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Rechtsprechung
   EuGH, 13.12.2012 - C-11/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,38776
EuGH, 13.12.2012 - C-11/12 (https://dejure.org/2012,38776)
EuGH, Entscheidung vom 13.12.2012 - C-11/12 (https://dejure.org/2012,38776)
EuGH, Entscheidung vom 13. Dezember 2012 - C-11/12 (https://dejure.org/2012,38776)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Gemeinsame Agrarpolitik - Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem - Kürzungen und Ausschlüsse bei Nichteinhaltung der anderweitigen Verpflichtungen - Haftung für Handlungen Dritter

  • Europäischer Gerichtshof

    Maatschap L.A. en D.A.B. Langestraat en P. Langestraat-Troost

    Gemeinsame Agrarpolitik - Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem - Kürzungen und Ausschlüsse bei Nichteinhaltung der anderweitigen Verpflichtungen - Haftung für Handlungen Dritter

  • EU-Kommission

    Maatschap L.A. en D.A.B. Langestraat en P. Langestraat-Troost

    Gemeinsame Agrarpolitik - Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem - Kürzungen und Ausschlüsse bei Nichteinhaltung der anderweitigen Verpflichtungen - Haftung für Handlungen Dritter“

  • Wolters Kluwer

    Kürzung und Ausschluss von Direktzahlungen im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik; Zurechnung von Handlungen bei Nichteinhaltung anderweitiger Verpflichtungen durch Flächenübernehmer; Vorabentscheidungsersuchen des niederländischen College van Beroep voor het ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kürzung und Ausschluss von Direktzahlungen im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik; Zurechnung von Handlungen bei Nichteinhaltung anderweitiger Verpflichtungen durch Flächenübernehmer; Vorabentscheidungsersuchen des niederländischen College van Beroep voor het ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Maatschap L.A. en D.A.B. Langestraat en P. Langestraat-Troost

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - College van Beroep voor het Bedrijfsleven - Auslegung von Art. 23 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates vom 19. Januar 2009 mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten ...

Papierfundstellen

  • NVwZ 2013, 134
 
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Wird zitiert von ... (24)Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 05.06.2012 - C-489/10

    Der Ausschluss eines Betriebsinhabers von der Gewährung von Agrarbeihilfen wegen …

    Auszug aus EuGH, 13.12.2012 - C-11/12
    Rn. 36 Der Gerichtshof hat insoweit mehrfach betont, dass sich die verletzten Vorschriften allein an die Wirtschaftsteilnehmer richten, die sich aus freien Stücken dafür entschieden haben, eine Beihilferegelung im Bereich der Landwirtschaft in Anspruch zu nehmen (vgl. Urteile vom 18. November 1987, Maizena u. a., 137/85, Slg. 1987, 4587, Randnr. 13, vom 27. Oktober 1992, Deutschland/Kommission, C-240/90, Slg. 1992, I-5383, Randnr. 26, vom 11. Juli 2002, Käserei Champignon Hofmeister, C-210/00, Slg. 2002, I-6453, Randnr. 41, sowie vom 5. Juni 2012, Bonda, C-489/10, Randnr. 30).
  • EuGH, 27.10.1992 - C-240/90

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus EuGH, 13.12.2012 - C-11/12
    Rn. 36 Der Gerichtshof hat insoweit mehrfach betont, dass sich die verletzten Vorschriften allein an die Wirtschaftsteilnehmer richten, die sich aus freien Stücken dafür entschieden haben, eine Beihilferegelung im Bereich der Landwirtschaft in Anspruch zu nehmen (vgl. Urteile vom 18. November 1987, Maizena u. a., 137/85, Slg. 1987, 4587, Randnr. 13, vom 27. Oktober 1992, Deutschland/Kommission, C-240/90, Slg. 1992, I-5383, Randnr. 26, vom 11. Juli 2002, Käserei Champignon Hofmeister, C-210/00, Slg. 2002, I-6453, Randnr. 41, sowie vom 5. Juni 2012, Bonda, C-489/10, Randnr. 30).
  • EuGH, 11.07.2002 - C-210/00

