Rechtsprechung
| EuGH, 04.03.2004 - C-130/02 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Tarifposition - Zubereitung auf der Grundlage von Teeauszügen
- Judicialis
Kombinierte Nomenklatur des Gemeinsamen Zolltarifs in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 2031/2001 der Kommission vom 6. August 2001 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG... ) Nr. 2658/87; ; Art. 1 der Verordnung (EG) Nr. 306/2001 der Kommission vom 12. Februar 2001 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur Kapitel 21; ; Anhang der Verordnung (EG) Nr. 306/2001 der Kommission vom 12. Februar 2001 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur; ; Nr. 3 des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 306/2001 der Kommission vom 12. Februar 2001 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur Nr. 2; ; Erläuterungen zu Position 2101 des Harmonisierten Systems zur Bezeichnung und Codierung der Waren Abschn. IV Kapitel 21
- Europäischer Gerichtshof
Krings
- EU-Kommission
Krings GmbH gegen Oberfinanzdirektion Nürnberg.
Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Tarifposition - Zubereitung auf der Grundlage von Teeauszügen
- EU-Kommission
Krings GmbH gegen Oberfinanzdirektion Nürnberg
Freier Warenverkehr , Zollunion , Gemeinsamer Zolltarif
- Wolters Kluwer
Vorlagefragen in einem Rechtsstreit über die zolltarifliche Einreihung zweier Mischungen zur Herstellung von Getränken auf der Grundlage von Tee; Einreihung von Zubereitungen auf der Grundlage von Zucker mit Zusatz von Teeauszug als Zubereitungen "auf der Grundlage eines ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Tarifposition - Zubereitung auf der Grundlage von Teeauszügen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Krings
- Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)
Krings
Sonstiges (2)
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
VO (EWG) Nr 2031/2001, VO (EWG) Nr 2658/87, VO (EWG) 306/2001
Kristallzucker; Mischung; Tarifierung; Tee; Teeauszug; Tee-Extrakt; Zolltarif - Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichts München - Auslegung der Kombinierten Nomenklatur in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 2031/2001 der Kommission vom 6. August 2001 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche ...
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (49) Zitiert selbst (6)
- EuGH, 28.03.2000 - C-309/98
Holz Geenen - "Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Einreihung in die …
Auszug aus EuGH, 04.03.2004 - C-130/02
19 und 20, und vom 28. März 2000 in der Rechtssache C-309/98, Holz Geenen, Slg. 2000, I-1975, Randnr. 13).Die bezüglich der KN von der Kommission und die bezüglich des Harmonisierten Systems vom Rat für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens ausgearbeiteten Erläuterungen sind ein wichtiges, wenn auch nicht rechtsverbindliches Hilfsmittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen (siehe Urteile VOBIS Microcomputer, Randnr. 13, vom 28. April 1999 in der Rechtssache C-405/97, Mövenpick Deutschland, Slg. 1999, I-2397, Randnr. 18, und Holz Geenen, Randnr. 14).
30 Darüber hinaus kann nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Verwendungszweck des Erzeugnisses ein objektives Tarifierungskriterium sein, sofern er dem Erzeugnis innewohnt; ob Letzteres zutrifft, muss sich anhand der objektiven Merkmale und Eigenschaften des Erzeugnisses beurteilen lassen (siehe Urteile vom 1. Juni 1995 in der Rechtssache C-459/93, Thyssen Haniel Logistic, Slg. 1995, I-1381, Randnr. 13, und Holz Geenen, Randnr. 15).
- EuGH, 20.06.1996 - C-121/95
VOBIS Microcomputer / Oberfinanzdirektion München
Auszug aus EuGH, 04.03.2004 - C-130/02
17 Außerdem verweist das vorlegende Gericht auf die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofes (siehe u. a. Urteil vom 20. Juni 1996 in der Rechtssache C-121/95, VOBIS Microcomputer, Slg. 1996, I-3047, Randnr. 13), nach der das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen sei, wie sie im Wortlaut der Position des Gemeinsamen Zolltarifs und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt seien.Die bezüglich der KN von der Kommission und die bezüglich des Harmonisierten Systems vom Rat für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens ausgearbeiteten Erläuterungen sind ein wichtiges, wenn auch nicht rechtsverbindliches Hilfsmittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen (siehe Urteile VOBIS Microcomputer, Randnr. 13, vom 28. April 1999 in der Rechtssache C-405/97, Mövenpick Deutschland, Slg. 1999, I-2397, Randnr. 18, und Holz Geenen, Randnr. 14).
