Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
Weitere Entscheidungen unten: EuGH, 17.11.1993 | GA (Tesauro), 14.07.1993

Rechtsprechung
   EuGH, 17.11.1993 - C-2/91, C-245/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,711
EuGH, 17.11.1993 - C-2/91, C-245/91 (https://dejure.org/1993,711)
EuGH, Entscheidung vom 17.11.1993 - C-2/91, C-245/91 (https://dejure.org/1993,711)
EuGH, Entscheidung vom 17. November 1993 - C-2/91, C-245/91 (https://dejure.org/1993,711)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,711) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • Judicialis

    EWGV Art. 177; ; EWGV Art. 3; ; EWGV Art. 85

  • EU-Kommission PDF

    Strafverfahren gegen Meng

    EWG-Vertrag, Artikel 5 und 85
    1. Wettbewerb; Gemeinschaftsrechtliche Vorschriften; Verpflichtungen der Mitgliedstaaten; Regelung, die eine Verstärkung der Wirkungen bestehender Kartellabsprachen bezweckt; Begriff

  • EU-Kommission

    Strafverfahren gegen Meng

  • Wolters Kluwer

    Einschränkung des Wettbewerbs zwischen den Wirtschaftsteilnehmern durch staatliche Regelungen; Verstoß gegen die Regelung über die Versicherungsaufsicht ; Abführung von Provisionen an die Kunden durch Versicherungsmakler und Versicherungsgesellschaften

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Vereinbarkeit des gesetzlichen Verbots der Weitergabe von Provisionen der Versicherungsvermittler mit Art. 85 EWG-Vertrag

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWGV Art. 177; EWGV Art. 3; EWGV Art. 85
    1. Wettbewerb - Gemeinschaftsrechtliche Vorschriften - Verpflichtungen der Mitgliedstaaten - Regelung, die eine Verstärkung der Wirkungen bestehender Kartellabsprachen bezweckt - Begriff

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    - Meng -, Provisionsabgabeverbot für Versicherungsvermittler, Vereinbarkeit mit EG-KartellR, Anwendung der Wettbewerbsvorschriften auf staatliche Regelungen

  • zeit.de (Pressebericht, 28.01.1994)

    Scheingefecht um ein Kartell

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Rabattgesetz; staatliches Rabattverbot für Versicherungsvermittler

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 1717
  • ZIP 1993, 1898
  • GRUR Int. 1994, 230
  • VersR 1994, 161
  • WM 1994, 858
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (48)Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 21.09.1988 - 267/86

    Van Eycke / ASPA

    Auszug aus EuGH, 17.11.1993 - C-2/91
    Nach der Rechtsprechung ist ein solcher Fall dann gegeben, wenn ein Mitgliedstaat gegen Artikel 85 verstossende Kartellabsprachen vorschreibt, erleichtert oder deren Auswirkungen verstärkt oder wenn er der eigenen Regelung dadurch ihren staatlichen Charakter nimmt, daß er die Verantwortung für in die Wirtschaft eingreifende Entscheidungen privaten Wirtschaftsteilnehmern überträgt (Urteil vom 21. September 1988 in der Rechtssache 267/86, Van Eycke, Slg. 1988, 4769, Randnr. 16).
  • EuGH, 13.03.2001 - C-379/98

    PreussenElektra - Pflicht zur Abnahme von Strom zu Mindestpreisen keine …

    Sie stützt ihre Argumentation auf eine Analogie zu der Rechtsprechung des Gerichtshofes, nach der es den Mitgliedstaaten durch Artikel 85 EG-Vertrag (jetzt Artikel 81 EG) in Verbindung mit Artikel 5 EG-Vertrag untersagt ist, Maßnahmen, auch in Form von Gesetzen oder Verordnungen, zu treffen, die die praktische Wirksamkeit der für die Unternehmen geltenden Wettbewerbsregeln aufheben können (vgl. insbesondere Urteil vom 17. November 1993 in der Rechtssache C-2/91, Meng, Slg. 1993, I-5751, Randnr. 14).
  • EuGH, 21.09.1999 - C-67/96

    Albany - Pflichtmitgliedschaft in einem Betriebsrentenfonds - Vereinbarkeit mit …

