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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 25.04.2024

Rechtsprechung
   EuGH, 04.10.2024 - C-446/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,26329
EuGH, 04.10.2024 - C-446/21 (https://dejure.org/2024,26329)
EuGH, Entscheidung vom 04.10.2024 - C-446/21 (https://dejure.org/2024,26329)
EuGH, Entscheidung vom 04. Oktober 2024 - C-446/21 (https://dejure.org/2024,26329)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Europäischer Gerichtshof

    Schrems (Communication de données au grand public)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten - Verordnung (EU) 2016/679 - Soziale Online-Netzwerke - Allgemeine Nutzungsbedingungen für Verträge zwischen einer digitalen Plattform und einem Nutzer - ...

  • Betriebs-Berater

    Schrems/Meta - Soziales Online-Netzwerk wie Facebook darf nicht sämtliche personenbezogenen Daten, die es für Zwecke der zielgerichteten Werbung erhalten hat, zeitlich unbegrenzt und ohne Unterscheidung nach ihrer Art verwenden

  • kanzlei.biz

    Facebook: Nutzung von personenbezogenen Daten nicht unbefristet möglich

  • doev.de PDF

    Schrems - Grenzen der Verarbeitung personenbezogener Daten durch soziale Netzwerke

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten - Verordnung (EU) 2016/679 - Soziale Online-Netzwerke - Allgemeine Nutzungsbedingungen für Verträge zwischen einer digitalen Plattform und einem Nutzer - ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Datenschutzrecht: Maximilian Schrems/Meta Platforms Ireland

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Grundsätze des Gemeinschaftsrechts - Ein soziales Online-Netzwerk wie Facebook darf nicht sämtliche personenbezogenen Daten, die es für Zwecke der zielgerichteten Werbung erhalten hat, zeitlich unbegrenzt und ohne Unterscheidung nach ihrer Art verwenden

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Meta/Facebook darf personenbezogene Daten nicht unbefristet nutzen

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Soziales Netzwerk darf personenbezogene Daten nich unbegrenzt für Zwecke der zielgerichteten Werbung aggregieren, analysieren und verarbeiten - Schrems ./. Meta bzw. Facebook

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Öffentliche Aussagen und Grundsatz der Datenminimierung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Schrems gegen Facebook erfolgreich: Pflicht zur Datenminimierung betont

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Facebook - und seine Datensammlung zu Werbezwecken

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Schrems vs. Facebook: Die Grenze zwischen real und digital bleibt unklar

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Zur Datenverwendung durch soziale Netzwerke

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Facebook darf öffentliche personenbezogene Daten nur eingeschränkt für zielgerichteten Werbung verwenden

  • juve.de (Kurzinformation)

    Datenschutzaktivist bekommt Recht, verzichtet aber auf Löschfristen

Besprechungen u.ä.

  • wbs.legal (Kurzaufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Datenschützer Schrems vs. Facebook - Schadensersatz für Millionen Facebook-Nutzer?

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2025, 207
  • ZIP 2025, 980
  • GRUR 2024, 1821
  • EuZW 2025, 229
  • NZA 2024, 1407
  • K&R 2024, 800
 
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Wird zitiert von ... (31)Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 20.10.2022 - C-77/21

    Digi - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen bei der …

    Auszug aus EuGH, 04.10.2024 - C-446/21
    Rn. 47 Wie der Gerichtshof bereits klargestellt hat, gelten die in Art. 5 DSGVO niedergelegten Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten kumulativ (Urteil vom 20. Oktober 2022, Digi, C-77/21, EU:C:2022:805, Rn. 47).

    Rn. 51 Gemäß dem in Art. 5 Abs. 2 DSGVO genannten Grundsatz der Rechenschaftspflicht muss der Verantwortliche nachweisen können, dass die personenbezogenen Daten unter Einhaltung der in Abs. 1 dieses Artikels genannten Grundsätze erhoben und verarbeitet werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Oktober 2022, Digi, C-77/21, EU:C:2022:805, Rn. 24).

    Rn. 55 Somit ist diesem Artikel eindeutig zu entnehmen, dass der in ihm verankerte Grundsatz der "Speicherbegrenzung" verlangt, dass der Verantwortliche in der Lage ist, gemäß dem Grundsatz der Rechenschaftspflicht, auf den in Rn. 51 des vorliegenden Urteils hingewiesen worden ist, nachzuweisen, dass die personenbezogenen Daten nur so lange gespeichert werden, wie es für die Erreichung der Zwecke, für die sie erhoben oder weiterverarbeitet wurden, erforderlich ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Oktober 2022, Digi, C-77/21, EU:C:2022:805, Rn. 53).

