Rechtsprechung
| BVerfG, 27.06.2005 - 2 BvR 2428/04 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
Art. 13 GG; Art. 8 EMRK; § 102 StPO; § 105 StPO; § 184 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 6 StGB; § 185 StGB
Unverhältnismäßigkeit von Durchsuchungen (Stärke des Tatverdachtes; Schriftprobe statt Durchsuchung; Wahllichtbildvorlage; Gegenüberstellung; Verbreitung pornografischer Schriften; Beleidigung: Ansinnen oralsexueller Handlungen durch handschriftliches Schreiben); ... - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- Judicialis
StPO § 33a; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 13 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 103 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Verhältnis des Eingriffszwecks einer strafprozessualen Wohnungsdurchsuchung zur Stärke des Tatverdachts und zur Schwere der verfolgten Straftat; Zulässigkeit der Nachbesserung eines als verfassungswidrig erkannten Beschlusses durch das Landgericht; Möglichkeit der ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 102 § 105
Begrif des Anfangsverdachts als Grundlage einer Durchsuchung im Ermittlungsverfahren - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Waldshut-Tiengen, 24.11.2004 - 4 Qs 19/04
- LG Waldshut-Tiengen, 17.01.2005 - 4 Qs 19/04
- BVerfG, 27.06.2005 - 2 BvR 2428/04
Papierfundstellen
- BVerfGK 5, 347
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00
Wohnungsdurchsuchung
Auszug aus BVerfG, 27.06.2005 - 2 BvR 2428/04
Erforderlich ist eine konkret formulierte, formelhafte Wendungen vermeidende Anordnung, die zugleich den Rahmen der Durchsuchung abstecken und eine Kontrolle durch ein Rechtsmittelgericht ermöglichen kann (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 103, 142 ).Die Umgrenzung des Tatvorwurfs soll den Betroffenen in den Stand versetzen, die Durchsuchung zu kontrollieren und Rechtsschutz zu suchen (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 103, 142 ).
Rn. 37 bb) Auf dieser Grundlage konnte das staatliche Interesse an der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten, welchem nach dem Grundgesetz eine hohe Bedeutung zukommt (vgl. BVerfGE 100, 313 ), den schwerwiegenden Eingriff in die grundrechtlich geschützte Lebenssphäre des Beschwerdeführers (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 59, 95 ; 96, 27 ; 103, 142 ) nicht rechtfertigen.
- BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76
Quick/Durchsuchungsbefehl
Auszug aus BVerfG, 27.06.2005 - 2 BvR 2428/04
Erforderlich ist eine konkret formulierte, formelhafte Wendungen vermeidende Anordnung, die zugleich den Rahmen der Durchsuchung abstecken und eine Kontrolle durch ein Rechtsmittelgericht ermöglichen kann (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 103, 142 ).Die Umgrenzung des Tatvorwurfs soll den Betroffenen in den Stand versetzen, die Durchsuchung zu kontrollieren und Rechtsschutz zu suchen (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 103, 142 ).
Rn. 37 bb) Auf dieser Grundlage konnte das staatliche Interesse an der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten, welchem nach dem Grundgesetz eine hohe Bedeutung zukommt (vgl. BVerfGE 100, 313 ), den schwerwiegenden Eingriff in die grundrechtlich geschützte Lebenssphäre des Beschwerdeführers (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 59, 95 ; 96, 27 ; 103, 142 ) nicht rechtfertigen.
- BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92
Durchsuchungsanordnung II
Auszug aus BVerfG, 27.06.2005 - 2 BvR 2428/04
Der Richter darf die Durchsuchung nur anordnen, wenn er sich aufgrund eigenverantwortlicher Prüfung der Ermittlungen überzeugt hat, dass die Maßnahme verhältnismäßig ist (vgl. BVerfGE 96, 44 ).Dies bedeutet aber nicht, dass die für den weiteren Gang der Ermittlungen und den Vollzug der richterlichen Anordnung zuständige Staatsanwaltschaft dem Ermittlungsrichter bei jeder neuen Erkenntnis die Akten übersenden muss, damit dieser prüfe, ob er in ihrem Lichte seine Anordnung aufrechterhalten müsse (vgl. BVerfGE 96, 44 ).
- BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1118/80
Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Wohnungsdurchsuchung
Auszug aus BVerfG, 27.06.2005 - 2 BvR 2428/04
Ein Verstoß gegen diese Anforderungen liegt vor, wenn sich sachlich zureichende plausible Gründe für eine Durchsuchung nicht finden lassen (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 59, 95 ).Rn. 37 bb) Auf dieser Grundlage konnte das staatliche Interesse an der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten, welchem nach dem Grundgesetz eine hohe Bedeutung zukommt (vgl. BVerfGE 100, 313 ), den schwerwiegenden Eingriff in die grundrechtlich geschützte Lebenssphäre des Beschwerdeführers (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 59, 95 ; 96, 27 ; 103, 142 ) nicht rechtfertigen.
- BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94
Telekommunikationsüberwachung I
Auszug aus BVerfG, 27.06.2005 - 2 BvR 2428/04
Rn. 37 bb) Auf dieser Grundlage konnte das staatliche Interesse an der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten, welchem nach dem Grundgesetz eine hohe Bedeutung zukommt (vgl. BVerfGE 100, 313 ), den schwerwiegenden Eingriff in die grundrechtlich geschützte Lebenssphäre des Beschwerdeführers (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 59, 95 ; 96, 27 ; 103, 142 ) nicht rechtfertigen. - BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77
Auskunftspflicht des Gemeinschuldners
Auszug aus BVerfG, 27.06.2005 - 2 BvR 2428/04
Rn. 33 a) aa) Ungeachtet dessen, dass ein Beschuldigter sich nicht selbst bezichtigen muss (nemo tenetur se ipsum accusare, vgl. hierzu BVerfGE 56, 37 ), hätte zunächst als milderes und damit erforderliches Mittel zur Verifizierung der Urheberschaft des Briefes die Aufforderung des Beschwerdeführers zu einer Schriftprobe bestanden. - BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90
Durchsuchungsanordnung I
Auszug aus BVerfG, 27.06.2005 - 2 BvR 2428/04
Rn. 37 bb) Auf dieser Grundlage konnte das staatliche Interesse an der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten, welchem nach dem Grundgesetz eine hohe Bedeutung zukommt (vgl. BVerfGE 100, 313 ), den schwerwiegenden Eingriff in die grundrechtlich geschützte Lebenssphäre des Beschwerdeführers (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 59, 95 ; 96, 27 ; 103, 142 ) nicht rechtfertigen. - BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75
Durchsuchung Drogenberatungsstelle
Auszug aus BVerfG, 27.06.2005 - 2 BvR 2428/04
Ein Verstoß gegen diese Anforderungen liegt vor, wenn sich sachlich zureichende plausible Gründe für eine Durchsuchung nicht finden lassen (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 59, 95 ). - BVerfG, 09.02.2005 - 2 BvR 1108/03
Anforderungen an den für eine Durchsuchung erforderlichen Tatverdacht
Auszug aus BVerfG, 27.06.2005 - 2 BvR 2428/04
Das schließt es nicht aus, die Begründung des Beschlusses des Amtsgerichts in den Grenzen zu ergänzen, die die Funktion der präventiven Kontrolle wahren, oder eine andere rechtliche Beurteilung an die damals vorliegenden tatsächlichen Erkenntnisse knüpfen (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2005 - 2 BvR 1108/03 -). - BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1429/81
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von …
Auszug aus BVerfG, 27.06.2005 - 2 BvR 2428/04
Es wird nicht ersichtlich, welchen entscheidungserheblichen Sachvortrag das Landgericht Waldshut-Tiengen nicht zur Kenntnis genommen oder nicht erwogen haben soll (vgl. hierzu BVerfGE 60, 250 ; stRspr).
