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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 21.11.2002

Rechtsprechung
   EuGH, 10.07.2003 - C-246/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2074
EuGH, 10.07.2003 - C-246/00 (https://dejure.org/2003,2074)
EuGH, Entscheidung vom 10.07.2003 - C-246/00 (https://dejure.org/2003,2074)
EuGH, Entscheidung vom 10. Juli 2003 - C-246/00 (https://dejure.org/2003,2074)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 91/439/EWG - Führerschein - Gegenseitige Anerkennung - Verbindliche Registrierung - Berechnung der Gültigkeitsdauer

  • Judicialis

    Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein in der durch die Richtlinie 96/47/EG des Rates vom 23. Juli 1996 geänderten Fassung Art. 1 Abs. 2; ; Richtli... nie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein in der durch die Richtlinie 96/47/EG des Rates vom 23. Juli 1996 geänderten Fassung Art. 6 Abs. 1 Buchst. c; ; Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein in der durch die Richtlinie 96/47/EG des Rates vom 23. Juli 1996 geänderten Fassung Anhang III Nummer 4; ; Wegenverkeerswet (Gesetz über den Straßenverkehr) vom 21. April 1994 in der geänderten Fassung (Niederlande); ; Reglement Rijbewijzen (Verordnung über den Führerschein) vom 28. Mai 1996 in der durch die Verordnung vom 18. Juni 1996 geänderten Fassung (Niederlande)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Niederlande

    "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 91/439/EWG - Führerschein - Gegenseitige Anerkennung - Verbindliche Registrierung - Berechnung der Gültigkeitsdauer"

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich der Niederlande.

    Richtlinie 91/439 des Rates, Artikel 1 Absatz 2
    1. Freizügigkeit - Niederlassungsfreiheit - Führerschein - Richtlinie 91/439 - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine

  • EU-Kommission

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich der Niederlande

    Verkehr

  • Wolters Kluwer

    Vertragsverletzungsklage auf Feststellung, dass das Königreich der Niederlande gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 91/439/EWG des Rates wegen Erlasses und Aufrechterhaltung nationaler Vorschriften; Verfahren der Registrierung von in einem anderen Mitgliedstaat ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 91/439/EWG - Führerschein - Gegenseitige Anerkennung - Verbindliche Registrierung - Berechnung der Gültigkeitsdauer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Verkehr - NACH AUFFASSUNG DES GERICHTSHOFES VERSTÖSST DAS NIEDERLÄNDISCHE RECHT, DAS EIN SYSTEM DER OBLIGATORISCHEN REGISTRIERUNG IN ANDEREN MITGLIEDSTATEN AUSGESTELLTER FÜHRERSCHEINE NACH DER NIEDERLASSUNG DES INHABERS IN DEN NIEDERLANDEN VORSIEHT, GEGEN DAS ...

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Kommission / Niederlande

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Das Ende des Führerscheintourismus ist weiterhin nicht absehbar (Joachim Dyllick, Ernö Lörincz, Reinhard Neubauer; LKV 2010, 481)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 1 Absatz 2 und 6 Absatz 1 Buchstabe c sowie Anhang III Ziffer 4 der Richtlinie 91/439/EWG des Rates über den Führerschein - Nationale Voraussetzungen für die Anerkennung des von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (26)Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 29.02.1996 - C-193/94

    Skanavi und Chryssanthakopoulos

    Auszug aus EuGH, 10.07.2003 - C-246/00
    Ferner stelle nach den Urteilen vom 29. Februar 1996 in der Rechtssache C-193/94 (Skanavi und Chryssanthakopoulos, Slg. 1996, I-929, Randnr. 26) und vom 29. Oktober 1998 in der Rechtssache C-230/97 (Awoyemi, Slg. 1998, I-6781, Randnrn.

    Was erstens den nach niederländischem Recht vorgesehenen obligatorischen Charakter der Registrierung betrifft, so ist daran zu erinnern, dass in Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie 91/439 der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von in anderen Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheinen aufgestellt wird und dass der Gerichtshof entschieden hat, dass diese Anerkennung ohne jede Formalität erfolgen muss (vgl. Urteile Skanavi und Chryssanthakopoulos, Randnr. 26, und Awoyemi, Randnr. 41).