    Nach der Rechtsprechung ist ein solcher Fall dann gegeben, wenn ein Mitgliedstaat gegen Artikel 85 verstoßende Kartellabsprachen vorschreibt, erleichtert oder deren Auswirkungen verstärkt oder wenn er der eigenen Regelung dadurch ihren staatlichen Charakter nimmt, daß er die Verantwortung für in die Wirtschaft eingreifende Entscheidungen privaten Wirtschaftsteilnehmern überträgt (siehe auch Urteile vom 17. November 1993 in der Rechtssache C-2/91, Meng, Slg. 1993, I-5751, Randnr. 14, in der Rechtssache C-185/91, Reiff, Slg. 1993, I-5801, Randnr. 14, in der Rechtssache C-245/91, Ohra Schadeverzekeringen, Slg. 1993, I-5851, Randnr. 10, sowie vom 18. Juni 1998 in der Rechtssache C-35/96, Kommission/Italien, Slg. 1998, I-3851, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.05.1997 - C-359/95

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften und Französische Republik gegen …

    Soweit es auf andere als die in Artikel 90 angeführten Unternehmen anzuwenden ist, fällt es zum anderen in den Anwendungsbereich der Artikel 85 und 86, wenn es diesen, wie im vorgenannten Urteil Meng(57) entschieden, ihre Wirksamkeit nimmt.

    Falls letztlich festgestellt werden sollte, daß das nationale Recht den Artikeln 85 und 86 ihre Wirksamkeit nimmt und damit nach dem Urteil Meng(58) in den Anwendungsbereich dieser Bestimmungen fällt, könnte ausserdem die Prüfung notwendig werden, ob diese Feststellung für die Behandlung von Unternehmen nach den Artikeln 85 und 86 von Bedeutung ist, die das betreffende nationale Recht befolgt haben.

    (15) - Urteil des Gerichtshofes vom 17. November 1993 in der Rechtssache C-2/91 (Meng, Slg. 1993, I-5751).

    (40) - Im vorgenannten Urteil Meng hatte der Gerichtshof eine deutsche Versicherungsregelung zu würdigen, die die Weitergabe von Provisionen an Kunden untersagte.

    (47) - Vgl. Urteil Meng (zitiert in Fußnote 15).

    Insbesondere liegt das Grundkriterium für die Annahme, daß nationale Rechtsvorschriften ausnahmsweise unter die Artikel 85 und 86 fallen, in der Feststellung, daß die betreffenden Vorschriften ihren "staatlichen Charakter" verloren haben, gerade weil sie wettbewerbswidriges Verhalten einzelner vorschreiben, erleichtern oder verstärken oder weil sie privaten Wirtschaftsteilnehmern die Verantwortung für in die Wirtschaft eingreifende Entscheidungen übertragen, vgl. Urteil Meng (zitiert in Fußnote 15).

    (53) - Darüber hinaus könnte eine solche Möglichkeit, wie die Kommission im Urteil Meng (zitiert in Fußnote 15) bemerkte, womöglich die Einheitlichkeit des Gemeinschaftsrechts beeinträchtigen.

    (65) - Bekanntlich sind diese Kriterien der Rechtsprechung, wie sie im Urteil Meng aufgeführt sind, vom Gerichtshof im Zusammenhang der Beantwortung von Vorabentscheidungsfragen formuliert worden, mit anderen Worten in Fällen, in denen die Überprüfung nationaler Rechtsvorschriften nach den Artikeln 85 und 86 vom vorlegenden Gericht und nicht von der Kommission vorzunehmen war.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht EuGH

Rechtsprechung
   EuGH, 17.11.1993 - C-245/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2416
EuGH, 17.11.1993 - C-245/91 (https://dejure.org/1993,2416)
EuGH, Entscheidung vom 17.11.1993 - C-245/91 (https://dejure.org/1993,2416)
EuGH, Entscheidung vom 17. November 1993 - C-245/91 (https://dejure.org/1993,2416)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,2416) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • Judicialis

