Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×
Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 26.04.2007

Rechtsprechung
   EuGH, 18.12.2007 - C-202/06 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,7757
EuGH, 18.12.2007 - C-202/06 P (https://dejure.org/2007,7757)
EuGH, Entscheidung vom 18.12.2007 - C-202/06 P (https://dejure.org/2007,7757)
EuGH, Entscheidung vom 18. Dezember 2007 - C-202/06 P (https://dejure.org/2007,7757)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,7757) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 - Zuständigkeit der Kommission - Anmeldung eines Unternehmenszusammenschlusses von gemeinschaftsweiter Bedeutung - Von den Beteiligten vorgeschlagene Zusagen - Auswirkung auf die Zuständigkeit der Kommission - ...

  • Judicialis

    VO (EWG) Nr. 4064/89

  • Europäischer Gerichtshof

    Cementbouw Handel & Industrie / Kommission

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 - Zuständigkeit der Kommission - Anmeldung eines Unternehmenszusammenschlusses von gemeinschaftsweiter Bedeutung - Von den Beteiligten vorgeschlagene Zusagen - Auswirkung auf die Zuständigkeit der Kommission - ...

  • EU-Kommission PDF

    Cementbouw Handel & Industrie / Kommission

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 - Zuständigkeit der Kommission - Anmeldung eines Unternehmenszusammenschlusses von gemeinschaftsweiter Bedeutung - Von den Beteiligten vorgeschlagene Zusagen - Auswirkung auf die Zuständigkeit der Kommission - ...

  • EU-Kommission

    Cementbouw Handel & Industrie / Kommission

    Wettbewerb , Vorschriften für Unternehmen , Beherrschende Stellung

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Erklärung der Kommission zur Vereinbarkeit eines Unternehmenszusammenschlusses unter der Bedingung einer Erfüllung vorheriger Zusagen; Voraussetzungen einer Zuständigkeit der Kommission für die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen; ...

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    VO (EWG) Nr. 4064/89 Art. 2, 8 Abs. 2, 21 Abs. 1
    Kontinuität der Zuständigkeit und Verhältnismäßigkeit von Zusagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VO [EWG] Nr. 4064/89
    Wettbewerb: Rechtsmittel - Wettbewerb - Verordnung [EWG] Nr. 4064/89 - Zuständigkeit der Kommission - Anmeldung eines Unternehmenszusammenschlusses von gemeinschaftsweiter Bedeutung - Von den Beteiligten vorgeschlagene Zusagen - Auswirkung auf die Zuständigkeit der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Cementbouw Handel & Industrie / Kommission

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 - Zuständigkeit der Kommission - Anmeldung eines Unternehmenszusammenschlusses von gemeinschaftsweiter Bedeutung - Von den Beteiligten vorgeschlagene Zusagen - Auswirkung auf die Zuständigkeit der Kommission - ...

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel, eingelegt am 4. Mai 2006 von der Cementbouw Handel & Industrie BV gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Vierte erweiterte Kammer) vom 23. Februar 2006 in der Rechtssache T-282/02, Cementbouw Handel & Industrie BV / Kommission der Europäischen Gemeinschaften

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Vierte erweiterte Kammer) vom 23. Februar 2006 in der Rechtssache T-282/02, Cementbouw Handel & Industrie BV/Kommission, mit dem das Gericht einen Antrag auf Nichtigerklärung der Entscheidung C(2002)2315 final der ...

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (24)Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 25.09.2003 - C-170/02

    Schlüsselverlag J.S. Moser u.a. / Kommission - "Rechtsmittel - Untätigkeitsklage …

    Auszug aus EuGH, 18.12.2007 - C-202/06
    Rn. 35 Wie sich aus dem 29. Erwägungsgrund und Art. 21 Abs. 1 der Verordnung Nr. 4064/89 ergibt, beruht diese auf dem Grundsatz einer exakten Verteilung der Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Zusammenschlusskontrolle zwischen den nationalen und den gemeinschaftlichen Behörden (Urteile vom 25. September 2003, Schlüsselverlag J. S. Moser u. a./Kommission, C-170/02 P, Slg. 2003, I-9889, Randnr. 32, und vom 22. Juni 2004, Portugal/Kommission, C-42/01, Slg. 2004, I-6079, Randnr. 50).

    Rn. 36 Die Verordnung Nr. 4064/89 enthält auch Bestimmungen - zu denen insbesondere Art. 10 Abs. 1 und 2 gehört -, deren Ziel darin besteht, die Dauer der Verfahren zur Überprüfung von Zusammenschlüssen, zu denen die Kommission verpflichtet ist, aus Gründen der Rechtssicherheit und im Interesse der betroffenen Unternehmen zu begrenzen (Urteile Schlüsselverlag J. S. Moser u. a./Kommission, Randnr. 33, und Portugal/Kommission, Randnr. 51).