    Käserei Champignon Hofmeister - "Landwirtschaft - Ausfuhrerstattungen - …

    Auszug aus EuGH, 13.12.2012 - C-11/12
    Rn. 36 Der Gerichtshof hat insoweit mehrfach betont, dass sich die verletzten Vorschriften allein an die Wirtschaftsteilnehmer richten, die sich aus freien Stücken dafür entschieden haben, eine Beihilferegelung im Bereich der Landwirtschaft in Anspruch zu nehmen (vgl. Urteile vom 18. November 1987, Maizena u. a., 137/85, Slg. 1987, 4587, Randnr. 13, vom 27. Oktober 1992, Deutschland/Kommission, C-240/90, Slg. 1992, I-5383, Randnr. 26, vom 11. Juli 2002, Käserei Champignon Hofmeister, C-210/00, Slg. 2002, I-6453, Randnr. 41, sowie vom 5. Juni 2012, Bonda, C-489/10, Randnr. 30).
  • EuGH, 12.07.2012 - C-59/11

    Die Richtlinien über den Verkehr mit Gemüsesaatgut sind gültig

    Auszug aus EuGH, 13.12.2012 - C-11/12
    Rn. 39 Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der zu den allgemeinen Grundsätzen des Unionsrechts gehört, verlangt, dass die von einer Bestimmung des Unionsrechts eingesetzten Mittel zur Erreichung des angestrebten Ziels geeignet sind und nicht über das dazu Erforderliche hinausgehen (vgl. Urteil vom 12. Juli 2012, Association Kokopelli, C-59/11, Randnr. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 18.11.1987 - 137/85

    Maizena / BALM

    Auszug aus EuGH, 13.12.2012 - C-11/12
    Rn. 36 Der Gerichtshof hat insoweit mehrfach betont, dass sich die verletzten Vorschriften allein an die Wirtschaftsteilnehmer richten, die sich aus freien Stücken dafür entschieden haben, eine Beihilferegelung im Bereich der Landwirtschaft in Anspruch zu nehmen (vgl. Urteile vom 18. November 1987, Maizena u. a., 137/85, Slg. 1987, 4587, Randnr. 13, vom 27. Oktober 1992, Deutschland/Kommission, C-240/90, Slg. 1992, I-5383, Randnr. 26, vom 11. Juli 2002, Käserei Champignon Hofmeister, C-210/00, Slg. 2002, I-6453, Randnr. 41, sowie vom 5. Juni 2012, Bonda, C-489/10, Randnr. 30).
  • EuGH, 21.07.2011 - C-150/10

    Beneo-Orafti - Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Zucker - Natur und …

    Auszug aus EuGH, 13.12.2012 - C-11/12
    Rn. 27 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs sind bei der Auslegung einer Unionsvorschrift nicht nur deren Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (vgl. u. a. Urteil vom 21. Juli 2011, Beneo-Orafti, C-150/10, Slg. 2011, I-6843, Randnr. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 19.12.2013 - C-84/12

    Die Erteilung eines "Schengen-Visums" darf nur aus den ausdrücklich im Visakodex …

    Rn. 34 Insoweit ergibt sich aus der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass bei der Auslegung einer Unionsvorschrift nicht nur deren Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen sind, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteile vom 12. Februar 2009, Klarenberg, C-466/07, Slg. 2009, I-803, Randnr. 37, und vom 13. Dezember 2012, Maatschap L.A. en D.A.B. Langestraat en P. Langestraat-Troost, C-11/12, Randnr. 27).
  • EuGH, 18.12.2014 - C-542/13

    M'Bodj - Vorlage zur Vorabentscheidung - Charta der Grundrechte der Europäischen …

    Rn. 34 Bei der Auslegung dieser Vorschrift sind außerdem bestimmte Gesichtspunkte in Bezug auf den Zusammenhang, in den sich Art. 15 Buchst. b der Richtlinie 2004/83 einfügt, ebenso zu berücksichtigen wie die Ziele dieser Richtlinie (vgl. in diesem Sinne Urteil Maatschap L. A. en D. A. B. Langestraat en P. Langestraat-Troost, C-11/12, EU:C:2012:808, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 16.07.2015 - C-237/15

