Rechtsprechung
| EuGH, 05.07.1995 - C-21/94 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- Judicialis
EWG-Vertrag Art. 75; ; EWG-Vertrag Art. 99
- EU-Kommission
Parlament / Rat
1. Handlungen der Organe; Verfahren des Zustandekommens; Ordnungsgemässe Anhörung des Parlaments; Wesentliches Formerfordernis; Erneute Anhörung im Falle einer wesentlichen Änderung des ursprünglichen Vorschlags; Bekanntheit der Auffassung des Parlaments; Unerheblich
- EU-Kommission
Parlament / Rat
- Wolters Kluwer
Besteuerung bestimmter Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung; Mautgebühren und Benutzungsgebühren für bestimmte Verkehrswege; Harmonisierung eines Abgabensystems für den Strassenverkehr
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Nichtigkeit der Richtlinie zur Besteuerung schwerer Nutzfahrzeuge sowie zu den Maut- und Benutzungsgebühren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EWG-Vertrag Art. 75; EWG-Vertrag Art. 99
1. Handlungen der Organe - Verfahren des Zustandekommens - Ordnungsgemässe Anhörung des Parlaments - Wesentliches Formerfordernis - Erneute Anhörung im Falle einer wesentlichen Änderung des ursprünglichen Vorschlags - Bekanntheit der Auffassung des Parlaments - ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Kraftfahrzeugsteuer; Besteuerung bestimmter Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung sowie Erhebung von Maut- und Benutzungsgebühren für bestimmte Verkehrswege durch die Mitgliedstaaten
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Richtlinie 93/89/EWG über die Besteuerung bestimmter Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung sowie die Erhebung von Maut- und Benutzungsgebühren für bestimmte Verkehrswege durch die Mitgliedstaaten - Erneute Anhörung des Europäischen Parlaments.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 28.03.1995 - C-21/94
- EuGH, 05.07.1995 - C-21/94
Papierfundstellen
- BB 1995, 696
Wird zitiert von ... (45) Zitiert selbst (6)
- EuGH, 05.10.1994 - C-280/93
Deutschland / Rat
Auszug aus EuGH, 05.07.1995 - C-21/94
18 Das Erfordernis der Anhörung des Europäischen Parlaments während des Gesetzgebungsverfahrens in den vom Vertrag vorgesehenen Fällen schließt aber das Erfordernis ein, das Europäische Parlament immer dann erneut anzuhören, wenn der endgültig verabschiedete Text als Ganzes gesehen in seinem Wesen von demjenigen abweicht, zu dem das Parlament bereits angehört worden ist, es sei denn, die Änderungen entsprechen im wesentlichen einem vom Parlament selbst geäusserten Wunsch (vgl. z. B. Urteile vom 1. Juni 1994 in der Rechtssache C-388/92, Parlament/Rat, Slg. 1994, I-2067, Randnr. 10, und vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-280/93, Deutschland/Rat, Slg. 1994, I-4973, Randnr. 38). - EuGH, 02.03.1994 - C-316/91
Parlament / Rat
Auszug aus EuGH, 05.07.1995 - C-21/94
26 Die ordnungsgemässe Anhörung des Parlaments in den vom Vertrag vorgesehenen Fällen stellt nämlich eines der Mittel dar, die dem Parlament eine wirksame Beteiligung am Gesetzgebungsverfahren der Gemeinschaft ermöglichen (vgl. insbesondere Urteil vom 2. März 1994 in der Rechtssache C-316/91, Parlament/Rat, Slg. 1994, I-625, Randnr. 17); würde aber der Auffassung des Rates gefolgt, so würde dies dazu führen, daß diese Beteiligung, die für die Aufrechterhaltung des vom Vertrag gewollten institutionellen Gleichgewichts wesentlich ist, erheblich beeinträchtigt würde und der Einfluß verkannt würde, den die ordnungsgemässe Anhörung des Parlaments auf den Erlaß des betreffenden Rechtsakts haben kann. - EuGH, 30.03.1995 - C-65/93
Parlament / Rat
Auszug aus EuGH, 05.07.1995 - C-21/94
Diese Befugnis ist Ausdruck eines grundlegenden demokratischen Prinzips, nach dem die Völker durch eine zu ihrer Vertretung berechtigte Versammlung an der Ausübung der Hoheitsgewalt beteiligt sind (vgl. z. B. Urteil vom 30. März 1995 in der Rechtssache C-65/93, Parlament/Rat, Slg. 1995, I-0000, Randnr. 21).