    Rn. 56 Daraus ergibt sich, wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, dass selbst eine ursprünglich zulässige Verarbeitung von Daten im Lauf der Zeit gegen die DSGVO verstoßen kann, wenn diese Daten für die Erreichung der Zwecke, für die sie erhoben oder später verarbeitet wurden, nicht mehr erforderlich sind, und dass diese Daten gelöscht werden müssen, wenn diese Zwecke erreicht sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Oktober 2022, Digi, C-77/21, EU:C:2022:805, Rn. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 24.02.2022 - C-175/20

    Valsts ieņēmumu dienests (Traitement des données personnelles à des …

    Auszug aus EuGH, 04.10.2024 - C-446/21
    Rn. 52 Als Zweites ist zur zeitlichen Begrenzung einer Verarbeitung personenbezogener Daten wie der Verarbeitung, um die es im Ausgangsverfahren geht, darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof bereits entschieden hat, dass der Verantwortliche unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Datenminimierung verpflichtet ist, den Zeitraum der Erhebung der betreffenden personenbezogenen Daten auf das im Hinblick auf den Zweck der beabsichtigten Verarbeitung absolut Notwendige zu beschränken (Urteil vom 24. Februar 2022, Valsts ieņemumu dienests [Verarbeitung personenbezogener Daten für steuerliche Zwecke], C-175/20, EU:C:2022:124, Rn. 79).

    Rn. 59 Was als Drittes den Umstand betrifft, dass die im Ausgangsverfahren fraglichen personenbezogenen Daten ohne Unterscheidung nach ihrer Art für Zwecke der zielgerichteten Werbung erhoben, aggregiert, analysiert und verarbeitet werden, hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass der Verantwortliche in Anbetracht des in Art. 5 Abs. 1 Buchst. c DSGVO festgelegten Grundsatzes der Datenminimierung nicht allgemein und unterschiedslos personenbezogene Daten erheben darf und er von der Erhebung von Daten absehen muss, die für die Zwecke der Verarbeitung nicht unbedingt notwendig sind (Urteil vom 24. Februar 2022, Valsts ieņemumu dienests [Verarbeitung personenbezogener Daten für steuerliche Zwecke], C-175/20, EU:C:2022:124, Rn. 74).

  • EuGH, 07.12.2023 - C-26/22

    Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) steht zwei Datenverarbeitungspraktiken …

    Auszug aus EuGH, 04.10.2024 - C-446/21
    Rn. 53 Die Folgen für die Interessen und das Privatleben der betroffenen Person sind nämlich umso schwerer und die Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Speicherung der betreffenden Daten sind umso höher, je länger diese gespeichert werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. Dezember 2023, SCHUFA Holding [Restschuldbefreiung], C-26/22 und C-64/22, EU:C:2023:958, Rn. 95).
  • EuGH, 21.12.2023 - C-667/21

    Krankenversicherung Nordrhein - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz …

    Auszug aus EuGH, 04.10.2024 - C-446/21
    Folglich ist ein Verantwortlicher durch die Tatsache, dass die Voraussetzungen für die Anwendung einer der in Art. 9 Abs. 2 aufgeführten Ausnahmen nicht erfüllt sind, nicht daran gehindert, sich auf eine andere in dieser Bestimmung genannte Ausnahme zu berufen (Urteil vom 21. Dezember 2023, Krankenversicherung Nordrhein, C-667/21, EU:C:2023:1022, Rn. 47).
  • EuGH, 24.09.2019 - C-136/17

    Das Verbot der Verarbeitung bestimmter Kategorien sensibler personenbezogener …

    Auszug aus EuGH, 04.10.2024 - C-446/21
    Rn. 80 Als Zweites führt zwar der Umstand, dass die betroffene Person Daten zu ihrer sexuellen Orientierung offensichtlich öffentlich gemacht hat, dazu, dass diese Daten abweichend von dem Verbot gemäß Art. 9 Abs. 1 DSGVO und im Einklang mit den Anforderungen, die sich aus den anderen Bestimmungen der DSGVO ergeben, verarbeitet werden können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. September 2019, GC u. a. [Auslistung sensibler Daten], C-136/17, EU:C:2019:773, Rn. 64).
  • EuGH, 22.06.2021 - C-439/19

    Das Recht der Union über den Datenschutz steht der lettischen Regelung entgegen, …

    Auszug aus EuGH, 04.10.2024 - C-446/21
    Rn. 50 Mit diesem Grundsatz wird, wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zum Ausdruck gebracht (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. Juni 2021, Latvijas Republikas Saeima [Strafpunkte], C-439/19, EU:C:2021:504, Rn. 98 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 30. Januar 2024, Direktor na Glavna direktsia "Natsionalna politsia" pri MVR - Sofia, C-118/22, EU:C:2024:97, Rn. 41).
  • EuGH, 30.01.2024 - C-118/22

    Recht auf Löschung: Die allgemeine und unterschiedslose Speicherung biometrischer …

    Auszug aus EuGH, 04.10.2024 - C-446/21
    Rn. 50 Mit diesem Grundsatz wird, wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zum Ausdruck gebracht (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. Juni 2021, Latvijas Republikas Saeima [Strafpunkte], C-439/19, EU:C:2021:504, Rn. 98 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 30. Januar 2024, Direktor na Glavna direktsia "Natsionalna politsia" pri MVR - Sofia, C-118/22, EU:C:2024:97, Rn. 41).
  • EuGH, 04.07.2023 - C-252/21

