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Rechtsprechung
   BVerfG, 05.04.2005 - 1 BvR 1664/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,737
BVerfG, 05.04.2005 - 1 BvR 1664/04 (https://dejure.org/2005,737)
BVerfG, Entscheidung vom 05.04.2005 - 1 BvR 1664/04 (https://dejure.org/2005,737)
BVerfG, Entscheidung vom 05. April 2005 - 1 BvR 1664/04 (https://dejure.org/2005,737)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • Judicialis

    GG Art. 6 Abs. 2 Satz 1; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Sorgerechtsantrages; Bindungswirkung von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte; Anforderungen an die Herstellung eines konventionsgemäßen Zustandes; Voraussetzungen der Herausnahme eines Kindes aus ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 6 Abs. 2 S. 1; EMRK Art. 8
    Bindungswirkung einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Sorgerechtsentscheidung des OLG Naumburg in Sachen Görgülü

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Sorgerechtsentscheidung des OLG Naumburg in Sachen Görgülü

  • beck.de (Kurzinformation)

    Berücksichtigung der EGMR-Urteile

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 5, 161
  • NJW 2005, 1765
  • FamRZ 2005, 783
  • DVBl 2005, 761
 
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Wird zitiert von ... (40)Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88

    Sorgerechtsprozeß

    Auszug aus BVerfG, 05.04.2005 - 1 BvR 1664/04
    Im Übrigen hat das Bundesverfassungsgericht die Frage beantwortet, in welchem Verhältnis das Elternrecht zu dem Grundrecht des Kindes aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG beziehungsweise zu den verfassungsrechtlich geschützten Rechten der Pflegefamilie aus Art. 6 Abs. 1 GG steht (vgl. BVerfGE 24, 119 ; 60, 79 ; 61, 358 ; 68, 176 ; 75, 201 ; 79, 51 ; 88, 187 ).

    Schließlich ist auch das Grundrecht der Pflegefamilie aus Art. 6 Abs. 1 GG zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 68, 176 ; 79, 51 ).

    Im Rahmen der erforderlichen Abwägung ist bei der Auslegung von gesetzlichen Regelungen im Bereich des Art. 6 Abs. 2 GG in gleicher Weise wie bei Entscheidungen des Gesetzgebers zu beachten, dass das Wohl des Kindes letztlich bestimmend sein muss (vgl. BVerfGE 68, 176 ; 75, 201 ; vgl. auch BVerfGE 79, 51 ).

    Im zuerst genannten Fall ist die Risikogrenze weiter zu ziehen, wohingegen bei letzterer Konstellation mit hinreichender Sicherheit eine Gefährdung des Kindeswohls ausgeschlossen sein muss (vgl. BVerfGE 75, 201 ; 79, 51 ).

    Zwar muss in Verfahren mit Amtsermittlungsgrundsatz dem erkennenden Gericht überlassen bleiben, welchen Weg es im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für geeignet hält, um zu den für seine Entscheidung notwendigen Erkenntnissen zu gelangen (vgl. BVerfGE 79, 51 ).

  • BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80

    Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Anhörung des Kindes bei der …

    Auszug aus BVerfG, 05.04.2005 - 1 BvR 1664/04
    Ebenso ist die Frage zum Grundrechtsschutz durch die Ausgestaltung und Anwendung des Verfahrensrechts vom Bundesverfassungsgericht schon beantwortet (vgl. BVerfGE 53, 30 ; 55, 171 ).

    Rn. 19 (b) Schließlich beeinflusst der Grundrechtsschutz auch weitgehend die Gestaltung und Anwendung des Verfahrensrechts (vgl. BVerfGE 53, 30 ; 55, 171 ).

    Aus der durch Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG auf die staatliche Gemeinschaft übertragenen Verpflichtung, die Pflege und Erziehung des Kindes zu überwachen, ergibt sich die verfassungsrechtliche Einwirkung auf das Prozessrecht und seine Handhabung durch die Gerichte im Sorgerechtsverfahren (vgl. BVerfGE 55, 171 ).

    Das Verfahren muss aber grundsätzlich geeignet sein, eine möglichst zuverlässige Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung zu erlangen (vgl. BVerfGE 55, 171 ).

  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 332/86

    Wechsel der Pflegeeltern

    Auszug aus BVerfG, 05.04.2005 - 1 BvR 1664/04
    Im Übrigen hat das Bundesverfassungsgericht die Frage beantwortet, in welchem Verhältnis das Elternrecht zu dem Grundrecht des Kindes aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG beziehungsweise zu den verfassungsrechtlich geschützten Rechten der Pflegefamilie aus Art. 6 Abs. 1 GG steht (vgl. BVerfGE 24, 119 ; 60, 79 ; 61, 358 ; 68, 176 ; 75, 201 ; 79, 51 ; 88, 187 ).

