Rechtsprechung
| EuGH, 27.06.1996 - C-240/95 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Judicialis
EG-Vertrag Art. 30
- EU-Kommission
Strafverfahren gegen Schmit
EG-Vertrag, Artikel 30
Freier Warenverkehr; Mengenmässige Beschränkungen; Maßnahmen gleicher Wirkung; Regelung über die Jahresangabe bei Kraftfahrzeugen, die Parallelimporte benachteiligt - EU-Kommission
Strafverfahren gegen Schmit
- Wolters Kluwer
Vereinbarkeit der Regelung eines Mitgliedstaats über die Jahresangabe bei Kraftfahrzeugen, die Parallelimporte benachteiligt, mit der Warenverkehrsfreiheit
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Freier Warenverkehr: Jahresangabe bei Kfz
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EG-Vertrag Art. 30
Freier Warenverkehr - Mengenmässige Beschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Regelung über die Jahresangabe bei Kraftfahrzeugen, die Parallelimporte benachteiligt - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 28.03.1996 - C-240/95
- EuGH, 27.06.1996 - C-240/95
Papierfundstellen
- BB 1996, 694
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- EuGH, 11.07.1974 - 8/74
Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen
Auszug aus EuGH, 27.06.1996 - C-240/95
22 Somit führt eine Regelung wie die streitige zu einer Beeinträchtigung der Einfuhren (vgl. Urteil vom 11. Juli 1974 in der Rechtssache 8/74, Dassonville, Slg. 1974, 837). - EuGH, 16.12.1992 - C-132/91
Katsikas u.a. / Konstantinidis u.a.
Auszug aus EuGH, 27.06.1996 - C-240/95
14 Da die Tragweite der innerstaatlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften unter Berücksichtigung ihrer Auslegung durch die nationalen Gerichte zu beurteilen sei (Urteile vom 16. Dezember 1992 in den verbundenen Rechtssachen C-132/91, C-138/91 und C-139/91, Katsikas u. a., Slg. 1992, I-6577, Randnr. 39, und vom 8. Juni 1994 in der Rechtssache C-382/92, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1994, I-2435, Randnr. 36), beschränke die streitige Regelung weder unmittelbar noch mittelbar, weder tatsächlich noch potentiell den Handel zwischen den Mitgliedstaaten. - EuGH, 08.06.1994 - C-382/92
Kommission / Vereinigtes Königreich
Auszug aus EuGH, 27.06.1996 - C-240/95
14 Da die Tragweite der innerstaatlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften unter Berücksichtigung ihrer Auslegung durch die nationalen Gerichte zu beurteilen sei (Urteile vom 16. Dezember 1992 in den verbundenen Rechtssachen C-132/91, C-138/91 und C-139/91, Katsikas u. a., Slg. 1992, I-6577, Randnr. 39, und vom 8. Juni 1994 in der Rechtssache C-382/92, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1994, I-2435, Randnr. 36), beschränke die streitige Regelung weder unmittelbar noch mittelbar, weder tatsächlich noch potentiell den Handel zwischen den Mitgliedstaaten.
- EuGH, 11.12.2003 - C-322/01
DAS NATIONALE VERBOT DES VERSANDHANDELS MIT ARZNEIMITTELN LÄUFT DEM …
Es sei in der Rechtsprechung des Gerichtshofes ausdrücklich anerkannt, dass Wiedereinfuhren unter den Schutz des freien Warenverkehrs fielen (Urteile vom 27. Juni 1996 in der Rechtssache C-240/95, Schmit, Slg. 1996, I-3179, Randnr. 10, vom 12. November 1996 in der Rechtssache C-201/94, Smith & Nephew und Primecrown, Slg. 1996, I-5819, Randnrn.Ein im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats hergestelltes Erzeugnis, das ausgeführt und anschließend in diesen Staat wieder eingeführt wird, stellt daher ebenso ein eingeführtes Erzeugnis dar wie ein in einem anderen Mitgliedstaat hergestelltes Erzeugnis, das direkt in das Inland eingeführt wird (in diesem Sinne Urteile Leclerc u. a., Randnr. 26, und Schmit, Randnr. 10).
