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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 10.01.2019 - C-614/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,58
Generalanwalt beim EuGH, 10.01.2019 - C-614/17 (https://dejure.org/2019,58)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 10.01.2019 - C-614/17 (https://dejure.org/2019,58)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 10. Januar 2019 - C-614/17 (https://dejure.org/2019,58)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Fundación Consejo Regulador de la Denominación de Origen Protegida Queso Manchego

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel - g.U. "Queso Manchego" - Verwendung von Zeichen, die geeignet sind, auf die Gegend anzuspielen, mit der die g.U. verbunden ist - Begriff des ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Fundación Consejo Regulador de la Denominación de Origen Protegida Queso Manchego

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel - g.U. "Queso Manchego" - Verwendung von Zeichen, die geeignet sind, auf die Gegend anzuspielen, mit der die g.U. verbunden ist - Begriff des ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2019, 22
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (11)

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2018 - C-44/17

    Generalanwalt Saugmandsgaard Øe äußert sich im Rahmen eines Rechtsstreits über …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.01.2019 - C-614/17
    Rn. 1 Wenige Monate nach dem Urteil vom 7. Juni 2018, Scotch Whisky Association (C-44/17, EU:C:2018:415, im Folgenden: Urteil Scotch Whisky Association), ist der Gerichtshof erneut aufgerufen, im Wege der Vorabentscheidung den Begriff "Anspielung" im Sinne der Unionsvorschriften im Bereich der geschützten Ursprungsbezeichnungen (g.U.) und der geschützten geografischen Angaben (g.g.A.){FN-VERWEIS:2} auszulegen.

    Rn. 16 Schließlich hat der Gerichtshof in dem kürzlich ergangenen Urteil Scotch Whisky Association, das nach dem Ende des schriftlichen Verfahrens in der Rechtssache, in der diese Schlussanträge vorgelegt werden, erlassen worden ist{FN-VERWEIS:22}, vor allem bekräftigt, dass weder der teilweise Einschluss einer geschützten geografischen Angabe in der streitigen Bezeichnung noch eine in dieser Bezeichnung festgestellte klangliche und visuelle Ähnlichkeit mit der g.g.A. zwingende Voraussetzungen für die Feststellung darstellen, dass eine "Anspielung" im Sinne von Art. 16 Buchst. b der Verordnung Nr. 110/2008 vorliegt{FN-VERWEIS:23}, und er hat klargestellt, dass sich, wenn ein solcher Einschluss oder eine solche Ähnlichkeit nicht vorliegt, eine Anspielung auch aus der bloßen "inhaltlichen Nähe" zwischen der g.g.A. und dem streitigen Zeichen ergeben kann{FN-VERWEIS:24}.

    Dies setzt zwar zwangsläufig eine Verarbeitung der Information voraus, die durch den von diesem Anblick hervorgerufenen Wahrnehmungs- bzw. kognitiven Reiz übertragen wird, doch hat der Gerichtshof im Urteil Scotch Whisky Association klargestellt, dass eine Anspielung nur insoweit vorliegt, als die assoziative Verbindung hinreichend "unmittelbar und eindeutig" ist{FN-VERWEIS:34}.

    Rn. 20 Selbst mit den Präzisierungen durch das Urteil vom 7. Juni 2018, Scotch Whisky Association (C-44/17, EU:C:2018:415), geht meines Erachtens eindeutig aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs und des Gerichts die Tendenz hervor, den Begriff "Anspielung" in Einklang mit dem weitgehenden Schutz, der den Ursprungsbezeichnungen vom Unionsgesetzgeber zuerkannt wird, und der öffentlich-rechtlichen Bedeutung des Ziels des Schutzes der Herstellung hochwertiger Erzeugnisse weit auszulegen{FN-VERWEIS:35}.

    Zudem ist dem Urteil Scotch Whisky Association zu entnehmen, dass die eventuelle Aufnahme von Bestandteilen der geschützten Bezeichnung in das beanstandete Zeichen und die bildliche und/oder klangliche Ähnlichkeit zwischen der Bezeichnung und dem Zeichen nichts anderes als zu berücksichtigende Indizien für die Beurteilung sind, ob der Verbraucher, wenn er dem konventionellen Produkt gegenübersteht, zu einer solchen Assoziation verleitet wird{FN-VERWEIS:37}.

