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Rechtsprechung
   EuGH, 14.05.2020 - C-263/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,10468
EuGH, 14.05.2020 - C-263/19 (https://dejure.org/2020,10468)
EuGH, Entscheidung vom 14.05.2020 - C-263/19 (https://dejure.org/2020,10468)
EuGH, Entscheidung vom 14. Mai 2020 - C-263/19 (https://dejure.org/2020,10468)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Europäischer Gerichtshof

    T-Systems Magyarország u.a.

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Vergabe öffentlicher Aufträge - Richtlinie 2014/24/EU - Art. 1 Abs. 2 und Art. 72 - Richtlinie 2014/25/EU - Art. 1 Abs. 2 und Art. 89 - Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge ...

  • Europäischer Gerichtshof

    T-Systems Magyarország u.a.

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Vergabe öffentlicher Aufträge - Richtlinie 2014/24/EU - Art. 1 Abs. 2 und Art. 72 - Richtlinie 2014/25/EU - Art. 1 Abs. 2 und Art. 89 - Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge ...

  • Europäischer Gerichtshof

    T-Systems Magyarország u.a.

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Vergabe öffentlicher Aufträge - Richtlinie 2014/24/EU - Art. 1 Abs. 2 und Art. 72 - Richtlinie 2014/25/EU - Art. 1 Abs. 2 und Art. 89 - Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge ...

  • Wolters Kluwer

    Vorlage zur Vorabentscheidung; Öffentliche Aufträge; Vergabe öffentlicher Aufträge; Richtlinie 2014/24/EU; Art. 1 Abs. 2 und Art. 72; Richtlinie 2014/25/EU; Art. 1 Abs. 2 und Art. 89; Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge; ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Vergabe öffentlicher Aufträge - Richtlinie 2014/24/EU - Art. 1 Abs. 2 und Art. 72 - Richtlinie 2014/25/EU - Art. 1 Abs. 2 und Art. 89 - Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachträgliche Auftragsänderung: Muss auch der Auftragnehmer Strafe zahlen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nachträgliche Auftragsänderung: Muss auch der Auftragnehmer Strafe zahlen? (IBR 2020, 414)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Nachträgliche Auftragsänderung: Muss auch der Auftragnehmer Strafe zahlen? (VPR 2020, 162)

Sonstiges (2)

Papierfundstellen

  • NZBau 2020, 590
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 26.03.2020 - C-496/18

    HUNGEOD u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - …

    Auszug aus EuGH, 14.05.2020 - C-263/19
    Rn. 42 Zum einen ergibt sich nämlich eindeutig aus dem Wortlaut von Art. 41 der Charta, dass sich dieser nicht an die Mitgliedstaaten, sondern ausschließlich an die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union richtet (Urteil vom 26. März 2020, HUNGEOD u. a., C-496/18 und C-497/18, EU:C:2020:240, Rn. 63 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 43 Zum anderen ist, was den vom vorlegenden Gericht ebenfalls angeführten Art. 47 der Charta anbelangt, darauf hinzuweisen, dass bei der Festlegung der Modalitäten gerichtlicher Nachprüfungsverfahren zum Schutz der Rechte, die das Unionsrecht den durch Entscheidungen öffentlicher Auftraggeber geschädigten Bewerbern und Bietern einräumt, die Mitgliedstaaten dafür sorgen müssen, dass die Rechte, die das Unionsrecht Einzelnen einräumt, insbesondere das in Art. 47 der Charta verankerte Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein faires Verfahren, nicht beeinträchtigt werden (Urteil vom 26. März 2020, HUNGEOD u. a., C-496/18 und C-497/18, EU:C:2020:240, Rn. 64 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 50 Erstens ist festzustellen, dass die Richtlinien 89/665 und 92/13 zwar lediglich vorsehen, dass die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die Nachprüfungsverfahren zumindest jedem zur Verfügung stehen, der ein Interesse an einem bestimmten öffentlichen Auftrag hat oder hatte und dem durch einen behaupteten Rechtsverstoß ein Schaden entstanden ist bzw. zu entstehen droht (Urteil vom 26. März 2020, HUNGEOD u. a., C-496/18 und C-497/18, EU:C:2020:240, Rn. 71).

