Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 27.01.1993

Rechtsprechung
   BayObLG, 14.01.1993 - 2Z BR 102/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2607
BayObLG, 14.01.1993 - 2Z BR 102/92 (https://dejure.org/1993,2607)
BayObLG, Entscheidung vom 14.01.1993 - 2Z BR 102/92 (https://dejure.org/1993,2607)
BayObLG, Entscheidung vom 14. Januar 1993 - 2Z BR 102/92 (https://dejure.org/1993,2607)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 472
  • FamRZ 1994, 173
  • Rpfleger 1993, 328
  • BayObLGZ 1993, 1
  • BayObLGZ 1993, 28
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • OLG Jena, 29.09.2014 - 3 W 420/14

    Rückübertragungsvormerkung bei mehreren Berechtigten

    2 Z 38/67">NJW 1968, 553; BayObLG NJW-RR 1993, 472; OLG Düsseldorf MittRhNotK 1983, 49; LG Karlsruhe Rpfleger 2005, 602; Demharter, GBO, 29. Aufl., § 47 Rn. 3; Hügel, GBO, 2. Aufl., § 47 Rn. 6; Meikel, GBO, 10. Aufl. § 47 Rn. 142 jeweils m. w.N.; a.A. Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl. Rn. 1511).
  • OLG Nürnberg, 25.11.2020 - 15 W 3458/20

    Zur Entbehrlichkeit der Angabe des Gemeinschaftsverhältnisses bei Eintragung

    Denn in der Rechtsprechung ist anerkannt, dass die §§ 472, 461 BGB auch für Erwerbsrechte und Übereignungsansprüche vereinbart werden können, die nicht aus Vor- oder Wiederkauf stammen (OLG München, Beschluss vom 29.05.2007, 32 Wx 77/07; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 14.04.1993, 2Z BR 102/92 zu § 502 BGB a.F., jetzt inhaltsgleich § 461 BGB; Staudinger/Schermaier, a.a.O. § 472 Rn. 1).
  • OLG München, 05.08.2020 - 34 Wx 310/20

    Umfang der grundbuchamtlichen Prüfung bei Eintragung einer Auflassungsvormerkung

    Ob der Vertragsschluss durch X.P. gemäß § 164 Abs. 1 BGB von der erteilten Vollmacht umfasst und damit der nach § 883 Abs. 1 BGB zu sichernde Anspruch gemäß § 311 Abs. 1 BGB entstanden ist, hat das Grundbuchamt daher grundsätzlich nicht zu prüfen (vgl. BayObLGZ 1993, 1/3; OLG Zweibrücken FGPrax 2007, 11; MüKoBGB/Kohler 8. Aufl. § 885 Rn. 27; Palandt/Herrler BGB 79. Aufl. § 885 Rn. 14; NK-BGB Sachenrecht/Krause 4. Aufl. § 885 Rn. 33).
  • LG Karlsruhe, 10.06.2005 - 11 T 322/04

    Grundbucheintragung: Rückauflassungsvormerkung für mehrere Berechtigte im

    Insbesondere wird eine solche Ausgestaltung eines Anspruches auf Rückübertragung von Grundstücken auch in der obergerichtlichen Rechtsprechung als sinnvoll und zulässig erachtet (BayObLG FamRZ 1994, 173, 174; BayObLGZ 1967, 275, 278).
  • OLG Zweibrücken, 03.11.2006 - 3 W 188/06