    Eine nationale Wettbewerbsbehörde kann im Rahmen der Prüfung, ob eine …

    Auszug aus EuGH, 04.10.2024 - C-446/21
    Rn. 36 Mit Entscheidung vom 7. Juli 2023 hat der Präsident des Gerichtshofs dem vorlegenden Gericht in der vorliegenden Rechtssache das Urteil vom 4. Juli 2023, Meta Platforms u. a. (Allgemeine Nutzungsbedingungen eines sozialen Netzwerks) (C-252/21, EU:C:2023:537) zugestellt, es gefragt, ob es unter Berücksichtigung dieses Urteils sein Vorabentscheidungsersuchen ganz oder teilweise aufrechterhalten wolle, und es gebeten, im Fall einer teilweisen Rücknahme dieses Ersuchens die Gründe für dessen teilweise Aufrechterhaltung darzulegen.
  • EuGH, 25.10.2017 - C-106/16

    Die Mitgliedstaaten können Gesellschaften, die ihren satzungsmäßigen Sitz in …

    Auszug aus EuGH, 04.10.2024 - C-446/21
    Im Rahmen dieses Verfahrens, das auf einer klaren Aufgabentrennung zwischen den nationalen Gerichten und dem Gerichtshof beruht, fällt jede Beurteilung des Sachverhalts in die Zuständigkeit des nationalen Gerichts, das im Hinblick auf die Besonderheiten der Rechtssache sowohl die Erforderlichkeit einer Vorabentscheidung für den Erlass seines Urteils als auch die Erheblichkeit der dem Gerichtshof vorzulegenden Fragen zu beurteilen hat, während der Gerichtshof nur befugt ist, sich auf der Grundlage des ihm vom nationalen Gericht unterbreiteten Sachverhalts zur Auslegung oder zur Gültigkeit einer Unionsvorschrift zu äußern (Urteil vom 25. Oktober 2017, Polbud - Wykonawstwo, C-106/16, EU:C:2017:804, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 11.07.2024 - C-757/22

    Meta Platforms Ireland (Action représentative) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

    Auszug aus EuGH, 04.10.2024 - C-446/21
    Vorbehaltlich der in Art. 23 der Verordnung vorgesehenen Ausnahmen muss jede Verarbeitung personenbezogener Daten insbesondere zum einen im Einklang mit den in Art. 5 der Verordnung aufgestellten Grundsätzen zur Verarbeitung solcher Daten im Einklang stehen und die in Art. 6 der Verordnung genannten Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen erfüllen sowie zum anderen die in den Art. 12 bis 22 DSGVO genannten Rechte der betroffenen Person beachten (Urteil vom 11. Juli 2024, Meta Platforms Ireland [Verbandsklage], C-757/22, EU:C:2024:598, Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 25.01.2018 - C-498/16

    Keine Sammelklage gegen Facebook mit abgetretenen Ansprüche durch Maximilian …

  • EuGH, 07.03.2024 - C-604/22

    Versteigerung von personenbezogenen Daten für Werbezwecke: der Gerichtshof stellt …

  • EuGH, 06.12.2005 - C-453/03

    ABNA u.a. - Gesundheitspolizei - Mischfuttermittel - Genaue Angabe der …

  • EuGH, 29.02.2024 - C-392/22

    Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Confiance mutuelle en cas de …

  • EuGH, 09.01.2025 - C-394/23

    DSGVO und Schienentransport: Die Geschlechtsidentität des Kunden ist keine für …

    Rn. 21 Vorab ist darauf hinzuweisen, dass das Ziel der DSGVO, wie aus ihrem Art. 1 und aus ihren Erwägungsgründen 1 und 10 hervorgeht, insbesondere darin besteht, ein hohes Niveau des Schutzes der Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen - insbesondere ihres in Art. 8 Abs. 1 der Charta und in Art. 16 Abs. 1 AEUV verankerten Rechts auf Privatleben - bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu gewährleisten (Urteil vom 4. Oktober 2024, Schrems [Mitteilung von Daten an die breite Öffentlichkeit], C-446/21, EU:C:2024:834, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Mit diesem Grundsatz wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zum Ausdruck gebracht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Oktober 2024, Schrems [Mitteilung von Daten an die breite Öffentlichkeit], C-446/21, EU:C:2024:834, Rn. 49 und 50 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

  • OLG Köln, 23.05.2025 - 15 UKl 2/25

    Meta darf Daten aus öffentlich gestellten Nutzerprofilen für KI-Training …

    Rn. 113 Nach allgemeinen Grundsätzen ist die Ausnahmevorschrift eng auszulegen (EuGH…, Urteil vom 4. Juli 2023 - C-252/21 -, juris, Rn. 76 mwN.; EuGH, Urteil vom 4. Oktober 2024 - C-446/21 -, Rn. 76).

    Insoweit ist entscheidend, ob die betroffene Person die Absicht hatte, die fraglichen personenbezogenen Daten ausdrücklich und durch eine eindeutige bestätigende Handlung der breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen (EuGH…, Urteil vom 4. Juli 2023 - C-252/21 -, juris, Rn. 77; EuGH, Urteil vom 4. Oktober 2024 - C-446/21 -, Rn. 76;… Jaspers/Schwartmann/Mühlenbeck in: Schwartmann u.a., DSGVO, 2024, Art. 9 EUV 2016/679, Art. 9 Rn. 166 ff.).

  • EuGH, 27.02.2025 - C-203/22

    Automatisierte Bonitätsbeurteilung: Die betroffene Person hat das Recht, zu …

    Rn. 51 Zum Zweck der DSGVO ist schließlich darauf hinzuweisen, dass ihr Ziel insbesondere darin besteht, ein hohes Niveau des Schutzes der Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen zu gewährleisten, und zwar insbesondere ihres in Art. 16 AEUV gewährleisteten Rechts auf Schutz der personenbezogenen Daten, das in Art. 8 der Charta als Grundrecht verankert ist und das in Art. 7 der Charta verankerte Recht auf ein Privatleben ergänzt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Oktober 2024, Schrems [Mitteilung von Daten an die breite Öffentlichkeit], C-446/21, EU:C:2024:834, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • LG Leipzig, 04.07.2025 - 5 O 2351/23

    Facebook-Nutzer eine Entschädigung von 5.000 Euro wegen Datenschutzverstößen …

    Nach dem in dieser Vorschrift verankerten Grundsatz der Rechenschaftspflicht muss der Verantwortliche nachweisen können, das die personenbezogenen Daten unter Einhaltung der in Art. 5 Abs. 1 DSGVO genannten Grundsätze erhoben und verarbeitet werden (EuGH, Urt. v. 4.10.2024, Az. C-446/21, NJW 2025, 207 Rn. 55).

    Rn. 143 Erschwerend kommt hinzu, dass sogar wenn der Kläger in Bezug auf die Erhebung und Verarbeitung von Daten zu Zwecken personalisierter Werbung die von der Beklagten vorgesehene Einwilligung abgegeben hätte, diese unwirksam gewesen wäre, da die allgemeine und unterschiedslose Sammlung von Daten u.a. gegen den Grundsatz der Datenminimierung verstößt und die unbegrenzte Speicherung personenbezogener Daten zu Zwecke der zielgerichteten Werbung unverhältnismäßig ist (siehe nur EuGH, a.a.O., NJW 2025, 207 Rn. 58 ff.).

    Mit dem EuGH (zuletzt Urt. v. 4.10.2024, a.a.O., NJW 2025, 207 Rn. 62) hat die potenziell unbegrenzte Datenverarbeitung der Beklagten zur Folge, dass bei den Betroffenen ein Gefühl der kontinuierlichen Überwachung des Privatlebens eintreten kann.

    Die Datenverarbeitung durch die Beklagte stellt nach der Rspr. des EuGHs per se einen schweren Eingriff in die durch Art. 7 und 8 GrCh gewährleisteten Rechte auf Achtung des Privatlebens und den Schutz personenbezogener Daten dar (EuGH, a.a.O., NJW 2025, 207 Rn. 63), der nicht gerechtfertigt ist.

  • BGH, 27.03.2025 - I ZR 223/19

    Befugnis von Wettbewerbern zur Verfolgung von Verstößen gegen das …

    Es kann dahinstehen, ob das Fehlen des Merkmals "entsprechenden" den Schluss rechtfertigen kann, dass Art. 9 Abs. 3 DSGVO eine im Vergleich zum alten Recht weitergehende Möglichkeit eröffnet, auch Berufe zu privilegieren, die nicht dem medizinischen Bereich angehören, oder ob - wofür die besseren Gründe sprechen - mit Blick auf den Sinn und Zweck sowie den systematischen Zusammenhang nicht von einer Lockerung der für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten geltenden Anforderungen an die andere Person durch den Verordnungsgeber auszugehen ist (…vgl. Weichert in Kühling/Buchner aaO Art. 9 Rn. 144; vgl. dazu, dass Rechtfertigungsgründe, die dazu führen können, dass eine Verarbeitung personenbezogener Daten trotz fehlender Einwilligung der betroffenen Person rechtmäßig ist, eng auszulegen sind, EuGH…, Urteil vom 4. Juli 2023 - C-252/21, GRUR 2023, 1131 [juris Rn. 76] = WRP 2023, 924 - Meta Platforms u.a. [Allgemeine Nutzungsbedingungen eines sozialen Netzwerks] zu Art. 9 Abs. 2 Buchst. e DSGVO;… Urteil vom 21. Dezember 2023 - C-667/21, EuZW 2024, 270 [juris Rn. 50] - Krankenversicherung Nordrhein zu Art. 9 Abs. 2 Buchst. h DSGVO;… Urteil vom 4. Oktober 2024 - C-621/22, WRP 2024, 1480 [juris Rn. 31] - Koninklijke Nederlandse Lawn Tennisbond zu Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. b bis f DSGVO und Urteil vom 4. Oktober 2024 - C-446/21, GRUR 2024, 1821 [juris Rn. 76 und 81] = WRP 2024, 1330 - Schrems [Mitteilung von Daten an die breite Öffentlichkeit] zu Art. 9 Abs. 2 Buchst. e DSGVO).
  • OLG Dresden, 03.02.2026 - 4 U 292/25

    Meta Business Tools: Immaterieller Schadenersatz in Höhe von 1.500,- EUR

    Aus diesem Grundsatz folgt, dass der Verantwortliche nicht allgemein und unterschiedslos personenbezogene Daten erheben darf und er von der Erhebung von Daten absehen muss, die für die Zwecke der Verarbeitung nicht unbedingt notwendig sind (EuGH, Urt. v. 04.10.2024 - C-446/21, a.a.O.).

    Wie bereits ausgeführt, ist die Datenverarbeitung durch die Beklagte besonders umfassend, da sie potenziell unbegrenzte Daten über die Online-Aktivitäten der Nutzer betrifft und das Gefühl auslösen kann, dass das Privatleben der Nutzer kontinuierlich überwacht wird (vgl. EuGH, Urt. v. 04.10.2024 - C-446/21 -, Rn 62, - juris).

    Nach der Rechtsprechung des EuGH (Urt. v. 04.10.2024 - C-446/21 (Schrems) - juris, dort Rn 63) stellt das Erstellen detaillierter Profile der Nutzer in Verbindung mit der zeitlich unbegrenzten Weiterverarbeitung einen schweren Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Nutzer, insbesondere auf Achtung ihres Privatlebens und den Schutz personenbezogener Daten dar (…EuGH aaO. Rn 63).

  • OLG München, 18.12.2025 - 14 U 1068/25

    DSGVO-Verstoß durch Meta Business Tools im Zusammenhang mit Drittseiten und Apps …

    Der Grundsatz der Datenminimierung sichert die Verhältnismäßigkeit der Datenverarbeitung und besagt, dass personenbezogene Daten "dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein" müssen (EuGH NZA 2024, 1407 Rn. 49 f.; NZA 2023, 1523).

    Der Verantwortliche darf die Daten nicht allgemein und unterschiedslos erheben, sondern muss von der Erhebung solcher Daten absehen, die für die Zwecke der Verarbeitung nicht unbedingt notwendig sind (EuGH NZA 2024, 1407 Rn. 59).

    Der Senat sieht hierin - wie der EuGH (NZA 2024, 1407 Rn. 62 ff.) in einem … betreffenden Fall - einen unverhältnismäßigen Eingriff in die durch Art. 7, 8 GRCharta geschützten Rechte der Klägerin auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz ihrer personenbezogenen Daten.

    Der EuGH weist zurecht darauf hin, "dass eine solche Verarbeitung besonders umfassend [ist], da sie potenziell unbegrenzte Daten betrifft und erhebliche Auswirkungen auf den Nutzer hat, dessen Onlineaktivitäten zum großen Teil, wenn nicht sogar fast vollständig, von … aufgezeichnet werden, was bei ihm das Gefühl auslösen kann, dass sein Privatleben kontinuierlich überwacht wird" (EuGH NZA 2024, 1407 Rn. 62; NZA 2023, 1523).

    Der Senat erachtet die mit dem Verweis auf die Ausnahmetatbestände der Art. 6, 9 DSGVO einhergehende Unbestimmtheit im vorliegenden Fall als noch akzeptabel, weil die fehlende weitergehende Präzisierung der konkreten Verletzungshandlungen maßgeblich auf dem prozessualen Vorgehen der Beklagten beruht und weil zudem die Ausnahmetatbestände der Art. 6 und 9 DSGVO hinreichend konkretisiert und bestimmt sind und durch die - z.T. durchaus vergleichbare Sachverhalte betreffende Rechtsprechung des EuGH (s. nur EuGH GRUR 2023, 1131 [ … ] und EuGH NZA 2024, 1407 [ … (# …#) - Schrems] m.w.N.) - eine zusätzliche Konturierung erfahren haben, sodass insbesondere mit Blick auf die Vollstreckung hinreichend deutlich wird, welches Verhalten untersagt wird.

  • OLG Naumburg, 05.02.2026 - 9 U 124/24

    Meta Business Tools - und der Schadensersatz wegen unerlaubter Datenverarbeitung

    Rn. 221 bb) Der Senat sieht hierin - wie der EuGH (Urteil vom 4. Oktober 2024, C-446/21, Rn. 62 ff., juris) in einem die Beklagte betreffenden Fall - einen unverhältnismäßigen Eingriff in die durch Art. 7, 8 GrCh geschützten Rechte der Klagepartei auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz ihrer personenbezogenen Daten.

    Zudem sind die Ausnahmetatbestände der Art. 6 und 9 DSGVO hinreichend konkretisiert und bestimmt, wie sich auch aus den z. T. durchaus vergleichbaren Sachverhalten aus der Rechtsprechung des EuGH ergibt (s. nur EuGH, Urteil vom 4. Juli 2023, C-252/21 [Facebook Ireland] und EuGH, Urteil vom 4. Oktober 2024, C-446/21; juris).

  • OLG München, 18.12.2025 - 14 U 881/25

    Berufung, Werbung, Schadensersatzanspruch, Unterlassungsanspruch, …

    Der Grundsatz der Datenminimierung sichert die Verhältnismäßigkeit der Datenverarbeitung und besagt, dass personenbezogene Daten "dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein" müssen (EuGH NZA 2024, 1407 Rn. 49 f.; NZA 2023, 1523).

    Der Verantwortliche darf die Daten nicht allgemein und unterschiedslos erheben, sondern muss von der Erhebung solcher Daten absehen, die für die Zwecke der Verarbeitung nicht unbedingt notwendig sind (EuGH NZA 2024, 1407 Rn. 59).

    Der Senat sieht hierin - wie der EuGH (NZA 2024, 1407 Rn. 62 ff.) in einem … betreffenden Fall - einen unverhältnismäßigen Eingriff in die durch Art. 7, 8 GRCharta geschützten Rechte der Klägerin auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz ihrer personenbezogenen Daten.

    Der EuGH weist zurecht darauf hin, "dass eine solche Verarbeitung besonders umfassend [ist], da sie potenziell unbegrenzte Daten betrifft und erhebliche Auswirkungen auf den Nutzer hat, dessen Onlineaktivitäten zum großen Teil, wenn nicht sogar fast vollständig, von … aufgezeichnet werden, was bei ihm das Gefühl auslösen kann, dass sein Privatleben kontinuierlich überwacht wird" (EuGH NZA 2024, 1407 Rn. 62; NZA 2023, 1523).

    Der Senat erachtet die mit dem Verweis auf die Ausnahmetatbestände der Art. 6, 9 DSGVO einhergehende Unbestimmtheit im vorliegenden Fall als noch akzeptabel, weil die fehlende weitergehende Präzisierung der konkreten Verletzungshandlungen maßgeblich auf dem prozessualen Vorgehen der Beklagten beruht und weil zudem die Ausnahmetatbestände der Art. 6 und 9 DSGVO hinreichend konkretisiert und bestimmt sind und durch die - z.T. durchaus vergleichbare Sachverhalte betreffende - Rechtsprechung des EuGH (s. nur EuGH GRUR 2023, 1131 [ …] und EuGH NZA 2024, 1407 [ … (###) - Schrems] m.w.N.) eine zusätzliche Konturierung erfahren haben, sodass insbesondere mit Blick auf die Vollstreckung hinreichend deutlich wird, welches Verhalten untersagt wird.

  • OLG München, 18.12.2025 - 14 U 1314/25

    Löschungs- und Schadensersatzansprüche bei Verarbeitung personenbezogener Daten …

    Der Grundsatz der Datenminimierung sichert die Verhältnismäßigkeit der Datenverarbeitung und besagt, dass personenbezogene Daten "dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein" müssen (EuGH NZA 2024, 1407 Rn. 49 f.; NZA 2023, 1523).

    Der Verantwortliche darf die Daten nicht allgemein und unterschiedslos erheben, sondern muss von der Erhebung solcher Daten absehen, die für die Zwecke der Verarbeitung nicht unbedingt notwendig sind (EuGH NZA 2024, 1407 Rn. 59).

    Der Senat sieht hierin - wie der EuGH (NZA 2024, 1407 Rn. 62 ff.) in einem […] betreffenden Fall - einen unverhältnismäßigen Eingriff in die durch Art. 7, 8 GRCharta geschützten Rechte der Klägerin auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz ihrer personenbezogenen Daten.

    Der EuGH weist zurecht darauf hin, "dass eine solche Verarbeitung besonders umfassend [ist], da sie potenziell unbegrenzte Daten betrifft und erhebliche Auswirkungen auf den Nutzer hat, dessen Onlineaktivitäten zum großen Teil, wenn nicht sogar fast vollständig, von … aufgezeichnet werden, was bei ihm das Gefühl auslösen kann, dass sein Privatleben kontinuierlich überwacht wird" (EuGH NZA 2024, 1407 Rn. 62; NZA 2023, 1523).

    Der Senat erachtet die mit dem Verweis auf die Ausnahmetatbestände der Art. 6, 9 DSGVO einhergehende Unbestimmtheit im vorliegenden Fall als noch akzeptabel, weil die fehlende weitergehende Präzisierung der konkreten Verletzungshandlungen maßgeblich auf dem prozessualen Vorgehen der Beklagten beruht und weil zudem die Ausnahmetatbestände der Art. 6 und 9 DSGVO hinreichend konkretisiert und bestimmt sind und durch die - z.T. durchaus vergleichbare Sachverhalte betreffende Rechtsprechung des EuGH (s. nur EuGH GRUR 2023, 1131 [Facebook Ireland] und EuGH NZA 2024, 1407 [Meta (Facebook) - Schrems] m.w.N.) - eine zusätzliche Konturierung erfahren haben, so dass insbesondere mit Blick auf die Vollstreckung hinreichend deutlich wird, welches Verhalten untersagt wird.