    Abgesehen davon, dass zwei Randnummern der Begründung und der zweite Absatz von Nr. 2 des Tenors des Urteils allgemeiner auf den "streitigen Bestandteil" des in Rede stehenden Zeichens verweisen, ist die vom Gerichtshof verwendete Terminologie in den Zusammenhang des Ausgangsrechtsstreits zu rücken, auf den das Urteil Scotch Whisky Association zurückgeht, in dem es darum ging, inwieweit ein in der Bezeichnung des konventionellen Produkts enthaltener Begriff anspielend sein kann{FN-VERWEIS:40}.

    Rn. 30 Zudem hat der Gerichtshof im Urteil Scotch Whisky Association klargestellt, dass eine Anspielung nur dann vorliegen kann, wenn das streitige Zeichen beim Publikum einen hinreichend "unmittelbaren" und "eindeutigen" Zusammenhang zwischen dem Zeichen und der eingetragenen Bezeichnung hervorruft{FN-VERWEIS:43}, wodurch er die Tragweite des Begriffs "Anspielung" beschränkt hat, was eher die Unmittelbarkeit und die Intensität der Reaktion des Verbrauchers - in dem in Nr. 19 der vorliegenden Schlussanträge erläuterten Sinne - als die Art des Wahrnehmungsreizes betrifft.

    Rn. 40 Wenn man sie isoliert oder auch in Kombination betrachtete, würden die Bildzeichen auf den ersten Blick ungeeignet erscheinen, eine rechtswidrige Anspielung im Sinne von Art. 13 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 510/2006 darzustellen, wie er vom Gerichtshof im Urteil Scotch Whisky Association ausgelegt wird.

    {FN:23} Urteil Scotch Whisky Association(…Rn. 46 und 49).

    {FN:24} Urteil Scotch Whisky Association (…Rn. 50).

    {FN:25} Urteil Scotch Whisky Association (…Rn. 53).

    {FN:26} Urteil Scotch Whisky Association (…Rn. 55).

    Nach Ansicht des Gerichtshofs würde zudem, "wenn das Wecken jeder irgendwie gearteten Assoziation des Verbrauchers mit einer geschützten geografischen Angabe für die Annahme einer … Anspielung ausreichend wäre, … Art. 16 Buchst. b der Verordnung Nr. 110/2008 in den Anwendungsbereich der nachfolgenden Buchst. c und d dieses Artikels eingreifen, die Fälle betreffen, in denen die Bezugnahme auf eine geschützte geografische Angabe noch schwächer ausgeprägt ist als eine 'Anspielung' auf sie" (Rn. 54, vgl. auch Schlussanträge des Generalanwalts Saugmandsgaard Øe in der Rechtssache The Scotch Whisky Association, C-44/17, EU:C:2018:111, Nrn. 61 bis 63).

    {FN:36} Vgl. in diesem Sinne insbesondere Urteil vom 21. Januar 2016, Viiniverla (…C-75/15, EU:C:2016:35, Rn. 22), und Urteil Scotch Whisky Association (…Rn. 51).

    Vgl. auch Schlussanträge des Generalanwalts Saugmandsgaard Øe in der Rechtssache The Scotch Whisky Association (C-44/17, EU:C:2018:111, Nr. 60).

    {FN:37} Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Saugmandsgaard Øe in der Rechtssache The Scotch Whisky Association (C-44/17, EU:C:2018:111, Nr. 58).

    {FN:38} Urteil Scotch Whisky Association (…Rn. 46 und 49).

    {FN:43} Urteil Scotch Whisky Association(…Rn. 53).

    {FN:45} Vgl. in diesem Sinne Urteil Scotch Whisky Association, Rn. 65.

    {FN:47} Vgl. insbesondere Urteil vom 21. Januar 2016, Viiniverla (…C-75/15, EU:C:2016:35, Rn. 22 und 31), und Urteil Scotch Whisky Association (…Rn. 45, 46, 51, 52, 56 und Nr. 2 des Tenors).

