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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 28.03.2019

Rechtsprechung
   EuGH, 10.07.2019 - C-210/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,19093
EuGH, 10.07.2019 - C-210/18 (https://dejure.org/2019,19093)
EuGH, Entscheidung vom 10.07.2019 - C-210/18 (https://dejure.org/2019,19093)
EuGH, Entscheidung vom 10. Juli 2019 - C-210/18 (https://dejure.org/2019,19093)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    WESTbahn Management

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verkehr - Einheitlicher europäischer Eisenbahnraum - Richtlinie 2012/34/EU - Art. 3 - Begriff "Eisenbahninfrastruktur" - Anhang II - Mindestzugangspaket - Einbeziehung der Benützung von Personenbahnsteigen

  • Europäischer Gerichtshof

    WESTbahn Management

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verkehr - Einheitlicher europäischer Eisenbahnraum - Richtlinie 2012/34/EU - Art. 3 - Begriff "Eisenbahninfrastruktur" - Anhang II - Mindestzugangspaket - Einbeziehung der Benützung von Personenbahnsteigen

  • Europäischer Gerichtshof

    WESTbahn Management

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verkehr - Einheitlicher europäischer Eisenbahnraum - Richtlinie 2012/34/EU - Art. 3 - Begriff "Eisenbahninfrastruktur" - Anhang II - Mindestzugangspaket - Einbeziehung der Benützung von Personenbahnsteigen

  • Wolters Kluwer

    Urteil des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 10. Juli 2019. WESTbahn Management GmbH gegen ÖBB-Infrastruktur AG. Vorabentscheidungsersuchen der Schienen...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verkehr - Einheitlicher europäischer Eisenbahnraum - Richtlinie 2012/34/EU - Art. 3 - Begriff "Eisenbahninfrastruktur" - Anhang II - Mindestzugangspaket - Einbeziehung der Benützung von Personenbahnsteigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    WESTbahn Management

    Vorabentscheidungsersuchen - Verkehr - Einheitlicher europäischer Eisenbahnraum - Richtlinie 2012/34/EU - Personenbahnhöfe, deren Gebäude und sonstige Einrichtungen - Eisenbahninfrastruktur - Einbeziehung von Personenbahnsteigen - Zugangsentgelt - Begrenzung der ...

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 14.03.2019 - C-724/17

    Skanska - Kartellschadensersatz kann auch gegen Nachfolgesellschaft bestehen

    Auszug aus EuGH, 10.07.2019 - C-210/18
    Daraus folgt, dass die Gerichte die Vorschrift in dieser Auslegung auch auf Rechtsverhältnisse, die vor Erlass des auf das Ersuchen um Auslegung ergangenen Urteils entstanden sind, anwenden können und müssen, wenn alle sonstigen Voraussetzungen für die Anrufung der zuständigen Gerichte in einem die Anwendung dieser Vorschrift betreffenden Streit vorliegen (Urteil vom 14. März 2019, Skanska Industrial Solutions u. a., C-724/17, EU:C:2019:204, Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Eine solche Beschränkung ist nur dann zulässig, wenn zwei grundlegende Kriterien erfüllt sind, nämlich guter Glaube der Betroffenen und die Gefahr schwerwiegender Störungen (Urteil vom 14. März 2019, Skanska Industrial Solutions u. a., C-724/17, EU:C:2019:204, Rn. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 46 Der Gerichtshof hat auf diese Lösung nur unter ganz bestimmten Umständen zurückgegriffen, namentlich, wenn eine Gefahr schwerwiegender wirtschaftlicher Auswirkungen bestand, die insbesondere mit der großen Zahl von Rechtsverhältnissen zusammenhingen, die gutgläubig auf der Grundlage der als gültig betrachteten Regelung eingegangen worden waren, und wenn sich herausstellte, dass die Einzelnen und die nationalen Behörden zu einem mit dem Unionsrecht unvereinbaren Verhalten veranlasst worden waren, weil eine objektive, bedeutende Unsicherheit hinsichtlich der Tragweite der Unionsbestimmungen bestand, zu der eventuell auch das Verhalten anderer Mitgliedstaaten oder der Kommission beigetragen hatte (Urteil vom 14. März 2019, Skanska Industrial Solutions u. a., C-724/17, EU:C:2019:204, Rn. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 11.04.2019 - C-483/17