  • OLG Hamm, 24.06.2026 - 8 U 56/25

    Feststellungsinteresse; Zwischenfeststellungsklage; Zwischenfeststellungsantrag; …

  • OLG Hamburg, 27.02.2025 - 5 U 30/24

    Gastzugang zur Bestellung im Onlinehandel erforderlich?

  • OLG Brandenburg, 05.08.2026 - 4 U 24/26
  • OLG Hamm, 09.03.2026 - 8 U 21/25

    Meta Business Tools; Ansprüche auf Auskunft; Unterlassung; Löschung und …

  • VG Wiesbaden, 19.11.2025 - 6 K 788/20

    Auskunftsanspruch gegenüber einer Wirtschaftsauskunftei bei einer automatisierten …

  • OLG Dresden, 31.03.2026 - 4 U 834/25
  • OLG Hamm, 09.03.2026 - 8 U 13/25

    Meta Business Tools; Ansprüche auf Auskunft; Unterlassung; Löschung und …

  • OLG München, 18.12.2025 - 14 U 2300/25

    Ansprüche aufgrund der Nutzung von Drittanbieter-Tools durch Plattformbetreiber

  • LG Lübeck, 27.11.2025 - 15 O 15/24

    Sorge und Angst wegen Meta Business Tools: Unterlassungsanspruch und 5.000 EUR …

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2025 - C-474/24

    Die Veröffentlichung des Namens jedes Berufssportlers, der gegen …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.11.2025 - 10 A 11059/23

    Geltendmachung von Datenschutzverstößen hinsichtlich einer verstorbenen Person

  • EuGH, 11.12.2025 - C-485/24

    Locatrans - Internationales Arbeitsrecht: Anwendbares Recht für Transportfahrer

  • OLG Naumburg, 05.02.2026 - 9 U 44/25
  • OLG Düsseldorf, 10.07.2025 - 16 U 83/24

    Zahlung eines immateriellen Schadensersatzes als Ausgleich für …

  • EuGH, 01.08.2025 - C-422/23

    Richterliche Unabhängigkeit: Die Verpflichtung von Richtern am polnischen …

  • OLG Jena, 21.05.2025 - 2 U 583/23

    Immaterieller Schadensersatzanspruch eines Nutzers wegen eines Kontrollverlusts …

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.12.2025 - C-798/24

    Jautiva - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie (EU) 2017/1132 - …

  • VG Hannover, 07.08.2026 - 10 A 5144/23

    Videoüberwachung; Datenschutzrechtliche Verwarnung; Grundsatz der …

  • EuGH, 11.12.2025 - C-121/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Richtlinie …

  • LG Traunstein, 28.02.2025 - 9 O 116/24

    Unbestimmter Klageantrag, Beschränkter Klageantrag, Dsgvo, Klagepartei, …

  • AG Passau, 26.06.2025 - 18 C 221/24

    Internationale Zuständigkeit, Immaterieller Schaden, Beweislast, …

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 25.04.2024 - C-446/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,8370
Generalanwalt beim EuGH, 25.04.2024 - C-446/21 (https://dejure.org/2024,8370)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 25.04.2024 - C-446/21 (https://dejure.org/2024,8370)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 25. April 2024 - C-446/21 (https://dejure.org/2024,8370)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Schrems (Communication de données au grand public)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten - Verordnung (EU) 2016/679 - Soziale Netzwerke - Art. 5 Abs. 1 Buchst. b - Grundsatz der "Zweckbindung" - Art. 5 Abs. 1 Buchst. e - Grundsatz der "Datenminimierung" - ...

  • rechtsportal.de

    VO (EU) 2016/679 Art. 5 Abs. 1
    Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten insbesondere durch KI-gesteuerte Programme

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Grundsätze des Gemeinschaftsrechts - Generalanwalt Rantos: Die öffentliche Äußerung der eigenen sexuellen Orientierung durch den Nutzer eines sozialen Netzwerks macht dieses Datum "offensichtlich öffentlich", doch erlaubt dies nicht dessen Verarbeitung zum Zweck der ...

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    EuGH-Generalanwalt: Werden personenbezogene Daten durch Selbstöffnung des Betroffenen offensichtlich öffentlich erlaubt dies nicht die Verarbeitung zum Zweck der personalisierten Werbung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Facebook darf öffentliche personenbezogene Daten nur eingeschränkt zum Zweck der personalisierten Werbung benutzen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (9)

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2022 - C-252/21

    Generalanwalt Rantos ist der Auffassung, dass eine Wettbewerbsbehörde in Ausübung …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.04.2024 - C-446/21
    Ebenso habe ich in meinen Schlussanträgen in derselben Rechtssache Zweifel daran geäußert, dass die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten außerhalb des sozialen Netzwerks Facebook für die Erbringung der im Rahmen dieses Netzwerks angebotenen Dienstleistungen erforderlich und somit durch die ursprünglich für den Zugang zu diesem Netzwerk (d. h. für die Erstellung eines Facebook-Profils) erteilte Einwilligung wirksam abgedeckt sein kann (Schlussanträge in der Rechtssache Meta Platforms u. a. [Allgemeine Nutzungsbedingungen eines sozialen Netzwerks], C-252/21, EU:C:2022:704, Nr. 56, Fn. 81).

    {FN:30} C-252/21, EU:C:2022:704, Nr. 42.

    {FN:36} Vgl. auch meine Schlussanträge in der Rechtssache Meta Platforms u. a. (Allgemeine Nutzungsbedingungen eines sozialen Netzwerks) (C-252/21, EU:C:2022:704, Nr. 46).

  • EuGH, 22.06.2021 - C-439/19

    Das Recht der Union über den Datenschutz steht der lettischen Regelung entgegen, …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.04.2024 - C-446/21
    {FN:16} Vgl. Urteil vom 22. Juni 2021, Latvijas Republikas Saeima (Strafpunkte) (C-439/19, EU:C:2021:504, Rn. 96 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:17} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Juni 2021, Latvijas Republikas Saeima [Strafpunkte] (C-439/19, EU:C:2021:504, Rn. 98 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 21.12.2023 - C-667/21

    Krankenversicherung Nordrhein - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.04.2024 - C-446/21
    {FN:43} Der Gerichtshof hat sich kürzlich in gleichem Sinne zur Auslegung von Art. 9 Abs. 2 Buchst. h in Verbindung mit Art. 5 Abs. 1 Buchst. a und Art. 6 Abs. 1 DSGVO geäußert, indem er festgestellt hat, dass eine auf Art. 9 Abs. 2 Buchst. h DSGVO gestützte Verarbeitung von Gesundheitsdaten nur dann rechtmäßig ist, wenn sie sowohl die sich aus dieser Bestimmung ergebenden Anforderungen als auch die sich aus Art. 5 Abs. 1 Buchst. a und Art. 6 Abs. 1 dieser Verordnung ergebenden Pflichten einhält und insbesondere eine der in Art. 6 Abs. 1 DSGVO genannten Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen erfüllt (Urteil vom 21. Dezember 2023, Krankenversicherung Nordrhein, C-667/21, EU:C:2023:1022, Rn. 78).
  • EuGH, 13.07.2023 - C-363/21

    Ferrovienord - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.04.2024 - C-446/21
    {FN:28} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Juli 2023, Ferrovienord (C-363/21 und C-364/21, EU:C:2023:563, Rn. 52 bis 55 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 04.05.2023 - C-529/21

    Glavna direktsia "Pozharna bezopasnost i zashtita na naselenieto" (Travail de …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.04.2024 - C-446/21
    {FN:27} Vgl. entsprechend Urteil vom 4. Mai 2023, Glavna direktsia "Pozharna bezopasnost i zashtita na naselenieto" (Nachtarbeit) (C-529/21 bis C-536/21 und C-732/21 bis C-738/21, EU:C:2023:374, Rn. 57).
  • EuGH - C-738/21 (anhängig)

    Glavna direktsia "Pozharna bezopasnost i zashtita na naselenieto" kam …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.04.2024 - C-446/21
    {FN:27} Vgl. entsprechend Urteil vom 4. Mai 2023, Glavna direktsia "Pozharna bezopasnost i zashtita na naselenieto" (Nachtarbeit) (C-529/21 bis C-536/21 und C-732/21 bis C-738/21, EU:C:2023:374, Rn. 57).
  • EuGH, 04.07.2023 - C-252/21

    Eine nationale Wettbewerbsbehörde kann im Rahmen der Prüfung, ob eine …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.04.2024 - C-446/21
    a. (Allgemeine Nutzungsbedingungen eines sozialen Netzwerks), EU:C:2023:537.
  • EuGH, 24.09.2019 - C-136/17

    Das Verbot der Verarbeitung bestimmter Kategorien sensibler personenbezogener …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.04.2024 - C-446/21
    {FN:18} Das ist insbesondere der Fall, wenn sie diesen Zwecken in Anbetracht der verstrichenen Zeit nicht entsprechen, dafür nicht oder nicht mehr erheblich sind oder darüber hinausgehen (vgl. Urteil vom 24. September 2019, GC u. a. [Auslistung sensibler Daten], C-136/17, EU:C:2019:773, Rn. 74 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 25.01.2018 - C-498/16

    Keine Sammelklage gegen Facebook mit abgetretenen Ansprüche durch Maximilian …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.04.2024 - C-446/21
    {FN:14} Ich weise darauf hin, dass das vorlegende Gericht im Ausgangsverfahren bereits das Vorabentscheidungsersuchen, das Gegenstand des Urteils vom 25. Januar 2018, Schrems (C-498/16, EU:C:2018:37), war, an den Gerichtshof gerichtet hat.
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