Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2015

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   EuGH, 28.04.2016 - C-128/14   

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EuGH, 28.04.2016 - C-128/14 (https://dejure.org/2016,8434)
EuGH, Entscheidung vom 28.04.2016 - C-128/14 (https://dejure.org/2016,8434)
EuGH, Entscheidung vom 28. April 2016 - C-128/14 (https://dejure.org/2016,8434)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    Het Oudeland Beheer

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - Mehrwertsteuer - Steuerbare Umsätze - Zuordnung von "im Rahmen des Unternehmens" erhaltenen Gegenständen für Zwecke des Unternehmens - Gleichsetzung mit einer Lieferung gegen Entgelt - Besteuerungsgrundlage

  • Europäischer Gerichtshof

    Het Oudeland Beheer

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - Mehrwertsteuer - Steuerbare Umsätze - Zuordnung von "im Rahmen des Unternehmens" erhaltenen Gegenständen für Zwecke des Unternehmens - Gleichsetzung mit einer Lieferung gegen Entgelt - Besteuerungsgrundlage

  • IWW

    Richtlinie 77/388/EWG, Richtlinie 95/7/EG, Richtlinie 77/388, Richtlinie 95/7

  • datenbank.nwb.de

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - Mehrwertsteuer - Steuerbare Umsätze - Zuordnung von "im Rahmen des Unternehmens" erhaltenen Gegenständen für Zwecke des Unternehmens - Gleichsetzung mit einer Lieferung gegen Entgelt - Besteuerungsgrundlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Het Oudeland Beheer

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EWGRL 388/77 Art 11 Teil A Abs 1 Buchst b, EWGRL 388/77 Art 5 Abs 3 Buchst b, EWGRL 388/77 Art 5 Abs 7 Buchst a
    Mehrwertsteuer, Grundstück, Gebäude, Selbstkostenpreis, Erbpachtzins

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - Mehrwertsteuer - Steuerbare Umsätze - Zuordnung von "im Rahmen des Unternehmens" erhaltenen Gegenständen für Zwecke des Unternehmens - Gleichsetzung mit einer Lieferung gegen Entgelt - Besteuerungsgrundlage

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 08.11.2012 - C-299/11

    Gemeente Vlaardingen - Steuer - Mehrwertsteuer - Steuerbare Umsätze - Zuordnung

    Auszug aus EuGH, 28.04.2016 - C-128/14
    Das vorlegende Gericht möchte wissen, ob gemäß dem Urteil vom 8. November 2012 , Gemeente Vlaardingen (C-299/11, EU:C:2012:698), von der Besteuerungsgrundlage die Selbstkostenelemente, auf die die Mehrwertsteuer gezahlt worden sei, nämlich der Wert des Erbpachtrechts und die Fertigstellungskosten des betreffenden Bürogebäudes, ausgeschlossen werden müssten und ob dies auch gelte, wenn ein Steuerpflichtiger nach den Bestimmungen des nationalen Rechts die gezahlte Mehrwertsteuer sofort und vollständig als Vorsteuer abgezogen habe.

    Dies ermöglicht den Mitgliedstaaten, ihr Steuerrecht so zu gestalten, dass die Unternehmen, die wegen der Ausübung einer von der Mehrwertsteuer befreiten Tätigkeit die Mehrwertsteuer, die sie beim Erwerb von Unternehmensgegenständen gezahlt haben, nicht abziehen können, im Vergleich zu ihren Mitbewerbern, die die gleiche Tätigkeit mit Gegenständen ausüben, die sie ohne Zahlung von Mehrwertsteuer durch eigene Erzeugung oder allgemeiner im Rahmen ihres Unternehmens erhalten haben, nicht benachteiligt werden (Urteil vom 8. November 2012 , Gemeente Vlaardingen, C-299/11, EU:C:2012:698, Rn. 26).