- EuGH, 07.07.1992 - C-295/90
Parlament / Rat
Auszug aus EuGH, 05.07.1995 - C-21/94
31 Wie der Generalanwalt in den Nummern 64 und 65 der Schlussanträge ausgeführt hat, rechtfertigen es die Notwendigkeit, eine Diskontinuität im Programm zur Harmonisierung der Verkehrsabgaben zu verhindern, und gewichtige Gründe der Rechtssicherheit, die mit denen vergleichbar sind, die bei einer Nichtigerklärung bestimmter Verordnungen zum Tragen kommen, daß der Gerichtshof von der ihm in Artikel 174 Absatz 2 EG-Vertrag ausdrücklich für den Fall der Nichtigerklärung einer Verordnung eingeräumten Befugnis Gebrauch macht und die Wirkungen der streitigen Richtlinie bezeichnet, die aufrechtzuerhalten sind (vgl. Urteil vom 7. Juli 1992 in der Rechtssache C-295/90, Parlament/Rat, Slg. 1992, I-4193, Randnr. 26). - EuGH, 10.05.1995 - C-417/93
Parlament / Rat
Auszug aus EuGH, 05.07.1995 - C-21/94
17 Zunächst ist darauf hinzuweisen, daß die ordnungsgemässe Anhörung des Parlaments in den vom Vertrag vorgesehenen Fällen eine wesentliche Formvorschrift darstellt, deren Nichtbeachtung die Nichtigkeit der betreffenden Handlung zur Folge hat (vgl. z. B. Urteil vom 10. Mai 1995 in der Rechtssache C-417/93, Parlament/Rat, Slg. 1995, I-0000, Randnr. 9). - EuGH, 01.06.1994 - C-388/92
Parlament / Rat
Auszug aus EuGH, 05.07.1995 - C-21/94
18 Das Erfordernis der Anhörung des Europäischen Parlaments während des Gesetzgebungsverfahrens in den vom Vertrag vorgesehenen Fällen schließt aber das Erfordernis ein, das Europäische Parlament immer dann erneut anzuhören, wenn der endgültig verabschiedete Text als Ganzes gesehen in seinem Wesen von demjenigen abweicht, zu dem das Parlament bereits angehört worden ist, es sei denn, die Änderungen entsprechen im wesentlichen einem vom Parlament selbst geäusserten Wunsch (vgl. z. B. Urteile vom 1. Juni 1994 in der Rechtssache C-388/92, Parlament/Rat, Slg. 1994, I-2067, Randnr. 10, und vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-280/93, Deutschland/Rat, Slg. 1994, I-4973, Randnr. 38).
- EuGH, 05.02.2004 - C-157/02
Rieser Internationale Transporte
6 Mit Urteil vom 5. Juli 1995 in der Rechtssache C-21/94 (Parlament/Rat, Slg. 1995, I-1827) erklärte der Gerichtshof die Richtlinie 93/89 mit der Begründung für nichtig, dass sie ohne ordnungsgemäße Anhörung des Europäischen Parlaments erlassen worden war; ihre Wirkungen wurden jedoch bis zum Erlass einer neuen Richtlinie durch den Rat der Europäischen Union aufrechterhalten.a) Ist das Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften vom 5. Juli 1995, C-21/94, mit dem ausgesprochen wurde, dass die Wirkungen der dort für nichtig erklärten Richtlinie 93/89/EWG vom 25. Oktober 1993 aufrechterhalten werden, bis der Rat eine neue Richtlinie erlassen haben wird, dahin auszulegen, dass die Wirkungen so lange aufrecht bleiben, bis die Mitgliedstaaten die Bestimmungen der neuen Richtlinie umgesetzt haben werden bzw. bis die Umsetzungsfrist abgelaufen sein wird?.
55 Mit seinem Urteil Parlament/Rat erklärte der Gerichtshof die Richtlinie 93/89 für nichtig, weil sie ohne ordnungsgemäße Anhörung des Europäischen Parlaments ergangen war.