    Rn. 37 Demnach wollte der Gemeinschaftsgesetzgeber die Zuständigkeit klar auf die nationalen und die Gemeinschaftsbehörden verteilen und eine Kontrolle der Unternehmenszusammenschlüsse innerhalb von Fristen sicherstellen, die sowohl mit den Erfordernissen einer ordnungsgemäßen Verwaltung als auch mit denen des Geschäftslebens vereinbar sind (Urteile Schlüsselverlag J. S. Moser u. a./Kommission, Randnr. 34, und Portugal/Kommission, Randnr. 53).

  • EuGH, 22.06.2004 - C-42/01

    Portugal / Kommission

    Auszug aus EuGH, 18.12.2007 - C-202/06
    Rn. 35 Wie sich aus dem 29. Erwägungsgrund und Art. 21 Abs. 1 der Verordnung Nr. 4064/89 ergibt, beruht diese auf dem Grundsatz einer exakten Verteilung der Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Zusammenschlusskontrolle zwischen den nationalen und den gemeinschaftlichen Behörden (Urteile vom 25. September 2003, Schlüsselverlag J. S. Moser u. a./Kommission, C-170/02 P, Slg. 2003, I-9889, Randnr. 32, und vom 22. Juni 2004, Portugal/Kommission, C-42/01, Slg. 2004, I-6079, Randnr. 50).

    Rn. 36 Die Verordnung Nr. 4064/89 enthält auch Bestimmungen - zu denen insbesondere Art. 10 Abs. 1 und 2 gehört -, deren Ziel darin besteht, die Dauer der Verfahren zur Überprüfung von Zusammenschlüssen, zu denen die Kommission verpflichtet ist, aus Gründen der Rechtssicherheit und im Interesse der betroffenen Unternehmen zu begrenzen (Urteile Schlüsselverlag J. S. Moser u. a./Kommission, Randnr. 33, und Portugal/Kommission, Randnr. 51).

    Rn. 37 Demnach wollte der Gemeinschaftsgesetzgeber die Zuständigkeit klar auf die nationalen und die Gemeinschaftsbehörden verteilen und eine Kontrolle der Unternehmenszusammenschlüsse innerhalb von Fristen sicherstellen, die sowohl mit den Erfordernissen einer ordnungsgemäßen Verwaltung als auch mit denen des Geschäftslebens vereinbar sind (Urteile Schlüsselverlag J. S. Moser u. a./Kommission, Randnr. 34, und Portugal/Kommission, Randnr. 53).

  • EuG, 23.02.2006 - T-282/02

    Cementbouw Handel & Industrie / Kommission - Wettbewerb - Kontrolle von …

    Auszug aus EuGH, 18.12.2007 - C-202/06
    Rn. 1 Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Cementbouw Handel & Industrie BV die Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 23. Februar 2006, Cementbouw Handel & Industrie/Kommission (T-282/02, Slg. 2006, II-319, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem dieses die Klage der Rechtsmittelführerin auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2003/756/EG der Kommission vom 26. Juni 2002 zur Erklärung der Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen (Sache COMP/M.2650 - Haniel/Cementbouw/JV [CVK]) (…ABl. 2003, L 282, S. 1, Berichtigung im ABl. 2003, L 285, S. 52, im Folgenden: streitige Entscheidung) abgewiesen hat.

    Rn. 22 Mit Klageschrift, die am 11. September 2002 bei der Kanzlei des Gerichts einging und unter dem Aktenzeichen T-282/02 in das Register der Kanzlei eingetragen wurde, erhob die Rechtsmittelführerin Klage auf Nichtigerklärung der streitigen Entscheidung.

  • EuGH, 15.02.2005 - C-12/03

    DAS RECHTSMITTEL GEGEN DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ, MIT DEM DIE …

    Auszug aus EuGH, 18.12.2007 - C-202/06
    223 und 224, und vom 15. Februar 2005, Kommission/Tetra Laval, C-12/03 P, Slg. 2005, I-987, Randnr. 38).
  • EuGH, 31.03.1998 - C-68/94