    Tarola - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Freizügigkeit - …

    Auszug aus EuGH, 10.07.2019 - C-210/18
    Rn. 22 Zur Beantwortung dieser Fragen ist darauf hinzuweisen, dass bei der Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen sind, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (…Urteile vom 7. Oktober 2010, Lassal, C-162/09, EU:C:2010:592, Rn. 49, und vom 11. April 2019, Tarola, C-483/17, EU:C:2019:309, Rn. 37).
  • EuGH, 07.10.2010 - C-162/09

    Lassal - Vorabentscheidungsersuchen - Freizügigkeit - Richtlinie 2004/38/EG - …

    Auszug aus EuGH, 10.07.2019 - C-210/18
    Rn. 22 Zur Beantwortung dieser Fragen ist darauf hinzuweisen, dass bei der Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen sind, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteile vom 7. Oktober 2010, Lassal, C-162/09, EU:C:2010:592, Rn. 49, …und vom 11. April 2019, Tarola, C-483/17, EU:C:2019:309, Rn. 37).
  • EuGH, 07.02.2018 - C-304/16

    Ein Drei-Parteien-Verfahren, das einen Co-Branding-Partner oder Vertreter …

    Auszug aus EuGH, 10.07.2019 - C-210/18
    Dies kann jedoch kein Hinderungsgrund dafür sein, Anhang II dieser Richtlinie dahin auszulegen, dass die Benützung der Personenbahnsteige unter das Mindestzugangspaket im Sinne dieses Anhangs fällt, da in der ständigen Rechtsprechung bereits klargestellt wurde, dass es, wenn aus einem Rechtsakt mit allgemeiner Geltung das von dem Organ verfolgte Ziel in seinen wesentlichen Zügen hervorgeht, übertrieben wäre, eine besondere Begründung für die verschiedenen getroffenen technischen Entscheidungen zu verlangen (Urteil vom 7. Februar 2018, American Express, C-304/16, EU:C:2018:66, Rn. 76 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 11.11.2020 - C-287/19

    DenizBank - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie (EU) …

    Eine solche Beschränkung ist nur dann zulässig, wenn zwei grundlegende Kriterien erfüllt sind, nämlich guter Glaube der Betroffenen und die Gefahr schwerwiegender Störungen (vgl. insbesondere Urteile vom 10. Juli 2019, WESTbahn Management, C-210/18, EU:C:2019:586, Rn. 45, …und vom 3. Oktober 2019, Schuch-Ghannadan, C-274/18, EU:C:2019:828, Rn. 61 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • VGH Bayern, 14.10.2021 - 22 A 20.40001

    Erfolglose Klage gegen eine Plangenehmigung zur Erneuerung bzw. für den …

    Die betroffenen Bahnsteige seien nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (U.v. 10.7.2019 - C-210/18) nicht Bestandteil einer Serviceeinrichtung, sondern der Strecke, des Mindestzugangspakets des Schienenwegs.

    Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 10. Juli 2019 - C-210/18 - betreffe die Auslegung von Anhang II der RL 2012/34/EU; eine Aussage zur Verringerung der Kapazität einer Strecke enthalte dieses Urteil nicht.

    Das von der Klägerin in Bezug genommene Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 10. Juli 2019 - C-210/18 - habe einen entgeltregulierungsrechtlichen Fall und insoweit lediglich die Frage betroffen, ob Personenbahnsteige unter Anhang II Nr. 1 Buchst. c (Mindestzugangspaket) oder Nr. 2 (Serviceeinrichtungen) der RL 2012/34/EU zu subsumieren seien.

    Rn. 41 Soweit sich die Klägerin auch insoweit (im Rahmen der mündlichen Verhandlung) auf das Urteil des Europäischen Gerichts vom 10. Juli 2019 - C-210/18 - bezieht, folgen aus diesem keine unionsrechtlich zwingenden Vorgaben für die Vorhabensträgerschaft bzw. Antragsbefugnis, weil es sich insoweit ausschließlich mit Abgrenzungsfragen im Bereich des Regulierungsrechts befasst (vgl. dazu näher 1.2.3).

    Die Frage ob, wie die Klägerin wohl (unter Berücksichtigung auch ihres schriftsätzlichen Vortrags) meint, Bahnsteige aufgrund der Eisenbahnrichtlinie 2012/34/EU und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (U.v. 10.7.2019 - C-210/18) der Strecke zuzuordnen sind, so dass die Klägerin die "falsche" Antragstellerin und Vorhabensträgerin sei, ist vorliegend nicht entscheidungserheblich bzw. ist eine Beantwortung dieser Frage durch den EuGH nicht i.S.v. Art. 267 Abs. 2 AEU für den Erlass des Urteils erforderlich.