57 Die Asfinag und die österreichische Regierung tragen vor, die Aufrechterhaltung der Wirkungen der für nichtig erklärten Richtlinie 93/89 gemäß dem Urteil Parlament/Rat gelte bis zum Erlass der Richtlinie 1999/62, d. h. bis zum 17. Juni 1999.
Da die Richtlinie 1999/62 erst ab ihrem Inkrafttreten Wirkungen entfaltete, ist das Urteil Parlament/Rat dahin zu verstehen, dass die Wirkungen der Richtlinie 93/89 bis zum Inkrafttreten der Richtlinie 1999/62, d. h. nach ihrem Artikel 13 bis zum 20. Juli 1999, aufrecht blieben.
61 Auf Teil a der vierten Frage ist daher zu antworten, dass das Urteil Parlament/Rat dahin auszulegen ist, dass die Wirkungen der Richtlinie 93/89 bis zum 20. Juli 1999, dem Tag des Inkrafttretens der Richtlinie 1999/62, aufrecht blieben.
Das Urteil vom 5. Juli 1995 in der Rechtssache C-21/94 (Parlament/Rat) ist dahin auszulegen, dass die Wirkungen der Richtlinie 93/89 bis zum 20. Juli 1999, dem Tag des Inkrafttretens der Richtlinie 1999/62, aufrecht blieben.
- EuGH, 07.03.2017 - C-390/15
Der Grundsatz der Gleichbehandlung steht dem Ausschluss auf elektronischem Weg …
Rn. 25 Die wirksame Beteiligung des Parlaments am Gesetzgebungsverfahren gemäß den im Vertrag vorgesehenen Verfahren ist ein wesentliches Element des vom Vertrag gewollten institutionellen Gleichgewichts, da die Befugnis des Parlaments Ausdruck des grundlegenden demokratischen Prinzips ist, dass die Völker durch eine repräsentative Versammlung an der Ausübung der Hoheitsgewalt beteiligt sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Juli 1995, Parlament/Rat, C-21/94, EU:C:1995:220, Rn. 17, …und vom 10. Juni 1997, Parlament/Rat, C-392/95, EU:C:1997:289, Rn. 14). - VG Köln, 01.12.2015 - 14 K 7974/13
Polnische Fuhrunternehmerin kann keine Erstattung für gezahlte Maut verlangen
Rn. 57 vgl. Urteil vom 5. Juli 1995 - C-21/94 -,.
- Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2023 - C-541/20
Litauen/ Parlament und Rat () und temps de travail) - Nichtigkeitsklage - …
{FN:254} Urteil vom 5. Juli 1995 (C-21/94, EU:C:1995:220).{FN:255} Urteil vom 5. Juli 1995, Parlament/Rat (C-21/94, EU:C:1995:220, Rn. 17 und 18).
{FN:265} Vgl. entsprechend Urteil vom 5. Juli 1995, Parlament/Rat (C-21/94, EU:C:1995:220, Rn. 27).
- EuGH, 26.09.2000 - C-205/98
Kommission / Österreich - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
Mit Urteil vom 5. Juli 1995 in der Rechtssache C-21/94 (Parlament/Rat, Slg. 1995, I-1827) hat der Gerichtshof die Richtlinie mit der Begründung für nichtig erklärt, diese sei ohne ordnungsgemäße Anhörung des Europäischen Parlaments erlassen worden; er hat jedoch ihre Wirkungen bis zum Erlass einer neuen Richtlinie aufrechterhalten.(…ABl. 1992, C 311, S. 63), wie der Gerichtshof im Urteil Parlament/Rat festgestellt habe, wesentlich gewesen seien und die Richtlinie nicht in dieser Form erlassen worden wäre, vor allem wenn der Rat erneut das Parlament konsultiert hätte.
Zunächst hat der Gerichtshof im Urteil Parlament/Rat festgestellt, dass zur Verhinderung einer Diskontinuität im Programm zur Harmonisierung der Verkehrsabgaben und aus gewichtigen Gründen der Rechtssicherheit vorläufig alle Wirkungen der für nichtig erklärten Richtlinie bis zum Erlass einer neuen Richtlinie aufrechtzuerhalten sind (Randnrn. 31 und 32), und dann darauf hingewiesen, dass der Gemeinschaftsgesetzgeber die Aufgabe hat, den begangenen Verfahrensfehler innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben (Randnr. 33).