  • EuGH, 29.10.1998 - C-230/97

    Awoyemi

    Auszug aus EuGH, 10.07.2003 - C-246/00
    Ferner stelle nach den Urteilen vom 29. Februar 1996 in der Rechtssache C-193/94 (Skanavi und Chryssanthakopoulos, Slg. 1996, I-929, Randnr. 26) und vom 29. Oktober 1998 in der Rechtssache C-230/97 (Awoyemi, Slg. 1998, I-6781, Randnrn.

    Was erstens den nach niederländischem Recht vorgesehenen obligatorischen Charakter der Registrierung betrifft, so ist daran zu erinnern, dass in Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie 91/439 der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von in anderen Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheinen aufgestellt wird und dass der Gerichtshof entschieden hat, dass diese Anerkennung ohne jede Formalität erfolgen muss (vgl. Urteile Skanavi und Chryssanthakopoulos, Randnr. 26, und Awoyemi, Randnr. 41).

  • EuGH, 28.11.1978 - 16/78

    Choquet

    Auszug aus EuGH, 10.07.2003 - C-246/00
    Zudem lasse sich kein Zusammenhang zwischen der Berechnung der Gültigkeitsdauer der Führerscheine und den Bedürfnissen der Sicherheit des Straßenverkehrs im Sinne des Urteils vom 28. November 1978 in der Rechtssache 16/78 (Choquet, Slg. 1978, 2293) herstellen.
  • EuGH, 26.06.2008 - C-329/06

    Verkehr - Tschechische Führerscheine, die Deutschen nach dem Entzug ihrer …

    41 und 43, vom 10. Juli 2003, Kommission/Niederlande, C-246/00, Slg. 2003, I-7485, Randnrn.

    Es verstößt daher gegen den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung, den Inhaber eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins zu verpflichten, die Anerkennung dieses Führerscheins in einem anderen Mitgliedstaat zu beantragen (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Niederlande, Randnrn.

    Der Besitz eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ist nämlich als Nachweis dafür anzusehen, dass der Inhaber dieses Führerscheins am Tag der Erteilung des Führerscheins diese Voraussetzungen erfüllte (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Niederlande, Randnr. 75, Beschluss vom 11. Dezember 2003, Da Silva Carvalho, C-408/02, Randnr. 21, und Urteil Kapper, Randnr. 46).

  • EuGH, 29.04.2004 - C-476/01

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN …

    Diese Bestimmung erlegt den Mitgliedstaaten eine klare und genaue Verpflichtung auf, die keinen Ermessensspielraum in Bezug auf die Maßnahmen lässt, die zu ergreifen sind, um dieser Verpflichtung nachzukommen (Urteile Awoyemi, Randnr. 42, und vom 10. Juli 2003 in der Rechtssache C-246/00, Kommission/Niederlande, Slg. 2003, I-7485, Randnr. 61).

    46 Der Gerichtshof hat im Urteil Kommission/Niederlande bereits ausdrücklich die Möglichkeit für den Aufnahmemitgliedstaat ausgeschlossen, Verfahren der systematischen Kontrolle einzuführen, die gewährleisten sollen, dass die Inhaber von Führerscheinen, die von anderen Mitgliedstaaten ausgestellt wurden, die in Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 9 der Richtlinie 91/439 vorgesehene Voraussetzung eines Wohnsitzes im Ausstellungsmitgliedstaat tatsächlich erfüllt haben.

    Es ist daran zu erinnern, dass nach der Rechtsprechung die Richtlinie 91/439 die Systeme des Führerscheinumtauschs ausdrücklich beseitigen wollte und dass sie es den Mitgliedstaaten verbietet, die Registrierung oder den Umtausch der nicht von ihren eigenen Behörden ausgestellten Führerscheine zu verlangen, wenn sich die Inhaber dieser Führerscheine in ihrem Hoheitsgebiet niederlassen (Urteil Kommission/Niederlande, Randnr. 72, und Beschluss vom 29. Januar 2004 in der Rechtssache C-253/01, Krüger, Slg. 2004, I-0000, Randnrn.