    Aus dem Urteil des Europäischen Gerichts vom 10. Juli 2019 - C-210/18 - folgt nichts anderes; insbesondere ergibt sich daraus nicht, dass unionsrechtlich im vorliegenden Fall die Annahme einer mehr als geringfügigen Verringerung der Streckenkapazität geboten sein könnte.

    Die Frage ob, wie die Klägerin meint, Bahnsteige aufgrund der Eisenbahnrichtlinie 2012/34/EU und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (U.v. 10.7.2019 - C-210/18) auch im Anwendungsbereich des § 11 AEG-2016 der Strecke zuzuordnen sind, ist vorliegend nicht entscheidungserheblich bzw. ist eine Beantwortung dieser Frage durch den EuGH nicht i.S.v. Art. 267 Abs. 2 AEUV für den Erlass des Urteils erforderlich.

  • EuGH, 03.10.2019 - C-274/18

    Schuch-Ghannadan - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - …

    Rn. 62 Der Gerichtshof hat auf diese Lösung nur unter ganz bestimmten Umständen zurückgegriffen, namentlich, wenn eine Gefahr schwerwiegender wirtschaftlicher Auswirkungen bestand, die insbesondere mit der großen Zahl von Rechtsverhältnissen zusammenhingen, die in gutem Glauben auf der Grundlage der als gültig betrachteten Regelung eingegangen worden waren, und wenn sich herausstellte, dass die Einzelnen und die nationalen Behörden zu einem mit dem Unionsrecht unvereinbaren Verhalten veranlasst worden waren, weil hinsichtlich der Tragweite der Unionsbestimmungen eine bedeutende objektive Unsicherheit bestand, zu der eventuell auch das Verhalten anderer Mitgliedstaaten oder der Kommission beigetragen hatte (Urteil vom 10. Juli 2019, WESTbahn Management, C-210/18, EU:C:2019:586, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BVerwG, 12.10.2022 - 7 B 5.22

    Plangenehmigung zur Erneuerung bzw. den barrierefreien Ausbau von …

    "Ist ein privatrechtlich organisierter Betreiber von Serviceeinrichtungen, wie die Beigeladene, i. S. d. § 2 Abs. 9 AEG i. V. m. Anlage 2 Nr. 2 lit. a ERegG in der im Zeitpunkt des Erlasses der angefochtenen Plangenehmigung am 12.12.2019 und vom 15.10.2020 geltenden Fassung vom 14.08.2020 entgegen den Regelungen der Richtlinie 2012/34/EU gem. Art. 1, 3, 13, Anhang I und II Richtlinie 2012/34/EU und entgegen dem Urteil des EuGH (vgl. EuGH, Urteil vom 10.07.2019, Az. C-210/18) als rechtmäßiger Vorhaben- und Schienenbaulastträger für den Umbau von Personenbahnsteigen i. S. d. § 18 AEG und berechtigt, einen Antrag auf Planfeststellung gem. § 18 AEG auf eine wesentliche Änderung von Personenbahnsteigen zu stellen?".

    "Entfaltet das Antragserfordernis des § 18 AEG i. V. m. § 73 VwVfG mit oder ohne Berücksichtigung (1) der Zielvorgabe des § 1 Abs. 1 AEG, (2) des subjektiven Übernahmeinteresses gem. § 11 AEG, (3) der Zugangsansprüche der Zugangsberechtigten gem. § 1 Abs. 12, §§ 10 ff. ERegG und (4) der europarechtlichen Vorgaben an den Betrieb von Personenbahnsteigen Art. 1, 3, 13, Anhang I und II Richtlinie 2012/34/EU und des Urteils des EuGH (vgl. EuGH, Urteil vom 10.07.2019, Az. C-210/18) ein drittschützendes subjektives Recht eines Zugangsberechtigten und ernsthaften Übernahmeinteressenten, um gegen eine einem unzuständigen Vorhabenträger erteilte Plangenehmigung Klage zu erheben?".

    Ansatzpunkte für eine abweichende Sichtweise ergeben sich aus den von der Klägerin zitierten Vorschriften des Allgemeinen Eisenbahngesetzes, des Eisenbahnregulierungsgesetzes vom 29. August 2016 (BGBl. I S. 2082), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 9. Juni 2021 (BGBl. I S. 1737), der Richtlinie 2012/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums (ABl. L 343 S. 32) bzw. aus der in Bezug genommenen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH, Urteil vom 10. Juli 2019 - C-210/18 [ECLI:EU:C:2019:586], WESTbahn Management GmbH/ÖBB Infrastruktur AG -) nicht.