Selbst wenn ein solcher Zeitraum zwischen dem Nichtigkeitsurteil und dem Erlass der neuen Richtlinie 1999/62 auf den ersten Blick lang erscheinen mag, kann dies die Kommission jedoch nicht daran hindern, in Erfüllung ihrer Aufgabe als Hüterin des Vertrages das Verfahren des Artikels 169 EG-Vertrag einzuleiten, das zur Anrufung des Gerichtshofes führen kann, um einen Verstoß gegen die Verpflichtungen aus der für nichtig erklärten Richtlinie feststellen zu lassen, die nach dem Urteil Parlament/Rat aus den dort angeführten Gründen trotz ihrer Nichtigerklärung weiterhin wirksam sein sollte.
- Generalanwalt beim EuGH, 27.05.1997 - C-408/95
Eurotunnel SA u. a. gegen SeaFrance. - Übergangsregelung für 'Duty-Free-Shops' - …
(45) - Urteil vom 5. Juli 1995 in der Rechtssache C-21/94 (Parlament/Rat, Slg. 1995, I-1827, Randnr. 18).(46) - In diesem Sinn Urteil vom 5. Juli 1995 (zitiert in Fußnote 45, Randnrn. 20 bis 22), Urteil vom 1. Juni 1994 in der Rechtssache C-388/92 (Parlament/Rat, Slg. 1994, I-2067, Randnrn.
11 bis 13) sowie Urteil vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache C-65/90 (Parlament/Rat, Slg. 1992, I-4593, Randnrn.
Vgl. z. B. Urteil vom 10. Mai 1995 in der Rechtssache C-417/93 (Parlament/Rat, Slg. 1995, I-1185, Randnrn.
- EuGH, 04.10.2024 - C-541/20
Der Gerichtshof bestätigt weitgehend die Gültigkeit des Mobilitätspakets
Dieses Erfordernis einer ordnungsgemäßen Anhörung des Parlaments stellt eine wesentliche Formvorschrift dar, deren Nichtbeachtung die Nichtigkeit der betreffenden Handlung zur Folge hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Juli 1995, Parlament/Rat, C-21/94, EU:C:1995:220, Rn. 17). - EuGH, 02.07.2002 - C-115/00
EIN LUXEMBURGISCHES TRANSPORTUNTERNEHMEN, DAS RECHTMÄSSIG KABOTAGEFAHRTEN IN …
Mit Urteil vom 5. Juli 1995 in der Rechtssache C-21/94 (Parlament/Rat, Slg. 1995, I-1827) erklärte der Gerichtshof die Richtlinie 93/89 für nichtig, erhielt jedoch deren Wirkungen bis zum ordnungsgemäßen Erlass einer neuen Regelung aufrecht. - Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2016 - C-390/15
Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott ist der Ausschluss elektronisch …
{FN:11} - Siehe u. a. Urteile vom 16. Juli 1992, Parlament/Rat (…C-65/90, EU:C:1992:325, Rn. 16), vom 5. Juli 1995, Parlament/Rat (C-21/94, EU:C:1995:220, Rn. 18), vom 11. November 1997, Eurotunnel u. a. (…C-408/95, EU:C:1997:532, Rn. 46), sowie vom 25. September 2003, 0cé Van der Grinten (…C-58/01, EU:C:2003:495, Rn. 100); vgl. bereits das Urteil vom 15. Juli 1970, ACF Chemiefarma/Kommission (…41/69, EU:C:1970:71, Rn. 69 und 178/179).{FN:15} - Urteile vom 16. Juli 1992, Parlament/Rat (…C-65/90, EU:C:1992:325, Rn. 19), vom 5. Juli 1995, Parlament/Rat (C-21/94, EU:C:1995:220, Rn. 22), und vom 10. Juni 1997, Parlament/Rat (…C-392/95, EU:C:1997:289, Rn. 20).