- EuGH, 17.05.2001 - C-119/99
Hewlett Packard - "Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Einreihung …
Auszug aus EuGH, 04.03.2004 - C-130/02
25 Dazu ist darauf hinzuweisen, dass die Kommission eine Tarifierungsverordnung wie hier die Verordnung Nr. 306/2001 nach Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex erlässt, wenn die Einreihung eines bestimmten Erzeugnisses in die KN Schwierigkeiten bereiten oder zu unterschiedlichen Meinungen führen kann (siehe Urteil vom 17. Mai 2001 in der Rechtssache C-119/99, Hewlett Packard, Slg. 2001, I-3981, Randnr. 18).Um im Rahmen der Auslegung einer Tarifierungsverordnung deren Anwendungsbereich zu bestimmen, ist u. a. die Begründung der Verordnung zu berücksichtigen (Urteil Hewlett Packard, Randnrn.
- EuGH, 01.06.1995 - C-459/93
Hauptzollamt Hamburg-St.Annen / Thyssen Haniel Logistic
Auszug aus EuGH, 04.03.2004 - C-130/02
30 Darüber hinaus kann nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Verwendungszweck des Erzeugnisses ein objektives Tarifierungskriterium sein, sofern er dem Erzeugnis innewohnt; ob Letzteres zutrifft, muss sich anhand der objektiven Merkmale und Eigenschaften des Erzeugnisses beurteilen lassen (siehe Urteile vom 1. Juni 1995 in der Rechtssache C-459/93, Thyssen Haniel Logistic, Slg. 1995, I-1381, Randnr. 13, und Holz Geenen, Randnr. 15). - EuGH, 14.12.1995 - C-267/94
Frankreich / Kommission
Auszug aus EuGH, 04.03.2004 - C-130/02
Dennoch hat die Kommission aufgrund ihrer Befugnis zum Erlass von Maßnahmen gemäß Artikel 9 der Verordnung Nr. 2658/87 nicht das Recht, den Inhalt oder die Tragweite der Tarifpositionen zu ändern (siehe in diesem Sinne Urteile vom 14. Dezember 1995 in der Rechtssache C-267/94, Frankreich/Kommission, Slg. 1995, I-4845, Randnrn. - EuGH, 28.04.1999 - C-405/97
Mövenpick Deutschland - Kombinierte Nomenklatur - Position 0802 - Getrocknete, …
Auszug aus EuGH, 04.03.2004 - C-130/02
Die bezüglich der KN von der Kommission und die bezüglich des Harmonisierten Systems vom Rat für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens ausgearbeiteten Erläuterungen sind ein wichtiges, wenn auch nicht rechtsverbindliches Hilfsmittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen (siehe Urteile VOBIS Microcomputer, Randnr. 13, vom 28. April 1999 in der Rechtssache C-405/97, Mövenpick Deutschland, Slg. 1999, I-2397, Randnr. 18, und Holz Geenen, Randnr. 14).
- EuGH, 22.09.2016 - C-91/15
Kawasaki Motors Europe - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gültigkeitsprüfung - …
Rn. 26 Wie die Parteien des Ausgangsverfahrens ist auch das vorlegende Gericht der Auffassung, dass das in Nr. 2 des Anhangs der Verordnung Nr. 1051/2009 angesprochene Fahrzeug und die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Fahrzeuge zwar nicht identisch, aber ähnlich seien und diese Verordnung damit gestützt auf das Urteil vom 4. März 2004, Krings (C-130/02, EU:C:2004:122), auf Letztere entsprechend anwendbar sei.Rn. 32 Das vorlegende Gericht missverstehe insoweit das Urteil vom 4. März 2004, Krings (C-130/02, EU:C:2004:122).