    "Bedarf die Verkürzung eines Personenbahnsteigs um mehr als 50 % aufgrund der Regelungen der Richtlinie 2012/34/EU gem. Art. 1, 3, 13, Anhang I und II Richtlinie 2012/34/EU und aufgrund des Urteils des EuGH (vgl. EuGH, Urteil vom 10.07.2019, Az. C-210/18), wonach die Personenbahnsteige Bestandteil des Mindestzugangspakets der Eisenbahninfrastruktur sind, einer Stilllegungsgenehmigung unter dem Gesichtspunkt einer mehr als geringfügigen Verringerung der Kapazität des Personenbahnsteigs oder der Strecke gem. § 11 AEG in der im Zeitpunkt des Erlasses der angefochtenen Plangenehmigung am 12.12.2019 und vom 15.10.2020 geltenden Fassung vom 14.08.2020?".

    Aus den genannten Bestimmungen oder dem zitierten Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH, Urteil vom 10. Juli 2019 - C-210/18, WESTbahn Management GmbH/ÖBB Infrastruktur AG -) ergeben sich keine gegenläufigen Anhaltspunkte.

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2020 - C-407/19

    Katoen Natie Bulk Terminals und General Services Antwerp - …

    {FN:70} Vgl. Urteile vom 27. Februar 2014, Transportes Jordi Besora (…C-82/12, EU:C:2014:108, Rn. 41), vom 19. April 2018, 0ftalma Hospital (…C-65/17, EU:C:2018:263, Rn. 57), vom 10. Juli 2019, WESTbahn Management (C-210/18, EU:C:2019:586, Rn. 45), und vom 3. Oktober 2019, Schuch-Ghannadan (…C-274/18, EU:C:2019:828, Rn. 60 bis 62).

    "Der Gerichtshof hat auf diese Lösung nur unter ganz bestimmten Umständen zurückgegriffen, namentlich, wenn eine Gefahr schwerwiegender wirtschaftlicher Auswirkungen bestand, die insbesondere mit der großen Zahl von Rechtsverhältnissen zusammenhingen, die gutgläubig auf der Grundlage der als gültig betrachteten Regelung eingegangen worden waren, und wenn sich herausstellte, dass die Einzelnen und die nationalen Behörden zu einem mit dem Unionsrecht unvereinbaren Verhalten veranlasst worden waren, weil eine objektive, bedeutende Unsicherheit hinsichtlich der Tragweite der Unionsbestimmungen bestand, zu der eventuell auch das Verhalten anderer Mitgliedstaaten oder der Kommission beigetragen hatte" (Urteile vom 10. Juli 2019, C-210/18, WESTbahn Management, EU:C:2019:586, Rn. 46, …und vom 14. März 2019, Skanska Industrial Solutions u. a., C-724/17, EU:C:2019:204, Rn. 57).

  • VGH Bayern, 19.06.2020 - 22 AS 20.40008

    Plangenehmigung zur Erneuerung von Bahnsteigen

    Anderes ergibt sich auch nicht aus dem vom Antragsteller genannten Urteil des EuGH vom 10. Juli 2019 - C-210/18 -, das regulierungsrechtliche Fragen betrifft.

    Auch ist nicht nachvollziehbar, inwieweit sich aus dem Urteil des EuGH vom 10. Juli 2019 - C-210/18 - ergeben könnte, dass unionsrechtlich im vorliegenden Fall die Annahme einer mehr als geringfügigen Verringerung der Streckenkapazität geboten sein könnte, wie die Antragstellerin behauptet.

  • VG Köln, 28.07.2020 - 18 L 1129/20
    Rn. 14 Urteil des Gerichtshofs vom 10. Juli 2019 - C-210/18 -, ECLI:EU:C:2019:586.
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   Generalanwalt beim EuGH, 28.03.2019 - C-210/18   

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https://dejure.org/2019,6890
Generalanwalt beim EuGH, 28.03.2019 - C-210/18 (https://dejure.org/2019,6890)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 28.03.2019 - C-210/18 (https://dejure.org/2019,6890)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 28. März 2019 - C-210/18 (https://dejure.org/2019,6890)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    WESTbahn Management

    Vorabentscheidungsersuchen - Verkehr - Einheitlicher europäischer Eisenbahnraum - Richtlinie 2012/34/EU - Personenbahnhöfe, deren Gebäude und sonstige Einrichtungen - Eisenbahninfrastruktur - Einbeziehung von Personenbahnsteigen - Zugangsentgelt - Begrenzung der ...