  • EuGH, 21.01.2016 - C-75/15

    Viiniverla - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz geografischer Angaben für …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.01.2019 - C-614/17
    Im Urteil vom 21. Januar 2016, Viiniverla (C-75/15, EU:C:2016:35, Rn. 31), hat der Gerichtshof klargestellt, dass diese Kriterien das nationale Gericht bei der ihm und nicht dem Gerichtshof obliegenden Entscheidung, ob in Bezug auf einen bestimmten Sachverhalt eine "Anspielung" im Sinne von Art. 16 Buchst. a der Verordnung Nr. 110/2008 vorliegt, leiten sollen.

    Rn. 46 Wie oben bereits angesprochen und wie alle Beteiligten, die beim Gerichtshof Erklärungen eingereicht haben, vorgetragen haben, ist die Antwort auf diese Frage dem Urteil vom 21. Januar 2016, Viiniverla (C-75/15, EU:C:2016:35), zu entnehmen.

    Rn. 47 Die Umstände des Ausgangsverfahrens unterscheiden sich jedoch von denen des Verfahrens, auf das das Urteil Viiniverla{FN-VERWEIS:55} zurückgeht.

    Rn. 50 Wie der Gerichtshof im Urteil Viiniverla{FN-VERWEIS:57} hervorgehoben hat, genügt der Rückgriff auf den Begriff des "europäischen Verbrauchers" dem Erfordernis, einen wirksamen und einheitlichen Schutz der eingetragenen Bezeichnungen in der gesamten Union sicherzustellen.

    {FN:21} Vgl. Urteil vom 21. Januar 2016, Viiniverla (C-75/15, EU:C:2016:35, Rn. 45).

    Vgl. auch Urteile vom 21. Januar 2016, Viiniverla (C-75/15, EU:C:2016:35, Rn. 24), und vom 14. September 2017, EUIPO/Instituto dos Vinhos do Douro e do Porto (…C-56/16 P, EU:C:2017:693, Rn. 80 und 81).

    {FN:36} Vgl. in diesem Sinne insbesondere Urteil vom 21. Januar 2016, Viiniverla (C-75/15, EU:C:2016:35, Rn. 22), und Urteil Scotch Whisky Association (…Rn. 51).

    {FN:42} Urteil vom 21. Januar 2016 (C-75/15, EU:C:2016:35, Rn. 27).

    {FN:47} Vgl. insbesondere Urteil vom 21. Januar 2016, Viiniverla (C-75/15, EU:C:2016:35, Rn. 22 und 31), und Urteil Scotch Whisky Association (…Rn. 45, 46, 51, 52, 56 und Nr. 2 des Tenors).

    {FN:54} Vgl. Urteil vom 21. Januar 2016, Viiniverla (C-75/15, EU:C:2016:35, Rn. 27).

    {FN:55} Urteil vom 21. Januar 2016 (C-75/15, EU:C:2016:35).

    {FN:56} Wenn auch auf der Grundlage einer Auslegung des Begriffs "Anspielung", die auf die Verwechselbarkeit der in Rede stehenden Erzeugnisse und auf die Irreführung des Verbrauchers beschränkt ist und jedenfalls vom Gerichtshof zurückgewiesen wurde, vgl. Urteile Consorzio per la tutela del formaggio Gorgonzola (…C-87/97, EU:C:1999:115, Rn. 26), Kommission/Deutschland (…C-132/05, EU:C:2008:117, Rn. 45) und vom 21. Januar 2016, Viiniverla (C-75/15, EU:C:2016:35, Rn. 44).

    {FN:57} Urteil vom 21. Januar 2016 (C-75/15, EU:C:2016:35, Rn. 27).

  • EuGH, 04.03.1999 - C-87/97

    Consorzio per la tutela del formaggio Gorgonzola - "Artikel 30 und 36 EG-Vertrag …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.01.2019 - C-614/17
    Rn. 13 Der Gerichtshof hat sich zum Begriff "Anspielung" im Sinne von Art. 13 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 2081/92{FN-VERWEIS:10}, die der Verordnung Nr. 510/2006 vorausging, erstmals im Urteil vom 4. März 1999, Consorzio per la tutela del formaggio Gorgonzola (C-87/97, EU:C:1999:115), geäußert.