    Rn. 51 Die Vorschriften dieser Richtlinien sollen nämlich die Wirtschaftsteilnehmer vor der Willkür des öffentlichen Auftraggebers schützen und somit sicherstellen, dass in allen Mitgliedstaaten wirksame Rechtsbehelfe bestehen, um die effektive Anwendung der Unionsvorschriften im Bereich des öffentlichen Auftragswesens zu gewährleisten, vor allem dann, wenn Verstöße noch beseitigt werden können (Urteil vom 26. März 2020, HUNGEOD u. a., C-496/18 und C-497/18, EU:C:2020:240, Rn. 72).

    Rn. 53 Wenn jedoch die Richtlinien 89/665 und 92/13 für Unternehmen, die ein Interesse an einem bestimmten Auftrag haben oder hatten und denen durch einen behaupteten Verstoß ein Schaden entstanden ist bzw. zu entstehen droht, das Bestehen von Rechtsbehelfen verlangen, so kann nicht davon ausgegangen werden, dass diese Bestimmungen eine vollständige Harmonisierung vornehmen und somit alle möglichen Rechtsbehelfe auf dem Gebiet der Vergabe öffentlicher Aufträge erfassen (Urteil vom 26. März 2020, HUNGEOD u. a., C-496/18 und C-497/18, EU:C:2020:240, Rn. 73).

  • EuGH, 19.06.2008 - C-454/06

    pressetext Nachrichtenagentur - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 92/50/EWG - …

    Auszug aus EuGH, 14.05.2020 - C-263/19
    Daraus folgt, dass die Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens für Änderungen erforderlich ist, die wesentlich andere Merkmale aufweisen als der ursprüngliche Auftrag und damit den Willen der Parteien zur Neuverhandlung wesentlicher Bestimmungen dieses Vertrags erkennen lassen (vgl. entsprechend Urteile vom 19. Juni 2008, pressetext Nachrichtenagentur, C-454/06, EU:C:2008:351, Rn. 34, …und vom 29. April 2010, Kommission/Deutschland, C-160/08, EU:C:2010:230, Rn. 99).
  • EuGH, 29.04.2010 - C-160/08

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche …

    Auszug aus EuGH, 14.05.2020 - C-263/19
    Daraus folgt, dass die Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens für Änderungen erforderlich ist, die wesentlich andere Merkmale aufweisen als der ursprüngliche Auftrag und damit den Willen der Parteien zur Neuverhandlung wesentlicher Bestimmungen dieses Vertrags erkennen lassen (…vgl. entsprechend Urteile vom 19. Juni 2008, pressetext Nachrichtenagentur, C-454/06, EU:C:2008:351, Rn. 34, und vom 29. April 2010, Kommission/Deutschland, C-160/08, EU:C:2010:230, Rn. 99).
  • EuGH, 08.06.2017 - C-296/15

    Medisanus - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - …

    Auszug aus EuGH, 14.05.2020 - C-263/19
    Außerdem kann der Gerichtshof veranlasst sein, unionsrechtliche Vorschriften zu berücksichtigen, die das nationale Gericht in seiner Frage nicht angeführt hat (…Urteile vom 12. Dezember 1990, SARPP, C-241/89, EU:C:1990:459, Rn. 8, und vom 8. Juni 2017, Medisanus, C-296/15, EU:C:2017:431, Rn. 55).
  • EuGH, 30.01.2020 - C-395/18