    Der Gerichtshof hat entschieden, dass Art. 5 Abs. 7 Buchst. a der Sechsten Richtlinie, damit von der Möglichkeit der Gleichstellung mit einer Lieferung gegen Entgelt in einer Weise Gebrauch gemacht werden kann, die im Mehrwertsteuerbereich tatsächlich jede Ungleichheit zwischen den Steuerpflichtigen, die ihre Gegenstände bei einem anderen Steuerpflichtigen erworben haben, und denjenigen, die sie im Rahmen ihres Unternehmens erhalten haben, beseitigt, nicht nur die vollständig von dem betreffenden Unternehmen selbst hergestellten, gewonnenen, be- oder verarbeiteten Gegenstände, sondern auch die von einem Dritten mit von diesem Unternehmen zur Verfügung gestellten Material hergestellten, gewonnenen, be- oder verarbeiteten Gegenstände umfasst; diese Gleichstellung muss sich auf alle von dem Dritten fertiggestellten oder verbesserten Gegenstände erstrecken können (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. November 2012 , Gemeente Vlaardingen, C-299/11, EU:C:2012:698, Rn. 27 und 28, und vom 10. September 2014 , Gemeente "s-Hertogenbosch, C-92/13, EU:C:2014:2188, Rn. 28).

    Der Gerichtshof hat in diesem Zusammenhang ausgeführt, dass von der Möglichkeit einer Gleichstellung mit einer Lieferung gegen Entgelt kein Gebrauch gemacht werden kann, um Mehrwertsteuer auf den Wert von Gegenständen zu erheben, auf den dieser Steuerpflichtige bereits im Rahmen einer vorhergehenden Besteuerung Mehrwertsteuer entrichtet hatte (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. November 2012 , Gemeente Vlaardingen, C-299/11, EU:C:2012:698, Rn. 32).

    Eine solche wiederholte Besteuerung wäre sowohl mit dem wesentlichen Merkmal der Mehrwertsteuer, nämlich dass sie sich auf den Mehrwert der betreffenden Gegenstände und Dienstleistungen bezieht und die bei einem Geschäft fällige Steuer unter Abzug der Steuer berechnet wird, die bei dem vorhergehenden Geschäft schon entrichtet worden ist (vgl. u. a. Urteile vom 16. Dezember 1992 , Beaulande, C-208/91, EU:C:1992:524, Rn. 14, vom 17. September 1997 , UCAL, C-347/95, EU:C:1997:411, Rn. 34, und vom 29. April 2004 , GIL Insurance u. a., C-308/01, EU:C:2004:252, Rn. 33), als auch mit dem Ziel dieser Gleichstellungsmöglichkeit unvereinbar, das zwar darin liegt, den Mitgliedstaaten zu ermöglichen, im Fall der Zuordnung von Gegenständen für die Zwecke mehrwertsteuerbefreiter Tätigkeiten Mehrwertsteuer zu erheben, aber keineswegs bedeutet, dass diese Staaten auf den gleichen Teil des Wertes dieser Gegenstände mehrmals Mehrwertsteuer erheben dürfen (Urteil vom 8. November 2012 , Gemeente Vlaardingen, C-299/11, EU:C:2012:698, Rn. 32).

  • EuGH, 23.04.2015 - C-16/14

    Property Development Company - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen -

    Auszug aus EuGH, 28.04.2016 - C-128/14
    Der Gerichtshof hat hierzu festgestellt, dass aus Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. b eindeutig hervorgeht, dass die Besteuerungsgrundlage für Gegenstände oder gleichartige Gegenstände nur dann der "Selbstkostenpreis" ist, wenn es keinen Einkaufspreis gibt (Urteil vom 23. April 2015 , Property Development Company, C-16/14, EU:C:2015:265, Rn. 37).

    Insoweit hat der Gerichtshof entschieden, dass die Besteuerungsgrundlage nach Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. b der Sechsten Richtlinie in keinem Fall einen Wert enthalten kann, auf den der Steuerpflichtige bereits Mehrwertsteuer entrichtet hat, ohne dass er sie anschließend hätte abziehen können (vgl. Urteil vom 23. April 2015 , Property Development Company, C-16/14, EU:C:2015:265, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 17.05.2001 - C-322/99

    Fischer

    Auszug aus EuGH, 28.04.2016 - C-128/14
    Erfolgt die Lieferung im Sinne von Art. 5 Abs. 7 Buchst. a der Sechsten Richtlinie nicht zum Zeitpunkt der Begründung des Erbpachtrechts, sondern später, entspricht der in die Besteuerungsgrundlage einzubeziehende Wert dieses Rechts dessen Restwert zum Zeitpunkt der Lieferung (vgl. entsprechend Urteile vom 17. Mai 2001 , Fischer und Brandenstein, C-322/99 und C-323/99, EU:C:2001:280, Rn. 80, und vom 8. Mai 2013 , Marinov, C-142/12, EU:C:2013:292, Rn. 32).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-308/01

    GIL Insurance u.a.