    Im Rahmen der erforderlichen Abwägung ist bei der Auslegung von gesetzlichen Regelungen im Bereich des Art. 6 Abs. 2 GG in gleicher Weise wie bei Entscheidungen des Gesetzgebers zu beachten, dass das Wohl des Kindes letztlich bestimmend sein muss (vgl. BVerfGE 68, 176 ; 75, 201 ; vgl. auch BVerfGE 79, 51 ).

    Auch wenn die Trennung von seiner unmittelbaren Bezugsperson für das Kind regelmäßig eine erhebliche psychische Belastung bedeutet (vgl. BVerfGE 75, 201 ), darf dies allein nicht genügen, die Herausgabe des Kindes zu verweigern, weil andernfalls die Zusammenführung von Kind und Eltern immer dann ausgeschlossen wäre, wenn das Kind seine "sozialen Eltern" gefunden hätte (vgl. BVerfGE 75, 201 ).

    Im zuerst genannten Fall ist die Risikogrenze weiter zu ziehen, wohingegen bei letzterer Konstellation mit hinreichender Sicherheit eine Gefährdung des Kindeswohls ausgeschlossen sein muss (vgl. BVerfGE 75, 201 ; 79, 51 ).

  • BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvR 284/84

    Verfassungsgerichtliche Kontrolle von Entscheidungen über den Verbleib eines …

    Auszug aus BVerfG, 05.04.2005 - 1 BvR 1664/04
    Im Übrigen hat das Bundesverfassungsgericht die Frage beantwortet, in welchem Verhältnis das Elternrecht zu dem Grundrecht des Kindes aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG beziehungsweise zu den verfassungsrechtlich geschützten Rechten der Pflegefamilie aus Art. 6 Abs. 1 GG steht (vgl. BVerfGE 24, 119 ; 60, 79 ; 61, 358 ; 68, 176 ; 75, 201 ; 79, 51 ; 88, 187 ).

    Schließlich ist auch das Grundrecht der Pflegefamilie aus Art. 6 Abs. 1 GG zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 68, 176 ; 79, 51 ).

    Im Rahmen der erforderlichen Abwägung ist bei der Auslegung von gesetzlichen Regelungen im Bereich des Art. 6 Abs. 2 GG in gleicher Weise wie bei Entscheidungen des Gesetzgebers zu beachten, dass das Wohl des Kindes letztlich bestimmend sein muss (vgl. BVerfGE 68, 176 ; 75, 201 ; vgl. auch BVerfGE 79, 51 ).

  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77

    Mülheim-Kärlich

    Auszug aus BVerfG, 05.04.2005 - 1 BvR 1664/04
    Ebenso ist die Frage zum Grundrechtsschutz durch die Ausgestaltung und Anwendung des Verfahrensrechts vom Bundesverfassungsgericht schon beantwortet (vgl. BVerfGE 53, 30 ; 55, 171 ).

    Rn. 19 (b) Schließlich beeinflusst der Grundrechtsschutz auch weitgehend die Gestaltung und Anwendung des Verfahrensrechts (vgl. BVerfGE 53, 30 ; 55, 171 ).

  • BVerfG, 21.04.1993 - 1 BvL 1/90

    Herausnahme aus der Pflegefamilie

    Auszug aus BVerfG, 05.04.2005 - 1 BvR 1664/04
    Im Übrigen hat das Bundesverfassungsgericht die Frage beantwortet, in welchem Verhältnis das Elternrecht zu dem Grundrecht des Kindes aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG beziehungsweise zu den verfassungsrechtlich geschützten Rechten der Pflegefamilie aus Art. 6 Abs. 1 GG steht (vgl. BVerfGE 24, 119 ; 60, 79 ; 61, 358 ; 68, 176 ; 75, 201 ; 79, 51 ; 88, 187 ).

    So wäre - als milderer Eingriff - beispielsweise denkbar gewesen, dem Beschwerdeführer zwar das Sorgerecht zu übertragen, gleichzeitig damit aber eine - gemäß § 1632 Abs. 4 BGB auch von Amts wegen mögliche - Verbleibensanordnung zugunsten der Pflegefamilie zu verbinden (vgl. hierzu BVerfGE 88, 187 ).

  • OLG Naumburg, 09.07.2004 - 14 UF 60/04
    Auszug aus BVerfG, 05.04.2005 - 1 BvR 1664/04
    gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Naumburg vom 9. Juli 2004 - 14 UF 60/04 - .

    Der Beschluss des Oberlandesgerichts Naumburg vom 9. Juli 2004 - 14 UF 60/04 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes, soweit er unter Aufhebung des Beschlusses des Amtsgerichts Wittenberg vom 19. März 2004 - 5 F 741/02 SO - den Sorgerechtsantrag des Beschwerdeführers zurückweist (Ziffer 1 des Tenors).