    DIE GEMEINSCHAFTSVERORDNUNG ÜBER DIE KONTROLLE VON UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLÜSSEN …

    Auszug aus EuGH, 18.12.2007 - C-202/06
    Rn. 53 Jedoch räumen die Grundregeln der Verordnung Nr. 4064/89 und insbesondere ihr Art. 2 der Kommission ein gewisses Ermessen namentlich bei Beurteilungen wirtschaftlicher Art ein, so dass die vom Gemeinschaftsrichter vorzunehmende Kontrolle der Ausübung eines solchen - in der Festlegung der Regeln für Zusammenschlüsse wesentlichen - Ermessens unter Berücksichtigung des Wertungsspielraums erfolgen muss, der den Bestimmungen wirtschaftlicher Art, die Teil der Regelung für Zusammenschlüsse sind, zugrunde liegt (Urteile vom 31. März 1998, Frankreich u. a./Kommission, C-68/94 und C-30/95, Slg. 1998, I-1375, Randnrn.
  • EuGH, 12.12.2006 - C-380/03

    Tabakwerbe-Richtlinie gültig, Klage Deutschlands abgewiesen

    Auszug aus EuGH, 18.12.2007 - C-202/06
    Rn. 52 Was zweitens die Rüge einer Verletzung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit betrifft, so muss die Kommission zwar beim Erlass ihrer Entscheidungen in Verfahren der Zusammenschlusskontrolle in der Tat die Anforderungen des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit beachten, der ein allgemeiner Grundsatz des Gemeinschaftsrechts ist (vgl. u. a. Urteil vom 12. Dezember 2006, Deutschland/Parlament und Rat, C-380/03, Slg. 2006, I-11573, Randnr. 144).
  • EuGH, 10.07.2008 - C-413/06

    DER GERICHTSHOF HEBT DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUM …

    Diese Bestimmung ist nämlich eine spezifische Ausprägung des Beschleunigungsgebots, das die allgemeine Systematik der Verordnung kennzeichnet und die Kommission im Hinblick auf den Erlass der abschließenden Entscheidung zur Einhaltung strikter Fristen verpflichtet (vgl. insoweit Urteil vom 18. Dezember 2007, Cementbouw Handel & Industrie/Kommission, C-202/06 P, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 39).
  • EuGH, 03.09.2024 - C-611/22

    Zusammenschluss Illumina-Grail: der Gerichtshof hebt das Urteil des Gerichts auf …

    Dieses System beruht sowohl auf einer klaren Aufteilung der der Kommission und den Mitgliedstaaten jeweils übertragenen Aufgaben als auch auf einer genauen Definition der Voraussetzungen für die Anmeldung und den Aufschub, die für die Parteien eines Zusammenschlusses gelten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Dezember 2007, Cementbouw Handel & Industrie/Kommission, C-202/06 P, EU:C:2007:814, Rn. 35 bis 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 13.07.2022 - T-227/21

    The General Court upholds the decisions of the Commission accepting a referral …

    Rn. 180 Soweit sich die Klägerin zum einen auf die Feststellung des Gerichtshofs im Urteil vom 18. Dezember 2007, Cementbouw Handel & Industrie/Kommission (C-202/06 P, EU:C:2007:814, Rn. 38) bezüglich des Erfordernisses bezieht, dass sich die für die Prüfung eines bestimmten Zusammenschlusses zuständige Behörde auf vorhersehbare Weise bestimmen lässt, ist festzustellen, dass die in den angefochtenen Beschlüssen herangezogene Auslegung die klare Zuständigkeitsverteilung zwischen den Mitgliedstaaten und der Union, die auf den in Art. 1 der Verordnung Nr. 139/2004 festgelegten Schwellenwerten beruht, nicht verändert.

    Rn. 226 Gemäß der oben in Rn. 224 angeführten Rechtsprechung sind bei der Anwendung von Art. 22 Abs. 5 der Verordnung Nr. 139/2004 nach dem Grundsatz der angemessenen Verfahrensdauer die dieser Verordnung zugrunde liegenden zentralen Ziele der Wirksamkeit und der Zügigkeit (…vgl. oben, Rn. 206 und 207) sowie der Umstand zu berücksichtigen, dass, wie die Klägerin zutreffend hervorhebt, der Unionsgesetzgeber die Zuständigkeit klar auf die nationalen und die Unionsbehörden verteilen und eine Kontrolle der Unternehmenszusammenschlüsse innerhalb von Fristen sicherstellen wollte, die sowohl mit den Erfordernissen einer guten Verwaltung als auch mit denen des Geschäftslebens vereinbar sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Dezember 2007, Cementbouw Handel & Industrie/Kommission, C-202/06 P, EU:C:2007:814, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung) und folglich mit dem, was in dem Verfahren zur Kontrolle der Zusammenschlüsse für die beteiligten Unternehmen auf dem Spiel steht.