- BSG, 18.05.2004 - B 1 KR 21/02 R
Krankenversicherung - nicht zugelassenes Arzneimittel - Zulassung in anderem …
Diese Freiheit gilt auch - was hier wegen des Sitzes des Herstellers in Deutschland und der in den Niederlanden bestehenden Verkehrsfähigkeit des Arzneimittels nahe liegen könnte - beim Reimport von zunächst ins EU-Ausland verbrachten Waren (vgl zB EuGHE 1996, I-3179 RdNr 10 - Schmit). - EuG, 24.04.2018 - T-133/16
Das Gericht der Europäischen Union stellt fest, dass ein und dieselbe Person …
Rn. 84 Da die Auslegung einer Bestimmung des nationalen Rechts in Rede steht, ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung die Bedeutung der nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften unter Berücksichtigung ihrer Auslegung durch die nationalen Gerichte zu beurteilen ist (vgl. Urteile vom 27. Juni 1996, Schmit, C-240/95, EU:C:1996:259, Rn. 14 und die dort angeführte Rechtsprechung, …und vom 16. September 2015, Kommission/Slowakei, C-433/13, EU:C:2015:602, Rn. 81 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 28.03.1996 - C-240/95 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Strafverfahren gegen Rémy Schmit.
Freier Warenverkehr - Kraftfahrzeuge - Nationale Regelung über die Jahresangabe - Diskriminierung von Paralleleinfuhren
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 28.03.1996 - C-240/95
- EuGH, 27.06.1996 - C-240/95
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (10)
- BFH, 16.02.1954 - I 92/53 U
Darlehen einer Stadtgemeinde an ihre Stadtwerke - Bewertung eines Darlehens in …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.03.1996 - C-240/95
Anhang IV Teil I der Richtlinie 92/53/EWG vom 18. Juni 1992 zur Änderung der Richtlinie 70/156/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger ( 1 ) enthält etwa eine Liste über 52 solcher Einzelrichtlinien und die Fahrzeuge, für die sie gelten.Mit Wirkung vom 1. Januar 1993 wurde durch die genannte Richtlinie 92/53 ein gemeinschaftliches Typengenehmigungsverfahren eingeführt, wonach für einen Fahrzeugtyp nur in einem Mitgliedstaat ein Antrag zu stellen ist ( 2 ).
Es mag ganz allgemein der Hinweis angebracht sein, daß für den Kraftfahrzeugsektor ein gemeinschaftliches Typengenehmigungsverfahren (vgl. die genannte Richtlinie 92/53) und eine große Anzahl von Einzelrichtlinien über verschiedene Fahrzeugbestandteile erlassen worden sind und die Hersteller von den erheblichen Vorteilen einer Großserie profitieren können, wenn sie bei der Herstellung der Fahrzeuge so weit wie möglich die gleiche Plattform und die gleichen Bestandteile verwenden.
- EuGH, 12.03.1987 - 178/84
Kommission / Deutschland: Inverkehrbringen von Bier aus einem anderen …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.03.1996 - C-240/95
Der Gerichtshof hat in einer Reihe von Urteilen festgestellt, daß die Beschränkung einer bestimmten Gattungsbezeichnung auf Erzeugnisse mit bestimmten Merkmalen eine Maßnahme gleicher Wirkung darstellt (vgl. z.B. Urteil vom 12. März 1987 in der Rechtssache 178/84, Kommission/Deutschland, Slg. 1987, 1227, in der es um die Bezeichnung "Bier" ging, die in Deutschland nur dem nach dem deutschen Reinheitsgebot hergestellten Bier vorbehalten war ( 5 ).( 4 ) Vgl. Urteile vom 26. Oktober 1995 in der Rechtssache C-51/94, Kommission/Deutschland, Slg. 1995, I-3599, Randnr. 29, vom 6. Juli 1995 in der Rechtssache C-470/93, Slg. 1995, I-1923, Randnr. 12, und vom 24. November 1993 in den verbundenen Rechtssachen C-267/91 und C-268/91, Keck und Mithouard, Slg. 1993, 6097, Randnr. 15.