  • EuGH, 19.02.2009 - C-321/07

    Schwarz - Richtlinie 91/439/EWG - Besitz von Fahrerlaubnissen verschiedener …

    41 und 42, vom 10. Juli 2003, Kommission/Niederlande, C-246/00, Slg. 2003, I-7485, Randnrn.
  • EuGH, 06.04.2006 - C-227/05

    Halbritter - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie …

    41 und 42, vom 10. Juli 2003 in der Rechtssache C-246/00, Kommission/Niederlande, Slg. 2003, I-7485, Randnrn.
  • EuGH, 26.06.2008 - C-334/06

    Zerche u.a. - Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine …

    41 und 43, vom 10. Juli 2003, Kommission/Niederlande, C-246/00, Slg. 2003, I-7485, Randnrn.

    Es verstößt daher gegen den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung, den Inhaber eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins zu verpflichten, die Anerkennung dieses Führerscheins in einem anderen Mitgliedstaat zu beantragen (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Niederlande, Randnrn.

    Der Besitz eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ist nämlich als Nachweis dafür anzusehen, dass der Inhaber dieses Führerscheins am Tag der Erteilung des Führerscheins diese Voraussetzungen erfüllte (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Niederlande, Randnr. 75, Beschluss vom 11. Dezember 2003, Da Silva Carvalho, C-408/02, Randnr. 21, und Urteil Kapper, Randnr. 46).

  • EuGH, 09.09.2004 - C-195/02

    Kommission / Spanien

    53 Was erstens den nach spanischem Recht vorgesehenen obligatorischen Charakter der Registrierung betrifft, so ist daran zu erinnern, dass in Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie 91/439 der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von in anderen Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheinen aufgestellt wird und dass diese Anerkennung ohne jede Formalität erfolgen muss (vgl. u. a. Urteil vom 10. Juli 2003 in der Rechtssache C-246/00, Kommission/Niederlande, Slg. 2003, I-7485, Randnr. 60).

    54 Zudem handelt es sich bei der Verpflichtung zur gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine um eine klare und unbedingte Verpflichtung, und die Mitgliedstaaten verfügen nicht über einen Ermessensspielraum in Bezug auf die Maßnahmen, die zu erlassen sind, um dieser Verpflichtung nachzukommen (Urteil Kommission/Niederlande, Randnr. 61).

    59 Zum einen hindert nämlich der Umstand, dass ein von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellter Führerschein im Aufnahmemitgliedstaat nicht registriert ist, die zuständigen Behörden des letztgenannten Staates nicht daran, bei Verkehrskontrollen die nationalen Bestimmungen betreffend die Gültigkeitsdauer der Führerscheine korrekt anzuwenden, indem sie die nach diesen Bestimmungen vorgesehene Gültigkeitsdauer zu dem im Führerschein angegebenen Ausstellungsdatum hinzurechnen (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Niederlande, Randnr. 68, und Beschluss vom 29. Januar 2004 in der Rechtssache C-253/01, Krüger, Slg. 2004, I-0000, Randnr. 27).

    Es würde daher genügen, die Inhaber der von anderen Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine von ihren Verpflichtungen nach dem Recht des Aufnahmemitgliedstaats zu unterrichten, wenn sie die für ihre Niederlassung in diesem Staat erforderlichen Schritte unternehmen, und die bei Nichtbeachtung der in Rede stehenden Bestimmungen vorgesehenen Sanktionen anzuwenden (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Niederlande, Randnr. 69, und Beschluss Krüger, Randnrn.