  • EuG, 07.05.2009 - T-151/05

    NVV u.a. / Kommission - Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Märkte für den Ankauf …

    Rn. 139 Zu den unterschiedlichen Beurteilungen der Kommission in der angefochtenen Entscheidung und der niederländischen Wettbewerbsbehörde ist zunächst festzustellen, dass Entscheidungen der nationalen Behörden angesichts der genauen Zuständigkeitsverteilung, auf der die Verordnung Nr. 139/2004 beruht, für die Kommission in Verfahren der Fusionskontrolle nicht bindend sein können (vgl. in diesem Sinne zur Verordnung [EWG] Nr. 4064/89 des Rates vom 21. Dezember 1989 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen [ABl. 1990, L 257, S. 13], Urteil des Gerichtshofs vom 18. Dezember 2007, Cementbouw Handel & Industrie/Kommission, C-202/06 P, Slg. 2007, I-12129, Randnr. 56).

    Zudem äußern sich die Kommission und die niederländische Wettbewerbsbehörde in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich zu unterschiedlichen Gesichtspunkten (vgl. in diesem Sinne Urteil Cementbouw Handel & Industrie/Kommission, Randnr. 57).

    Rn. 166 Allerdings ist auf dem Gebiet der Fusionskontrolle das Erfordernis der Beachtung der durch die Gemeinschaftsrechtsordnung in Verwaltungsverfahren gewährten Garantien, zu der die Kommission verpflichtet ist, und damit auch das Erfordernis der Beachtung der Sorgfaltspflicht ebenso wie das Erfordernis der Beachtung der Begründungspflicht (vgl. unten, Randnr. 192), im Einklang mit dem Beschleunigungsgebot auszulegen, das die allgemeine Systematik der Verordnung Nr. 139/2004 kennzeichnet und der Kommission bei der Ausübung ihres Ermessens die Einhaltung strenger Fristen auferlegt (vgl. in diesem Sinne zur Verordnung Nr. 4064/89, Urteil Cementbouw Handel & Industrie/Kommission, oben in Randnr. 139 angeführt, Randnr. 39).

    Ein solches Erfordernis wäre nämlich schwerlich mit dem Beschleunigungsgebot und den kurzen Verfahrensfristen vereinbar, die die Kommission bei der Ausübung ihrer Kontrollbefugnis hinsichtlich der Zusammenschlüsse einhalten muss und die zu den besonderen Umständen eines Verfahrens zu deren Kontrolle gehören (Urteile Cementbouw Handel & Industrie/Kommission, oben in Randnr. 139 angeführt, Randnr. 39, und Verband der freien Rohrwerke u. a./Kommission, oben in Randnr. 41 angeführt, Randnr. 186).

  • EuG, 27.11.2017 - T-907/16

    Schwenk Zement/ Kommission - Nichtigkeitsklage - Wettbewerb - Zusammenschlüsse - …

    Rn. 24 Die Parteien, die einen Zusammenschluss angemeldet haben, können nämlich einen Rechtsbehelf gegen die das Kontrollverfahren abschließende Entscheidung einlegen, unabhängig davon, ob es sich um eine Entscheidung nach Art. 8 Abs. 3 der Verordnung Nr. 139/2004 handelt, mit der ein Zusammenschluss für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt wird - wie in den Rechtssachen, in denen die Urteile vom 6. Juni 2002, Airtours/Kommission (T-342/99, EU:T:2002:146), und vom 9. März 2015, Deutsche Börse/Kommission (T-175/12, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:148), ergangen sind -, um eine Entscheidung nach Art. 8 Abs. 4 Verordnung Nr. 139/2004, mit der die Rückgängigmachung des Zusammenschlusses angeordnet wird - wie in der Rechtssache, in der das Urteil vom 22. Oktober 2002, Schneider Electric/Kommission (T-77/02, EU:T:2002:255), ergangen ist -, oder um eine Entscheidung nach Art. 8 Abs. 2 der Verordnung Nr. 139/2004, mit der ein Zusammenschluss unter Auflagen für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt wird - wie in der Rechtssache, in der das Urteil vom 18. Dezember 2007, Cementbouw Handel & Industrie/Kommission (C-202/06 P, EU:C:2007:814), ergangen ist.

    Rn. 28 Erstens kann die Klägerin das Urteil vom 18. Dezember 2007, Cementbouw Handel & Industrie/Kommission (C-202/06 P, EU:C:2007:814), oder die Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Cementbouw Handel & Industrie/Kommission (C-202/06 P, EU:C:2007:255) nicht mit Erfolg als Beleg für die Anfechtbarkeit des angefochtenen Beschlusses heranziehen.