    {FN:11} Urteil vom 4. März 1999, Consorzio per la tutela del formaggio Gorgonzola (C-87/97, EU:C:1999:115, Rn. 25 und 26).

    {FN:12} Urteil vom 4. März 1999, Consorzio per la tutela del formaggio Gorgonzola (C-87/97, EU:C:1999:115, Rn. 27).

    {FN:13} Urteil vom 4. März 1999, Consorzio per la tutela del formaggio Gorgonzola (C-87/97, EU:C:1999:115, Rn. 28).

    {FN:14} Urteil vom 4. März 1999, Consorzio per la tutela del formaggio Gorgonzola (C-87/97, EU:C:1999:115, Rn. 28).

    {FN:15} Urteil vom 4. März 1999 (C-87/97, EU:C:1999:115).

    {FN:18} Urteil vom 4. März 1999 (C-87/97, EU:C:1999:115).

    {FN:31} C-87/97 (…EU:C:1998:614, Rn. 33).

    {FN:56} Wenn auch auf der Grundlage einer Auslegung des Begriffs "Anspielung", die auf die Verwechselbarkeit der in Rede stehenden Erzeugnisse und auf die Irreführung des Verbrauchers beschränkt ist und jedenfalls vom Gerichtshof zurückgewiesen wurde, vgl. Urteile Consorzio per la tutela del formaggio Gorgonzola (C-87/97, EU:C:1999:115, Rn. 26), Kommission/Deutschland (…C-132/05, EU:C:2008:117, Rn. 45) und vom 21. Januar 2016, Viiniverla (…C-75/15, EU:C:2016:35, Rn. 44).

  • EuGH, 14.07.2011 - C-4/10

    Eine Marke, die die geografische Angabe "Cognac" enthält, kann nicht für eine …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.01.2019 - C-614/17
    In dem Vorabentscheidungsersuchen, zu dem das Urteil vom 14. Juli 2011, Bureau National Interprofessionnel du Cognac (C-4/10 und C-27/10, EU:C:2011:484), ergangen ist, hatte sich der Kläger des Ausgangsverfahrens gegen die Eintragung zweier Bildmarken in Finnland gewandt, in denen ausführlich die g.g.A. "Cognac", deren Inhaber er war, sowie ihre Übersetzung wiedergegeben war.

    Rn. 29 Grundlegender geht aus der oben genannten Rechtsprechung und insbesondere aus den Urteilen Bureau National Interprofessionnel du Cognac{FN-VERWEIS:41} und Viiniverla{FN-VERWEIS:42} hervor, dass die Prüfung des Vorliegens einer Anspielung jede implizite oder explizite Bezugnahme auf die eingetragene Bezeichnung berücksichtigen muss, ganz gleich, ob es sich um Wort- oder Bildbestandteile auf dem Etikett des konventionellen Produkts oder auf seiner Verpackung oder um Bestandteile handelt, die die Form dieses Produkts betreffen oder wie es dem Publikum angeboten wird.

    Vgl. Rn. 56 bis 58 des Urteils vom 14. Juli 2011, Bureau National Interprofessionnel du Cognac (C-4/10 und C-27/10, EU:C:2011:484).

    In demselben Sinne, jedoch nicht nur in Bezug auf die Anspielung, sondern alle von Art. 16 Buchst. a bis d der Verordnung Nr. 110/2008 erfassten Sachverhalte, vgl. Urteil vom 14. Juli 2011, Bureau National Interprofessionnel du Cognac (C-4/10 und C-27/10, EU:C:2011:484, Rn. 46).

    {FN:41} Urteil vom 14. Juli 2011 (C-4/10 und C-27/10, EU:C:2011:484).

  • EuGH, 26.02.2008 - C-132/05

    NUR KÄSE, DER DIE GESCHÜTZTE URSPRUNGSBEZEICHNUNG (G. U.) "PARMIGIANO REGGIANO" …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.01.2019 - C-614/17
    Rn. 14 Dieser Ansatz wurde im Urteil vom 26. Februar 2008, Kommission/Deutschland (C-132/05, EU:C:2008:117), bestätigt, das im Rahmen einer Vertragsverletzungsklage gegen die Bundesrepublik Deutschland erging, der die Kommission vorwarf, sich geweigert zu haben, auf ihrem Staatsgebiet die Verwendung der Bezeichnung "Parmesan" unter Verstoß gegen die g.U. "Parmigiano Reggiano" zu verbieten.