    Tim - Vorlage zur Vorabentscheidung - Vergabe öffentlicher Liefer-, Bau- oder …

    Auszug aus EuGH, 14.05.2020 - C-263/19
    Rn. 71 Es ist darauf hinzuweisen, dass nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der ein allgemeiner Grundsatz des Unionsrechts ist, die von den Mitgliedstaaten oder den öffentlichen Auftraggebern im Rahmen der Anwendung der Vergaberichtlinien aufgestellten Regeln nicht über das hinausgehen dürfen, was zur Erreichung der mit diesen Richtlinien verfolgten Ziele erforderlich ist (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. Februar 2018, Lloyd's of London, C-144/17, EU:C:2018:78, Rn. 32, und vom 30. Januar 2020, Tim, C-395/18, EU:C:2020:58, Rn. 45).
  • EuGH, 08.02.2018 - C-144/17

    Lloyd's of London - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Art. …

    Auszug aus EuGH, 14.05.2020 - C-263/19
    Rn. 71 Es ist darauf hinzuweisen, dass nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der ein allgemeiner Grundsatz des Unionsrechts ist, die von den Mitgliedstaaten oder den öffentlichen Auftraggebern im Rahmen der Anwendung der Vergaberichtlinien aufgestellten Regeln nicht über das hinausgehen dürfen, was zur Erreichung der mit diesen Richtlinien verfolgten Ziele erforderlich ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. Februar 2018, Lloyd's of London, C-144/17, EU:C:2018:78, Rn. 32, …und vom 30. Januar 2020, Tim, C-395/18, EU:C:2020:58, Rn. 45).
  • EuGH, 12.12.1990 - C-241/89

    SARPP / Chambre syndicale des raffineurs und conditionneurs de sucre de France

    Auszug aus EuGH, 14.05.2020 - C-263/19
    Außerdem kann der Gerichtshof veranlasst sein, unionsrechtliche Vorschriften zu berücksichtigen, die das nationale Gericht in seiner Frage nicht angeführt hat (Urteile vom 12. Dezember 1990, SARPP, C-241/89, EU:C:1990:459, Rn. 8, …und vom 8. Juni 2017, Medisanus, C-296/15, EU:C:2017:431, Rn. 55).
  • EuGH, 29.04.2025 - C-452/23

    Der Gerichtshof präzisiert die Voraussetzungen, unter denen eine Konzession ohne …

    Um dieses Ziel zu erreichen, verpflichtet Art. 1 Abs. 3 der Richtlinie 89/665 die Mitgliedstaaten, sicherzustellen, dass Nachprüfungsverfahren zumindest jeder Person zur Verfügung stehen, die - unabhängig von ihrer formalen Eigenschaft als Bieter oder Bewerber - ein Interesse daran hat oder hatte, einen bestimmten öffentlichen Auftrag oder eine bestimmte Konzession zu erhalten, und der durch einen behaupteten Rechtsverstoß ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Januar 2005, Stadt Halle und RPL Lochau, C-26/03, EU:C:2005:5, Rn. 40, und vom 14. Mai 2020, T-Systems Magyarország, C-263/19, EU:C:2020:373, Rn. 50).
  • EuGH, 15.09.2022 - C-416/21

    J. Sch. Omnibusunternehmen und K. Reisen - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

    Außerdem kann der Gerichtshof veranlasst sein, unionsrechtliche Vorschriften zu berücksichtigen, die das nationale Gericht in seiner Frage nicht angeführt hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Mai 2020, T-Systems Magyarország, C-263/19, EU:C:2020:373, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 17.10.2024 - C-28/23

    NFS - Vorlage zur Vorabentscheidung - Vergabe öffentlicher Bauaufträge, …

    Rn. 67 Erstens kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Richtlinie 89/665 eine vollständige Harmonisierung vornimmt und somit alle möglichen Rechtsbehelfe im Bereich des öffentlichen Auftragswesens erfasst (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Mai 2020, T-Systems Magyarország, C-263/19, EU:C:2020:373, Rn. 53).