- EuGH, 11.07.1974 - 8/74
Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.03.1996 - C-240/95
( 8 ) Vgl. z. B. Urteile vom 11. Juli 1974 in der Rechtssache 8/74, Dassonville, Slg. 1974, 837, vom 20. Mai 1976 in der Rechtssache 104/75, De Peijper, Slg. 1976, 613, und vom 17. Juni 1987 in der Rechtssache 154/85, Kommission/Italien, Slg. 1987, 2717.
- EuGH, 24.11.1993 - C-267/91
Strafverfahren gegen Keck und Mithouard
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.03.1996 - C-240/95
( 4 ) Vgl. Urteile vom 26. Oktober 1995 in der Rechtssache C-51/94, Kommission/Deutschland, Slg. 1995, I-3599, Randnr. 29, vom 6. Juli 1995 in der Rechtssache C-470/93, Slg. 1995, I-1923, Randnr. 12, und vom 24. November 1993 in den verbundenen Rechtssachen C-267/91 und C-268/91, Keck und Mithouard, Slg. 1993, 6097, Randnr. 15. - EuGH, 06.07.1995 - C-470/93
Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln / Mars
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.03.1996 - C-240/95
( 4 ) Vgl. Urteile vom 26. Oktober 1995 in der Rechtssache C-51/94, Kommission/Deutschland, Slg. 1995, I-3599, Randnr. 29, vom 6. Juli 1995 in der Rechtssache C-470/93, Slg. 1995, I-1923, Randnr. 12, und vom 24. November 1993 in den verbundenen Rechtssachen C-267/91 und C-268/91, Keck und Mithouard, Slg. 1993, 6097, Randnr. 15. - EuGH, 13.11.1990 - 331/88
The Queen / Ministry of Agriculture, Fisheries und Food, ex parte FEDESA u.a.
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.03.1996 - C-240/95
( 10 ) Vgl. z. B. Urteil vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-331/88, Fcdcsa u. a., Slg. 1990, I-4023, Randnr. 13. - EuGH, 20.05.1976 - 104/75
De Peijper
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.03.1996 - C-240/95
( 8 ) Vgl. z. B. Urteile vom 11. Juli 1974 in der Rechtssache 8/74, Dassonville, Slg. 1974, 837, vom 20. Mai 1976 in der Rechtssache 104/75, De Peijper, Slg. 1976, 613, und vom 17. Juni 1987 in der Rechtssache 154/85, Kommission/Italien, Slg. 1987, 2717. - EuGH, 16.01.1992 - C-373/90
Strafverfahren gegen X
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.03.1996 - C-240/95
( 7 ) Vgl. Urteil vom 16. Januar 1992 in der Rechtssache C-373/90, X, Slg. 1992, I-131, Randnr. 12. - EuGH, 17.06.1987 - 154/85
Kommission / Italien
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.03.1996 - C-240/95
( 8 ) Vgl. z. B. Urteile vom 11. Juli 1974 in der Rechtssache 8/74, Dassonville, Slg. 1974, 837, vom 20. Mai 1976 in der Rechtssache 104/75, De Peijper, Slg. 1976, 613, und vom 17. Juni 1987 in der Rechtssache 154/85, Kommission/Italien, Slg. 1987, 2717. - EuGH, 26.11.1985 - 182/84
Miro
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.03.1996 - C-240/95
( 5 ) Vgl. in diesem Zusammenhang auch das in Fußnote 4 genannte Urteil vom 26. Oktober 1995 sowie das Urteil vom 26. November 1985 in der Rechtssache 182/84, Miro, Slg. 1985, 3731.
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