    EWGV Art. 177; ; EWGV Art. 85; ; EWGV Art. 3; ; EWGV At. 86

  • EU-Kommission PDF

    Strafverfahren gegen Ohra Schadeverzekeringen

    EWG-Vertrag, Artikel 5 und 85
    1. Wettbewerb; Gemeinschaftsrechtliche Vorschriften; Verpflichtungen der Mitgliedstaaten; Regelung zur Verstärkung der Auswirkungen bestehender Kartelle; Begriff

  • EU-Kommission

    Strafverfahren gegen Ohra Schadeverzekeringen

  • Wolters Kluwer

    Einschränkung des Wettbewerbs zwischen Wirtschaftsteilnehmern durch staatliche Regelungen; Rabattverbot für niederländische Versicherungsgesellschaften

  • rechtsportal.de

    1. Wettbewerb - Gemeinschaftsrechtliche Vorschriften - Verpflichtungen der Mitgliedstaaten - Regelung zur Verstärkung der Auswirkungen bestehender Kartelle - Begriff

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Versicherungsvermittler - Staatliches Rabattverbot - Auslegung der Artikel 3 Buchstabe f, 5 Absatz 2 und 85 Absatz 1 EWG-Vertrag.

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 21.09.1988 - 267/86

    Van Eycke / ASPA

    Auszug aus EuGH, 17.11.1993 - C-245/91
    Nach der Rechtsprechung ist ein solcher Fall dann gegeben, wenn ein Mitgliedstaat gegen Artikel 85 verstossende Kartellabsprachen vorschreibt, erleichtert oder deren Auswirkungen verstärkt oder wenn er der eigenen Regelung dadurch ihren staatlichen Charakter nimmt, daß er die Verantwortung für in die Wirtschaft eingreifende Entscheidungen privaten Wirtschaftsteilnehmern überträgt (Urteil vom 21. September 1988 in der Rechtssache 267/86, Van Eycke, Slg. 1988, 4769, Randnr. 16).
  • EuGH, 21.09.1999 - C-67/96

    Albany - Pflichtmitgliedschaft in einem Betriebsrentenfonds - Vereinbarkeit mit …

    Nach der Rechtsprechung ist ein solcher Fall dann gegeben, wenn ein Mitgliedstaat gegen Artikel 85 verstoßende Kartellabsprachen vorschreibt, erleichtert oder deren Auswirkungen verstärkt oder wenn er der eigenen Regelung dadurch ihren staatlichen Charakter nimmt, daß er die Verantwortung für in die Wirtschaft eingreifende Entscheidungen privaten Wirtschaftsteilnehmern überträgt (siehe auch Urteile vom 17. November 1993 in der Rechtssache C-2/91, Meng, Slg. 1993, I-5751, Randnr. 14, in der Rechtssache C-185/91, Reiff, Slg. 1993, I-5801, Randnr. 14, in der Rechtssache C-245/91, Ohra Schadeverzekeringen, Slg. 1993, I-5851, Randnr. 10, sowie vom 18. Juni 1998 in der Rechtssache C-35/96, Kommission/Italien, Slg. 1998, I-3851, Randnrn.
  • EuGH, 21.09.2016 - C-221/15

    Etablissements Fr. Colruyt - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie …

    Ferner wird der Abschluss wettbewerbswidriger Vereinbarungen durch eine Regelung, die ein aus sich heraus wirksames Verbot ausspricht, weder vorgeschrieben noch erleichtert (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. November 1991, 0hra Schadeverzekeringen, C-245/91, EU:C:1993:887, Rn. 11).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2001 - C-309/99

    NACH AUFFASSUNG DES GENERALANWALTS KANN EIN VERBOT BESTIMMTER FORMEN DER …

    51: - Vgl. auch Bach, A., Anmerkung zu den Urteilen vom 17. November 1993 in den Rechtssachen C-185/91 (Reiff), C-2/91 (Meng, Slg. 1993, I-5751) und C-245/91 (Ohra Schadeverzekeringen, Slg. 1993, I-5851), Common Market Law Review 1994, S. 1357, Fußnote 14. Der Autor führt aus: "Statt davon auszugehen, dass die aufgrund einer abgeleiteten Ermächtigung erlassenen Regelungen im Allgemeininteresse liegen, erscheint es viel eher gerechtfertigt, anzunehmen, dass Regelungen dieser Art den wirtschaftlichen Interessen der an ihrer Erstellung Beteiligten entsprechen und für Neuzugänger auf dem Markt und Ausländer erschwerte Bedingungen schaffen" (freie Übersetzung).

