Rechtsprechung
| EuGH, 09.03.2006 - C-174/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Zulassung für das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln - Richtlinie 91/414/EWG - Artikel 8 - 'Aldicarb' genannter Wirkstoff - Gültigkeit von Artikel 2 Absatz 1 Nummer 3 der Entscheidung 2003/199/EG
- Judicialis
Richtlinie 91/414/EWG Art. 8; ; Entscheidung 2003/199/EG Art. 2 Abs. 1 Nr. 3
- Europäischer Gerichtshof
Zuid-Hollandse Milieufederatie und Natuur en Milieu
Zulassung für das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln - Richtlinie 91/414/EWG - Artikel 8 - "Aldicarb" genannter Wirkstoff - Gültigkeit von Artikel 2 Absatz 1 Nummer 3 der Entscheidung 2003/199/EG
- EU-Kommission
Zuid-Hollandse Milieufederatie und Natuur en Milieu
Zulassung für das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln - Richtlinie 91/414/EWG - Artikel 8 - "Aldicarb" genannter Wirkstoff - Gültigkeit von Artikel 2 Absatz 1 Nummer 3 der Entscheidung 2003/199/EG
- EU-Kommission
Zuid-Hollandse Milieufederatie und Natuur en Milieu
Landwirtschaft , PHYTOSANITAERE VORSCHRIFTEN
- Wolters Kluwer
Vorübergehend zulässiges Inverkehrbringen von sonst verbotenen Pflanzenschutzmitteln zum Zwecke der Bekämpfung einer unvorhersehbaren Gefahr; Erteilung neuer Zulassungen für aldicarbhaltige Pflanzenschutzmittel; Festlegung verschiedener Fristen für den Widerruf der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Zuid-Hollandse Milieufederatie und Natuur en Milieu
Zulassung für das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln - Richtlinie 91/414/EWG - Artikel 8 - "Aldicarb" genannter Wirkstoff - Gültigkeit von Artikel 2 Absatz 1 Nummer 3 der Entscheidung 2003/199/EG
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt durch Entscheidung des College van Beroep voor het bedrijfsleven vom 19. April 2005 in dem Rechtsstreit 1. Stichting Zuid-Hollandse Milieufederatie, 2. Stichting Natuur en Milieu gegen College voor de toelating van ...
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des College van Beroep voor het bedrijfsleven (Niederlande) - Gültigkeit von Artikel 2 Nummer 3 der Entscheidung 2003/199/EG des Rates vom 18. März 2003 über die Nichtaufnahme von Aldicarb in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG und den Widerruf ...
Verfahrensgang
- EuGH, 02.06.2005 - C-174/05
- EuGH, 09.03.2006 - C-174/05
Wird zitiert von ... (24) Zitiert selbst (8)
- EuGH, 11.07.1989 - 265/87
Schräder / Hauptzollamt Gronau
Auszug aus EuGH, 09.03.2006 - C-174/05
28 Was schließlich die konkrete Beurteilung der Modalitäten und Fristen betrifft, die für den Widerruf der Zulassungen für das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff "Aldicarb" vorgeschrieben sind, so ist daran zu erinnern, dass die Handlungen der Gemeinschaftsorgane nach dem allgemeinen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht die Grenzen dessen überschreiten dürfen, was zur Erreichung der mit der fraglichen Regelung verfolgten berechtigten Ziele geeignet und erforderlich ist, wobei dann, wenn mehrere geeignete Maßnahmen zur Auswahl stehen, die am wenigsten belastende anzuwenden ist und die verursachten Nachteile nicht außer Verhältnis zu den angestrebten Zielen stehen dürfen (vgl. Urteile vom 11. Juli 1989 in der Rechtssache 265/87, Schräder, Slg. 1989, 2237, Randnr. 21, vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-331/88, Fedesa u. a., Slg. 1990, I-4023, Randnr. 13, vom 5. Oktober 1994 in den Rechtssachen C-133/93, C-300/93 und C-362/93, Crispoltoni u. a., Slg. 1994, I-4863, Randnr. 41, und vom 12. Juli 2001 in der Rechtssache C-189/01, Jippes u. a., Slg. 2001, I-5689, Randnr. 81).29 Daraus ergibt sich, dass im Rahmen der gerichtlichen Kontrolle der Durchführung eines solchen Grundsatzes in Anbetracht des weiten Ermessens, über das der Rat beim Erlass der Entscheidung 2003/199 verfügt hat, nur die offensichtliche Ungeeignetheit einer Maßnahme im Hinblick auf das Ziel, das er erreichen will, die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme beeinträchtigen kann (in diesem Sinne Urteile Schräder, Randnr. 22, Fedesa u. a., Randnr. 14, Crispoltoni u. a., Randnr. 42, und Jippes u. a., Randnr. 82).