Rn. 35 Zunächst ist nämlich festzustellen, dass das vorlegende Gericht genau denselben Begriff benutzt hat wie der Gerichtshof in Rn. 35 des Urteils vom 4. März 2004, Krings (C-130/02, EU:C:2004:122), in seiner niederländischen Fassung, nämlich das Adjektiv "vergelijkbaar", das mit dem Adjektiv "analogue" in der französischen Fassung jenes Urteils und dem Verb "entsprechen" in der deutschen Fassung wiedergegeben wird; Deutsch war die Verfahrenssprache des Vorabentscheidungsverfahrens, in dessen Rahmen dieses Urteil erging.
Rn. 38 Zum anderen genügt der Hinweis darauf, dass der Gerichtshof im Urteil vom 4. März 2004, Krings (C-130/02, EU:C:2004:122), obwohl das Vorabentscheidungsersuchen Waren betraf, die nicht mit denen identisch waren, um die es im maßgeblichen Teil des Anhangs der Einreihungsverordnung ging, über deren Gültigkeit der Gerichtshof entscheiden sollte (…vgl. Rn. 34 und 35 jenes Urteils), sondern diesen nur entsprachen, dennoch über die Gültigkeit dieser Verordnung entschieden hat (vgl. Nr. 1 des Tenors jenes Urteils).
Rn. 39 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs ist eine Einreihungsverordnung, die nicht unmittelbar auf Waren anwendbar ist, die mit denen, die Gegenstand der Verordnung sind, nicht identisch sind, sondern diesen nur entsprechen, auf diese Waren entsprechend anwendbar (vgl. in diesem Sinne insbesondere Urteile vom 4. März 2004, Krings, C-130/02, EU:C:2004:122, Rn. 34 und 35, …und vom 13. Juli 2006, Anagram International, C-14/05, EU:C:2006:465, Rn. 31 bis 33).
Rn. 62 Aus alledem folgt, dass die Kommission mit dem Erlass der Verordnung Nr. 1051/2009, soweit mit ihr das in Nr. 2 ihres Anhangs beschriebene Fahrzeug in die Unterposition 8701 90 90 der KN und nicht in die der jeweiligen Motorleistung des Fahrzeugs entsprechenden Unterpositionen 8701 90 11 bis 8701 90 39 eingereiht wird, die Tragweite dieser Unterpositionen verringert und sie dadurch verändert hat und daher die ihr durch Art. 9 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung Nr. 2658/87 übertragenen Befugnisse überschritten hat (vgl. in diesem Sinne insbesondere Urteil vom 4. März 2004, Krings, C-130/02, EU:C:2004:122, Rn. 26).
- EuGH, 04.03.2015 - C-547/13
Oliver Medical - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 - …
Um im Rahmen der Auslegung einer Tarifierungsverordnung deren Anwendungsbereich zu bestimmen, ist u. a. die Begründung der Verordnung zu berücksichtigen (Urteil Krings, C-130/02, EU:C:2004:122, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 57 Gleichwohl fördert die entsprechende Anwendung einer Tarifierungsverordnung wie der Verordnung Nr. 119/2008 auf Waren, die denjenigen entsprechen, die von dieser Verordnung erfasst werden, eine kohärente Auslegung der KN und die Gleichbehandlung der Wirtschaftsteilnehmer (vgl. in diesem Sinne Urteil Krings, EU:C:2004:122, Rn. 35).
- EuGH, 13.07.2006 - C-14/05
Anagram International - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - …
Es meint jedoch, dass die Verordnung Nr. 442/2000 aufgrund des Urteils vom 4. März 2004 in der Rechtssache C-130/02 (Krings, Slg. 2004, I-2121, Randnr. 35) auf das streitige Produkt - wie der Inspecteur vorschlägt - entsprechend anwendbar sei.Dennoch hat die Kommission aufgrund ihrer Befugnis zum Erlass von Maßnahmen gemäß Artikel 9 der Verordnung Nr. 2658/87 nicht das Recht, den Inhalt oder die Tragweite der Tarifpositionen zu ändern (vgl. in diesem Sinne Urteil Krings, Randnr. 26 und die dort zitierte Rechtsprechung).
Um im Rahmen der Auslegung einer Tarifierungsverordnung deren Anwendungsbereich zu bestimmen, ist u. a. die Begründung der Verordnung zu berücksichtigen (vgl. Urteil Krings, Randnr. 33 und die dort zitierte Rechtsprechung).
32 Gleichwohl fördert, wie der Gerichtshof bereits festgestellt hat, die entsprechende Anwendung einer Tarifierungsverordnung wie der Verordnung Nr. 442/2000 auf Produkte, die denjenigen entsprechen, die von dieser Verordnung erfasst werden, eine kohärente Auslegung der KN und die Gleichbehandlung der Wirtschaftsteilnehmer (vgl. Urteil Krings, Randnr. 35).
- EuGH, 22.03.2017 - C-435/15
GROFA - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - …
Dennoch hat die Kommission aufgrund ihrer Befugnis zum Erlass von Maßnahmen gemäß Art. 9 der Verordnung Nr. 2658/87 in der durch die Verordnung Nr. 254/2000 geänderten Fassung nicht das Recht, den Inhalt oder die Tragweite der Tarifpositionen zu ändern (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. März 2004, Krings, C-130/02, EU:C:2004:122, Rn. 25 und 26 sowie die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 30.04.2014 - C-267/13
Nutricia - Kombinierte Nomenklatur - Tarifpositionen - Arzneiwaren im Sinne der …
Rn. 12 Zur Begründung dieser Einreihung hat der Inspektor ausgeführt, dass diese "gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der [KN], Anmerkung 1 Buchst. a zu Kapitel 30 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 2202, 2202 90 und 2202 90 10 erfolgt (vgl. Urteil des Gerichtshofs [Krings, C-130/02, EU:C:2004:122]).Rn. 21 Aus der in den beiden vorangegangenen Randnummern genannten Rechtsprechung folgt, dass der Verwendungszweck der Ware ein objektives Tarifierungskriterium sein kann, sofern er der Ware innewohnt, was anhand der Eigenschaften und objektiven Merkmale der Ware zu beurteilen ist (vgl. u. a. Urteil Krings, EU:C:2004:122;… Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- FG Düsseldorf, 06.08.2008 - 4 K 2999/07
Anspruch auf Einreihung von Nagelschrauben in Kunststoffdübeln und von …
Das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren ist allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen und in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln der KN festgelegt sind (…Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften - EuGH - , Urteile vom 7. Februar 2002 Rs. C-276/00, Slg. 2002, I-1389 Rdnr. 21 sowie vom 4. März 2004 Rs. C-130/02, Slg. 2004, I-2121 Rdnr. 28).Die Erläuterungen (Erl) des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens zum Harmonisierten System (HS) sowie die Erläuterungen der Kommission zur Kombinierten Nomenklatur stellen ein wichtiges, wenn auch ein nicht verbindliches Erkenntnismittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen dar (EuGH-Urteile in Slg. 2002, I-1389 Rz. 22 sowie in Slg. 2004, I-2121 Rdnr. 28).
Entscheidend ist vielmehr, ob auf Grund der objektiven Merkmale und Eigenschaften der Warenzusammenstellung als solcher (EuGH-Urteile in Slg. 2002, I-1389 Rdnr. 21 sowie in Slg. 2004, I-2121 Rdnr. 28) ein Bestandteil nach dem Erscheinungsbild der Zusammenstellung charakterbestimmend ist.
- EuGH, 17.03.2005 - C-467/03
Ikegami - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Tarifierung eines digitalen …
Die von der Kommission erstellten Erläuterungen zur KN und die im Rahmen der Weltzollorganisation ausgearbeiteten Erläuterungen zum Harmonisierten System zur Bezeichnung und Kodierung der Waren (im Folgenden: HS) sind ein wichtiges, wenn auch nicht rechtsverbindliches Hilfsmittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen (vgl. Urteil vom 4. März 2004 in der Rechtssache C-130/02, Krings, Slg. 2004, I-2121, Randnr. 28).23 Außerdem kann nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Verwendungszweck der Ware ein objektives Tarifierungskriterium sein, sofern er dieser Ware innewohnt, wobei sich dies anhand der objektiven Merkmale und Eigenschaften der Ware beurteilen lassen muss (vgl. Urteile vom 5. April 2001 in der Rechtssache C-201/99, Deutsche Nichimen, Slg. 2001, I-2701, Randnr. 20, und Krings, Randnr. 30).
- BFH, 27.02.2019 - VII R 1/18
Zur Einreihung von Einlegesohlen
9021 10 des Harmonisierten Systems (HS) erfüllen, würde der Kommission im Übrigen auch die Regelungskompetenz fehlen, weil dadurch in unzulässiger Weise in das HS und dessen Auslegung eingegriffen würde; eine gleichwohl erlassene Verordnung wäre ungültig (vgl. etwa EuGH-Urteile Dinter und Europol Frost-Food vom 29. Oktober 2009 C-522/07 und C-65/08, EU:C:2009:663, Slg. 2009, I-10333, ZfZ 2009, 331; Krings vom 4. März 2004 C-130/02, EU:C:2004:122, Rz 26, Slg. 2004, I-2121, ZfZ 2004, 194, und Quelle Schickedanz vom 15. Januar 1998 C-80/96, EU:C:1998:5, Rz 14 f., Slg. 1998, I-123, ZfZ 1998, 124;… Senatsurteile vom 21. Februar 2017 VII R 2/15, BFH/NV 2017, 1066, Rz 14, …und vom 23. Oktober 2012 VII R 76/10, BFH/NV 2013, 424, ZfZ 2013, 102, Rz 9). - EuGH, 17.07.2014 - C-480/13
Sysmex Europe - Vorabentscheidungsersuchen - Tarifierung - Gemeinsamer Zolltarif …
Rn. 30 Die von der Europäischen Kommission zur KN und von der WZO zum HS ausgearbeiteten Erläuterungen sind nach der Rechtsprechung ein wichtiges, wenn auch nicht rechtsverbindliches Hilfsmittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen (vgl. u. a. Urteile Krings, C-130/02, EU:C:2004:122, Rn. 28, und TNT Freight Management [Amsterdam], C-291/11, EU:C:2012:459, Rn. 32). - FG Baden-Württemberg, 25.02.2014 - 11 K 2688/10
Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH: Tarifierung eines ACE-Getränks
C-276/00, Slg. 2002, I-1389 Rn. 21; vom 4. März 2004 Rs. C-130/02, Slg. 2004, I-2121 Rn. 28; EuGH - Urteil vom 19. Juli 2012, C-336/11, HFR 2012, 1034 Rn. 31).Darüber hinaus stellen die Erläuterungen des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens zum Harmonisierten System (ErlHS) sowie die Erläuterungen der Kommission zur Kombinierten Nomenklatur (ErlKN) ein wichtiges, wenn auch ein nicht verbindliches Erkenntnismittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen dar (…EuGH-Urteile vom 7. Februar 2002 C-276/00, Slg. 2002, I-1389 Rn. 22 sowie vom 4. März 2004 Rs. C-130/02, Slg. 2004, I-2121 Rn. 28).
Zwar sind die Erläuterungen nicht verbindlich; sie stellen jedoch ein wichtiges Erkenntnismittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen dar (…EuGH-Urteile vom 7. Februar 2002 C-276/00, Slg. 2002, I-1389 Rn. 22 sowie vom 4. März 2004 Rs. C-130/02, Slg. 2004, I-2121 Rn. 28).
- EuGH, 26.04.2017 - C-51/16
Stryker EMEA Supply Chain Services - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer …
- BFH, 12.11.2013 - VII R 13/13
Vorabentscheidungsersuchen: Einreihung eines E-Book-Readers mit …
- EuGH, 19.02.2009 - C-376/07
Kamino International Logistics - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur …
- EuGH, 13.07.2006 - C-514/04
Uroplasty - Tarifierung - Sterile Polydimethylsiloxanflocken - Siliconelastomer - …
- FG Hamburg, 19.09.2012 - 4 K 89/10
Zoll - Gemeinsamer Zolltarif: Widerruf verbindlicher Zolltarifauskunft für …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.07.2008 - C-362/07
Kip Europe u.a. - Tarifierung - Automatische Datenverarbeitungsmaschinen - …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2008 - C-376/07
Kamino International Logistics - Tarifierung - LCD-Monitor
- EuGH, 08.09.2016 - C-409/14
Schenker - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte …
- FG Baden-Württemberg, 19.06.2018 - 11 K 2830/16
EuGH-Vorlage zur zolltariflichen Einreihung von Stromversorgungseinheiten ("power …
- FG Düsseldorf, 10.12.2008 - 4 K 965/08
Zulässigkeit der Einordnung von sog. "A-Implantaten" aus Titan mit einer Länge …
- EuG, 19.03.2007 - T-183/04
Tokai Europe / Kommission - Nichtigkeitsklage - Gemeinsamer Zolltarif - …
- BFH, 10.02.2014 - VII R 39/12
Tarifierung zur Stromversorgung dienender Adapter eines Videospielgeräts - …
- EuGH, 19.04.2007 - C-229/06
Sunshine Deutschland Handelsgesellschaft - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - …
- FG Hamburg, 04.05.2015 - 4 K 130/14
Zolltarif: Einreihung von LED-Leuchtmitteln (Retrofit-LED)
- FG Düsseldorf, 13.06.2007 - 4 K 1516/06
Zollrechtliche Einreihung von Stockschrauben; Verbindlichkeit einer …
- FG Düsseldorf, 16.05.2007 - 4 K 975/06
Zollrechtliche Tarifierung von "Yufka (Teigwarenblätter)"
- FG Baden-Württemberg, 12.04.2016 - 11 K 1965/13
Tarifierung von Milchpermeat
- EuGH, 16.02.2006 - C-500/04
Proxxon - Zolltarifliche Einreihung - Von Hand zu betätigende Schrauben- und …
- FG Bremen, 12.10.2021 - 1 K 72/17
Einreihung von Tellur in die Kombinierte Nomenklatur (KN) in einem Verfahren …
- FG Hamburg, 19.06.2015 - 4 K 92/14
Zollrecht; Vorlage an den Europäischen Gerichtshof: Erteilung einer verbindlichen …
- FG Düsseldorf, 13.06.2007 - 4 K 1512/06
Zollrechtliche Einreihung; Verbindlichkeit einer Zolltarifauskunft; …
- EuGH, 17.03.2016 - C-84/15
Sonos Europe - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 - …
- FG Düsseldorf, 02.05.2007 - 4 K 3480/05
Nachträglich buchmäßige Erfassung des Antidumpingzoll für Waren aus dem Ausland; …
- EuGH, 30.04.2020 - C-810/18
DHL Logistics (Slovakia) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EWG) Nr. …
- EuGH, 28.11.2024 - C-129/23
BG Technik - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Gemeinsamer Zolltarif - …
- FG Hamburg, 22.09.2017 - 4 K 129/17
Zollrecht, Tarifierung: Einreihung von Instantnudeln - Gültigkeit einer …
- FG Düsseldorf, 02.05.2007 - 4 K 2456/06
Zollrechtlicher Anspruch auf Erteilung verbindlicher Ursprungsauskünfte und …
- EuGH, 22.02.2018 - C-545/16
Kubota (UK) und EP Barrus - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif …
- FG Hamburg, 13.09.2018 - 4 K 130/15
Zollrecht - Tarifierung - Einreihung eines unvollständigen Fernsehempfangsgeräts …
- FG Hamburg, 14.02.2013 - 4 K 78/12
Zolltarif: Tarifierung von E-Book-Readern
- FG Hamburg, 11.06.2019 - 4 K 232/16
(Zollrecht; Tarifierung: Einreihung von Modulen eines ASi-Systems (Slaves eines …
- FG Hamburg, 22.02.2018 - 4 K 118/15
Zollrecht; Tarifierung: Zur Bestimmung des Stärkegehalts bei …
- FG Hamburg, 28.05.2019 - 4 K 82/18
Zollrecht; Tarifierung: Einreihung eines Multimediageräts für Kraftfahrzeuge
- FG Hamburg, 06.12.2021 - 4 K 9/18
Tarifrecht: Voraussetzungen für die entsprechende Anwendung von …
- FG Bremen, 18.08.2021 - 1 K 93/19
EuGH-Vorlage zur Tarifierung eines "Air Loungers" (aufblasbare Luftliegecouch, …
- FG Hamburg, 18.02.2014 - 4 K 69/13
Zollrecht: Tarifierung einer Kontaktmatte
- FG München, 26.07.2007 - 14 K 4464/06
Zollrechtliche Tarifierung von LCD-Monitoren; Unterscheidung zwischen Video- und …
- FG Düsseldorf, 14.06.2006 - 4 K 5011/04
Zollrechtlicher Tarifierung von zur Modellierung in der Zahnrestauration …
- FG Düsseldorf, 18.02.2009 - 4 K 3743/08
Voraussetzungen für den Widerruf einer begünstigenden Entscheidung durch die …
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