    Rn. 72 Diese Auslegung wird durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs bestätigt, wonach die Bestimmungen dieser Richtlinie die Wirtschaftsteilnehmer vor der Willkür des öffentlichen Auftraggebers schützen sollen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Mai 2020, T-Systems Magyarország, C-263/19, EU:C:2020:373, Rn. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Der Gerichtshof hat entschieden, dass Art. 2e der Richtlinie 89/665 sich nur auf Rechtsbehelfe bezieht, die von Unternehmen eingelegt werden, die ein Interesse an einem bestimmten Auftrag haben oder hatten und denen durch einen behaupteten Verstoß ein Schaden entstanden ist bzw. zu entstehen droht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Mai 2020, T-Systems Magyarország, C-263/19, EU:C:2020:373, Rn. 54).

  • EuGH, 27.01.2021 - C-361/19

    De Ruiter - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Agrarpolitik - …

    Rn. 23 Außerdem kann der Gerichtshof veranlasst sein, für seine sachdienliche Antwort unionsrechtliche Vorschriften zu berücksichtigen, die das nationale Gericht in seiner Frage nicht angeführt hat (Urteil vom 14. Mai 2020, T-Systems Magyarország, C-263/19, EU:C:2020:373, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 24.10.2023 - C-456/23

    VC/ EU-OSHA

    Rn. 70 Toutefois, ladite directive ne saurait être considérée comme procédant à une harmonisation complète et, partant, comme envisageant l'ensemble des voies de recours possibles en matière de marchés publics (voir, en ce sens, arrêts du 26 mars 2020, Hungeod e.a., C-496/18 et C-497/18, EU:C:2020:240, point 73, ainsi que du 14 mai 2020, T-Systems Magyarország, C-263/19, EU:C:2020:373, point 53).

    Les exigences prévues notamment à l'article 2 de cette directive ne se rapportent, en conséquence, qu'aux recours engagés par des personnes ayant ou ayant eu un intérêt à obtenir un marché déterminé et ayant été ou risquant d'être lésées par une violation alléguée (voir, en ce sens, du 14 mai 2020, T-Systems Magyarország, C-263/19, EU:C:2020:373, point 54).

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2021 - C-205/20

    Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld (Effet direct) - Vorlage zur …

    {FN:35} Als Beispiel aus jüngerer Zeit vgl. Urteil vom 14. Mai 2020, T-Systems Magyarország (C-263/19, EU:C:2020:373, Rn. 71 und 72).
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2020 - C-481/19

    Consob - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Marktmissbrauch - …

    {FN:8} Vgl. Urteil vom 14. Mai 2020, T-Systems Magyarország u. a. (C-263/19, EU:C:2020:373, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 20.04.2023 - C-329/21

    DIGI Communications - Vorlage zur Vorabentscheidung - Telekommunikation - …

    Außerdem kann der Gerichtshof veranlasst sein, unionsrechtliche Vorschriften zu berücksichtigen, die das nationale Gericht in seiner Frage nicht angeführt hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Mai 2020, T-Systems Magyarország, C-263/19, EU:C:2020:373, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.04.2021 - C-598/19

    Conacee - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Auftragsvergabe - …

    {FN:31} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. Februar 2018, Lloyd's of London (…C-144/17, EU:C:2018:78, Rn. 32), vom 2. Mai 2019, Lavorgna (…C-309/18, EU:C:2019:350, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung), vom 30. Januar 2020, Tim (…C-395/18, EU:C:2020:58, Rn. 45), und vom 14. Mai 2020, T-Systems Magyarország (C-263/19, EU:C:2020:373, Rn. 71).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.04.2024 - C-28/23

    NFŠ - Vorabentscheidungsverfahren - Richtlinie 2014/24/EU - Öffentliche …

    {FN:62} Urteil vom 14. Mai 2020, T-Systems Magyarország (C-263/19, EU:C:2020:373), Rn. 53, mit Verweis auf das Urteil vom 26. März 2020, HUNGEOD u. a. (C-496/18 und C-497/18, EU:C:2020:240), Rn. 73.
  • Generalanwalt beim EuGH, 24.03.2021 - C-845/19

    Okrazhna prokuratura - Varna

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2021 - C-179/20

    Fondul Proprietatea - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Vorschriften für …

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