    Auszug aus EuGH, 28.04.2016 - C-128/14
    Eine solche wiederholte Besteuerung wäre sowohl mit dem wesentlichen Merkmal der Mehrwertsteuer, nämlich dass sie sich auf den Mehrwert der betreffenden Gegenstände und Dienstleistungen bezieht und die bei einem Geschäft fällige Steuer unter Abzug der Steuer berechnet wird, die bei dem vorhergehenden Geschäft schon entrichtet worden ist (vgl. u. a. Urteile vom 16. Dezember 1992 , Beaulande, C-208/91, EU:C:1992:524, Rn. 14, vom 17. September 1997 , UCAL, C-347/95, EU:C:1997:411, Rn. 34, und vom 29. April 2004 , GIL Insurance u. a., C-308/01, EU:C:2004:252, Rn. 33), als auch mit dem Ziel dieser Gleichstellungsmöglichkeit unvereinbar, das zwar darin liegt, den Mitgliedstaaten zu ermöglichen, im Fall der Zuordnung von Gegenständen für die Zwecke mehrwertsteuerbefreiter Tätigkeiten Mehrwertsteuer zu erheben, aber keineswegs bedeutet, dass diese Staaten auf den gleichen Teil des Wertes dieser Gegenstände mehrmals Mehrwertsteuer erheben dürfen (Urteil vom 8. November 2012 , Gemeente Vlaardingen, C-299/11, EU:C:2012:698, Rn. 32).
  • EuGH, 10.09.2014 - C-92/13

    'Gemeente ''s-Hertogenbosch' - 'Vorabentscheidungsersuchen - Sechste

    Auszug aus EuGH, 28.04.2016 - C-128/14
    Der Gerichtshof hat entschieden, dass Art. 5 Abs. 7 Buchst. a der Sechsten Richtlinie, damit von der Möglichkeit der Gleichstellung mit einer Lieferung gegen Entgelt in einer Weise Gebrauch gemacht werden kann, die im Mehrwertsteuerbereich tatsächlich jede Ungleichheit zwischen den Steuerpflichtigen, die ihre Gegenstände bei einem anderen Steuerpflichtigen erworben haben, und denjenigen, die sie im Rahmen ihres Unternehmens erhalten haben, beseitigt, nicht nur die vollständig von dem betreffenden Unternehmen selbst hergestellten, gewonnenen, be- oder verarbeiteten Gegenstände, sondern auch die von einem Dritten mit von diesem Unternehmen zur Verfügung gestellten Material hergestellten, gewonnenen, be- oder verarbeiteten Gegenstände umfasst; diese Gleichstellung muss sich auf alle von dem Dritten fertiggestellten oder verbesserten Gegenstände erstrecken können (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. November 2012 , Gemeente Vlaardingen, C-299/11, EU:C:2012:698, Rn. 27 und 28, und vom 10. September 2014 , Gemeente "s-Hertogenbosch, C-92/13, EU:C:2014:2188, Rn. 28).
  • EuGH, 08.05.2013 - C-142/12

    Marinov - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 18 Buchst. c, 74 und 80

    Auszug aus EuGH, 28.04.2016 - C-128/14
    Erfolgt die Lieferung im Sinne von Art. 5 Abs. 7 Buchst. a der Sechsten Richtlinie nicht zum Zeitpunkt der Begründung des Erbpachtrechts, sondern später, entspricht der in die Besteuerungsgrundlage einzubeziehende Wert dieses Rechts dessen Restwert zum Zeitpunkt der Lieferung (vgl. entsprechend Urteile vom 17. Mai 2001 , Fischer und Brandenstein, C-322/99 und C-323/99, EU:C:2001:280, Rn. 80, und vom 8. Mai 2013 , Marinov, C-142/12, EU:C:2013:292, Rn. 32).
  • EuGH, 17.09.1997 - C-347/95