- EuGH, 12.07.2001 - C-189/01
Jippes u.a. - "Landwirtschaft - Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche - …
Auszug aus EuGH, 09.03.2006 - C-174/05
28 Was schließlich die konkrete Beurteilung der Modalitäten und Fristen betrifft, die für den Widerruf der Zulassungen für das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff "Aldicarb" vorgeschrieben sind, so ist daran zu erinnern, dass die Handlungen der Gemeinschaftsorgane nach dem allgemeinen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht die Grenzen dessen überschreiten dürfen, was zur Erreichung der mit der fraglichen Regelung verfolgten berechtigten Ziele geeignet und erforderlich ist, wobei dann, wenn mehrere geeignete Maßnahmen zur Auswahl stehen, die am wenigsten belastende anzuwenden ist und die verursachten Nachteile nicht außer Verhältnis zu den angestrebten Zielen stehen dürfen (vgl. Urteile vom 11. Juli 1989 in der Rechtssache 265/87, Schräder, Slg. 1989, 2237, Randnr. 21, vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-331/88, Fedesa u. a., Slg. 1990, I-4023, Randnr. 13, vom 5. Oktober 1994 in den Rechtssachen C-133/93, C-300/93 und C-362/93, Crispoltoni u. a., Slg. 1994, I-4863, Randnr. 41, und vom 12. Juli 2001 in der Rechtssache C-189/01, Jippes u. a., Slg. 2001, I-5689, Randnr. 81).29 Daraus ergibt sich, dass im Rahmen der gerichtlichen Kontrolle der Durchführung eines solchen Grundsatzes in Anbetracht des weiten Ermessens, über das der Rat beim Erlass der Entscheidung 2003/199 verfügt hat, nur die offensichtliche Ungeeignetheit einer Maßnahme im Hinblick auf das Ziel, das er erreichen will, die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme beeinträchtigen kann (in diesem Sinne Urteile Schräder, Randnr. 22, Fedesa u. a., Randnr. 14, Crispoltoni u. a., Randnr. 42, und Jippes u. a., Randnr. 82).
- EuGH, 13.11.1990 - 331/88
The Queen / Ministry of Agriculture, Fisheries und Food, ex parte FEDESA u.a.
Auszug aus EuGH, 09.03.2006 - C-174/05
28 Was schließlich die konkrete Beurteilung der Modalitäten und Fristen betrifft, die für den Widerruf der Zulassungen für das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff "Aldicarb" vorgeschrieben sind, so ist daran zu erinnern, dass die Handlungen der Gemeinschaftsorgane nach dem allgemeinen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht die Grenzen dessen überschreiten dürfen, was zur Erreichung der mit der fraglichen Regelung verfolgten berechtigten Ziele geeignet und erforderlich ist, wobei dann, wenn mehrere geeignete Maßnahmen zur Auswahl stehen, die am wenigsten belastende anzuwenden ist und die verursachten Nachteile nicht außer Verhältnis zu den angestrebten Zielen stehen dürfen (vgl. Urteile vom 11. Juli 1989 in der Rechtssache 265/87, Schräder, Slg. 1989, 2237, Randnr. 21, vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-331/88, Fedesa u. a., Slg. 1990, I-4023, Randnr. 13, vom 5. Oktober 1994 in den Rechtssachen C-133/93, C-300/93 und C-362/93, Crispoltoni u. a., Slg. 1994, I-4863, Randnr. 41, und vom 12. Juli 2001 in der Rechtssache C-189/01, Jippes u. a., Slg. 2001, I-5689, Randnr. 81).29 Daraus ergibt sich, dass im Rahmen der gerichtlichen Kontrolle der Durchführung eines solchen Grundsatzes in Anbetracht des weiten Ermessens, über das der Rat beim Erlass der Entscheidung 2003/199 verfügt hat, nur die offensichtliche Ungeeignetheit einer Maßnahme im Hinblick auf das Ziel, das er erreichen will, die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme beeinträchtigen kann (in diesem Sinne Urteile Schräder, Randnr. 22, Fedesa u. a., Randnr. 14, Crispoltoni u. a., Randnr. 42, und Jippes u. a., Randnr. 82).