    Grundbuchverfahrensrecht: Prüfungskompetenz des Grundbuchamts beim Antrag auf

    Nur wenn das Grundbuchamt aus den vorgelegten Urkunden und aus ihm sonst bekannten Umständen mit Sicherheit erkennt, dass der zu sichernde Anspruch nicht entstanden ist und auch künftig nicht mehr entstehen kann, ist die beantragte Eintragung einer Auflassungsvormerkung abzulehnen; bloße Zweifel an der Wirksamkeit des zugrunde liegenden Vertrags können die Zurückweisung des Eintragungsantrags hingegen nicht rechtfertigen (BayObLGZ 1993, 1, 2 f = NJW-RR 1993, 472; BayObLG DNotZ 1995, 63 f; BayObLG Rpfleger 2003, 573 f: Möglicher Verstoß gegen das Schenkungsverbot des § 1804 BGB; MüKo./Wacke BGB 4. Aufl., § 883 Rdnr. 12 und § 885 Rdnr. 26; Palandt/Bassenge, BGB 65. Aufl., § 885 Rdnr. 14; Böhringer, BWNotZ 2006, 118, 122).
  • OLG Saarbrücken, 21.09.2021 - 5 W 49/21

    Bei der Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung eines bedingten

    Es ist in der Rechtsprechung allgemein anerkannt, dass es den Vertragsparteien freisteht, die entsprechende Anwendung von § 461 bzw. § 472 BGB auch auf Erwerbsrechte und Übereignungsansprüche zu vereinbaren, wenn diese Rechte nicht aus einem Vor- oder Wiederkauf stammen (BayObLG, NJW-RR 1993, 472; OLG Nürnberg, NJW-RR 2021, 146; OLG München, NJW-RR 2008, 106).
  • BayObLG, 11.10.1994 - 1Z BR 94/94

    Zum Recht eines sorgeberechtigten Elternteil, den Umgang des Kindes mit Wirkung

    Zutreffend hat das Vormundschaftsgericht zusammen mit dem ausgesprochenen Verbot (BayObLGZ 1993, 28; 31 f.; Keidel/Zimmermann Rn. 22a, Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 6. Aufl. Anm. 4 a, jeweils zu § 33 FGG ) die Festsetzung eines Zwangsgeldes (nicht Ordnungsgeldes) angedroht (§ 33 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 FGG ), dessen Höhe sich aus Art. 6 Abs. 1 EGStGB , § 33 Abs. 3 Satz 2 FGG ergibt (Keidel/Zimmermann a.a.O. Rn. 20).
  • OLG Brandenburg, 16.03.1995 - 8 Wx 160/94

    Formnichtigkeit eines in der vormaligen DDR geschlossenen Kaufvertrages

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  • BayObLG, 24.03.1994 - 2Z BR 24/94

    Eintragung einer Auflassungsvormerkung bei Zweifeln des Grundbuchbamts an der

    Es genügt vielmehr, dass der zu sichernde Anspruch vormerkungsfähig ist; es muss sich also um einen Anspruch handeln, der auf eine Rechtsänderung hinsichtlich eines im Grundbuch eingetragenen Rechts abzielt (KG BayObLG NJW-RR 1993, 472 ; KG Rpfleger 1972, 94; Horber/Demharter Anh. zu § 44 Rn. 133).
  • LG Augsburg, 25.02.1994 - 4 T 655/94

    Beteiligungsverhältnis bei Ankaufsrecht für mehrere Personen

    Das BayObLG hat an dieser Rechtsprechung auch in der Entscheidung vom 14.1.1993 ( MittRhNotK 1993, 71 = MittBayNot 1993, 84) festgehalten und sich nur darüber hinaus mit dem zusätzlichen Problem befaßt, ob es bei der Zulässigkeit der analogen Anwendung der §§ 502, 513 BGB verbleibt, wenn die Berechtigten in Gütergemeinschaft leben.
  • OLG Frankfurt, 22.02.2006 - 19 O 105/04

    Notar muss eine von den Beteiligten vorgelegte Kopie des Wohnungsplans auf

  • BayObLG, 01.02.1994 - 2Z BR 10/94

    Eintragung einer Auflassungsvormerkung trotz Versagung der Teilungsgenehmigung

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Rechtsprechung
   BayObLG, 27.01.1993 - 1Z BR 102/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,3706
BayObLG, 27.01.1993 - 1Z BR 102/92 (https://dejure.org/1993,3706)
BayObLG, Entscheidung vom 27.01.1993 - 1Z BR 102/92 (https://dejure.org/1993,3706)
BayObLG, Entscheidung vom 27. Januar 1993 - 1Z BR 102/92 (https://dejure.org/1993,3706)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1993, 823
  • BayObLGZ 1993, 28
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • KG, 12.02.2015 - 13 WF 203/14