  • BGH, 11.09.2008 - III ZR 212/07

    Schadensersatzansprüche bei Führerscheintourismus

    Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften hat in einer Reihe von Entscheidungen, die zum Teil bereits vor den hier beanstandeten behördlichen Maßnahmen ergangen sind, den Grundsatz ausgesprochen, dass Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG die gegenseitige Anerkennung der von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine ohne jede Formalität vorsehe und den Mitgliedstaaten eine klare und genaue Verpflichtung auferlege, die keinen Ermessensspielraum in Bezug auf Maßnahmen zulasse, die zu ergreifen seien, um dieser Verpflichtung nachzukommen (…Urteile vom 29. Oktober 1998 - Rs. C-230/97 - Awoyemi - Slg. 1998, I-6795, 6809 Rn. 41 f; vom 10. Juli 2003 - Rs. C-246/00 - Kommission/Niederlande - Slg. 2003, I-7504, 7528 Rn. 61;… vom 29. April 2004 - Rs. C-476/01 - Kapper - Slg. 2004, I-5225, 5243 = NJW 2004, 1725, 1726 Rn. 45;… nach dem behördlichen Einschreiten in dieser Sache Beschlüsse vom 6. April 2006 - Rs. C-227/05 - Halbritter/Freistaat Bayern - NJW 2006, 2173, 2174 Rn. 25;… vom 28. September 2006 - Rs. C-340/05 - Kremer - NJW 2007, 1863, 1864 Rn. 27).
  • EuGH, 28.09.2006 - C-340/05

    Kremer - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG - …

    41 und 42, sowie vom 10. Juli 2003 in der Rechtssache C-246/00, Kommission/Niederlande, Slg. 2003, I-7485, Randnrn.
  • EuGH, 26.06.2008 - C-343/06

    Ausstellung eines Führerscheins von einem Mitgliedstaat nach vorheriger …

    41 und 43, vom 10. Juli 2003, Kommission/Niederlande, C-246/00, Slg. 2003, I-7485, Randnrn.

    Es verstößt daher gegen den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung, den Inhaber eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins zu verpflichten, die Anerkennung dieses Führerscheins in einem anderen Mitgliedstaat zu beantragen (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Niederlande, Randnrn.

    Der Besitz eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ist nämlich als Nachweis dafür anzusehen, dass der Inhaber dieses Führerscheins am Tag der Erteilung des Führerscheins diese Voraussetzungen erfüllte (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Niederlande, Randnr. 75, Beschluss vom 11. Dezember 2003, Da Silva Carvalho, C-408/02, Randnr. 21, und Urteil Kapper, Randnr. 46).

  • EuGH, 26.06.2008 - C-335/06

    Schubert - Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine - …

    41 und 43, vom 10. Juli 2003, Kommission/Niederlande, C-246/00, Slg. 2003, I-7485, Randnrn.

    Es verstößt daher gegen den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung, den Inhaber eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins zu verpflichten, die Anerkennung dieses Führerscheins in einem anderen Mitgliedstaat zu beantragen (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Niederlande, Randnrn.

    Der Besitz eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ist nämlich als Nachweis dafür anzusehen, dass der Inhaber dieses Führerscheins am Tag der Erteilung des Führerscheins diese Voraussetzungen erfüllte (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Niederlande, Randnr. 75, Beschluss vom 11. Dezember 2003, Da Silva Carvalho, C-408/02, Randnr. 21, und Urteil Kapper, Randnr. 46).

  • VGH Bayern, 05.02.2021 - 11 CS 20.2160

    Feststellung der Inlandsungültigkeit einer polnischen Fahrerlaubnis - …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.03.2012 - 3 L 56/09

    Klage in Sachen "Führerscheintourismus" vor dem Oberverwaltungsgericht …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.03.2010 - 10 A 11244/09

    Präsident zieht Bilanz für 2009 - Ausblick auf 2010

  • OVG Thüringen, 29.06.2006 - 2 EO 240/06

    Recht der Fahrerlaubnisse einschließlich Fahrerlaubnisprüfungen; Fahrerlaubnis

  • VG Sigmaringen, 25.07.2006 - 6 K 924/06

    Aberkennung einer EU-Fahrerlaubnis für das Bundesgebiet

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.05.2004 - C-299/02

    Kommission / Niederlande

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.02.2008 - C-329/06

    Zerche

  • VG Bayreuth, 16.03.2021 - B 1 K 19.486

    Umschreibung einer EU-Fahrerlaubnis und Zweifel an der Einhaltung des …

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2010 - 1 M 172/09

    Nichtanerkennung einer in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union …

  • VG Sigmaringen, 06.10.2005 - 2 K 1276/05

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Aberkennung des Rechts, in der …

  • VGH Bayern, 10.02.2022 - 11 CE 21.2489

    Einstweiliger Rechtsschutz: Umschreibung einer tschechischen Fahrerlaubnis

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.05.2013 - 3 M 640/12

    Fahrerlaubnis - Voraussetzungen des § 28 IV 1 Nr. 2 FeV

  • EuGH, 29.01.2004 - C-253/01

    Krüger

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2004 - C-20/03

    Burmanjer u.a.

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.03.2004 - C-195/02

    Kommission / Spanien

  • VG Stade, 29.10.2007 - 1 A 2467/06
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 21.11.2002 - C-246/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,27550
Generalanwalt beim EuGH, 21.11.2002 - C-246/00 (https://dejure.org/2002,27550)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 21.11.2002 - C-246/00 (https://dejure.org/2002,27550)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 21. November 2002 - C-246/00 (https://dejure.org/2002,27550)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Niederlande

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich der Niederlande.

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 91/439/EWG - Führerschein - Gegenseitige Anerkennung - Verbindliche Registrierung - Berechnung der Gültigkeitsdauer

  • EU-Kommission

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich der Niederlande.

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 22.01.2002 - C-390/99

    Canal Satélite Digital - "Artikel 30 und 59 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.11.2002 - C-246/00
    In dem zitierten Urteil Canal Satélite Digital haben Sie entschieden, dass die Mitgliedstaaten, wenn eine Richtlinie keine Regelung über die administrativen Modalitäten zur Durchführung ihrer Verpflichtungen aus dieser Richtlinie enthält, berechtigt sind, zu diesem Zweck ein Verwaltungsverfahren einzuführen, aber jederzeit die durch den Vertrag gewährleisteten Grundfreiheiten beachten müssen(24).

    41 bis 43.19: - Zu einem neueren Beispiel siehe Urteil vom 22. Januar 2002 in der Rechtssache C-390/99 (Canal Satélite Digital, Slg. 2002, I-607, Randnr. 36).

  • EuGH, 13.03.1997 - C-197/96

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.11.2002 - C-246/00
    21: - Vgl. Urteile vom 13. März 1997 in der Rechtssache C-197/96 (Kommission/Frankreich, Slg. 1997, I-1489, Randnr. 15) und vom 29. Oktober 1998 in der Rechtssache C-185/96 (Kommission/Griechenland, Slg. 1998, I-6601, Randnr. 30).

    22: - Siehe u. a. Urteil vom 7. März 1996 in der Rechtssache C-334/94 (Kommission/Frankreich, Slg. 1996, I-1307, Randnr. 30).

  • EuGH, 28.11.1978 - 16/78

    Choquet

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.11.2002 - C-246/00
    Der Gerichtshof habe sogar schon vor Inkrafttreten der Richtlinie 80/1263 im Urteil vom 28. November 1978 in der Rechtssache 16/78(12) entschieden, dass Beschränkungen des Rechts, ein Fahrzeug innerhalb der Gemeinschaft mit einem von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein zu führen, im Hinblick auf die Vorschriften des Vertrages über den freien Personenverkehr nur dann zulässig seien, wenn sie vernünftigerweise mit den Bedürfnissen der Sicherheit des Straßenverkehrs in Verbindung gebracht werden könnten.

    12: - Choquet, Slg. 1978, 2293.13: - Skanavi und Chryssanthakopoulos, Slg. 1996, I-929.14: - Erklärung zu Artikel 1 Absatz 3 der Richtlinie 91/439: "Der Rat und die Kommission erkennen an, dass diese Richtlinie die Mitgliedstaaten nicht daran hindert, die Angaben von Führerscheinen, die von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt worden sind, zu registrieren, wenn die Führerscheininhaber einen ordentlichen Wohnsitz in ihrem Hoheitsgebiet begründen"; im Folgenden: streitige Erklärung.

  • EuGH, 27.11.1990 - 200/88

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.11.2002 - C-246/00
    20: - Siehe u. a. Urteile vom 27. November 1990 in der Rechtssache C-200/88 (Kommission/Griechenland, Slg. 1990, I-4299) und vom 2. Mai 1996 in der Rechtssache C-133/94 (Kommission/Belgien, Slg. 1996, I-2323).

    21: - Vgl. Urteile vom 13. März 1997 in der Rechtssache C-197/96 (Kommission/Frankreich, Slg. 1997, I-1489, Randnr. 15) und vom 29. Oktober 1998 in der Rechtssache C-185/96 (Kommission/Griechenland, Slg. 1998, I-6601, Randnr. 30).

  • EuGH, 05.06.1997 - C-64/96

    Land Nordrhein-Westfalen / Uecker und Jacquet / Land Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.11.2002 - C-246/00
    31: - Siehe Urteil vom 5. Juni 1997 in den Rechtssachen C-64/96 und C-65/96 (Uecker und Jacquet, Slg. 1997, I-3171).
  • EuGH, 05.10.1994 - C-55/93

    Strafverfahren gegen Van Schaik

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.11.2002 - C-246/00
    Siehe Urteile vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-55/93 (Van Schaik, Slg. 1994, I-4837, Randnr. 19) und vom 12. Oktober 2000 in der Rechtssache C-314/98 (Snellers, Slg. 2000, I-8633, Randnr. 55).
  • EuGH, 12.10.2000 - C-314/98

    Snellers - "Erstzulassung eines Fahrzeugs zum Verkehr - Bestimmung des Zeitpunkts …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.11.2002 - C-246/00
    Siehe Urteile vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-55/93 (Van Schaik, Slg. 1994, I-4837, Randnr. 19) und vom 12. Oktober 2000 in der Rechtssache C-314/98 (Snellers, Slg. 2000, I-8633, Randnr. 55).
  • EuGH, 31.03.1993 - C-19/92

    Kraus / Land Baden-Württemberg

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.11.2002 - C-246/00
    Im Urteil vom 31. März 1993 in der Rechtssache C-19/92(25) haben Sie entschieden, dass "die Artikel 48 und 52 [EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 39 und 43 EG)] jeder nationalen Regelung ... entgegen[stehen], die zwar ohne Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit anwendbar ist, die aber geeignet ist, die Ausübung der durch den EWG-Vertrag garantierten grundlegenden Freiheiten durch die Gemeinschaftsangehörigen ... zu behindern oder weniger attraktiv zu machen.
  • EuGH, 29.02.1996 - C-193/94

    Skanavi und Chryssanthakopoulos

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.11.2002 - C-246/00
    Die Kommission fügt hinzu, dass die Kriminalstrafen, mit denen in den Niederlanden bei Verletzung des streitigen Verfahrens zu rechnen sei, nicht der Anforderung der Verhältnismäßigkeit entsprächen, die der Gerichtshof im Urteil vom 29. Februar 1996 in der Rechtssache C-193/94(13) aufgestellt habe.
  • EuGH, 26.02.1991 - C-292/89

    The Queen / Immigration Appeal Tribunal, ex parte Antonissen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.11.2002 - C-246/00
    23: - Siehe Urteile vom 26. Februar 1991 in der Rechtssache C-292/89 (Antonissen, Slg. 1991, I-745, Randnr. 18), vom 13. Februar 1996 in den Rechtssachen C-197/94 und C-252/94 (Bautiaa et Société française maritime, Slg. 1996, I-505, Randnr. 51) und vom 29. Mai 1997 in der Rechtssache C-329/95 (VAG Sverige, Slg. 1997, I-2675, Randnr. 23).
  • EuGH, 13.02.1996 - C-197/94

    Bautiaa und Société française maritime / Directeurs des services fiscaux des …

  • EuGH, 29.05.1997 - C-329/95

    VAG Sverige

  • EuGH, 29.10.1998 - C-230/97

    Awoyemi

  • EuGH, 07.03.1996 - C-334/94

    Kommission / Frankreich

  • EuGH, 02.05.1996 - C-133/94

    Kommission / Belgien

  • EuGH, 29.10.1998 - C-185/96

    Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Leistungen …

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