- EuGH, 05.10.1994 - C-133/93
Crispoltoni u.a. / Fattoria Autonoma Tabacchi u.a.
Auszug aus EuGH, 09.03.2006 - C-174/05
28 Was schließlich die konkrete Beurteilung der Modalitäten und Fristen betrifft, die für den Widerruf der Zulassungen für das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff "Aldicarb" vorgeschrieben sind, so ist daran zu erinnern, dass die Handlungen der Gemeinschaftsorgane nach dem allgemeinen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht die Grenzen dessen überschreiten dürfen, was zur Erreichung der mit der fraglichen Regelung verfolgten berechtigten Ziele geeignet und erforderlich ist, wobei dann, wenn mehrere geeignete Maßnahmen zur Auswahl stehen, die am wenigsten belastende anzuwenden ist und die verursachten Nachteile nicht außer Verhältnis zu den angestrebten Zielen stehen dürfen (vgl. Urteile vom 11. Juli 1989 in der Rechtssache 265/87, Schräder, Slg. 1989, 2237, Randnr. 21, vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-331/88, Fedesa u. a., Slg. 1990, I-4023, Randnr. 13, vom 5. Oktober 1994 in den Rechtssachen C-133/93, C-300/93 und C-362/93, Crispoltoni u. a., Slg. 1994, I-4863, Randnr. 41, und vom 12. Juli 2001 in der Rechtssache C-189/01, Jippes u. a., Slg. 2001, I-5689, Randnr. 81).29 Daraus ergibt sich, dass im Rahmen der gerichtlichen Kontrolle der Durchführung eines solchen Grundsatzes in Anbetracht des weiten Ermessens, über das der Rat beim Erlass der Entscheidung 2003/199 verfügt hat, nur die offensichtliche Ungeeignetheit einer Maßnahme im Hinblick auf das Ziel, das er erreichen will, die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme beeinträchtigen kann (in diesem Sinne Urteile Schräder, Randnr. 22, Fedesa u. a., Randnr. 14, Crispoltoni u. a., Randnr. 42, und Jippes u. a., Randnr. 82).
- EuGH, 02.04.1998 - C-296/95
DER ERWERB VON ZIGARETTEN FÜR DEN EIGENBEDARF VON PRIVATPERSONEN ÜBER EINEN …
Auszug aus EuGH, 09.03.2006 - C-174/05
Außerdem schließt es die Notwendigkeit einer einheitlichen Auslegung des Gemeinschaftsrechts aus, dass im Zweifelsfall der Wortlaut einer Vorschrift isoliert betrachtet wird, sondern sie verlangt vielmehr, dass er unter Berücksichtigung der Fassungen in den anderen Amtssprachen ausgelegt wird (vgl. Urteile vom 12. Juli 1979 in der Rechtssache 9/79, Koschniske, Slg. 1979, 2717, Randnr. 6, und vom 2. April 1998 in der Rechtssache C-296/95, EMU Tabac u. a., Slg. 1998, I-1605, Randnr. 36). - EuGH, 12.07.1979 - 9/79
Koschniske / Raad van Arbeid
Auszug aus EuGH, 09.03.2006 - C-174/05
Außerdem schließt es die Notwendigkeit einer einheitlichen Auslegung des Gemeinschaftsrechts aus, dass im Zweifelsfall der Wortlaut einer Vorschrift isoliert betrachtet wird, sondern sie verlangt vielmehr, dass er unter Berücksichtigung der Fassungen in den anderen Amtssprachen ausgelegt wird (vgl. Urteile vom 12. Juli 1979 in der Rechtssache 9/79, Koschniske, Slg. 1979, 2717, Randnr. 6, und vom 2. April 1998 in der Rechtssache C-296/95, EMU Tabac u. a., Slg. 1998, I-1605, Randnr. 36). - EuGH, 22.09.1988 - 187/87
Land de Sarre / Ministre de l'Industrie
Auszug aus EuGH, 09.03.2006 - C-174/05