    Umgangregelung: Wohlverhaltenspflicht des Umgangsberechtigten; Kontaktaufnahme

    In einer etwas älteren (Grundsatz-) Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (Beschluss vom 27. Januar 1993 - 1Z BR 102/92 -, BayObLGZ 1993, 28 = FamRZ 1993, 823 [bei juris Rz. 10]) hat das Gericht in einem Fall, in dem die Kinder außerhalb der gerichtlich festgelegten Umgangszeiten aus eigenem Antrieb den Vater aufsuchten und dieser sich wiederholt geweigert hatte, den Beschlüssen des (damals zuständigen) Vormundschaftsgerichts nachzukommen und die Kinder wieder an die Mutter herauszugeben, die Verhängung eines (damals geltenden) Zwangsgelds gegen den Vater ausdrücklich bestätigt und zur Frage einer Ausübung des Umgangs außerhalb der gerichtlich festgelegten Umgangszeiten wie folgt Stellung bezogen:.

    Damit entfällt aber ein Verstoß (vgl. BayObLG, Beschluss vom 27. Januar 1993, a.a.O. [bei juris Rz. 10 am Ende]).

  • OLG Frankfurt, 31.10.2016 - 2 WF 302/16

    Ordnungsmittel gegen Umgangsberechtigten wegen Kontaktaufnahme

    Auch der vom Kammergericht zitierten Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 27.01.1993, FamRZ 1993, 823 ff lag nicht nur ein Fall der Kontaktaufnahme, sondern ein Fall des Umgangs außerhalb der geregelten Zeiten zugrunde.
  • OLG München, 26.10.2005 - 33 Wx 171/05

    Keine Befreiung des nicht privilegierten Betreuers von der

    Gegenstand der Verpflichtung muss eine Handlung sein, die in der Entscheidungsformel genau bestimmt sein muss (BayObLG FamRZ 1993, 823/824) und sich nicht nur aus den Gründen oder Schlussfolgerungen ergeben darf, weil die Verfügung als Grundlage für Zwangsgeldandrohung und Zwangsgeldfestsetzung einen vollziehbaren Inhalt haben muss (OLG Frankfurt FamRZ 1996, 876).
  • BayObLG, 12.01.1996 - 1Z BR 205/95

    Einholung eines familienpsychologischen Gutachtens zur Ausgestaltung des

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  • OLG Saarbrücken, 12.07.2010 - 6 UF 32/10

    Berücksichtigung des Kindeswillens im Umgangsverfahren; Nachholung einer

    Diese Hinweispflicht erfasst auch negative Umgangsregelungen wie einen Umgangsausschluss (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 823 [zum alten Recht]; Bumiller/Herders, FamFG, 9. Aufl, § 89, Rz. 1 a.E.; Schulte-Bunert/Weinreich/Schulte-Bunert, FamFG, 2. Aufl., § 89, Rz. 11; Völker/Clausius, Sorge- und Umgangsrecht in der Praxis, 3. Aufl., § 6, Rz. 9 f.); denn der Begriff der "Zuwiderhandlung" umfasst auch diese Alternative, zumal ansonsten ein Umgangsausschluss, der gerade dem Schutz des Kindes vor einer Gefährdung dienen soll, sonst nicht vollstreckt werden könnte.
  • BayObLG, 10.02.1998 - 1Z BR 2/98

    Zulässigkeit und Begründetheit einer weiteren Beschwerde gegen eine

    Die weitere Beschwerde bezieht sich nämlich hier nicht auf die Umgangsregelung selbst, sondern auf die Festsetzung eines Zwangsgeldes, die einen selbständigen Eingriff in die Rechte des Betroffenen zur Folge hat (vgl. BGH FamRZ 1973, 622/623; BayObLGZ 1971, 14/15; 1974, 351/352; 1993, 28/30; vgl. Keidel/Zimmermann FGG 13. Aufl. Rn. 5, Bassenge/Herbst FGG 7. Aufl. Rn. 7, jeweils zu § 63a FGG ).