    {FN:16} Urteil vom 26. Februar 2008, Kommission/Deutschland (C-132/05, EU:C:2008:117, Rn. 47 und 48).

    {FN:19} Urteil vom 26. Februar 2008 (C-132/05, EU:C:2008:117).

    {FN:56} Wenn auch auf der Grundlage einer Auslegung des Begriffs "Anspielung", die auf die Verwechselbarkeit der in Rede stehenden Erzeugnisse und auf die Irreführung des Verbrauchers beschränkt ist und jedenfalls vom Gerichtshof zurückgewiesen wurde, vgl. Urteile Consorzio per la tutela del formaggio Gorgonzola (…C-87/97, EU:C:1999:115, Rn. 26), Kommission/Deutschland (C-132/05, EU:C:2008:117, Rn. 45) und vom 21. Januar 2016, Viiniverla (…C-75/15, EU:C:2016:35, Rn. 44).

  • EuGH, 08.09.2009 - C-478/07

    DIE BEZEICHNUNG "BUD" KANN NICHT AUSSERHALB DER GEMEINSCHAFTLICHEN SCHUTZREGELUNG …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.01.2019 - C-614/17
    {FN:35} Vgl. in diesem Sinne zur Veranschaulichung der Ziele der europäischen Regelung Urteil vom 8. September 2009, Budějovický Budvar (C-478/07, EU:C:2009:521, Rn. 109 bis 111 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:52} Garantie, die "die wesentliche Funktion der nach der Verordnung Nr. 510/2006 gewährten Rechte darstellt"; vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. September 2009, Budějovický Budvar (C-478/07, EU:C:2009:521, Rn. 112).

  • EuGH, 07.06.2018 - C-44/17

    Um festzustellen, ob eine nach dem Unionsrecht unzulässige "Anspielung" vorliegt, …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.01.2019 - C-614/17
    Rn. 1 Wenige Monate nach dem Urteil vom 7. Juni 2018, Scotch Whisky Association (C-44/17, EU:C:2018:415, im Folgenden: Urteil Scotch Whisky Association), ist der Gerichtshof erneut aufgerufen, im Wege der Vorabentscheidung den Begriff "Anspielung" im Sinne der Unionsvorschriften im Bereich der geschützten Ursprungsbezeichnungen (g.U.) und der geschützten geografischen Angaben (g.g.A.){FN-VERWEIS:2} auszulegen.

    Rn. 20 Selbst mit den Präzisierungen durch das Urteil vom 7. Juni 2018, Scotch Whisky Association (C-44/17, EU:C:2018:415), geht meines Erachtens eindeutig aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs und des Gerichts die Tendenz hervor, den Begriff "Anspielung" in Einklang mit dem weitgehenden Schutz, der den Ursprungsbezeichnungen vom Unionsgesetzgeber zuerkannt wird, und der öffentlich-rechtlichen Bedeutung des Ziels des Schutzes der Herstellung hochwertiger Erzeugnisse weit auszulegen{FN-VERWEIS:35}.

  • EuGH, 20.12.2017 - C-393/16

    Speiseeis kann unter der Bezeichnung "Champagner Sorbet" verkauft werden, wenn es …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.01.2019 - C-614/17
    {FN:30} Vgl. zu den Begriffen der Aneignung und der Nachahmung Urteil vom 20. Dezember 2017, Comité Interprofessionnel du Vin de Champagne (C-393/16, EU:C:2017:991, Rn. 57).
  • EuGH, 14.09.2017 - C-56/16

    EUIPO/ Instituto dos Vinhos do Douro e do Porto - Rechtsmittel - Unionsmarke - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.01.2019 - C-614/17
    Vgl. auch Urteile vom 21. Januar 2016, Viiniverla (…C-75/15, EU:C:2016:35, Rn. 24), und vom 14. September 2017, EUIPO/Instituto dos Vinhos do Douro e do Porto (C-56/16 P, EU:C:2017:693, Rn. 80 und 81).
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.12.1998 - C-87/97