  • BVerfG, 28.07.1971 - 1 BvR 40/69

    Vorgeprüfte Apothekaranwärter

    Auszug aus BVerfG, 05.04.2005 - 1 BvR 1664/04
    Von daher sind ihm die notwendigen Auslagen in vollem Umfang zu erstatten (vgl. BVerfGE 32, 1 ).
  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 05.04.2005 - 1 BvR 1664/04
    Soweit die Verfassungsbeschwerde die Frage einer Bindungswirkung der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum Gegenstand hat, ist die grundsätzliche Bedeutung mit der Entscheidung des Zweiten Senats entfallen (vgl. Beschluss vom 14. Oktober 2004 - 2 BvR 1481/04 -, abgedruckt in FamRZ 2004, S. 1857 ff.).
  • BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63

    Adoption I

    Auszug aus BVerfG, 05.04.2005 - 1 BvR 1664/04
    Im Übrigen hat das Bundesverfassungsgericht die Frage beantwortet, in welchem Verhältnis das Elternrecht zu dem Grundrecht des Kindes aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG beziehungsweise zu den verfassungsrechtlich geschützten Rechten der Pflegefamilie aus Art. 6 Abs. 1 GG steht (vgl. BVerfGE 24, 119 ; 60, 79 ; 61, 358 ; 68, 176 ; 75, 201 ; 79, 51 ; 88, 187 ).
  • EGMR, 26.02.2004 - 74969/01

    Görgülü ./. Deutschland: Verweigerung des Sorgerechts und Umgangsrechts mit dem …

  • BVerfG, 17.02.1982 - 1 BvR 188/80

    Unverschuldetes Elternversagen

  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvL 25/80

    Verfassungswidrigkeit des § 1671 Abs. 4 Satz 1 BGB

  • BGH, 28.05.1986 - IVb ZB 36/84

    Rechtskraft und Abänderbarkeit von Sorgerechtsentscheidungen

  • OLG Hamm, 14.02.1991 - 15 W 30/91

    Mehrfache Adoptionseinwilligungen eines Elternteils

  • OLG Köln, 06.05.1998 - 16 Wx 54/98

    Ersetzung der Zustimmung der leiblichen Mutter zur Adoption

  • BGH, 26.09.2007 - XII ZB 229/06

    Sorgerechtsantrag eines Vaters für sein nichtehelich geborenes Kind (Fall …

    - Auf die Verfassungsbeschwerde des Vaters hob das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 5. April 2005 (FamRZ 2005, 783) auch diese Entscheidung des 14. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Naumburg auf und verwies die Sache an einen anderen Senat des Beschwerdegerichts zurück.

    Auf der Grundlage der gebotenen verfassungsrechtlichen und konventionskonformen Auslegung ist vor Übertragung des Sorgerechts nach § 1672 Abs. 1 BGB folglich zu prüfen, ob und auf welche Weise die Belastungen des Kindes durch eine Annäherung an den leiblichen Vater und die damit einhergehende Lockerung des Verhältnisses zu den Pflegeeltern soweit vermindert werden können, dass ein Umzug des Kindes in die väterliche Familie in Betracht kommt (EGMR FamRZ 2004, 1456, 1459; BVerfG FamRZ 2005, 783, 784).

    Auch diese Vorschrift, die grundsätzlich besondere Anforderungen an die Kindeswohlprüfung stellt, ist im Lichte der Verfassung unter Beachtung der Europäischen Menschenrechtskonvention auszulegen (BVerfG FamRZ 2005, 783, 785).

  • BVerfG, 27.06.2008 - 1 BvR 311/08

    Abänderung einer Sorgerechtsentscheidung

    Rn. 27 a) Allerdings ist gegen den einfachrechtlichen Ausgangspunkt des Oberlandesgerichts, dass gemäß § 1696 Abs. 1 BGB triftige, das Wohl des Kindes nachhaltig berührende Gründe vorliegen müssen, um den Wechsel des Kindes zum Vater zuzulassen, und eine Abänderung der Entscheidung über das Aufenthaltsbestimmungsrecht besondere Anforderungen an die Kindeswohlprüfung stellt, von Verfassungs wegen nichts zu erinnern (vgl. dazu BVerfGK 5, 161 ).
  • BGH, 26.10.2011 - IV ZR 150/10

    Zum Erbrecht nichtehelicher Kinder

    Rn. 52 4. Eine andere Beurteilung folgt nicht aus einer an den Vorgaben des Görgülü-Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 111, 307; nachfolgend u.a. BVerfG NJW 2005, 1765 f.;… vgl. auch Meyer-Ladewig, EMRK 3. Aufl. Art. 46 Rn. 31 ff.) orientierten Berücksichtigung der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 28. Mai 2009.
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