    UCAL

    Auszug aus EuGH, 28.04.2016 - C-128/14
    Eine solche wiederholte Besteuerung wäre sowohl mit dem wesentlichen Merkmal der Mehrwertsteuer, nämlich dass sie sich auf den Mehrwert der betreffenden Gegenstände und Dienstleistungen bezieht und die bei einem Geschäft fällige Steuer unter Abzug der Steuer berechnet wird, die bei dem vorhergehenden Geschäft schon entrichtet worden ist (vgl. u. a. Urteile vom 16. Dezember 1992 , Beaulande, C-208/91, EU:C:1992:524, Rn. 14, vom 17. September 1997 , UCAL, C-347/95, EU:C:1997:411, Rn. 34, und vom 29. April 2004 , GIL Insurance u. a., C-308/01, EU:C:2004:252, Rn. 33), als auch mit dem Ziel dieser Gleichstellungsmöglichkeit unvereinbar, das zwar darin liegt, den Mitgliedstaaten zu ermöglichen, im Fall der Zuordnung von Gegenständen für die Zwecke mehrwertsteuerbefreiter Tätigkeiten Mehrwertsteuer zu erheben, aber keineswegs bedeutet, dass diese Staaten auf den gleichen Teil des Wertes dieser Gegenstände mehrmals Mehrwertsteuer erheben dürfen (Urteil vom 8. November 2012 , Gemeente Vlaardingen, C-299/11, EU:C:2012:698, Rn. 32).
  • EuGH, 16.12.1992 - C-208/91

    Beaulande / Directeur des services fiscaux de Nantes

    Auszug aus EuGH, 28.04.2016 - C-128/14
    Eine solche wiederholte Besteuerung wäre sowohl mit dem wesentlichen Merkmal der Mehrwertsteuer, nämlich dass sie sich auf den Mehrwert der betreffenden Gegenstände und Dienstleistungen bezieht und die bei einem Geschäft fällige Steuer unter Abzug der Steuer berechnet wird, die bei dem vorhergehenden Geschäft schon entrichtet worden ist (vgl. u. a. Urteile vom 16. Dezember 1992 , Beaulande, C-208/91, EU:C:1992:524, Rn. 14, vom 17. September 1997 , UCAL, C-347/95, EU:C:1997:411, Rn. 34, und vom 29. April 2004 , GIL Insurance u. a., C-308/01, EU:C:2004:252, Rn. 33), als auch mit dem Ziel dieser Gleichstellungsmöglichkeit unvereinbar, das zwar darin liegt, den Mitgliedstaaten zu ermöglichen, im Fall der Zuordnung von Gegenständen für die Zwecke mehrwertsteuerbefreiter Tätigkeiten Mehrwertsteuer zu erheben, aber keineswegs bedeutet, dass diese Staaten auf den gleichen Teil des Wertes dieser Gegenstände mehrmals Mehrwertsteuer erheben dürfen (Urteil vom 8. November 2012 , Gemeente Vlaardingen, C-299/11, EU:C:2012:698, Rn. 32).
  • EuGH, 25.04.2024 - C-207/23

    Finanzamt X () und transmission d'un bien à titre gratuit) - Vorlage zur

    Außerdem geht aus Art. 74 der Mehrwertsteuerrichtlinie eindeutig hervor, dass die Steuerbemessungsgrundlage für Gegenstände oder gleichartige Gegenstände nur dann der "Selbstkostenpreis" ist, wenn es keinen Einkaufspreis gibt (vgl. in diesem Sinne zu Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. b der Sechsten Richtlinie 77/388, der Art. 74 der Mehrwertsteuerrichtlinie entspricht, Urteil vom 28. April 2016, Het Oudeland Beheer, C-128/14, EU:C:2016:306, Rn. 38).
  • BFH, 22.11.2022 - XI R 17/20

    Zur Umsatzbesteuerung der Wärmeabgabe aus einer Biogas-Anlage

    Zwar ist die Besteuerungsgrundlage für Gegenstände oder gleichartige Gegenstände nach Art. 74 MwStSystRL nur dann der "Selbstkostenpreis", wenn es keinen Einkaufspreis für gleichartige Gegenstände gibt (vgl. EuGH-Urteile Property Development Company vom 23.04.2015 - C-16/14, EU:C:2015:265, Rz 37; Het Oudeland Beheer vom 28.04.2016 - C-128/14, EU:C:2016:306, Rz 48).
  • BFH, 15.03.2022 - V R 34/20

    Zur Umsatzbesteuerung der Wärmeabgabe aus einem Blockheizkraftwerk

    Sowohl der EuGH (Urteile Property Development Company vom 23.04.2015 - C-16/14, EU:C:2015:265; Het Oudeland Beheer vom 28.04.2016 - C-128/14, EU:C:2016:306) als auch der BFH (Urteil in BFHE 239, 377, BStBl II 2014, 809) setzen auch bei selbst hergestellten Wirtschaftsgütern den Einkaufspreis, ggf. einen fiktiven Einkaufspreis an, sofern ein solcher am Markt zu ermitteln ist.
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   Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2015 - C-128/14   