    Consorzio per la tutela del formaggio Gorgonzola

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.01.2019 - C-614/17
    {FN:31} C-87/97 (EU:C:1998:614, Rn. 33).
  • EuG, 18.09.2015 - T-387/13

    Federación Nacional de Cafeteros de Colombia / OHMI - Hautrive (COLOMBIANO HOUSE)

  • LG Düsseldorf, 12.08.2022 - 38 O 91/21

    Spielzeughändler muss Vertrieb von Minifiguren unterlassen

    Rn. 32 Handelt es sich bei dem angesprochenen Verkehrskreis - so im Falle des Durchschnittsverbrauchers, zumal auf europäischer Ebene - um einen großen, vielschichtigen und heterogenen Kreis (vgl. Generalanwalt beim EuGH, Schlussantrag vom 10. Januar 2019 - C-614/17, BeckRS 2019, 22 [Rn. 49]), erlaubt die normativ geprägte Sicht des Durchschnittsadressaten es einerseits, nur bei kleineren Teilen des Verkehrs anzutreffende Spezialkenntnisse unberücksichtigt zu lassen, und gestattet es auf der anderen Seite, Umstände, die über einen gewissen Zeitraum dem Verkehr gegenübergetreten sind, als durchschnittliche Kenntnisse des Durchschnittsverbrauchers zu unterstellen (vgl. BGH, Urteil vom 27. März 2013 - I ZR 100/11 - AMARULA/Marulablu [unter B VI 1 b bb (2)]).

    Soweit innerhalb der Gruppe der Durchschnittsverbraucher unterschiedliche Wissensstände vorhanden sind, können nur bei einem Teil des angesprochenen Verkehrs vorhandene Kenntnisse markenrechtlichen Schutz oder eine Irreführung zwar nicht ausschließen, wohl aber begründen (vgl. EuGH, Urteil vom 2. Mai 2019 - C-614/17, Fundación Consejo Regulador de la Denominación de Origen Protegida Queso Manchego ./. Industrial Quesera Cuquerella SL, Juan Ramón Cuquerella Montagud [Rn. 46 ff.] für nur regional und nicht allgemein vorhandene Kenntnisse).

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.04.2021 - C-783/19

    Nach Ansicht von Generalanwalt Pitruzzella sind Erzeugnisse, die eine geschützte …

    Rn. 47 Wie ich bereits in meinen Schlussanträgen in der Rechtssache Fundación Consejo Regulador de la Denominación de Origen Protegida Queso Manchego (C-614/17, EU:C:2019:11, Nr. 17) ausgeführt habe, stellt der Schutz gegen Anspielung eine Schutzform sui generis dar, die nicht an das Kriterium der Irreführung gebunden ist - das die Geeignetheit des mit der eingetragenen Bezeichnung in Konflikt stehenden Zeichens voraussetzt, das Publikum bezüglich der geografischen Herkunft oder der Qualität des Erzeugnisses in die Irre zu führen - und nicht auf einen reinen Schutz gegen Verwirrung zurückzuführen ist.

    {FN:42} Vgl. entsprechend Urteil Scotch Whisky Association, Rn. 51, sowie Urteile vom 2. Mai 2019, Fundación Consejo Regulador de la Denominación de Origen Protegida Queso Manchego (C-614/17, EU:C:2019:344, Rn. 20), und vom 17. Dezember 2020, Syndicat interprofessionnel de défense du fromage Morbier (…C-490/19, EU:C:2020:1043, Rn. 26).

    {FN:43} Vgl. Urteil vom 2. Mai 2019, Fundación Consejo Regulador de la Denominación de Origen Protegida Queso Manchego (C-614/17, EU:C:2019:344, Rn. 21).

    {FN:45} C-614/17, EU:C:2019:11, Nr. 29.

    {FN:48} Insoweit erinnere ich daran, dass der Gerichtshof im Urteil vom 2. Mai 2019, Fundación Consejo Regulador de la Denominación de Origen Protegida Queso Manchego (C-614/17, EU:C:2019:344, Rn. 27), in Bezug auf Art. 13 Abs. 1 Buchst. a bis d der Verordnung Nr. 510/2006 klargestellt hat, dass die abgestufte Aufzählung der rechtswidrigen Verhaltensweisen in dieser Bestimmung die Art der verbotenen Handlungen betrifft und nicht die Gesichtspunkte, die bei der Prüfung der Frage zu berücksichtigen sind, ob der eine oder der andere Tatbestand gegeben ist.

    {FN:52} Vgl. Urteile vom 21. Januar 2016, Viiniverla (…C-75/15, EU:C:2016:35, Rn. 27), und vom 2. Mai 2019, Fundación Consejo Regulador de la Denominación de Origen Protegida Queso Manchego (C-614/17, EU:C:2019:344, Rn. 47 bis 50); vgl. auch Urteil Scotch Whisky Association, Rn. 59.

    {FN:56} Wie ich in meinen Schlussanträgen in der Rechtssache Fundación Consejo Regulador de la Denominación de Origen Protegida Queso Manchego (C-614/17, EU:C:2019:11, Nr. 19) ausgeführt habe, ist diese Präzisierung meines Erachtens in dem Sinne zu verstehen, dass die Reaktion des Verbrauchers auf den Wahrnehmungsreiz unmittelbar (der kognitive Assoziationsprozess darf keine komplexe Verarbeitung der Information verlangen) und intensiv (die Verbindung mit dem Bild des von dem eingetragenen Namen erfassten Erzeugnisses muss sich mit hinreichender Kraft aufdrängen) sein muss.

    {FN:63} Vgl. Schlussanträge von Generalanwalt Jacobs in der Rechtssache Consorzio per la tutela del formaggio Gorgonzola (C-87/97, EU:C:1998:614, Nr. 35) sowie meine Schlussanträge in der Rechtssache Fundación Consejo Regulador de la Denominación de Origen Protegida Queso Manchego (C-614/17, EU:C:2019:11, Nr. 29) und in der Rechtssache Syndicat interprofessionnel de défense du fromage Morbier (C-490/19, EU:C:2020:730, Nr. 45).

  • LG Düsseldorf, 18.08.2023 - 38 O 88/23

    Streit um Werbebriefe: Einstweilige Verfügung gegen 1N Telecom erlassen

    Danach ist auf die mutmaßliche Erwartung eines normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers abzustellen, wobei dieser Begriff nicht auf statistischen, sondern auf normativen Maßstäben beruht und einen fiktiven typischen Verbraucher bezeichnet, dessen mutmaßliche Reaktion von den Gerichten regelmäßig aufgrund eigener Sachkunde und Lebenserfahrung ohne Einholung eines Sachverständigengutachtens oder einer Verbraucherbefragung unter Berücksichtigung sozialer, kultureller und sprachlicher Faktoren durch Anwendung speziellen Erfahrungswissens festzustellen ist (vgl. Erwägungsgrund 18 der UGPRL; EuGH…, Urteil vom 16. Juli 1998 - C-210/96, Gut Springenheide GmbH und Rudolf Tusky ./. Oberkreisdirektor des Kreises Steinfurt [Rn. 31 f., 35 f. und 37];… Urteil vom 26. Oktober 2016 - C-611/14 Canal Digital Danmark A/S [Rn. 39 f. und 57];… Urteil vom 7. Juni 2018 - C-44/17, Scotch Whisky Association/Michael Klotz [Rn. 45, 47, 52 und 56];… Urteil vom 9. September 2021 - C-406/20, Phantasialand ./. Finanzamt Brühl [Rn. 46 f.]; BGH, Urteil vom 20. Oktober 1999 - I ZR 167/97 - Orient-Teppichmuster, GRUR 2000, 619 [unter II 2 b]; Urteil vom 2. Oktober 2003 - I ZR 150/01 - Marktführerschaft [unter II 2 a]; Urteil vom 13. September 2012 - I ZR 230/11 - Biomineralwasser [unter II 2 c aa und unter II 3 a aa]; Urteil vom 8. März 2012 - I ZR 202/10 - Marktführer Sport [unter II 3 c bb]; Urteil vom 18. September 2014 - I ZR 34/12 [unter II 2]; Urteil vom 24. Januar 2019 - I ZR 200/17 - Das beste Netz [unter B II 2 a]; Urteile vom 7. April 2022 - I ZR 5/21 - Kinderzahnärztin [unter B II 3 c aa und bb] und I ZR 217/20 - Kinderzahnarztpraxis [unter B III 2 b und c]; zur Figur des Durchschnittsverbrauchers s.a. Generalanwalt beim EuGH, Schlussantrag vom 10. Januar 2019 - C-614/17, BeckRS 2019, 22 [Rn. 49]).
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2020 - C-490/19