    Rn. 29 Zwar heißt es in Rn. 43 des vorstehend in Rn. 28 angeführten Urteils vom 18. Dezember 2007, Cementbouw Handel & Industrie/Kommission (C-202/06 P, EU:C:2007:814), dass die Zuständigkeit der Kommission für die Prüfung eines Unternehmenszusammenschlusses zu einem Zeitpunkt, der in engem Zusammenhang mit der Anmeldung dieses Zusammenschlusses steht, für die gesamte Dauer des Verfahrens feststehen muss, doch ging es dabei nicht um die Zulässigkeit einer Nichtigkeitsklage gegen einen auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 139/2004 ergangenen Beschluss, die Phase II einzuleiten, sondern nur um die Zuständigkeit der Kommission für den Erlass der angefochtenen Entscheidung, mit dem das Kontrollverfahren abgeschlossen wurde, auf der Grundlage von Art. 8 der Verordnung Nr. 139/2004.

    Sie kann sich insoweit vor allem nicht darauf berufen, dass dieser Beschluss vor dem Urteil vom 18. Dezember 2007, Cementbouw Handel & Industrie/Kommission (C-202/06 P, EU:C:2007:814), ergangen ist.

  • EuG, 13.11.2024 - T-69/20

    Fusionskontrolle: Das Gericht bestätigt den Beschluss der Kommission, mit dem der …

    Rn. 51 Nach ständiger Rechtsprechung räumen die Grundregeln der Verordnung Nr. 139/2004, insbesondere deren Art. 2, der Kommission vor allem bei wirtschaftlichen Beurteilungen ein gewisses Ermessen ein, so dass die vom Richter vorzunehmende Kontrolle der Ausübung eines solchen - für die Aufstellung der Regeln über Zusammenschlüsse wesentlichen - Ermessens unter Berücksichtigung des Beurteilungsspielraums erfolgen muss, der den Bestimmungen wirtschaftlicher Art, die Teil der Regelung für Zusammenschlüsse sind, zugrunde liegt (Urteile vom 18. Dezember 2007, Cementbouw Handel & Industrie/Kommission, C-202/06 P, EU:C:2007:814, Rn. 53, …und vom 13. Mai 2015, Niki Luftfahrt/Kommission, T-162/10, EU:T:2015:283, Rn. 85).

    Rn. 152 Zu den Entscheidungen des Bundeskartellamts, auf die sich die Klägerin beruft, ist festzustellen, dass in Fusionskontrollverfahren die Entscheidungen der nationalen Behörden - wegen der genauen Zuständigkeitsverteilung, auf der die Verordnung Nr. 139/2004 beruht - für die Kommission nicht bindend sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Dezember 2007, Cementbouw Handel & Industrie/Kommission, C-202/06 P, EU:C:2007:814, Rn. 56, …und vom 7. Mai 2009, NVV u. a./Kommission, T-151/05, EU:T:2009:144, Rn. 139).

    Außerdem ist die Kommission in Zusammenschlusskontrollverfahren - wegen der genauen Zuständigkeitsverteilung, die der Verordnung Nr. 139/2004 zugrunde liegt - nicht an Entscheidungen nationaler Behörden gebunden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Dezember 2007, Cementbouw Handel & Industrie/Kommission, C-202/06 P, EU:C:2007:814, Rn. 56, …und vom 7. Mai 2009, NVV u. a./Kommission, T-151/05, EU:T:2009:144, Rn. 139).

  • EuG, 26.03.2025 - T-441/21

    Kartell bei europäischen Staatsanleihen: Das Gericht bestätigt im Wesentlichen …

    Rn. 1759 Schließlich kann sich UBS nicht mit Erfolg auf die Praxis nationaler Wettbewerbsbehörden bei der Berechnung von Geldbußen wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht berufen, die für die Kommission nicht bindend ist (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteil vom 18. Dezember 2007, Cementbouw Handel & Industrie/Kommission, C-202/06 P, EU:C:2007:814, Rn. 56).
  • EuG, 17.05.2023 - T-312/20

    Die Klage der deutschen Stromerzeugerin EVH gegen die von der Kommission erteilte …

    Rn. 224 Zweitens ist, soweit die Kommission der Definition des Bundeskartellamts für den Markt der Stromerzeugung und des Stromgroßhandels nicht gefolgt ist, zum einen darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof festgestellt hat, dass Entscheidungen der nationalen Behörden angesichts der genauen Zuständigkeitsverteilung, auf der die Verordnung Nr. 139/2004 beruht, für die Kommission in Verfahren der Zusammenschlusskontrolle nicht bindend sein können (Urteil vom 18. Dezember 2007, Cementbouw Handel & Industrie/Kommission, C-202/06 P, EU:C:2007:814, Rn. 56).
  • EuG, 13.11.2024 - T-64/20

    Fusionskontrolle: Das Gericht bestätigt den Beschluss der Kommission, mit dem der …