20 Insoweit entspricht es ständiger Rechtsprechung, dass bei mehreren möglichen Auslegungen einer gemeinschaftsrechtlichen Vorschrift derjenigen der Vorzug zu geben ist, die die praktische Wirksamkeit der Vorschrift zu wahren geeignet ist (vgl. Urteile vom 22. September 1988 in der Rechtssache 187/87, Saarland u. a., Slg. 1988, 5013, Randnr. 19, und vom 4. Oktober 2001 in der Rechtssache C-403/99, Italien/Kommission, Slg. 2001, I-6883, Randnr. 28) und die ihre Gültigkeit nicht in Frage stellt (vgl. Urteil Italien/Kommission, Randnr. 37). - EuGH, 04.10.2001 - C-403/99
"Gemeinsame Agrarpolitik - Agromonetäre Regelung nach Einführung des Euro - …
Auszug aus EuGH, 09.03.2006 - C-174/05
20 Insoweit entspricht es ständiger Rechtsprechung, dass bei mehreren möglichen Auslegungen einer gemeinschaftsrechtlichen Vorschrift derjenigen der Vorzug zu geben ist, die die praktische Wirksamkeit der Vorschrift zu wahren geeignet ist (vgl. Urteile vom 22. September 1988 in der Rechtssache 187/87, Saarland u. a., Slg. 1988, 5013, Randnr. 19, und vom 4. Oktober 2001 in der Rechtssache C-403/99, Italien/Kommission, Slg. 2001, I-6883, Randnr. 28) und die ihre Gültigkeit nicht in Frage stellt (vgl. Urteil Italien/Kommission, Randnr. 37).
- EuGH, 17.09.2009 - C-347/08
Vorarlberger Gebietskrankenkasse - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Art. 9 Abs. 1 …
Rn. 26 Hierzu ist es ständige Rechtsprechung, dass die Notwendigkeit einer einheitlichen Auslegung des Gemeinschaftsrechts es verbietet, im Fall von Zweifeln eine Bestimmung für sich allein zu betrachten, sondern vielmehr dazu zwingt, sie unter Berücksichtigung ihrer Fassungen in den anderen Amtssprachen (vgl. Urteile vom 12. Juli 1979, Koschniske, 9/79, Slg. 1979, 2717, Randnr. 6, vom 2. April 1998, EMU Tabac u. a., C-296/95, Slg. 1998, I-1605, Randnr. 36, und vom 9. März 2006, Zuid-Hollandse Milieufederatie und Natuur en Milieu, C-174/05, Slg. 2006, I-2443, Randnr. 20) und nach dem allgemeinen Aufbau und dem Zweck der Regelung, zu der sie gehört, auszulegen (Urteil vom 27. Oktober 1977, Bouchereau, 30/77, Slg. 1977, 1999, Randnr. 14). - EuGH, 15.10.2009 - C-263/08
Djurgården-Lilla Värtans Miljöskyddsförening - Richtlinie 85/337/EWG - …
Rn. 25 Nach ständiger Rechtsprechung verbietet es die Notwendigkeit einer einheitlichen Anwendung und damit Auslegung des Gemeinschaftsrechts, eine Bestimmung im Fall von Zweifeln isoliert in einer ihrer Sprachfassungen zu betrachten; sie muss vielmehr im Licht ihrer Fassungen in den anderen Amtssprachen ausgelegt und angewandt werden (Urteile vom 9. März 2006, Zuid-Hollandse Milieufederatie und Natuur en Milieu, C-174/05, Slg. 2006, I-2443, Randnr. 20, sowie vom 29. Januar 2009, Consiglio Nazionale degli Ingegneri, C-311/06, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 53). - EuG, 16.03.2016 - T-100/15
Das Gericht bestätigt, dass mehrere gesundheitsbezogene Angaben zu Glucose nicht …
Dabei ist, wenn mehrere geeignete Maßnahmen zur Auswahl stehen, die am wenigsten belastende zu wählen; ferner müssen die verursachten Nachteile in angemessenem Verhältnis zu den angestrebten Zielen stehen (vgl. Urteil vom 9. März 2006, Zuid-Hollandse Milieufederatie und Natuur en Milieu, C-174/05, Slg, EU:C:2006:170, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuG, 11.07.2007 - T-170/06
DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR NICHTIG, MIT DER DIE VON …
Rn. 98 Zweitens verlangt nach ständiger Rechtsprechung der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, dass die Rechtsakte der Gemeinschaftsorgane nicht die Grenzen dessen überschreiten, was zur Erreichung des verfolgten Zieles angemessen und dafür erforderlich ist (Urteile des Gerichts vom 19. Juni 1997, Air Inter/Kommission, T-260/94, Slg. 1997, II-997, Randnr. 144, und Van den Bergh Foods/Kommission, oben in Randnr. 54 angeführt, Randnr. 201), wobei, wenn mehrere geeignete Maßnahmen zur Auswahl stehen, die am wenigsten belastende zu wählen ist und die auferlegten Belastungen in angemessenem Verhältnis zu den angestrebten Zielen stehen müssen (Urteile des Gerichtshofs vom 11. Juli 1989, Schräder, 265/87, Slg. 1989, 2237, Randnr. 21, und vom 9. März 2006, Zuid-Hollandse Milieufederatie und Natuur en Milieu, C-174/05, Slg. 2006, I-2443, Randnr. 28). - EuGH, 29.01.2009 - C-311/06
DIE BLOSSE "HOMOLOGATION" EINES STUDIENABSCHLUSSES DURCH EINEN ANDEREN …
Rn. 53 Nach ständiger Rechtsprechung verbietet es die Notwendigkeit einer einheitlichen Anwendung und damit Auslegung des Gemeinschaftsrechts nämlich, eine Bestimmung im Fall von Zweifeln isoliert in einer ihrer Fassungen zu betrachten; sie muss vielmehr im Licht ihrer Fassungen in den anderen Amtssprachen ausgelegt und angewandt werden (Urteile vom 12. November 1969, Stauder, 29/69, Slg. 1969, 419, Randnr. 3, vom 2. April 1998, EMU Tabac u. a., C-296/95, Slg. 1998, I-1605, Randnr. 36, und vom 9. März 2006, Zuid-Hollandse Milieufederatie und Natuur en Milieu, C-174/05, Slg. 2006, I-2443, Randnr. 20). - EuGH, 07.09.2006 - C-353/04
Nowaco Germany - Verordnungen (EWG) Nrn. 1538/91 und 3665/87 - Zollkodex der …
In einem solchen Fall schließt es nach ständiger Rechtsprechung die Notwendigkeit einer einheitlichen Auslegung des Gemeinschaftsrechts aus, dass der Wortlaut einer Vorschrift isoliert betrachtet wird, sondern verlangt vielmehr, dass er unter Berücksichtigung der Fassungen in den anderen Amtssprachen ausgelegt wird (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Juli 1979 in der Rechtssache 9/79, Koschniske, Slg. 1979, 2717, Randnr. 6, vom 2. April 1998 in der Rechtssache C-296/95, EMU Tabac u. a., Slg. 1998, I-1605, Randnr. 36, und vom 9. März 2006 in der Rechtssache C-174/05, Zuid-Hollandse Milieufederatie und Natuur en Milieu, Slg. 2006, I-0000, Randnr. 20). - Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2010 - C-77/09
Gowan Comércio Internacional e Serviços - Pflanzenschutzmittel - Wirkstoff …
{FN:19} - Vgl. etwa Urteil vom 9. März 2006, Zuid-Hollandse Milieufederatie und Natuur en Milieu (C-174/05, Slg. 2006, I-2443, Randnrn.{FN:27} - Vgl. Urteile vom 11. Juli 1989, Schräder HS Kraftfutter (265/87, Slg. 1989, 2237, Randnr. 21), vom 13. November 1990, Fedesa u. a. (C-331/88, Slg. 1990, I-4023, Randnr. 13), vom 5. Oktober 1994, Crispoltoni u. a. (C-133/93, C-300/93 und C-362/93, Slg. 1994, I-4863, Randnr. 41), vom 12. Juli 2001, Jippes u. a. (C-189/01, Slg. 2001, I-5689, Randnr. 81), und vom 9. März 2006, Zuid-Hollandse Milieufederatie und Natuur en Milieu (C-174/05, Slg. 2006, I-2443, Randnr. 28).