    Syndicat interprofessionnel de défense du fromage Morbier - Vorlage zur …

    Rn. 45 Schließlich und in Übereinstimmung mit dem Ansatz, den ich in Nr. 29 meiner Schlussanträge in der Rechtssache vorgeschlagen habe, in der das Urteil Queso Manchego (C-614/17, EU:C:2019:11) ergangen ist, muss sich das Vorliegen der Anspielung aus einer Einzelfallprüfung ergeben, bei der neben dem streitigen Element - im vorliegenden Fall das Element der Form oder des Erscheinungsbilds des Erzeugnisses, das unter eine geschützte Bezeichnung fällt, die Gegenstand der Wiedergabe ist - jedes sonstige als relevant angesehene Element berücksichtigt wird, entweder, weil es das Potenzial einer Anspielung hat oder, im Gegenteil, weil es die Möglichkeit ausschließt oder einschränkt, dass der Verbraucher das herkömmliche Erzeugnis unmittelbar und eindeutig mit dem Erzeugnis assoziieren kann, das unter die geschützte Bezeichnung fällt{FN-VERWEIS:45}.

    Rn. 46 Ich möchte an dieser Stelle klarstellen, dass die in den vorstehenden Nummern vorgeschlagene Auslegung von Art. 13 Abs. 1 Buchst. b der Verordnungen Nrn. 510/2006 und 1151/2012 auf einer allgemeineren Ebene nicht bedeutet, dass die Form, das Erscheinungsbild oder auch die Verpackung des herkömmlichen Erzeugnisses nicht als kontextuelle Elemente für die Zwecke der Gesamtbeurteilung des Vorliegens einer Anspielung im Sinne von Art. 13 Abs. 1 Buchst. b der Verordnungen Nrn. 510/2006 und 1151/2012 und insbesondere zur Feststellung des Vorliegens einer parasitären Absicht berücksichtigt werden können, wie der Gerichtshof im Übrigen in seinen Urteilen vom 4. März 1999, Consorzio per la tutela del formaggio Gorgonzola{FN-VERWEIS:47}, und vom 26. Februar 2008, Kommission/Deutschland{FN-VERWEIS:48}, anerkannt hat und wie ich in Nr. 29 meiner Schlussanträge in der Rechtssache Queso Manchego (C-614/17, EU:C:2019:11) ausgeführt habe.

    {FN:13} C-614/17, EU:C:2019:344.

    {FN:43} Wie ich in meinen Schlussanträgen in der Rechtssache Queso Manchego (C-614/17, EU:C:2019:11) ausgeführt habe, muss die Existenz einer solchen Assoziation sowohl hinsichtlich der Unmittelbarkeit (der assoziative kognitive Prozess darf keine komplexe Neuverarbeitung der Informationen verlangen) als auch hinsichtlich der Intensität (die Assoziation muss sich hinreichend stark aufdrängen) der Reaktion des Verbrauchers auf den Anblick des konventionellen Erzeugnisses bewertet werden.

    {FN:46} Vgl. Nr. 29 meiner Schlussanträge in der Rechtssache, in der das Urteil Queso Manchego (C-614/17, EU:C:2019:11) ergangen ist.

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2024 - C-450/22

    Generalanwältin Medina: Die Transparenz von Mindestzinssatzklauseln in …

    {FN:31} Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Pitruzzella in der Rechtssache Fundación Consejo Regulador de la Denominación de Origen Protegida Queso Manchego (C-614/17, EU:C:2019:11, Nr. 49).
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