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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15.10.2015 - C-128/14 (https://dejure.org/2015,28201)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15. Oktober 2015 - C-128/14 (https://dejure.org/2015,28201)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Het Oudeland Beheer

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 5 Abs. 7 Buchst. a - Steuerbare Umsätze - Zuordnung von im Rahmen des Unternehmens erhaltenen Gegenständen für Zwecke des Unternehmens - Gleichsetzung einer Lieferung gegen Entgelt - ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 08.11.2012 - C-299/11

    Gemeente Vlaardingen - Steuer - Mehrwertsteuer - Steuerbare Umsätze - Zuordnung

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2015 - C-128/14
    5 - Vgl. Urteile Gemeente Leusden und Holin Groep (C-487/01 und C-7/02, EU:C:2004:263, Rn. 90 ff.), Gemeente Vlaardingen (C-299/11, EU:C:2012:698), Gemeente 's-Hertogenbosch (C-92/13, EU:C:2014:2188) und Property Development Company (C-16/14, EU:C:2015:265).

    9 - C-299/11, EU:C:2012:698.

    10 - Urteil Gemeente Vlaardingen (C-299/11, EU:C:2012:698, Rn. 25).

    12 - Schlussanträge von Generalanwalt Mazák in der Rechtssache Gemeente Vlaardingen (C-299/11, EU:C:2012:561, Nrn. 45 und 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    13 - Urteil Gemeente Vlaardingen (C-299/11, EU:C:2012:698, Rn. 27 und 28).

    18 - Diese Situation erscheint vergleichbar mit der in Rechtssachen, in denen die Urteile Gemeente Vlaardingen (C-299/11, EU:C:2012:698) und Gemeente 's-Hertogenbosch (C-92/13, EU:C:2014:2188) ergangen sind.

    20 - Urteil Gemeente 's-Hertogenbosch (C-92/13, EU:C:2014:2188, Rn. 35), das auf das Urteil Gemeente Vlaardingen (C-299/11, EU:C:2012:698, Rn. 28 bis 33) verweist.

    21 - C-299/11, EU:C:2012:698, Rn. 32. Hervorhebung nur hier.

    34 - Vgl. entsprechend Urteile Gemeente Vlaardingen (C-299/11, EU:C:2012:698, Rn. 28) und Gemeente 's-Hertogenbosch (C-92/13, EU:C:2014:2188, Rn. 35).

    35 - Vgl. Urteil Gemeente Vlaardingen (C-299/11, EU:C:2012:698, Rn. 30).

  • EuGH, 10.09.2014 - C-92/13

    'Gemeente ''s-Hertogenbosch' - 'Vorabentscheidungsersuchen - Sechste

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2015 - C-128/14
    5 - Vgl. Urteile Gemeente Leusden und Holin Groep (C-487/01 und C-7/02, EU:C:2004:263, Rn. 90 ff.), Gemeente Vlaardingen (C-299/11, EU:C:2012:698), Gemeente 's-Hertogenbosch (C-92/13, EU:C:2014:2188) und Property Development Company (C-16/14, EU:C:2015:265).

    16 - Vgl. in dieser Hinsicht Schlussanträge von Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache Gemeente 's-Hertogenbosch (C-92/13, EU:C:2014:267, Nrn. 60 bis 62), auf die der Gerichtshof in Rn. 32 seines Urteils Gemeente 's-Hertogenbosch ausdrücklich hingewiesen hat (C-92/13, EU:C:2014:2188).

    18 - Diese Situation erscheint vergleichbar mit der in Rechtssachen, in denen die Urteile Gemeente Vlaardingen (C-299/11, EU:C:2012:698) und Gemeente 's-Hertogenbosch (C-92/13, EU:C:2014:2188) ergangen sind.

    19 - Urteil Gemeente 's-Hertogenbosch (C-92/13, EU:C:2014:2188, Rn. 34).

    20 - Urteil Gemeente 's-Hertogenbosch (C-92/13, EU:C:2014:2188, Rn. 35), das auf das Urteil Gemeente Vlaardingen (C-299/11, EU:C:2012:698, Rn. 28 bis 33) verweist.