- EuGH, 11.09.2003 - C-211/01
Kommission / Rat - "Abkommen EG/Bulgarien und Abkommen EG/Ungarn - …
Der Rat verweist weiter auf das Urteil vom 5. Juli 1995 in der Rechtssache C-21/94 (Parlament/Rat, Slg. 1995, 1827), mit dem der Gerichtshof die Richtlinie 93/89/EWG des Rates vom 25. Oktober 1993 über die Besteuerung bestimmter Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung sowie die Erhebung von Maut- und Benutzungsgebühren für bestimmte Verkehrswege durch die Mitgliedstaaten (…ABl. L 279, S. 32) für nichtig erklärt habe, ohne ihre doppelte Rechtsgrundlage, nämlich die Artikel 75 und 99 EG-Vertrag, zu beanstanden. - EuGH, 10.06.1997 - C-392/95
Parlament / Rat
- EuGH, 14.03.2024 - C-291/22
Genehmigungen für das Inverkehrbringen von Arzneimitteln: Die Europäische …
- EuGH, 28.10.1999 - C-193/98
Pfennigmann - "Richtlinie 93/89/EWG - Güterkraftverkehr - Kraftfahrzeugsteuern - …
- VG Köln, 30.09.2014 - 14 K 8449/09
LKW-Maut ist rechtmäßig
- Generalanwalt beim EuGH, 14.11.1995 - C-41/95
Rat der Europäischen Union gegen Europäisches Parlament.
- Generalanwalt beim EuGH, 12.03.2019 - C-616/17
Generalanwältin Sharpston: Es gibt nichts, was die Gültigkeit der Verordnung über …
- EuGH, 01.04.2008 - C-14/06
Parlament und Dänemark / Kommission - Richtlinie 2002/95/EG - Elektro- und …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.03.2010 - C-46/08
Carmen Media Group - Freier Dienstleistungsverkehr - Glücksspiele - Gegenseitige …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.01.2010 - C-409/06
Winner Wetten - Glücksspiele - Sportwetten - Nicht gerechtfertigte Beschränkung …
- EuG, 19.03.1997 - T-73/95
Estabelecimentos Isidoro M. Oliveira SA gegen Kommission der Europäischen …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.01.2016 - C-361/14
Kommission / McBride u.a. - Rechtsmittel - Auslegung von Art. 266 AEUV - Art. 4 …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2003 - C-12/02
Grilli
- EuG, 17.12.2010 - T-369/08
EWRIA u.a. / Kommission - Dumping - Einfuhren von Kabeln und Seilen aus Eisen …
- EuGH, 12.05.1998 - C-106/96
Vereinigtes Königreich / Kommission - Gemeinsames Aktionsprogramm gegen die …
- EuGH, 26.10.1995 - C-199/94
Pevasa und Inpesca / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 22.09.2005 - C-217/04
Vereinigtes Königreich / Parlament und Rat - Europäische Agentur für Netz- und …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2005 - C-344/04
NACH ANSICHT VON GENERALANWALT GEELHOED IST DIE VERORDNUNG ÜBER AUSGLEICHS- UND …
- EuG, 30.09.1998 - T-154/96
Beamte - Endgültiges Ausscheiden aus dem Dienst aufgrund des Beitritts neuer …
- Generalanwalt beim EuGH, 03.10.2002 - C-11/00
Kommission / EZB
- EuGH, 21.05.2019 - C-770/18
Pint/ Kommission - Rechtsmittel - Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.04.2002 - C-411/00
Felix Swoboda
- FG Münster, 23.02.2000 - 13 K 8355/97
Vorabentscheidungsersuchen für Güterkraftfahrzeuge mit eu-ausländischer …
- Generalanwalt beim EuGH, 05.12.2002 - C-232/01
van Lent
- VG Köln, 30.09.2014 - 14 K 1017/10
Rückwirkende Festsetzung der Höhe der Autobahnmaut für schwere Nutzfahrzeuge …
- EuGH, 05.03.1998 - C-175/97
Kommission / Frankreich - "Richtlinie 93/89/EWG über die Besteuerung bestimmter …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2003 - C-211/01
Kommission / Rat
- EuG, 30.09.1998 - T-13/97
- EuG, 09.10.2018 - T-634/17
Pint/ Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.11.2001 - C-115/00
Hoves Internationaler Transport-Service
- Generalanwalt beim EuGH, 19.10.2000 - C-278/98
Niederlande / Kommission
- VG Köln, 30.09.2014 - 14 K 1018/10
Verpflichtung zur Entrichtung der festgesetzten Mautsätze für die i.R.d. …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.03.1997 - C-392/95
Europäisches Parlament gegen Rat der Europäischen Union. - Staatsangehörige von …
- EuG, 09.10.2018 - T-632/17
Erdősi Galcsikné/ Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. …
- EuG, 09.10.2018 - T-633/17
Sárossy/ Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 …
- FG Münster, 23.02.2000 - 13 K 1171/00
Keine Freistellung für im Ausland zugelassene Nutzfahrzeuge mit inländischem …
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 28.03.1995 - C-21/94 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Europäisches Parlament gegen Rat der Europäischen Union.