  • Europäischer Gerichtshof

    WESTbahn Management

    Vorabentscheidungsersuchen - Verkehr - Einheitlicher europäischer Eisenbahnraum - Richtlinie 2012/34/EU - Personenbahnhöfe, deren Gebäude und sonstige Einrichtungen - Eisenbahninfrastruktur - Einbeziehung von Personenbahnsteigen - Zugangsentgelt - Begrenzung der ...

  • rechtsportal.de

    Vorabentscheidungsersuchen - Verkehr - Einheitlicher europäischer Eisenbahnraum - Richtlinie 2012/34/EU - Personenbahnhöfe, deren Gebäude und sonstige Einrichtungen - Eisenbahninfrastruktur - Einbeziehung von Personenbahnsteigen - Zugangsentgelt - Begrenzung der ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 27.02.2014 - C-82/12

    Die spanische Steuer auf den Einzelhandelsverkauf bestimmter Mineralöle verstößt …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.03.2019 - C-210/18
    {FN:25} Urteil vom 27. Februar 2014, Transportes Jordi Besora (C-82/12, EU:C:2014:108, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:26} Urteile vom 27. Februar 2014, Transportes Jordi Besora (C-82/12, EU:C:2014:108, Rn. 42 und 43), vom 3. Juni 2010, Kalinchev (…C-2/09, EU:C:2010:312, Rn. 50 und 51), und vom 10. Mai 2012, Santander Asset Management SGIIC u. a. (…C-338/11 bis C-347/11, EU:C:2012:286, Rn. 59 und 60).

  • EuGH, 10.05.2012 - C-338/11

    Das Recht der Union steht französischen Rechtsvorschriften entgegen, die für …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.03.2019 - C-210/18
    {FN:26} Urteile vom 27. Februar 2014, Transportes Jordi Besora (…C-82/12, EU:C:2014:108, Rn. 42 und 43), vom 3. Juni 2010, Kalinchev (…C-2/09, EU:C:2010:312, Rn. 50 und 51), und vom 10. Mai 2012, Santander Asset Management SGIIC u. a. (C-338/11 bis C-347/11, EU:C:2012:286, Rn. 59 und 60).
  • EuGH, 22.11.2012 - C-136/11

    Bahnreisende müssen über Verspätungen oder Ausfälle ihrer wichtigsten …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.03.2019 - C-210/18
    {FN:3} Der Gerichtshof erkennt die Schienen-Control Kommission als vorlageberechtigtes Gericht an (Urteil vom 22. November 2012, Westbahn Management, C-136/11, EU:C:2012:740, Rn. 26 bis 31).
  • EuGH, 03.06.2010 - C-2/09

    Kalinchev - Verbrauchsteuern - Besteuerung von gebrauchten Kraftfahrzeugen - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.03.2019 - C-210/18
    {FN:26} Urteile vom 27. Februar 2014, Transportes Jordi Besora (…C-82/12, EU:C:2014:108, Rn. 42 und 43), vom 3. Juni 2010, Kalinchev (C-2/09, EU:C:2010:312, Rn. 50 und 51), und vom 10. Mai 2012, Santander Asset Management SGIIC u. a. (…C-338/11 bis C-347/11, EU:C:2012:286, Rn. 59 und 60).
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.09.2018 - C-388/17

    SJ - Vorabentscheidungsersuchen Öffentliche Aufträge im Eisenbahnsektor …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.03.2019 - C-210/18
    {FN:15} C-388/17, EU:C:2018:738, Nrn. 52 ff.
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2021 - C-453/20

    CityRail - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV - Begriff des nationalen …

    {FN:15} Rechtssache C-210/18, EU:C:2019:277, im Folgenden: Westbahn Management II, Fn. 3.
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.02.2021 - C-60/20

    Latvijas dzelzceļš (Installations de service ferroviaire) - Vorlage zur …

    {FN:15} Zu den Unterschieden zwischen den beiden Begriffen verweise ich auf meine Schlussanträge in der Rechtssache WESTbahn Management (C-210/18, EU:C:2019:277, Nrn. 41 bis 45).
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