    Im Verfahren der Zwangsgeldfestsetzung (§ 33 Abs. 1 Satz 1 FGG ) sind grundsätzlich die Eltern (§ 50a Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 FGG ) und das Kind, soweit dessen Neigungen, Bindungen oder Wille für die Entscheidung von Bedeutung sind (§ 50b Abs. 1 FGG ), persönlich anzuhören (BayObLGZ 1993, 28/33 m.w.N.).

    Darüber hinaus kann die Höhe eines Zwangsgeldes vom Rechtsbeschwerdegericht nicht nachgeprüft werden (BayObLGZ 1993, 28/34).

  • OLG Celle, 17.06.2011 - 10 UF 125/11

    Ein einen Umgangsausschluss und ein damit verbundenes ausdrückliches

    Der Umgangsausschluß stellt (ebenso wie seine Konkretisierung durch die Näherungsverbote) nämlich eine - negative - Umgangsregelung dar (Bumiller/Harders9, FamFG, § 89 Rz. 1; Schulte-Bunert/Weinreich2-Schulte-Bunert, FamFG, § 89 Rz. 11; vgl. insofern auch BayObLG, Beschluß vom 27. Januar 1993 - 1Z BR 102/92 - FamRZ 1993, 823 ff. ) - für den Fall von Zuwiderhandlungen gegen Vollstreckungstitel zur Regelung des Umgangs ist aber § 89 FamFG (in Abschnitt 8 Unterabschnitt 2 des FamFG ) eine Vorschrift, die im Sinne von § 95 Abs. 1 FamFG (in Abschnitt 8 Unterabschnitt 3 des FamFG ) eine "in den vorstehenden Unterabschnitten enthaltene abweichende Bestimmung" darstellt und damit die Anwendung von §§ 95 Abs. 1 Nr. 4 FamFG , 890 ZPO ausschließt.
  • BayObLG, 20.12.2004 - 3Z BR 226/04

    Aufhebung der Zwangsgeldfestsetzung durch anordnendes Gericht bei Rechnungslegung

    cc) Dem Gedanken, dass das Zwangsgeld im Sinne von § 33 FGG keine Sühne oder Buße für begangene Pflichtwidrigkeiten ist, sondern ausschließlich ein Beugemittel zur Durchsetzung gerichtlicher Anordnungen (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 823/824 und 2002, 1434; OLG Köln aaO), kann gleichwohl Rechnung getragen werden: Hält das anordnende Gericht die mit der weiteren Beschwerde des Verpflichteten erteilten Informationen für ausreichend, hat es die Zwangsgeldfestsetzung nach § 18 FGG aufzuheben (vgl. Keidel/Zimmermann § 33 Rn 24).
  • BayObLG, 20.05.1994 - 1Z BR 49/94

    Vormundschaftsgerichtliche Zwangsgeldandrohung bei Maßnahmen wegen Gefährdung des

    Gemäß § 33 Abs. 3 Satz 1 FGG muß daher jeder Zwangsgeldfestsetzung eine Androhung vorausgehen (BayObLGZ 1993, 28/31).
  • BayObLG, 18.03.2002 - 3Z BR 51/02

    Aufhebung der Zwangsgeldfestsetzung im Beschwerdeverfahren bei Vornahme der

    Das Zwangsgeld im Sinn von § 33 FGG ist jedoch keine Sühne oder Buße für begangene Pflichtwidrigkeiten, sondern ein Beugemittel, das ausschließlich dazu dient, für die Zukunft die Befolgung gerichtlicher Anordnungen zu erzwingen (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 823/824).
  • OLG Karlsruhe, 02.04.1997 - 2 WF 34/97
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