Richtlinie 93/89/EWG über die Besteuerung bestimmter Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung sowie die Erhebung von Maut- und Benutzungsgebühren für bestimmte Verkehrswege durch die Mitgliedstaaten - Erneute Anhörung des Europäischen Parlaments
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 28.03.1995 - C-21/94
- EuGH, 05.07.1995 - C-21/94
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (8)
- EuGH, 05.10.1994 - C-280/93
Deutschland / Rat
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.03.1995 - C-21/94
Vgl. zuletzt Urteil vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-280/93 (Deutschland/Rat, Slg. 1994, I-1973, Randnr. 38). - EuGH, 29.10.1980 - 138/79
Roquette / Rat
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.03.1995 - C-21/94
( 29 ) Urteil vom 29. Oktober 1980 in der Rechtssache 138/79 (Roquette Frères/Rat, Sig. 1980, 3333, Randnr. 33). - EuGH, 15.07.1970 - 41/69
Chemiefarma / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.03.1995 - C-21/94
( 39 ) Urteil vom 15. Juli 1970 in der Rechtssache 41/69 (ACF Chemiefarma/Kommission, Slg. 1970, 661, Randnr. 178).
- EuGH, 27.09.1988 - 165/87
Kommission / Rat
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.03.1995 - C-21/94
( 30 ) Urteil vom 27. September 1988 in der Rechtssache 165/87 (Kommission/Rat, Slg. 1988, 5545, Randnr. 20). - EuGH, 07.07.1992 - C-295/90
Parlament / Rat
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.03.1995 - C-21/94
( 74 ) Randnr. 26 des Urteils vom 7. Juli 1992 in der Rechtssache C-295/90 (Parlament/Rat, Slg. 1992,I-4193). - EuGH, 04.02.1982 - 817/79
Buyl u.a. / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.03.1995 - C-21/94
( 38 ) Urteile vom 4. Februar 1982 in den Rechtssachen 817/79 (Buyl/Kommission, Slg. 1982, 245, Randnr. 23), 828/79 (Adam/Kommission, Slg. 1982, 269, Randnr. 24) und 1253/79 (Battaglia/Kommission, Slg. 1982, 297, Randnr. 24). - EuGH, 04.02.1982 - 828/79
Adam / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.03.1995 - C-21/94
( 38 ) Urteile vom 4. Februar 1982 in den Rechtssachen 817/79 (Buyl/Kommission, Slg. 1982, 245, Randnr. 23), 828/79 (Adam/Kommission, Slg. 1982, 269, Randnr. 24) und 1253/79 (Battaglia/Kommission, Slg. 1982, 297, Randnr. 24). - EuGH, 04.02.1982 - 1253/79
Battaglia / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.03.1995 - C-21/94
( 38 ) Urteile vom 4. Februar 1982 in den Rechtssachen 817/79 (Buyl/Kommission, Slg. 1982, 245, Randnr. 23), 828/79 (Adam/Kommission, Slg. 1982, 269, Randnr. 24) und 1253/79 (Battaglia/Kommission, Slg. 1982, 297, Randnr. 24).
- EuG, 06.03.2001 - T-192/99
Dunnett u.a. / EIB
Die Konsultation muss jedoch so gestaltet sein, dass sie den Inhalt des erlassenen Rechtsakts beeinflussen kann (vgl. analog Urteile des Gerichtshofes vom 27. September 1988 in der Rechtssache 165/87, Kommission/Rat, Slg. 1988, 5545, Randnr. 20, und vom 10. Juni 1997 in der Rechtssache C-392/95, Parlament/Rat, Slg. 1997, I-3213, Randnr. 22; Schlussanträge von Generalanwalt Léger vom 28. März 1995 in der Rechtssache C-21/94, Parlament/Rat, Slg. 1995, I-1827, Nr. 25); daraus folgt, dass sie "rechtzeitig"(5) und "nach Treu und Glauben"(6) durchgeführt werden muss (zit. Gutachten, S. 41).
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