    Rn. 51 Nach ständiger Rechtsprechung räumen die Grundregeln der Verordnung Nr. 139/2004, insbesondere deren Art. 2, der Kommission vor allem bei wirtschaftlichen Beurteilungen ein gewisses Ermessen ein, so dass die vom Richter vorzunehmende Kontrolle der Ausübung eines solchen - für die Aufstellung der Regeln über Zusammenschlüsse wesentlichen - Ermessens unter Berücksichtigung des Beurteilungsspielraums erfolgen muss, der den Bestimmungen wirtschaftlicher Art, die Teil der Regelung für Zusammenschlüsse sind, zugrunde liegt (Urteile vom 18. Dezember 2007, Cementbouw Handel & Industrie/Kommission, C-202/06 P, EU:C:2007:814, Rn. 53, …und vom 13. Mai 2015, Niki Luftfahrt/Kommission, T-162/10, EU:T:2015:283, Rn. 85).

    Rn. 155 Was als Fünftes die Entscheidungen des Bundeskartellamts betrifft, die die Kommission nicht berücksichtigt haben soll, ist festzustellen, dass in Fusionskontrollverfahren die Entscheidungen der nationalen Behörden - wegen der genauen Zuständigkeitsverteilung, auf der die Verordnung Nr. 139/2004 beruht - für die Kommission nicht bindend sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Dezember 2007, Cementbouw Handel & Industrie/Kommission, C-202/06 P, EU:C:2007:814, Rn. 56, …und vom 7. Mai 2009, NVV u. a./Kommission, T-151/05, EU:T:2009:144, Rn. 139).

  • EuG, 13.11.2024 - T-58/20

    Fusionskontrolle: Das Gericht bestätigt den Beschluss der Kommission, mit dem der …

    Rn. 50 Nach ständiger Rechtsprechung räumen die Grundregeln der Verordnung Nr. 139/2004, insbesondere deren Art. 2, der Kommission vor allem bei wirtschaftlichen Beurteilungen ein gewisses Ermessen ein, so dass die vom Richter vorzunehmende Kontrolle der Ausübung eines solchen - für die Aufstellung der Regeln über Zusammenschlüsse wesentlichen - Ermessens unter Berücksichtigung des Beurteilungsspielraums erfolgen muss, der den Bestimmungen wirtschaftlicher Art, die Teil der Regelung für Zusammenschlüsse sind, zugrunde liegt (Urteile vom 18. Dezember 2007, Cementbouw Handel & Industrie/Kommission, C-202/06 P, EU:C:2007:814, Rn. 53, …und vom 13. Mai 2015, Niki Luftfahrt/Kommission, T-162/10, EU:T:2015:283, Rn. 85).

    Rn. 165 Außerdem ist die Kommission in Zusammenschlusskontrollverfahren - wegen der genauen Zuständigkeitsverteilung, die der Verordnung Nr. 139/2004 zugrunde liegt - nicht an Entscheidungen nationaler Behörden gebunden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Dezember 2007, Cementbouw Handel & Industrie/Kommission, C-202/06 P, EU:C:2007:814, Rn. 56, …und vom 7. Mai 2009, NVV u. a./Kommission, T-151/05, EU:T:2009:144, Rn. 139).

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2009 - C-441/07

    Kommission / Alrosa - Rechtsmittel - Wettbewerb - Missbrauch einer …

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-265/17

    Generalanwältin Kokott schlägt dem Gerichtshof vor, zu bestätigen, dass der …

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.12.2009 - C-38/09

    CPVO / Schräder - Rechtsmittel - Gemeinschaftlicher Sortenschutz - Verordnungen …

  • EuG, 16.05.2018 - T-712/16

    Die Kommission muss den Antrag von Lufthansa und Swiss auf Aufhebung ihrer …

  • EuG, 12.10.2011 - T-224/10

    Verbraucherverbände haben unter zwei Voraussetzungen ein Anhörungsrecht im …

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2008 - C-284/06

    Burda - Steuerrecht - Besteuerung der von einer Kapitalgesellschaft …

  • EuG, 17.05.2023 - T-319/20

    GGEW/ Kommission - Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Deutscher Strommarkt - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2018 - C-633/16

    Ernst & Young - Wettbewerb - Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen - Art. 7 …

  • EuG, 17.05.2023 - T-317/20

    EnergieVerbund Dresden/ Kommission - Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Deutscher …

  • EuG, 17.05.2023 - T-313/20

    Stadtwerke Leipzig/ Kommission - Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Deutscher …

  • EuG, 17.05.2023 - T-315/20

    TEAG/ Kommission - Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Deutscher Strommarkt - …

  • EuG, 20.10.2021 - T-296/18

    Das Gericht weist die Klagen der Fluggesellschaft Polskie Linie Lotnicze "LOT" …

  • EuG, 20.10.2021 - T-240/18

    Das Gericht weist die Klagen der Fluggesellschaft Polskie Linie Lotnicze "LOT" …

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.03.2023 - C-169/22

    Groenland Poultry - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Agrarpolitik - …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht EuGH

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 26.04.2007 - C-202/06 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,28079
Generalanwalt beim EuGH, 26.04.2007 - C-202/06 P (https://dejure.org/2007,28079)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 26.04.2007 - C-202/06 P (https://dejure.org/2007,28079)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 26. April 2007 - C-202/06 P (https://dejure.org/2007,28079)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,28079) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Cementbouw Handel & Industrie / Kommission

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen - Art. 1, 2, 3 und 8 der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 - Übernahme von CVK und deren Mitgliedsunternehmen durch Haniel und Cementbouw - Genehmigung unter der Bedingung der Einhaltung bestimmter ...

  • EU-Kommission PDF

    Cementbouw Handel & Industrie / Kommission

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen - Art. 1, 2, 3 und 8 der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 - Übernahme von CVK und deren Mitgliedsunternehmen durch Haniel und Cementbouw - Genehmigung unter der Bedingung der Einhaltung bestimmter ...

  • EU-Kommission

    Cementbouw Handel & Industrie / Kommission

    Wettbewerb , Vorschriften für Unternehmen , Beherrschende Stellung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (12)

  • EuG, 23.02.2006 - T-282/02

    Cementbouw Handel & Industrie / Kommission - Wettbewerb - Kontrolle von …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.04.2007 - C-202/06
    4 bis 8 des Urteils des Gerichts erster Instanz vom 23. Februar 2006, Cementbouw Handel & Industrie/Kommission (T-282/02, Slg. 2006, II-319).

    {FN:21} - Rechtssache T-282/02, Urteil zitiert in Fn. 11.

  • EuG, 28.09.2004 - T-310/00

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER DAS VERBOT DES …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.04.2007 - C-202/06
    {FN:36} - Im selben Sinne das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 28. September 2004, MCI/Kommission (T-310/00, Slg. 2004, II-3253, Randnr. 89): "Die Befugnis der Kommission … hängt, wie es Artikel 4 der Verordnung Nr. 4064/89 klar zum Ausdruck bringt, davon ab, dass es zu einem auf Zusammenschluss gerichteten 'Vertragsabschluss' kommt".

    {FN:38} - In diesem Sinne auch das Urteil MCI/Kommission (zitiert in Fn. 36, insbesondere Randnrn. 96 und 107).

  • EuGH, 27.06.2006 - C-540/03

    DER GERICHTSHOF WEIST DIE KLAGE GEGEN DIE RICHTLINIE ÜBER DAS RECHT VON …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.04.2007 - C-202/06
    {FN:51} - Sofern die Bedingungen und Auflagen - wie regelmäßig - untrennbar mit der eigentlichen Genehmigung des Zusammenschlusses verknüpft sind, ist ihre isolierte Anfechtung jedoch nicht zulässig (in diesem Sinne die ständige Rechtsprechung; vgl. statt vieler Urteil vom 27. Juni 2006, Parlament/Rat, C-540/03, Slg. 2006, I-5769, Randnrn.
  • EuGH, 10.01.2006 - C-344/04

    DIE VERORDNUNG ÜBER AUSGLEICHS- UND UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNGEN FÜR FLUGGÄSTE IST …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.04.2007 - C-202/06
    {FN:49} - Vgl. statt vieler Urteil vom 10. Januar 2006, 1ATA und ELFAA (C-344/04, Slg. 2006, I-403, Randnr. 79).
  • EuGH, 15.02.2005 - C-12/03

    DAS RECHTSMITTEL GEGEN DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ, MIT DEM DIE …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.04.2007 - C-202/06
    223 und 224), und vom 15. Februar 2005, Kommission/Tetra Laval (C-12/03 P, Slg. 2005, I-987, Randnrn.
  • EuGH, 31.03.1998 - C-68/94

    DIE GEMEINSCHAFTSVERORDNUNG ÜBER DIE KONTROLLE VON UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLÜSSEN …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.04.2007 - C-202/06
    {FN:52} - Urteile vom 31. März 1998, Frankreich u. a./Kommission, "Kali & Salz" (C-68/94 und C-30/95, Slg. 1998, I-1375, Randnrn.
  • EuGH, 06.04.2006 - C-551/03