- BGH, 30.03.2023 - StB 58/22
Durchsuchung bei Beschuldigten (Anfangsverdacht); Durchsuchung bei anderen …
Zwar kann sich ein zum Zeitpunkt der Entscheidung vorliegender Verdacht durch neu hinzugetretene Umstände zerstreuen und damit die Maßnahme erübrigen (BVerfG, Beschluss vom 27. Juni 2005 - 2 BvR 2428/04, BVerfGK 5, 347, 353 ff.;… Meyer-Goßner/Schmitt/Köhler, StPO, 65. Aufl., § 105 Rn. 8a;… MüKoStPO/Hauschild, 2. Aufl., § 105 Rn. 27;… KK-StPO/Henrichs/Weingast, 9. Aufl., § 105 Rn. 12). - BGH, 17.12.2014 - StB 10/14
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die beendete Durchsuchung; Durchsuchung beim …
d) Die vom Senat vorgenommene, von der Würdigung des Ermittlungsrichters in der angefochtenen Entscheidung abweichende rechtliche Bewertung des dem Beschluss zugrundeliegenden Sachverhalts durch das Beschwerdegericht ist grundsätzlich statthaft (BVerfG, Beschluss vom 27. Juni 2005 - 2 BvR 2428/04, juris Rn. 27). - BGH, 15.06.2023 - StB 23/23
Beschwerde gegen Durchsuchungsanordnung des Ermittlungsrichters des …
Zwar kann sich ein zum Zeitpunkt der Entscheidung vorliegender Verdacht durch neu hinzugetretene Umstände zerstreuen und damit die Maßnahme erübrigen (BVerfG, Beschluss vom 27. Juni 2005 - 2 BvR 2428/04, BVerfGK 5, 347, 353 ff.; BGH, Beschluss vom 30. März 2023 - StB 58/22, NStZ-RR 2023, 182, 184;… Meyer-Goßner/Schmitt/Köhler, StPO, 66. Aufl., § 105 Rn. 8a;… MüKoStPO/Hauschild, 2. Aufl., § 105 Rn. 27;… KKStPO/ Henrichs/Weingast, 9. Aufl., § 105 Rn. 12).
- LG Karlsruhe, 05.06.2026 - P 22 Qs 8/25
Durchsuchung, Verdacht des Besitzes jugendpornographischer Inhalte, …
Schließlich muss der jeweilige Eingriff in angemessenem Verhältnis zu der Schwere der Straftat und der Stärke des Tatverdachts stehen (vgl. zum Ganzen etwa BVerfG, Beschl. v. 27.6.2005 - 2 BvR 2428/04, BeckRS 2005, 27963; Beschl. v. 10.1.2018 - 2 BvR 2993/14 = NStZ 2019, 351 f.; Beschl. v. 5.12.2023 - 2 BvR 1749/20 = NJW 2024, 575, 576). - VerfGH Berlin, 21.11.2024 - VerfGH 105/22
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen zunächst fernmündliche …
Es kommt nicht allein auf ein angemessenes Verhältnis zur Schwere der Straftat, sondern auch zur Stärke des Tatverdachts an (…Beschlüsse vom 20. März 2007 - VerfGH 201/04 - Rn. 19 …und vom 12. Dezember 2003 - VerfGH 87/03, 87 A/03 - Rn. 34; für das Bundesrecht: BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 5. Dezember 2023 - 2 BvR 1749/20 -, juris Rn. 26 und stattgebender Kammerbeschluss vom 27. Juni 2005 - 2 BvR 2428/04 -, juris Rn. 35 ff.). - LG Bochum, 10.01.2006 - 6 Qs 43/05 Die Verdachtsgründe müssen aber über vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen hinausgehen; es müssen sachlich zureichende plausible Gründe für eine Durchsuchung vorliegen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27.06.2005 - 2 BvR 2428/04 - unter B I 1).
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