1830)
BVerfG, Entscheidung vom 15. März 2004 - 2 BvR 406/03 (https://dejure.org/2004,1830)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    Art. 3 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; ... Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 1 GG; Art. 6 Abs. 2 EMRK; § 200 Abs. 1 StVollzG; § 18 SGB IV; § 43 Abs. 1 und 6 bis 11 StVollzG; § 176 Abs. 1 StVollzG; § 177 Satz 4 StVollzG; § 177 Satz 2 StVollzG; § 41 Abs. 1 StVol
    Gleichbehandlungsgrundsatz; Unschuldsvermutung; Arbeit in der Untersuchungshaft (geringeres Arbeitsentgelt als bei Strafgefangenen; kein Anspruch auf bezahlten Urlaub)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • Judicialis

    BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93d Abs. 1 Satz 3; ; StVollzG § 43; ; StVollzG § 200 Abs. 1 a. F.; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde wegen unterschiedlicher Arbeitsentlohnung von Strafgefangenen und Untersuchungsgefangenen; Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz und die Unschuldsvermutung; Sinn und Zweck der Untersuchungshaft nach den Grundsätzen des Erwachsenenvollzugs; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVollzG § 200 Abs. 1 § 43; GG Art. 3 Abs. 1
    Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen Entlohnung der Arbeit von Strafgefangenen und erwachsenen Untersuchungsgefangenen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde gegen unterschiedliche Entlohnung von Straf- und Untersuchungsgefangenen ohne Erfolg

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde gegen unterschiedliche Entlohnung von Straf- und Untersuchungsgefangenen ohne Erfolg

  • nomos.de PDF, S. 4 (Kurzinformation)

    Unterschiedliche Entlohnung von Straf- und Untersuchungsgefangenen verfassungsgemäß

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde gegen unterschiedliche Entlohnung von Straf- und Untersuchungsgefangenen ohne Erfolg

  • 123recht.net (Pressemeldung, 12.5.2004)

    Untersuchungshäftlinge bekommen weniger Lohn // Benachteiligung gebilligt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 3, 101
  • NJW 2004, 3030
  • NStZ 2004, 514
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 01.07.1998 - 2 BvR 441/90

    Arbeitspflicht

    Auszug aus BVerfG, 15.03.2004 - 2 BvR 406/03
    Rn. 4 a) Nachdem das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung zur Entlohnung der Pflichtarbeit von Strafgefangenen (BVerfGE 98, 169) die in § 200 Abs. 1 a.F. StVollzG vorgesehene Bemessung des Arbeitsentgelts für Strafgefangene auf der Grundlage von 5 v.H. der Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch für mit dem Resozialisierungsgebot aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 und Art. 20 Abs. 1 GG unvereinbar erklärt hatte, wurde mit dem 5. Gesetz zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes vom 27. Dezember 2000 zum 1. Januar 2001 eine Neuregelung der § 43 und § 200 StVollzG in Kraft gesetzt (BGBl I 2000 S. 2043;… zur nun geltenden Gesetzeslage vgl. auch die Übersicht bei Schöch, in: Kaiser/Schöch, Strafvollzug, 5. Aufl. 2002, § 7, Rn. 144 ff.).

    Rn. 8 Der Strafvollzug ist dagegen vom verfassungsrechtlich verankerten Resozialisierungsgebot geprägt (vgl. BVerfGE 98, 169, ).

    Die Anerkennung von Arbeit im Strafvollzug muss daher geeignet sein, dem Strafgefangenen den Wert regelmäßiger Arbeit für ein künftiges Leben in Gestalt eines greifbaren Vorteils vor Augen zu führen (BVerfGE 98, 169 ;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2002 - 2 BvR 2175/01 -, NJW 2002, S. 2023).