- VG Lüneburg, 12.01.2022 - 1 A 154/19
Basisprämie; Cross Compliance; Cross-Compliance-Verstoß; Dauergrünland; Fräsen; …
Bei der grammatikalischen Auslegung von Unionsrecht ist zu berücksichtigen, dass der Wortlaut einer Regelung in jeder der derzeit 24 Amtssprachen der EU gleichermaßen verbindlich ist und dass auch die anderen Sprachfassungen in die Auslegung einbezogen werden müssen (vgl. EuGH, Urt. v. 9.3.2006 - C-174/05 -, Zuid-Hollandse Milieufederatie und Natuur en Milieu, juris Rn. 20 m.w.N.). - EuGH, 23.11.2006 - C-300/05
ZVK - Richtlinie 91/628/EWG - Schutz von Tieren beim Transport - Zeitabstände für …
16 Darüber hinaus hat der Gerichtshof, was eventuelle Abweichungen zwischen den Sprachfassungen angeht, bereits entschieden, dass einerseits die Notwendigkeit einer einheitlichen Auslegung des Gemeinschaftsrechts eine isolierte Betrachtung des Wortlauts einer Vorschrift ausschließt und vielmehr im Zweifelsfall verlangt, dass er unter Berücksichtigung der Fassungen in den anderen Sprachen ausgelegt wird, und dass andererseits die verschiedenen sprachlichen Fassungen einer Gemeinschaftsvorschrift einheitlich ausgelegt werden müssen und die Vorschrift, falls die Fassungen voneinander abweichen, daher nach dem allgemeinen Aufbau und dem Zweck der Regelung ausgelegt werden muss, zu der sie gehört (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. März 1990 in der Rechtssache C-372/88, Cricket St Thomas, Slg. 1990, I-1345, Randnr. 19, und vom 9. März 2006 in der Rechtssache C-174/05, Zuid-Hollandse Milieufederatie und Natuur en Milieu, Slg. 2006, I-2443, Randnr. 20 und dort zitierte Rechtsprechung). - EuG, 07.10.2009 - T-420/05
Vischim / Kommission - Pflanzenschutzmittel - Wirkstoff Chlorthalonil - Aufnahme …
Im Rahmen der gerichtlichen Kontrolle der Durchführung dieses Grundsatzes in Bereichen, in denen die Organe über ein weites Ermessen verfügen, kann nur die offensichtliche Ungeeignetheit einer Maßnahme im Hinblick auf das Ziel, das sie erreichen will, ihre Rechtmäßigkeit beeinträchtigen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 9. März 2006, Zuid-Hollandse Milieufederatie und Natuur en Milieu, C-174/05, Slg. 2006, I-2443, Randnrn. - Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2009 - C-441/07
Kommission / Alrosa - Rechtsmittel - Wettbewerb - Missbrauch einer …
- EuG, 30.04.2014 - T-17/12
Hagenmeyer und Hahn / Kommission - Verbraucherschutz - Verordnung (EG) Nr. …
- EuGH, 14.09.2006 - C-138/05
Stichting Zuid-Hollandse Milieufederatie - Zulassung für das Inverkehrbringen von …
- EuG, 03.09.2009 - T-326/07
Cheminova u.a. / Kommission - Pflanzenschutzmittel - Wirkstoff "Malathion" - …
- EuG, 09.09.2008 - T-75/06
Bayer CropScience u.a. / Kommission - Richtlinie 91/414/EWG - …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.01.2010 - C-526/08
Kommission / Luxemburg - Sprachenregime - Verteidigungsrechte - ne bis in idem - …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.04.2007 - C-202/06
Cementbouw Handel & Industrie / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.05.2010 - C-582/08
Kommission / Vereinigtes Königreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.04.2006 - C-205/05
Nemec - Leistungen für Arbeitnehmer, die während ihrer Tätigkeit Asbest …
- EuG, 04.11.2009 - T-75/06
Bayer CropScience AG, Makhteshim-Agan Holding BV, Alfa Georgika Efodia AEVE und …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.07.2007 - C-314/06
Pipeline Méditerranée und Rhône - Verbrauchsteuern - Richtlinie 92/12/EWG - …
- VG Lüneburg, 17.02.2021 - 1 A 165/19
Basisprämie; Betriebsfläche; Cross-Compliance-Verstoß; landwirtschaftliche …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2007 - C-201/06
Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.11.2006 - C-326/05
Industrias Químicas del Vallés / Kommission - Rechtsmittel - Richtlinie …
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