    23 - Urteil Gemeente 's-Hertogenbosch (C-92/13, EU:C:2014:2188, Rn. 35, angeführt in Nr. 46 der vorliegenden Schlussanträge).

    26 - Urteil Gemeente 's-Hertogenbosch (C-92/13, EU:C:2014:2188, Rn. 36).

    34 - Vgl. entsprechend Urteile Gemeente Vlaardingen (C-299/11, EU:C:2012:698, Rn. 28) und Gemeente 's-Hertogenbosch (C-92/13, EU:C:2014:2188, Rn. 35).

  • EuGH, 23.04.2015 - C-16/14

    Property Development Company - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2015 - C-128/14
    5 - Vgl. Urteile Gemeente Leusden und Holin Groep (C-487/01 und C-7/02, EU:C:2004:263, Rn. 90 ff.), Gemeente Vlaardingen (C-299/11, EU:C:2012:698), Gemeente 's-Hertogenbosch (C-92/13, EU:C:2014:2188) und Property Development Company (C-16/14, EU:C:2015:265).

    24 - C-16/14, EU:C:2015:265.

    30 - Vgl. Urteil Property Development Company (C-16/14, EU:C:2015:265, Rn. 33 und 34) und entsprechend zu den Art. 73 und 74 der Richtlinie 2006/112 Urteil Marinov (C-142/12, EU:C:2013:292, Rn. 31).

    31 - Urteil Property Development Company (C-16/14, EU:C:2015:265, Rn. 37).

    33 - Urteil Property Development Company (C-16/14, EU:C:2015:265, Rn. 40 a. E.).

  • EuGH, 29.04.2004 - C-487/01

    Gemeente Leusden

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2015 - C-128/14
    5 - Vgl. Urteile Gemeente Leusden und Holin Groep (C-487/01 und C-7/02, EU:C:2004:263, Rn. 90 ff.), Gemeente Vlaardingen (C-299/11, EU:C:2012:698), Gemeente 's-Hertogenbosch (C-92/13, EU:C:2014:2188) und Property Development Company (C-16/14, EU:C:2015:265).

    27 - C-487/01 und C-7/02, EU:C:2004:263, u. a. Rn. 90 ff.

  • EuGH, 04.10.2001 - C-326/99

    "Goed Wonen"

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2015 - C-128/14
    37 - Vgl. Urteil "Goed Wonen" (C-326/99, EU:C:2001:506, Rn. 55), das den Nießbrauch betraf, bei dem es sich wie beim Erbpachtrecht ebenfalls um ein dingliches Recht handelt.
  • EuGH, 08.05.2013 - C-142/12

    Marinov - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 18 Buchst. c, 74 und 80

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2015 - C-128/14
    30 - Vgl. Urteil Property Development Company (C-16/14, EU:C:2015:265, Rn. 33 und 34) und entsprechend zu den Art. 73 und 74 der Richtlinie 2006/112 Urteil Marinov (C-142/12, EU:C:2013:292, Rn. 31).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2013 - C-219/12

    Finanzamt Freistadt Rohrbach Urfahr - Mehrwertsteuer - Definition des Begriffs

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2015 - C-128/14
    32 - Vgl. zum Kriterium des Selbstkostenpreises die Erwägungen in Nr. 39 der Schlussanträge von Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache Finanzamt Freistadt Rohrbach Urfahr (C-219/12, EU:C:2013:152).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2012 - C-299/11

    Gemeente Vlaardingen - Mehrwertsteuer - Steuerbare Umsätze - Zuordnung eines "im

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2015 - C-128/14
    12 - Schlussanträge von Generalanwalt Mazák in der Rechtssache Gemeente Vlaardingen (C-299/11, EU:C:2012:561, Nrn. 45 und 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2014 - C-92/13

    'Gemeente ''s-Hertogenbosch' - Mehrwertsteuer - Steuerbare Umsätze - Lieferung

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2015 - C-128/14
    16 - Vgl. in dieser Hinsicht Schlussanträge von Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache Gemeente 's-Hertogenbosch (C-92/13, EU:C:2014:267, Nrn. 60 bis 62), auf die der Gerichtshof in Rn. 32 seines Urteils Gemeente 's-Hertogenbosch ausdrücklich hingewiesen hat (C-92/13, EU:C:2014:2188).
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