  • BVerfG, 24.03.2002 - 2 BvR 2175/01

    Neuregelung der Gefangenenentlohnung verfassungskonform

    Auszug aus BVerfG, 15.03.2004 - 2 BvR 406/03
    Das Arbeitsentgelt wurde außerdem ergänzt um eine nicht geldliche Form der Anerkennung geleisteter Arbeit: Zusätzlich zum Entgelt wird die Arbeit von Gefangenen nunmehr durch Freistellung von der Arbeit anerkannt, die auch als Urlaub aus der Haft (Arbeitsurlaub) genutzt oder auf den Entlassungszeitpunkt angerechnet werden kann (§ 43 Abs. 1 und Abs. 6 bis 11 StVollzG; zur Vereinbarkeit der Neuregelung mit dem verfassungsrechtlichen Resozialisierungsgebot siehe Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2002 - 2 BvR 2175/01 -, NJW 2002, S. 2023).

    Die Anerkennung von Arbeit im Strafvollzug muss daher geeignet sein, dem Strafgefangenen den Wert regelmäßiger Arbeit für ein künftiges Leben in Gestalt eines greifbaren Vorteils vor Augen zu führen (BVerfGE 98, 169 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2002 - 2 BvR 2175/01 -, NJW 2002, S. 2023).

  • BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79

    Unschuldsvermutung

    Auszug aus BVerfG, 15.03.2004 - 2 BvR 406/03
    Die rechtsstaatliche Unschuldsvermutung schützt den Beschuldigten vor Nachteilen, die Schuldspruch oder Strafe gleichkommen, denen aber kein rechtsstaatliches prozessordnungsgemäßes Verfahren zur Schuldfeststellung und Strafbemessung vorausgegangen ist (vgl. BVerfGE 74, 358 ; 82, 106 ).
  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus BVerfG, 15.03.2004 - 2 BvR 406/03
    Art. 3 Abs. 1 GG ist verletzt, wenn für eine vom Gesetzgeber vorgenommene Differenzierung ein einleuchtender Grund nicht auffindbar ist (vgl. BVerfGE 42, 374 ; 76, 256 ; stRspr).
  • BVerfG, 29.05.1990 - 2 BvR 254/88

    Strafrechtliche Auslagenentscheidung

    Auszug aus BVerfG, 15.03.2004 - 2 BvR 406/03
    Die rechtsstaatliche Unschuldsvermutung schützt den Beschuldigten vor Nachteilen, die Schuldspruch oder Strafe gleichkommen, denen aber kein rechtsstaatliches prozessordnungsgemäßes Verfahren zur Schuldfeststellung und Strafbemessung vorausgegangen ist (vgl. BVerfGE 74, 358 ; 82, 106 ).
  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 15.03.2004 - 2 BvR 406/03
    Innerhalb dieser Grenzen ist es Sache des Gesetzgebers, diejenigen Sachverhalte auszuwählen, an die er dieselbe Rechtsfolge knüpft, die er also im Rechtssinn als gleich ansehen will (BVerfGE 75, 108 ; 103, 310 ).
  • BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98

    DDR-Dienstzeiten

    Auszug aus BVerfG, 15.03.2004 - 2 BvR 406/03
    Innerhalb dieser Grenzen ist es Sache des Gesetzgebers, diejenigen Sachverhalte auszuwählen, an die er dieselbe Rechtsfolge knüpft, die er also im Rechtssinn als gleich ansehen will (BVerfGE 75, 108 ; 103, 310 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    BVerfGE 90, 22 - Annahmegründe

    Auszug aus BVerfG, 15.03.2004 - 2 BvR 406/03
    Ihre Annahme ist auch nicht zur Wahrung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten des Beschwerdeführers angezeigt, denn sie hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ).
  • BVerfG, 24.03.1976 - 2 BvR 804/75

    Zwangsversteigerung I

    Auszug aus BVerfG, 15.03.2004 - 2 BvR 406/03
    Rn. 5 b) Art. 3 Abs. 1 GG gebietet, Gleiches gleich und Ungleiches seiner Eigenart entsprechend verschieden zu behandeln (BVerfGE 42, 64 ; 71, 255 ; stRspr).
  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96

    Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer …

    Auszug aus BVerfG, 15.03.2004 - 2 BvR 406/03
    Ihre Annahme ist auch nicht zur Wahrung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten des Beschwerdeführers angezeigt, denn sie hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ).
  • BVerfG, 10.12.1985 - 2 BvL 18/83

    Eintritt in den Ruhestand

  • BVerfG, 19.02.1963 - 1 BvR 610/62

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Vollzug von Untersuchungshaft

  • BVerfG, 06.04.1976 - 2 BvR 61/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gestattung von Besuchen von Ehegatten …

  • BVerfG, 12.10.1976 - 1 BvR 197/73

    Verfassungsmäßigkeit des § 19 GewStDV hinsichtlich der Pfanleiher

  • OLG Stuttgart, 04.07.2003 - 4 VAs 15/03

    Untersuchungshaft: Verfassungsmäßigkeit der Entlohnung eines …

  • OLG Celle, 25.04.2001 - 2 Vas 4/01

    Untersuchungshaft; Arbeitsentgelt; Eckvergütung; Bemessungsgrundlage; …

  • BVerwG, 17.08.2005 - 6 C 15.04

    Wirtschaftsprüfer; Bestellung; Widerruf der Bestellung; nicht geordnete …

    Innerhalb dieser Grenzen ist es Sache des Gesetzgebers, diejenigen Sachverhalte auszuwählen, an die er dieselbe Rechtsfolge knüpft, die er also im Rechtssinne als gleich ansehen will (BVerfG, Kammerbeschluss vom 15. März 2004 - 2 BvR 406/03 - NJW 2004, 3030 m.w.N.).
  • BVerfG, 27.12.2007 - 2 BvR 1061/05

    Beschäftigung Strafgefangener in privaten Unternehmerbetrieben; …

    Nach dem Resozialisierungskonzept, für das der Gesetzgeber sich mit dem Strafvollzugsgesetz entschieden hat, ist die Gefangenenarbeit zentrales Instrument des verfassungsrechtlich gebotenen Behandlungsvollzuges (vgl. BVerfGE 66, 199 ; 98, 169 ; BVerfGK 3, 101 ).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 08.06.2015 - VGH B 41/14

    Entgelt für Gefangenenarbeit verfassungsgemäß

    Sie entspricht der monetären Vergütungskomponente des § 43 Abs. 2 i.V.m. § 200 StVollzG und liegt 2 Prozentpunkte über der Eckvergütung, die das Bundesrecht gemäß § 177 StVollzG für - ebenfalls nicht zur Arbeit verpflichtete - Untersuchungshäftlinge vorsieht (vgl. zur Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift BVerfG, Kammerbeschluss vom 15. März 2004 - 2 BvR 406/03 -, NJW 2004, 3030).
  • OLG Hamburg, 07.12.2023 - 5 Ws 97/23

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütung in der Sicherungsverwahrung in Hamburg

    Zum anderen hat im Strafvollzug die Arbeit zwar zentrale Bedeutung für das Resozialisierungskonzept des Strafvollzugs (BVerfG, Beschluss vom 15. März 2004 - 2 BvR 406/03, NStZ 2004, 514), verfügt jedoch bei der Behandlung im Vollzug nicht über ein Alleinstellungsmerkmal.
  • SG Stuttgart, 22.02.2005 - S 5 R 4644/04

    Anerkennung eines bestimmten Zeitraums als Berücksichtigungszeit wegen …

    Eine unterschiedliche Behandlung muss sich daher auf Unterschiede in den Sachverhalten zurückführen lassen, die es rechtfertigen, sie als im Hinblick auf die fragliche Behandlung ungleich anzusehen (vgl. ständige Rechtsprechung des BVerfG, u.a. Beschluss v. 15.03.2004 -2 BvR 406/03 - ).
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