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DAS URTEIL DES GERICHTS, MIT DEM DAS WETTBEWERBSWIDRIGE …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.04.2007 - C-202/06
    Dabei handelt es sich um eine Rechtsfrage, für die der Gerichtshof im Rechtsmittelverfahren zuständig ist; vgl. etwa das Urteil vom 6. April 2006, General Motors/Kommission (C-551/03 P, Slg. 2006, I-3173, Randnr. 51), sowie die Urteile vom 21. September 2006, Nederlandse Federatieve Vereniging voor de Groothandel op Elektrotechnisch Gebied/Kommission (C-105/04 P, Slg. 2006, I-8725, Randnr. 69), und Technische Unie/Kommission (C-113/04 P, Slg. 2006, I-8831, Randnr. 82).
  • EuG, 24.03.1994 - T-3/93

    Société anonyme à participation ouvrière Compagnie nationale Air France gegen …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.04.2007 - C-202/06
    {FN:44} - Cementbouw stützt sich in seiner Rechtsmittelschrift u. a. auf das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 24. März 1994, Air France/Kommission, "Dan Air" (T-3/93, Slg. 1994, II-121, Randnr. 102).
  • EuGH, 09.03.2006 - C-174/05

    Zuid-Hollandse Milieufederatie und Natuur en Milieu - Zulassung für das …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.04.2007 - C-202/06
    {FN:50} - So, speziell für den Fall einer Entscheidung, das Urteil vom 9. März 2006, Zuid-Hollandse Milieufederatie und Natuur en Milieu (C-174/05, Slg. 2006, I-2443, Randnr. 28).
  • EuGH, 25.09.2003 - C-170/02

    Schlüsselverlag J.S. Moser u.a. / Kommission - "Rechtsmittel - Untätigkeitsklage …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.04.2007 - C-202/06
    {FN:28} - Zur Pflicht der Kommission, über ihre Zuständigkeit zu entscheiden, vgl. auch das Urteil vom 25. September 2003, Schlüsselverlag J. S. Moser u. a./Kommission (C-170/02 P, Slg. 2003, I-9889, Randnr. 28).
  • EuGH, 22.06.2004 - C-42/01

    Portugal / Kommission

  • EuG, 27.11.1997 - T-290/94

    Kaysersberg / Kommission

  • EuG, 13.07.2022 - T-227/21

    The General Court upholds the decisions of the Commission accepting a referral …

    Auch muss sich die zur Prüfung eines bestimmten Zusammenschlusses zuständige Behörde, um größtmögliche Rechtssicherheit sowie eine ordnungsgemäße und effiziente Verwaltungstätigkeit innerhalb kurzer Fristen zu gewährleisten, so früh wie möglich feststellen lassen (vgl. in diesem Sinne Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Cementbouw Handel & Industrie/Kommission, C-202/06 P, EU:C:2007:255, Nr. 44).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2007 - C-413/06

    GENERALANWÄLTIN KOKOTT SCHLÄGT VOR, DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZU …

    {FN:8} - Urteile vom 25. September 2003, Schlüsselverlag J. S. Moser u. a./Kommission (C-170/02 P, Slg. 2003, I-9889, Randnr. 33), und vom 22. Juni 2004, Portugal/Kommission (C-42/01, Slg. 2004, I-6079, Randnr. 51); vgl. auch die Urteile des Gerichts erster Instanz vom 27. November 1997, Kaysersberg/Kommission (T-290/94, Slg. 1997, II-2137, Randnr. 113), und vom 20. November 2002, Lagardère und Canal+/Kommission (T-251/00, Slg. 2002, II-4825, Randnr. 108), sowie meine Schlussanträge vom 26. April 2007 in der Rechtssache Cementbouw Handel & Industrie/Kommission (C-202/06 P, Slg. 2007, I-0000, Nr. 41).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2024 - C-611/22

    Illumina-Grail-Zusammenschluss: Generalanwalt Emiliou schlägt vor, das Urteil des …

    Vgl. auch Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Cementbouw Handel & Industrie/Kommission (C-202/06 P, EU:C:2007:255, Nr. 44).
  • EuG, 27.11.2017 - T-907/16

    Schwenk Zement/ Kommission - Nichtigkeitsklage - Wettbewerb - Zusammenschlüsse - …

    Rn. 28 Erstens kann die Klägerin das Urteil vom 18. Dezember 2007, Cementbouw Handel & Industrie/Kommission (C-202/06 P, EU:C:2007:814), oder die Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Cementbouw Handel & Industrie/Kommission (C-202/06 P, EU:C:2007:255) nicht mit Erfolg als Beleg für die Anfechtbarkeit des angefochtenen Beschlusses heranziehen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht Generalanwalt beim EuGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht