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Rechtsprechung
   EuGH, 13.01.2009 - C-15/08 P(R)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,83683
EuGH, 13.01.2009 - C-15/08 P(R) (https://dejure.org/2009,83683)
EuGH, Entscheidung vom 13.01.2009 - C-15/08 P(R) (https://dejure.org/2009,83683)
EuGH, Entscheidung vom 13. Januar 2009 - C-15/08 P(R) (https://dejure.org/2009,83683)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Parlament / Donnici

    Rechtsmittel - Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Mitglieder des Europäischen Parlaments - Prüfung des Mandats - Benennung eines Abgeordneten wegen des Rücktritts von Kandidaten derselben Liste - Prüfung der Wirksamkeit des Rücktritts - Beschluss des ...

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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 23.02.2001 - C-445/00

    DER PRÄSIDENT DES GERICHTSHOFES SETZT DEN VOLLZUG DER VERORDNUNG DES RATES ZUR …

    Auszug aus EuGH, 13.01.2009 - C-15/08
    Rn. 67 Erst nachdem er festgestellt hatte, dass sowohl die besonderen als auch die allgemeinen betroffenen Interessen gleichgewichtig sind, hat der für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständige Richter also auf das Gewicht der von Herrn Donnici für die Voraussetzung des fumus boni iuris vorgetragenen Gründe abgestellt und sich insoweit auf eine gefestigte Rechtsprechung berufen, nämlich auf die Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofs vom 23. Februar 2001, Österreich/Rat (C-445/00 R, Slg. 2001, I-1461, Randnr. 110), vom 11. April 2002, NDC Health/IMS Health und Kommission (C-481/01 P[R], Slg. 2002, I-3401, Randnr. 63), und Le Pen/Parlament (Randnr. 110).
  • EuGH, 11.04.2002 - C-481/01

    NDC Health / IMS - "Rechtsmittel - Beschluss im Verfahren der einstweiligen …

    Auszug aus EuGH, 13.01.2009 - C-15/08
    Rn. 67 Erst nachdem er festgestellt hatte, dass sowohl die besonderen als auch die allgemeinen betroffenen Interessen gleichgewichtig sind, hat der für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständige Richter also auf das Gewicht der von Herrn Donnici für die Voraussetzung des fumus boni iuris vorgetragenen Gründe abgestellt und sich insoweit auf eine gefestigte Rechtsprechung berufen, nämlich auf die Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofs vom 23. Februar 2001, Österreich/Rat (C-445/00 R, Slg. 2001, I-1461, Randnr. 110), vom 11. April 2002, NDC Health/IMS Health und Kommission (C-481/01 P[R], Slg. 2002, I-3401, Randnr. 63), und Le Pen/Parlament (Randnr. 110).
  • EuGH, 31.07.2003 - C-208/03

    Le Pen / Parlament - "Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Antrag …

    Auszug aus EuGH, 13.01.2009 - C-15/08
    Insoweit ergebe sich aus dem Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 31. Juli 2003, Le Pen/Parlament (C-208/03 P-R, Slg. 2003, I-7939, Randnr. 106), dass der für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständige Richter im Rahmen der Interessenabwägung zu prüfen habe, ob die etwaige Nichtigerklärung der streitigen Handlung durch den Richter der Hauptsache die Umkehrung der Lage erlauben würde, die durch den sofortigen Vollzug dieser Handlung entstanden wäre, und - umgekehrt - ob die Aussetzung des Vollzugs dieser Handlung deren volle Wirksamkeit behindern könnte, falls die Klage abgewiesen würde.
  • EuGH, 25.03.1999 - C-65/99

    Willeme / Kommission - "Rechtsmittel - Beschluß des Präsidenten des Gerichts …

    Auszug aus EuGH, 13.01.2009 - C-15/08
    Zur Erreichung dieses Ziels müssen die begehrten Maßnahmen in dem Sinne dringlich sein, dass sie zur Verhinderung eines schweren und nicht wiedergutzumachenden Schadens für die Interessen des Antragstellers bereits vor der Entscheidung zur Hauptsache erlassen werden und ihre Wirkungen entfalten müssen (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 25. März 1999, Willeme/Kommission, C-65/99 P[R], Slg. 1999, I-1857, Randnr. 62).
  • EuGH, 18.12.2007 - C-64/05

    Schweden / Kommission - Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Zugang der …

    Auszug aus EuGH, 13.01.2009 - C-15/08
    38 bis 40), anstatt das Urteil des Gerichtshofs vom 18. Dezember 2007, Schweden/Kommission (C-64/05 P, Slg. 2007, I-11389), heranzuziehen.
  • EuGH, 21.10.2008 - C-200/07

    DER GERICHTSHOF ERLÄUTERT DIE VORAUSSETZUNGEN, UNTER DENEN DIE IMMUNITÄT DER …

    Auszug aus EuGH, 13.01.2009 - C-15/08
    Diese Geschäftsordnung ist nämlich eine Maßnahme der internen Organisation, die nicht zugunsten des Parlaments Zuständigkeiten einführen kann, die nicht ausdrücklich durch einen Rechtsakt, im vorliegenden Fall den Akt von 1976, verliehen werden (vgl. Urteil vom 21. Oktober 2008, Marra, C-200/07 und C-201/07, Slg. 2008, I-7929, Randnr. 38).
  • EuG, 10.04.2003 - T-353/00

    Le Pen / Parlament

    Auszug aus EuGH, 13.01.2009 - C-15/08
    Rn. 28 Drittens seien die Urteile des Gerichtshofs vom 7. Juli 2005, Le Pen/Parlament (C-208/03 P, Slg. 2005, I-6051), und des Gerichts vom 10. April 2003, Le Pen/Parlament (T-353/00, Slg. 2003, II-1729), auf die sich der für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständige Richter gestützt habe, nicht einschlägig.
  • EuGH, 13.01.2009 - C-512/07

    Occhetto und Parlament / Donnici - Rechtsmittel - Vorläufiger Rechtsschutz - …

    Auszug aus EuGH, 13.01.2009 - C-15/08
    In den verbundenen Rechtssachen C-512/07 P(R) und C-15/08 P(R).
  • EuG, 15.11.2007 - T-215/07

    Donnici / Parlament - Vorläufiger Rechtsschutz - Beschluss des Europäischen …

    Auszug aus EuGH, 13.01.2009 - C-15/08
    Rn. 1 Mit ihren Rechtsmitteln beantragen Herr Occhetto und das Europäische Parlament die Aufhebung des Beschlusses des für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständigen Richters des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 15. November 2007, Donnici/Parlament (T-215/07 R, Slg. 2007, II-4673, im Folgenden: angefochtener Beschluss), mit dem dieser den Vollzug des Beschlusses des Europäischen Parlaments vom 24. Mai 2007 zur Prüfung des Mandats von Herrn Donnici (2007/2121[REG], im Folgenden: streitiger Beschluss) ausgesetzt hat.
  • FG Thüringen, 11.10.1995 - I 166/94

    Feststellung von Besteuerungsgrundlagen einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter …

    Auszug aus EuGH, 13.01.2009 - C-15/08
    Rn. 26 Diese Praxis werde zum einen belegt durch den Bericht des Parlamentsausschusses für Geschäftsordnung, Wahlprüfung und Fragen der Immunität zur Änderung der die Prüfung der Mandate und die Dauer des Parlamentsmandats betreffenden Art. 7 und 8 der Geschäftsordnung des Parlaments (A3-0166/94), die Art. 3 bzw. 4 der derzeit geltenden Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments entsprächen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.06.2018 - C-219/17

    Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona schlägt dem Gerichtshof vor, festzustellen, …

    {FN:28} Urteil Borelli, Rn. 9 bis 12, und Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 13. Januar 2009, 0cchetto und Parlament/Donnici (C-512/07 P[R] und C-15/08 P[R], EU:C:2009:3, Rn. 50).

    {FN:37} Dies war der Fall bei den Bekanntgaben des italienischen Wahlbüros, die Gegenstand des Urteils vom 30. April 2009, 1talien und Donnici/Parlament (…C-393/07 und C-9/08, EU:C:2009:275, Rn. 74 und 75), und des Beschlusses des Präsidenten des Gerichtshofs vom 13. Januar 2009, 0cchetto und Parlament/Donnici (C-512/07 P[R] und C-15/08 P[R], EU:C:2009:3), waren.

    {FN:46} Urteil vom 18. Dezember 2007, Schweden/Kommission (…C-64/05 P, EU:C:2007:802, Rn. 94); in diesem Sinne auch Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 13. Januar 2009, 0cchetto und Parlament/Donnici (C-512/07 P[R] und C-15/08 P[R], EU:C:2009:3, Rn. 53).

    {FN:63} Urteil vom 18. Dezember 2007, Schweden/Kommission (…C-64/05 P, EU:C:2007:802, Rn. 93 und 94); in diesem Sinne auch Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 13. Januar 2009, 0cchetto und Parlament/Donnici (C-512/07 P[R] und C-15/08 P[R], EU:C:2009:3, Rn. 53).

  • EuG, 08.11.2011 - T-88/09

    Idromacchine u.a. / Kommission - Außervertragliche Haftung - Staatliche Beihilfen …

    Rn. 72 Was erstens die Faktoren angeht, die nach Ansicht der Kläger ihren Schaden vergrößert haben, da die Kommission sich "wiederholt negativ über Idromacchine geäußert hat", so verweisen diese darauf, dass in der Entscheidung 2006/948/EG der Kommission vom 4. Juli 2006 über die staatliche Beihilfe, die Italien zugunsten von Cantieri Navali Termoli S.p.A. gewähren will (…ABl. L 383, S. 53), in der Entscheidung 2008/C 208/07 vom 16. April 2008 "Staatliche Beihilfe - Italien - Staatliche Beihilfe C 15/08 (ex N 318/07, N 319/07, N 544/07 und N 70/08) - Verlängerung der dreijährigen Lieferfrist für vier von Cantiere Navale de Poli gebaute Chemikalientanker" (…ABl. C 208, S. 14) und im Urteil des Gerichts vom 12. November 2008, Cantieri Navali Termoli/Kommission (T-70/07, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht) (…ABl. C 6, S. 25), auf die streitige Entscheidung Bezug genommen werde.
  • EuG, 15.12.2020 - T-24/20

    The General Court declares the action brought by Mr Junqueras i Vies, against the …

    Rn. 77 Der Rechtsprechung ist zu entnehmen, dass eine Bestimmung der Geschäftsordnung nach dem Grundsatz der Normenhierarchie keine Abweichung von den Vorschriften des Wahlakts erlauben und dem Parlament oder seinem Präsidenten keine umfassenderen als die ihnen nach diesem Akt zustehenden Befugnisse verleihen kann (…Urteil vom 30. April 2009, 1talien und Donnici/Parlament, C-393/07, nicht veröffentlicht, EU:C:2009:275, Rn. 48; vgl. auch Beschluss vom 13. Januar 2009, 0cchetto und Parlament/Donnici, C-512/07 P[R] und C-15/08 P[R], EU:C:2009:3, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 30.04.2009 - C-393/07

    Italien und Donnici / Parlament - Nichtigkeitsklage - Beschluss des Europäischen …

    Rn. 29 Mit Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 13. Januar 2009, 0cchetto und Parlament/Donnici und Italien (C-512/07 P[R] und C-15/08 P[R], Slg. 2009, I-0000), wurden die von Herrn Occhetto und vom Parlament gegen den Aussetzungsbeschluss eingelegten Rechtsmittel zurückgewiesen.
  • EuG, 09.09.2010 - T-264/07

    CSL Behring / Kommission und EMA - Humanarzneimittel - Verfahren zur Ausweisung …

    Es liefe nämlich dem Grundsatz der Normenhierarchie zuwider, würde eine Vorschrift der Verordnung Nr. 141/2000, die von Parlament und Rat erlassen wurde, im Licht der - von der Kommission erlassenen - Durchführungsverordnung ausgelegt (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 13. Januar 2009, 0chhetto und Parlament/Donnici, C-512/07 P[R] und C-15/08 P[R], Slg. 2009, I-1, Randnr. 45).
  • EuGH, 13.01.2009 - C-512/07

    Occhetto und Parlament / Donnici - Rechtsmittel - Vorläufiger Rechtsschutz - …

    In den verbundenen Rechtssachen C-512/07 P(R) und C-15/08 P(R).
  • EuG, 31.05.2023 - T-67/23

    UH/ EZB - Vorläufiger Rechtsschutz - Wirtschafts- und Währungspolitik - Aufsicht …

    Rn. 49 Hieraus folgt, dass Schäden, die andere Parteien als der Antragsteller möglicherweise durch die Vollziehung des angefochtenen Beschlusses erleiden, durch den für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständigen Richter allenfalls im Rahmen der Interessenabwägung Berücksichtigung finden können (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 13. Januar 2009, 0cchetto und Parlament/Donnici, C-512/07 P[R] und C-15/08 P[R], EU:C:2009:3, Rn. 58).
  • EuG, 26.09.2017 - T-443/17

    António Conde & Companhia/ Kommission

    Rn. 35 En effet, premièrement, selon une jurisprudence constante, une partie requérante ne peut pas, pour établir l'urgence, invoquer l'atteinte portée aux droits des tiers (voir, en ce sens, ordonnances du 30 juin 1999, Pfizer Animal Health/Conseil, T-13/99 R, EU:T:1999:130, point 136, et du 15 juin 2001, Bactria/Commission, T-339/00 R, EU:T:2001:163, point 91) ou à l'intérêt général [voir, en ce sens, ordonnances du 13 janvier 2009, 0cchetto et Parlement/Donnici, C-512/07 P(R) et C-15/08 P(R), EU:C:2009:3, point 58, et du 25 février 2015, BPC Lux 2 e.a./Commission, T-812/14 R, non publiée, EU:T:2015:119, point 24].
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