    29 bis 31), vom 1. Oktober 1987 in der Rechtssache 311/85 (Verenigung van Vlaamse Reisbureaus, Slg. 1987, 3801, Randnrn. 22 bis 24), vom 21. September 1988 in der Rechtssache 267/86 (Van Eycke, Slg. 1988, 4769, Randnr. 16), Ahmed Saeed Flugreisen und Silver Line Reisebüro, Randnr. 48, Meng, Randnr. 14, Reiff, Randnr. 14, Ohra Schadeverzekeringen, Randnr. 10, Delta Schiffahrts- und Speditionsgesellschaft, Randnr. 14, Centro Servizi Spediporto, Randnrn.

    205: - Urteil Van Eycke, Randnr. 19.206: - Urteile Meng, Randnr. 20, Ohra Schadeverzekeringen, Randnr. 13, und Corsica Ferries France, Randnr. 52.207: - Urteile Reiff, Randnr. 22, Delta Schiffahrts- und Speditionsgesellschaft, Randnr. 21, und Centro Servizi Spediporto, Randnr. 27.208: - Urteile Van Eycke, Randnr. 19, und Corsica Ferries France, Randnr. 52.209: - Randnr. 57.210: - Nr. 92 der Schlussanträge.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht EuGH

Rechtsprechung
   GA (Tesauro), 14.07.1993 - C-245/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,45253
GA (Tesauro), 14.07.1993 - C-245/91 (https://dejure.org/1993,45253)
GA (Tesauro), Entscheidung vom 14.07.1993 - C-245/91 (https://dejure.org/1993,45253)
GA (Tesauro), Entscheidung vom 14. Juli 1993 - C-245/91 (https://dejure.org/1993,45253)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,45253) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Kurzfassungen/Presse

  • EVERS.OK (Leitsatz)

    EWGVtr Art 102 : N 26, EWGVtr Art 101 : N 26, EWGVtr Art 93 : N 29, EWGVtr Art 92 : N 29, EWGVtr Art 90 : P1; N 26 29, EWGVtr Art 86 : N 6 9 26, EWGVtr Art 85 : P1; N 1 5 6 7 9 10 ... 11 12 13 15 18 23 24 25 29 30 32 33, EWGVtr Art 59 : N 30 31 32, EWGVtr Art 30 : N 10 30 32, EWGVtr Art 3 : LA; LF; N 1 5 10 11 13 18 24 25 30 33, 61989CJ0332 : N 6 17 22, 61988CJ0018 : N 20 26, 61986CO0229 : N 25, 61986CJ0267 : N 16 17 18 19, 61986CJ0188 : N 10, 61986CJ0136 : N 11 18, 61986CJ0066 : N 11 18, 61985CJ0311 : N 11 14 20, 61985CJ0089(01) : N 25, 61984CJ0209 : N 11 13 18 72 77, 61983CJ0231 : N 16 17, 61983CJ0229 : N 15, 61983CJ0123 : N 11 12 23, 61982CJ0238 : N 10, 61982CJ0181 : N 10, 61982CJ0177 : N 10 24, 61979CJ0005 : N 10, 61978CJ0253 : N 7 16, 61977CJ0082 : N 10 18, 61977CJ0013 : N 8 9 15 18 30 31 33 35, 61977CC0082 : N 18, 61970CJ0078 : N 5 7 8 24, 61968CJ0014 : N 7, 11957E005 1195700000 : L2; N 1 5 6 10 11 13 15 18 24 25 26 30 33, 61989CJ0339 : N11, 61989CJ0339 : N 17, 61991CJ0060 : N12, 61991CJ0060 : N 17, 61991CJ0060 : N11, 61991CJ0060 : N 17
    Reine staatliche Marktregulierung ohne Bezug zu Unternehmensabsprachen fällt grundsätzlich nicht unter das Kartellverbot, Unzulässig nur bei Zusammenhang mit Kartellen: Staat fördert, erzwingt oder verstärkt wettbewerbswidriges Verhalten, EU-Wettbewerbsrecht (Art. 85 ...

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht GA (Tesauro)
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht