Rechtsprechung
| EuGH, 23.11.2023 - C-260/22 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Seven.One Entertainment Group
Vorlage zur Vorabentscheidung - Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft - Richtlinie 2001/29/EG - Art. 2 Buchst. e - Sendeunternehmen - Vervielfältigungsrecht für die Aufzeichnungen von Sendungen ...
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Vorlage zur Vorabentscheidung - Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft - Richtlinie 2001/29/EG - Art. 2 Buchst. e - Sendeunternehmen - Vervielfältigungsrecht für die Aufzeichnungen von Sendungen ...
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Urheberrecht: Seven.One Entertainment Group/Corint Media
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
Seven.One Entertainment Group
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Seven.One Entertainment Group
Verfahrensgang
- LG Erfurt, 31.03.2022 - 3 O 834/21
- Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2023 - C-260/22
- EuGH, 23.11.2023 - C-260/22
Papierfundstellen
- NJW 2024, 348
- GRUR 2024, 51
- K&R 2024, 199
- afp 2023, 509
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (10)
- EuGH, 05.03.2015 - C-463/12
Copydan Båndkopi - Vorlage zur Vorabentscheidung - Urheberrecht und verwandte …
Auszug aus EuGH, 23.11.2023 - C-260/22
Rn. 38 In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass die Mitgliedstaaten, ebenso wie es ihnen freisteht, die eine oder andere der in Art. 5 Abs. 2 der Richtlinie 2001/29 genannten Ausnahmen vorzusehen, zu denen die Ausnahme für Privatkopien zählt, wie der 35. Erwägungsgrund dieser Richtlinie bekräftigt, die Möglichkeit haben, in bestimmten Situationen, die unter die von ihnen aufgrund ihrer freien Entscheidung eingeführten Ausnahmen fallen, eine Befreiung von der Zahlung des gerechten Ausgleichs dann vorzusehen, wenn den Rechtsinhabern nur ein geringfügiger Nachteil entsteht (Urteil vom 5. März 2015, Copydan Båndkopi, C-463/12, EU:C:2015:144, Rn. 59 und 60).Rn. 39 Für die Bestimmung des Schadens lässt sich der Rechtsprechung des Gerichtshofs zwar entnehmen, dass die Festlegung eines Schwellenwerts, unterhalb dessen der Nachteil als geringfügig im Sinne des Erwägungsgrundes eingestuft werden kann, in den Gestaltungsspielraum der Mitgliedstaaten fallen muss (Urteil vom 5. März 2015, Copydan Båndkopi, C-463/12, EU:C:2015:144, Rn. 61).
Rn. 40 Jedoch müssen die Mitgliedstaaten bei der Anwendung des Schwellenwerts den Grundsatz der Gleichbehandlung beachten, der einen allgemeinen Grundsatz des Unionsrechts darstellt, der in Art. 20 der Charta niedergelegt ist (Urteil vom 5. März 2015, Copydan Båndkopi, C-463/12, EU:C:2015:144, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 24.03.2022 - C-433/20
Auf die Speicherung einer zu privaten Zwecken erstellten Kopie eines geschützten …
Auszug aus EuGH, 23.11.2023 - C-260/22
Rn. 32 Was zum anderen insbesondere das mit Art. 5 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie verfolgte Ziel betrifft, ist den Erwägungsgründen 35 und 38 der Richtlinie zu entnehmen, dass diese Bestimmung den Willen des Unionsgesetzgebers zum Ausdruck bringt, ein besonderes Ausgleichssystem zu schaffen, das eingreift, wenn den Rechtsinhabern ein Schaden entsteht, der grundsätzlich eine Verpflichtung zur Vergütung oder zum Ausgleich begründet (Urteile vom 24. März 2022, Austro-Mechana, C-433/20, EU:C:2022:217, Rn. 37, …und vom 8. September 2022, Ametic, C-263/21, EU:C:2022:644, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).Insbesondere bestimmen sie, welche Personen diesen Ausgleich zu zahlen haben, und legen dessen Form, Einzelheiten und Höhe fest (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. März 2022, Austro-Mechana, C-433/20, EU:C:2022:217, Rn. 41 …und vom 8. September 2022, Ametic, C-263/21, EU:C:2022:644, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Aus dem 31. Erwägungsgrund der Richtlinie 2001/29 ergibt sich nämlich, dass ein angemessener Ausgleich zwischen den Rechtsinhabern und den Nutzern von Schutzgegenständen gesichert werden muss, so dass jeder gerechte Ausgleich, der keinen Bezug zu dem Schaden hat, der den Rechtsinhabern aufgrund der Erstellung der Privatkopien entstanden ist, nicht mit dem in diesem Erwägungsgrund aufgestellten Erfordernis vereinbar wäre (…Urteile vom 11. Juli 2013, Amazon.com International Sales u. a., C-521/11, EU:C:2013:515, Rn. 62, sowie vom 24. März 2022, Austro-Mechana, C-433/20, EU:C:2022:217, Rn. 49 und 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 08.09.2022 - C-263/21
Ametic - Vorlage zur Vorabentscheidung - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte …
Auszug aus EuGH, 23.11.2023 - C-260/22
Rn. 29 Somit erlegen diese Bestimmungen - denen sonst jede praktische Wirksamkeit genommen würde - dem Mitgliedstaat, der die Ausnahme für Privatkopien eingeführt hat, auf, dass er im Rahmen seiner Zuständigkeiten eine wirksame Erhebung des gerechten Ausgleichs gewährleisten muss, der dazu bestimmt ist, den Rechtsinhabern den erlittenen Schaden insbesondere dann zu ersetzen, wenn er im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats entstanden ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. September 2022, Ametic, C-263/21, EU:C:2022:644, Rn. 69 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 32 Was zum anderen insbesondere das mit Art. 5 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie verfolgte Ziel betrifft, ist den Erwägungsgründen 35 und 38 der Richtlinie zu entnehmen, dass diese Bestimmung den Willen des Unionsgesetzgebers zum Ausdruck bringt, ein besonderes Ausgleichssystem zu schaffen, das eingreift, wenn den Rechtsinhabern ein Schaden entsteht, der grundsätzlich eine Verpflichtung zur Vergütung oder zum Ausgleich begründet (…Urteile vom 24. März 2022, Austro-Mechana, C-433/20, EU:C:2022:217, Rn. 37, und vom 8. September 2022, Ametic, C-263/21, EU:C:2022:644, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Insbesondere bestimmen sie, welche Personen diesen Ausgleich zu zahlen haben, und legen dessen Form, Einzelheiten und Höhe fest (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. März 2022, Austro-Mechana, C-433/20, EU:C:2022:217, Rn. 41 und vom 8. September 2022, Ametic, C-263/21, EU:C:2022:644, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 09.06.2022 - C-673/20
Folgen des Brexit: Britische Staatsangehörige, denen die mit der …
Auszug aus EuGH, 23.11.2023 - C-260/22
Rn. 16 Insoweit ist zum einen darauf hinzuweisen, dass die Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union und seine Verfahrensordnung keine Möglichkeit für die in Art. 23 der Satzung bezeichneten Beteiligten vorsehen, eine Stellungnahme zu den Schlussanträgen des Generalanwalts einzureichen (Urteil vom 9. Juni 2022, Préfet du Gers und Institut national de la statistique et des études économiques, C-673/20, EU:C:2022:449, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).Dass ein Beteiligter nicht mit den Schlussanträgen des Generalanwalts einverstanden ist, kann folglich unabhängig von den darin untersuchten Fragen für sich genommen kein Grund sein, der die Wiedereröffnung des mündlichen Verfahrens rechtfertigt (Urteil vom 9. Juni 2022, Préfet du Gers und Institut national de la statistique et des études économiques, C-673/20, EU:C:2022:449, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 16.12.2008 - C-524/06
EIN ZENTRALES AUSLÄNDERREGISTER DARF NUR SOLCHE PERSONENBEZOGENEN DATEN …
Auszug aus EuGH, 23.11.2023 - C-260/22
Eine unterschiedliche Behandlung ist gerechtfertigt, wenn sie auf einem objektiven und angemessenen Kriterium beruht, d. h., wenn sie im Zusammenhang mit einem rechtlich zulässigen Ziel steht, das mit der betreffenden Regelung verfolgt wird, und wenn diese unterschiedliche Behandlung in angemessenem Verhältnis zu dem mit der betreffenden Behandlung verfolgten Ziel steht (Urteile vom 16. Dezember 2008, Huber, C-524/06, EU:C:2008:724, Rn. 75, …und vom 4. Mai 2023, Glavna direktsia "Pozharna bezopasnost i zashtita na naselenieto" [Nachtarbeit], C-529/21 bis C-536/21 und C-732/21 bis C-738/21, EU:C:2023:374, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 04.05.2023 - C-529/21
Glavna direktsia "Pozharna bezopasnost i zashtita na naselenieto" (Travail de …
Auszug aus EuGH, 23.11.2023 - C-260/22
Eine unterschiedliche Behandlung ist gerechtfertigt, wenn sie auf einem objektiven und angemessenen Kriterium beruht, d. h., wenn sie im Zusammenhang mit einem rechtlich zulässigen Ziel steht, das mit der betreffenden Regelung verfolgt wird, und wenn diese unterschiedliche Behandlung in angemessenem Verhältnis zu dem mit der betreffenden Behandlung verfolgten Ziel steht (…Urteile vom 16. Dezember 2008, Huber, C-524/06, EU:C:2008:724, Rn. 75, und vom 4. Mai 2023, Glavna direktsia "Pozharna bezopasnost i zashtita na naselenieto" [Nachtarbeit], C-529/21 bis C-536/21 und C-732/21 bis C-738/21, EU:C:2023:374, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH - C-738/21 (anhängig)
Glavna direktsia "Pozharna bezopasnost i zashtita na naselenieto" kam …
Auszug aus EuGH, 23.11.2023 - C-260/22
Eine unterschiedliche Behandlung ist gerechtfertigt, wenn sie auf einem objektiven und angemessenen Kriterium beruht, d. h., wenn sie im Zusammenhang mit einem rechtlich zulässigen Ziel steht, das mit der betreffenden Regelung verfolgt wird, und wenn diese unterschiedliche Behandlung in angemessenem Verhältnis zu dem mit der betreffenden Behandlung verfolgten Ziel steht (…Urteile vom 16. Dezember 2008, Huber, C-524/06, EU:C:2008:724, Rn. 75, und vom 4. Mai 2023, Glavna direktsia "Pozharna bezopasnost i zashtita na naselenieto" [Nachtarbeit], C-529/21 bis C-536/21 und C-732/21 bis C-738/21, EU:C:2023:374, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 19.12.2019 - C-263/18
Der Verkauf "gebrauchter" E-Books über eine Website stellt eine öffentliche …
Auszug aus EuGH, 23.11.2023 - C-260/22
Rn. 22 Nach ständiger Rechtsprechung sind bei der Auslegung einer Unionsvorschrift nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Kontext und die Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden, sowie gegebenenfalls ihre Entstehungsgeschichte zu berücksichtigen (Urteil vom 19. Dezember 2019, Nederlands Uitgeversverbond und Groep Algemene Uitgevers, C-263/18, EU:C:2019:1111, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 29.11.2017 - C-265/16
Die Zurverfügungstellung von in einer "Cloud" gespeicherten Kopien von …
Auszug aus EuGH, 23.11.2023 - C-260/22
Rn. 33 Die Anfertigung einer Kopie durch eine zu privaten Zwecken handelnde natürliche Person ist nämlich eine Handlung, die einen Schaden für den betreffenden Rechtsinhaber begründen kann, da sie ohne vorherige Genehmigung dieses Rechtsinhabers vorgenommen wird (Urteil vom 29. November 2017, VCAST, C-265/16, EU:C:2017:913, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 11.07.2013 - C-521/11
Die unterschiedslose Erhebung einer Abgabe für Privatkopien auf den Erstverkauf …
Auszug aus EuGH, 23.11.2023 - C-260/22
Aus dem 31. Erwägungsgrund der Richtlinie 2001/29 ergibt sich nämlich, dass ein angemessener Ausgleich zwischen den Rechtsinhabern und den Nutzern von Schutzgegenständen gesichert werden muss, so dass jeder gerechte Ausgleich, der keinen Bezug zu dem Schaden hat, der den Rechtsinhabern aufgrund der Erstellung der Privatkopien entstanden ist, nicht mit dem in diesem Erwägungsgrund aufgestellten Erfordernis vereinbar wäre (Urteile vom 11. Juli 2013, Amazon.com International Sales u. a., C-521/11, EU:C:2013:515, Rn. 62, …sowie vom 24. März 2022, Austro-Mechana, C-433/20, EU:C:2022:217, Rn. 49 und 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 30.04.2025 - C-386/23
Die Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben über pflanzliche Stoffe ist derzeit …
Eine unterschiedliche Behandlung ist gerechtfertigt, wenn sie auf einem objektiven und angemessenen Kriterium beruht, d. h., wenn sie im Zusammenhang mit einem rechtlich zulässigen Ziel steht, das mit der betreffenden Regelung verfolgt wird, und wenn diese unterschiedliche Behandlung in angemessenem Verhältnis zu dem mit der betreffenden Behandlung verfolgten Ziel steht (Urteil vom 23. November 2023, Seven.One Entertainment Group, C-260/22, EU:C:2023:900, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 17.10.2024 - C-159/23
Die Richtlinie über den Rechtsschutz von Computerprogrammen erlaubt es dem …
Rn. 30 In Bezug auf die Beantwortung der Vorlagefrage ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung bei der Auslegung einer Unionsvorschrift nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Kontext und die Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden, sowie gegebenenfalls ihre Entstehungsgeschichte zu berücksichtigen sind (Urteil vom 23. November 2023, Seven.One Entertainment Group, C-260/22, EU:C:2023:900, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung). - BGH, 15.07.2025 - EnVR 1/24
Baukostenzuschuss für Batteriespeicher
Dieser Maßstab - von dem das Beschwerdegericht im Grundsatz zu Recht ausgegangen ist - entspricht den allgemeinen Anforderungen, die für unionsrechtliche Diskriminierungsverbote gelten (vgl. EuGH, Urteile vom 17. Juli 1963 - Rs. 13/63, Slg. 9, 357 - Italien/Kommission;… vom 9. März 2017 - C-406/15, NZA 2017, 439 Rn. 55 - Milkova; vom 23. November 2023 - C-260/22, WRP 2024, 49 Rn. 45 - Seven.One Entertainment Group/Corint Media; BGH…, Beschluss vom 10. Januar 2023 - X ZR 106/21, juris Rn. 13;… Bien in MüKoWettbR, 4. Aufl., Art. 102 AEUV Rn. 434;… Streinz in Streinz, EUV/AEUV, 3. Aufl., Art. 18 AEUV Rn. 46).Das ist der Fall, wenn die Gleichbehandlung im Zusammenhang mit einem rechtlich zulässigen Ziel steht, das mit der betreffenden Regelung verfolgt wird, und in einem angemessenen Verhältnis zu dem mit der betreffenden Behandlung verfolgten Ziel steht (…vgl. EuGH, Urteile vom 16. Dezember 2008 - C-524/06, InfAuslR 2009, 89 Rn. 75;… vom 4. Mai 2023 - C-529/21 bis C-536/21 und C-732/21 bis C-738/21 Rn. 52; vom 23. November 2023 - C-260/22, WRP 2024, 49 Rn. 45).
- BGH, 27.06.2024 - I ZR 14/21
Urheberrechtliche Zulässigkeit von privaten Musikaufnahmen durch einen …
Rn. 40 (1) Art. 5 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2001/29/EG bringt - wie den Erwägungsgründen 35 und 38 zu entnehmen ist - den Willen des Unionsgesetzgebers zum Ausdruck, ein besonderes Ausgleichssystem zu schaffen, das eingreift, wenn den Rechtsinhabern ein Schaden entsteht, der grundsätzlich eine Verpflichtung zur Vergütung oder zum Ausgleich begründet (EuGH, Urteil vom 23. November 2023 - C-260/22, GRUR 2024, 51 [juris Rn. 32] = WRP 2024, 49 - Seven.One Entertainment Group;… EuGH, GRUR 2022, 558 [juris Rn. 37] - Austro-Mechana).Das System, welches dem gerechten Ausgleich zugrunde liegt, und seine Höhe müssen deshalb einen Bezug zu dem Schaden haben, der den Rechtsinhabern aufgrund der Herstellung der Privatkopien entstanden ist (EuGH, GRUR 2024, 51 [juris Rn. 37, 44] - Seven.One Entertainment Group).
Insbesondere bestimmen die Mitgliedstaaten, welche Personen diesen Ausgleich zu zahlen haben, und legen dessen Form, Einzelheiten und Höhe fest (EuGH, GRUR 2024, 51 [juris Rn. 35] - Seven.One Entertainment Group;… GRUR 2022, 558 [juris Rn. 41] - Austro-Mechana).
- BGH, 17.07.2025 - I ZB 82/24
Cloudnutzung - Cloud-Dienste müssen keine Urheberrechtsabgabe für in der Cloud …
Rn. 26 aa) Art. 5 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2001/29/EG bringt - wie den Erwägungsgründen 35 und 38 der Richtlinie zu entnehmen ist - den Willen des Unionsgesetzgebers zum Ausdruck, ein besonderes Ausgleichssystem zu schaffen, das eingreift, wenn den Rechtsinhabern ein Schaden entsteht, der grundsätzlich eine Verpflichtung zur Vergütung oder zum Ausgleich begründet (…EuGH, GRUR 2022, 558 [juris Rn. 37] - Austro-Mechana; EuGH, Urteil vom 23. November 2023 - C-260/22, GRUR 2024, 51 [juris Rn. 32] = WRP 2024, 49 - Seven.One Entertainment Group).Das System, welches dem gerechten Ausgleich zugrunde liegt, und seine Höhe müssen deshalb einen Bezug zu dem Schaden haben, der den Rechtsinhabern aufgrund der Herstellung der Privatkopien entstanden ist (EuGH, GRUR 2024, 51 [juris Rn. 37, 44] - Seven.One Entertainment Group, mwN).
Insbesondere bestimmen die Mitgliedstaaten, welche Personen diesen Ausgleich zu zahlen haben, und legen dessen Form, Einzelheiten und Höhe fest (…EuGH, GRUR 2022, 558 [juris Rn. 41] - Austro-Mechana; GRUR 2024, 51 [juris Rn. 35] - Seven.One Entertainment Group).
Danach dürfen die Mitgliedstaaten keine Modalitäten für einen gerechten Ausgleich vorsehen, die dazu führen, dass verschiedene Kategorien von Wirtschaftsteilnehmern, die vergleichbare, von der für Privatkopien geltenden Ausnahme erfasste Güter vermarkten, oder verschiedene Gruppen von Nutzern geschützter Gegenstände ungleich behandelt werden, ohne dass dies gerechtfertigt wäre (EuGH…, Urteil vom 5. März 2015 - C-463/12, GRUR 2015, 478 [juris Rn. 30 bis 33] = WRP 2015, 706 - Copydan Båndkopi; vgl. EuGH, GRUR 2024, 51 [juris Rn. 45] - Seven.One Entertainment Group).
- EuGH, 15.01.2026 - C-822/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte - …
Der Gerichtshof hat insoweit klargestellt, dass die Mitgliedstaaten eine widerlegbare Vermutung aufstellen können, dass solche Anlagen, Geräte und Träger natürlichen Personen zum privaten Gebrauch überlassen werden (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Juli 2013, Amazon.com International Sales u. a., C-521/11, EU:C:2013:515, Rn. 43…, vom 5. März 2015, Copydan Båndkopi, C-463/12, EU:C:2015:144, Rn. 24 und 25…, vom 8. September 2022, Ametic, C-263/21, EU:C:2022:644, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 23. November 2023, Seven.One Entertainment Group, C-260/22, EU:C:2023:900, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).Ein gerechter Ausgleich, der keinen Bezug zu dem Schaden hat, der den Rechtsinhabern aufgrund der Anfertigung der Privatkopien entstanden ist, wäre nämlich nicht mit dem im 31. Erwägungsgrund der Richtlinie 2001/29 aufgestellten Erfordernis vereinbar, wonach ein angemessener Ausgleich zwischen den Rechtsinhabern und den Nutzern von Schutzgegenständen gesichert werden muss (Urteil vom 23. November 2023, Seven.One Entertainment Group, C-260/22, EU:C:2023:900, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Bei der Festlegung der Form, der Einzelheiten und der etwaigen Höhe des gerechten Ausgleichs sollten die Mitgliedstaaten, wie sich aus dem 35. Erwägungsgrund der Richtlinie 2001/29 ergibt, die besonderen Umstände eines jeden Falls und insbesondere den sich für die Rechtsinhaber ergebenden etwaigen Schaden berücksichtigen (Urteil vom 23. November 2023, Seven.One Entertainment Group, C-260/22, EU:C:2023:900, Rn. 36).
Rn. 33 Schließlich hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass die Mitgliedstaaten in bestimmten Situationen, die in den Anwendungsbereich der von ihnen nach Art. 5 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2001/29 eingeführten Ausnahme fallen, unter Beachtung des Grundsatzes der Gleichbehandlung eine Befreiung von der Zahlung des gerechten Ausgleichs vorsehen können, wenn den Rechtsinhabern nur ein geringfügiger Nachteil entsteht, wobei die Festlegung des Schwellenwerts, unterhalb dessen der Nachteil als geringfügig eingestuft wird, in den Gestaltungsspielraum der Mitgliedstaaten fällt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. November 2023, Seven.One Entertainment Group, C-260/22, EU:C:2023:900, Rn. 38 bis 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuG, 03.09.2025 - T-348/23
Das Gericht weist die Klage von Zalando gegen die Benennung ihrer gleichnamigen …
Rn. 123 Der in Art. 20 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden: Charta) verankerte Grundsatz der Gleichbehandlung verlangt, dass vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleichbehandelt werden, es sei denn, dass eine solche Behandlung objektiv gerechtfertigt ist (vgl. Urteil vom 23. November 2023, Seven.One Entertainment Group, C-260/22, EU:C:2023:900, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung). - BGH, 26.09.2024 - I ZR 1/24
Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Urheberrechtsrichtlinie: …
Rn. 24 a) Die Bedeutung und Tragweite eines unionsrechtlichen Rechtsbegriffs, der im einschlägigen Unionsrecht nicht definiert ist, ist entsprechend seinem Sinn nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch zu bestimmen, wobei zu berücksichtigen ist, in welchem Zusammenhang er verwendet wird, welche Ziele mit der Regelung verfolgt werden, zu der er gehört (vgl. EuGH…, Urteil vom 3. September 2014 - C-201/13, GRUR 2014, 972 [juris Rn. 19] = WRP 2014, 1181 - Deckmyn und Vrijheidsfonds;… Urteil vom 7. April 2022 - C-668/20, ZfZ 2022, 184 [juris Rn. 67] - Y GmbH [Vanille-Oleoresin]) und gegebenenfalls welche Entstehungsgeschichte sie hat (EuGH, Urteil vom 23. November 2023 - C-260/22, GRUR 2024, 51 [juris Rn. 22] = WRP 2024, 49 - Seven One Entertainment Group).Dabei sollten die Mitgliedstaaten die besonderen Umstände eines jeden Falls und insbesondere den sich aus den betreffenden Handlungen für die Rechtsinhaber ergebenden etwaigen Schaden berücksichtigen (vgl. EuGH, GRUR 2024, 51 [juris Rn. 35 f.] - Seven One Entertainment Group, mwN).
- BayObLG, 12.08.2024 - 101 VA 64/24
Klärungsbedürftigkeit, Streitwertfestsetzung, selbständiges Beweisverfahren, …
Die RL 2001/29/EG gewährt den Mitgliedstaaten einen großen Spielraum bei der Ausgestaltung der Privatkopiefreiheit im Detail; nach eigenem Ermessen legen die Mitgliedstaaten die Person des Ausgleichspflichtigen fest, die Form des Ausgleichs, seine Höhe und weitere Einzelheiten (vgl. EuGH, Urt. v. 23. November 2023, C-260/22, GRUR 2024, 51 Rn. 35 - Seven.One Entertainment G. GmbH;… Urt. v. 8. September 2022, C-263/21, GRUR 2022, 1522 Rn. 36 ff. - Ametic;… Urt. v. 5. März 2015, C-463/12, GRUR 2015, 478 Rn. 20 - Copydan Bändkopi;… Urt. v. 16. Juni 2011, C-462/09, GRUR 2011, 909 Rn. 23 - Stichting de Thuiskopie; auch Hofmann, EuZW 2024, 541 [546] m. w. N.).Sichergestellt werden muss dabei die wirksame Erhebung und tatsächliche Auszahlung des gerechten Ausgleichs an die Rechtsinhaber als Kompensation für den Schaden, der den Inhabern des ausschließlichen Vervielfältigungsrechts aufgrund der Vervielfältigung geschützter Werke durch private Nutzer, die im Hoheitsgebiet dieses Staates wohnen, entstanden ist (sogenannte Ergebnispflicht; vgl. EuGH GRUR 2024, 51 Rn. 29 - Seven.One Entertainment G. GmbH;… GRUR 2022, 1522 Rn. 69 - Ametic;… Urt. v. 24. März 2022, C-433/20, GRUR 2022, 558 Rn. 38 - Austro-Mechana / S. AG;… Urt. v. 21. April 2016, C-572/14, GRUR 2016, 927 Rn. 20 - Austro-Mechana / Amazon;… Urt. v. 11. Juli 2013, C-521/11, GRUR 2013, 1025 Rn. 47 - Amazon / Austro-Mechana).
Der Grundsatz der Gleichbehandlung verlangt nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union, dass vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleich behandelt werden, es sei denn, eine solche Behandlung ist objektiv gerechtfertigt (EuGH GRUR 2024, 51 Rn. 45 - Seven.One Entertainment Group;… Urt. v. 18. Juli 2013, C-234/12, GRUR 2014, 198 Rn. 15 - Sky Italia/AGCOM).
- OLG München, 15.03.2024 - 38 Sch 38/22
Urheberrechtliche Vergütungsansprüche verschiedener Verwertungsgesellschaften …
Rn. 51 dd) Eine Anspruchsberechtigung der Sendeunternehmen und damit der VG C. lässt sich auch nicht unmittelbar aus Art. 5 Abs. 2 der RL 2001/29/EG (InfoSoc-RL) bzw. aus der verbindlichen Auslegung dieser Norm durch das Urteil des Unionsgerichtshofs vom 23.11.2023, C-260/22 (Seven.One) ableiten.Rn. 52 Zwar hat der Unionsgerichtshof in der zitierten Entscheidung Art. 5 Abs. 2 lit b. InfoSoc-RL dahingehend ausgelegt, dass diese Bestimmung einer nationalen Regelung entgegensteht, die Sendeunternehmen, deren Aufzeichnungen der Sendungen von natürlichen Personen zum privaten Gebrauch und nicht zu kommerziellen Zwecken vervielfältigt werden, vom Anspruch auf einen gerechten Ausgleich im Sinne dieser Bestimmung ausschließt, soweit die Sendeunternehmen einen potenziellen Schaden erleiden, der nicht nur "geringfügig" ist (EuGH, Urteil vom 23.11.2023, C-260/22, GRUR 2024, 51 Rn. 53, beck-online).
- EuGH, 14.11.2024 - C-230/23
Reprobel - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Harmonisierung …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.06.2025 - C-649/23
Institutul G. Călinescu - Vorlage zur Vorabentscheidung - Urheberrecht und …
- VG Köln, 27.11.2024 - 21 K 1964/24
- VG Köln, 27.11.2024 - 21 K 1463/23
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2023 - C-260/22 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Seven.One Entertainment Group
Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2001/29/EG - Art. 2 Buchst. e - Vervielfältigungsrecht für Sendeunternehmen an Aufzeichnungen ihrer Sendungen - Art. 5 Abs. 2 Buchst. b - Privatkopieausnahme - Bedingung des gerechten Ausgleichs - Leermedienabgabe - ...
- rechtsportal.de
Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2001/29/EG - Art. 2 Buchst. e - Vervielfältigungsrecht für Sendeunternehmen an Aufzeichnungen ihrer Sendungen - Art. 5 Abs. 2 Buchst. b - Privatkopieausnahme - Bedingung des gerechten Ausgleichs - Leermedienabgabe - ...
Kurzfassungen/Presse
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Privatkopieausnahme und Vergütungsanspruch
Verfahrensgang
- LG Erfurt, 31.03.2022 - 3 O 834/21
- Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2023 - C-260/22
- EuGH, 23.11.2023 - C-260/22
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (28)
- EuGH, 08.09.2022 - C-263/21
Ametic - Vorlage zur Vorabentscheidung - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2023 - C-260/22
Urteile vom 24. März 2022, Austro-Mechana (…C-433/20, EU:C:2022:217, Rn. 45), und vom 8. September 2022, Ametic (C-263/21, EU:C:2022:644, Rn. 37 und 38).{FN:20} Urteile vom 16. Juni 2011, Stichting de Thuiskopie (…C-462/09, EU:C:2011:397, Rn. 34), und vom 8. September 2022, Ametic (C-263/21, EU:C:2022:644, Rn. 69 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Vgl. auch Urteil vom 8. September 2022, Ametic (C-263/21, EU:C:2022:644, Rn. 39 bis 43).
Vgl. auch Urteil vom 8. September 2022, Ametic (C-263/21, EU:C:2022:644, Rn. 46).
{FN:41} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. September 2022, Ametic (C-263/21, EU:C:2022:644, Rn. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 09.02.2012 - C-277/10
Luksan - Vorabentscheidungsersuchen - Rechtsangleichung - Geistiges Eigentum - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2023 - C-260/22
Vgl. Art. 2 Buchst. a und d der Richtlinie 2001/29 und Urteil vom 9. Februar 2012, Luksan (C-277/10, EU:C:2012:65, Rn. 92).Vgl. entsprechend Urteil vom 9. Februar 2012, Luksan (C-277/10, EU:C:2012:65, Rn. 90 bis 94).
Die Ausnahme vom Vervielfältigungsrecht erstreckt sich daher nicht auf den Anspruch auf einen gerechten Ausgleich; der Inhaber des ausschließlichen Rechts kann auf dieses Recht nicht verzichten, Urteil vom 9. Februar 2012, Luksan (C-277/10, EU:C:2012:65, Rn. 105).
{FN:50} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Februar 2012, Luksan (C-277/10, EU:C:2012:65, Rn. 95 bis 109).
- EuGH, 24.03.2022 - C-433/20
Auf die Speicherung einer zu privaten Zwecken erstellten Kopie eines geschützten …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2023 - C-260/22
Urteile vom 24. März 2022, Austro-Mechana (C-433/20, EU:C:2022:217, Rn. 45), und vom 8. September 2022, Ametic (…C-263/21, EU:C:2022:644, Rn. 37 und 38).{FN:24} Urteile vom 9. Juni 2016, EGEDA u. a. (…C 470/14, EU:C:2016:418, Rn. 21 und 22 sowie die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 24. März 2022, Austro-Mechana (C-433/20, EU:C:2022:217, Rn. 36 bis 38).
Vgl. entsprechend Urteil vom 24. März 2022, Austro-Mechana (C-433/20, EU:C:2022:217, Rn. 50 und 53).
- EuGH, 11.07.2013 - C-521/11
Die unterschiedslose Erhebung einer Abgabe für Privatkopien auf den Erstverkauf …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2023 - C-260/22
{FN:22} Vgl. Urteil vom 11. Juli 2013, Amazon.com International Sales u. a. (C-521/11, EU:C:2013:515, Rn. 17 und 18).Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Juli 2013, Amazon.com International Sales u. a. (C-521/11, EU:C:2013:515, Rn. 45).
{FN:34} Urteil vom 11. Juli 2013, Amazon.com International Sales u. a. (C-521/11, EU:C:2013:515, Rn. 49 und 51).
- EuGH, 21.10.2010 - C-467/08
Die Anwendung der "Abgabe für Privatkopien" auf Vervielfältigungsmedien, die von …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2023 - C-260/22
{FN:8} Urteile vom 21. Oktober 2010, Padawan (C-467/08, EU:C:2010:620, Rn. 36), vom 16. Juni 2011, Stichting de Thuiskopie (…C-462/09, EU:C:2011:397, Rn. 34), und vom 9. Juni 2016, EGEDA u. a. (…C-470/14, EU:C:2016:418, Rn. 21).{FN:31} Urteil vom 21. Oktober 2010, Padawan (C-467/08, EU:C:2010:620, Rn. 39 bis 42).
Vgl. auch Urteil vom 21. Oktober 2010, Padawan (C-467/08, EU:C:2010:620, Rn. 37).
- EuGH, 09.06.2016 - C-470/14
Ein System wie das in Spanien eingeführte, bei dem der gerechte Ausgleich für …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2023 - C-260/22
{FN:8} Urteile vom 21. Oktober 2010, Padawan (…C-467/08, EU:C:2010:620, Rn. 36), vom 16. Juni 2011, Stichting de Thuiskopie (…C-462/09, EU:C:2011:397, Rn. 34), und vom 9. Juni 2016, EGEDA u. a. (C-470/14, EU:C:2016:418, Rn. 21).{FN:24} Urteile vom 9. Juni 2016, EGEDA u. a. (C 470/14, EU:C:2016:418, Rn. 21 und 22 sowie die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 24. März 2022, Austro-Mechana (…C-433/20, EU:C:2022:217, Rn. 36 bis 38).
{FN:49} Vgl. entsprechend Urteil vom 9. Juni 2016, EGEDA u. a. (C-470/14, EU:C:2016:418, Rn. 20).
- EuGH, 29.07.2019 - C-476/17
Das Sampling kann einen Eingriff in die Rechte des Tonträgerherstellers …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2023 - C-260/22
Vgl. entsprechend Urteil vom 29. Juli 2019, Pelham u. a. (C-476/17, EU:C:2019:624, Rn. 60 bis 63).{FN:48} Vgl. entsprechend Urteil vom 29. Juli 2019, Pelham u. a. (C-476/17, EU:C:2019:624, Rn. 83 bis 85 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 18.01.2022 - C-261/20
HOAI-Mindestsätze: Schlägt EU-Rechtswidrigkeit auf die Verträge durch?
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2023 - C-260/22
{FN:45} Urteil vom 18. Januar 2022, Thelen Technopark Berlin (C-261/20, EU:C:2022:33, Rn. 25, 27 und 28 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).{FN:51} Urteil vom 18. Januar 2022, Thelen Technopark Berlin (C-261/20, EU:C:2022:33, Rn. 31 und 32 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 16.07.2009 - C-5/08
Infopaq International - Urheberrechte - Informationsgesellschaft - Richtlinie …
- EuGH, 29.11.2017 - C-265/16
Die Zurverfügungstellung von in einer "Cloud" gespeicherten Kopien von …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2023 - C-260/22
{FN:17} Urteil vom 29. November 2017, VCAST (C-265/16, EU:C:2017:913, Rn. 40 und 52).Vgl. in diesem Sinne Schlussanträge in der Rechtssache VCAST (C-265/16, EU:C:2017:649, Nrn. 67 und 68).
- EuGH, 16.06.2011 - C-462/09
Die Mitgliedstaaten, die die Privatkopieausnahme eingeführt haben, müssen eine …
- EuGH, 09.03.2021 - C-392/19
Hat der Urheberrechtsinhaber beschränkende Maßnahmen gegen Framing getroffen oder …
- EuGH, 29.07.2019 - C-469/17
Die Informationsfreiheit und die Pressefreiheit können außerhalb der in der …
- EuGH, 13.11.2018 - C-310/17
Der Geschmack eines Lebensmittels kann keinen Urheberrechtsschutz genießen
- EuGH, 11.06.2020 - C-833/18
Brompton Bicycle - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges und gewerbliches …
- EuGH, 10.04.2014 - C-435/12
Bei der Höhe der Abgabe für die Anfertigung von Privatkopien eines geschützten …
- EuGH, 07.08.2018 - C-122/17
Smith - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - …
- EuGH, 05.03.2015 - C-463/12
Copydan Båndkopi - Vorlage zur Vorabentscheidung - Urheberrecht und verwandte …
- EuGH, 22.09.2016 - C-110/15
Nokia Italia u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Geistiges …
- EuGH, 10.10.2017 - C-413/15
Farrell - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - …
- EuGH, 30.04.2020 - C-584/18
Die Weigerung, einen Fluggast zu befördern, weil dieser angeblich unzureichende …
- EuGH, 02.03.2021 - C-425/19
Der Gerichtshof weist das Rechtsmittel der Kommission gegen das Urteil des …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2017 - C-265/16
VCAST - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges und gewerbliches Eigentum - …
- EuGH, 27.03.2019 - C-545/17
Pawlak - Vorlage zur Vorabentscheidung - Binnenmarkt der Postdienste - …
- EuGH, 04.10.2011 - C-403/08
Ein Lizenzsystem für die Weiterverbreitung von Fußballspielen, das …
- EuGH, 27.06.2013 - C-457/11
Die Abgabe für die Vervielfältigung geschützter Werke kann auf den Vertrieb eines …
- EuGH, 08.09.2022 - C-716/20
RTL Television - Vorlage zur Vorabentscheidung - Urheberrecht und verwandte …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-426/21
Ocilion IPTV Technologies - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Art. 107 Abs. 1 …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.06.2025 - C-649/23
Institutul G. Călinescu - Vorlage zur Vorabentscheidung - Urheberrecht und …
Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Collins in der Rechtssache Seven.One Entertainment Group (C-260/22, EU:C:2023:583, Fn. 12).
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