    Der Ablauf der Fristen, innerhalb deren über die Vollstreckung eines Europäischen …

    Rn. 35 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs bei der Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts nicht nur ihr Wortlaut zu berücksichtigen ist, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteile Maatschap L.A. en D.A.B. Langestraat en P. Langestraat-Troost, C-11/12, EU:C:2012:808, Rn. 27, und Koushkaki, C-84/12, EU:C:2013:862, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BVerwG, 25.08.2016 - 3 B 78.15

    Bewirtschaftung einer Fläche; Flurbereinigung; Stichtag

    Der Europäische Gerichtshof hat hierzu angemerkt, dass damit eine Parzelle leichter mehrfach in einem Kalenderjahr übertragen werden könne, was die Wahrscheinlichkeit erhöhen könne, dass der Betriebsinhaber, der einen Beihilfeantrag gestellt habe, die Fläche nicht selbst bearbeitet habe (EuGH, Urteil vom 13. Dezember 2012 - C-11/12 [ECLI:EU:C:2012:808], Maatschap L.A. en D.A.B. Langestraat en P. Langestraat-Troost - Rn. 28 ff., 30).

    Das legt auch der Europäische Gerichtshof zugrunde (Urteil vom 13. Dezember 2012 - C-11/12, Maatschap L.A. en D.A.B. Langestraat en P. Langestraat-Troost - Rn. 28).

  • VGH Bayern, 09.03.2021 - 6 ZB 21.94

    Kürzung einer Förderung nach dem Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) im Rahmen …

    Rn. 25 Der Europäische Gerichtshof hat wiederholt festgestellt, dass es sich bei der im Fall der Nichteinhaltung der anderweitigen Verpflichtungen anzuwendenden Sanktion in Regelungen der gemeinsamen Agrarpolitik, wie die Kürzung oder der Ausschluss von Beihilfen, um ein spezielles Instrument der Verwaltung handelt, das integraler Bestandteil des Systems der Landwirtschaftsbeihilfen ist und die Einhaltung dieser Verpflichtungen fördern soll (EuGH, U.v. 13.12.2012 - C-11/12 - juris Rn. 2), aber keinen strafrechtlichen Charakter besitzt (…vgl. EuGH, U.v. 11.7.2002 - C-210/00 - Käserei Champignon Hofreiter, juris Rn. 36 m.w.N.).

    Die Kürzung der Direktzahlungen wird zwar in Art. 97 Abs. 1 VO (EU) Nr. 1306/2013 als Sanktion bezeichnet; sie dient jedoch als eine spezifische Handhabe der Verwaltung allein der Erreichung des dem System der Kürzungen des Gesamtbetrages der Direktzahlungen und des Ausschlusses von deren Bezug zugrunde liegenden Ziels, nämlich der Integration der grundlegenden Anforderungen des Umweltschutzes, der Lebensmittelsicherheit, der Tiergesundheit und des Tierschutzes sowie der Erhaltung der Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand in die gemeinsamen Marktorganisationen (vgl. EuGH, U.v. 12.12.2012 - C-11/12 - juris Rn. 40).

  • VGH Bayern, 09.03.2021 - 6 ZB 21.137

    Erfolglose Berufungszulassungsantrag wegen subventionsrechtlicher …

    Rn. 22 Der Europäische Gerichtshof hat wiederholt festgestellt, dass es sich bei der im Fall der Nichteinhaltung der anderweitigen Verpflichtungen anzuwendenden Sanktion in Regelungen der gemeinsamen Agrarpolitik, wie die Kürzung oder der Ausschluss von Beihilfen, um ein spezielles Instrument der Verwaltung handelt, das integraler Bestandteil des Systems der Landwirtschaftsbeihilfen ist und die Einhaltung dieser Verpflichtungen fördern soll (EuGH, U.v. 13.12.2012 - C-11/12 - juris Rn. 2), aber keinen strafrechtlichen Charakter besitzt (…vgl. EuGH, U.v. 11.7.2002 - C-210/00 - Käserei Champignon Hofreiter, juris Rn. 36 m.w.N.).

    Die Kürzung der Direktzahlungen wird zwar in Art. 97 Abs. 1 VO (EU) Nr. 1306/2013 als Sanktion bezeichnet; sie dient jedoch als eine spezifische Handhabe der Verwaltung allein der Erreichung des dem System der Kürzungen des Gesamtbetrages der Direktzahlungen und des Ausschlusses von deren Bezug zugrunde liegenden Ziels, nämlich der Integration der grundlegenden Anforderungen des Umweltschutzes, der Lebensmittelsicherheit, der Tiergesundheit und des Tierschutzes sowie der Erhaltung der Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand in die gemeinsamen Marktorganisationen (vgl. EuGH, U.v. 12.12.2012 - C-11/12 - juris Rn. 40).

  • VGH Bayern, 09.03.2021 - 6 ZB 21.113

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag wegen subventionsrechtlicher …

    Rn. 25 Der Europäische Gerichtshof hat wiederholt festgestellt, dass es sich bei der im Fall der Nichteinhaltung der anderweitigen Verpflichtungen anzuwendenden Sanktion in Regelungen der gemeinsamen Agrarpolitik, wie die Kürzung oder der Ausschluss von Beihilfen, um ein spezielles Instrument der Verwaltung handelt, das integraler Bestandteil des Systems der Landwirtschaftsbeihilfen ist und die Einhaltung dieser Verpflichtungen fördern soll (EuGH, U.v. 13.12.2012 - C-11/12 - juris Rn. 2), aber keinen strafrechtlichen Charakter besitzt (…vgl. EuGH, U.v. 11.7.2002 - C-210/00 - Käserei Champignon Hofreiter, juris Rn. 36 m.w.N.).

    Die Kürzung der Direktzahlungen wird zwar in Art. 97 Abs. 1 VO (EU) Nr. 1306/2013 als Sanktion bezeichnet; sie dient jedoch als eine spezifische Handhabe der Verwaltung allein der Erreichung des dem System der Kürzungen des Gesamtbetrages der Direktzahlungen und des Ausschlusses von deren Bezug zugrunde liegenden Ziels, nämlich der Integration der grundlegenden Anforderungen des Umweltschutzes, der Lebensmittelsicherheit, der Tiergesundheit und des Tierschutzes sowie der Erhaltung der Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand in die gemeinsamen Marktorganisationen (vgl. EuGH, U.v. 12.12.2012 - C-11/12 - juris Rn. 40).

  • VGH Bayern, 09.03.2021 - 6 ZB 21.110

    Kürzung einer Ausgleichszulage im Rahmen einer Cross-Compliance-Sanktion

    Rn. 25 Der Europäische Gerichtshof hat wiederholt festgestellt, dass es sich bei der im Fall der Nichteinhaltung der anderweitigen Verpflichtungen anzuwendenden Sanktion in Regelungen der gemeinsamen Agrarpolitik, wie die Kürzung oder der Ausschluss von Beihilfen, um ein spezielles Instrument der Verwaltung handelt, das integraler Bestandteil des Systems der Landwirtschaftsbeihilfen ist und die Einhaltung dieser Verpflichtungen fördern soll (EuGH, U.v. 13.12.2012 - C-11/12 - juris Rn. 2), aber keinen strafrechtlichen Charakter besitzt (…vgl. EuGH, U.v. 11.7.2002 - C-210/00 - Käserei Champignon Hofreiter, juris Rn. 36 m.w.N.).

    Die Kürzung der Direktzahlungen wird zwar in Art. 97 Abs. 1 VO (EU) Nr. 1306/2013 als Sanktion bezeichnet; sie dient jedoch als eine spezifische Handhabe der Verwaltung allein der Erreichung des dem System der Kürzungen des Gesamtbetrages der Direktzahlungen und des Ausschlusses von deren Bezug zugrunde liegenden Ziels, nämlich der Integration der grundlegenden Anforderungen des Umweltschutzes, der Lebensmittelsicherheit, der Tiergesundheit und des Tierschutzes sowie der Erhaltung der Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand in die gemeinsamen Marktorganisationen (vgl. EuGH, U.v. 12.12.2012 - C-11/12 - juris Rn. 40).

  • OVG Niedersachsen, 19.11.2013 - 10 LB 57/12

    Rücknahme des Bewilligungsbescheides für eine Betriebsprämie und deren …

    Dieser verlangt jedoch keine noch weitergehende Differenzierung der Sanktionsbestimmungen, als sie in der Verordnung (EG) Nr. 796/2004 enthalten ist, zumal diese Sanktionsbestimmungen 2009 noch um die o.a. Bagatell-Regelung erweitert worden sind und der Gegenstand der Sanktionsbestimmungen einen Bereich der Leistungsverwaltung betrifft (vgl. ergänzend EuGH, Urt. v. 13.12.2012 - C-11/12-, juris, Rn. 39 ff. = NVwZ 2013, 134 ff.).
  • EuGH, 06.06.2018 - C-667/16

    Nooren - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Agrarpolitik - Finanzierung …

    Rn. 18 Art. 23 Abs. 1 Unterabs. 1 der Verordnung Nr. 73/2009 sieht vor, dass der Gesamtbetrag der Direktzahlungen, der einem Betriebsinhaber, der den Beihilfeantrag gestellt hat, gewährt wurde oder zu gewähren ist, gemäß Art. 24 gekürzt wird, wenn die Grundanforderungen an die Betriebsführung oder das Kriterium des guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustands in dem Kalenderjahr, für das der Beihilfeantrag gestellt wurde, zu irgendeinem Zeitpunkt nicht erfüllt wurden und dieser Verstoß das Ergebnis einer Handlung oder Unterlassung ist, die unmittelbar dem Betriebsinhaber anzulasten ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Dezember 2012, Maatschap L.A. en D.A.B. Langestraat en P. Langestraat-Troost, C-11/12, EU:C:2012:808, Rn. 22).

    Sodann stünde sie im Widerspruch zum Ziel dieser Verordnung, das nach Rn. 35 des Urteils vom 13. Dezember 2012, Maatschap L.A. en D.A.B. Langestraat en P. Langestraat-Troost (C-11/12, EU:C:2012:808), darin besteht, die Einhaltung der anderweitigen Verpflichtungen zu fördern.

  • VG Oldenburg, 18.09.2014 - 12 A 3624/12

    Landwirtschaftliche Fläche; Selbstnutzung

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2018 - C-667/16

    Nooren - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Agrarpolitik - …

  • VG Oldenburg, 21.09.2017 - 12 A 3046/15

    Beihilfefläche; Betriebsprämie; Disteln; Günstigkeitsprinzip; landwirtschaftliche …

  • OVG Niedersachsen, 28.09.2016 - 10 LB 3/16

    Anderweitige Verpflichtung; Baumreihe; Baumschutz; Betriebsprämie; …

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.10.2013 - C-396/12

    van der Ham und van der Ham-Reijersen van Buuren - Gemeinsame Agrarpolitik - …

  • OVG Niedersachsen, 04.11.2020 - 10 LB 207/19

    Ausschlussfrist; Bezugszeitraum; Erbfall; GbR; Gesamtrechtsnachfolge; …

  • VG Bremen, 27.09.2018 - 5 K 52/17

    Zur Frage der Zuordnung von Flächen zu einem landwirtschaftlichen Betrieb im …

  • VG Lüneburg, 17.02.2021 - 1 A 165/19

    Basisprämie; Betriebsfläche; Cross-Compliance-Verstoß; landwirtschaftliche …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2019 - 12 A 2946/17
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.05.2018 - C-239/17

    Teglgaard und Fløjstrupgård - Gemeinsame Agrarpolitik - Stützungsregelungen für …

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2015 - C-330/14

    Szemerey - Vorabentscheidungsersuchen - Zulässigkeit - Gemeinsame Agrarpolitik - …

  • EuG, 18.03.2015 - T-195/11

    Außervertragliche Haftung - Verbot für die Erzeuger von Weinen aus Rebsorten mit …

  • BVerwG, 06.03.1967 - I B 10.67

    Zuweisung von Landwirten zu einer Molkerei - Umweisung von Milcherzeugern an eine …

  • VG Minden, 10.01.2018 - 11 K 4635/16

    Anspruch eines landwirtschaftlichen Betriebes auf Gewährung einer …

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